Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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162 kB
Erstellt
24.12.14, 20:56
Aktualisiert
27.01.18, 12:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 31 (1411)
20 34 (2222)
Vorlage Nr. 20142286
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der CDU-Fraktion in der 3. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am
30.09.2014 (Vorlage-Nr. 20141752)
Bezeichnung der Vorlage
Höhe der Abfallgebühren
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Sitzungstermin
akt.
Beratung
09.12.2014
Anlagen
Wortlaut
Vorbemerkung zum Vergleich vom Bund der Steuerzahler (BdSt)
Der Vergleich vom BdSt setzt die Gebühren eines repräsentativen 4-Personen-Haushalts als
Basis voraus. Hierfür werden die Gebühren für die Abholung eines 120 l Restmüllbehälters,
eines 120 l Bioabfallbehälters im 14-tägigen Rhythmus und die Abholung eines 120 l
Behälters für Papier in einem nicht genannten Rhythmus zu Grunde gelegt.
Generell ist an dieser Stelle anzumerken, dass diese Gebühren nicht zwangsweise die für
die Abfallentsorgung in den jeweiligen Kommunen in Summe anfallenden Aufwendungen
beinhalten müssen. In vielen Kommunen werden relevante Service-Angebote über separate
Gebühren abgerechnet und sind somit nicht Bestandteil der Gebühr der jeweiligen 120 l
Abfallbehälter. In Bochum werden die kompletten Aufwendungen der kommunalen
Abfallentsorgung auf die Gebühren der Abfallbehälter umgelegt. So z.B. werden in
Dortmund u.a. für die einmalige Abholung von Sperrmüll 20 € und für die Anlieferung zum
Wertstoffhof bis zu 40 € gesondert erhoben.
Bioabfall wird in Bochum auf freiwilliger Basis mit einem Anschlussgrad von knapp 2 %
gesammelt. Die Bioabfallgebühr ist deshalb aufgrund der geringen Anschlussdichte relativ
hoch. Die Papiertonne wird in Bochum in einem 4-wöchigen Rhythmus abgeholt.
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 31 (1411)
20 34 (2222)
Vorlage Nr. 20142286
Der Gebührenvergleich des BdSt beinhaltet Städte und Gemeinden mit unterschiedlichen
Gebührenmodellen, wie z.B. Grund- und Leistungsgebühren. Darüber hinaus sind in den
Satzungen der Städte und Gemeinden unterschiedliche Mindestlitervolumen je Person und
Woche vorgegeben, die zu unterschiedlich hohen Divisoren für die Gebühren führen. In
Bochum ist ein Mindestlitervolumen für Rest- und Bioabfall von 20 l / Woche / Person
vorzuhalten.
Aus den vorgenannten Gründen kann allein aus dem Vergleich von einzelnen
Preisen/Tarifen die Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung nicht beurteilt werden.
1. Warum ist die Abfallentsorgung in Bochum deutlich teurer als in fast allen anderen
Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens?
In Bochum werden folgende Zusatzleistungen, ohne zusätzliche Gebühr, erbracht:
- Vollservice für die Rest- und Bioabfallsammlung
- Sperrmüllabfuhr auf Abruf
- Betrieb- und Unterhaltung von sechs Wertstoffhöfen
- Saisonale Grünschnittsammelstellen
- Annahme von Problemabfällen im Hol- und Bringsystem
- Wertstofferfassung über die gelbe Tonne (SNVP)
- Weihnachtsbaumabholung
Zudem wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
2. Welche Maßnahmen gedenkt die Stadt Bochum zur Abfallgebührensenkung
einzuleiten und mit welchen Effekten auf die Abfallgebührenhöhe kann gerechnet
werden?
Kommunale Unternehmen wirtschaften mit öffentlichen Geldern; das Wirtschaften dieser
Unternehmen beinhaltet daher eine besondere Verantwortung, die sich darin ausdrückt,
dass die Gebührenkalkulation besonderer Regelungen der Rechnungslegung und Kontrolle,
aber auch einer Transparenz unterliegt.
Die Angebote des USB für die gebührenrelevante Abfallwirtschaft werden nach LSP
(Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten) kalkuliert. Nach Ablauf des
Geschäftsjahres werden die Istkosten durch die unabhängige Preisprüfungsstelle der
Bezirksregierung Arnsberg geprüft.
Die von der Stadt Bochum auf den USB übertragenen Leistungen werden zu dem
kontinuierlich in ihren Prozessabläufen, des damit verbundenen Ressourceneinsatzes und
der daraus resultierenden Kostenstrukturen überprüft. Hierzu bedient sich der USB eines auf
anerkannten Standards basierendem Managementsystems, dessen Funktionalität in einem
jährlichen Rhythmus von akkreditierten Gutachtern auditiert wird.
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3. Welche Argumente sprechen gegen die kurzfristige Einstellung des Probetriebs der
Wertstofftonne und damit gegen eine vorläufige Entlastung der Bochumer Bürger?
Die kombinierte Wertstofftonne wurde für den Leistungszeitraum 2011 bis 2013 unter
Abstimmung mit den Dualen Systembetreibern im Probebetrieb für das Stadtgebiet Bochum
eingeführt. Nach erfolgreicher Einführung und Erfassung von stoffgleichen
Nichtverpackungen (SNVP) in der kombinierten Wertstofftonne im Rahmen des
Probebetriebs hat die Stadt Bochum wieder in Abstimmung mit den dualen
Systembetreibern die Fortführung der kombinierten Wertstofftonne für den
Ausschreibungszeitraum 2014 – 2016 vereinbart und in einer neu abgeschlossenen
Abstimmungsvereinbarung verankert. Darauf aufbauend haben die Dualen Systembetreiber
die Abstimmungsvereinbarung der Ausschreibung über die LVP-Erfassung für das
Stadtgebiet Bochum zu Grunde gelegt und unter der Berücksichtigung, dass die RAU die
Ausschreibung gewonnen hat entsprechende Verträge über die Aufteilung des
Sammelgemisches aus der kombinierten Wertstofftonne mit der RAU über den
Leistungszeitraum abgeschlossen.
Zudem sollen Verbraucher alle Abfälle aus Plastik und Metall zukünftig bundesweit in ein
und dieselbe Tonne werfen. Dafür hat der Bundestag mit einer Reform des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Grundlage geschaffen.
Die genauen Bestimmungen für die neue einheitliche Tonne werden aktuell in einem
eigenen neuen Wertstoffgesetz diskutiert, das in 2015 in Kraft treten soll.
4. Mit welchen Zusatzbelastungen haben die Bochumer Bürger im Falle der
Einführung einer Biotonnenpflicht zu rechnen?
Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und dem Ziel sozialverträglicher Gebühren
wird die freiwillige Sammlung biogener Nahrungs- und Küchenabfälle beibehalten. Zur
Intensivierung erfolgten ein erhöhter Gebührenanreiz und eine zielgerichtete und punktuelle
Öffentlichkeitsarbeit.