Daten
Kommune
Bochum
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Anfrage.pdf
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Erstellt
25.12.14, 12:52
Aktualisiert
27.01.18, 12:20
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Soziale Liste im Rat
E-Mail: SOZIALELISTEimRat@bochum.de
www.soziale-liste-bochum.de
Tel.:0234/910 1047 ; Fax.:0234/910 1048
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
Bochum, 13. August 2013
Anfrage zur Sitzung des Rates am 26.09.2013
Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in der Betreuung
an städtischen Schulen
Wir beziehen uns auf die Berichterstattung in der örtlichen Presse von Bochum und Herne über
unrechtmäßige und schlechte Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Schulbetreuung der
GeSo mbH, einem Tochterunternehmen des AWO-Unterbezirks Ruhr-Mitte. Es stellt sich die
Frage, ob rechtswidrigen Praktiken des AWO-Unterbezirks Ruhr-Mitte bzw. der GeSo mbH die
Regel oder die Ausnahme sind.
Wir fragen an:
1. Gemäß dem Schulverzeichnis der Stadt Bochum vom 03.04.2013 wurden seit 2003
flächendeckend die Angebote der Offenen Ganztagsschulen in der Primarstufe eingerichtet
und an allen Grund- und Förderschulen der Stadt – mit Ausnahme der Schule an der
Bömmerdelle, Hörder Str. 116 – durchgeführt. Zum 01.02.2009 wurde die Pädagogische
Übermittagbetreuung an allen Schulen der Sekundarstufe I (Jahrgänge 5 - 10 an Haupt-,
Förderschulen, Realschulen und Gymnasien) mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht
eingeführt. Diese beinhaltet die pädagogische Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause
und die ergänzenden Ganztagsangebote, wie Arbeitsgemeinschaften und
Fördermaßnahmen. Die Organisation und Durchführung der Schulbetreuungsangebote
wird in der Regel von den Schulen durch Kooperationsverträge an gemeinnützige Vereine
und Organisationen übertragen.
Welche Vereine und Organisationen werden aktuell in der Schulbetreuung eingesetzt?
Wie viele Personen werden von diesen Organisationen und Vereinen insgesamt in der
Schulbetreuung eingesetzt?
Wie verteilen sich diese Personen auf die einzelne Organisationen und Vereine?
2.
In der Schulbetreuung werden von den Organisationen und Vereinen u. a. Ehrenamtliche,
Freiwillige (FSJ, BFD), sog. Übungsleiter_innen, Praktikant_innen, hauptberuflich
Beschäftigte sowie nebenberuflich Beschäftigte (unter 13 Stunden pro Woche) eingesetzt.
Wie verteilen sich die in der Bochumer Schulbetreuung tätigen Personen auf welche
Tätigkeitsverhältnisse?
3.
Die WAZ Bochum berichtete am 27.07.2013, dass der AWO-Unterbezirk Ruhr-Mitte bei
Ergänzungskräften in der Schulbetreuung der GeSo mbH einen Teil der Stunden
unzulässiger Weise über die sog. Übungsleiter_innenpauschale vergütet habe. Auf diese
Weise seien für diese Stunden keine Sozialversicherungsbeiträge angefallen.
Prüft die Stadtverwaltung Bochum regelmäßig die Rechtsmäßigkeit der Kombination
von Arbeitsverhältnis und Übungsleiterpauschalen der Beschäftigten in der
Schulbetreuung?
Wenn ja, welche Ergebnisse haben diese Prüfungen erbracht?
Wenn die Verwaltung nicht prüft, warum nicht?
4.
Die Kooperationsvereinbarungen zwischen den Schulen und der Stadt Bochum auf der
einen und einem Träger der Schulbetreuung auf der anderen Seite lassen es zwar zu,
dass der Träger einem mit ihm verbundenen Betrieb die Arbeit an den Schulen
durchführen lässt. Sie schließen allerdings Arbeitnehmerüberlassung aus. Die WAZ
Herne berichtete am 18.07.2013, dass die Beschäftigten der GeSo mbH in der Realität
Leiharbeiter_innen gewesen seien, weil sie ihre Weisungen nicht von Beschäftigten der
Geso mbH sondern von den beim AWO-Unterbezirk Ruhr-Mitte beschäftigten Fachkräften
erhalten hätten.
Prüft die Stadtverwaltung Bochum regelmäßig, ob Beschäftigte eines Trägers
faktisch als überlassene Arbeitnehmer_innen tätig sind?
Wenn ja, welche Ergebnisse haben diese Prüfungen erbracht?
Wenn keine Überprüfung erfolgt, warum nicht?
Was unternimmt die Stadtverwaltung Bochum gegen organschaftlich verbundene
Betriebe von Trägern, über die faktisch Arbeitnehmerüberlassung betrieben wird?
5.
Laut „Bildungsbericht Ganztagsschule NRW 2011“ der Landesregierung waren nur 28%
der Ergänzungskräfte in der Schulbetreuung fest angestellt. Die WAZ berichtete in
mehreren Artikeln, dass Beschäftigte der GeSo mbH in der Schulbetreuung jedes Jahr
zum Ende eines Schuljahres einen erneut um ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag erhalten
hätten. Hierunter befanden sich zahlreiche Beschäftigte, die schon seit dem Jahr 2000 für
die AWO in der Schulbetreuung tätig sind. Die Befristung soll im Wesentlichen mit dem
Hinweis auf die jährlich befristete, öffentliche Förderung sachlich begründet worden sein,
obwohl es sich bei der Schulbetreuung um eine Daueraufgabe handelt und
Kooperationspartner_innen der Kommune wie der AWO-Unterbezirk Ruhr-Mitte bzw. die
GeSo mbH sich nicht auf diesen sachlichen Grund berufen können.
Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten in der Bochumer Schulbetreuung, die über
einen unbefristeten Arbeitsvertrag verfügen? Wie hoch ist der Anteil der
Beschäftigten, die seit weniger als zwei Jahren befristet tätig sind? Wie hoch ist der
Anteil der Beschäftigten, die sich seit mehr als zwei Jahren in einem befristeten
Arbeitsverhältnis befinden?
Wie viele dieser Beschäftigten haben einen befristeten Arbeitsvertrag, der mit dem
gleichen oben genannten Sachgrund befristet ist, wie es bei den Beschäftigten der
GeSo mbH üblich war?
6.
Laut „Bildungsbericht Ganztagsschule NRW 2011“ fielen 75 % des Personals unter einen
Tarifvertrag. Im AWO-Unterbezirk Ruhr-Mitte galt dies nur für 13 % aller Beschäftigten in
der Schulbetreuung, nämlich den ca. 40 Fachkräften. Für die restlichen 268 Beschäftigten
der GeSo mbH existierte kein Tarifvertrag und ist auch keine Anwendung des geltenden
Tarifvertrages im Arbeitsvertrag geregelt gewesen. Die Vergütung der Beschäftigten soll
bei der GeSo mbH nach dem Betriebsübergang zur bobeq GmbH 10 € pro Stunde
Soziale Liste im Rat
betragen. Obwohl der AWO-Unterbezirk die Anwendung des Tarifvertrages der AWO in
NRW (mit Ausnahme der betrieblichen Altersversorgung) in den neuen Arbeitsverträgen
garantiert, soll den Beschäftigten nicht der ihnen zustehende tarifliche Lohn bezahlt
worden sein. Viele Beschäftigte haben Arbeitsverträge mit einer Arbeitszeit von weniger
als 20 Stunden pro Woche und müssen deshalb beim Job-Center noch eine Aufstockung
beantragen.
Für wie viele Beschäftigte in der Bochumer Schulbetreuung gilt die Anwendung
eines Tarifvertrages?
Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenverdienst dieser Beschäftigten?
Wie viele dieser Beschäftigten sind auf eine Aufstockung durch das Jobcenter auf
das Niveau des Arbeitslosengeldes II angewiesen?
7.
Die Stadt Bochum ist gefordert, zu der Art und Weise der Arbeitsverhältnisse von
Beschäftigten in der Schulbetreuung Stellung zu nehmen und gegebenenfalls
entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Stadt Bochum, um bei ihren
Kooperationspartner_innen, die den Einsatz von Betreuungskräften in den Schulen
der Stadt Bochum sicherstellen, sowie sichere und auf einen Tarifvertrag
basierende Arbeitsbedingungen durchzusetzen?
Welche Rolle können hierbei die Kooperationsvereinbarungen spielen, die die Stadt
Bochum und die Schulen mit den entsprechenden Vereinen und Organisationen
jährlich abschließt?
Gibt es in den angesprochenen Problembereichen eine Zusammenarbeit mit der
Gewerkschaft Ver.di und den Beschäftigten-Vertreter_innen?
Nuray Boyraz/Günter Gleising
FdR: Anke Pfromm