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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anfrage.pdf
Größe
152 kB
Erstellt
25.12.14, 12:52
Aktualisiert
27.01.18, 12:20

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Inhalt der Datei

Soziale Liste im Rat E-Mail: SOZIALELISTEimRat@bochum.de www.soziale-liste-bochum.de Tel.:0234/910 1047 ; Fax.:0234/910 1048 Willy-Brandt-Platz 2-6 44777 Bochum Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz Bochum, 13. August 2013 Anfrage zur Sitzung des Rates am 26.09.2013 Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in der Betreuung an städtischen Schulen Wir beziehen uns auf die Berichterstattung in der örtlichen Presse von Bochum und Herne über unrechtmäßige und schlechte Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Schulbetreuung der GeSo mbH, einem Tochterunternehmen des AWO-Unterbezirks Ruhr-Mitte. Es stellt sich die Frage, ob rechtswidrigen Praktiken des AWO-Unterbezirks Ruhr-Mitte bzw. der GeSo mbH die Regel oder die Ausnahme sind. Wir fragen an: 1. Gemäß dem Schulverzeichnis der Stadt Bochum vom 03.04.2013 wurden seit 2003 flächendeckend die Angebote der Offenen Ganztagsschulen in der Primarstufe eingerichtet und an allen Grund- und Förderschulen der Stadt – mit Ausnahme der Schule an der Bömmerdelle, Hörder Str. 116 – durchgeführt. Zum 01.02.2009 wurde die Pädagogische Übermittagbetreuung an allen Schulen der Sekundarstufe I (Jahrgänge 5 - 10 an Haupt-, Förderschulen, Realschulen und Gymnasien) mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht eingeführt. Diese beinhaltet die pädagogische Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause und die ergänzenden Ganztagsangebote, wie Arbeitsgemeinschaften und Fördermaßnahmen. Die Organisation und Durchführung der Schulbetreuungsangebote wird in der Regel von den Schulen durch Kooperationsverträge an gemeinnützige Vereine und Organisationen übertragen. Welche Vereine und Organisationen werden aktuell in der Schulbetreuung eingesetzt? Wie viele Personen werden von diesen Organisationen und Vereinen insgesamt in der Schulbetreuung eingesetzt? Wie verteilen sich diese Personen auf die einzelne Organisationen und Vereine? 2. In der Schulbetreuung werden von den Organisationen und Vereinen u. a. Ehrenamtliche, Freiwillige (FSJ, BFD), sog. Übungsleiter_innen, Praktikant_innen, hauptberuflich Beschäftigte sowie nebenberuflich Beschäftigte (unter 13 Stunden pro Woche) eingesetzt. Wie verteilen sich die in der Bochumer Schulbetreuung tätigen Personen auf welche Tätigkeitsverhältnisse? 3. Die WAZ Bochum berichtete am 27.07.2013, dass der AWO-Unterbezirk Ruhr-Mitte bei Ergänzungskräften in der Schulbetreuung der GeSo mbH einen Teil der Stunden unzulässiger Weise über die sog. Übungsleiter_innenpauschale vergütet habe. Auf diese Weise seien für diese Stunden keine Sozialversicherungsbeiträge angefallen. Prüft die Stadtverwaltung Bochum regelmäßig die Rechtsmäßigkeit der Kombination von Arbeitsverhältnis und Übungsleiterpauschalen der Beschäftigten in der Schulbetreuung? Wenn ja, welche Ergebnisse haben diese Prüfungen erbracht? Wenn die Verwaltung nicht prüft, warum nicht? 4. Die Kooperationsvereinbarungen zwischen den Schulen und der Stadt Bochum auf der einen und einem Träger der Schulbetreuung auf der anderen Seite lassen es zwar zu, dass der Träger einem mit ihm verbundenen Betrieb die Arbeit an den Schulen durchführen lässt. Sie schließen allerdings Arbeitnehmerüberlassung aus. Die WAZ Herne berichtete am 18.07.2013, dass die Beschäftigten der GeSo mbH in der Realität Leiharbeiter_innen gewesen seien, weil sie ihre Weisungen nicht von Beschäftigten der Geso mbH sondern von den beim AWO-Unterbezirk Ruhr-Mitte beschäftigten Fachkräften erhalten hätten. Prüft die Stadtverwaltung Bochum regelmäßig, ob Beschäftigte eines Trägers faktisch als überlassene Arbeitnehmer_innen tätig sind? Wenn ja, welche Ergebnisse haben diese Prüfungen erbracht? Wenn keine Überprüfung erfolgt, warum nicht? Was unternimmt die Stadtverwaltung Bochum gegen organschaftlich verbundene Betriebe von Trägern, über die faktisch Arbeitnehmerüberlassung betrieben wird? 5. Laut „Bildungsbericht Ganztagsschule NRW 2011“ der Landesregierung waren nur 28% der Ergänzungskräfte in der Schulbetreuung fest angestellt. Die WAZ berichtete in mehreren Artikeln, dass Beschäftigte der GeSo mbH in der Schulbetreuung jedes Jahr zum Ende eines Schuljahres einen erneut um ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag erhalten hätten. Hierunter befanden sich zahlreiche Beschäftigte, die schon seit dem Jahr 2000 für die AWO in der Schulbetreuung tätig sind. Die Befristung soll im Wesentlichen mit dem Hinweis auf die jährlich befristete, öffentliche Förderung sachlich begründet worden sein, obwohl es sich bei der Schulbetreuung um eine Daueraufgabe handelt und Kooperationspartner_innen der Kommune wie der AWO-Unterbezirk Ruhr-Mitte bzw. die GeSo mbH sich nicht auf diesen sachlichen Grund berufen können. Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten in der Bochumer Schulbetreuung, die über einen unbefristeten Arbeitsvertrag verfügen? Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten, die seit weniger als zwei Jahren befristet tätig sind? Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten, die sich seit mehr als zwei Jahren in einem befristeten Arbeitsverhältnis befinden? Wie viele dieser Beschäftigten haben einen befristeten Arbeitsvertrag, der mit dem gleichen oben genannten Sachgrund befristet ist, wie es bei den Beschäftigten der GeSo mbH üblich war? 6. Laut „Bildungsbericht Ganztagsschule NRW 2011“ fielen 75 % des Personals unter einen Tarifvertrag. Im AWO-Unterbezirk Ruhr-Mitte galt dies nur für 13 % aller Beschäftigten in der Schulbetreuung, nämlich den ca. 40 Fachkräften. Für die restlichen 268 Beschäftigten der GeSo mbH existierte kein Tarifvertrag und ist auch keine Anwendung des geltenden Tarifvertrages im Arbeitsvertrag geregelt gewesen. Die Vergütung der Beschäftigten soll bei der GeSo mbH nach dem Betriebsübergang zur bobeq GmbH 10 € pro Stunde Soziale Liste im Rat betragen. Obwohl der AWO-Unterbezirk die Anwendung des Tarifvertrages der AWO in NRW (mit Ausnahme der betrieblichen Altersversorgung) in den neuen Arbeitsverträgen garantiert, soll den Beschäftigten nicht der ihnen zustehende tarifliche Lohn bezahlt worden sein. Viele Beschäftigte haben Arbeitsverträge mit einer Arbeitszeit von weniger als 20 Stunden pro Woche und müssen deshalb beim Job-Center noch eine Aufstockung beantragen. Für wie viele Beschäftigte in der Bochumer Schulbetreuung gilt die Anwendung eines Tarifvertrages? Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenverdienst dieser Beschäftigten? Wie viele dieser Beschäftigten sind auf eine Aufstockung durch das Jobcenter auf das Niveau des Arbeitslosengeldes II angewiesen? 7. Die Stadt Bochum ist gefordert, zu der Art und Weise der Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten in der Schulbetreuung Stellung zu nehmen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Stadt Bochum, um bei ihren Kooperationspartner_innen, die den Einsatz von Betreuungskräften in den Schulen der Stadt Bochum sicherstellen, sowie sichere und auf einen Tarifvertrag basierende Arbeitsbedingungen durchzusetzen? Welche Rolle können hierbei die Kooperationsvereinbarungen spielen, die die Stadt Bochum und die Schulen mit den entsprechenden Vereinen und Organisationen jährlich abschließt? Gibt es in den angesprochenen Problembereichen eine Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft Ver.di und den Beschäftigten-Vertreter_innen? Nuray Boyraz/Günter Gleising FdR: Anke Pfromm