Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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Erstellt
25.12.14, 12:41
Aktualisiert
27.01.18, 12:33
Stichworte
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
80 3/RMR
(2036)
Vorlage Nr. 20130385
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06. Februar 2013
Vorlage: 20130305
Bezeichnung der Vorlage
ESF-Fördermittel Mittleres Ruhrgebiet
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin
akt.
Beratung
10.07.2013
Anlagen
Wortlaut
Von der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum wurde die folgende Anfrage zur
Verwendung Europäischer Fördermittel gestellt:
Nach Angaben des Ministeriums für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien NRW
fließen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der ablaufenden
Förderperiode 2007 bis 2013 61,6 Mio. Euro nach Bochum. Im Vergleich mit anderen
Städten (z. B. Duisburg 51 Mio. Euro, Essen 33 Mio. Euro, Dortmund 85 Mio. Euro) ist das
ein befriedigendes Ergebnis. Beim Europäischen Sozialfonds (ESF) sieht dies anders aus.
Nach Bochum fließen aus diesem Fördertopf 8,1 Mio. Euro an verschiedene
Maßnahmeträger. Münster erhält 13,7 Mio. Euro, Aachen 11,6 Mio. Euro, Bielefeld 16,8 Mio.
Euro und der Märkische Kreis 8,3 Mio. Euro. Da die angeführten Vergleichsstädte
günstigere Strukturdaten ausweisen, ist die Bochumer Quote erklärungsbedürftig.
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Vorlage Nr. 20130385
Die Verwaltung wird daher um Stellungnahme gebeten,
wie das vermeintliche Missverhältnis zu erklären ist,
wie potentielle Bochumer Maßnahmeträger, z.B. in den Bereichen junger Migranten/
Sprachvermittlung/berufliche
Bildung/Integration,
über
die
bestehenden
Fördermöglichkeiten informiert werden,
welche Hilfestellung ggf. kleinere Unternehmen bei der Antragstellung durch welche
Institution erfahren,
wo die Verwaltung Handlungsbedarf sieht.
ESF-Landesprogramme
Besondere Gewichtungen nach arbeitsmarktpolitischen Strukturdaten, über die in der
Förderphase 2000 bis 2007 insbesondere für das Ruhrgebiet erhebliche zusätzliche Mittel
bereitgestellt wurden, konnten in der aktuellen Förderstruktur 2007 bis 2013 nicht mehr
erreicht werden. Das „Ziel Konvergenz“ ist in der aktuellen Förderphase beschränkt auf die
neuen Bundesländer und Lüneburg.
In Nordrhein-Westfalen werden ESF-Fördermittel seit Anfang der 90er-Jahre
schwerpunktmäßig im Rahmen einer regionalisierten Arbeitsmarktpolitik eingesetzt. Die
Region Mittleres Ruhrgebiet (Bochum, Hattingen, Herne und Witten) ist dabei in allen
wichtigen Programmbereichen beteiligt.
Bezugsgröße für die Mittelverteilung ist der jeweilige Bevölkerungsanteil der Regionen. Über
den Mittelzufluss in die Region informiert das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
jährlich die für die Programmumsetzung zuständige Regionalagentur und den Beirat für
regionale Beschäftigungsförderung, in dem Vertreter der Städte, die Bundesagentur für
Arbeit, die Jobcenter der Region, die Industrie- und Handelskammer, die
Handwerkskammer, die Gewerkschaft, der Arbeitgeberverband und die Gleichstellungsstelle
beteiligt sind.
Die Region Mittleres Ruhrgebiet hat auf NRW bezogen einen Bevölkerungsanteil von 3,9 %.
Von den ESF-Fördermitteln aus den arbeitsmarktpolitischen Programmen flossen in den
zurückliegenden Jahren 4 % in die Region Mittleres Ruhrgebiet, die zu den kleineren
Regionen zählt. 2010 waren dies 3,1 Mio Euro, 2011 2,1 Mio Euro bei gleichbleibendem
prozentualen Anteil.
Mit Bevölkerungsanteilen von 11,4 % Ostwestfalen Lippe, 12,3 % Köln oder 8,9 %
Münsterland erhöht sich entsprechend das Fördervolumen. Insgesamt ist in NRW eine nach
Bevölkerungsanteilen ausgewogene Mittelverteilung im Bereich der Arbeitsmarktpolitik zu
verzeichnen.
Hinzu kommen ESF-Fördermittel, für die andere Landesministerien verantwortlich zeichnen,
z.B. werden vom Schulministerium die Bildungsbüros Bochum und Herne und Maßnahmen
im Bereich Übergang Schule/Beruf gefördert.
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Vorlage Nr. 20130385
Information von Maßnahmeträgern
Zu Beginn einer Förderphase informiert die Regionalagentur die Träger im Rahmen einer
Veranstaltung über die grundlegenden Förderstrukturen. Bei neuen Förderprogrammen
(Öffentlich geförderte Beschäftigung 2012/2013) erfolgt die Information kurzfristig und in
Abstimmung mit den erforderlichen Kofinanzierungspartnern (Jobcenter), so dass auch bei
komplexen Projektkonstruktionen eine erfolgreiche Antragstellung realisiert werden konnte.
Im Bereich „Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund“ konnten aktuell zwei
Projekte realisiert werden: „Ausbildung für Alle“ (finanziert aus dem Programm Wachstum für
Bochum) und „FIBA - Förderung in Berufswahl und Ausbildung“ (Landesprojekt mit
finanzieller Unterstützung des Europäischen Sozial Fonds). Die Projektkoordination erfolgte
in Abstimmung mit dem Integrationsbüro der Stadt Bochum und einem Arbeitskreis
„Integration durch Beschäftigung“, der gemeinsam von dem Integrationsbüro Bochum und
der Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet getragen wird.
Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen
Das Förderprogramm Potenzialberatung wird von der Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet
vor Ort im Unternehmen abgewickelt. Es wird zunächst geprüft, ob die Förderbestimmungen
greifen, anschließend werden im Online-Verfahren die Gelder reserviert und ein
Beratungsscheck ausgestellt. Ziel dieses Förderinstruments ist es, kleinen und mittleren
Unternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, durch externe Beratung die Wettbewerbs- und
Beschäftigungsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.
Über das Programm Verbundausbildung hat die Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet über
eine gemeinsame Anzeige mit der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet in
einem regionalen Wirtschaftsmagazin informiert. Im Jahr 2011 wurden 50 Ausbildungsplätze
von 35 Unternehmen gefördert. Über die ESF-Landesprogramme informiert die
Regionalagentur außerdem auf ihrer Internetseite www.regionalagentur.com.
Unter dem Motto „Regionalagentur vor Ort“ werden darüber hinaus im laufenden Jahr
Informationsveranstaltungen, in enger Zusammenarbeit mit den Städten Witten und
Hattingen, stattfinden, so dass interessierte Unternehmen einen Einblick in die
Fördermöglichkeiten des ESF erhalten.
ESF-Bundesprogramme
Die Regionalagentur verweist in Beratungsgesprächen auch auf ESF-Bundesprogramme,
allerdings nicht - wie zuständigkeits- und informationstechnisch bedingt - in der Tiefe wie in
den ESF-Landesprogrammen. Auch über zahlenmäßige Mittelflüsse liegen der
Regionalagentur keine Informationen vor. Deshalb im Folgenden nur eine kurze Übersicht:
Unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind die folgenden
vier Bundesressorts an der Umsetzung des ESF-Bundesprogramms beteiligt: Das
Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
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Vorlage Nr. 20130385
Die Förderung erfolgt über mehr als 60 Einzelprogramme.
ESF-Bund/Bundesagentur für Arbeit
In der aktuellen Förderperiode 2007 bis 2013 werden ESF-Mittel durch die Bundesagentur
für Arbeit ausschließlich für Qualifizierungsangebote während des Bezugs von
Transferkurzarbeitergeld (§ 216 b SGB III) eingesetzt.
Handlungsbedarf ESF-Programme
Derzeit wird kein konkreter Handlungsbedarf aus Sicht der Regionalagentur Mittleres
Ruhrgebiet gesehen.