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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
115 kB
Erstellt
25.12.14, 12:41
Aktualisiert
27.01.18, 12:33

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 80 3/RMR (2036) Vorlage Nr. 20130385 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06. Februar 2013 Vorlage: 20130305 Bezeichnung der Vorlage ESF-Fördermittel Mittleres Ruhrgebiet Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin akt. Beratung 10.07.2013 Anlagen Wortlaut Von der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum wurde die folgende Anfrage zur Verwendung Europäischer Fördermittel gestellt: Nach Angaben des Ministeriums für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien NRW fließen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der ablaufenden Förderperiode 2007 bis 2013 61,6 Mio. Euro nach Bochum. Im Vergleich mit anderen Städten (z. B. Duisburg 51 Mio. Euro, Essen 33 Mio. Euro, Dortmund 85 Mio. Euro) ist das ein befriedigendes Ergebnis. Beim Europäischen Sozialfonds (ESF) sieht dies anders aus. Nach Bochum fließen aus diesem Fördertopf 8,1 Mio. Euro an verschiedene Maßnahmeträger. Münster erhält 13,7 Mio. Euro, Aachen 11,6 Mio. Euro, Bielefeld 16,8 Mio. Euro und der Märkische Kreis 8,3 Mio. Euro. Da die angeführten Vergleichsstädte günstigere Strukturdaten ausweisen, ist die Bochumer Quote erklärungsbedürftig. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 80 3/RMR (2036) Vorlage Nr. 20130385 Die Verwaltung wird daher um Stellungnahme gebeten,     wie das vermeintliche Missverhältnis zu erklären ist, wie potentielle Bochumer Maßnahmeträger, z.B. in den Bereichen junger Migranten/ Sprachvermittlung/berufliche Bildung/Integration, über die bestehenden Fördermöglichkeiten informiert werden, welche Hilfestellung ggf. kleinere Unternehmen bei der Antragstellung durch welche Institution erfahren, wo die Verwaltung Handlungsbedarf sieht. ESF-Landesprogramme Besondere Gewichtungen nach arbeitsmarktpolitischen Strukturdaten, über die in der Förderphase 2000 bis 2007 insbesondere für das Ruhrgebiet erhebliche zusätzliche Mittel bereitgestellt wurden, konnten in der aktuellen Förderstruktur 2007 bis 2013 nicht mehr erreicht werden. Das „Ziel Konvergenz“ ist in der aktuellen Förderphase beschränkt auf die neuen Bundesländer und Lüneburg. In Nordrhein-Westfalen werden ESF-Fördermittel seit Anfang der 90er-Jahre schwerpunktmäßig im Rahmen einer regionalisierten Arbeitsmarktpolitik eingesetzt. Die Region Mittleres Ruhrgebiet (Bochum, Hattingen, Herne und Witten) ist dabei in allen wichtigen Programmbereichen beteiligt. Bezugsgröße für die Mittelverteilung ist der jeweilige Bevölkerungsanteil der Regionen. Über den Mittelzufluss in die Region informiert das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales jährlich die für die Programmumsetzung zuständige Regionalagentur und den Beirat für regionale Beschäftigungsförderung, in dem Vertreter der Städte, die Bundesagentur für Arbeit, die Jobcenter der Region, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, die Gewerkschaft, der Arbeitgeberverband und die Gleichstellungsstelle beteiligt sind. Die Region Mittleres Ruhrgebiet hat auf NRW bezogen einen Bevölkerungsanteil von 3,9 %. Von den ESF-Fördermitteln aus den arbeitsmarktpolitischen Programmen flossen in den zurückliegenden Jahren 4 % in die Region Mittleres Ruhrgebiet, die zu den kleineren Regionen zählt. 2010 waren dies 3,1 Mio Euro, 2011 2,1 Mio Euro bei gleichbleibendem prozentualen Anteil. Mit Bevölkerungsanteilen von 11,4 % Ostwestfalen Lippe, 12,3 % Köln oder 8,9 % Münsterland erhöht sich entsprechend das Fördervolumen. Insgesamt ist in NRW eine nach Bevölkerungsanteilen ausgewogene Mittelverteilung im Bereich der Arbeitsmarktpolitik zu verzeichnen. Hinzu kommen ESF-Fördermittel, für die andere Landesministerien verantwortlich zeichnen, z.B. werden vom Schulministerium die Bildungsbüros Bochum und Herne und Maßnahmen im Bereich Übergang Schule/Beruf gefördert. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 80 3/RMR (2036) Vorlage Nr. 20130385 Information von Maßnahmeträgern Zu Beginn einer Förderphase informiert die Regionalagentur die Träger im Rahmen einer Veranstaltung über die grundlegenden Förderstrukturen. Bei neuen Förderprogrammen (Öffentlich geförderte Beschäftigung 2012/2013) erfolgt die Information kurzfristig und in Abstimmung mit den erforderlichen Kofinanzierungspartnern (Jobcenter), so dass auch bei komplexen Projektkonstruktionen eine erfolgreiche Antragstellung realisiert werden konnte. Im Bereich „Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund“ konnten aktuell zwei Projekte realisiert werden: „Ausbildung für Alle“ (finanziert aus dem Programm Wachstum für Bochum) und „FIBA - Förderung in Berufswahl und Ausbildung“ (Landesprojekt mit finanzieller Unterstützung des Europäischen Sozial Fonds). Die Projektkoordination erfolgte in Abstimmung mit dem Integrationsbüro der Stadt Bochum und einem Arbeitskreis „Integration durch Beschäftigung“, der gemeinsam von dem Integrationsbüro Bochum und der Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet getragen wird. Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen Das Förderprogramm Potenzialberatung wird von der Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet vor Ort im Unternehmen abgewickelt. Es wird zunächst geprüft, ob die Förderbestimmungen greifen, anschließend werden im Online-Verfahren die Gelder reserviert und ein Beratungsscheck ausgestellt. Ziel dieses Förderinstruments ist es, kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, durch externe Beratung die Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern. Über das Programm Verbundausbildung hat die Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet über eine gemeinsame Anzeige mit der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet in einem regionalen Wirtschaftsmagazin informiert. Im Jahr 2011 wurden 50 Ausbildungsplätze von 35 Unternehmen gefördert. Über die ESF-Landesprogramme informiert die Regionalagentur außerdem auf ihrer Internetseite www.regionalagentur.com. Unter dem Motto „Regionalagentur vor Ort“ werden darüber hinaus im laufenden Jahr Informationsveranstaltungen, in enger Zusammenarbeit mit den Städten Witten und Hattingen, stattfinden, so dass interessierte Unternehmen einen Einblick in die Fördermöglichkeiten des ESF erhalten. ESF-Bundesprogramme Die Regionalagentur verweist in Beratungsgesprächen auch auf ESF-Bundesprogramme, allerdings nicht - wie zuständigkeits- und informationstechnisch bedingt - in der Tiefe wie in den ESF-Landesprogrammen. Auch über zahlenmäßige Mittelflüsse liegen der Regionalagentur keine Informationen vor. Deshalb im Folgenden nur eine kurze Übersicht: Unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind die folgenden vier Bundesressorts an der Umsetzung des ESF-Bundesprogramms beteiligt: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 80 3/RMR (2036) Vorlage Nr. 20130385 Die Förderung erfolgt über mehr als 60 Einzelprogramme. ESF-Bund/Bundesagentur für Arbeit In der aktuellen Förderperiode 2007 bis 2013 werden ESF-Mittel durch die Bundesagentur für Arbeit ausschließlich für Qualifizierungsangebote während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld (§ 216 b SGB III) eingesetzt. Handlungsbedarf ESF-Programme Derzeit wird kein konkreter Handlungsbedarf aus Sicht der Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet gesehen.