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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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25.12.14, 12:59
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27.01.18, 12:35
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 62)
Vorlage Nr.: 20122724
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 923 - Baumarkt Hauptstraße hier: Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschriften
§ 3 BauGB
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Bezirksvertretung Bochum-Ost
30.01.2013
31.01.2013
Anlagen
Anlage 1: Abwägung zu eingegangenen Stellungnahmen
Anlage 2: Anregungen der Träger öffentlicher Belange (frühzeitigen Beteiligung)
Anlage 3 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 923
Anlage 4: Übersichtsplan
Anlage 5 Bebauungsplan Nr. 923
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
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Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 2
Vorlage Nr.: 20122724
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Vorlage Nr.: 20122724
1.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes
Anlass des Bebauungsplanes ist das Interesse eines seit knapp 75 Jahren in räumlicher
Nähe zum Plangebiet angesiedelten Familienbetriebes zur Verlagerung seines Baustoff-,
Bau- und Gartenmarktes auf dem nördlichen Teilbereich des Plangebietes.
Die Verlagerung des am Wallbaumweg befindlichen Marktes ist aus Sicht des Betreibers
dringend notwendig geworden. Hinsichtlich Verkaufsflächengröße und Marktkonzeption soll
der Betrieb an moderne Gegebenheiten und somit an die Wünsche der Kunden angepasst
werden. Am heutigen Standort stehen Flächen zur Erweiterung oder Neukonzeption nicht
zur Verfügung. Langfristig ist davon auszugehen, dass der bestehende Markt nicht
wirtschaftlich betrieben werden kann. Die angestrebte Verlagerung in unmittelbarer Nähe
zum heutigen Standort ermöglicht somit die dringend notwendigen Änderungen und den
Erhalt des Betriebes und seiner Arbeitsplätze.
Geplant ist die Errichtung eines großflächigen Gebäudes im nördlichen Teilbereich der
Fläche. Das Gebäude unterteilt sich in drei Abschnitte, die einen Pflanzenmarkt-, einen
Baumarkt- und einen Baustoffbereich aufnehmen. Vorgelagert sind die Kundenstellplätze
angeordnet. Die Zulieferung des Marktes erfolgt über eine Zufahrt am westlichen
Plangebietsrand.
Erschlossen wird das Plangebiet über eine geplante, öffentliche Straße, die an den
bestehenden Kreuzungsbereich an der Hauptstraße anschließt und Richtung Westen
verläuft. Ziel ist der Anschluss über einen Kreisverkehr.
Der südlich der geplanten Straße liegende Bereich ist für die Entwicklung von
Gewerbeflächen vorgesehen. Konkrete Nutzer sind noch nicht vorhanden, der Investor ist
aber an Nutzungen interessiert, die das Angebot des Baustoff- und Baumarktes ergänzen
bzw. das geplante positive Erscheinungsbild des Marktumfeldes nicht stören.
Beispielsweise wäre die Ansiedlung einer Systemgastronomie im Eingangsbereich
denkbar. Einzelhandelsbetriebe sind im Gewerbegebiet ausgeschlossen. Zugelassen
werden sollen jedoch Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben und anderen
produzierenden oder weiterverarbeitenden Gewerbebetrieben, die sich ganz oder teilweise
an den Endverbraucher richten. Sie sind ausnahmsweise zulässig, wenn sie nach Art und
Umfang in eindeutigem Zusammenhang mit der Produktion, der Ver- und Bearbeitung von
Gütern einschließlich Reparatur- und Serviceleistungen der Betriebsstätten im Plangebiet
stehen und diesen flächenmäßig untergeordnet sind.
Im Anschluss an die gewerbliche Fläche sollen südlich Teile der vorhandenen
Grünstrukturen, allerdings in Abhängigkeit eventuell notwendiger Bodensanierungs- und sicherungsmaßnahmen, erhalten bzw. entwickelt werden.
Hauptplanungsziel des Bebauungsplans ist somit die Verlagerung eines bestehenden
Baustoff- und Baumarktes aus dem räumlichen Umfeld des Plangebiets zur dauerhaften
Erhaltung und Entwicklung dieses Betriebes. Gleichzeitig wird hiermit eine heute
brachliegende Fläche in integrierter Siedlungslage einer gewerblichen Nutzung zugeführt.
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Im Sinne der Innenentwicklung durch Nachverdichtung auf ehemals baulich genutzten
Flächen entspricht dies dem Planungsgrundsatz, wonach mit Grund und Boden sparsam
umgegangen werden soll, in besonderer Weise.
Da die Verlagerung des Baustoff- und Baumarktes an den Standort des Plangebiets den
Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 825, insbesondere dem
Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben, widerspricht, ist zur Verwirklichung des Vorhabens
die Aufstellung des Bebauungsplans - Baumarkt Hauptstraße - notwendig geworden.
2.
Plangebiet
Das Plangebiet des ca. 8 ha großen Bebauungsplans liegt im Bochumer Stadtteil
Langendreer, westlich und nördlich der Hauptstraße, zwischen den Opel-Werken II und III,
südlich der diese beiden Werke verbindenden Straße und nordöstlich des Wallbaumweges.
Die heute brachliegende Fläche wurde früher zum Großteil als Aufstellflächen für
Neuwagen der Adam Opel AG genutzt. Als potenzielle Erweiterungsfläche für bauliche
Anlagen des angrenzenden Opel-Werks wird sie nicht mehr benötigt. Im Norden des
Plangebietes befanden sich ein acht- und ein zweigeschossiges Wohngebäude. Die
Gebäude wurden inzwischen abgerissen.
Auf Teilen des Geländes ist Aufwuchs vorhanden. Im südlichen Planbereich befindet sich
eine Freifläche, auf der sich seit Einstellung der bergbaulichen Tätigkeiten Gehölze
entwickelt haben. Aufgrund der notwendigen Untersuchung der Altlastensituation und der
bergbaulichen Situation mit schwerem Gerät wurden diese Gehölze zum großen Teil in der
Zwischenzeit abgeräumt. Älterer Baumbestand findet sich im nördlichen Bereich um die
leerstehenden Häuser. Entlang der östlichen und nördlichen Plangebietsgrenze stehen
ebenfalls Gehölze auf.
Der Betreiber des Baumarktes hat alle Grundstücke im Plangebiet von der Adam Opel AG
und der Stadt Bochum erworben.
3.
Inhalte des Bebauungsplanes
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden folgende Inhalte umgesetzt:
Festsetzung eines Sondergebietes „BauGewerbegebietes,
Festsetzung von Immissionskontingenten
Festsetzung von Baugrenzen
Festsetzung der Grundflächenzahl
und
Gartenmarkt“
und
eines
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Festsetzung der Geschossflächenzahl
Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse
Festsetzung von öffentlichen Verkehrsfläche
Festsetzung von Versorgungsflächen
Festsetzung von Bindungen für Bepflanzungen
Festsetzung zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Die Festsetzungen im Bebauungsplan werden analog zu dem o. g. städtebaulichen
Konzept getroffen. Der Bereich nördlich der festgesetzten Verkehrsfläche soll als
Sondergebiet festgesetzt werden. Südlich der geplanten Erschließungsstraße wird ein
allgemeines Gewerbegebiet mit Ausschluss von Einzelhandel festgesetzt. Dabei werden
die überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen bestimmt sowie Festsetzungen
zum Maß der baulichen Nutzung getroffen.
Die innerhalb des Plangebiets verlaufende Ferngasleitung wurde zur Vorbereitung der
baulichen Nutzung verlegt. Vorhandene Schachtbereiche und die notwendigen
Schutzabstände wurden bereits gesichert. Die bisherigen Festsetzungen zu den
Immissionskontingenten des Bebauungsplans Nr. 825 wurden überprüft und
Schallschutzkontingente gemäß Gutachten festgesetzt.
Zur Ausstattung des Gebietes mit Grün werden Flächen zur Anpflanzung von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Südlich des Gewerbegebietes wird
eine Fläche festgesetzt gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB mit Bindungen für
Bepflanzungen und für den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen.
Diese Fläche ist der natürlichen Sukzession zu überlassen.
4.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan ermöglicht die Sicherung eines seit Jahrzehnten im Stadtteil
ansässigen Familienbetriebes. Mit der Verlagerung des Baumarktes erfährt der Betrieb
eine dringend notwendige Änderung und Entwicklung insbesondere hinsichtlich
Verkaufsflächengröße und Marktkonzeption. Ohne die geplante Entwicklung wären die am
Standort Bochum bestehenden Arbeitsplätze von derzeit 88 Mitarbeitern einschließlich 5
Auszubildender dauerhaft gefährdet. Beschäftigt werden Fachkräfte statt saisonale
Aushilfskräfte. Eine Erweiterung des Standortes würde dagegen die Mitarbeiterzahlen auf
insgesamt etwa 115 Mitarbeiter erhöhen.
Bei dem hier zu verlagernden Betrieb handelt es sich um einen Markt, dessen
Kernsortiment nach der Bochumer Liste nicht zentren- oder nahversorgungsrelevant ist.
Nach den Empfehlungen des Masterplans Einzelhandel sollen Einzelhandelsbetriebe mit
nicht-zentrenrelevanten Sortimenten ebenso in zentrale Bereiche oder in bestehende
Sonderstandorte gelenkt werden.
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Der Masterplan Einzelhandel führt allerdings weiter aus: „Einen Sonderfall stellen mögliche
räumliche Verlagerungen bestehender Betriebe innerhalb Bochums dar. In diesen
konkreten, hier nicht darstellbaren Fällen, ist es notwendig, die betrieblichen Interessen den
aufgezeigten Zielen der Einzelhandelsentwicklung gegenüberzustellen und gegen- und
miteinander abzuwägen.“ Die Auswirkungen des Vorhabens wurden im Vorfeld des
Aufstellungsverfahrens durch ein Einzelhandelsgutachten untersucht.
Durch das Vorhaben wird ein Verkaufsflächenzuwachs im Kernsortiment Bau- und
Gartenmarkt von bis zu 12.000 m² stattfinden. Dieser Zuwachs bewegt sich deutlich unter
dem ermittelten Potenzial in der Stadt Bochum. Eine Kompatibilität des Vorhabens mit den
Aussagen des Masterplans Einzelhandel ist nach Auffassung des beauftragten
Einzelhandelsgutachtens und des Konsultationskreises Einzelhandel bei der IHK prinzipiell
gegeben.
In Folge der Vorhabenrealisierung in der untersuchten Größenordnung wird es zu einer
deutlichen Verschärfung der Wettbewerbssituation insbesondere im Bochumer Stadtgebiet
kommen; versorgungsstrukturelle oder städtebauliche Auswirkungen sind jedoch nicht zu
erwarten.
Es wurde ein Änderungsverfahren des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP)
durchgeführt, RFNP-Änderung - 02 BO - Bau- und Gartenmarkt Hauptstraße. Nunmehr
wird für den nördlichen Bereich des Bebauungsplanes Sonderbaufläche mit der
Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel, - Bau- und Gartenmarkt - dargestellt,
südlich stellt der RFNP unverändert Bereiche für gewerbliche Bauflächen und industrielle
Nutzungen (GIB) dar. Der Bebauungsplan ist damit aus der übergeordneten Planung
entwickelt.
Die Kriterien des Regionalen Einzelhandelskonzeptes Östliches Ruhrgebiet (REHK) sind
hinsichtlich der Beschränkung der regional zentrenrelevant eingestuften Randsortimente
auf weniger als 1.500 m² Verkaufsfläche erfüllt. Wegen der Randlage des Standortes
können andere Kriterien jedoch nicht erfüllt werden. Ein regionaler Konsens über das
Vorhaben konnte daher nicht erreicht werden.
Aufgrund der planungsrechtlichen Einstufung und der rechtskräftigen Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 825 ist ein Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft nicht
erforderlich, da sie schon vor der planerischen Entscheidung zulässig waren. Der Schutz
der bereits entfernten oder noch zu entfernenden Bäume regelt sich nach der
Baumschutzsatzung.
Eine artenschutzrechtliche Prüfung wurde durchgeführt.
Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren aufgestellt. Daher wurde ein Umweltbericht
über alle Umweltbelange erstellt.
Die Nachbarstädte werden weiterhin im Verfahren beteiligt.
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5.
Planverfahren
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 923 - Baumarkt Hauptstraße - wurde in
der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am
23.02.2011gefasst.
Am Rande der Beratung zum Aufstellungsbeschluss in der Bezirksvertretung Bochum-Ost
am 24.02.2011 wurde mit dem Bezirksbürgermeister vereinbart, dass auf eine zusätzliche
Bürgerversammlung zum Bebauungsplan verzichtet werden kann, da im Rahmen des
bereits eingeleiteten RFNP-Änderungsverfahrens bereits am 02.02.2011 eine
Bürgerversammlung zu dem Thema abgehalten wurde, die nur auf eine geringe Resonanz
stieß.
Daher kann auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit
Bürgerversammlung verzichtet werden.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 22.03.2011 bis zum 29.04.2011
statt.
Mit Schreiben vom 19.04.2011 wurden die Träger öffentlicher Belange an der Planung
beteiligt.
Eingegangene Stellungnahmen
Im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen aus der
Öffentlichkeit ein.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen sind der Beschlussvorlage als Anlage 2
beigefügt.
Die Abwägung der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen liegt als Anlage 1
bei.
6.
Verträge
Voraussetzung zur Verlagerung des Baumarktes vom Wallbaumweg an die Hauptstraße
ist, dass der Altstandort zukünftig nicht mehr zu Einzelhandelszwecken mit zentren- oder
nichtzentrenrelevanten Sortimenten im Sinne des Masterplanes Einzelhandel genutzt wird.
Diese Forderung ist dem Investor bekannt.
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Noch vor dem Satzungsbeschluss oder dem Erreichen eines Verfahrensstandes im Sinne
des § 33 BauGB ist daher ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der eine
Einzelhandelsnutzung
im
vorgenannten
Sinne
über
die
Eintragung
einer
Grunddienstbarkeit und einer Baulast verbindlich auch für mögliche Rechtsnachfolger
ausschließt. Ohne Abschluss dieses Vertrages wird die Verwaltung die Satzung über den
Bebauungsplan nicht zur Beschlussfassung vorlegen.
Über den Bau der öffentliche Straße wird ein Erschließungsvertrag geschlossen.
Erst nach Abschluß der o.a. Verträge kann ein Bauvorbescheid oder eine Baugenehmigung
erteilt werden.
7.
Gutachten
Folgende Gutachten wurden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens erstellt:
Junker und Kruse Stadtforschung Planung: Raumordnerische und städtebauliche
Wirkungsanalyse der geplanten Verlagerung und Vergrößerung eines Bau- und
Gartenmarktes in Bochum unter besonderer Berücksichtigung zu erwartender
Auswirkungen i. S. v. § 11 (3) BauNVO auf zentrale Versorgungsbereiche und
Versorgungsstrukturen, Dortmund, Februar 2010
Junker und Kruse Stadtforschung Planung: Bebauungsplan Nr. 923 - Baumarkt
Hauptstraße - Bochum, Ergänzende Ausführungen zur raumordnerischen und
städtebaulichen Wirkungsanalyse der geplanten Verlagerung und Vergrößerung eines
Bau- und Gartenmarktes in Bochum aus dem Februar 2010, Dortmund, August 2011
blanke verkehr.concept, Ingenieurbüro für konzeptionelle Verkehrsplanung:
Hagebaumarkt Ziesak in Bochum-Langendreer, Verkehrsuntersuchung erstellt im
Auftrag der FAM Immobilien GmbH & Co. KG, Oberhausen - Projekt-Nr. 1103,
Bochum 2011 - und Ausführungsplanung des Büros
arccon Ingenieurgesellschaft mbH, Geo-, Montan- und Umwelttechnik: Neubau eines
Baumarktes, Hauptstraße 90 in Bochum (ehemals Opel Werk III), Orientierende
umwelttechnische Untersuchungen und Begutachtung, Oberhausen, März 2009
arccon Ingenieurgesellschaft mbH, Geo-, Montan- und Umwelttechnik: FAM
Immobilien GmbH & Co. KG, Neubau eines Baumarktes, Hauptstraße 90, Bochum
Hier:
Teilbereich
südliche
Brachfläche
Orientierende
umwelttechnische
Untersuchungen und Begutachtung, Gelsenkirchen 21.05.2012
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arccon Ingenieurgesellschaft mbH, Geo-, Montan- und Umwelttechnik: Neubau eines
Baumarktes, Hauptstraße 90 in Bochum, Opel Werk III, Bochum, Umwelttechnische
Beurteilung, Hier: Ergebnisse der 3. Grundwasserprobenahme am Pegel B VIII,
Oberhausen, Mai 2009
arccon Ingenieurgesellschaft mbH, Geo-, Montan- und Umwelttechnik: Neubau eines
Baumarktes, Hauptstraße 90 in Bochum, Opel Werk III, Bochum, Umwelttechnische
Beurteilung, Hier: Ergebnisse der 4. Grundwasserprobenahme am Pegel B VIII,
Oberhausen, November 2009
arccon Ingenieurgesellschaft mbH, Geo-, Montan- und Umwelttechnik: FAM
Immobilien GmbH & Co. KG, Neubau eines Baumarktes, Hauptstraße 90 in Bochum,
Opel Werk III, Bochum, Baugrundvorerkundung, Baugrundbeurteilung, geotechnische
Beratung im Rahmen der Vorplanung, Oberhausen, Januar 2009
arccon Ingenieurgesellschaft mbH, Geo-, Montan- und Umwelttechnik: Adam Opel –
Werk III Montan-, geo- und umwelttechnische Untersuchung, Ergebnisse der
montantechnischen Erkundung, Oberhausen, August 2008
arccon Ingenieurgesellschaft mbH, Geo-, Montan- und Umwelttechnik: Ziesak,
Bochum, Montangeotechnische Beratung, Hier: Angaben zur Standsicherheit und
Sicherung von Schacht Gustav, Schacht II, Wetterschacht aus Flöz Albert III und
Luftschacht ehem. Bruchstraße, Oberhausen, Dezember 2011
ITAB Ingenieurbüro für technische Akustik und Bauphysik: GeräuschimmissionsUntersuchung Stadt Bochum, Bebauungsplan Baumarkt Hauptstraße in Bochum,
Dortmund, Dezember 2012
weluga Umweltplanung Weber Ludwig Galhoff & Partner, Erstellt für Planergruppe
GmbH Oberhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nach § 44 BNatSchG Voreinschätzung - Planung Baumarkt Hauptstraße in Bochum, Bochum, Januar 2011
Planergruppe GmbH Oberhausen: Umweltbericht zum Bebauungsplan „Baumarkt
Hauptstraße - Bochum“, Oberhausen, Oktober 2011 (in die Begründung zum
Bebauungsplan integriert)
Die Gutachten können im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Technisches Rathaus,
Hans-Böckler-Straße 19, 44777 Bochum, eingesehen oder elektronisch angefordert
werden.
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Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 923 - Baumarkt Hauptstraße hier: Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 923 in der Fassung vom 10.12.2012 ist einschließlich der
Begründung mit Umweltbericht öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).