Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anlage 2: Anregungen der Träger öffentlicher Belange (frühzeitigen Beteiligung).pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 2: Anregungen der Träger öffentlicher Belange (frühzeitigen Beteiligung).pdf
Größe
7,4 MB
Erstellt
25.12.14, 12:59
Aktualisiert
27.01.18, 12:35

Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 1 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 2 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 3 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 4 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 5 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 6 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 7 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 8 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 9 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 10 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 11 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 12 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 13 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 14 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 15 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 16 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 17 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 18 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 19 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 20 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 21 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 22 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 23 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 24 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 25 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 26 von 42 Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft BOGESTRA Universitätsstraße 58 44789 Bochum 44782 Bochum Postfach 10 03 49 44703 Bochum Planungsamt Rathaus Bochum Willy-Brandt-Platz 2 - 6 44777 Bochum Telefon: (02 34) 3 03 – 0 Telefax: (02 34) 3 03 – 23 00 Internet: www.bus-und-bahn.de e-mail: elke.einhaeuser@bogestra.de Bearbeitung: Elke Einhäuser Ihre Zeichen Bus + Bahn Die BOGESTRA ist zu erreichen mit öffentlichen Verkehrsmitteln der Linien U35, 349, 353, 354, 356, 365 und 394. Haltestelle: „Oskar-Hoffmann-Straße“ Ihre Nachricht vom 27.04.2011 Durchwahl: 2678 Telefax: 3678 Unsere Zeichen bei der Antwort bitte angeben MK31/E Datum 16.05.2011 Bebauungsplan Nr. 923 - Baumarkt Hauptstraße – hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange Sehr geehrte Damen und Herren, im Bereich des Bebauungsplans liegt auf der Hauptstraße die Bushaltestelle Opelwerk II. Sollte diese durch die Planung betroffen sein, ist der Aufwand für die Veränderungen vom Verursacher zu tragen. Ansonsten bestehen gegen die vorgestellte Planung keine Bedenken. Mit freundlichen Grüßen Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft -Marketing und Kundenservices- i.A. Elke Einhäuser Aufsichtsrat: Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz Bochum, Vorsitzende Vorstand: Firmensitz: Dr. Burkhard Rüberg Dipl.-Betriebsw. Gisbert Schlotzhauer Bochum. Eingetragen beim AG Bochum unter HRB 1 Bankkonten: Sparkasse Bochum Konto-Nr. 1 300 482 BLZ 430 500 01 Herner Sparkasse Konto-Nr. 92 692 BLZ 432 500 30 Sparkasse Gelsenkirchen Konto-Nr. 101 099 509 BLZ 420 500 01 Stadt-Sparkasse Witten Konto-Nr. 44 412 BLZ 452 500 35 Wir haben flexible Arbeitszeit. Sie erreichen uns am besten in der Zeit: Montag – Donnerstag 8.00 – 16.30 Uhr und am Freitag 8.00 – 15.00 Uhr Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 27 von 42     Außenstelle Olpe LWL-Archäologie für Westfalen - In der Wüste 4 - 57462 Olpe Servicezeiten: Montag-Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Stadt Bochum Planungsamt Ansprechpartnerin: Melanie Röring 44777 Bochum Tel.: 02761 9375-42 Fax: 02761 2466 E-Mail: melanie.roering@lwl.org Az.: 342rö11.eml Olpe, 02.05.2011 Bebauungsplan Nr. 923 – Baumarkt Hauptstraße Ihr Schreiben vom 19.04.2011 / Ihr Zeichen Nach meinem bisherigen Kenntnisstand werden bodendenkmalpflegerische Belange im Geltungsbereich der o.g. Planung nicht berührt. Ich mache jedoch darauf aufmerksam, dass wegen der hier gegebenen Situation bei Erdarbeiten jeglicher Art bisher nicht bekannte Bodendenkmäler neu entdeckt werden können. Deshalb wird aus bodendenkmalpflegerischer Sicht folgender Hinweis gegeben, der zur Unterrichtung möglicherweise Betroffener in den Bescheid bzw. in den Bebauungsplan aufgenommen werden sollte: Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus Erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt/Gemeinde als Unterer Denkmalbehörde und/oder der LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe (Tel.: 02761/ 93750; Fax: 02761/ 2466) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§15 u. 16 Denkmalschutzgesetz NRW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monaten in Besitz zu nehmen (§16 Abs. 4 DSchG NW). i. A. gez. Prof. Dr. Michael Baales f. d. R. Röring In der Wüste 4, 57462 Olpe Telefon: 02761 9375-0 www.archaeologie-in-westfalen-lippe.de Konto der LWL-Finanzabteilung WestLB AG Münster · BLZ 400 500 00 · Konto-Nr. 60 129 IBAN: DE35 4005 0000 0000 0601 29 · BIC: WELADEDD Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 28 von 42 Von: An: Datum: Betreff: "Busche, Andrea" <andrea.busche@bezreg-arnsberg.nrw.de> "61-ToeB 61-ToeB" <61-ToeB@bochum.de> 18.05.2011 07:59 Bebauungsplan Nr. 923 -Baumarkt Hauptstraße Bebauungsplan Nr. 923 - Baumarkt Hauptstraße Ihr Schreiben vom 19.04.2011 Sehr geehrte Frau Teubner, zu dem o.a Planvorhaben wird aus der Sicht des Immissionsschutzes bezüglich der Anlagen, für die eine abfall- oder immissionsschutzrechtliche Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg vorliegt, folgende Stellungnahme abgegeben: Gegen das geplante Vorhaben bestehen grundsätzlich keine immissionsschutzrechtlichen Bedenken. Eine abschließende Stellungnahme kann erst nach Vorlage des von Ihnen unter Ziffer 5 "Umweltbericht - Immissionsschutz" aufgeführten Gutachtens abgegeben werden. Zu berücksichtigen sind insbesondere die von dem geplanten Baumarkt ausgehenden Lärmemissionen wie beispielsweise Anlieferungsverkehr, Parkplatzlärm, Lüftungsaggregate, Lärm ausgehend von den geplanten allgemeinen Gewerbeflächen,...). Im Rahmen des weiteren Verfahrens ist zu berücksichtigen, dass die an den angrenzenden Wohnnutzungen anzusetzenden Immissionsrichtwerte eingehalten werden können. Diese Stellungnahme erfolgt ausschließlich per Email. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (A. Busche) Andrea Busche <mailto:andrea.busche@bezreg-arnsberg.nrw.de> Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 53 Seibertzstr. 1 59821 Arnsberg Telefon: +49 2931 82 2161 Telefax: +49 2931 82 2388 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 29 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 30 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 31 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 32 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 33 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 34 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 35 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 36 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 37 von 42 Stadt Witten, 58449 Witten 61 Stadt Witten Die Bürgermeisterin Planungsamt Stadt Bochum Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Hans-Böckler-Str. 19 z.Hd. Frau Teubner 44777 Bochum Annenstraße 113 Auskunft erteilt: Herr Jochen Kral, Zi. 201 Telefon 02302 581-4126 02302 581-4199 Telefax Vermittlung 02302 581-0 Jochen.Kral@stadt-witten.de www.witten.de Mein Zeichen 61. JK Datum 15.06.2011 Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß §4 Abs1. BauGB zum Bebauungsplan 923- Baumarkt Hauptstraße in Bochum-Langendreer Hier: Stellungnahme Stadt Witten Sehr geehrte Frau Teubner, Mit Schreiben vom 19.4.2011 habe Sie die Stadt Witten um Stellungnahmen zum Bebauungsplan 923 - Baumarkt Hauptstraße gebeten. Planungsziel des Vorhabens ist für einen alt eingeführten Baumarkt aus Bochum Langendreer einen neuen Standort im Stadtteil bereitzustellen, damit sich der Betrieb an diesem Standort deutlich erweitern kann. Die Stadt Witten bezieht sich in ihrer Stellungnahme auf die Kurzbegründung zum Bebauungsplan und auf die raumordnerische und städtebauliche Wirkungsanalyse vom Februar 2010. Demnach wurde am neuen Standort eine Verkaufsfläche von 23.700 m² veranschlagt. Entsprechend der Begründung zum Bebauungsplan verteilen sich diese auf 14.850 m² Baumarktsortimente, 5.959 m² Gartenmarktsortimente und 2.900 m² sonstige Sortimente. In der Verträglichkeitsstudie sind die sonstigen Sortimente weiter differenziert. Demnach gehören in Witten nicht zentrenrelevante Sortimente wie 800 m² Möbel oder 700 m² zoologische Artikel genauso dazu, wie auch zentrenrelevante Sortimente wie 350 m² Leuchten und Lampen oder 300 m² Heimtextilien. Da es sich bei dem geplanten Vorhaben um ein Verlagerungsvorhaben handelt geht die Stadt Witten davon aus, dass zeitgleich mit der Vorhabensrealisierung Bestandsverkaufsflächen von ca. 10.000 m² am Altstandort wegfallen. Beratung im REHK Die Stadt Bochum hat in der ersten Jahreshälfte 2010 für das Vorhaben im REHK Östliches Ruhrgebiet den regionalen Konsens beantragt. Dem Vorhaben konnte bislang nicht der regionale Konsens Konten bei allen Banken in Witten Sparkasse Witten Kto. 737 BLZ 452 500 35 Postbank Dortmund Kto.7994-460 BLZ 440 100 46 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 38 von 42 Seite 2 erteilt werden, da der Umsatzanteil aus den Nachbarstädten Dortmund, Witten und Herne bei ca. 40% liegen wird. Nach dem REHK wäre nur ein Anteil von 20% auswärtiger Kunden zulässig. Außerdem wird die nach REHK zulässige Größe von 1.500 m² zentrenrelevanter Randsortimente überschritten. Aus diesen Gründen konnte die Stadt Witten zum damaligen Zeitpunkt keinen Konsens erteilen, hat aber angeboten gemeinsam mit der Stadt Bochum nach einer Lösung zu suchen, die einerseits verträglich ist für die zentralen Versorgungsbereiche in Witten und andererseits auch eine wohnortnahe Versorgung der Wittener Bevölkerung auch im Bereich der Garten- und Baumarktsortimente garantiert. Dabei war maßgebend der Gedanke, dass selbst wenn aufgrund der engen siedlungsgeographischen Verflechtungen im Städtedreieck Bochum, Dortmund und Witten grenzüberschreitende Kaufkraftströme nicht zu vermeiden sind, für die Ansiedlungsvorhaben ähnliche Maßstäbe anzuwenden. Referenzprojekte sollten die beiden in den letzten Jahren realisierten Vorhaben Hellweg Baumarkt in Dortmund und Bauhaus in Witten sein. Dabei handelt es sich um sehr moderne Betriebe, die aufgrund ihrer Größe und Sortimentskonzeption absolut konkurrenzfähig sein sollten. Die Stadt Bochum hat zum damaligen Zeitpunkt angekündigt weitere Gespräche mit den Nachbarkommunen durchzuführen. Deshalb ist nicht verständlich, warum jetzt ohne weitere Abstimmungen das Bebauungsplanverfahren eingeleitet wird. Aus Sicht der Stadt Witten sind noch folgende Fragestellungen zu klären: Präzisierung der räumlichen Auswirkungen Dem Antrag zum regionalen Konsens lag eine Verträglichkeitsstudie des Büro Junker und Kruse bei, die aus Sicht der Stadt Witten die Auswirkungen auf ihr Stadtgebiet noch nicht hinreichend räumlich differenziert. Insbesondere ist unklar wie sich das Vorhaben auf die großflächigen Betriebe in Witten Mitte, Annen und Rüdinghausen auswirkt. Die Auswirkungen auf den besonders betroffenen Gartenbaubetrieb Dehner können dem Gutachten auch nicht entnommen werden. Hier besteht noch Erläuterungsbedarf durch die Stadt Bochum. Reduktion der Gesamtverkaufsfläche Die geplante Verkaufsfläche von 24.000 m² überschreitet deutlich die Größe der Vorhaben Bauhaus in Witten (19.990 m² VK) und Hellweg in Dortmund (14.000 m² VK). Auch wenn man berücksichtigt, dass zum Bochumer Vorhaben weniger umsatzstarke Fläche wie Drive-In Bereiche oder Außenflächen gehören. Reduktion der Randsortimente Anhand der Verträglichkeitsstudie lassen sich folgende nach der Wittener Sortimentsliste zentrenoder nahversorgungsrelevanten Randsortimente identifizieren. GPK / Haushaltswaren Bastelartikel Haus- und Heimtextilien Kunstgewerbe / Bilderrahmen Leuchten Sonstige Randsortimente Lotto-Toto-Shop,Backshop Summe 200 m² VK 100 m² VK 300 m² VK 50 m² VK 350 m² VK 200 m² VK 100 m² VK 1.300m² VK Somit übersteigt das zentrenrelevante Randsortiment von 1.300 m² Verkaufsfläche deutlich die Standorte Bauhaus-Witten (800 m²) und Hellweg-Baumarkt Dortmund (1.000 m²). Auch ist der Bedarf an Randsortimenten in den Bereichen GPK/Haushaltswaren, Bastelartikel und Haus- und Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 39 von 42 Seite 3 Heimtextilien bislang nicht belegt. Die Stadt Bochum wird gebeten Wege aufzuzeigen, wie das zentrenrelevante Randsortiment auf 800 m² reduziert werden kann. Verzicht auf das Sortiment Bastelartikel Durch das Vorhaben werden 19% Prozent des Umsatzes im Sortiment Bastelbedarf aus der Wittener Innenstadt abgezogen. Da das Sortiment bislang nicht in dem Baumarkt angeboten wurde und auch keine notwendige Ergänzung des Kernsortiments darstellt, sollte auf das Sortiment vollständig verzichtet werden. Eine Reduktion ist nicht ausreichend. Die Stadt Witten regt daher an, die oben aufgeführten Fragestellungen zu klären und das Vorhaben entsprechend zu dimensionieren. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Dr. Bradtke MK: AL Buresch Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 40 von 42 Von: An: Datum: Betreff: "Meyer-Ruppenthal, Simone" <S.Meyer-Ruppenthal@castrop-rauxel.de> "51.1 Stadt Bochum" <61-toeb@bochum.de> 21.04.2011 13:01 Bebauungsplan Nr. 923 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie uns im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 923 "Baumarkt Hauptstraße" beteiligen. Um zu prüfen, ob Belange der Stadt Castrop-Rauxel berührt werden, bitte ich um Zusendung des Einzelhandelsgutachtens - bevorzugt in digitaler Form. Ich bedanke mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Simone Meyer-Ruppenthal Simone Meyer-Ruppenthal Dipl.-Ing. Raum- und Umweltplanung Stadt Castrop-Rauxel Bereich Stadtplanung Europaplatz 1 44575 Castrop-Rauxel Tel.: (02305) 106 2657 Fax: (02305) 106 2724 E-Mail: s.meyer-ruppenthal@castrop-rauxel.de Internet: www.castrop-rauxel.de P Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss! Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 41 von 42 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20122724 Seite 42 von 42