Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 2: Anregungen der Träger öffentlicher Belange (frühzeitigen Beteiligung).pdf
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7,4 MB
Erstellt
25.12.14, 12:59
Aktualisiert
27.01.18, 12:35
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Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft
BOGESTRA
Universitätsstraße 58
44789 Bochum
44782 Bochum
Postfach 10 03 49
44703 Bochum
Planungsamt
Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2 - 6
44777 Bochum
Telefon: (02 34) 3 03 – 0
Telefax: (02 34) 3 03 – 23 00
Internet: www.bus-und-bahn.de
e-mail: elke.einhaeuser@bogestra.de
Bearbeitung: Elke Einhäuser
Ihre Zeichen
Bus + Bahn
Die BOGESTRA ist zu erreichen mit
öffentlichen Verkehrsmitteln der Linien U35,
349, 353, 354, 356, 365 und 394.
Haltestelle: „Oskar-Hoffmann-Straße“
Ihre Nachricht vom
27.04.2011
Durchwahl: 2678
Telefax:
3678
Unsere Zeichen bei der Antwort bitte angeben
MK31/E
Datum
16.05.2011
Bebauungsplan Nr. 923 - Baumarkt Hauptstraße –
hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Bereich des Bebauungsplans liegt auf der Hauptstraße die Bushaltestelle Opelwerk II. Sollte diese
durch die Planung betroffen sein, ist der Aufwand für die Veränderungen vom Verursacher zu
tragen.
Ansonsten bestehen gegen die vorgestellte Planung keine Bedenken.
Mit freundlichen Grüßen
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen
Aktiengesellschaft
-Marketing und Kundenservices-
i.A. Elke Einhäuser
Aufsichtsrat:
Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
Bochum, Vorsitzende
Vorstand:
Firmensitz:
Dr. Burkhard Rüberg
Dipl.-Betriebsw. Gisbert Schlotzhauer
Bochum. Eingetragen beim
AG Bochum unter HRB 1
Bankkonten:
Sparkasse Bochum
Konto-Nr. 1 300 482 BLZ 430 500 01
Herner Sparkasse
Konto-Nr. 92 692 BLZ 432 500 30
Sparkasse Gelsenkirchen
Konto-Nr. 101 099 509 BLZ 420 500 01
Stadt-Sparkasse Witten
Konto-Nr. 44 412 BLZ 452 500 35
Wir haben flexible Arbeitszeit. Sie erreichen uns am besten in der Zeit: Montag – Donnerstag 8.00 – 16.30 Uhr und am Freitag 8.00 – 15.00 Uhr
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Außenstelle Olpe
LWL-Archäologie für Westfalen - In der Wüste 4 - 57462 Olpe
Servicezeiten: Montag-Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Stadt Bochum
Planungsamt
Ansprechpartnerin:
Melanie Röring
44777 Bochum
Tel.: 02761 9375-42
Fax: 02761 2466
E-Mail: melanie.roering@lwl.org
Az.: 342rö11.eml
Olpe, 02.05.2011
Bebauungsplan Nr. 923 – Baumarkt Hauptstraße Ihr Schreiben vom 19.04.2011 / Ihr Zeichen
Nach meinem bisherigen Kenntnisstand werden bodendenkmalpflegerische Belange im
Geltungsbereich der o.g. Planung nicht berührt.
Ich mache jedoch darauf aufmerksam, dass wegen der hier gegebenen Situation bei Erdarbeiten
jeglicher Art bisher nicht bekannte Bodendenkmäler neu entdeckt werden können.
Deshalb wird aus bodendenkmalpflegerischer Sicht folgender Hinweis gegeben, der zur
Unterrichtung möglicherweise Betroffener in den Bescheid bzw. in den Bebauungsplan
aufgenommen werden sollte:
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche
Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und
Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch
Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus Erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt
werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt/Gemeinde als Unterer
Denkmalbehörde und/oder der LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe
(Tel.: 02761/ 93750; Fax: 02761/ 2466) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§15 u. 16
Denkmalschutzgesetz NRW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden
freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das
Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6
Monaten in Besitz zu nehmen (§16 Abs. 4 DSchG NW).
i. A. gez. Prof. Dr. Michael Baales
f. d. R.
Röring
In der Wüste 4, 57462 Olpe
Telefon: 02761 9375-0
www.archaeologie-in-westfalen-lippe.de
Konto der LWL-Finanzabteilung
WestLB AG Münster · BLZ 400 500 00 · Konto-Nr. 60 129
IBAN: DE35 4005 0000 0000 0601 29 · BIC: WELADEDD
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Von:
An:
Datum:
Betreff:
"Busche, Andrea" <andrea.busche@bezreg-arnsberg.nrw.de>
"61-ToeB 61-ToeB" <61-ToeB@bochum.de>
18.05.2011 07:59
Bebauungsplan Nr. 923 -Baumarkt Hauptstraße
Bebauungsplan Nr. 923 - Baumarkt Hauptstraße Ihr Schreiben vom 19.04.2011
Sehr geehrte Frau Teubner,
zu dem o.a Planvorhaben wird aus der Sicht des Immissionsschutzes bezüglich
der Anlagen, für die eine abfall- oder immissionsschutzrechtliche
Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg vorliegt, folgende Stellungnahme
abgegeben:
Gegen das geplante Vorhaben bestehen grundsätzlich keine
immissionsschutzrechtlichen Bedenken.
Eine abschließende Stellungnahme kann erst nach Vorlage des von Ihnen unter
Ziffer 5 "Umweltbericht - Immissionsschutz" aufgeführten Gutachtens abgegeben
werden. Zu berücksichtigen sind insbesondere die von dem geplanten Baumarkt
ausgehenden Lärmemissionen wie beispielsweise Anlieferungsverkehr,
Parkplatzlärm, Lüftungsaggregate, Lärm ausgehend von den geplanten
allgemeinen Gewerbeflächen,...).
Im Rahmen des weiteren Verfahrens ist zu berücksichtigen, dass die an den
angrenzenden Wohnnutzungen anzusetzenden Immissionsrichtwerte eingehalten
werden können.
Diese Stellungnahme erfolgt ausschließlich per Email.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(A. Busche)
Andrea Busche <mailto:andrea.busche@bezreg-arnsberg.nrw.de>
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 53
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Telefon: +49 2931 82 2161
Telefax: +49 2931 82 2388
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Stadt Witten, 58449 Witten
61
Stadt Witten
Die Bürgermeisterin
Planungsamt
Stadt Bochum
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Hans-Böckler-Str. 19
z.Hd. Frau Teubner
44777 Bochum
Annenstraße 113
Auskunft erteilt:
Herr Jochen Kral, Zi. 201
Telefon
02302 581-4126
02302 581-4199
Telefax
Vermittlung
02302 581-0
Jochen.Kral@stadt-witten.de
www.witten.de
Mein Zeichen
61. JK
Datum
15.06.2011
Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß §4 Abs1. BauGB zum Bebauungsplan 923- Baumarkt
Hauptstraße in Bochum-Langendreer
Hier: Stellungnahme Stadt Witten
Sehr geehrte Frau Teubner,
Mit Schreiben vom 19.4.2011 habe Sie die Stadt Witten um Stellungnahmen zum Bebauungsplan 923
- Baumarkt Hauptstraße gebeten. Planungsziel des Vorhabens ist für einen alt eingeführten Baumarkt
aus Bochum Langendreer einen neuen Standort im Stadtteil bereitzustellen, damit sich der Betrieb an
diesem Standort deutlich erweitern kann. Die Stadt Witten bezieht sich in ihrer Stellungnahme auf die
Kurzbegründung zum Bebauungsplan und auf die raumordnerische und städtebauliche Wirkungsanalyse vom Februar 2010.
Demnach wurde am neuen Standort eine Verkaufsfläche von 23.700 m² veranschlagt. Entsprechend
der Begründung zum Bebauungsplan verteilen sich diese auf 14.850 m² Baumarktsortimente, 5.959
m² Gartenmarktsortimente und 2.900 m² sonstige Sortimente. In der Verträglichkeitsstudie sind die
sonstigen Sortimente weiter differenziert. Demnach gehören in Witten nicht zentrenrelevante Sortimente wie 800 m² Möbel oder 700 m² zoologische Artikel genauso dazu, wie auch zentrenrelevante
Sortimente wie 350 m² Leuchten und Lampen oder 300 m² Heimtextilien.
Da es sich bei dem geplanten Vorhaben um ein Verlagerungsvorhaben handelt geht die Stadt Witten
davon aus, dass zeitgleich mit der Vorhabensrealisierung Bestandsverkaufsflächen von ca. 10.000 m²
am Altstandort wegfallen.
Beratung im REHK
Die Stadt Bochum hat in der ersten Jahreshälfte 2010 für das Vorhaben im REHK Östliches Ruhrgebiet den regionalen Konsens beantragt. Dem Vorhaben konnte bislang nicht der regionale Konsens
Konten bei allen Banken in Witten
Sparkasse Witten Kto. 737
BLZ 452 500 35
Postbank Dortmund Kto.7994-460
BLZ 440 100 46
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erteilt werden, da der Umsatzanteil aus den Nachbarstädten Dortmund, Witten und Herne bei ca. 40%
liegen wird. Nach dem REHK wäre nur ein Anteil von 20% auswärtiger Kunden zulässig. Außerdem
wird die nach REHK zulässige Größe von 1.500 m² zentrenrelevanter Randsortimente überschritten.
Aus diesen Gründen konnte die Stadt Witten zum damaligen Zeitpunkt keinen Konsens erteilen, hat
aber angeboten gemeinsam mit der Stadt Bochum nach einer Lösung zu suchen, die einerseits verträglich ist für die zentralen Versorgungsbereiche in Witten und andererseits auch eine wohnortnahe
Versorgung der Wittener Bevölkerung auch im Bereich der Garten- und Baumarktsortimente garantiert.
Dabei war maßgebend der Gedanke, dass selbst wenn aufgrund der engen siedlungsgeographischen
Verflechtungen im Städtedreieck Bochum, Dortmund und Witten grenzüberschreitende Kaufkraftströme nicht zu vermeiden sind, für die Ansiedlungsvorhaben ähnliche Maßstäbe anzuwenden. Referenzprojekte sollten die beiden in den letzten Jahren realisierten Vorhaben Hellweg Baumarkt in Dortmund und Bauhaus in Witten sein. Dabei handelt es sich um sehr moderne Betriebe, die aufgrund
ihrer Größe und Sortimentskonzeption absolut konkurrenzfähig sein sollten.
Die Stadt Bochum hat zum damaligen Zeitpunkt angekündigt weitere Gespräche mit den Nachbarkommunen durchzuführen. Deshalb ist nicht verständlich, warum jetzt ohne weitere Abstimmungen
das Bebauungsplanverfahren eingeleitet wird. Aus Sicht der Stadt Witten sind noch folgende Fragestellungen zu klären:
Präzisierung der räumlichen Auswirkungen
Dem Antrag zum regionalen Konsens lag eine Verträglichkeitsstudie des Büro Junker und Kruse
bei, die aus Sicht der Stadt Witten die Auswirkungen auf ihr Stadtgebiet noch nicht hinreichend
räumlich differenziert. Insbesondere ist unklar wie sich das Vorhaben auf die großflächigen Betriebe in Witten Mitte, Annen und Rüdinghausen auswirkt. Die Auswirkungen auf den besonders
betroffenen Gartenbaubetrieb Dehner können dem Gutachten auch nicht entnommen werden.
Hier besteht noch Erläuterungsbedarf durch die Stadt Bochum.
Reduktion der Gesamtverkaufsfläche
Die geplante Verkaufsfläche von 24.000 m² überschreitet deutlich die Größe der Vorhaben Bauhaus in Witten (19.990 m² VK) und Hellweg in Dortmund (14.000 m² VK). Auch wenn man berücksichtigt, dass zum Bochumer Vorhaben weniger umsatzstarke Fläche wie Drive-In Bereiche
oder Außenflächen gehören.
Reduktion der Randsortimente
Anhand der Verträglichkeitsstudie lassen sich folgende nach der Wittener Sortimentsliste zentrenoder nahversorgungsrelevanten Randsortimente identifizieren.
GPK / Haushaltswaren
Bastelartikel
Haus- und Heimtextilien
Kunstgewerbe / Bilderrahmen
Leuchten
Sonstige Randsortimente
Lotto-Toto-Shop,Backshop
Summe
200 m² VK
100 m² VK
300 m² VK
50 m² VK
350 m² VK
200 m² VK
100 m² VK
1.300m² VK
Somit übersteigt das zentrenrelevante Randsortiment von 1.300 m² Verkaufsfläche deutlich die
Standorte Bauhaus-Witten (800 m²) und Hellweg-Baumarkt Dortmund (1.000 m²). Auch ist der Bedarf an Randsortimenten in den Bereichen GPK/Haushaltswaren, Bastelartikel und Haus- und
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Heimtextilien bislang nicht belegt. Die Stadt Bochum wird gebeten Wege aufzuzeigen, wie das
zentrenrelevante Randsortiment auf 800 m² reduziert werden kann.
Verzicht auf das Sortiment Bastelartikel
Durch das Vorhaben werden 19% Prozent des Umsatzes im Sortiment Bastelbedarf aus der Wittener Innenstadt abgezogen. Da das Sortiment bislang nicht in dem Baumarkt angeboten wurde
und auch keine notwendige Ergänzung des Kernsortiments darstellt, sollte auf das Sortiment vollständig verzichtet werden. Eine Reduktion ist nicht ausreichend.
Die Stadt Witten regt daher an, die oben aufgeführten Fragestellungen zu klären und das Vorhaben
entsprechend zu dimensionieren.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Dr. Bradtke
MK: AL Buresch
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Von:
An:
Datum:
Betreff:
"Meyer-Ruppenthal, Simone" <S.Meyer-Ruppenthal@castrop-rauxel.de>
"51.1 Stadt Bochum" <61-toeb@bochum.de>
21.04.2011 13:01
Bebauungsplan Nr. 923
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank, dass Sie uns im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 923 "Baumarkt Hauptstraße" beteiligen.
Um zu prüfen, ob Belange der Stadt Castrop-Rauxel berührt werden, bitte ich um Zusendung des Einzelhandelsgutachtens - bevorzugt in digitaler
Form.
Ich bedanke mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Simone Meyer-Ruppenthal
Simone Meyer-Ruppenthal
Dipl.-Ing. Raum- und Umweltplanung
Stadt Castrop-Rauxel
Bereich Stadtplanung
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel
Tel.: (02305) 106 2657
Fax: (02305) 106 2724
E-Mail: s.meyer-ruppenthal@castrop-rauxel.de
Internet: www.castrop-rauxel.de
P Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss!
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