Daten
Kommune
Moers
Dateiname
Anlage 2: Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange sowie Abwägungsvorschläge.pdf
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235 kB
Erstellt
26.12.14, 17:22
Aktualisiert
27.01.18, 09:58
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Anlage 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB
27.06.2014
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐
gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers
Lfd. Nr.
Behörden /
Träger
öffentlicher
Belange
Stellungnahmen
Bezirksregie‐
rung
Düsseldorf
Kampfmittel‐
beseitigungs‐
dienst
Postfach
30 08 65
40408
Düsseldorf
Schreiben
vom
06.12.2012
(ohne Anlagen
und Merk‐
blatt)
Die Auswertung des o.g. Bereiches war teil‐
weise nicht möglich. Daher kann die Existenz
von Kampfmitteln nicht gänzlich ausgeschlos‐
sen werden.
Es liegt ein diffuser Kampfmittelverdacht vor.
Außerdem existiert ein konkreter Verdacht
auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen
des 2. Weltkrieges (Bombenblindgänger). In
der beigefügten Karte ist lediglich der konkre‐
te Verdacht dargestellt. Ich empfehle die geo‐
physikalische Untersuchung des Verdachtes
sowie die Überprüfung der zu bebauenden
Fläche. Zur genauen Festlegung der weiteren
Vorgehensweise wird um Terminabsprache
für einen Ortstermin mit einem Mitarbeiter
des KBD gebeten. Vorab werden dann zwin‐
gend Betretungserlaubnisse der betroffenen
Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne
über vorhandene Versorgungsleitungen benö‐
tigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind,
ist dieses schriftlich zu bestätigen.
Im nicht ausgewerteten Bereich sind Erdarbei‐
ten mit entsprechender Vorsicht auszuführen.
Bei Aushubarbeiten mittels Erdbaumaschinen
wird eine schichtweise Abtragung um ca.
0,50 m sowie eine Beobachtung des Erdreichs
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
1
D:\Somacos\doc\00041942.doc
1
[siehe Abwägung zum zweiten Schreiben der Bezirksre‐
gierung
/
Kampfmittelbeseitigungsdienst
vom
26.03.2014 im Anschluss]
Beschlussvorschlag
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Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐
gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers
Lfd. Nr.
Behörden /
Träger
öffentlicher
Belange
Stellungnahmen
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
Beschlussvorschlag
2
Bezirksregie‐
rung
Düsseldorf
Kampfmittel‐
beseitigungs‐
dienst
Postfach
30 08 65
D:\Somacos\doc\00041942.doc
hinsichtlich Veränderungen wie z.B. Verfär‐
bungen, Inhomogenitäten empfohlen. Gene‐
rell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern
Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall
ist die zuständige Ordnungsbehörde, mein
KBD oder die nächstgelegene Polizeidienst‐
stelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erhebli‐
chen mechanischen Belastungen wie Ramm‐
arbeiten, Pfahlgründungen etc. empfehle ich
eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorge‐
hensweise ist dem beiliegenden Merkblatt zu
entnehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer
Internetseite
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/ka
mpf‐mittelbeseitigung/service/index.html
Die Untersuchungen der o.g. Fläche lieferte Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Unter der Die Hinweise werden zur Kenntnis
folgende Ergebnisse.
Nr. 5 enthalten die Hinweise des Bebauungsplans entspre‐ genommen.
chende Ausführungen zum Sachverhalt.
Es wurden die Verdachtspunkte 1272 und 1273
überprüft. Kampfmittel wurden nicht gebor‐
gen.
Es ist nicht auszuschließen, dass noch
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27.06.2014
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐
gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers
Lfd. Nr.
Behörden /
Träger
öffentlicher
Belange
Stellungnahmen
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
Beschlussvorschlag
Den Anregungen wird sinngemäß gefolgt. Die erheblichen
Bedenken des Landesbetriebs Straßenbau richteten sich
gegen die ursprüngliche Planung, die Anbindung an die L137
nicht nur als Zufahrt für den Lieferverkehr, sondern als all‐
gemeine Ein‐ und Ausfahrt für den Liefer‐ und den Kunden‐
verkehr zu nutzen („rechts rein / rechts raus“). Diese Pla‐
nung wurde aufgegeben.
In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nord‐
rhein‐Westfalen erfolgt eine Beschränkung der Zufahrt auf
den Anlieferungsverkehr durch max. 3 Lkw pro Tag. Dabei
dient die Zufahrt ausschließlich als Einfahrt aus Richtung
Norden. Der Abfluss des Anlieferungsverkehrs erfolgt über
Den Anregungen wird sinngemäß
gefolgt.
40408 Düssel‐
dorf
Schreiben
vom
26.03.2014
3
Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Daher
kann diese Mitteilung nicht als Garantie der
Freiheit von Kampfmitteln gewertet werden.
Insofern sind Erdarbeiten mit entsprechender
Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel
gefunden werden, sind die Arbeiten sofort
einzustellen und umgehend die Ordnungsbe‐
hörde, die nächstgelegene Polizeistelle oder
der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu be‐
nachrichtigen.
Landesbetrieb Von Ihren Planungen sind die Belange der in
Straßenbau
meiner Baulast stehenden Landesstraße 137
Nordrhein‐
im Abschnitt 20.2 betroffen, die dort als freie
Westfalen
Strecke festgesetzt ist.
Regionalnie‐
derlassung
Aufgrund der vorgesehenen Zufahrt zur L137
Niederrhein ‐ bestehen erhebliche Bedenken gegen den
Bebauungsplan. Die gemäß § 18 des Straßen‐
Außenstelle
und Wegegesetzes NRW notwendige Sonder‐
Wesel
nutzungserlaubnis für diese Zufahrt wird nicht
Postfach
erteilt. Das Grundstück ist vollständig über das
10 02 23
46463 Wesel nachgeordnete Straßennetz (Kampstraße) zu
erschließen.
Die L137 dient als festgesetzte freie Strecke
Schreiben
grundsätzlich nicht der Erschließung der An‐
vom
liegergrundstücke, insbesondere dann nicht,
17.12.2012
wenn eine rückwärtige Erschließung möglich
D:\Somacos\doc\00041942.doc
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Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐
gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers
Lfd. Nr.
Behörden /
Träger
öffentlicher
Belange
Stellungnahmen
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
ist. Vielmehr soll sie als überregionale Straße
der zügigen und sicheren Abwicklung des
weiträumigen Verkehrs dienen. Mit einem
DTV‐Wert 2010 von fast 14 Tsd. Fahrzeugen
ist sie stark belastet. Ich verweise grundsätz‐
lich auf das rechtskräftige Urteil des Verwal‐
tungsgerichtes Düsseldorf vom 31.05.2000 ‐
16 K 7669/97 (Filtmann/LVR), zu welchem ein
vergleichbarer Sachverhalt an derselben Stra‐
ße in nur knapp 4 Kilometern Entfernung
vorlag.
Darüber hinaus werden von hier entgegen der
Aussagen des Verkehrsgutachtens konkrete
Verkehrsgefährdungen gesehen. Es bestehen
Gefahrenquellen zwischen den Benutzern der
Zufahrt und den Benutzern des diesseitigen
parallel verlaufenden Geh‐/Radweges sowie
durch die haltenden Busse an der Bushalte‐
stelle (insbesondere Sichtbehinderung).
Durch die Abbrems‐ und Beschleunigungsvor‐
gänge der in die Zufahrt abbiegenden sowie
aus dieser auf die L137 herausfahrenden Fahr‐
zeuge entstehen Beeinträchtigungen des
Verkehrsflusses und somit der Leichtigkeit des
Verkehrs auf der L137, was letztlich auch eine
Leistungsminderung der „Grünen Welle“ im
Zuge der L137 bedeutet. Da die L137 hier wei‐
testgehend anbaufrei ist rechnet der Ver‐
die Kampstraße. Da die Zufahrt somit nur von einer sehr
geringen Anzahl von Fahrzeugen genutzt wird, kein Abbie‐
geverkehr auf die L137 erfolgt, und die mittels eines Tors
geschlossene Zufahrt von den anfahrenden Lkw aus zu öff‐
nen ist, sind keine Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses
auf der Landesstraße zu erwarten.
Mit der Reduzierung auf 3 Fahrten geringer Dauer, die er‐
fahrungsgemäß außerhalb der morgendlichen Spitzenstun‐
de stattfinden, werden keine Verkehrsgefährdungen oder
Sichtbehinderungen auftreten. Eine Beeinträchtigung des
Verkehrsflusses hätte u.U. im Falle der Öffnung für den
Kundenverkehr und die erweiterte Funktion als Ausfahrt
eintreten können. Mit der Beschränkung auf die Zufahrt für
den Lkw‐Lieferverkehr sind Beeinträchtigungen der Leis‐
tungsfähigkeit der L137 oder der Sicherheit nicht zu besor‐
gen.
Nachdem nur noch wenige, vorinformierte Nutzer (Lkw‐
Fahrer) die Zufahrt von der L137 in Anspruch nehmen wer‐
den, ist mit Linksabbiegevorgängen nicht mehr zu rechnen.
Die Fahrer werden verpflichtet, aus nördlicher Richtung
anzufahren.
D:\Somacos\doc\00041942.doc
4
Beschlussvorschlag
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27.06.2014
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐
gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers
Lfd. Nr.
Behörden /
Träger
öffentlicher
Belange
Stellungnahmen
kehrsteilnehmer nicht mit einer stark frequen‐
tierten gewerblichen Einfahrt derart nah an
einem Knotenpunkt.
Verbotswidrige Linksabbiegevorgänge sind
ebenfalls zu berücksichtigen und ziehen erfah‐
rungsgemäß ein erhebliches Gefährdungspo‐
tenzial nach sich.
Nicht zuletzt befinden sich in diesem Ab‐
schnitt der L137 mehrere aus Verkehrssicher‐
heitsgründen von der L137 abgebundene Ver‐
kehrswege und insbesondere nur einen Kilo‐
meter weiter in Richtung Rheinberg ebenfalls
ein Discounter an der Landesstraße, der eben‐
falls keine unmittelbare Anbindung an diese
hat. Eine derartige Ungleichbehandlung ist
nicht begründbar.
Auf eine Stellungnahme zu den weiteren Fest‐
setzungsdetails des Bebauungsplans wird zu
diesem Zeitpunkt aufgrund der grundsätzli‐
chen Bedenken verzichtet.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfah‐
ren.
D:\Somacos\doc\00041942.doc
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Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
Beschlussvorschlag
Anlage 2
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Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐
gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers
Lfd. Nr.
Behörden /
Träger
öffentlicher
Belange
Stellungnahmen
Landesbetrieb
Straßenbau
Nordrhein‐
Westfalen
Schreiben
vom
17.12.2013
Unter folgenden Bedingungen ist die vorge‐
schlagene Zufahrt auf Grundlage der genann‐
ten 3 LKW/Tag denkbar:
‐ Es erfolgt nur die Einfahrt von der L137, die
Ausfahrt muss über die Kampstraße erfolgen.
‐ Die Zufahrt darf ausnahmslos nur von den
Anliefer‐LKW benutzt werden und auch nur
für die Einfahrtszeiten geöffnet sein. Ansons‐
ten ist sie grundsätzlich über eine Toranlage
verschlossen zu halten, die von den Fahrern
über eine Taster‐ oder Piepserfunktion zu
öffnen ist. Die LKW dürfen während der Öff‐
nung nicht auf der Fahrbahn der L137 stehend
warten. Das Tor ist sofort nach Durchfahrt
wieder zu schließen.
‐ Das Tor ist in der Flucht der Einfriedung vor‐
zusehen um den restlichen Verkehrsteilneh‐
mern nicht das Vorhandensein einer allgemei‐
nen Zufahrt zu suggerieren.
‐ Die Zufahrt ist Sondernutzungserlaubnis‐
und auch gebührenpflichtig. Die SBV behält
sich vor, die Erlaubnis sofort zu widerrufen
und die Zufahrt zu sperren, wenn eine wider‐
rechtliche Benutzung durch PKW oder sonsti‐
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
Beschlussvorschlag
4
D:\Somacos\doc\00041942.doc
6
Die Anregungen werden berücksichtigt. Mit Datum vom Die Anregungen werden berück‐
12.02.2014 hat der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein‐ sichtigt.
Westfalen die Sondernutzungserlaubnis für die Errichtung
einer Zufahrt von der Landesstraße 137 (Rheinberger Stra‐
ße) auf das Gelände des Einkaufsmarktes erteilt.
Die in der Stellungnahme aufgeführten Bedingungen (Be‐
grenzung der Anzahl der Lkw; nur Einfahrt für Anlieferver‐
kehr, Ausfahrt über Kampstraße; Tor muss seitens der Fah‐
rer zu öffnen sein; Bau in der Flucht der Einfriedung; Wider‐
ruf im Falle des Missbrauchs) sind Auflagen in der Sonder‐
nutzungserlaubnis. Ergänzend trifft der Durchführungsver‐
trag Regelungen des gleichen Inhalts. Damit werden die
Anforderungen des Landesbetriebs Straßenbau umgesetzt
und rechtlich gesichert.
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27.06.2014
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐
gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers
Lfd. Nr.
Behörden /
Träger
öffentlicher
Belange
Stellungnahmen
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
Beschlussvorschlag
Der Anregung wird gefolgt. Die Sichtdreiecke werden über‐
prüft und – soweit sich Überschneidungen mit den Pflanz‐
flächen ergeben – als Darstellung im Sinne eines Hinweises
in den Bebauungsplan eingetragen.
Der Anregung wird teilweise gefolgt. Es ist vorgesehen, im
Bereich der vorhandenen Bushaltestelle an der Rheinberger
Straße eine 1,5 m breite Wegeverbindung zwischen dem
Gehweg der Rheinberger Straße und dem Kundenparkplatz
des Einkaufsmarktes herzustellen. Der Hinweis auf die Son‐
Der Anregung wird gefolgt.
Der Anregung wird teilweise ge‐
folgt.
5
ge Lieferfahrzeuge erfolgt.
Landesbetrieb Auf Grundlage der durchgeführten Verkehrs‐
Straßenbau
untersuchung, die bei Ansiedlung des Le‐
Nordrhein‐
bensmittelmarktes keine wesentliche Minde‐
Westfalen
rung der Leistungsfähigkeit des signalisierten
Knotenpunktes Kampstraße / Rheinberger
Schreiben
Straße attestiert, bestehen von hiesiger Seite
vom
keine grundsätzlichen Bedenken. Die Modali‐
06.05.2014
täten zur bereits mit Sondernutzungserlaubnis
vom 12.02.2014 genehmigten Lkw‐Zufahrt
wurden im Vorfeld abgestimmt.
1. Bei der Festsetzung der Pflanzgebote (P3!)
ist zu berücksichtigen, dass das aus Verkehrs‐
sicherheitsgründen notwendige Sichtdreieck
von Bewuchs und auch sonstigen Sichtbehin‐
derungen ab einer Höhe von 80 cm dauerhaft
freizuhalten ist. Das Sichtdreieck ist im Be‐
bauungsplan darzustellen.
2. Eine lückenlose dauerhafte nicht übersteig‐
bare Einfriedung entlang der L 137 ist im Be‐
reich der freien Strecke grundsätzlich erfor‐
derlich.
4. Es ist ein unmittelbarer Zugang vom Park‐
platz zum kombinierten Geh‐ / Radweg der L
D:\Somacos\doc\00041942.doc
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Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐
gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers
Lfd. Nr.
Behörden /
Träger
öffentlicher
Belange
Stellungnahmen
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
Beschlussvorschlag
137 vorgesehen. Ein solcher unterliegt densel‐
ben Bedingungen und Beschränkungen des
Straßen‐ und Wegenetzes NRW wie die be‐
reits genehmigte Anlieferungszufahrt. Auch
hierfür muss eine Sondernutzungserlaubnis
nach den entsprechenden Bestimmungen
eingeholt werden. Ich rege an, den hierfür
notwendigen Antrag zeitnah zu stellen.
3. Das Vorhaben ist aus Gründen der Sicher‐
heit und Leichtigkeit des Verkehrs so zu be‐
leuchten und durch eine entsprechende Ein‐
friedung zum Schutze der Verkehrsteilnehmer
abzuschirmen, dass der übergeordnete Ver‐
kehr nicht geblendet wird. Dies gilt insbeson‐
dere für die Kundenparkplätze entlang der L
137.
5. Werbeanlagen jeglicher Art, also auch Fah‐
nen, Hinweisschilder etc., innerhalb der Wer‐
beverbotszonen und mit Wirkung zu den frei‐
en Strecken klassifizierender Straßen sind
grundsätzlich verboten und bedürfen in den
wenigen möglichen Ausnahmefällen der ge‐
sonderten Zustimmung der Straßenbauver‐
waltung (§ 28 StrWG NW). Ein entsprechender
Hinweis bzw. eine Ausweisung im B‐Plan soll‐
te erfolgen.
dernutzungserlaubnis wird zur Kenntnis genommen.
Ansonsten trifft der Bebauungsplan die Festsetzung, auf
den mit P3 gekennzeichneten Flächen eine Formhecke mit
Gehölzen der Pflanzliste 3 (Hainbuchen) zu pflanzen und
dauerhaft durch regelmäßige Formschnitte zu erhalten.
Eine geschlossene Hainbuchen‐Hecke erfüllt den Zweck
einer nicht übersteigbaren Einfriedung.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Anordnung und
technische Ausführung der Beleuchtung betreffen die Bau‐
ausführung und ggf. das Baugenehmigungsverfahren. Ent‐
sprechende Regelungen werden außerdem im Durchfüh‐
rungsvertrag getroffen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen.
D:\Somacos\doc\00041942.doc
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Anlage 2
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Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐
gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers
Lfd. Nr.
Behörden /
Träger
öffentlicher
Belange
Stellungnahmen
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
Beschlussvorschlag
6. Gegenüber der Straßenbauverwaltung
können weder jetzt noch zukünftig aus diesen
Planungen Ansprüche auf aktiven und / oder
passiven Lärmschutz geltend gemacht wer‐
den. Für evtl. Hochbauten weise ich auf das
Problem der Lärm‐Reflexion hin.
7. Dem Straßengrundstück darf weder mittel‐
bar noch unmittelbar Oberflächenwasser
zugeführt werden.
8. Vom Straßeneigentum der L 137 dürfen
keine Arbeiten an der Baumaßnahme ausge‐
führt werden. Auch das Abstellen von Geräten
und Fahrzeigen sowie das Lagern von Baustof‐
fen, Bauteilen, Boden‐ und Aushubmassen
oder sonstigen Materialien auf Straßeneigen‐
tum sind nicht zulässig.
Auf der Grundlage der vorgelegten Unterla‐
gen nehme ich als Kreis Wesel wie folgt Stel‐
lung:
Gesundheitsvorsorge:
Lt. Gutachten des TÜV Nord werden die
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise des
Bebauungsplans werden entsprechend ergänzt.
Mögliche Lärm‐Reflexionen, insbesondere Mehrfach‐
Reflexionen an schallharten Wänden, sind bei der Ausbrei‐
tungsberechnung berücksichtigt worden. Entsprechend sind
sie mit ihrem Schallbeitrag in die ausgewiesenen Beurtei‐
lungspegel eingegangen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen.
Den Anregungen wird teilweise gefolgt. Die Vorgaben des
TÜV Nord werden in den Durchführungsvertrag zum vorha‐
Den Anregungen wird teilweise
gefolgt.
6
Kreis Wesel
Der Landrat
Postfach
10 11 60
46471 Wesel
D:\Somacos\doc\00041942.doc
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Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐
gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers
Lfd. Nr.
Behörden /
Träger
öffentlicher
Belange
Stellungnahmen
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
Richtwerte der TA Lärm zu den Tages‐ und
Nachtzeiten an den Immissionsorten bei fol‐
genden Vorgaben eingehalten:
Park‐ und Verkehrsflächen erhalten eine
glatte Oberfläche,
Einkaufswagen werden geräuscharm
mit Gummibereifung ausgestattet,
der Verflüssiger mit 3 Lüftern besitzt ei‐
nen Schallleistungspegel Lwa≤70 dB(A),
die Laderampe erhält eine Einhausung,
der Schallschutzzaun wird entsprechend
dem Gutachten (S. 19) errichtet.
Ich bitte um Übernahme dieser Vorgaben in
die textlichen Festsetzungen.
Nicht eindeutig ist die Ausführung der LKW
Anlieferungsrampe, ob es sich um ein offenes
oder geschlossenes System handelt. Weiter‐
hin ist nicht eindeutig erkennbar, ob die
Sammelbox bei den Einkaufswagen von 3
Seiten geschlossen ist.
Ich rege daher an, folgende Festsetzungen in
den Bebauungsplan mit aufzunehmen:
Die Einkaufswagensammelboxen sind
dreiseitig zu schließen, mit Öffnung
nach Osten.
Die Laderampe ist schalldämmend ein‐
benbezogenen Bebauungsplan aufgenommen. Das betrifft
insbesondere Park‐ und Verkehrsflächen mit glatter Ober‐
fläche, Einkaufswagen mit geräuscharmer Gummiberei‐
fung, Unterbringung der Einkaufswagen in geschlossenen
Parkboxen, Ausführung der technischen Einrichtungen (u.a.
Verflüssiger) und die Errichtung der Lärmschutzwände.
Eine Verpflichtung zur Herstellung einer Einhausung im
Bereich der Laderampe wird nicht ausgesprochen, weil die‐
se nach den Ergebnissen des Schallgutachtens nicht (mehr)
erforderlich ist, um die Immissionsrichtwerte der TA Lärm
einhalten zu können. Hinsichtlich der Einhausung bezieht
sich die Anregung der Unteren Immissionsschutzbehörde
noch auf den Planungsstand des Vorentwurfs (§ 4 Abs. 1
BauGB), in dem die Anlieferung an der Westseite des
Lebensmittelmarktes vorgesehen war. Nach Änderung
der Planung liegt der Anlieferungsbereich direkt hinter der
3 m hohen Lärmschutzwand entlang des Gallierrings, wor‐
aus eine hohe Dämmwirkung resultiert.
Von den oben genannten Vorgaben werden die Lärm‐
schutzwände als zentrales Element des aktiven Schallschut‐
zes in den Bebauungsplan übernommen, mittels zeichneri‐
schen und textlichen Festsetzungen zum Schutz vor schädli‐
chen Geräuscheinwirkungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24
BauGB. Gegenstand der Regelungen sind die Lage (LSW 1,
LSW 2), die Länge und die Mindesthöhe sowie das Schall‐
dämmmaß der Lärmschutzwände. Aus der festgelegten
Lage und Länge der Lärmschutzwand ergibt sich ein Ver‐
satz zu der bestehenden Wand entlang des Gallierrings.
Beschlussvorschlag
Schreiben
vom
20.12.2012
D:\Somacos\doc\00041942.doc
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Anlage 2
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Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐
gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers
Lfd. Nr.
Behörden /
Träger
öffentlicher
Belange
Stellungnahmen
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
zuhausen (LKW umschließend).
Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge wäre
alternativ eine Verlagerung der Anlieferungs‐
rampe sowie der Müllentsorgung auf die östli‐
che Seite des Grundstücks, entlang der Rhein‐
berger Straße zu begrüßen. Die Parkplätze
der Mitarbeiter könnten dann auf die westli‐
che Seite verschoben werden.
Vom Gallierring und vom Kundenparkplatz aus gesehen
werden sich die Lärmschutzwände überlappen, so dass
der Schutz der Wohnnachbarschaft gewährleistet ist.
Dies wird durch den TÜV Nord in einer Stellungnahme
vom 25.06.2014 zum Fußgängerdurchgang zwischen den
Lärmschutzwänden bestätigt.
Außerdem fordert der Durchführungsvertrag, dass die
Lärmschutzwände zeitlich spätestens bis zur Inbetriebnah‐
me des Einzelhandelbetriebs fertig gestellt sein müssen.
Darüber hinausgehende Festsetzungen sind nicht erforder‐
lich, weil der notwendige Schallschutz über die Kombination
aus planungsrechtlichen Festsetzungen und Vereinbarun‐
gen im Durchführungsvertrag uneingeschränkt gewährleis‐
tet ist.
Der Anregung wird nicht gefolgt. Aufgrund des begrenzten
Zuschnitts des Grundstücks stellt die vorgesehene Anord‐
nung der Nutzungen die günstigste Alternative darf, insbe‐
sondere im Hinblick auf den Schallschutz. Der Parkplatz mit
Stellplätzen für Kunden und Beschäftigte ist an der Rhein‐
berger Straße vorgesehen, da diese hinsichtlich der Ge‐
räuscheinwirkungen ein maßgebender Emittent ist. Zudem
wurde die Anordnung des Gebäudes und der zugehörigen
Nebenanlagen im Laufe des Planungsverfahrens weiter
modifiziert. Mit der nun festgesetzten Lage des Marktge‐
bäudes im südwestlichen Plangebiet lässt sich die maximale
Eigenabschirmung gegenüber der westlich und südlich an‐
grenzenden Wohnnachbarschaft erzielen.
Beschlussvorschlag
D:\Somacos\doc\00041942.doc
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Der Anregung wird nicht gefolgt.
Anlage 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB
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Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐
gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers
Lfd. Nr.
Behörden /
Träger
öffentlicher
Belange
Stellungnahmen
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
Beschlussvorschlag
Weiterhin sollten die maximalen Ladenöff‐
nungszeiten entsprechend dem Gutachten
festgeschrieben werden.
Die Anlieferung liegt jetzt im Süden in unmittelbarer
Nähe zur Lkw‐Einfahrt; sie wird durch die im Bebauungs‐
plan festgesetzte Schallschutzwand LSW 2 abgeschirmt,
die mit einem Versatz bis zur vorhandenen Lärmschutz‐
wand entlang des Gallierrings reicht. Dieser Versatz er‐
möglicht die Herstellung einer Wegeverbindung auf das
Gelände des Einkaufsmarktes. In einer ergänzenden Stel‐
lungnahme vom 25.06.2014 hat der TÜV Nord bestätigt,
dass die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm
bereits nur mit der geplanten Lärmschutzwand für den
Einkaufsmarkt (LSW2) eingehalten werden, so dass die
Herstellung der Wegeverbindung aus schalltechnischer
Sicht unkritisch ist. Die ebenfalls im Süden des Plangebiets
vorgesehenen Müllcontainer sind gemäß Durchführungs‐
vertrag in bauliche Anlagen zu integrieren oder mit einem
Sichtschutz aus Mauerwerk oder Bepflanzung zu umgeben.
Eine Beeinträchtigung der angrenzenden Wohnbebauung
ist deshalb nicht zu erwarten.
Der Anregung wird sinngemäß gefolgt. Eine Aufnahme von
Betriebszeiten in die Festsetzungen des Bebauungsplans ist
nicht möglich, da sich nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB nur
bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zum Schutz
vor schädlichen Umwelteinwirkungen festsetzen lassen.
Auch wenn § 12 Abs. 3 BauGB Abweichungen im Bereich des
Vorhaben‐ und Erschließungsplans gestattet, soll davon
kein Gebrauch gemacht werden, weil der notwendige
Schallschutz auf andere Weise gewährleistet ist.
Der Anregung wird sinngemäß
gefolgt.
D:\Somacos\doc\00041942.doc
12
Anlage 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB
27.06.2014
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐
gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers
Lfd. Nr.
Behörden /
Träger
öffentlicher
Belange
Stellungnahmen
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
Artenschutz:
Im weiteren Verfahren ist der Nachweis zu
erbringen, dass ggf. durch geeignete Maß‐
nahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich
sichergestellt werden kann, dass die Zugriffs‐
verbote des § 44 (1) BNatSchG, die für die
europäisch geschützten FFH‐Anhang IV‐Arten
und die europäischen Vogelarten gelten, nicht
entgegenstehen.
Altlasten:
Das o.g. Grundstück ist Anfang 2012 in das
Altlastenkataster aufgenommen worden, da
hier die früher ansässige Firma in der Vergan‐
Im Durchführungsvertrag wird der Anlieferungszeitraum auf
den Tag (06:00 bis 22:00 Uhr) beschränkt.
Soweit erforderlich, ließen sich zusätzliche Regelungen im
Baugenehmigungsverfahren durch Nebenbestimmungen
und Auflagen treffen.
Der Anregung wird gefolgt. Aufgrund der möglichen Betrof‐
fenheit der Belange des Artenschutzes wurde vom Büro für
Artenschutz und Avifaunistik, Dr. Andreas Skibbe, eine
Artenschutzprüfung mit Stand vom 24.11.2012 durchge‐
führt. Diese kommt zum Ergebnis, dass verschiedene Ver‐
meidungs‐ und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.
Auf Basis der gutachterlichen Anforderungen schreibt der
Durchführungsvertrag das Anbringen von 3 Nistkästen für
den Haussperling und von 5 Fledermauskästen fest. Unter
Berücksichtigung dieser Maßnahmen kann nach der Fest‐
stellung des Artenschutzgutachters eine Erfüllung der
Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlos‐
sen werden.
Der Anregung wird gefolgt. Die erforderlichen Entsor‐
gungsmaßnahmen werden gutachterlich begleitet und
dokumentiert. Der Sanierungserfolg wird vom Gutachter
durch Kontrollproben nachgewiesen.
Am 22.01.2014 hat die Firma TERRA Umwelt Consulting
GmbH ein mit den Behörden abgestimmtes Rückbau‐ und
Beschlussvorschlag
D:\Somacos\doc\00041942.doc
13
Der Anregung wird gefolgt.
Der Anregung wird gefolgt.
Anlage 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB
27.06.2014
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐
gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers
Lfd. Nr.
Behörden /
Träger
öffentlicher
Belange
Stellungnahmen
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
Beschlussvorschlag
genheit einen Bauhof mit Verwaltung, Werk‐
statt und eine Tankstelle betrieben hat. Im
Vorfeld der geplanten Neunutzung (Lebens‐
mittelmarkt) wurde die Fläche von einem
Sachverständigen u.a. auch hinsichtlich der
Altlastensituation untersucht. Dabei ergab
sich nur im Bereich des Ölabscheiders eine
lokale Verunreinigung mit Mineralölen, die im
Rahmen des Rückbaus unter gutachterlicher
Begleitung beseitigt werden soll. Diese Vor‐
gehensweise wird bereits auf Seite 7 der text‐
lichen Erläuterung des o.g. B‐Planes berück‐
sichtigt. Der Rückbau des Abscheiders und der
Tankanlagen sowie der Entsorgungsweg sind
zu dokumentieren. Darüber hinaus sind von
hier aus keine weiteren Maßnahmen erforder‐
lich.
Ihren Erläuterungsbericht bitte ich auf Seite 7
unter dem Stichwort „Altlasten“ redaktionell
zu überarbeiten, indem Sie den „Kreise Kleve“
durch „Kreis Wesel“ ersetzen.
Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Ein‐
griffsregelung:
Es werden weder Bedenken noch Anregungen
vorgebracht.
Entsorgungskonzept vorgelegt, dass u.a. als Auflage in die
Abbruchgenehmigung der Stadt Moers vom 13.02.2014
eingebunden wurde.
Der Anregung wird gefolgt. Die Angabe wird in der Begrün‐
dung zum Bebauungsplan geändert.
Die Zustimmung für die Bereiche Immissionsschutz, Was‐
serwirtschaft und Eingriffsregelung wird zur Kenntnis ge‐
nommen.
Der Anregung wird gefolgt.
Die Zustimmung wird zur Kenntnis
D:\Somacos\doc\00041942.doc
14
Anlage 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB
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Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐
gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers
Lfd. Nr.
Behörden /
Träger
öffentlicher
Belange
Stellungnahmen
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
Beschlussvorschlag
7
Kreis Wesel
Der Landrat
Schreiben
vom
28.05.2014
D:\Somacos\doc\00041942.doc
Auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen
nimmt der Kreis Wesel wie folgt Stellung:
Artenschutz:
Im vorliegenden Fall muss nach Maßgabe von
§ 44 Abs. 1 und Abs. 5 BNatschG eine Verträg‐
lichkeitsprüfung erfolgen, durch die sicherge‐
stellt wird, dass die artenschutzrechtlichen
Bestimmungen eingehalten werden (sog.
Artenschutzprüfung, kurz ASP).
Die Artenschutzprüfung des Planungsbüros
„Büro für Artenschutz und Avifaunistik, Dr.
Andreas Skibbe (11/2012)“ hatte zum Ergeb‐
nis, dass bei Beachtung und Durchführung der
genannten Vermeidungs‐, Verminderungs‐
und vorgezogenen funktionserhaltenden Aus‐
gleichsmaßnahmen nach § 44 Abs. 5 Satz 3
BNatschG die artenschutzrechtlichen Be‐
stimmungen eingehalten werden.
Die im o.g. Gutachten genannten Vermei‐
dungsmaßnahmen (Seite 11‐12) sind als Hin‐
weise im Bebauungsplan aufzunehmen und im
Zuge der Umsetzung des Vorhabens zu be‐
achten (s.a. artenschutzrechtliche Nebenbe‐
stimmungen zur Abrissgenehmigung).
15
genommen.
Die Anregung wird berücksichtigt. Die Hinweise werden Die Anregung wird berücksichtigt.
entsprechend ergänzt.
Anlage 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB
27.06.2014
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐
gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers
Lfd. Nr.
Behörden /
Träger
öffentlicher
Belange
Stellungnahmen
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
Beschlussvorschlag
1. Zum Schutz der vorkommenden Brutvögel
ist die Beseitigung der Gehölze nur im Zeit‐
raum vom 01.10. bis 28.02. (§ 39 (5)
BNatSchG) zulässig.
2. Zum Schutz der potenziell vorkommenden
Brutvögel ist die Beseitigung / der Abriss der
Gebäude nur im Zeitraum von November bis
Februar zulässig.
3. Zum Schutz der potenziell vorkommenden
Fledermäuse ist die Beseitigung / der Abriss
der Gebäude nur im Zeitraum von Mitte No‐
vember bis Mitte April zulässig.
4. Die Beseitigung / der Abriss der Gebäude
außerhalb des o.g. Zeitraumes darf nur dann
erfolgen, wenn auf der Grundlage einer vorhe‐
rigen Besatzkontrolle nachgewiesen und do‐
kumentiert wurde, dass die artenschutzrecht‐
lichen Verbote nicht ausgelöst werden.
5. Vor Beginn der Abrissarbeiten sind insge‐
samt 5 Fledermauskästen für Spaltenfleder‐
mäuse ortsnah und fachgerecht anzubringen
und dauerhaft zu unterhalten.
Artenschutzrechtliche Verbote werden dar‐
über hinaus nicht ausgelöst, weil die ökologi‐
sche Funktion der Fortpflanzungs‐ und Ruhe‐
Die Hinweise zu 1. bis 4. werden zur Kenntnis genommen.
In Abstimmung mit den zuständigen Behörden sind im Feb‐
ruar 2014 die Gehölze gerodet worden. Anschließend, eben‐
falls noch im Februar, erfolgte der Abriss der baulichen An‐
lagen des ehemaligen Gewerbebetriebs.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es handelt sich
um ein laufendes Verfahren, das noch nicht abgeschlossen
ist. Die Fledermauskästen werden in naher Zeit, d.h. recht‐
zeitig vor der nächsten Fortpflanzungsperiode, aufgehängt
werden.
Die Einschätzung wird zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen.
Die Einschätzung wird zur Kennt‐
nis genommen.
D:\Somacos\doc\00041942.doc
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Anlage 2
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27.06.2014
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐
gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers
Lfd. Nr.
Behörden /
Träger
öffentlicher
Belange
Stellungnahmen
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
Beschlussvorschlag
stätten im räumlichen Zusammenhang wei‐
terhin erfüllt bleibt (§ 44 Abs. 5 S. 2
BNatSchG).
Das Artenschutzrecht steht dem Vorhaben
somit nach derzeitiger Sach‐ und Rechtslage
nicht entgegen.
Gesundheitsvorsorge:
Sollte eine Beleuchtung des Planbereiches
beabsichtigt sein, sind die Vorgaben der Bund‐
/ Länder Arbeitsgemeinschaft für Immissions‐
schutz (LAI) „Hinweise zur Messung, Beurtei‐
lung und Minderung von Lichtimmissionen“ zu
berücksichtigen, um eine unzumutbare
nachteilige Beeinflussung der angrenzenden
Wohnbebauung zu vermeiden.
Wasserwirtschaft, Altlasten, Bodenschutz,
Immissionsschutz:
Es werden weder Anregungen noch Bedenken
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Als sachverständige Beurteilungshilfe kommt außerdem der
Gemeinsame Runderlass "Lichtimmissionen, Messung,
Beurteilung und Verminderung" des Ministeriums für Um‐
welt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucher‐
schutz, des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand,
Energie und Verkehr und des Ministeriums für Städtebau
und Wohnen, Kultur und Sport vom 13. September 2000 in
Betracht. Ansonsten sind Fragen der Beleuchtung auf der
Ebene des Baugenehmigungsverfahrens bzw. im Zuge der
Bauausführung zu klären. Im Durchführungsvertrag werden
Regelungen hinsichtlich der Beleuchtungszeiten – von 06:30
bis 21:30 Uhr – getroffen. Es ist davon auszugehen, dass sich
Störungen der Wohnnachbarschaft durch eine geeignete
Installation und Ausrichtung der Beleuchtung vermeiden
lassen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen.
D:\Somacos\doc\00041942.doc
17
Anlage 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB
27.06.2014
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐
gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers
Lfd. Nr.
Behörden /
Träger
öffentlicher
Belange
Stellungnahmen
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
Beschlussvorschlag
vorgebracht.
8
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.
Niederrheini‐ Mit der Planung sollen die Voraussetzungen
sche Industrie‐ für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes
und Hand‐
westlich der Rheinberger Straße im Stadtteil
werkskammer Utfort geschaffen werden. Die Gesamtver‐
Duisburg We‐ kaufsfläche soll 1.100 m². Im Rahmen des
sel, Kleve zu
Einzelhandelskonzeptes der Stadt Moers ist
eine Größenordnung von bis zu 1.200 m² als
Duisburg
städtebaulich verträglich bewertet worden.
Postfach
Zudem würde ein Lebensmittelanbieter an
10 15 08
diesem Standort die Nahversorgung im Stadt‐
47015
teil Utfort sicherstellen.
Duisburg
Schreiben
vom
30.05.2014
Gegen die Planung bestehen seitens der IHK Der Anregung wird gefolgt. Nach Feststellung des Einzel‐
grundsätzlich keine Bedenken. Der Standort handelskonzepts für die Stadt Moers (CIMA 2011) ist der
ist als städtebaulich integriert einzustufen. Da Sozialatlasbezirk ‚Utfort‘durch eine unbefriedigende Nah‐
er aber außerhalb eines zentralen Versor‐ versorgungssituation gekennzeichnet. Er realisiert in der
gungsbereichs liegt, muss gemäß Ziel 2 des Warengruppe ‚Lebensmittel, Reformwaren‘ eine Handels‐
vorgezogenen Teilplans Großflächiger Einzel‐ zentralität von lediglich 29. Ursache hierfür ist gemäß gu‐
handel zum LEP NRW der Nachweis erbracht tachterlicher Wertung der Rückzug des EDEKA Frische‐
werden, dass eine Lage in den Zentralen Ver‐ marktes. Die Nahversorgung wird lediglich über Kleinflä‐
sorgungsbereichen aus städtebaulichen oder chenkonzepte und Ladenhandwerk abgedeckt.
D:\Somacos\doc\00041942.doc
18
Die Zustimmung wird zur Kenntnis
genommen.
Der Anregung wird gefolgt.
Anlage 2
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27.06.2014
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐
gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers
Lfd. Nr.
Behörden /
Träger
öffentlicher
Belange
Stellungnahmen
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
Beschlussvorschlag
siedlungsstrukturellen Gründen nicht möglich
ist. Die Bebauungsplanbegründung verweist
diesbezüglich lediglich auf das Einzelhandels‐
konzept der Stadt Moers, das hierzu aber
keine Aussage trifft. Im Sinne einer rechtssi‐
cheren Planung regen wir daher an, die Be‐
gründung des Bebauungsplans um entspre‐
chende Ausführungen zu ergänzen.
D:\Somacos\doc\00041942.doc
Zudem enthält der vorhabenbezogene Be‐
bauungsplan keine Festsetzungen zur maxi‐
malen Verkaufsflächengröße. Diese taucht
lediglich in der Planzeichnung des Vorhaben‐
und Erschließungsplans (VEP) auf. Da der VEP
gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB „Bestandteil
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans“
wird, müssen die Festsetzungen des Bebau‐
ungsplans und des VEP widerspruchsfrei auf‐
einander abgestimmt sein (vgl. Kuschnerus
2010: Der Sachgerechte Bebauungsplan, S.
72). Um diese Widerspruchsfreiheit zu ge‐
währleisten, regen wir an, die Verkaufsflä‐
chenobergrenze von 1.100m² auch im vorha‐
benbezogenen Bebauungsplan festzusetzen.
19
Dem städtischen Einzelhandelskonzept ist zu entnehmen,
dass Utfort von allen Sozialatlasbezirken der Stadt Moers
die geringste Handelszentralität in den o.g. Warengruppen
hat. Deshalb besteht erheblicher Handlungsbedarf.
Das Einzelhandelskonzept der Stadt Moers spricht sich
unter Berücksichtigung der Abgrenzung der Zentralen Ver‐
sorgungsbereiche für die Entwicklung des Standortes
Rheinberger Straße aus.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird um weitere Aus‐
sagen zur Erforderlichkeit der Planung im Hinblick auf die
Stärkung der Nahversorgung ergänzt.
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Aus der Tatsa‐ Die Anregung wird zur Kenntnis
che, dass der Vorhaben‐ und Erschließungsplan eine maxi‐ genommen.
male Verkaufsfläche festlegt, der vorhabenbezogene Be‐
bauungsplan jedoch nicht, resultiert kein Widerspruch.
Die Begrenzung der Verkaufsfläche wird ergänzend im
Durchführungsvertrag geregelt.
Anlage 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB
27.06.2014
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Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐
gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers
Lfd. Nr.
Behörden /
Träger
öffentlicher
Belange
Stellungnahmen
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
Beschlussvorschlag
9
10
LINEG
Postfach 10 14
45
47459 Kamp‐
Lintfort
Schreiben
vom
18.12.2012
Gegen die o.g. Bauleitplanung haben wir kei‐
ne Bedenken.
Hinweis:
Die Grundwasserstände sollten von der LINEG
und nicht vom LANUV erfragt werden. Die
Grundwasserstandsschwankungen seit den
1970er Jahren liegen zwischen 19,30 und
17,30 m NHN. Das Grundwasser fließt in nörd‐
liche
Richtung
zu
den
LINEG‐
Grundwasserpumpanlagen Rheinkamp‐Mitte.
Die Grundwasserhöhe von ca. 24 m (LANUV)
gab es nur 1926!
Niederrheini‐ Aus unserer Sicht bestehen keine Bedenken
sche Ver‐
gegen die vorgestellte Maßnahme.
kehrsbetriebe
Aktiengesell‐ Durch die geplante Zufahrt sehen wir keine
schaft NIAG
Behinderung unseres Verkehrs mit der Linie
‐ Verkehrspla‐ 911 und Linie 32 an der Haltestelle Kampstra‐
ße in Fahrtrichtung Moers.
nung ‐
Homberger
Wir würden es jedoch begrüßen, wenn die
Straße 113
47441 Moers Haltestelle auch zukünftig mit einem Warte‐
häuschen ausgestattet wird. Um die Platzver‐
hältnisse zu verbessern, schlagen wir vor, die
E‐Mail vom
Wartehalle gegebenenfalls in den Grünstrei‐
10.01.2013
fen des Parkplatzes zu verlegen.
D:\Somacos\doc\00041942.doc
20
Ein entsprechender Hinweis ist in den Bebauungsplan auf‐
genommen worden. Die Angaben sind in der Begründung
zum Bebauungsplan geändert worden.
Der Hinweis wird berücksichtigt.
Die Zustimmung seitens der Verkehrsbetriebe wird zur
Kenntnis genommen.
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Das bereits
vorhandene Wartehäuschen der Bushaltestelle liegt au‐
ßerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans ist deshalb nicht Gegenstand dieser
Bauleitplanung.
Das Häuschen kann an dem heutigen Standort stehen blei‐
Die Zustimmung wird zur Kenntnis
genommen.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Anlage 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB
27.06.2014
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐
gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers
Lfd. Nr.
Behörden /
Träger
öffentlicher
Belange
Stellungnahmen
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
Beschlussvorschlag
11
12
Duisburger
Versorgungs‐
und Verkehrs‐
gesellschaft
mbH
Schreiben
vom
12.05.2014
PLEDOC
Leitungsaus‐
kunft
‐ Fremdpla‐
nungsbearbei‐
tung
Schreiben
vom
12.05.2014
D:\Somacos\doc\00041942.doc
ben. Eine Verlegung in den Grünstreifen des Parkplatzes ist
nicht erforderlich und auch nicht möglich, weil das Gelände
mittels einer geschlossenen Hainbuchenhecke gegenüber
der Rheinberger Straße eingefasst werden soll.
Gegen die Durchführung der Maßnahme be‐ Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.
Die Zustimmung wird zur Kenntnis
stehen unsererseits keine Bedenken.
genommen.
Versorgungsanlagen der Stadtwerke Duisburg
Netzgesellschaft mbH sind davon nicht be‐
troffen. Das Vorhaben liegt auch außerhalb
unserer Trinkwasserschutzgebiete.
Im Rahmen unserer Prüfung ihrer Anfrage Die Ausführungen und Hinweise werden zur Kenntnis ge‐ Die Ausführungen und Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
haben wir den räumlichen Ausdehnungsbe‐ nommen. Die Überprüfung ergab keine Unstimmigkeiten.
reich Ihrer Maßnahme in dem beigefügten
Übersichtsplan dargestellt. Maßgeblich für
unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan
markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese
Darstellung auf Vollständig‐ und Richtigkeit
und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umge‐
hend Kontakt mit uns auf.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich
berührt keine Versorgungseinrichtungen der
nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber.
21
Anlage 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB
27.06.2014
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐
gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers
Lfd. Nr.
Behörden /
Träger
öffentlicher
Belange
Stellungnahmen
Open Grid Europe GmbH, Essen
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN),
Nürnberg
GasLINE Telekommunikationsnetzes.
deutscher Gasversorgungsunterneh‐
men mbH & Co. KG, Straelen
Mittel‐Europäische Gasleitungsgesell‐
schaft mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische Erdgastransortlei‐
tungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Nordrheinische Erdgastransportlei‐
tungsgesellschaft mbH & Co. KG
(NETG), Dortmund
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Ver‐
sorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen
sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer
E.ON‐Gesellschaften) sind bei den jeweiligen
Versorgungsunternehmen bzw. Konzernge‐
sellschaften oder Regionalcentern gesondert
einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt
erweitert oder verlagert werden oder der Ar‐
D:\Somacos\doc\00041942.doc
22
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
Beschlussvorschlag
Anlage 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB
27.06.2014
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐
gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers
Lfd. Nr.
Behörden /
Träger
öffentlicher
Belange
Stellungnahmen
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
Beschlussvorschlag
13
14
Bundesamt
für Infrastruk‐
tur, Umwelt‐
schutz und
Dienstleistun‐
gen der Bun‐
deswehr
Schreiben
vom
13.05.2014
Ampiron
GmbH
Schreiben
vom
20.05.2014
D:\Somacos\doc\00041942.doc
beitsraum die dargestellten Projektgrenzen
überschreiten, so bitten wir um unverzügliche
Benachrichtigung.
Seitens der Bundeswehr gibt es keine Einwän‐ Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Gebäude Die Zustimmung wird zur Kenntnis
de / Bedenken. Hierbei gehe ich davon aus, mit einer Höhe von mehr als 20 m sind nach den Festset‐ genommen.
dass bauliche Anlagen – einschließlich unter‐ zungen des Bebauungsplans nicht zulässig.
geordneter Gebäudeteile – eine Höhe von
20 m nicht überschreiten. Sollte entgegen
meiner Einschätzung diese Höhe überschrit‐
ten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir
die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer
Baugenehmigung zur Prüfung zuzuleiten.
Mit dem Schreiben vom 04.12.2012 haben wir Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
eine Stellungnahme zur Bauleitplanung abge‐
geben. Diese Stellungnahme behält auch für
den nun eingereichten Verfahrensschritt der
öffentlichen Auslegung weiterhin Ihre Gültig‐
keit.
Gegen einen Satzungsbeschluss zur Bauleit‐
planung in der jetzt vorliegenden Fassung
bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns
betreuten Anlagen des 220‐ und 380‐kV‐
Netzes.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich wei‐
23
Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Anlage 2
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Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐
gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers
Lfd. Nr.
Behörden /
Träger
öffentlicher
Belange
Stellungnahmen
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
Beschlussvorschlag
15
16
terer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
RMR Rhein‐
Von der Planung werden weder unsere vor‐ Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Main ‐ Rohrlei‐ handenen Anlagen noch laufende bzw. vor‐
tungsgesell‐
hersehbare Planungen unseres Hauses betrof‐
schaft mbH
fen.
Falls für Ihre Maßnahme ein Ausgleich für den
Schreiben
Eingriff in Natur und Landschaft gefordert
vom
wird, muss sichergestellt sein, dass dieser
06.05.2014
nicht im Schutzstreifen unserer Leitungen
stattfindet. Sollten diese Ausgleichsmaßnah‐
men vorgenommen werden, bitten wir um
erneute Beteiligung.
Westnetz
Im Planbereich verlaufen keine 110‐kV‐ Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
GmbH
Hochspannungsleitungen der Westnetz
Florianstraße GmbH.
15‐23
44139
Planungen von 110‐kV‐Hochspannungs‐
Dortmund
leitungen für diesen Bereich liegen aus heuti‐
ger Sicht nicht vor.
Schreiben
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns
vom
betreuten Anlagen des 110‐kV‐Netzes und
08.05.2014
ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für
die RWE Deutschland AG als Eigentümerin
des 110 kV‐Netzes.
D:\Somacos\doc\00041942.doc
24
Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Anlage 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
27.06.2014
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐
gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers
Lfd. Nr.
Behörden /
Träger
öffentlicher
Belange
Stellungnahmen
D:\Somacos\doc\00041942.doc
25
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
Beschlussvorschlag