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Anlage 2: Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange sowie Abwägungsvorschläge.pdf

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Daten

Kommune
Moers
Dateiname
Anlage 2: Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange sowie Abwägungsvorschläge.pdf
Größe
235 kB
Erstellt
26.12.14, 17:22
Aktualisiert
27.01.18, 09:58

Inhalt der Datei

Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB 27.06.2014 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐ gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen Bezirksregie‐ rung Düsseldorf Kampfmittel‐ beseitigungs‐ dienst Postfach 30 08 65 40408 Düsseldorf Schreiben vom 06.12.2012 (ohne Anlagen und Merk‐ blatt) Die Auswertung des o.g. Bereiches war teil‐ weise nicht möglich. Daher kann die Existenz von Kampfmitteln nicht gänzlich ausgeschlos‐ sen werden. Es liegt ein diffuser Kampfmittelverdacht vor. Außerdem existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bombenblindgänger). In der beigefügten Karte ist lediglich der konkre‐ te Verdacht dargestellt. Ich empfehle die geo‐ physikalische Untersuchung des Verdachtes sowie die Überprüfung der zu bebauenden Fläche. Zur genauen Festlegung der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin mit einem Mitarbeiter des KBD gebeten. Vorab werden dann zwin‐ gend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benö‐ tigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen. Im nicht ausgewerteten Bereich sind Erdarbei‐ ten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Bei Aushubarbeiten mittels Erdbaumaschinen wird eine schichtweise Abtragung um ca. 0,50 m sowie eine Beobachtung des Erdreichs Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) 1 D:\Somacos\doc\00041942.doc 1 [siehe Abwägung zum zweiten Schreiben der Bezirksre‐ gierung / Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 26.03.2014 im Anschluss] Beschlussvorschlag Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB 27.06.2014 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐ gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) Beschlussvorschlag 2 Bezirksregie‐ rung Düsseldorf Kampfmittel‐ beseitigungs‐ dienst Postfach 30 08 65 D:\Somacos\doc\00041942.doc hinsichtlich Veränderungen wie z.B. Verfär‐ bungen, Inhomogenitäten empfohlen. Gene‐ rell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die zuständige Ordnungsbehörde, mein KBD oder die nächstgelegene Polizeidienst‐ stelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erhebli‐ chen mechanischen Belastungen wie Ramm‐ arbeiten, Pfahlgründungen etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorge‐ hensweise ist dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/ka mpf‐mittelbeseitigung/service/index.html Die Untersuchungen der o.g. Fläche lieferte Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Unter der Die Hinweise werden zur Kenntnis folgende Ergebnisse. Nr. 5 enthalten die Hinweise des Bebauungsplans entspre‐ genommen. chende Ausführungen zum Sachverhalt. Es wurden die Verdachtspunkte 1272 und 1273 überprüft. Kampfmittel wurden nicht gebor‐ gen. Es ist nicht auszuschließen, dass noch 2 Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB 27.06.2014 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐ gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) Beschlussvorschlag Den Anregungen wird sinngemäß gefolgt. Die erheblichen Bedenken des Landesbetriebs Straßenbau richteten sich gegen die ursprüngliche Planung, die Anbindung an die L137 nicht nur als Zufahrt für den Lieferverkehr, sondern als all‐ gemeine Ein‐ und Ausfahrt für den Liefer‐ und den Kunden‐ verkehr zu nutzen („rechts rein / rechts raus“). Diese Pla‐ nung wurde aufgegeben. In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nord‐ rhein‐Westfalen erfolgt eine Beschränkung der Zufahrt auf den Anlieferungsverkehr durch max. 3 Lkw pro Tag. Dabei dient die Zufahrt ausschließlich als Einfahrt aus Richtung Norden. Der Abfluss des Anlieferungsverkehrs erfolgt über Den Anregungen wird sinngemäß gefolgt. 40408 Düssel‐ dorf Schreiben vom 26.03.2014 3 Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Daher kann diese Mitteilung nicht als Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gewertet werden. Insofern sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die Ordnungsbe‐ hörde, die nächstgelegene Polizeistelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu be‐ nachrichtigen. Landesbetrieb Von Ihren Planungen sind die Belange der in Straßenbau meiner Baulast stehenden Landesstraße 137 Nordrhein‐ im Abschnitt 20.2 betroffen, die dort als freie Westfalen Strecke festgesetzt ist. Regionalnie‐ derlassung Aufgrund der vorgesehenen Zufahrt zur L137 Niederrhein ‐ bestehen erhebliche Bedenken gegen den Bebauungsplan. Die gemäß § 18 des Straßen‐ Außenstelle und Wegegesetzes NRW notwendige Sonder‐ Wesel nutzungserlaubnis für diese Zufahrt wird nicht Postfach erteilt. Das Grundstück ist vollständig über das 10 02 23 46463 Wesel nachgeordnete Straßennetz (Kampstraße) zu erschließen. Die L137 dient als festgesetzte freie Strecke Schreiben grundsätzlich nicht der Erschließung der An‐ vom liegergrundstücke, insbesondere dann nicht, 17.12.2012 wenn eine rückwärtige Erschließung möglich D:\Somacos\doc\00041942.doc 3 Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB 27.06.2014 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐ gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) ist. Vielmehr soll sie als überregionale Straße der zügigen und sicheren Abwicklung des weiträumigen Verkehrs dienen. Mit einem DTV‐Wert 2010 von fast 14 Tsd. Fahrzeugen ist sie stark belastet. Ich verweise grundsätz‐ lich auf das rechtskräftige Urteil des Verwal‐ tungsgerichtes Düsseldorf vom 31.05.2000 ‐ 16 K 7669/97 (Filtmann/LVR), zu welchem ein vergleichbarer Sachverhalt an derselben Stra‐ ße in nur knapp 4 Kilometern Entfernung vorlag. Darüber hinaus werden von hier entgegen der Aussagen des Verkehrsgutachtens konkrete Verkehrsgefährdungen gesehen. Es bestehen Gefahrenquellen zwischen den Benutzern der Zufahrt und den Benutzern des diesseitigen parallel verlaufenden Geh‐/Radweges sowie durch die haltenden Busse an der Bushalte‐ stelle (insbesondere Sichtbehinderung). Durch die Abbrems‐ und Beschleunigungsvor‐ gänge der in die Zufahrt abbiegenden sowie aus dieser auf die L137 herausfahrenden Fahr‐ zeuge entstehen Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses und somit der Leichtigkeit des Verkehrs auf der L137, was letztlich auch eine Leistungsminderung der „Grünen Welle“ im Zuge der L137 bedeutet. Da die L137 hier wei‐ testgehend anbaufrei ist rechnet der Ver‐ die Kampstraße. Da die Zufahrt somit nur von einer sehr geringen Anzahl von Fahrzeugen genutzt wird, kein Abbie‐ geverkehr auf die L137 erfolgt, und die mittels eines Tors geschlossene Zufahrt von den anfahrenden Lkw aus zu öff‐ nen ist, sind keine Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses auf der Landesstraße zu erwarten. Mit der Reduzierung auf 3 Fahrten geringer Dauer, die er‐ fahrungsgemäß außerhalb der morgendlichen Spitzenstun‐ de stattfinden, werden keine Verkehrsgefährdungen oder Sichtbehinderungen auftreten. Eine Beeinträchtigung des Verkehrsflusses hätte u.U. im Falle der Öffnung für den Kundenverkehr und die erweiterte Funktion als Ausfahrt eintreten können. Mit der Beschränkung auf die Zufahrt für den Lkw‐Lieferverkehr sind Beeinträchtigungen der Leis‐ tungsfähigkeit der L137 oder der Sicherheit nicht zu besor‐ gen. Nachdem nur noch wenige, vorinformierte Nutzer (Lkw‐ Fahrer) die Zufahrt von der L137 in Anspruch nehmen wer‐ den, ist mit Linksabbiegevorgängen nicht mehr zu rechnen. Die Fahrer werden verpflichtet, aus nördlicher Richtung anzufahren. D:\Somacos\doc\00041942.doc 4 Beschlussvorschlag Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB 27.06.2014 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐ gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen kehrsteilnehmer nicht mit einer stark frequen‐ tierten gewerblichen Einfahrt derart nah an einem Knotenpunkt. Verbotswidrige Linksabbiegevorgänge sind ebenfalls zu berücksichtigen und ziehen erfah‐ rungsgemäß ein erhebliches Gefährdungspo‐ tenzial nach sich. Nicht zuletzt befinden sich in diesem Ab‐ schnitt der L137 mehrere aus Verkehrssicher‐ heitsgründen von der L137 abgebundene Ver‐ kehrswege und insbesondere nur einen Kilo‐ meter weiter in Richtung Rheinberg ebenfalls ein Discounter an der Landesstraße, der eben‐ falls keine unmittelbare Anbindung an diese hat. Eine derartige Ungleichbehandlung ist nicht begründbar. Auf eine Stellungnahme zu den weiteren Fest‐ setzungsdetails des Bebauungsplans wird zu diesem Zeitpunkt aufgrund der grundsätzli‐ chen Bedenken verzichtet. Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfah‐ ren. D:\Somacos\doc\00041942.doc 5 Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) Beschlussvorschlag Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB 27.06.2014 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐ gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein‐ Westfalen Schreiben vom 17.12.2013 Unter folgenden Bedingungen ist die vorge‐ schlagene Zufahrt auf Grundlage der genann‐ ten 3 LKW/Tag denkbar: ‐ Es erfolgt nur die Einfahrt von der L137, die Ausfahrt muss über die Kampstraße erfolgen. ‐ Die Zufahrt darf ausnahmslos nur von den Anliefer‐LKW benutzt werden und auch nur für die Einfahrtszeiten geöffnet sein. Ansons‐ ten ist sie grundsätzlich über eine Toranlage verschlossen zu halten, die von den Fahrern über eine Taster‐ oder Piepserfunktion zu öffnen ist. Die LKW dürfen während der Öff‐ nung nicht auf der Fahrbahn der L137 stehend warten. Das Tor ist sofort nach Durchfahrt wieder zu schließen. ‐ Das Tor ist in der Flucht der Einfriedung vor‐ zusehen um den restlichen Verkehrsteilneh‐ mern nicht das Vorhandensein einer allgemei‐ nen Zufahrt zu suggerieren. ‐ Die Zufahrt ist Sondernutzungserlaubnis‐ und auch gebührenpflichtig. Die SBV behält sich vor, die Erlaubnis sofort zu widerrufen und die Zufahrt zu sperren, wenn eine wider‐ rechtliche Benutzung durch PKW oder sonsti‐ Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) Beschlussvorschlag 4 D:\Somacos\doc\00041942.doc 6 Die Anregungen werden berücksichtigt. Mit Datum vom Die Anregungen werden berück‐ 12.02.2014 hat der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein‐ sichtigt. Westfalen die Sondernutzungserlaubnis für die Errichtung einer Zufahrt von der Landesstraße 137 (Rheinberger Stra‐ ße) auf das Gelände des Einkaufsmarktes erteilt. Die in der Stellungnahme aufgeführten Bedingungen (Be‐ grenzung der Anzahl der Lkw; nur Einfahrt für Anlieferver‐ kehr, Ausfahrt über Kampstraße; Tor muss seitens der Fah‐ rer zu öffnen sein; Bau in der Flucht der Einfriedung; Wider‐ ruf im Falle des Missbrauchs) sind Auflagen in der Sonder‐ nutzungserlaubnis. Ergänzend trifft der Durchführungsver‐ trag Regelungen des gleichen Inhalts. Damit werden die Anforderungen des Landesbetriebs Straßenbau umgesetzt und rechtlich gesichert. Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB 27.06.2014 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐ gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) Beschlussvorschlag Der Anregung wird gefolgt. Die Sichtdreiecke werden über‐ prüft und – soweit sich Überschneidungen mit den Pflanz‐ flächen ergeben – als Darstellung im Sinne eines Hinweises in den Bebauungsplan eingetragen. Der Anregung wird teilweise gefolgt. Es ist vorgesehen, im Bereich der vorhandenen Bushaltestelle an der Rheinberger Straße eine 1,5 m breite Wegeverbindung zwischen dem Gehweg der Rheinberger Straße und dem Kundenparkplatz des Einkaufsmarktes herzustellen. Der Hinweis auf die Son‐ Der Anregung wird gefolgt. Der Anregung wird teilweise ge‐ folgt. 5 ge Lieferfahrzeuge erfolgt. Landesbetrieb Auf Grundlage der durchgeführten Verkehrs‐ Straßenbau untersuchung, die bei Ansiedlung des Le‐ Nordrhein‐ bensmittelmarktes keine wesentliche Minde‐ Westfalen rung der Leistungsfähigkeit des signalisierten Knotenpunktes Kampstraße / Rheinberger Schreiben Straße attestiert, bestehen von hiesiger Seite vom keine grundsätzlichen Bedenken. Die Modali‐ 06.05.2014 täten zur bereits mit Sondernutzungserlaubnis vom 12.02.2014 genehmigten Lkw‐Zufahrt wurden im Vorfeld abgestimmt. 1. Bei der Festsetzung der Pflanzgebote (P3!) ist zu berücksichtigen, dass das aus Verkehrs‐ sicherheitsgründen notwendige Sichtdreieck von Bewuchs und auch sonstigen Sichtbehin‐ derungen ab einer Höhe von 80 cm dauerhaft freizuhalten ist. Das Sichtdreieck ist im Be‐ bauungsplan darzustellen. 2. Eine lückenlose dauerhafte nicht übersteig‐ bare Einfriedung entlang der L 137 ist im Be‐ reich der freien Strecke grundsätzlich erfor‐ derlich. 4. Es ist ein unmittelbarer Zugang vom Park‐ platz zum kombinierten Geh‐ / Radweg der L D:\Somacos\doc\00041942.doc 7 Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB 27.06.2014 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐ gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) Beschlussvorschlag 137 vorgesehen. Ein solcher unterliegt densel‐ ben Bedingungen und Beschränkungen des Straßen‐ und Wegenetzes NRW wie die be‐ reits genehmigte Anlieferungszufahrt. Auch hierfür muss eine Sondernutzungserlaubnis nach den entsprechenden Bestimmungen eingeholt werden. Ich rege an, den hierfür notwendigen Antrag zeitnah zu stellen. 3. Das Vorhaben ist aus Gründen der Sicher‐ heit und Leichtigkeit des Verkehrs so zu be‐ leuchten und durch eine entsprechende Ein‐ friedung zum Schutze der Verkehrsteilnehmer abzuschirmen, dass der übergeordnete Ver‐ kehr nicht geblendet wird. Dies gilt insbeson‐ dere für die Kundenparkplätze entlang der L 137. 5. Werbeanlagen jeglicher Art, also auch Fah‐ nen, Hinweisschilder etc., innerhalb der Wer‐ beverbotszonen und mit Wirkung zu den frei‐ en Strecken klassifizierender Straßen sind grundsätzlich verboten und bedürfen in den wenigen möglichen Ausnahmefällen der ge‐ sonderten Zustimmung der Straßenbauver‐ waltung (§ 28 StrWG NW). Ein entsprechender Hinweis bzw. eine Ausweisung im B‐Plan soll‐ te erfolgen. dernutzungserlaubnis wird zur Kenntnis genommen. Ansonsten trifft der Bebauungsplan die Festsetzung, auf den mit P3 gekennzeichneten Flächen eine Formhecke mit Gehölzen der Pflanzliste 3 (Hainbuchen) zu pflanzen und dauerhaft durch regelmäßige Formschnitte zu erhalten. Eine geschlossene Hainbuchen‐Hecke erfüllt den Zweck einer nicht übersteigbaren Einfriedung. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Anordnung und technische Ausführung der Beleuchtung betreffen die Bau‐ ausführung und ggf. das Baugenehmigungsverfahren. Ent‐ sprechende Regelungen werden außerdem im Durchfüh‐ rungsvertrag getroffen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. D:\Somacos\doc\00041942.doc 8 Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB 27.06.2014 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐ gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) Beschlussvorschlag 6. Gegenüber der Straßenbauverwaltung können weder jetzt noch zukünftig aus diesen Planungen Ansprüche auf aktiven und / oder passiven Lärmschutz geltend gemacht wer‐ den. Für evtl. Hochbauten weise ich auf das Problem der Lärm‐Reflexion hin. 7. Dem Straßengrundstück darf weder mittel‐ bar noch unmittelbar Oberflächenwasser zugeführt werden. 8. Vom Straßeneigentum der L 137 dürfen keine Arbeiten an der Baumaßnahme ausge‐ führt werden. Auch das Abstellen von Geräten und Fahrzeigen sowie das Lagern von Baustof‐ fen, Bauteilen, Boden‐ und Aushubmassen oder sonstigen Materialien auf Straßeneigen‐ tum sind nicht zulässig. Auf der Grundlage der vorgelegten Unterla‐ gen nehme ich als Kreis Wesel wie folgt Stel‐ lung: Gesundheitsvorsorge: Lt. Gutachten des TÜV Nord werden die Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise des Bebauungsplans werden entsprechend ergänzt. Mögliche Lärm‐Reflexionen, insbesondere Mehrfach‐ Reflexionen an schallharten Wänden, sind bei der Ausbrei‐ tungsberechnung berücksichtigt worden. Entsprechend sind sie mit ihrem Schallbeitrag in die ausgewiesenen Beurtei‐ lungspegel eingegangen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Den Anregungen wird teilweise gefolgt. Die Vorgaben des TÜV Nord werden in den Durchführungsvertrag zum vorha‐ Den Anregungen wird teilweise gefolgt. 6 Kreis Wesel Der Landrat Postfach 10 11 60 46471 Wesel D:\Somacos\doc\00041942.doc 9 Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB 27.06.2014 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐ gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) Richtwerte der TA Lärm zu den Tages‐ und Nachtzeiten an den Immissionsorten bei fol‐ genden Vorgaben eingehalten:  Park‐ und Verkehrsflächen erhalten eine glatte Oberfläche,  Einkaufswagen werden geräuscharm mit Gummibereifung ausgestattet,  der Verflüssiger mit 3 Lüftern besitzt ei‐ nen Schallleistungspegel Lwa≤70 dB(A),  die Laderampe erhält eine Einhausung,  der Schallschutzzaun wird entsprechend dem Gutachten (S. 19) errichtet. Ich bitte um Übernahme dieser Vorgaben in die textlichen Festsetzungen. Nicht eindeutig ist die Ausführung der LKW Anlieferungsrampe, ob es sich um ein offenes oder geschlossenes System handelt. Weiter‐ hin ist nicht eindeutig erkennbar, ob die Sammelbox bei den Einkaufswagen von 3 Seiten geschlossen ist. Ich rege daher an, folgende Festsetzungen in den Bebauungsplan mit aufzunehmen:  Die Einkaufswagensammelboxen sind dreiseitig zu schließen, mit Öffnung nach Osten.  Die Laderampe ist schalldämmend ein‐ benbezogenen Bebauungsplan aufgenommen. Das betrifft insbesondere Park‐ und Verkehrsflächen mit glatter Ober‐ fläche, Einkaufswagen mit geräuscharmer Gummiberei‐ fung, Unterbringung der Einkaufswagen in geschlossenen Parkboxen, Ausführung der technischen Einrichtungen (u.a. Verflüssiger) und die Errichtung der Lärmschutzwände. Eine Verpflichtung zur Herstellung einer Einhausung im Bereich der Laderampe wird nicht ausgesprochen, weil die‐ se nach den Ergebnissen des Schallgutachtens nicht (mehr) erforderlich ist, um die Immissionsrichtwerte der TA Lärm einhalten zu können. Hinsichtlich der Einhausung bezieht sich die Anregung der Unteren Immissionsschutzbehörde noch auf den Planungsstand des Vorentwurfs (§ 4 Abs. 1 BauGB), in dem die Anlieferung an der Westseite des Lebensmittelmarktes vorgesehen war. Nach Änderung der Planung liegt der Anlieferungsbereich direkt hinter der 3 m hohen Lärmschutzwand entlang des Gallierrings, wor‐ aus eine hohe Dämmwirkung resultiert. Von den oben genannten Vorgaben werden die Lärm‐ schutzwände als zentrales Element des aktiven Schallschut‐ zes in den Bebauungsplan übernommen, mittels zeichneri‐ schen und textlichen Festsetzungen zum Schutz vor schädli‐ chen Geräuscheinwirkungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB. Gegenstand der Regelungen sind die Lage (LSW 1, LSW 2), die Länge und die Mindesthöhe sowie das Schall‐ dämmmaß der Lärmschutzwände. Aus der festgelegten Lage und Länge der Lärmschutzwand ergibt sich ein Ver‐ satz zu der bestehenden Wand entlang des Gallierrings. Beschlussvorschlag Schreiben vom 20.12.2012 D:\Somacos\doc\00041942.doc 10 Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB 27.06.2014 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐ gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) zuhausen (LKW umschließend). Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge wäre alternativ eine Verlagerung der Anlieferungs‐ rampe sowie der Müllentsorgung auf die östli‐ che Seite des Grundstücks, entlang der Rhein‐ berger Straße zu begrüßen. Die Parkplätze der Mitarbeiter könnten dann auf die westli‐ che Seite verschoben werden. Vom Gallierring und vom Kundenparkplatz aus gesehen werden sich die Lärmschutzwände überlappen, so dass der Schutz der Wohnnachbarschaft gewährleistet ist. Dies wird durch den TÜV Nord in einer Stellungnahme vom 25.06.2014 zum Fußgängerdurchgang zwischen den Lärmschutzwänden bestätigt. Außerdem fordert der Durchführungsvertrag, dass die Lärmschutzwände zeitlich spätestens bis zur Inbetriebnah‐ me des Einzelhandelbetriebs fertig gestellt sein müssen. Darüber hinausgehende Festsetzungen sind nicht erforder‐ lich, weil der notwendige Schallschutz über die Kombination aus planungsrechtlichen Festsetzungen und Vereinbarun‐ gen im Durchführungsvertrag uneingeschränkt gewährleis‐ tet ist. Der Anregung wird nicht gefolgt. Aufgrund des begrenzten Zuschnitts des Grundstücks stellt die vorgesehene Anord‐ nung der Nutzungen die günstigste Alternative darf, insbe‐ sondere im Hinblick auf den Schallschutz. Der Parkplatz mit Stellplätzen für Kunden und Beschäftigte ist an der Rhein‐ berger Straße vorgesehen, da diese hinsichtlich der Ge‐ räuscheinwirkungen ein maßgebender Emittent ist. Zudem wurde die Anordnung des Gebäudes und der zugehörigen Nebenanlagen im Laufe des Planungsverfahrens weiter modifiziert. Mit der nun festgesetzten Lage des Marktge‐ bäudes im südwestlichen Plangebiet lässt sich die maximale Eigenabschirmung gegenüber der westlich und südlich an‐ grenzenden Wohnnachbarschaft erzielen. Beschlussvorschlag D:\Somacos\doc\00041942.doc 11 Der Anregung wird nicht gefolgt. Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB 27.06.2014 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐ gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) Beschlussvorschlag Weiterhin sollten die maximalen Ladenöff‐ nungszeiten entsprechend dem Gutachten festgeschrieben werden. Die Anlieferung liegt jetzt im Süden in unmittelbarer Nähe zur Lkw‐Einfahrt; sie wird durch die im Bebauungs‐ plan festgesetzte Schallschutzwand LSW 2 abgeschirmt, die mit einem Versatz bis zur vorhandenen Lärmschutz‐ wand entlang des Gallierrings reicht. Dieser Versatz er‐ möglicht die Herstellung einer Wegeverbindung auf das Gelände des Einkaufsmarktes. In einer ergänzenden Stel‐ lungnahme vom 25.06.2014 hat der TÜV Nord bestätigt, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm bereits nur mit der geplanten Lärmschutzwand für den Einkaufsmarkt (LSW2) eingehalten werden, so dass die Herstellung der Wegeverbindung aus schalltechnischer Sicht unkritisch ist. Die ebenfalls im Süden des Plangebiets vorgesehenen Müllcontainer sind gemäß Durchführungs‐ vertrag in bauliche Anlagen zu integrieren oder mit einem Sichtschutz aus Mauerwerk oder Bepflanzung zu umgeben. Eine Beeinträchtigung der angrenzenden Wohnbebauung ist deshalb nicht zu erwarten. Der Anregung wird sinngemäß gefolgt. Eine Aufnahme von Betriebszeiten in die Festsetzungen des Bebauungsplans ist nicht möglich, da sich nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB nur bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen festsetzen lassen. Auch wenn § 12 Abs. 3 BauGB Abweichungen im Bereich des Vorhaben‐ und Erschließungsplans gestattet, soll davon kein Gebrauch gemacht werden, weil der notwendige Schallschutz auf andere Weise gewährleistet ist. Der Anregung wird sinngemäß gefolgt. D:\Somacos\doc\00041942.doc 12 Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB 27.06.2014 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐ gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) Artenschutz: Im weiteren Verfahren ist der Nachweis zu erbringen, dass ggf. durch geeignete Maß‐ nahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich sichergestellt werden kann, dass die Zugriffs‐ verbote des § 44 (1) BNatSchG, die für die europäisch geschützten FFH‐Anhang IV‐Arten und die europäischen Vogelarten gelten, nicht entgegenstehen. Altlasten: Das o.g. Grundstück ist Anfang 2012 in das Altlastenkataster aufgenommen worden, da hier die früher ansässige Firma in der Vergan‐ Im Durchführungsvertrag wird der Anlieferungszeitraum auf den Tag (06:00 bis 22:00 Uhr) beschränkt. Soweit erforderlich, ließen sich zusätzliche Regelungen im Baugenehmigungsverfahren durch Nebenbestimmungen und Auflagen treffen. Der Anregung wird gefolgt. Aufgrund der möglichen Betrof‐ fenheit der Belange des Artenschutzes wurde vom Büro für Artenschutz und Avifaunistik, Dr. Andreas Skibbe, eine Artenschutzprüfung mit Stand vom 24.11.2012 durchge‐ führt. Diese kommt zum Ergebnis, dass verschiedene Ver‐ meidungs‐ und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Auf Basis der gutachterlichen Anforderungen schreibt der Durchführungsvertrag das Anbringen von 3 Nistkästen für den Haussperling und von 5 Fledermauskästen fest. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen kann nach der Fest‐ stellung des Artenschutzgutachters eine Erfüllung der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlos‐ sen werden. Der Anregung wird gefolgt. Die erforderlichen Entsor‐ gungsmaßnahmen werden gutachterlich begleitet und dokumentiert. Der Sanierungserfolg wird vom Gutachter durch Kontrollproben nachgewiesen. Am 22.01.2014 hat die Firma TERRA Umwelt Consulting GmbH ein mit den Behörden abgestimmtes Rückbau‐ und Beschlussvorschlag D:\Somacos\doc\00041942.doc 13 Der Anregung wird gefolgt. Der Anregung wird gefolgt. Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB 27.06.2014 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐ gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) Beschlussvorschlag genheit einen Bauhof mit Verwaltung, Werk‐ statt und eine Tankstelle betrieben hat. Im Vorfeld der geplanten Neunutzung (Lebens‐ mittelmarkt) wurde die Fläche von einem Sachverständigen u.a. auch hinsichtlich der Altlastensituation untersucht. Dabei ergab sich nur im Bereich des Ölabscheiders eine lokale Verunreinigung mit Mineralölen, die im Rahmen des Rückbaus unter gutachterlicher Begleitung beseitigt werden soll. Diese Vor‐ gehensweise wird bereits auf Seite 7 der text‐ lichen Erläuterung des o.g. B‐Planes berück‐ sichtigt. Der Rückbau des Abscheiders und der Tankanlagen sowie der Entsorgungsweg sind zu dokumentieren. Darüber hinaus sind von hier aus keine weiteren Maßnahmen erforder‐ lich. Ihren Erläuterungsbericht bitte ich auf Seite 7 unter dem Stichwort „Altlasten“ redaktionell zu überarbeiten, indem Sie den „Kreise Kleve“ durch „Kreis Wesel“ ersetzen. Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Ein‐ griffsregelung: Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht. Entsorgungskonzept vorgelegt, dass u.a. als Auflage in die Abbruchgenehmigung der Stadt Moers vom 13.02.2014 eingebunden wurde. Der Anregung wird gefolgt. Die Angabe wird in der Begrün‐ dung zum Bebauungsplan geändert. Die Zustimmung für die Bereiche Immissionsschutz, Was‐ serwirtschaft und Eingriffsregelung wird zur Kenntnis ge‐ nommen. Der Anregung wird gefolgt. Die Zustimmung wird zur Kenntnis D:\Somacos\doc\00041942.doc 14 Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB 27.06.2014 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐ gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) Beschlussvorschlag 7 Kreis Wesel Der Landrat Schreiben vom 28.05.2014 D:\Somacos\doc\00041942.doc Auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen nimmt der Kreis Wesel wie folgt Stellung: Artenschutz: Im vorliegenden Fall muss nach Maßgabe von § 44 Abs. 1 und Abs. 5 BNatschG eine Verträg‐ lichkeitsprüfung erfolgen, durch die sicherge‐ stellt wird, dass die artenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden (sog. Artenschutzprüfung, kurz ASP). Die Artenschutzprüfung des Planungsbüros „Büro für Artenschutz und Avifaunistik, Dr. Andreas Skibbe (11/2012)“ hatte zum Ergeb‐ nis, dass bei Beachtung und Durchführung der genannten Vermeidungs‐, Verminderungs‐ und vorgezogenen funktionserhaltenden Aus‐ gleichsmaßnahmen nach § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatschG die artenschutzrechtlichen Be‐ stimmungen eingehalten werden. Die im o.g. Gutachten genannten Vermei‐ dungsmaßnahmen (Seite 11‐12) sind als Hin‐ weise im Bebauungsplan aufzunehmen und im Zuge der Umsetzung des Vorhabens zu be‐ achten (s.a. artenschutzrechtliche Nebenbe‐ stimmungen zur Abrissgenehmigung). 15 genommen. Die Anregung wird berücksichtigt. Die Hinweise werden Die Anregung wird berücksichtigt. entsprechend ergänzt. Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB 27.06.2014 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐ gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) Beschlussvorschlag 1. Zum Schutz der vorkommenden Brutvögel ist die Beseitigung der Gehölze nur im Zeit‐ raum vom 01.10. bis 28.02. (§ 39 (5) BNatSchG) zulässig. 2. Zum Schutz der potenziell vorkommenden Brutvögel ist die Beseitigung / der Abriss der Gebäude nur im Zeitraum von November bis Februar zulässig. 3. Zum Schutz der potenziell vorkommenden Fledermäuse ist die Beseitigung / der Abriss der Gebäude nur im Zeitraum von Mitte No‐ vember bis Mitte April zulässig. 4. Die Beseitigung / der Abriss der Gebäude außerhalb des o.g. Zeitraumes darf nur dann erfolgen, wenn auf der Grundlage einer vorhe‐ rigen Besatzkontrolle nachgewiesen und do‐ kumentiert wurde, dass die artenschutzrecht‐ lichen Verbote nicht ausgelöst werden. 5. Vor Beginn der Abrissarbeiten sind insge‐ samt 5 Fledermauskästen für Spaltenfleder‐ mäuse ortsnah und fachgerecht anzubringen und dauerhaft zu unterhalten. Artenschutzrechtliche Verbote werden dar‐ über hinaus nicht ausgelöst, weil die ökologi‐ sche Funktion der Fortpflanzungs‐ und Ruhe‐ Die Hinweise zu 1. bis 4. werden zur Kenntnis genommen. In Abstimmung mit den zuständigen Behörden sind im Feb‐ ruar 2014 die Gehölze gerodet worden. Anschließend, eben‐ falls noch im Februar, erfolgte der Abriss der baulichen An‐ lagen des ehemaligen Gewerbebetriebs. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, das noch nicht abgeschlossen ist. Die Fledermauskästen werden in naher Zeit, d.h. recht‐ zeitig vor der nächsten Fortpflanzungsperiode, aufgehängt werden. Die Einschätzung wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Einschätzung wird zur Kennt‐ nis genommen. D:\Somacos\doc\00041942.doc 16 Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB 27.06.2014 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐ gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) Beschlussvorschlag stätten im räumlichen Zusammenhang wei‐ terhin erfüllt bleibt (§ 44 Abs. 5 S. 2 BNatSchG). Das Artenschutzrecht steht dem Vorhaben somit nach derzeitiger Sach‐ und Rechtslage nicht entgegen. Gesundheitsvorsorge: Sollte eine Beleuchtung des Planbereiches beabsichtigt sein, sind die Vorgaben der Bund‐ / Länder Arbeitsgemeinschaft für Immissions‐ schutz (LAI) „Hinweise zur Messung, Beurtei‐ lung und Minderung von Lichtimmissionen“ zu berücksichtigen, um eine unzumutbare nachteilige Beeinflussung der angrenzenden Wohnbebauung zu vermeiden. Wasserwirtschaft, Altlasten, Bodenschutz, Immissionsschutz: Es werden weder Anregungen noch Bedenken Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Als sachverständige Beurteilungshilfe kommt außerdem der Gemeinsame Runderlass "Lichtimmissionen, Messung, Beurteilung und Verminderung" des Ministeriums für Um‐ welt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucher‐ schutz, des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr und des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 13. September 2000 in Betracht. Ansonsten sind Fragen der Beleuchtung auf der Ebene des Baugenehmigungsverfahrens bzw. im Zuge der Bauausführung zu klären. Im Durchführungsvertrag werden Regelungen hinsichtlich der Beleuchtungszeiten – von 06:30 bis 21:30 Uhr – getroffen. Es ist davon auszugehen, dass sich Störungen der Wohnnachbarschaft durch eine geeignete Installation und Ausrichtung der Beleuchtung vermeiden lassen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. D:\Somacos\doc\00041942.doc 17 Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB 27.06.2014 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐ gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) Beschlussvorschlag vorgebracht. 8 Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Niederrheini‐ Mit der Planung sollen die Voraussetzungen sche Industrie‐ für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes und Hand‐ westlich der Rheinberger Straße im Stadtteil werkskammer Utfort geschaffen werden. Die Gesamtver‐ Duisburg We‐ kaufsfläche soll 1.100 m². Im Rahmen des sel, Kleve zu Einzelhandelskonzeptes der Stadt Moers ist eine Größenordnung von bis zu 1.200 m² als Duisburg städtebaulich verträglich bewertet worden. Postfach Zudem würde ein Lebensmittelanbieter an 10 15 08 diesem Standort die Nahversorgung im Stadt‐ 47015 teil Utfort sicherstellen. Duisburg Schreiben vom 30.05.2014 Gegen die Planung bestehen seitens der IHK Der Anregung wird gefolgt. Nach Feststellung des Einzel‐ grundsätzlich keine Bedenken. Der Standort handelskonzepts für die Stadt Moers (CIMA 2011) ist der ist als städtebaulich integriert einzustufen. Da Sozialatlasbezirk ‚Utfort‘durch eine unbefriedigende Nah‐ er aber außerhalb eines zentralen Versor‐ versorgungssituation gekennzeichnet. Er realisiert in der gungsbereichs liegt, muss gemäß Ziel 2 des Warengruppe ‚Lebensmittel, Reformwaren‘ eine Handels‐ vorgezogenen Teilplans Großflächiger Einzel‐ zentralität von lediglich 29. Ursache hierfür ist gemäß gu‐ handel zum LEP NRW der Nachweis erbracht tachterlicher Wertung der Rückzug des EDEKA Frische‐ werden, dass eine Lage in den Zentralen Ver‐ marktes. Die Nahversorgung wird lediglich über Kleinflä‐ sorgungsbereichen aus städtebaulichen oder chenkonzepte und Ladenhandwerk abgedeckt. D:\Somacos\doc\00041942.doc 18 Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Der Anregung wird gefolgt. Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB 27.06.2014 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐ gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) Beschlussvorschlag siedlungsstrukturellen Gründen nicht möglich ist. Die Bebauungsplanbegründung verweist diesbezüglich lediglich auf das Einzelhandels‐ konzept der Stadt Moers, das hierzu aber keine Aussage trifft. Im Sinne einer rechtssi‐ cheren Planung regen wir daher an, die Be‐ gründung des Bebauungsplans um entspre‐ chende Ausführungen zu ergänzen. D:\Somacos\doc\00041942.doc Zudem enthält der vorhabenbezogene Be‐ bauungsplan keine Festsetzungen zur maxi‐ malen Verkaufsflächengröße. Diese taucht lediglich in der Planzeichnung des Vorhaben‐ und Erschließungsplans (VEP) auf. Da der VEP gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB „Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans“ wird, müssen die Festsetzungen des Bebau‐ ungsplans und des VEP widerspruchsfrei auf‐ einander abgestimmt sein (vgl. Kuschnerus 2010: Der Sachgerechte Bebauungsplan, S. 72). Um diese Widerspruchsfreiheit zu ge‐ währleisten, regen wir an, die Verkaufsflä‐ chenobergrenze von 1.100m² auch im vorha‐ benbezogenen Bebauungsplan festzusetzen. 19 Dem städtischen Einzelhandelskonzept ist zu entnehmen, dass Utfort von allen Sozialatlasbezirken der Stadt Moers die geringste Handelszentralität in den o.g. Warengruppen hat. Deshalb besteht erheblicher Handlungsbedarf. Das Einzelhandelskonzept der Stadt Moers spricht sich unter Berücksichtigung der Abgrenzung der Zentralen Ver‐ sorgungsbereiche für die Entwicklung des Standortes Rheinberger Straße aus. Die Begründung zum Bebauungsplan wird um weitere Aus‐ sagen zur Erforderlichkeit der Planung im Hinblick auf die Stärkung der Nahversorgung ergänzt. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Aus der Tatsa‐ Die Anregung wird zur Kenntnis che, dass der Vorhaben‐ und Erschließungsplan eine maxi‐ genommen. male Verkaufsfläche festlegt, der vorhabenbezogene Be‐ bauungsplan jedoch nicht, resultiert kein Widerspruch. Die Begrenzung der Verkaufsfläche wird ergänzend im Durchführungsvertrag geregelt. Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB 27.06.2014 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐ gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) Beschlussvorschlag 9 10 LINEG Postfach 10 14 45 47459 Kamp‐ Lintfort Schreiben vom 18.12.2012 Gegen die o.g. Bauleitplanung haben wir kei‐ ne Bedenken. Hinweis: Die Grundwasserstände sollten von der LINEG und nicht vom LANUV erfragt werden. Die Grundwasserstandsschwankungen seit den 1970er Jahren liegen zwischen 19,30 und 17,30 m NHN. Das Grundwasser fließt in nörd‐ liche Richtung zu den LINEG‐ Grundwasserpumpanlagen Rheinkamp‐Mitte. Die Grundwasserhöhe von ca. 24 m (LANUV) gab es nur 1926! Niederrheini‐ Aus unserer Sicht bestehen keine Bedenken sche Ver‐ gegen die vorgestellte Maßnahme. kehrsbetriebe Aktiengesell‐ Durch die geplante Zufahrt sehen wir keine schaft NIAG Behinderung unseres Verkehrs mit der Linie ‐ Verkehrspla‐ 911 und Linie 32 an der Haltestelle Kampstra‐ ße in Fahrtrichtung Moers. nung ‐ Homberger Wir würden es jedoch begrüßen, wenn die Straße 113 47441 Moers Haltestelle auch zukünftig mit einem Warte‐ häuschen ausgestattet wird. Um die Platzver‐ hältnisse zu verbessern, schlagen wir vor, die E‐Mail vom Wartehalle gegebenenfalls in den Grünstrei‐ 10.01.2013 fen des Parkplatzes zu verlegen. D:\Somacos\doc\00041942.doc 20 Ein entsprechender Hinweis ist in den Bebauungsplan auf‐ genommen worden. Die Angaben sind in der Begründung zum Bebauungsplan geändert worden. Der Hinweis wird berücksichtigt. Die Zustimmung seitens der Verkehrsbetriebe wird zur Kenntnis genommen. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Das bereits vorhandene Wartehäuschen der Bushaltestelle liegt au‐ ßerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist deshalb nicht Gegenstand dieser Bauleitplanung. Das Häuschen kann an dem heutigen Standort stehen blei‐ Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB 27.06.2014 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐ gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) Beschlussvorschlag 11 12 Duisburger Versorgungs‐ und Verkehrs‐ gesellschaft mbH Schreiben vom 12.05.2014 PLEDOC  Leitungsaus‐ kunft ‐ Fremdpla‐ nungsbearbei‐ tung Schreiben vom 12.05.2014 D:\Somacos\doc\00041942.doc ben. Eine Verlegung in den Grünstreifen des Parkplatzes ist nicht erforderlich und auch nicht möglich, weil das Gelände mittels einer geschlossenen Hainbuchenhecke gegenüber der Rheinberger Straße eingefasst werden soll. Gegen die Durchführung der Maßnahme be‐ Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Die Zustimmung wird zur Kenntnis stehen unsererseits keine Bedenken. genommen. Versorgungsanlagen der Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH sind davon nicht be‐ troffen. Das Vorhaben liegt auch außerhalb unserer Trinkwasserschutzgebiete. Im Rahmen unserer Prüfung ihrer Anfrage Die Ausführungen und Hinweise werden zur Kenntnis ge‐ Die Ausführungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. haben wir den räumlichen Ausdehnungsbe‐ nommen. Die Überprüfung ergab keine Unstimmigkeiten. reich Ihrer Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig‐ und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umge‐ hend Kontakt mit uns auf. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. 21 Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB 27.06.2014 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐ gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen         Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg GasLINE Telekommunikationsnetzes. deutscher Gasversorgungsunterneh‐ men mbH & Co. KG, Straelen Mittel‐Europäische Gasleitungsgesell‐ schaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransortlei‐ tungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportlei‐ tungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Ver‐ sorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON‐Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzernge‐ sellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Ar‐ D:\Somacos\doc\00041942.doc 22 Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) Beschlussvorschlag Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB 27.06.2014 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐ gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) Beschlussvorschlag 13 14 Bundesamt für Infrastruk‐ tur, Umwelt‐ schutz und Dienstleistun‐ gen der Bun‐ deswehr Schreiben vom 13.05.2014 Ampiron GmbH Schreiben vom 20.05.2014 D:\Somacos\doc\00041942.doc beitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. Seitens der Bundeswehr gibt es keine Einwän‐ Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Gebäude Die Zustimmung wird zur Kenntnis de / Bedenken. Hierbei gehe ich davon aus, mit einer Höhe von mehr als 20 m sind nach den Festset‐ genommen. dass bauliche Anlagen – einschließlich unter‐ zungen des Bebauungsplans nicht zulässig. geordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 20 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschrit‐ ten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung zur Prüfung zuzuleiten. Mit dem Schreiben vom 04.12.2012 haben wir Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. eine Stellungnahme zur Bauleitplanung abge‐ geben. Diese Stellungnahme behält auch für den nun eingereichten Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung weiterhin Ihre Gültig‐ keit. Gegen einen Satzungsbeschluss zur Bauleit‐ planung in der jetzt vorliegenden Fassung bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220‐ und 380‐kV‐ Netzes. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich wei‐ 23 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB 27.06.2014 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐ gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) Beschlussvorschlag 15 16 terer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. RMR Rhein‐ Von der Planung werden weder unsere vor‐ Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Main ‐ Rohrlei‐ handenen Anlagen noch laufende bzw. vor‐ tungsgesell‐ hersehbare Planungen unseres Hauses betrof‐ schaft mbH fen. Falls für Ihre Maßnahme ein Ausgleich für den Schreiben Eingriff in Natur und Landschaft gefordert vom wird, muss sichergestellt sein, dass dieser 06.05.2014 nicht im Schutzstreifen unserer Leitungen stattfindet. Sollten diese Ausgleichsmaßnah‐ men vorgenommen werden, bitten wir um erneute Beteiligung. Westnetz Im Planbereich verlaufen keine 110‐kV‐ Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. GmbH Hochspannungsleitungen der Westnetz Florianstraße GmbH. 15‐23 44139 Planungen von 110‐kV‐Hochspannungs‐ Dortmund leitungen für diesen Bereich liegen aus heuti‐ ger Sicht nicht vor. Schreiben Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns vom betreuten Anlagen des 110‐kV‐Netzes und 08.05.2014 ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110 kV‐Netzes. D:\Somacos\doc\00041942.doc 24 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort ‐ Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB 27.06.2014 Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit nachträglich eingetragenen Ergänzungen (fett gedruckt) und Beschlussvorschlä‐ gen (fett gedruckt) sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Moers Lfd. Nr. Behörden / Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen D:\Somacos\doc\00041942.doc 25 Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) Beschlussvorschlag