Daten
Kommune
Moers
Dateiname
Abschlussbericht ConsIS KG FB 1 Büro Bürgermeister.pdf
Größe
131 kB
Erstellt
26.12.14, 17:24
Aktualisiert
27.01.18, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Inhaltsverzeichnis
1. Projektaufgabe
3
2. Stellenbedarfsermittlung (Ist)
4
3. Aufgaben- und Produktkritik
5
4 Prozessorganisation
8
5 Strukturorganisation
8
6. Stellenbedarf bei Realisierung aufgabenkritischer
und prozessorganisatorischer Veränderungen
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Verzeichnis der Abbildungen
Abbildung 1 Ergebnis der Stellenbedarfsermittlung - Ist
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1. Projektaufgabe
Wir wurden beauftragt
die Aussagen der Stadt Moers im Haushaltssanierungsplan gemäß § 6 des
Stärkungspaktgesetzes zu verifizieren
konkrete - hinreichend genau beschriebene - umsetzbare Maßnahmen zu den
verifizierten Aussagen auszuarbeiten
Im Zusammenhang dieses Arbeitsauftrages sollten auch folgende Fragen beantwortet
werden:
Gibt es in der Aufbauorganisation Veränderungsmöglichkeiten, die die Aufgabenerledigung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten verbessern würden?
Gibt es in der Organisation der Abläufe Veränderungsmöglichkeiten, die die
Aufgabenerledigung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten verbessern würden?
Welche Möglichkeiten gibt es für eine Standardreduzierung, um das übergeordnete Ziel einer Stelleneinsparung zu erreichen?
Gibt es durch Straffung und Bündelung der Wirtschaftsförderung unter Einbeziehung von wir4 und Grafschafter Gewerbepark Genend Synergieefekte?
Gibt es Synergieeffekte oder Schnittstellen mit der MoersMarketing GmbH oder
anderen Organisationseinheiten (Bereich Tourismus)?
Welche Personalausstattung ergibt sich für die Aufgabenerledigung nach Optimierung bzw. Standardabsenkung? Für den Untersuchungsbereich ist als finales Untersuchungsziel eine Stellenbemessung für eine effektive und effiziente
Aufgabenwahrnehmung vorgegeben
3
2. Stellenbedarfsermittlung (Ist)
Der Stellenbedarf für die Regel- und Standardaufgaben des Fachbereiches 1“ im Ist Zustand - also ohne Berücksichtigung der von uns vorgeschlagenen Veränderungen ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle
Aufgaben des FB 1 und der ReferentInnen
des BM der Stadt Moers
Ohne Projekte und Sonderaufgaben
Zeitaufwand
/ Jahr
Stellenbedarf
in VZÄ
Sitzungsdienstleistungen für Kommunale
Gremien I
68.706,00
0,69
Dienstleistungen für Fraktionen
12.912,00
0,13
20.648,52
0,21
26.678,46
0,27
89.496,00
0,91
8.517,50
0,09
Wirtschaftsförderung
134.028,40
1,36
Tourismusförderung
45.449,60
0,46
26.928,00
0,27
40.586,67
0,41
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
124.852,12
1,27
Besondere Dienstleistungen im Rahmen der
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
95.415,75
0,97
Dienstleistungen in Datenschutzangelegenheiten
62.270,00
0,63
24.492,95
0,25
72.885,37
0,74
Sonstige verwaltungsinterne Dienstleistungen II
32.026,83
0,33
Leitung des Fachbereiches
100.796,00
1,022
Fachbereichsinterne Dienstleistungen - IT
37.700,00
0,38
Sonstige Fachbereichsinterne Dienstleistungen
21.231,67
0,22
Mittelbare Aufgaben
54.215,09
0,55
1.100.716,93
11,19
30484,78
0,31
1.131.201,60
11,50
Personenbezogene Dienstleistungen für Fraktions- und sonstige Gremienmitglieder
Fachaufgaben für Gremien und Gremienmitglieder
Beratung und Unterstützung des Bürgermeisters
und anderer Führungskräfte
Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen und Ehrungen
Querschnittsangelegenheiten der Wirtschaftsund Tourismusförderung
Administrative Tätigkeiten für die Wirtschaftsförderung
Sonstige Externe Fachdienstleistungen der
Verwaltung
Verwaltungsinterne Dienstleistungen I - Controlling
Jahresarbeitsminuten ohne Projekt- und
Sonderaufgaben lt. PBR
Zuschlag für Projekte und Sonderaufgaben
(s. Abb. 11)
Jahresarbeitsminuten mit Projekt- und Sonderaufgaben lt. PBR
Stellen
lt.Stellenplan VZÄ1
IstBesetzung
VZÄ
Abweichung zum
Stellenplan
Abweichung
zum IST
13,00
12,57
- 1,81
- 1,38
13,00
12,57
-1,50
- 1,07
Abb. 2
1
In der uns übermittelten Stellenliste: Fachbereich 1 und Referenten Bürgermeister für das Jahr 2013 wurden jeweils
eine Stelle mit 19,5 Wochenstunden und eine Stelle mit 20,5 Wochenstunden (Beamtenstelle) ausgewiesen. Wir haben
diese beiden Stellen jeweils als 50 % Stellen gewertet.
2
Es muss eine Grundsatzentscheidung getroffen werden, inwieweit anfallende Überstunden in Stellen für Fachbereichsleitungen als zusätzlicher Personalbedarf auszuweisen sind. Wenn es sich um zusätzlichen Personalbedarf handelt, müssen in entsprechendem Umfange die Stellenzahl im jeweiligen Fachbereich erhöht aber auch Aufgaben in
entsprechendem Umfange aus der Stelle für die Fachbereichsleitung in sachbearbeitende Stellen zu tatsächlichen
Bearbeitung verlagert werden.
4
Wir haben bei der Ermittlung des Stellenbedarfs aufgrund des inneren Zusammenhangs
der Aufgaben keine Trennung zwischen den Dienstleistungen des Fachbereiches 1 und
denen der ReferentInnen vorgenommen. In den Referentenstellen werden in nicht unerheblichem Umfange Dienstleistungen erbracht, die ständig wiederkehrenden Aufgaben des Fachbereiches 1 sind. Wenn die Stadt Moers aus personalwirtschaftlichen Erwägungen eine Trennung in der organisatorischen Zuordnung vornimmt, ist dies unschädlich, soweit sich daraus nicht ein Personalmehrbedarf ergibt.
Für Referentenaufgaben im Sinne einer Beratung und Unterstützung des Bürgermeisters und anderer Führungskräfte haben wir einen Personaleinsatz und -bedarf von ca.
einer Stelle festgestellt.
Die von uns ermittelten Bearbeitungszeiten haben wir über eine Vergleichswertberechnung auf der Grundlage der vom Sächsischen Rechnungshof für die Sächsischen
Kommunalverwaltungen empfohlenen Personalbemessungsrichtwerte auf Plausibilität
geprüft. Es ergibt sich kein weiterer Handlungsbedarf.
Wir empfehlen, den Stellenbedarf für die regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben im
Fachbereich 1 und für die Referentenaufgaben auf 11,5 festzusetzen. Damit ergibt sich
eine Kapazitätsreserve von ca. 30.000 Jahresarbeitsminuten gegenüber der Berechnung des Stellenbedarfs, die für Projekt- und Sonderaufgaben vorzuhalten ist.
3. Aufgaben- und Produktkritik
Zielsetzung aufgabenkritischer Überlegungen ist es, die jeweils unabdingbaren Mindeststandards für die Aufgabenwahrnehmung nach den gesetzlichen Vorgaben zu identifizieren. Aufgabenkritik in diesem Sinne bedeutet in erster Linie, Dienstleistungsstandards zu
hinterfragen (Zweckkritik). Dabei sind die Dienstleistungsstandards dem Grunde nach
und nach ihrer Leistungstiefe zu beschreiben und zu bewerten.
Wir haben alle Aufgabenstellungen aufgabenkritisch geprüft und bei folgenden Dienstleistungen aufgabenkritische Optionen dargestellt
Pressemitteilungen für Veranstaltungsankündigungen
Social - Media - Aktivitäten
Fotos und Videos erstellen
Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden im Sachgebiet Presse
Rathausführungen für Schulen
Jahressitzungskalender
Beratung im Datenschutzangelegenheiten
Operative Leistungen der Wirtschaftsförderung
Strategisches Controlling
Controllingunterstützung der Eigenbetriebe
Anwenderbetreuung / Fachbereichsinterne IT - Angelegenheiten, 2. Level
Support
Wir wollen an dieser Stelle lediglich auf die wesentlichen Begründungen zu den Vorschlägen für „Operative Leistungen der Wirtschaftsförderung“ und den Leistungen des
„Strategischen Controllings“ eingehen:
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Operative Leistungen der Wirtschaftsförderung
Die Aufgaben der kommunalen Wirtschaftsförderung können in
einer Organisationseinheit einer Stadtverwaltung (Regiebetrieb)
einer Gesellschaft privaten oder öffentlichen Rechts (AöR)
einer Zwischenform teils von einer städtischen Organisationseinheit - teils in einer Ausgliederung (privat - bzw. öffentlich-rechtliche Rechtsform)
wahrgenommen werden.
Von den vergleichbaren kreisangehörigen Kommunalverwaltungen (7 NRWKommunen, 1 niedersächsische Kommune) mit ca. 100.000 Einwohnern werden die
Dienstleistungen der Wirtschaftsförderung in 3 Städten in ausgegliederten privat- bzw.
öffentlich-rechtlichen Rechtsformen und in 5 Städten in Organisationseinheiten der
Stadtverwaltung wahrgenommen.
Den städtischen Organisationseinheiten sind 6, 7, 12 bzw. 20 Stellen zugeordnet. Von
einer Stadtverwaltung liegen die Stellenzahlen nicht veröffentlicht vor.
Festzustellen bleibt, dass selbst die Stadt mit der geringsten Personalausstattung immer noch doppelt soviel Vollzeitstellen für die Wirtschaftsförderung vorhält wie die
Stadt Moers.
Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Stadt Moers Aufgaben der Wirtschafts- und
Tourismusförderung auf mehrere ausgelagerte Gesellschaften bzw. öffentlichrechtliche Einrichtungen übertragen hat (wir4, Grafschafter Gewerbepark Genend
GmbH, Grundstücksgesellschaft "Königlicher Hof" mbH, MoersMarketing GmbH), wobei das operative Geschäft in erster Linie in den Gesellschaften „wir4“ und „MoersMarketing GmbH“ liegt.
Wir haben bei unseren Untersuchungen festgestellt, dass es Doppelungen / Überschneidungen bei den operativen Aufgabenstellungen sowohl im Bereich der Wirtschaftsförderung als auch im Bereich der Tourismusförderung zwischen den städtischen Organisationseinheiten und den kommunalen Gesellschaften gibt.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir - im Sinne einer effektiven aber auch effizienten
Dienstleistung - folgende grundsätzliche Abgrenzung der Funktionen bei der Wirtschaftsförderung im strategischen und operativen Bereich:
1. Die Stadt Moers als Gesellschafter der Kommunalunternehmen erarbeitet die
Strategie zur wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung der Stadt Moers
und trifft die notwendigen Entscheidungen
2. Das operative Geschäft zu Wirtschafts- und Tourismusförderung in Moers wird
in ausschließlicher Zuständigkeit den vorhandenen Gesellschaften übertragen, die laut Satzung oder Gesellschaftsvertrag mit Aufgaben der Wirtschaftsund Tourismusförderung befasst sind,
3. Der Stadt Moers als Gesellschafter dieser Kommunalunternehmen obliegt die
Unternehmenssteuerung (Überwachung und Beeinflussung) im Hinblick auf
eine zielorientierte Wahrnehmung des operativen Geschäfts.
Bei der Zuordnung des operativen Geschäfts sollten bevorzugt Überlegungen angestellt werden, die Aufgaben der Wirtschaftsförderung der AöR „wir4“ zuzuordnen. Sowohl die öffentlich-rechtliche Vereinbarung als auch die Satzung der Anstalt lassen aus
unserer Sicht die Aufgabenübertragung zu. Falls eine solche Lösung im Einvernehmen
mit den Partnern der AöR nicht zu erreichen ist, kommt aus unserer Sicht auch eine
Aufgabenübertragung im Geschäftsbesorgungsvertrag in Betracht. Bei den Vergütungsregelungen sind die Refinanzierungsmöglichkeiten aus dem Vermittlungsgeschäft
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und auch aus Veräußerungsgeschäften für verfügbare Bestandsflächen zu berücksichtigen.
Für die Übertragung der operativen Angelegenheiten der Tourismusförderung sollte
der bereits eingeschlagene Weg nun auch konsequent weiterverfolgt werden. Die mit
dem vorgesehenen Ratsbeschluss (19. 02. 2014) auf der Grundlage des Gutachtens
von Heinze und Partner (Geschäftsfeldentwicklung der MoersMarketing GmbH) angedachte weitere Aufgabenübertragung sollte beschleunigt weitergeführt werden.
Für die Wahrnehmung dieser neuen Rolle und Funktion der Wirtschaftsförderung (s.
Ziffern 1. und 3 der Vorseite) innerhalb der Stadtverwaltung Moers und gegenüber den
kommunalen Gesellschaften und Einrichtungen halten wir die Zuordnung von 2 Vollzeitstellen für angemessen.
Strategisches Controlling
In der laut Stellenübersicht als "Sachbearbeiter/innen Controlling" ausgewiesenen Stelle sind nach der uns vorliegenden Stellenbeschreibung als Arbeitsschwerpunkte die
Konzeption, der Aufbau und die Weiterentwicklung des strategischen und operativen
Berichtswesens sowie die Unterstützung und Beratung für die Organisationseinheiten
beim Aufbau des Controllings ausgewiesen.
Wir haben bei unseren Gesprächen die Information erhalten und den Eindruck gewonnen, dass die auf der strategischen Ebene angestrebten Planungs- und Berichtsfunktionen zurzeit keine Steuerungsrelevanz im Sinne einer Entscheidungsunterstützung
haben, noch keine ungeteilte Zustimmung erfahren und die weitere Vorgehensweise
zurzeit auf Vorstandsebene diskutiert wird.
Nach allen uns vorliegenden Informationen, wird dagegen im Rahmen des Controllings
auf der operativen Ebene die Führung der Produktdatenblätter und die regelmäßige
Berichterstattung dazu auf der operativen Ebene der Stadtverwaltung Moers als wichtige Steuerungsunterstützung nicht nur akzeptiert, sondern auch gewünscht. Es gilt daher aus unserer Sicht, diesen Prozess so zu unterstützen und zu vertiefen, dass die
Fachbereiche künftig das Produktcontrolling als selbstverständliche und notwendige
Standardleistung handhaben wie andere laufende Aufgaben der Fachbereichsführung
auch (z. B. laufende Aufgaben der Personalverwaltung oder der Haushaltsplanung,
Überwachung der Finanzmittel usw.).
Wir empfehlen daher, noch für eine Übergangszeit verfügbare Ressourcen in die Weiterentwicklung der Rahmenregelungen für das Produktcontrolling und die Vertiefung
des Prozesses zum Produktcontrolling zu investieren - und zwar so lange, bis die
Fachbereiche das Produktcontrolling als selbstverständliche Führungsaufgabe ohne
Unterstützung aus anderen Organisationseinheiten wahrnehmen können. Dies müsste
aus unserer Sicht und nach unseren Erfahrungen innerhalb von 2-3 Jahren vollständig
erreichbar sein. Erst danach sollten die Überlegungen zur Weiterentwicklung eines
strategischen Gesamtkonzeptes neu aufgegriffen werden.
Die personelle Unterstützung für diese zeitlich befristete "Verfestigung" des operativen
Produktcontrollings sollte auch nur zeitlich befristet bereitgestellt werden. Für die Übergangszeit von 2-3 Jahren sind die bisher geplanten Personalkosten als Mittel für die
zuvor dargestellte Projektaufgabe verwendbar. Danach ist eine weitere Bereitstellung
dieser Beträge im Sinne der Umsetzung des Haushaltssanierungsprogramms nicht
mehr erforderlich.
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4 Prozessorganisation
Wir haben mit den uns von der Fachbereichsleitung des Fachbereiches 1 benannten
Personen Interviews zur Erhebung der Arbeitsprozesse geführt und zu folgenden Prozessen Vorschläge unterbreitet:
Vorschläge zu Geschäftsprozessen
IT - Anwenderberatung im Fachbereich
Administrative Aufgaben der Wirtschaftsförderung
Führung der Firmendatenbank
Führung der Gewerbeimmobilien - Datenbank
Bearbeitung von Grußworten in der Pressestelle
Transponder - Ausgabe für Sitzungsräume
Geschäftsführung für Gremien
Elektronische Bereitstellung von Sitzungsdokumenten
Führung von Ergebnisprotokollen zu Rats- und Ausschusssitzungen
Für die Sitzungen des Rates und der Ausschüsse der Stadt Moers werden Protokolle geführt, die denen eines Wordprotokolls weitestgehend entsprechen. Im
Fachbereich 1 liegt der Aufwand für die Protokollführung bei durchschnittlich 30
Stunden je Protokoll. Wir empfehlen - auch vor dem Hintergrund der finanziellen
Rahmenbedingungen der Stadt Moers - zukünftig Ergebnisprotokolle zu führen.
Für den Fall, dass es des Öfteren notwendig sein sollte, zur Sammlung vertiefter Erkenntnisse auf Wortbeiträge während der Sitzungen zurückgreifen zu
müssen, sind während der Sitzung Tonaufnahmen durchzuführen, die im Bedarfsfall abgehört werden können. Datenschutzrechtlich sehen wir keinen Unterschied zwischen der Führung von Wortprotokollen und Tonaufnahmen.
Ersatzweise ist auch die Einführung einer digitalen Protokollierung per Spracherkennung möglich. Die Aufzeichnung erfolgt in den Sitzungen digital. Das
heißt, die Aufzeichnung des gesprochenen Wortes erfolgt direkt auf der Festplatte eines PC oder Laptops.
Vorschläge zu Querschnittsprozessen
Dokumentenmanagementsysteme (insbesondere für die Sitzungsdienste)
Einsatz einer Spracherkennungs- und Diktiersoftware
Prozesse zur Steuerung des Fachbereiches 1
Berichtswesen
Arbeitsorganisatorische Berichterstattung
5 Strukturorganisation
Die grundsätzlichen Zuständigkeiten innerhalb des Fachbereiches 1 und die innere
Gliederung nach den Bereichen
Presse,
Wirtschaftsförderung,
Controlling,
Datenschutz, Informationsfreiheitsgesetz
Dienstleistungen für Gremien, Gremienmitglieder und Fraktionen
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Repräsentation
sind aus unserer Sicht mit dem Ziel einer Verbesserung der Personalkostensituation
nicht infrage zu stellen.
Änderungen der Stellenzuständigkeiten und ggf. der inneren Struktur des Fachbereiches 1 können sich ergeben, wenn unseren Vorschlägen zum Controlling-Konzept und
zur Wirtschaftsförderung gefolgt wird.
6. Stellenbedarf bei Realisierung aufgabenkritischer und prozessorganisatorischer Veränderungen
Zusammenfassend ergibt sich folgendes Gesamtpotenzial an Personalkosteneinsparungen zur Konkretisierung der Maßnahme Nr. 01 aus dem Haushaltssanierungsplan
sowie der Maßnahme Nr. 8 der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der
Stadt Moers für die Jahre 2012 bis 20173:
Mit Realisierung der Vorschläge zu den operativen Leistungen der Wirtschaftsförderung und zu den Leistungen des strategischen Controllings können 2 bisher kostenwirksam besetzte Stellen von dem festgestellten Stellenbedarf von 11,5 Stellen wegfallen.
Darüber hinaus können bei Realisierung weiterer Vorschläge ca. 0,6 Stellen wegfallen
- und zwar ohne Berücksichtigung der Vorschläge zur Standardabsenkung in der Pressestelle (ca. 57.000 Jahresarbeitsminuten). Alle aufgabenkritischen und prozessorganisatorischen Gestaltungsansätze (=61.200 JAM) dienen in erster Linie der Umsetzung
der von der Stadt Moers beschlossenen Einsparungen, die noch nicht inhaltlich beschrieben sind.
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Die von uns dargestellten Ergebnisse stellen Konsolidierungspotenzial auf der Basis der ausgewiesenen Ist – Stellenbesetzung dar. Der Fachbereich 1 weist in diesem Zusammenhang darauf hin, das im Jahre 2012 bereits eine halbe
Stelle im Pressebereich eingespart wurde und die Einsparung von 0,5 Stellen im Bereich des Kommunalverfassungsrechts in die HSP - Maßnahme Nummer 1 eingeplant ist.
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