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Zuwanderung Handlungskonzept.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Zuwanderung Handlungskonzept.pdf
Größe
127 kB
Erstellt
26.12.14, 12:58
Aktualisiert
28.01.18, 01:47

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Inhalt der Datei

Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz 15. Oktober 2013 Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16. Oktober 2013 Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien Ab dem 1. 1. 2014 genießen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien die allgemeine Freizügigkeit. Es ist absehbar, dass sich der Zuzug nach Deutschland damit verstärken wird. Ziel der Stadt Bochum ist es, den Menschen, die in Bochum wohnen und arbeiten wollen, eine gute Lebensperspektive zu bieten, sie zu integrieren und ein friedliches Miteinander sicherzustellen. Wesentlich ist dabei der Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum. Zwar fordert der Deutsche Städtetag richtigerweise ein “koordiniertes Zusammenwirken von Bund, Ländern, europäischer Ebene und anderen relevanten Akteuren” ein, gleichwohl müssen die Kommunen sich unmittelbar auf eine verstärkte Zuwanderung vorbereiten und handlungsfähig sein. Da insbesondere Menschen kommen werden, die aufgrund von sozialer Not, Armut oder Ausgrenzung ihr Heimatland verlassen, müssen sich die Kommunen auf besondere Probleme, die eine schnelle Integration erschweren, gefasst machen. Dazu gehören z. B. fehlende Sprachkenntnisse, mangelnde Schul- und Ausbildung, schwierige Ausgangslagen auf dem Arbeitsmarkt, Wohnen in verwahrlosten Immobilien usw. Die Stadt muss für diese vielfältigen Problemlagen Lösungen finden. Darüber hinaus muss sie Sorge tragen, dass im jeweiligen Wohnumfeld ein friedliches Miteinander und eine gute Nachbarschaft möglich ist. Dies ist umso wichtiger als die Zuzüge häufig gerade in strukturschwache Stadtquartiere erfolgen. Die Verwaltung hat im Zusammenhang mit den von bulgarischen und rumänischen Bürgerinnen und Bürgern bewohnten Häusern an der Kantstraße und Moltkestraße mit verschiedenen Maßnahmen sehr umsichtig und angemessen reagiert. Die hier erfolgten inhaltlichen und organisatorischen Handlungsansätze gilt es zu systematisieren und konzeptionell auszubauen. Der Haupt- und Finanzausschuss möge daher beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig ein Handlungskonzept zu erarbeiten, das die möglichen Problembereiche benennt und im Einzelnen darstellt, welche Vorkehrungen zu treffen sind. Dieses Konzept soll dem Rat am 19. Dezember 2013 vorgelegt werden. Unter anderen sind folgende Themenbereiche zu berücksichtigen: präventive Gesundheitsfürsorge und Gesundheitsvorsorge Gesundheitsversorgung vor dem Hintergrund der oft fehlenden Krankenversicherung Beschulung der schulpflichtigen Kinder Kita-Besuch der Unter-Sechsjährigen-Kinder Angebote zum Spracherwerb Einsatz von Schul-/Sozialarbeitern und aufsuchende Familiensozialarbeit Angebot an weiteren Integrationshilfen Bildungs- und Freizeitangebote außerhalb der Schule Qualifizierungsprogramme des Jobcenters Beobachtung der lokalen Verteilung Kontrolle von Gewerbeanmeldungen Verhindern von Vermietungen so genannter Schrottimmobilien Umgang mit Beschwerden aus der Nachbarschaft Einbezug der Ordnungspartnerschaft mit der Polizei Die Zusammenarbeit der verschiedenen betroffenen Ämter ist so zu organisieren, dass eine ständige ressortübergreifende Abstimmung gewährleistet ist. Das Handlungskonzept für Bochum ist auch finanziell zu unterlegen. Und es ist zu prüfen, welche Landes-, Bundes- und/oder EU-Fördermittel für einzelne Maßnahmen beantragt werden können. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Armutsmigration in den Kommunen zu deutlichen finanziellen Mehrbelastungen führt. Land, Bund und Europäische Union sind daher in der Pflicht, die Kommunen umfassend und nachhaltig zu unterstützen. Gabriela Schäfer SPD-Ratsfraktion Für die Richtigkeit Renate Marquardt (Fraktionsmitarbeiterin) Astrid Platzmann-Scholten Fraktion die Grünen im Rat