Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Zuwanderung Handlungskonzept.pdf
Größe
127 kB
Erstellt
26.12.14, 12:58
Aktualisiert
28.01.18, 01:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
15. Oktober 2013
Antrag
zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16. Oktober 2013
Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien
Ab dem 1. 1. 2014 genießen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien die
allgemeine Freizügigkeit. Es ist absehbar, dass sich der Zuzug nach Deutschland damit
verstärken wird. Ziel der Stadt Bochum ist es, den Menschen, die in Bochum wohnen und
arbeiten wollen, eine gute Lebensperspektive zu bieten, sie zu integrieren und ein friedliches
Miteinander sicherzustellen. Wesentlich ist dabei der Zugang zu Bildung, Beschäftigung,
Gesundheitsfürsorge und Wohnraum.
Zwar fordert der Deutsche Städtetag richtigerweise ein “koordiniertes Zusammenwirken von
Bund, Ländern, europäischer Ebene und anderen relevanten Akteuren” ein, gleichwohl
müssen die Kommunen sich unmittelbar auf eine verstärkte Zuwanderung vorbereiten und
handlungsfähig sein. Da insbesondere Menschen kommen werden, die aufgrund von sozialer
Not, Armut oder Ausgrenzung ihr Heimatland verlassen, müssen sich die Kommunen auf
besondere Probleme, die eine schnelle Integration erschweren, gefasst machen. Dazu
gehören z. B. fehlende Sprachkenntnisse, mangelnde Schul- und Ausbildung, schwierige
Ausgangslagen auf dem Arbeitsmarkt, Wohnen in verwahrlosten Immobilien usw.
Die Stadt muss für diese vielfältigen Problemlagen Lösungen finden. Darüber hinaus muss sie
Sorge tragen, dass im jeweiligen Wohnumfeld ein friedliches Miteinander und eine gute
Nachbarschaft möglich ist. Dies ist umso wichtiger als die Zuzüge häufig gerade in strukturschwache Stadtquartiere erfolgen.
Die Verwaltung hat im Zusammenhang mit den von bulgarischen und rumänischen Bürgerinnen und Bürgern bewohnten Häusern an der Kantstraße und Moltkestraße mit verschiedenen Maßnahmen sehr umsichtig und angemessen reagiert. Die hier erfolgten inhaltlichen und
organisatorischen Handlungsansätze gilt es zu systematisieren und konzeptionell auszubauen.
Der Haupt- und Finanzausschuss möge daher beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig ein Handlungskonzept zu erarbeiten, das die
möglichen Problembereiche benennt und im Einzelnen darstellt, welche Vorkehrungen zu
treffen sind. Dieses Konzept soll dem Rat am 19. Dezember 2013 vorgelegt werden.
Unter anderen sind folgende Themenbereiche zu berücksichtigen:
präventive Gesundheitsfürsorge und Gesundheitsvorsorge
Gesundheitsversorgung vor dem Hintergrund der oft fehlenden Krankenversicherung
Beschulung der schulpflichtigen Kinder
Kita-Besuch der Unter-Sechsjährigen-Kinder
Angebote zum Spracherwerb
Einsatz von Schul-/Sozialarbeitern und aufsuchende Familiensozialarbeit
Angebot an weiteren Integrationshilfen
Bildungs- und Freizeitangebote außerhalb der Schule
Qualifizierungsprogramme des Jobcenters
Beobachtung der lokalen Verteilung
Kontrolle von Gewerbeanmeldungen
Verhindern von Vermietungen so genannter Schrottimmobilien
Umgang mit Beschwerden aus der Nachbarschaft
Einbezug der Ordnungspartnerschaft mit der Polizei
Die Zusammenarbeit der verschiedenen betroffenen Ämter ist so zu organisieren, dass eine
ständige ressortübergreifende Abstimmung gewährleistet ist.
Das Handlungskonzept für Bochum ist auch finanziell zu unterlegen. Und es ist zu prüfen,
welche Landes-, Bundes- und/oder EU-Fördermittel für einzelne Maßnahmen beantragt
werden können. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Armutsmigration in den Kommunen zu deutlichen finanziellen Mehrbelastungen führt. Land, Bund und Europäische Union
sind daher in der Pflicht, die Kommunen umfassend und nachhaltig zu unterstützen.
Gabriela Schäfer
SPD-Ratsfraktion
Für die Richtigkeit
Renate Marquardt
(Fraktionsmitarbeiterin)
Astrid Platzmann-Scholten
Fraktion die Grünen im Rat