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Förderturm Holland.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Förderturm Holland.pdf
Größe
194 kB
Erstellt
26.12.14, 13:00
Aktualisiert
28.01.18, 01:48

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Inhalt der Datei

Fraktion Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz im Rat der Stadt Bochum 07. November 2013 Anfrage zur Sitzung des Rates am 07. November 2013 Sanierung des Fördergerüstes „Holland“ Das Fördergerüst auf dem Holland-Gelände stellt ein bei der Bevölkerung beliebtes und weithin sichtbares Wahrzeichen Wattenscheids dar. Die widersprüchlichen Aussagen in der Vergangenheit z. B. über die Standfestigkeit der Stahlkonstruktion sind schwer nachvollziehbar. Letzten Untersuchungen zufolge ist die Standsicherheit im Gegensatz zu früheren Meldungen nicht gefährdet und mit der Sanierung des Gerüstes hätte vor Jahren begonnen werden können. Hierzu hatte das Land NRW Fördermittel in Höhe von 1,3 Mio. Euro – bei einer Förderquote von 80 % - bewilligt. Obwohl die Fördermittel bereit standen, wurde mit der Sanierung aber nicht begonnen. Es trat praktisch ein Stillstand ein. Heute muss daher zusammenfassend festgestellt werden, dass  die Projektarbeiten nicht in Angriff genommen wurden,  das Förderziel nicht erreicht werden kann,  die Fördermittel in Höhe von 1,3 Mio. Euro per 31.12.2013 zu verfallen drohen,  die bereits ausgezahlten Fördermittel nebst Zinsen von der Zuwendungsempfängerin aller Voraussicht nach zurückerstattet werden müssen und  in der Öffentlichkeit – medienwirksam – ein weiterer Imageschaden für Bochum eingetreten ist. Daher frage ich an: 1. Zuwendungsbescheid Im Zuwendungsbescheid ist der Zuwendungszweck gem. Antragstellung sowie der Durchführungs- und Bewilligungszeitraum nebst Nebenbestimmungen detailliert niedergelegt. Wurde der Zuwendungsbescheid nicht analysiert? Wenn dies zutrifft, bitte ich um Begründung. Verneinendenfalls bitte ich um Mitteilung, welche Maßnahmen zu einem effizienten Zeit- und Kosten-Controlling ergriffen wurden. Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 – Fax: 0234/ 910-2079 – Mail: cdu@bochum.de – www.cdu-bochum.de 2. Mitteilungspflichten Dem Zuwendungsgeber sind wesentliche Änderungen in einem Förderprojekt – zum Beispiel die Nichterreichbarkeit des Förderziels oder Nichteinhaltung des Zeit- und Kostenplans – bei Bekanntwerden unverzüglich anzuzeigen. Wurde diese Verpflichtung eingehalten und wenn ja, wann wurde der Zuwendungsgeber darüber in Kenntnis gesetzt? Was konkret wurde dem Zuwendungsgeber mitgeteilt und welche Begründung(en) wurde(n) abgegeben? 3. Mittelverschiebung Zwar sind die Fördermittel des Landes bis zum 31.12.2013 auszukehren. Es ist aber unter bestimmten Bedingungen möglich, Mittel in das neue Jahr zu verschieben, obwohl eine rechtssichere Aussage auf einen entsprechenden Verlängerungsantrag zunächst nicht erwartet werden darf. Immerhin könnten aber Restmittel zur Verfügung stehen. Ist ein entsprechender Antrag gestellt worden oder wird davon ausgegangen, dass die Stadt Bochum nicht in der Lage oder nicht willens ist, das Projekt in Bochum-Wattenscheid zu realisieren? 4. Aussichten Neu-Antrag In den Medien wird darüber berichtet, dass ein neuer Antrag gestellt werden soll. Aus mehreren Gründen ist die Erfolgsaussicht eines neuen Antrages allerdings stark eingeschränkt: Einerseits sind die Handlungsspielräume des Landes NRW aufgrund der kurzund mittelfristigen Haushaltslage beschränkt; andererseits dürfte die Neigung des Landes zu einer erneuten Bewilligung nach der bisher dargebotenen Bochumer Projekt-Durchführungs-Kompetenz – die geeignete Strategien zur zielführenden Abwicklung eines solchen Projektes vermissen lässt – wohl eher als gering eingeschätzt werden. Wird diese Einschätzung geteilt? Dirk Caemmerer Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 – Fax: 0234/ 910-2079 – Mail: cdu@bochum.de – www.cdu-bochum.de