Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
26.12.14, 13:00
Aktualisiert
28.01.18, 00:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 2 (36 20)
Vorlage Nr. 20132436
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Profitcenter 5401
Begründung der zwangsläufigen Veränderungen
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
akt.
Beratung
13.11.2013
Anlagen
Wortlaut
1. Kortumstraße – PSP-Element 6.500000202
2014
2015
2016
ursprünglicher
Ansatz
859.000
972.400
523.000
zwangsläufige
Veränderung
153.000
750.000
1.084.000
Im Jahre 2014 wird ein weiterer Abschnitt der Kortumstraße, zwischen Kerkewege und
Südring, ausgebaut. Die weiteren noch fehlenden Abschnitte werden für den im Rahmen der
Städtebauförderung STEP 2014 und folgende angemeldet. Damit ist davon auszugehen,
dass zum Jahresende 2014 die Bewilligung der Zuschussmittel erfolgt und
die
Baumaßnahmen in 2015 und 2016 umgesetzt werden können. Aus diesem Grunde werden
die Haushaltsmittel für die folgenden Abschnitte erst ab 2015 benötigt.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 2 (36 20)
Vorlage Nr. 20132436
2. Bochumer Straße – PSP-Element 6.50001525
2013
2014
2015
2016
ursprünglicher
Ansatz
46.000
194.000
0
---
zwangsläufige
Veränderung
0
352.000
352.000
---
Es handelt sich hierbei um eine Folgemaßnahme des Westkreuzes. Nach Fertigstellung des
Westkreuzes muss der Kreuzungsbereich Bochumer Straße/Hansastraße/Gollheide an die
neue Verkehrsführung auf der Wattenscheider Straße/Hansastraße angepasst werden. Da
sich die Fertigstellung des Westkreuzes bis zum Herbst 2014 verzögert, kann diese
Maßnahme voraussichtlich erst Ende 2014 begonnen werden. Da der Zuschussgeber
signalisiert hat, dass im Rahmen dieser Maßnahme ein Vollausbau der Bochumer Straße
zwischen Gollheide und Elbinger Straße förderfähig ist, wurde die Bausumme nochmals
entsprechend angepasst.