Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
26.12.14, 13:01
Aktualisiert
28.01.18, 00:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 1 (3802)
Vorlage Nr.: 20132505
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) des
Herrn Dietmar Zimmer vom 01. September 2013
hier: Umbenennung des Opelringes
Beschlussvorschriften
§ 41 Abs. 2 GO NRW
Beschlussorgan
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
19.11.2013
Anlagen
Anregung
Lageplan-Opelring
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 1 (3802)
Vorlage Nr.: 20132505
Herr Dietmar Zimmer, hat sich mit einem Antrag auf Umbenennung des Opelringes z. B. in „Ring
an der Zukunftsschmiede“ oder „Ring an der Technologieschmiede“ an die Stadt Bochum
gewandt. Seine Begründung ist als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung wertet den Vorschlag als Anregung gemäß § 24 GO NRW, die nach den
Regelungen des § 10 der Hauptsatzung (HS) der Stadt Bochum zu behandeln ist.
In Anbetracht der aktuellen Ereignisse wird eine Umbenennung des Opelringes, auch aus Sicht
der Verwaltung, zu gegebener Zeit sicherlich geboten sein. Allerdings erscheint der jetzige
Zeitpunkt dafür noch etwas verfrüht. Im Moment streben die Stadt Bochum und die Firma Opel die
Gründung einer Gesellschaft an und wollen die frei werdenden Opel-Flächen gemeinsam
entwickeln. Dieser Prozess und die endgültige Schließung des Opelwerkes sollte zunächst
abgewartet werden.
Dem Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster werden in unregelmäßigen Abständen
aus den unterschiedlichsten Bereichen (Politik, Wirtschaft, Bürgerschaft etc.) Vorschläge zu
Straßen-, Platz- oder Wegebenennungen bzw. –umbenennungen eingereicht. Soweit sich die
Ideen nicht unmittelbar realisieren lassen, werden sie in einer entsprechenden
Unterlagensammlung aufbewahrt, um bei Bedarf darauf zurückgreifen zu können. Auch die
vorliegende Anregung sollte in diesem Sinne zunächst gesammelt und zu gegebener Zeit in eine
Entscheidungsfindung mit einbezogen werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die mit
dem Bau der „Querspange“ zwischen A 44 und Außenring (L 705) vorgesehene teilweise
Heraufstufung des Außenrings zur Bundesautobahn (A 448) unter Umständen dazu führt, dass die
bisherige Benennung nach den vier Bochumer Partnerstädten Sheffield, Donezk, Oviedo und
Nordhausen für bestimmte Teilabschnitte nicht mehr zulässig sein könnte. Der bisherige Opelring
wäre dann zum Beispiel als Alternative für eine der Partnerstädte in Betracht zu ziehen.
Aus den genannten Gründen kann der Anregung des Herrn Zimmer aus Sicht der Verwaltung nicht
entsprochen werden.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 1 (3802)
Vorlage Nr.: 20132505
Bezeichnung der Vorlage
Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) des
Herrn Dietmar Zimmer vom 01. September 2013
hier: Umbenennung des Opelringes
Der Anregung des Herrn Dietmar Zimmer, den Opelring in „Ring an der Zukunftsschmiede“ oder
„Ring an der Technologieschmiede“ zu benennen, wird nicht gefolgt.