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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
152 kB
Erstellt
26.12.14, 13:01
Aktualisiert
28.01.18, 00:59

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 1 (2104) Vorlage Nr.: 20132518 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Anregung gem. § 24 GO NRW des Herrn Gisbert Baranski hier: Namensfindung für einen Preis zur Erinnerung an die Jüdische Gemeinde Bochum-HerneHattingen durch den Freundeskreis Bochumer Synagoge e. V. Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 19.11.2013 Anlagen Anregung Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 1 (2104) Vorlage Nr.: 20132518 Herr Baranski regt an, auf den Vorstand des Freundeskreises Bochumer Synagoge e.V. einzuwirken, um den von dort ausgelobten Preis für Arbeiten zur „Erinnerung an die Jüdische Gemeinde Bochum-Herne-Hattingen“ namentlich zu verändern. Er schlägt vor, den Preis von „Dr. Otto Ruer“ in „Dr. Otto Ruer und Else Hirsch“ umzubenennen. Bei der Mitgliederversammlung 2011 des Freundeskreises Bochumer Synagoge e.V. hat der Antragsteller die Auslobung eines Preises für Arbeiten zur „Erinnerung an die Jüdische Gemeinde Bochum-Herne-Hattingen“, angeregt, ohne jedoch einen Namen dafür vorzuschlagen. Der Vorstand des Freundeskreises teilte der Jahreshauptversammlung 2012 mit, dass die Entscheidung, den Preis nach „Dr. Otto Ruer“ zu benennen, getroffen wurde. Soweit Herrn Baranski bekannt ist, soll weder die jüdische Gemeinde Bochum-Herne-Hattingen noch die Hauptversammlung an der Entscheidung beteiligt gewesen sein. Frau Else Hirsch gilt als eine herausragende Persönlichkeit der alten jüdischen Gemeinde Bochums. Zur Erinnerung und zur Anerkennung ihres mutigen Einsatzes und Wirkens wurde eine Straße nach ihr benannt und ein „Stolperstein“ verlegt. Gemäß § 24 Abs.1 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Das Schreiben von Herrn Baranski vom 26.09.2013 ist gemäß § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Bochum als Anregung gemäß § 24 GO NRW zu werten. Von der Befassung mit einer Eingabe ist jedoch gemäß § 10 Abs. 4 Hauptsatzung der Stadt Bochum abzusehen, wenn die Stadt Bochum für die Behandlung der Eingabe nicht zuständig ist. Die Namensfindung für den vom Freundeskreis Bochumer Synagoge e.V. für Arbeiten zur „Erinnerung an die Jüdische Gemeinde Bochum-Herne-Hattingen“ vergebenen Preises ist keine Angelegenheit der Gemeinde. Auf die Statuten des Vereins, deren Auslegung bzw. deren Einhaltung kann weder der Rat der Stadt noch die Oberbürgermeisterin einwirken. Eine Möglichkeit, Einfluss auf die Benennung des Preises in „Dr. Otto Ruer und Else Hirsch“ zu nehmen, besteht nicht. Wegen mangelnder Zuständigkeit ist daher von einer Befassung mit der Eingabe abzusehen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 1 (2104) Vorlage Nr.: 20132518 Bezeichnung der Vorlage Anregung gem. § 24 GO NRW des Herrn Gisbert Baranski hier: Namensfindung für einen Preis zur Erinnerung an die Jüdische Gemeinde Bochum-HerneHattingen durch den Freundeskreis Bochumer Synagoge e. V. Der Ausschuss für Anregung und Beschwerden beschließt, dass er sich mangels Zuständigkeit nicht mit der Anregung befasst.