Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
152 kB
Erstellt
26.12.14, 13:01
Aktualisiert
28.01.18, 00:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
01 1 (2104)
Vorlage Nr.: 20132518
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Anregung gem. § 24 GO NRW des Herrn Gisbert Baranski
hier: Namensfindung für einen Preis zur Erinnerung an die Jüdische Gemeinde Bochum-HerneHattingen durch den Freundeskreis Bochumer Synagoge e. V.
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
19.11.2013
Anlagen
Anregung
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
01 1 (2104)
Vorlage Nr.: 20132518
Herr Baranski regt an, auf den Vorstand des Freundeskreises Bochumer Synagoge e.V.
einzuwirken, um den von dort ausgelobten Preis für Arbeiten zur „Erinnerung an die Jüdische
Gemeinde Bochum-Herne-Hattingen“ namentlich zu verändern. Er schlägt vor, den Preis von „Dr.
Otto Ruer“ in „Dr. Otto Ruer und Else Hirsch“ umzubenennen.
Bei der Mitgliederversammlung 2011 des Freundeskreises Bochumer Synagoge e.V. hat der
Antragsteller die Auslobung eines Preises für Arbeiten zur „Erinnerung an die Jüdische Gemeinde
Bochum-Herne-Hattingen“, angeregt, ohne jedoch einen Namen dafür vorzuschlagen. Der
Vorstand des Freundeskreises teilte der Jahreshauptversammlung 2012 mit, dass die
Entscheidung, den Preis nach „Dr. Otto Ruer“ zu benennen, getroffen wurde. Soweit Herrn
Baranski bekannt ist, soll weder die jüdische Gemeinde Bochum-Herne-Hattingen noch die
Hauptversammlung an der Entscheidung beteiligt gewesen sein.
Frau Else Hirsch gilt als eine herausragende Persönlichkeit der alten jüdischen Gemeinde
Bochums. Zur Erinnerung und zur Anerkennung ihres mutigen Einsatzes und Wirkens wurde eine
Straße nach ihr benannt und ein „Stolperstein“ verlegt.
Gemäß § 24 Abs.1 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat
jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder
Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu
wenden.
Das Schreiben von Herrn Baranski vom 26.09.2013 ist gemäß § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung der
Stadt Bochum als Anregung gemäß § 24 GO NRW zu werten. Von der Befassung mit einer
Eingabe ist jedoch gemäß § 10 Abs. 4 Hauptsatzung der Stadt Bochum abzusehen, wenn die
Stadt Bochum für die Behandlung der Eingabe nicht zuständig ist.
Die Namensfindung für den vom Freundeskreis Bochumer Synagoge e.V. für Arbeiten zur
„Erinnerung an die Jüdische Gemeinde Bochum-Herne-Hattingen“ vergebenen Preises ist keine
Angelegenheit der Gemeinde. Auf die Statuten des Vereins, deren Auslegung bzw. deren
Einhaltung kann weder der Rat der Stadt noch die Oberbürgermeisterin einwirken. Eine
Möglichkeit, Einfluss auf die Benennung des Preises in „Dr. Otto Ruer und Else Hirsch“ zu
nehmen, besteht nicht. Wegen mangelnder Zuständigkeit ist daher von einer Befassung mit der
Eingabe abzusehen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
01 1 (2104)
Vorlage Nr.: 20132518
Bezeichnung der Vorlage
Anregung gem. § 24 GO NRW des Herrn Gisbert Baranski
hier: Namensfindung für einen Preis zur Erinnerung an die Jüdische Gemeinde Bochum-HerneHattingen durch den Freundeskreis Bochumer Synagoge e. V.
Der Ausschuss für Anregung und Beschwerden beschließt, dass er sich mangels Zuständigkeit
nicht mit der Anregung befasst.