Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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Erstellt
26.12.14, 13:01
Aktualisiert
28.01.18, 00:32
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr. 20131328
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
36. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd, Niederschrift TOP 2.1 Fragenkatalog der
BV Bochum-Süd vom 04.06.2013
Bezeichnung der Vorlage
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 916 - Markstraße / Laerheidestraße hier: Anfragen aus der BV Bochum-Süd vom 04.06.2013
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Sitzungstermin
akt.
Beratung
02.07.2013
03.07.2013
Anlagen
Übersichtskarte Baumstandorte
Wortlaut
Im Rahmen der o. a. Sitzung wurde die Verwaltung gebeten, bis zur nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung Bochum-Süd am 02.07.2013 folgende Fragen zu beantworten:
1.
2.
3.
4.
5.
Warum wurden keine erkennbaren Anstrengungen unternommen, durch
Planungsänderung (Lage, Ausrichtung von Gebäude und Parkplätzen) mehr Bäume
zu erhalten?
Warum enthält der B-Plan keine Festsetzungen zum Erhalt von Bäumen, zum
Beispiel im Südosten des Geltungsbereichs (auf dem Flurstück Nr. 724)?
Eine Auflistung der zu fällenden Bäume mit Stammumfang und genauer Lage ist
erforderlich.
Wann soll der Städtebauliche Vertrag Teil B, der u. a. die Ausgleichsmaßnahmen
regelt, vorgelegt werden? Ist es möglich, bis zur Sitzung der Bezirksvertretung am
02.07.2013 einen Entwurf vorzulegen?
Sind durch die Erweiterung des Geltungsbereichs (für Straßenanpassungen) weitere
Bäume betroffen?
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6.
Was ist mit dem erforderlichen Grundstücksverkauf?
Herr Merz fragt im Hinblick auf den zu erwartenden Verkehr und die vorgestellte
Erschließung an, ob der Verkehrsplanung eine Verkehrssimulation zugrunde liegt.
Antwort:
Zu den angefragten Punkten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1:
Das Vorhabengrundstück zur Errichtung eines Lebensmittel-Discountmarktes mit einer
Größe von ca. 3.500 m² bezieht sich in seiner Lage und Ausdehnung auf die privaten
Grundstücksflächen des bisherigen Marktstandortes und die wohnbaulich genutzten Flächen
der Markstraße 139 (ehemalige Gaststätte Grunewald) und Markstraße 139 a sowie auf die
südlich angrenzende Grundstücksfläche der Stadt Bochum (Flurstück Nr. 724) und die
nördlichen Teilflächen der Verkehrsfläche Markstraße der Stadt Bochum.
Die Gesamtfläche liegt quantitativ am unteren Limit heutiger Neubaumaßnahmen für
Lebensmitteldiscounter. Die Tendenz zu Marktgrößen mit 1.000 m² Verkaufsfläche und
darüber hinaus ist im Segment des Lebensmitteleinzelhandels, auch bei Discountern,
heutzutage üblich. Darüber hinaus bewegt sich auch die Anzahl der zugehörigen PkwStellplatzanlage mit 57 Stellplätzen unterhalb der Mindestanzahl objekteigener Stellplätze
von 60 - 100 Stellplätzen.
In qualitativer Hinsicht werden Standorte für neue Ansiedlungen von Supermärkten und
Lebensmitteldiscountern bevorzugt, welche ebenerdige Verkaufsflächen, eine gute Sichtlage
und eine unkomplizierte Anfahrtsmöglichkeit für den Pkw-Verkehr und die Lkw-Anlieferung
ermöglichen. Zur optimalen Gewährleistung der Betriebsabläufe und der Kompatibilität mit
dem Verkaufskonzept wird die Realisierung von Baukörpern gemäß den Musterplanungen
der Discountbetreiber bevorzugt.
Der Vorhabensstandort schränkt diese Standardanforderungen durch die nahezu dreieckige
Grundstücksgeometrie, die topografischen Zwänge (Gefälle von Nord nach Süd) und die
vorhandenen Versorgungsleitungen in der Laerheidestraße und Markstraße erheblich ein.
Die Ausdehnung der baulichen Flächen in die benachbarte öffentliche Grünfläche zur
Reduzierung der Standorteinschränkungen schied ebenfalls aus.
Auch die bauliche Anordnung des Baukörpers parallel zum Kurvenverlauf der
Laerheidestraße ist unter dem Aspekt der inneren Betriebsabläufe nicht wirtschaftlich zu
realisieren. Ferner würde die Anordnung der Erschließung oder der Pkw-Stellplatzanlage zur
öffentlichen Grünfläche ebenfalls einen Eingriff in den Wurzelbereich der angrenzenden
Bäume bedeuten.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Anordnung sämtlicher bereits reduzierter
Nutzungsanforderungen auf das Vorhabengrundstück den Schutz und Erhalt von Bäumen
auf dem Vorhabengrundstück nicht erlaubt.
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Zu 2:
Wie bereits zu 1 geschildert, sind die Mindestanforderungen der unterzubringenden
Nutzungen innerhalb des Vorhabengrundstücks aufgrund der Situation in der Örtlichkeit nur
unter Abstrichen zu realisieren. Die Bäume auf dem Flurstück 724 können aufgrund der
erforderlichen Erschließung und Lkw-Anlieferung sowie der Stellplätze nicht erhalten
werden: Eine Festsetzung im Bebauungsplan zum Erhalt von Bäumen erübrigt sich daher.
Der Bebauungsplan hat jedoch die Anpflanzung von 14 Bäumen innerhalb der
Vorhabensfläche zum Gegenstand. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes verursachen
Eingriffe in Natur und Landschaft. Der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wurde durch
die Erstellung eines landschaftspflegerischen Fachbeitrags nachgekommen. Im Rahmen
dieses Fachbeitrags sind die Eingriffe bewertet worden. Der Ausgleich gemäß Bilanzierung
erfolgt
teilweise
durch
planinterne
Maßnahmen
als
auch
durch
externe
Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes.
Zu 3:
Die zu fällenden Bäume werden in einer Übersicht aufgelistet, welche dieser Mitteilung als
Anlage beigefügt wird.
Zu 4:
Der Durchführungsvertrag Teil B wird parallel zum Bebauungsplanverfahren verhandelt und
hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen Vorentwurfsstand erreicht. Der Abschluss des
Durchführungsvertrages wird regelmäßig zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes
herbeigeführt. Die wesentlichen Inhalte des Durchführungsvertrags Teil B sind in der
Vorlage Nr. 20130926 Seite 7 bzw. der Anlage 4 zur Vorlage 20130926 unter Ziffer 11.6
aufgeführt.
Zu 5:
Durch die Erweiterung des Geltungsbereichs (Umbau der Knotenpunkte Markstraße /
Nordrampe Universitätsstraße und Markstraße/Laerheidestraße) sind keine Bäume
betroffen.
Zu 6:
Die Beschlussvorlage zum Verkauf der städtischen Grundstücksflächen wird im nicht
öffentlichen Teil der 37. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 02.07.2013 und am
03.07.2013 abschließend im AWIS zur Beratung bzw. zum Beschluss vorgelegt.
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Zur Verkehrssimulation:
Im Rahmen des o. g. Bebauungsplanverfahren wurde eine Verkehrsuntersuchung zum
Neubau eines SB-Marktes an der Markstraße und die Vorplanung der Verkehrsplanung
erarbeitet. Die Verkehrsuntersuchung sieht die Signalisierung der Einmündung Markstraße /
Laerheidestraße als separaten Teilknoten, angeschlossen an die Lichtsignalanlage des
Knotenpunktes Markstraße / Nordrampe zur Universitätsstraße vor. Die Signalisierung des
Knotenpunktes Markstraße / Laerheidestraße wird in die Koordinierung der
Lichtsignalanlagen entlang der Markstraße eingebunden.
Die Berechnungen für den Teilknoten Markstraße / Laerheidestraße zeigen, dass sich in der
morgendlichen und nachmittäglichen Spitzenstunde des Prognosefalls eine befriedigende
Qualität des Verkehrsablaufs (QSV C) einstellt. Dies bedeutet eine mittlere Wartezeit von <
50 s/Fz. Die höchsten Wartezeiten treten mit im Mittel 38 Sekunden für die Einbieger von
der Laerheidestraße in die Markstraße auf.
Für den Fahrverkehr entlang der Markstraße stellt sich rechnerisch in der morgendlichen
und nachmittäglichen Spitzenstunde eine sehr gute Qualität des Verkehrsablaufs (QSV A)
ein. Der Auslastungsgrad beträgt maximal 0,55. Es bestehen also noch genügend
Kapazitätsreserven.
Ein Anhaltspunkt für die Notwendigkeit einer Simulation ergab sich nicht.