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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
26.12.14, 13:01
Aktualisiert
28.01.18, 00:32

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr. 20131328 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) 36. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd, Niederschrift TOP 2.1 Fragenkatalog der BV Bochum-Süd vom 04.06.2013 Bezeichnung der Vorlage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 916 - Markstraße / Laerheidestraße hier: Anfragen aus der BV Bochum-Süd vom 04.06.2013 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Süd Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Sitzungstermin akt. Beratung 02.07.2013 03.07.2013 Anlagen Übersichtskarte Baumstandorte Wortlaut Im Rahmen der o. a. Sitzung wurde die Verwaltung gebeten, bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 02.07.2013 folgende Fragen zu beantworten: 1. 2. 3. 4. 5. Warum wurden keine erkennbaren Anstrengungen unternommen, durch Planungsänderung (Lage, Ausrichtung von Gebäude und Parkplätzen) mehr Bäume zu erhalten? Warum enthält der B-Plan keine Festsetzungen zum Erhalt von Bäumen, zum Beispiel im Südosten des Geltungsbereichs (auf dem Flurstück Nr. 724)? Eine Auflistung der zu fällenden Bäume mit Stammumfang und genauer Lage ist erforderlich. Wann soll der Städtebauliche Vertrag Teil B, der u. a. die Ausgleichsmaßnahmen regelt, vorgelegt werden? Ist es möglich, bis zur Sitzung der Bezirksvertretung am 02.07.2013 einen Entwurf vorzulegen? Sind durch die Erweiterung des Geltungsbereichs (für Straßenanpassungen) weitere Bäume betroffen? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr. 20131328 6. Was ist mit dem erforderlichen Grundstücksverkauf? Herr Merz fragt im Hinblick auf den zu erwartenden Verkehr und die vorgestellte Erschließung an, ob der Verkehrsplanung eine Verkehrssimulation zugrunde liegt. Antwort: Zu den angefragten Punkten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu 1: Das Vorhabengrundstück zur Errichtung eines Lebensmittel-Discountmarktes mit einer Größe von ca. 3.500 m² bezieht sich in seiner Lage und Ausdehnung auf die privaten Grundstücksflächen des bisherigen Marktstandortes und die wohnbaulich genutzten Flächen der Markstraße 139 (ehemalige Gaststätte Grunewald) und Markstraße 139 a sowie auf die südlich angrenzende Grundstücksfläche der Stadt Bochum (Flurstück Nr. 724) und die nördlichen Teilflächen der Verkehrsfläche Markstraße der Stadt Bochum. Die Gesamtfläche liegt quantitativ am unteren Limit heutiger Neubaumaßnahmen für Lebensmitteldiscounter. Die Tendenz zu Marktgrößen mit 1.000 m² Verkaufsfläche und darüber hinaus ist im Segment des Lebensmitteleinzelhandels, auch bei Discountern, heutzutage üblich. Darüber hinaus bewegt sich auch die Anzahl der zugehörigen PkwStellplatzanlage mit 57 Stellplätzen unterhalb der Mindestanzahl objekteigener Stellplätze von 60 - 100 Stellplätzen. In qualitativer Hinsicht werden Standorte für neue Ansiedlungen von Supermärkten und Lebensmitteldiscountern bevorzugt, welche ebenerdige Verkaufsflächen, eine gute Sichtlage und eine unkomplizierte Anfahrtsmöglichkeit für den Pkw-Verkehr und die Lkw-Anlieferung ermöglichen. Zur optimalen Gewährleistung der Betriebsabläufe und der Kompatibilität mit dem Verkaufskonzept wird die Realisierung von Baukörpern gemäß den Musterplanungen der Discountbetreiber bevorzugt. Der Vorhabensstandort schränkt diese Standardanforderungen durch die nahezu dreieckige Grundstücksgeometrie, die topografischen Zwänge (Gefälle von Nord nach Süd) und die vorhandenen Versorgungsleitungen in der Laerheidestraße und Markstraße erheblich ein. Die Ausdehnung der baulichen Flächen in die benachbarte öffentliche Grünfläche zur Reduzierung der Standorteinschränkungen schied ebenfalls aus. Auch die bauliche Anordnung des Baukörpers parallel zum Kurvenverlauf der Laerheidestraße ist unter dem Aspekt der inneren Betriebsabläufe nicht wirtschaftlich zu realisieren. Ferner würde die Anordnung der Erschließung oder der Pkw-Stellplatzanlage zur öffentlichen Grünfläche ebenfalls einen Eingriff in den Wurzelbereich der angrenzenden Bäume bedeuten. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Anordnung sämtlicher bereits reduzierter Nutzungsanforderungen auf das Vorhabengrundstück den Schutz und Erhalt von Bäumen auf dem Vorhabengrundstück nicht erlaubt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr. 20131328 Zu 2: Wie bereits zu 1 geschildert, sind die Mindestanforderungen der unterzubringenden Nutzungen innerhalb des Vorhabengrundstücks aufgrund der Situation in der Örtlichkeit nur unter Abstrichen zu realisieren. Die Bäume auf dem Flurstück 724 können aufgrund der erforderlichen Erschließung und Lkw-Anlieferung sowie der Stellplätze nicht erhalten werden: Eine Festsetzung im Bebauungsplan zum Erhalt von Bäumen erübrigt sich daher. Der Bebauungsplan hat jedoch die Anpflanzung von 14 Bäumen innerhalb der Vorhabensfläche zum Gegenstand. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes verursachen Eingriffe in Natur und Landschaft. Der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wurde durch die Erstellung eines landschaftspflegerischen Fachbeitrags nachgekommen. Im Rahmen dieses Fachbeitrags sind die Eingriffe bewertet worden. Der Ausgleich gemäß Bilanzierung erfolgt teilweise durch planinterne Maßnahmen als auch durch externe Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes. Zu 3: Die zu fällenden Bäume werden in einer Übersicht aufgelistet, welche dieser Mitteilung als Anlage beigefügt wird. Zu 4: Der Durchführungsvertrag Teil B wird parallel zum Bebauungsplanverfahren verhandelt und hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen Vorentwurfsstand erreicht. Der Abschluss des Durchführungsvertrages wird regelmäßig zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes herbeigeführt. Die wesentlichen Inhalte des Durchführungsvertrags Teil B sind in der Vorlage Nr. 20130926 Seite 7 bzw. der Anlage 4 zur Vorlage 20130926 unter Ziffer 11.6 aufgeführt. Zu 5: Durch die Erweiterung des Geltungsbereichs (Umbau der Knotenpunkte Markstraße / Nordrampe Universitätsstraße und Markstraße/Laerheidestraße) sind keine Bäume betroffen. Zu 6: Die Beschlussvorlage zum Verkauf der städtischen Grundstücksflächen wird im nicht öffentlichen Teil der 37. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 02.07.2013 und am 03.07.2013 abschließend im AWIS zur Beratung bzw. zum Beschluss vorgelegt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr. 20131328 Zur Verkehrssimulation: Im Rahmen des o. g. Bebauungsplanverfahren wurde eine Verkehrsuntersuchung zum Neubau eines SB-Marktes an der Markstraße und die Vorplanung der Verkehrsplanung erarbeitet. Die Verkehrsuntersuchung sieht die Signalisierung der Einmündung Markstraße / Laerheidestraße als separaten Teilknoten, angeschlossen an die Lichtsignalanlage des Knotenpunktes Markstraße / Nordrampe zur Universitätsstraße vor. Die Signalisierung des Knotenpunktes Markstraße / Laerheidestraße wird in die Koordinierung der Lichtsignalanlagen entlang der Markstraße eingebunden. Die Berechnungen für den Teilknoten Markstraße / Laerheidestraße zeigen, dass sich in der morgendlichen und nachmittäglichen Spitzenstunde des Prognosefalls eine befriedigende Qualität des Verkehrsablaufs (QSV C) einstellt. Dies bedeutet eine mittlere Wartezeit von < 50 s/Fz. Die höchsten Wartezeiten treten mit im Mittel 38 Sekunden für die Einbieger von der Laerheidestraße in die Markstraße auf. Für den Fahrverkehr entlang der Markstraße stellt sich rechnerisch in der morgendlichen und nachmittäglichen Spitzenstunde eine sehr gute Qualität des Verkehrsablaufs (QSV A) ein. Der Auslastungsgrad beträgt maximal 0,55. Es bestehen also noch genügend Kapazitätsreserven. Ein Anhaltspunkt für die Notwendigkeit einer Simulation ergab sich nicht.