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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 13:02
Aktualisiert
27.01.18, 22:39
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 0 (3171)
Vorlage Nr.: 20131274
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Unbefristete Anerkennung des Vereins "Freundeskreis Jugendfreizeithaus Steinkuhl e.V.„ als
Träger der freien Jugendhilfe gem. ' 75 SGB VIII
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Jugendhilfeausschuss
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
03.07.2013
Anlagen
Satzung
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 0 (3171)
Vorlage Nr.: 20131274
Der @Freundeskreis Jugendfreizeithaus Steinkuhl e.V.“ mit Sitz in Bochum hat mit Schreiben vom
18.03.2013 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß ' 75 SGB VIII beantragt.
Die allgemeinen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe sind im ' 75
Abs. 1 SGB VIII geregelt. Danach können juristische Personen und Personenvereinigungen
anerkannt werden, die
1.
2.
3.
4.
auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,
gemeinnützige Ziele verfolgen,
aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten
imstande sind, und
die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Der @Freundeskreis Jugendfreizeithaus Steinkuhl e.V.“ ist im Jahre 1982 aus der Arbeitsgruppe zur
Planung des Jugendfreizeithauses Steinkuhl hervorgegangen. Der Zweck des Vereins besteht
nach seiner beigefügten Satzung ausschließlich darin, die Arbeit für Kinder- und Jugendliche im
Jugendfreizeithaus Steinkuhl zu unterstützen.
Die Organe des Vereins @Freundeskreis Jugendfreizeithaus Steinkuhl e.V.“ sind die
Mitgliederversammlung und der Vorstand. Mitglieder können natürliche Personen und
Vereinigungen werden, die den Zweck des Vereinsunterstützen; der Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und vier
Beisitzern. Die Zahl der Mitglieder liegt seit Jahren konstant bei 43, die sich nach den Angaben
des Vorsitzenden, Herrn Gerhard Ortland, sehr engagiert für die Belange des Vereins einsetzen.
Nach ihrer Satzung liegen die Ziele und Aufgaben des Vereins @Freundeskreis Jugendfreizeithaus
Steinkuhl e.V.“ in der
Förderung der Mitbestimmung und Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen in der
Jugendarbeit des Jugendfreizeithauses
Förderung der Geselligkeit und des Gruppenlebens durch Beschaffung und Bereitstellung
von Arbeits- und Spielmaterial, Werkzeug und sonstigen Gegenständen, die unmittelbar
den Kindern und Jugendlichen zur Freizeitgestaltung dienen sollen
Förderung demokratischen Verhaltens, der kulturellen Arbeit, des Sports und Spiels und
der Kreativität
Hilfe in Alltagsproblemen in der Familie, der Schule und im Beruf
Seit Jahren führt der Freundeskreis Freizeiten mit Kindern und Jugendlichen durch. Nach dem
vorliegenden Sachbericht des Jahres 2012 wurde die Sommerfreizeit mit 30 Teilnehmern an der
Costa Brava durchgeführt. Hier half der @Freundeskreis Jugendfreizeithaus Steinkuhl e.V.“
insbesondere dabei, die Finanzierung für die benachteiligten Kindern und Jugendlichen, die einen
Reisepreis von 500 Euro nicht aufbringen können, zu übernehmen. Der Freundeskreis hat es sich
zur Aufgabe gemacht, gerade diesen Personen eine Teilnahme zu ermöglichen und hat mit dem
Projekt Bochumer Freizeitpaten des Kinder- und Jugendrings Bochum einen starken Partner
gefunden, der unter bestimmten Voraussetzungen einen großen Teil des Reisepreises übernimmt.
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Daneben hilft der Verein auch personell bei den Freizeiten und unterstützt das Fachpersonal des
Kinder- und Jugendfreizeithauses Steinkuhl.
Weitere Aktivitäten des Vereins im Jahre 2012 waren die Aktionen für Kinder und Jugendliche
Weltkindertag
Steinkuhl Total
Weltspieltag
Ferienaktionen
Graffiti-Projekt
Internationale Jugendbegegnungen
Durch einen ausführlichen Sachbericht hat der @Freundeskreis Jugendfreizeithaus Steinkuhl e.V.“
dargestellt, dass es quantitativ und qualitativ zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beiträgt.
Aus der Sicht der Abteilung Jugendförderung bestehen daher keine Einwände gegen eine
Anerkennung des Vereins. Der Kinder- und Jugendring hat in seiner Stellungnahme vom
16.04.2013 betont, dass der Freundeskreis dazu beiträgt, dass die benachteiligten Kinder und
Jugendlichen im JuMa (Jugendzentrum Marktstraße) ein attraktives Freizeitangebot sowie
vielfältige Unterstützungs- und Beratungsangebote im und am JuMa vorfinden. In den Projekten
„Bochumer Ferienpate“, YOUTH OPEN und in der AGOT (Arbeitsgemeinschaft der offenen Türen)
arbeiten der @Freundeskreis Jugendfreizeithaus Steinkuhl e.V.“ und der Kinder- und Jugendring
bereits eng zusammen. Der Vorstand des Jugendrings befürwortet einmütig und ohne Vorbehalt
die Aufnahme des Vereins @Freundeskreis Jugendfreizeithaus Steinkuhl e.V.“ in den Jugendring,
sobald der Verein als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt wurde.
Der @Freundeskreis Jugendfreizeithaus Steinkuhl e.V.“ bietet die Gewähr für eine den Zielen des
Grundgesetzes förderliche Arbeit. Die Führungszeugnisse der Vorstandsmitglieder im
„Freundeskreis Jugendfreizeithaus Steinkuhl e.V.“, namentlich Gerhard Ortland, Norbert Kordecki,
Bernd Laschitzki und Ursula Funke enthalten keine Eintragungen.
Die erforderlichen Unterlagen (Eintragung in das Vereinsregister, Freistellungsbescheid des
Finanzamtes
aufgrund
der
Gemeinnützigkeit,
Führungszeugnisse,
Protokoll
der
Jahreshauptversammlung mit Entlastung des Vorstandes vom 20.03.2013, Satzung und
konzeptionelle Darstellung der Kinder- und Jugendarbeit) liegen vor.
Die Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 SGB VIII sind insgesamt erfüllt.
Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, den Verein @Freundeskreis Jugendfreizeithaus
Steinkuhl e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen.
Gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII hat einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien
Jugendhilfe, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist. Vor dem
Hintergrund, dass der Verein bereits seit 1982 kontinuierlich auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig
ist, soll die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe unbefristet ausgesprochen werden, und
zwar mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen:
1. Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit des Vereins auf dem Gebiet
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der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII.
2. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet.
3. Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen oder
zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben oder
nicht mehr vorliegen.
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Bezeichnung der Vorlage
Unbefristete Anerkennung des Vereins "Freundeskreis Jugendfreizeithaus Steinkuhl e.V.„ als
Träger der freien Jugendhilfe gem. ' 75 SGB VIII
Den Verein @Freundeskreis Jugendfreizeithaus Steinkuhl e.V.“ wird als Träger der freien
Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII anerkannt. Die Anerkennung wird unbefristet
ausgesprochen, und zwar mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen:
1. Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit des Vereins auf dem Gebiet
der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII.
2. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet.
3. Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen oder
zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben oder
nicht mehr vorliegen.