Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Jahresbericht_2012.pdf
Größe
7,2 MB
Erstellt
26.12.14, 13:02
Aktualisiert
27.01.18, 22:41
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Jahresbericht 2012
Inhaltsverzeichnis:
Vorwort ..................................................................................................................................... 3
Gremien und Öffentlichkeitsarbeit .......................................................................................... 5
Jugendhilfeausschuss............................................................................................................. 5
Kommission Jugendhilfe und Schule ...................................................................................... 7
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII ............................................................................ 8
Jugendamtselternbeirat ........................................................................................................ 11
Entgelt- und Vertragskommission des Jugendamtes............................................................. 12
Präventive Hilfen................................................................................................................... 14
Zusammenarbeit Jugendhilfe - Schule.................................................................................. 15
Besonderheiten und Veranstaltungen des Jugendamtes ................................................... 17
Die 2. Bochumer Kinderschutzkonferenz .............................................................................. 17
Bildung und Teilhabe ............................................................................................................ 19
Kinderschutz und Frühe Hilfen ............................................................................................. 21
Risikomanagement Kindeswohlgefährdung (KWG) .............................................................. 21
KinderNotruf des Jugendamtes............................................................................................. 21
Arbeitskreise und Qualitätszirkel........................................................................................... 22
Konzept Frühe Hilfen ............................................................................................................ 25
Interdisziplinärer Arbeitskreis ................................................................................................ 26
Daten, Fakten, Finanzielles.................................................................................................... 27
Produktplan des Jugendamtes.............................................................................................. 27
Personal des Jugendamtes................................................................................................... 31
Fortbildungen........................................................................................................................ 31
Haushaltsdaten..................................................................................................................... 32
Berichte aus den Bochumer Sozialräumen ........................................................................... 37
Produktorientierte Berichterstattung über die Leistungen der Jugendhilfe ...................... 40
Steuerungsunterstützung...................................................................................................... 40
Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung nach SGB VIII....................................... 48
Kindertageseinrichtungen ..................................................................................................... 49
Familienzentren .................................................................................................................... 52
Kindertagespflege................................................................................................................. 56
Übernahme von Beiträgen für Schulbetreuungsmaßnahmen................................................ 59
Kinder- und Jugendarbeit ...................................................................................................... 67
Offene Kinder- und Jugendarbeit .......................................................................................... 72
Jugendverbandsarbeit .......................................................................................................... 76
Ferienmaßnahmen ............................................................................................................... 77
Internationale Jugendbegegnungen...................................................................................... 78
Begrüßungsteam .................................................................................................................. 79
Kinderspielplätze – Patenschaften - Spielleitplanung ............................................................ 81
Kinderbüro ............................................................................................................................ 82
Jugendsozialarbeit................................................................................................................ 83
Schulbezogene Jugendarbeit................................................................................................ 85
Jugendschutz ....................................................................................................................... 89
Besondere Sozialpädagogische Fachdienste ...................................................................... 91
Adoption und Pflegefamilien ................................................................................................. 91
Pflegekinderdienst ................................................................................................................ 94
Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen (SBW) ...................................................................... 94
Gerichtshilfen, Ambulante und Stationäre Hilfen zur Erziehung ........................................ 96
Jugendgerichtshilfen........................................................................................................... 101
Familien- und Vormundschaftsgerichtsverfahren ................................................................ 103
Überprüfungen Kindeswohlgefährdung und häusliche Gewalt ............................................ 104
Rufbereitschaft und KinderNotruf ........................................................................................ 104
1
Hilfen zur Erziehung............................................................................................................ 106
Institutionelle Bildung und Beratung.................................................................................. 112
Familienbildung................................................................................................................... 116
Familienberatung ................................................................................................................ 118
Schulpsychologische Beratungsstelle ................................................................................. 122
Grundsatz und Verwaltung .................................................................................................. 123
Grundsatz und Verwaltung.................................................................................................. 125
Vormundschaften / Pflegschaften ....................................................................................... 128
Beistandschaften ................................................................................................................ 128
Unterhaltsvorschuss ........................................................................................................... 129
Betreuung nach dem Betreuungsgesetz ............................................................................. 129
Generaldatenblatt 2012 ........................................................................................................ 134
Bevölkerungsanteile ........................................................................................................... 134
Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe ............................................................................ 135
Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1 - Personal Amt 51 ................................................................................................. 31
Abbildung 2 - Jugendamt/Stadt ................................................................................................ 33
Abbildung 3 - Ergebnis 2012 .................................................................................................... 34
Abbildung 4 - Produktgruppen .................................................................................................. 34
Abbildung 5 - Aufwand/Produktgruppen ................................................................................... 35
Abbildung 6 - Aufwand ............................................................................................................. 35
Abbildung 7 - Personalaufwand................................................................................................ 36
Abbildung 8 - ZD-Budget .......................................................................................................... 36
Abbildung 9 - Sozialräume ....................................................................................................... 37
Abbildung 10 - Träger/Kita’s ..................................................................................................... 49
Abbildung 11 - Plätze/Kita’s...................................................................................................... 50
Abbildung 12 - Tagespflege...................................................................................................... 57
Abbildung 13 - 3601 ................................................................................................................. 58
Abbildung 14 - Budget 3601 ..................................................................................................... 58
Abbildung 15 - KiBiz ................................................................................................................. 59
Abbildung 16 - Erstattungsanspruch......................................................................................... 60
Abbildung 17 - Schulbetreuung ................................................................................................ 60
Abbildung 18 - 3602 ................................................................................................................. 70
Abbildung 19 - Kinder- und Jugendarbeit ................................................................................. 70
Abbildung 20 - Außerschulische Arbeit..................................................................................... 71
Abbildung 21 - Jugendsozialarbeit............................................................................................ 71
Abbildung 22 - Budget Sozialpäd. Fachdienste ........................................................................ 92
Abbildung 23 - 3603 ................................................................................................................. 98
Abbildung 24 - HzE .................................................................................................................. 98
Abbildung 25 - Budget HzE ...................................................................................................... 99
Abbildung 26 - Kostenentwicklung HzE .................................................................................... 99
Abbildung 27 - HzE 1989-2012............................................................................................... 100
Abbildung 28 - Ambl. HzE ...................................................................................................... 106
Abbildung 29 - Belegtage ....................................................................................................... 107
Abbildung 30 - 3604 ............................................................................................................... 115
Abbildung 31 - Budget 3604 ................................................................................................... 115
Abbildung 32 - Beratungsstellen............................................................................................. 119
Abbildung 33 - 3605 ............................................................................................................... 127
Abbildung 34 - 3107 ............................................................................................................... 127
Abbildung 35 - Budget 3107 ................................................................................................... 128
2
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor Ihnen liegt der 10. Jahresbericht des Jugendamtes der Stadt Bochum. Er betrachtet
rückblickend das Jahr 2012 – für das Jugendamt der Stadt Bochum ein ereignisreiches und
äußerst arbeitsintensives Jahr.
Mit Blick auf den 01. August 2013 - zu diesem Datum wird der Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für 1 – 3jährige Kinder verwirklicht - wurde alles daran gesetzt, die
notwendigen zusätzlichen Betreuungsplätze für kleine Kinder zu schaffen. Dies konnte und
kann auch weiterhin nur in gemeinsamer Kraftanstrengung mit den freien Trägern der
Jugendhilfe gelingen. Die Kita–Landschaft in Bochum hat bekanntlich eine besondere
Prägung: Nur 10 % der Kindertageseinrichtungen sind in städtischer Trägerschaft; 90 % der
Kitas werden dagegen von freien Trägern der Jugendhilfe vorgehalten. Dies macht die KitaLandschaft in Bochum bunt und vielfältig. Eltern können aus diesem Angebot
unterschiedlicher Konzeptionen und Arbeitsansätze die für ihr Kind passende Kita
aussuchen.
Die Tagespflege ist in Bochum besonders stark ausgebaut und bietet viele Betreuungsplätze
in einer sehr guten Qualität.
Diese Vielfältigkeit macht es erforderlich, den notwendigen Ausbau gemeinsam mit den
freien Trägern zu planen und abzustimmen. In Bochum besteht eine lange Tradition der
guten Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und den freien Trägern. Diese faire
Zusammenarbeit hat sich auch im vergangenen Jahr ausgezahlt. Mit der notwendigen
finanziellen Unterstützung – beschlossen durch den Jugendhilfeausschuss – ist es 2012
gelungen, viele neue Plätze in Kitas und in der Tagespflege zu schaffen. So stand Ende des
Jahres 2012 bereits fest, dass das vorgesehene Ziel, mindestens 32 % der U3–Kinder in
Bochum zum 01.08.2013 mit einem Platz versorgen zu können, erreicht werden kann. Eine
Umfrage unter Bochumer Eltern hat aber ergeben, dass der Bedarf in Bochum erst gedeckt
ist, wenn 40 % der U3-Kinder ein Betreuungsplatz angeboten werden kann. Deshalb hat der
Jugendhilfeausschuss am 30. Oktober 2012 beschlossen, das Angebot an U3-Plätzen in
Bochum weiter auszubauen, bis dieses Ziel erreicht ist.
Wir möchten uns auch auf diesem Wege bei allen bedanken, die Hürden, Widerstände und
allgemeine Schwierigkeiten überwunden haben, damit dieses Ergebnis in Bochum realisiert
werden konnte.
Neben dem wichtigen Thema der U3-Betreuung wurde durch das Jugendamt eine Vielzahl
weiterer Aufgaben bearbeitet und vorangetrieben. Davon zeugt dieser Jahresbericht: Die
Gewährleistung des Kinderschutzes, der Ausbau des Pflegekinderdienstes, die Entwicklung
des Bildungs- und Teilhabepaketes, der neue Einsatz der Schulsozialarbeiter….. das sind
3
nur einige Themen, die den Jugendhilfeausschuss und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Jugendamtes intensiv beschäftigt haben.
Der Jahresbericht 2012 macht deutlich, dass das Jugendamt der Stadt Bochum sehr aktiv
und lebendig ist. Wir sind froh, dass unsere Arbeit in hohem Maße Anerkennung und
Unterstützung findet. Das ist wichtig, denn nur mit Hilfe vieler Bochumer Bürgerinnen und
Bürger, anderer Ämter, Institutionen und Verbände, Firmen und Betriebe kann es gelingen,
den Kindern und Jugendlichen unserer Stadt eine befriedigende und gesicherte
Lebensperspektive zu bieten. Ein Ziel, für das es sich lohnt zu arbeiten….
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen beim Lesen dieses Berichtes viele Erkenntnisse und
Spaß.
Hermann Päuser
Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses
Dolf Mehring
Leiter des Jugendamtes
4
Gremien und Öffentlichkeitsarbeit
Der Jugendhilfeausschuss
Vorsitzender:
Stellvertreter:
Hermann Päuser
Christian Haardt, Manfred Preuß
Die Mitglieder des Jugendhilfeauschusses
Britta Anger
Thomas Becker
Klaus Bittner
Werner Böcher
Monika Bormann
Ahmet Budur ab 25.04.2013
Alexandr Chraga
Doganay-Domnik ab 13.09.2012
Baldschus, Sandra ab 19.11.2012
Matthias Feldmann
Wilfried Flöring
Rolf Geers
Peter Germerodt
Christian Haardt
Felix Haltt
Lars Lammert
Wilfried Maier
Dolf Mehring
Hadwig Noesselt
Hermann Päuser
Brigitte Ponath
Manfred Preuß
Doris Salewski
Martina Schnell
Julia Scholz
Johannes Scholz-Wittek
Klaus Tigges
Arnold Vogel
Dezernentin
Mitglied mit beratender Stimme (Agentur für Arbeit)
Träger der freien Jugendhilfe
Mitglied mit beratender Stimme (Schulen)
Träger der freien Jugendhilfe
Mitglied mit beratender Stimme (Ausschuss für Migration u.
Integration)
Mitglied mit beratender Stimme (Jüdische Gemeinde)
Mitglied mit beratender Stimme (Jugendamtselternbeirat)
Mitglied mit beratender Stimme (Katholische Kirche)
Mitglied mit beratender Stimme (UWG)
Träger der freien Jugendhilfe
Träger der freien Jugendhilfe
CDU
FDP
CDU
Mitglied mit beratender Stimme (Evangelische Kirche)
Amtsleiter
Mitglied mit beratender Stimme (Richterin)
SPD
Träger der freien Jugendhilfe
Die Grünen
Träger der freien Jugendhilfe
SPD
SPD / Sachkundige Bürgerin
SPD
Mitglied mit beratender Stimme (Polizei)
Die Linke
5
Der Jugendhilfeausschuss vor seiner Sitzung am 21.11.2012
Im Jahr 2012 fanden fünf Sitzungen des Jugendhilfeausschusses statt.
Sitzungstag
Schwerpunktthemen
15.02.2012
Haushalt des Jugendamtes 2012
KiBiz-Struktur Kindergartenjahr 2012/13
02.05.2012
Änderung der Elternbeitragssatzung für die Inanspruchnahme
von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
04.07.2012
Elternbefragung zur U3-Betreuung in Bochum
Bochumer Ferienpassaktion 2012
30.10.2012
Haushalt des Jugendamtes 2013
Umsetzung der Spielleitplanung
21.11.2012
Audit Familiengerechte Kommune
Erfahrungsbericht über die Arbeit des Sozialpädagogisch
Betreuten Wohnens (SBW)
6
Kommission Jugendhilfe und Schule
Vorsitzende: Hermann Päuser und Dr. Peter Reinirkens
Im Jahr 2012 fanden zwei Sitzungen statt.
Sitzungstag:
Schwerpunktthemen:
27.01.2012
Schulhöfe als Spielflächen
Bildung und Teilhabe (BuT) und Schulsozialarbeit
26.09.2012
Sachstandsbericht Schulentwicklungsplanung
Teilplan Grundschulen
Jahresberichte Erziehungsberatungsstellen und
Schulpsychologischer Dienst
7
Die zwei Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII Fachverbände der Jugendhilfe
Arbeitsgemeinschaft § 78 SGB VIII Fachverbände der Jugendhilfe
Vorsitzender Herr Kemner
Geschäftsführung Herr Kraft
Frau Borchert
Herr Sundermann
Herr Schelte
Frau Gabel-Schröter
Herr Vorndamme
Frau Riegas-Chaikowski
Frau Wegers
Herr Both
Herr Lichtenberger
Frau Bormann
Herr Herr Chraga
Frau Isaak
Frau Wagner
Herr Arnold
Herr Steinbach
Frau Michalak
Herr Mehring
Herr Keßler
Frau Tomczak
Frau B. Zimmermann
Frau Haermeyer
Herr Kühlborn
Frau Piedboeuf-Schaper
Herr Klingenberg
Frau Neuer
Frau Köhler
Herr Bogatzki
Herr Frackmann
Herr Heuer
Caritasverband Bochum
Jugendamt
Diakonie Ruhr/ Innere Mission
Innere Mission Bochum
Der Paritätische
Der Paritätische
Diakonie Wattenscheid - Gelsenkirchen
EV. Kirchenkreis Gelsenkirchen Wattenscheid
EV. Kirchenkreis Gelsenkirchen Wattenscheid
Ev. Kirchenkreis Bochum
VPK
Caritasverband Bochum
Jüdische Gemeinde
Jüdische Gemeinde
Katholischer Kita - Zweckverband
D R K - Bochum
AWO
AWO
Amtsleiter Jugendamt
Stellv. Amtsleiter Jugendamt
Jugendamt
Jugendamt
Jugendamt
Jugendamt
Jugendamt
Jugendamt
Jugendamt
Jugendamt
Jugendamt
Jugendamt
Jugendamt
Die AG Fachverbände hat im Jahr 2012 drei Sitzungen durchgeführt:
•
•
•
22. März 2012
05. Juni 2012
15. November 2012
8
Folgende Schwerpunktthemen wurden von der AG Fachverbände behandelt:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Vorstellung Jugendamtselternbeirat
Neue Investitionsprogramme Bund/Land für U3
Ausbau U3-Betreuung
Bericht über die Arbeit der „Landes-Task Force U3Plätze“ in Bochum
Anmeldeverfahren – Vorschlag des Jugendamts für eine neue Verfahrensweise
Elternbefragung – Ergebnisse und Auswertung
Verfahren für neue Träger Hilfen zur Erziehung
Entwicklung im Bereich ambulanter Hilfen
Bericht zum Qualitätsentwicklungsprozess bei den Hilfen zur Erziehung
Neues Bundeskinderschutzgesetz – weitere Schritte zur Umsetzung
Frühe Hilfen in Bochum und Bundesmittel für Familienhebammen und Koordination
ab 2012
Konzept für die Beratungsstellen in Bochum
Stadtteilkonferenzen – 10 Jahre sozialräumliche Arbeit in Bochum
Umsetzung Bildungs- und Teilhabepaket
Besonderheiten:
•
•
•
Begleitung der Strukturierung der Vernetzung bei den Frühen Hilfen
Informationsveranstaltungen zum Bundeskinderschutzgesetz
Umstrukturierung der Erziehungsberatungsstellen und fachliche Beratung zur
Projektentwicklung „Blickpunkt Kind“
9
Die Arbeitsgemeinschaft § 78 Jugendförderung
Vorsitzender Herr Geers
Jugendring Bochum
Herr Maier
Jugendring Bochum – AEJ, Ev. Jugend
Frau Hammerschmidt
Jugendring Bochum
Frau Müller
AGOT- IFAK e. V
Herr Germerodt
AGOT- Falken e. V
Herr Kosel
AGOT - AEJ
Frau Michalak
AWO
Herr Mehring
Amtsleiter Jugendamt
Herr Keßler
Stellv. Amtsleiter Jugendamt
Frau Zimmermann
Jugendamt
Herr Rohde
Jugendamt - Geschäftsführung AG § 78
Frau Weskamp
KOOP - Bildung und Arbeit - ViA Bochum
Herr Schwachenwalde
KOOP- Bildung und Arbeit - Kirina e.V
Herr Fuhrmann
KOOP - Bildung und Arbeit - Gewerkstatt
Die Arbeitsgemeinschaft § 78 SGB VIII Jugendförderung hat im Jahr 2012 fünf Sitzungen
mit folgenden Schwerpunktthemen durchgeführt:
Termine
Schwerpunktthemen
11.01.2012
Sondersitzung - Besprechung der Ergebnisse
der Beratungskommission Jugendförderung
14.02.2012
Sachstand und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes
Haushalt 2012
Kommune goes International
Jugendkulturrucksack
15.05.2012
Projekt- Kommunale Bildungslandschaften
KJFP 2015-2019
Offene Kinder- und Jugendarbeit
11.09.2012
Kinder- und Jugendförderplan 2015-2019
Ablaufplanung - Zeitschiene
13.11.2012
Öffentlichkeitsarbeit Offene Kinder- und Jugendarbeit
Neues Übergangssystem Schule und Beruf (NÜS)
Jugendschöffenwahl
10
Jugendamtselternbeirat
Am 24. Oktober 2012 fand auf Einladung des Jugendamtes im großen Sitzungssaal des
Historischen Rathauses die inzwischen zweite Bochumer Versammlung der Elternbeiräte
seit In-Kraft-Treten des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes zum 1. August 2011 statt. Im Rahmen
dieser Versammlung wurde der Jugendamtselternbeirat für die Wahlperiode 2012/2013 neu
gewählt. Die Info- und Wahlveranstaltung, zu der 103 Elternvertreterinnen und Elternvertreter
aus den Elternbeiräten der insgesamt 169 Bochumer Kitas als Delegierte an das Jugendamt
rückgemeldet und geladen wurden, fand unter den anwesenden Elternvertretern wieder
großen Zuspruch. Damit konnte ein Quorum von rd. 61 % aller Bochumer Kitas erreicht
werden. Das gesetzlich erforderliche Quorum von 15 % wurde erfreulicher Weise wieder
deutlichst übertroffen. Frau Yasemin Doganay-Domnik als noch amtierende Vorsitzende des
Beirats 2011/2012 stellte zusammen mit ihrer Stellvertreterin – Frau Maren Krietenbrink – auf
der Wahlveranstaltung die bis dato angestoßenen Projekte ausführlich vor. Die
Schwerpunkte: Der Jugendamtselternbeirat beriet Elternvertreter über ihre Rechte und ihre
Mitwirkungsmöglichkeiten in ihren Kita’s und engagierte sich auf Kommunal- und
Landesebene zum Beispiel für einen Evaluationsbogen, mit dem typische
Organisationsprobleme in Bochumer Kita’s bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
erhoben werden sollen. Wichtig war seinen Mitgliedern auch der Know-How-Transfer mit
anderen Jugendamtselternbeiräten. Zudem bot er offene Abende für Elternvertreter,
Erziehungsberechtigte und Interessierte an. Ganz besonders wurde das große Engagement
des bis zur Neuwahl amtierenden „Stadtelternrats“, wie sich das Gremium in Bochum nennt,
gewürdigt.
Auf dem Foto der neu gewählte
Jugendamtselternbeirat 2012/2013 (von
links nach rechts):
Frau
Maren
Krietenbrink
(Stellv.
Vorsitzende), Frau Kirsten El Jarid
(Stellv. Schriftführerin), Herr Thomas
Sroka (Schriftführer), Herr Sascha
Schultz (Vorsitzender), Frau Sandra
Baldschus (Stellv. Vorsitzende).
11
Die Entgelt- und Vertragskommission des Jugendamtes
Die Entgelt- und Vertragskommission (EVK) ist für alle grundsätzlichen vertraglichen
Vereinbarungen des Jugendamtes zuständig. Hierzu gehört:
das Prüfen und Festsetzen von Entgelten nach § 78 b Abs. 1 SGB VIII
das Aushandeln von Entgelten mit freien Trägern, freien Praxen und sonstigen
Dienstleistern der Jugendhilfe
die Entwicklung von Qualitätsstandards für alle Leistungen im Rahmen der
Jugendhilfe
die Entwicklung neuer Konzepte
die Verhandlung mit Trägern über die Gewährung von Zuschüssen
die Vorbereitung und Durchführung kooperativer Wettbewerbe und sonstiger
Maßnahmen zur Leistungsvereinbarung.
Die Entgelt- und Vertragskommission setzt sich zusammen aus:
Geschäftsführung
Schriftführung
Amtsleitung
Leitung Sozialpädagogische Fachdienste 5101
Leitung Sozialer Dienst 51 4
Qualitätsbeauftragte
Herr Frackmann
Herr Grochowski
Herr Mehring
Herr Kühlborn
Frau Piedboeuf-Schaper
Frau Köhler
Bei Bedarf werden zusätzliche Vertreter der Rechtsstelle sowie Abteilungsleiter bzw.
Mitarbeiter der Fachabteilungen beratend hinzugezogen.
Turnusgemäß fanden 11 Sitzungen statt. Ergänzend hierzu wurden an 10 weiteren Terminen
Entgeltverhandlungen mit den Bochumer Trägern für 2013 geführt.
Themen 2012
Prüfung von Anträgen auf Betriebserlaubnis Bochumer Träger
Prüfung und Genehmigung der Förderung von Kindern in der OGS
Prüfung und Genehmigung von Entgelterhöhungen verschiedener Träger
Anerkennung verschiedener Anbieter als externe Fachkräfte
Auswirkung der Haushaltssituation auf das Leistungsangebot des
Jugendamtes
Vertragsverhandlungen und -abschluss zwecks Verlängerung von
Fördermaßnahmen mit verschiedenen Trägern
Genehmigung neuer Angebote der Jugendhilfe
Auswirkungen der Kündigungen der Rahmenverträge I und II
Themenschwerpunkt im Jahr 2012 war in der EVK die Situation der ambulanten Hilfen in
Bochum. Bedingt durch die Vielzahl neuer Anbieter wurden mit Blick auf den gegenseitigen
Qualitätsentwicklungsprozess Kriterien erarbeitet, die den Zugang der Träger, die
Ausgestaltung der Einzelfallhilfen, die Vergabe von Aufträgen an die Hilfezentren oder
12
andere Anbieter und die Abrechnungsmodalitäten betreffen. Wegen der Komplexität der
Aufgabe wurde ein externes Beratungsangebot des Landschaftsverband Westfalen-Lippe
(LWL - Landesjugendamt Westfalen) genutzt und zwei Fachtage unter Beteiligung aller
Leitungen der Bezirke des Sozialen Dienstes durchgeführt.
Im Ergebnis wurden eine neue Leistungsbeschreibung und eine vertragliche Vereinbarung
erstellt, die mit allen neben den Hilfenzentren tätigen Anbietern für ambulante Hilfen
abgeschlossen werden soll.
Die Entgeltverhandlungen für 2013 mit den Bochumer Trägern im November 2012 waren wie
schon in den Vorjahren geprägt von der Haushaltssituation. Die EVK hat ihr Augenmerk
daher auf moderate und möglichst differenzierte Erhöhungen gelegt. Eine lineare Anhebung
der Pflegesätze wurde daher ersetzt durch passgenaue Steigerungen in einzelnen
Angebotsformen.
Dies wird in den Bochumer Einrichtungen im Jahr 2013 zu Kostensteigerungen in Höhe von
ca. 150.000,00 Euro führen. Gemessen an der Gesamtausgabe von ca. 11,7 Mio. Euro liegt
die Steigerung 2013 also bei ca. 1,3 Prozent. Diese Steigerung beinhaltet auch schon die
Anhebung der Fachleistungsstundensätze in den Ambulanten Hilfezentren.
13
Präventive Hilfen
Im Jahr 2012 wurden im Rahmen der Präventiven Hilfen folgende Projektanträge bewilligt.
Präventive Hilfen 2012
Antragsteller/in:
Ambulantes Jugendhilfezentrum
Süd,
Projekt:
Begegnungsraum in der
Wohlfahrtstr.
Sozialraum:
Stiepel
Euro
4.000,00 €
Lina-Morgenstern-Schule
SuS – Studenten/innnen
unterstützen Schüler/innen
(Bochum-Nord)
Starke Kids – Förderung der
Sozialkompetenz von Kindern und
Jugendlichen
Lass uns spielen, essen, kuscheln
und plaudern…Familienwochenende
„Durch Beziehung zur Bildung“
Sind so kleine Hände…und so viele
Fagen…“ Angebote für Mütter in
offenen Treffs
Jugendmedienschutz – Der sichere
Umgang mit den neuen Medien
Computer und Internet
Elterntreff für Kurden aus dem
Nordirak
Harpen
3.500,00 €
WattenscheidLeithe
3.988,00 €
WattenscheidMitte
3.680,00 €
WattenscheidMitte
4.000,00 €
WattenscheidMitte
3.885,00 €
Kruppwerke
2.520,00 €
Kindergarten St. Johannes
Bildungsgestalten.de
Bildungsgestalten.de
Die Falken Bochum
IFAK Bochum e. V.
Stadtteiltreff Stahlhausen
IFAK Bochum e. V.
Stadtteiltreff Hustadt
Vels-Heide-Schule
Lina-Morgenstern-Schule
Förderverein Hustadt e. V.
Projektbereich Hukultur
Kinder- und Jugendfreizeithaus
JUMA
Lernwerkstatt
BochumQuerenburg
4.000,00 €
SuS – Studenten/innen unterstützen
Schüler/innen
Altenbochum
3.500,00 €
HIER – Heimat ist erlebbarer Raum
Querenburg
500,00 €
Zirkus ohne Grenzen
Querenburg
3.990,00 €
Caritas Beratungsstelle
Gruppenangebot zur Förderung
persönlicher Kompetenzen und der
Handlungsfähigkeit sozial
benachteiligter Kinder und
Jugendlicher in Bezug auf
entwicklungs- und
gesundheitsspezifischer
Themenkomplexe
„Erkundung des Sozialraums“
Wiemelhausen/
Brenschede
2.476,00 €
Weitmar
2.990,00 €
ProKulturgut net e. V.
Kinder- und
Jugendfreizeitzentrum OT
Weitmar im Matthäushaus
Waldorfkindergarten Bochum
e.V.
Außerschulisches Förderangebot für Weitmar-Mitte
Schüler der Primarstufe
3.000,00 €
Rund um Schwangerschaft, Geburt
und Familie
Langendreer
Ost/West
4.000,00 €
Städt. Kindertageseinrichtung
Lohackerstr. u. a.
Gesundheitsprävention in
Tageseinrichtungen für Kinder
Westenfeld
4.000,00 €
Kinder- und Jugendfreizeithaus
JuMa
Trommelzauber
Steinkuhl/
Querenburg
3.590,00 €
Inpoint Langendreer
Graffiti gegen Rechts
Langendreer
3.700,00 €
14
Kindergarten und
Familienzentrum St. Barbara
Die Falken Bochum
Ambulantes Hilfezentrum Ost
Zwischen Müll und Schmetterling –
Sozialraumerkundung per Fotografie
– Kinder entdecken ihre Lebenswelt
und Spielorte mit dem dritten Auge
Kinder- und Jugendmedienschutz –
Der sichere Umgang mit dem
Internet
Coolness Training
WattenscheidLeithe
4.000,00 €
Linden
3.635,00 €
Langendreer
2.166,00 €
Gesamtausgaben für Präventive Hilfen im Jahr 2012:
71.120,00 €
Zusammenarbeit Jugendhilfe - Schule
Die Steuerungsgruppe des Arbeitskreises Schulverwaltungsamt / Jugendamt (Ämter 40/51)
hat im Jahr 2012 zwei Sitzungen durchgeführt.
Schwerpunktthemen im Rahmen von Information, Austausch und Steuerung waren:
•
Schulentwicklungsplanung
Schulen
Grundschulen,
Förderschulen
und
weiterführende
•
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Bochum, insbesondere der Einsatz
von
39
Schulsozialarbeitern/innen
an
62
Bochumer
Schulen.
Die
Schulsozialarbeiter/innen sind beim Jugendamt der Abteilung Jugendförderung
zugeordnet.
•
Inklusion - Einsatz von Integrationshelfern/innen beim Schulamt und Koordinierung
der Zusammenarbeit mit der Erziehungsberatungsstelle (Amt 51 FPZ), Amt für
Soziales und Wohnen (Amt 50), Schulverwaltungsamt (Amt 40), Gesundheitsamt
(Amt 53) und Jugendamt, Abteilung Sozialer Dienst (Amt 51 4), insbesondere zum
Thema Integrationshelfer/innen
•
Übergang Schule - Beruf – Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle beim
Schulverwaltungsamt (Amt 40)
•
Qualitätsentwicklung im Bereich der Offenen Ganztagsschulen (OGS),
Übermittagsbetreuung an weiterführenden Schulen, verlässliche Grundschule mit
Ferienbetreuung, verbindliche Teilnahme an der OGS bis 15.00 Uhr und
rhythmisierter Ganztag
•
Gesetzesänderungen im Bereich des Kinderschutzes – Bundeskinderschutzgesetz –
Information der Schulen
Hervorzuheben ist der Einsatz von 39 Schulsozialarbeitern/innen an 62 Bochumer Schulen
aller Schularten. Die Schulsozialarbeiter/innen leisten Unterstützung von Lehrern, Eltern und
Schülern bei der Beantragung und Durchführung der Fördermöglichkeiten aus dem Bildungsund Teilhabepaket. Andererseits leisten sie originäre Sozialarbeit direkt vor Ort an den
Schulen. Sie sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Jugendhilfe und Schule und mittlerweile
unverzichtbarer Bestandteil der Jugendhilfe- und Schullandschaft geworden.
15
Anfang 2012 wurde unter Federführung des Jugendamtes, Abteilung Kindertagesbetreuung
(51 2) und des Schulamts eine „Zukunftskonferenz“ zum Thema „Übergang
Kindertageseinrichtung – Grundschule“ im Ruhrkongress veranstaltet. Es handelte sich um
eine Maßnahme aus dem Projekt „Anschwung für frühe Chancen“, das vom
Bundesfamilienministerium über Mittel aus dem Europäischen Sozialfond gefördert und von
der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung begleitet wurde. Als Ergebnis der
Zukunftskonferenz wurden die Empfehlungen für den „Übergang Kita – Grundschule“ vom
bestehenden Arbeitskreis grundlegend überarbeitet. Insbesondere wurden die
Gesichtspunkte der Inklusion und gemeinsamer Fortbildung von Erziehern und
Grundschullehrern in die neuen Empfehlungen aufgenommen. Die Ergebnisse sollen 2013
dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Schule und Wissenschaften vorgelegt
werden.
16
Besonderheiten und Veranstaltungen des Jugendamtes
Die 2. Bochumer Kinderschutzkonferenz – Fallarbeit im Kinderschutz
Frühe Hilfen und Fallarbeit bei Kindeswohlgefährdung standen im Mittelpunkt der zweiten
Bochumer Kinderschutzkonferenz, am Samstag, 29. September 2012 im Hörsaalzentrum
des St. Josef-Hospitals. Das Motto der 2. Kinderschutzkonferenz lautete: “Erfolgreicher
Kinderschutz basiert auf guter Kommunikation und Kooperation”. Leitthema der
Veranstaltung war die praxisbezogene Darstellung eines Falles von Kindeswohlgefährdung.
Als Schirmherrin der Veranstaltung eröffnete Oberbürgermeisterin Ottilie Scholz gemeinsam
mit dem Leiter der Bochumer Kinderklinik, Professor Dr. med. Eckard Hamelmann, den
Fachkongress. Eingeladen wurden die Bochumer Kinderschutzfachkräfte, das
Begrüßungsteam des Jugendamtes, Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen, die Mitglieder
des Jugendhilfeausschusses sowie Fachkräfte der Bochumer Jugendhilfe und der
Beratungsstellen, Lehrerinnen und Lehrer der Bochumer Schulen, Mitglieder des Sozialen
Dienstes des Jugendamtes, die Kooperationspartner aus Justiz, Polizei und medizinischer
Versorgung sowie Vertreter der Verbände der Jugendhilfe. Insgesamt besuchten 230
Teilnehmer/innen die Kinderschutzkonferenz. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
sammelten in Vorträgen und Workshops hilfreiche Informationen und erhielten wirkungsvolle
Impulse für ihre Arbeit. Die Kinderklinik Bochum, das Jugendamt, die Beratungsstelle “Neue
Wege” und der “Weiße Ring” erläuterten im ersten Teil der Tagung ihre Arbeit anhand eines
praxisbezogenen Falles von Kindeswohlgefährdung.
17
In drei Workshops informierten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über:
•
Die Polizeiarbeit in Fällen von Kindesmisshandlung/
Kommissariat 12 der Bochumer Polizei
•
Kindesmisshandlung aus medizinischer Sicht /
Kinderklinik Bochum
•
Beraten, Unterstützung und Therapie
in Fällen von Kindesmisshandlung / Beratungsstelle
Neue Wege und Sozialer Dienst
Während der Veranstaltung konnten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen
einer Ausstellung über die Arbeit der Familienhebammen und Kinderkrankenschwestern des
Gesundheitsamtes informieren. Es bestand die Möglichkeit, die Fachkräfte des
Begrüßungsdienstes des Jugendamtes kennenzulernen und einen Einblick in das Arbeitsfeld
des Sozialen Dienstes zu erhalten. Die Träger der freien Jugendhilfe stellten ebenfalls ihre
Einrichtungen vor und informierten die Fachtagungsbesucher/innen über ihre pädagogischen
und therapeutischen Angebote.
Die nächste Bochumer Kinderschutzkonferenz ist für 2014 in Planung.
18
Bildung und Teilhabe
Der Bereich Bildung und Teilhabe wird in der Produktgruppe 31 10 abgebildet und ist der
Abteilung Kinder- und Jugendarbeit (51 3) zugeordnet.
Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung, welches am 30.03.2011 rückwirkend
zum 01.01.2011 in Kraft trat, ist Ergebnis einer Forderung des Bundesverfassungsgerichtes,
Kindern aus einkommensschwachen Familien direkt und ohne Umwege die Teilhabe an
unterschiedlichen Aktivitäten zu ermöglichen.
Nachdem die Inanspruchnahme des Bildungspaketes im Jahr 2011 bundesweit sehr
schleppend anlief, wurden für den Bereich der Stadt Bochum Wege gesucht und gefunden,
die anspruchberechtigten Kinder und Jugendlichen zu erreichen und einen Großteil der zur
Verfügung stehenden Gelder zweckentsprechend in Bochum zu verausgaben.
Zum 01.01.2012 wurde das Bildungspaket durch Beschluss der Trägerversammlung auf das
Jugendamt der Stadt Bochum übertragen. Damit war der Grundstein für das
Beratungs- und Service Center Bildung und Teilhabe gelegt.
19
Ziel zu Beginn des Jahres 2012 war es, einen Anteil von 70 % der berechtigten Kinder,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bochum mit einer Leistung aus dem
Bildungspaket zu erreichen.
Im Vergleich zum Jahr 2011 wurden die Anträge als auch die Ausgaben nahezu verdoppelt.
Leistungsart
Anträge
Ausgaben
SGB II
28.286
2.312.067,75 €
Wohngeld/
KiZ (Kindergeldzuschlag)
4.398
465.878,31 €
SGB XII
152
23.529,00 €
AsylbLG
(Asylbewerberleistungsgesetz)
489
75.297,57 €
33.325
2.876.772,63 €
Gesamt:
Das Ziel, 70% der Anspruchsberechtigten zu erreichen, konnte im Jahr 2012 umgesetzt
werden.
Ein Teil des Teams Beratungs- und Service Center Bildung und Teilhabe.
20
Kinderschutz und Frühe Hilfen
Risikomanagement Kindeswohlgefährdung (KWG)
Das in Bochum entwickelte Konzept „Risikomanagement KWG“ wurde 2012 weiterhin
konsequent umgesetzt und fortentwickelt. Das Konzept umfasst u. a. folgende Bestandteile:
•
•
•
•
•
•
•
•
wiederkehrende Grundlagenschulungen der Mitarbeiter/innen
Fortbildungen und Qualifizierungen
systematische Fallauswertung auf verschiedenen Ebenen
Abstimmung des Themas Kinderschutz mit den freien Trägern der Jugendhilfe und
Schulen
Kontrolle der Erreichbarkeit der Dienste
24 - Stunden Erreichbarkeit des KinderNotrufes (auch an Wochenenden)
Rückmeldesystem an KWG - Melder
Kontrolle der Einhaltung von fachlichen und organisatorischen Standards im Rahmen
der Bearbeitung von KWG
Um die verschiedenen Facetten des Risikomanagements KWG kontinuierlich und
systematisch im Blick zu behalten, wurde 2012 die KWG – Steuerungsgruppe gebildet.
Mitglieder der Steuerungsgruppe sind:
Amtsleiter
Kinderschutzbeauftragter
Abteilungsleiterin des Sozialen Dienstes
Abteilungsleiter Sozialpädagogische Fachdienste
Rechtsstelle des Jugendamtes
Herr Mehring
Herr Kraft
Frau Piedboeuf-Schaper
Herr Kühlborn
Frau Runge
Die Mitglieder der KWG – Steuerungsgruppe haben einen fortlaufenden Prüfungsauftrag in
den verschiedenen Arbeitsbereichen.
Die Steuerungsgruppe KWG tagt einmal pro Quartal nach einem festgelegten
Arbeitsschema, um die Ergebnisse der Analyse und Prüfungen zusammenzuführen,
auszuwerten und zu dokumentieren.
Sie trat in 2012 viermal zusammen. Im Prüfungszeitraum 2012 wurden insgesamt 40
Fallakten in den Kategorien Kindernotruf, Meldungen Häuslicher Gewalt, KWG bei Kindern
unter 6 Jahren geprüft.
Die Arbeit der KWG – Steuerungsgruppe bringt die verantwortlichen Leitungskräfte des
Jugendamtes im Bereich der KWG immer wieder an den Punkt, ihrer Fach- und
Organisationsverantwortung umfassend nachzukommen und dies entsprechend zu
dokumentieren. Es soll vermieden werden, dass durch Alltagsroutine und andere
Themenschwerpunkte das Thema „Kinderschutz“ aus dem Fokus gerät.
KinderNotruf des Jugendamtes
Rufbereitschaftsdienst/ KinderNotruftelefon des Jugendamtes
(Siehe hierzu den ausführlichen Bericht, Sozialer Dienst, Seite 104/ 105)
21
Arbeitskreise und Qualitätszirkel
Die Aufgabenbereiche des Kinderschutzbeauftragten der Stadt Bochum umfassen neben dem
gesetzlichen Kinderschutz gem. § 8a SGB VIII sowie § 8b SGB VIII die Begleitung des
KinderNotrufs, die Durchführung und Organisation von Schulungen von Fachkräften des
Jugendamtes und der Freien Träger, die Geschäftsführung im Qualitätszirkel der Bochumer
Schutzfachkräfte–Kindeswohlgefährdung sowie die Geschäftsführung des Arbeitskreises
Netzwerk Frühe Hilfen, der Fachsteuerungsgruppe Frühe Hilfen und des Interdisziplinären
Arbeitskreises gegen sexualisierte Gewalt und Misshandlungen an Kindern.
Qualitätszirkel Bochumer Schutzfachkräfte–Kindeswohlgefährdung
Im Qualitätszirkel arbeiten Mitarbeiter/innen der freien Trägern und des Jugendamtes
Bochum zusammen. Er unterliegt der Steuerung durch den Kinderschutzbeauftragten der
Stadt Bochum beim Jugendamt. In den regelmäßigen Arbeitstreffen werden die
Informationen der unterschiedlichen Arbeitsfelder und Ebenen zusammengeführt. Hierbei
sind besonders bedeutsam die Praxiserfahrungen, im Feld des Kinderschutzes, die
kontinuierlich ausgewertet wurden. Ziel ist es, den Kinderschutz systematisch zu betrachten
und Handlungsmodelle für die Praxis aufzubereiten.
Die fortlaufende Überarbeitung der Arbeitsinstrumente, vor allem hinsichtlich des neuen
Bundeskinderschutzgesetzes, war im Jahr 2012 ein Schwerpunkt der Arbeit.
Die Mitglieder des Arbeitskreises der Bochumer Schutzfachkräfte sind:
Dorothée Köllner
Der Paritätische Bochum
Ruth Klein-Funke
Caritasverband Bochum/Katholische Einrichtungen Bochum
Martin Kompa
Diakonie Ruhr / Evangelischer Kirchenkreis Bochum
Ina Lingner
Diakonie Werk im Evangelischen Kirchenkreis
Gelsenkirchen und Wattenscheid
Maria Michalak
AWO Ruhr Mitte/Bochum
Regine Hammerschmidt
Kinder- und Jugendring Bochum / AGOT Bochum
Heike Giehl
Jugendamt - städtische Kindertageseinrichtungen Stadt
Bochum/Jugendamt – Expertin und Insoweit erfahrene
Fachkraft für die städtischen Kindertageseinrichtungen
Peter Kraft
Beauftragter gemäß § 8a SGB VIII der Stadt Bochum Jugendamt und Geschäftsführer des Arbeitskreises der
Bochumer Schutzfachkräfte
22
Personalien im Qualitätszirkel
Die Aufgabe der Schutzfachkraft für die AWO - Einrichtungen in Bochum übernahm Maria
Michalak im Februar 2012 von Sabine Radke.
Im Rahmen des Qualitätszirkels wurden 11 Sitzungen im Jahr 2012 mit folgenden
Schwerpunktthemen durchgeführt:
• Neues Bundeskinderschutzgesetz - Konkrete Auswirkungen auf die unterschiedlichen
Praxisfelder
• Jahrestreffen für die Insoweit erfahrenen Fachkräfte 2012 mit dem Thema „Parentale
Hilflosigkeit“
• Ausbau der Fortbildungsangebote für Fachkräfte im Kinderschutz
• Evaluationsbögen 2011
• Einbeziehung weiterer Einrichtungen / Träger in die Strukturen des Kinderschutzes
• Überarbeitung des Kriterienkatalogs zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung
Der Arbeitskreis der Bochumer Schutzfachkräfte nahm im Jahr 2012 an folgenden wichtigen
Veranstaltungen teil und organisierte folgende Veranstaltungen:
25. Juni 2012
Jahrestreffen und Fachtag für alle aktiv beratenden Insoweit
erfahrenen Fachkräfte in Bochum
30. August 2012
Interne Fortbildung zum Thema „Kinder in Suchtfamilien“
29. September 2012
2. Bochumer Kinderschutzkonferenz 2012 – Zentrales
Netzwerktreffen zu Frühen Hilfen und Kinderschutz
20. November 2012
Trägerübergreifende Fortbildung für Mitarbeitende in Offenen
Ganztagsschulen zum Thema: Diagnostik / Erkennen von
Kindeswohlgefährdung im schulischen Alltag
Qualitätsdialog mit dem Sozialen Dienst
Der regelmäßige Austausch mit Ruth Piedboeuf-Schaper, Abteilungsleiterin Sozialer Dienst,
Jugendamt Bochum, wurde auch in 2012 fortgesetzt. Bei diesem Treffen wurde die
Zusammenarbeit reflektiert, konkrete „Fälle“ besprochen und weitere Arbeitsaufträge
abgesprochen.
Nach dem gemeinsamen Fachgespräch zum Thema „Inobhutnahmen in Kitas“ und der
daraus resultierenden „Empfehlung“ der Vorgehensweise in 2011, wurde diese in 2012 noch
einmal zusammengefasst und offiziell an alle Kindertageseinrichtungen und alle Gruppen
des Sozialen Dienstes geschickt.
Netzwerkarbeit mit Grundschulen
Sechs Lehrerinnen in Bochum wurden zur zertifizierten Insoweit erfahrenen Fachkraft
ausgebildet, die den Bezirken zugeordnet wurden. Die neue zuständige Schulrätin und die
sechs Lehrerinnen arbeiteten 2012 gezielt daran, Strukturen des Kinderschutzes im
Grundschulbereich zu verankern.
Es wurde damit begonnen, ein Handbuch zu erstellen, das allen Grundschulen die nötigen
Informationen, Verfahrenschritte und Materialien in gut handhabbarer Form zur Verfügung
stellen soll.
Die sechs Lehrerinnen nahmen an dem Jahrestreffen der Insoweit erfahrenen Fachkräfte
und weiteren Fortbildungen teil und bekamen alle relevanten Informationen zum Thema. Der
23
regelmäßige Austausch mit dem Qualitätszirkel und die individuelle Zusammenarbeit mit den
zugeordneten Schutzfachkräften sollen die Zusammenarbeit mit den Grundschulen weiter
stärken und zu einem funktionsfähigen Netzwerk beitragen.
Darüber hinaus sind die über das Bildungs- und Teilhabepaket eingestellten
Schulsozialarbeiter/innen in vielen Schulen auch eine wichtige und hilfreiche Unterstützung
im Kinderschutz.
Umsetzung Bundeskinderschutzgesetz
Die Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes, insbesondere der Aufbau einer
verbindlichen Netzwerkstruktur im Bereich Frühe Hilfen, standen für 2012 auf der Agenda
und werden in 2013 im Zusammenwirken mit der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen im
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
weiter umgesetzt.
Fortbildungen
Folgende Module wurden von den Schutzfachkräften 2012 angeboten:
• Schwieriges zur Sprache bringen
• Aufbaukurs: Schwieriges zur Sprache bringen - Teil II
• Kollegiale Beratung für Teams (trägerübergreifend)
• Diagnostik bei Kindeswohlgefährdung
• Juristische Fragen im Bereich Kinderschutz (Datenschutz, etc.)
• Prävention in der Jugendverbandsarbeit / Kinderschutz für Ehrenamtliche
• Kinderschutz für Freizeitleiter/innen
• System Jugendhilfe und Aufbau des Jugendamtes
• Rolle der „Insoweit erfahrenen Fachkraft“
In Kooperation mit der VHS Bochum wurden zudem Informationsveranstaltungen für die
interessierte Öffentlichkeit angeboten. Diese Kooperation wird fortgesetzt.
Evaluation - Auswertung 2012
Die Ergebnisse der jährlichen Evaluation im Rahmen des Kinderschutzes aller
Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendfreizeithäuser, Ambulanter Hilfezentren,
Beratungsstellen, OGS und Vereinen geben wichtige Rückmeldungen für die Arbeit des
Qualitätszirkels. Die Daten werden jährlich erhoben.
24
Nachfolgend sind die wichtigsten Ergebnisse aus den Rückmeldungen dargestellt:
Kinderschutz in Bochum:
Teilnahmen an zertifizierten Fortbildungen
§ 8 a SGB VIII -Kindeswohlgefährdungsfälle in den Einrichtungen*
davon anteilig keine KWG
davon anteilig mittlere KWG
davon anteilig akute KWG
Insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) in Fällen eingeschaltet
Meldung aus den Einrichtungen an den Sozialen Dienst des Jugendamtes
Anzahl der Personen
64
Bearbeitete Fälle
gesamt:
309**
Prozentualer Anteil:
50%
40%
10%
Anzahl der Fälle:
150
163
Erläuterungen zur Statistik:
*Im Rahmen der Evaluation wurden Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kinderund Jugendfreizeitarbeit, Beratungsstellen, ambulante und stationäre Einrichtungen der
erzieherischen Hilfen abgefragt.
**In den 309 Fällen wurden von den betreuenden Fachkräften gemäß dem
Standardverfahren mittlere, hohe und akute Kindeswohlgefährdung eingeschätzt. In 150
Fällen wurde eine Insoweit erfahrene Fachkraft in den Beratungsprozess mit einbezogen.
Konzept Frühe Hilfen
Mit der Überarbeitung und Aktualisierung des Konzeptes Frühe Hilfen aus dem Jahre 2007
wurde in 2012 begonnen.
25
Interdisziplinärer Arbeitskreis
gegen sexualisierte Gewalt und Misshandlungen an Kindern
Der Interdisziplinäre Arbeitskreis gegen sexualisierte Gewalt und Misshandlungen an
Kindern führte im Jahr 2012 drei Sitzungen durch.
22. Februar
29. August
14. November
2012
2012
2012
Der Arbeitskreis setzt sich aus Vertretern verschiedener Arbeitsbereiche zusammen.
Zu den Teilnehmern/innen gehören:
Mitarbeiter/innen des Jugend- und Gesundheitsamtes
Kinderärzte
Ärzte aus der Bochumer Kinderklinik
Mitarbeiter/innen aus dem Bereich der erzieherischen Hilfen
Mitarbeiter/innen aus den Bochumer Beratungsstellen
Mitarbeiter/innen aus den Kindertageseinrichtungen
Vertreter/innen aus den Bereichen:
Schulen
Kriminalpolizei
Staatsanwaltschaft
Verfahrenspflege
Rechtsanwälte
Weißer Ring.
Folgende Schwerpunktthemen wurden auf den Sitzungen behandelt:
•
•
•
•
•
•
Vorbereitung und Durchführung der 2. Bochumer Kinderschutzkonferenz am
29. September 2012
Schweigepflicht und Opferschutz
Migrationsarbeit und Kinderschutz
Vorstellung anonymisierter Fallbeispiele aus den Handlungsfeldern
Zusammenarbeit im Netzwerk
Einblicke in den Arbeitsalltag der Kriminalpolizei KK12
Inobhutnahmen
Inobhutnahmen
Jahr
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Anzahl
95
112
136
128
148
235
240
236
240
258
239
(vgl. Sozialer Dienst)
26
Daten, Fakten, Finanzielles
Produktplan des Jugendamtes
Die Aufgaben des Jugendamtes werden im Haushaltsplan der Stadt Bochum in den
Produktbereichen „Soziale Hilfen“ (1.31) und „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ (1.36)
abgebildet. Die Produktbereiche gliedern sich in insgesamt 7 Produktgruppen - Profitcenter,
welche in weitere 19 Produkte untergliedert sind (siehe hierzu Schaubild „Produktplan des
Jugendamtes“ auf der nachfolgenden Seite).
Dem Jugendamt sind folgende Produktgruppen zugeordnet:
Produktbereich 1.31 Soziale Hilfen
31 07 - Betreuungen / Unterhaltsleistungen mit den Produkten
Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
31 10 Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) mit den Produkten
BuT Leistungen SGB XI, XII
Hilfe für Asylbewerber-analog- BuT
BuT Leistungen nach dem AsylbLG
BuT Leistungen für Wohngeld, Kindergeld Zuschlag
BuT Leistungen SGB II
BuT Leistungen Schulsozialarbeit.
Produktbereich 1.36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe:
Der Produktbereich 1.36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gliedert sich wie folgt:
36 01 - Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung
diese Produktgruppe unterteilt sich in die Produkte:
Kindertageseinrichtungen
Förderung von Kitas freier Träger
Tagespflege
36 02 - Kinder- und Jugendarbeit
diese Produktgruppe unterteilt sich in die Produkte:
Außerschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Jugendsozialarbeit
36 03 - Hilfen zur Erziehung
diese Produktgruppe unterteilt sich in die Produkte:
Adoption und Pflegefamilie
36 04 - Institutionelle Bildung und Beratung
diese Produktgruppe unterteilt sich in die Produkte:
Familienbildung und Beratung
Schulpsychologische Beratung
36 05 - Vormundschaftswesen
entspricht dem Produkt:
Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften / Beistandschaften
27
28
29
Organisation und Personal des Jugendamtes
Jugendamt
Amtsleiter
Herr Mehring
51 0
Steuerungsunterstützung
Verwaltung 6
Institut
51 FPZ
Familienpädagogisches
Zentrum Institutsleiter
Herr Heuer
51 1
Grundsatz, Verwaltung
51 2
Kindertagesbetreuung
51 3
Jugendförderung
51 4
Sozialer Dienst
Abteilungsleiterin
Frau Tomczak
Abteilungsleiter
Herr Klingenberg
Mitarbeiter/innen
Verwaltung 26
Abteilungsleiter
Herr Keßler
Mitarbeiter/innen
Verwaltung 38
Abteilungsleiterin
Frau Piedboeuf-Scharper
Mitarbeiter/innen
Verwaltung 29
Verwaltung 13
Mitarbeiter/innen 47
(+ 146 Honorarkräfte)
Arbeitsgruppe
51 01
Besondere
Sozialpädagogische
Fachdienste
Herr Kühlborn
Betreuungen,
Amtsvormundschaften,
Unterhaltsvorschuss
Mitarbeiter/innen 45
Städt. Kindertageseinrichtungen
Mitarbeiter/innen 183
+ 14 Praktikanten/innen
+18 Poolkräfte
Kindertagepflege
Mitarbeiter/innen 6
Städt. Kinder- und
Jugendfreizeithäuser
Mitarbeiter/innen 39
+ 3 Trainees
BuT Mitarbeiter/innen 20
Schulsozialarbeiter/innen 39
30
Sozialer Dienst
Mitarbeiter/innen 80
(+ 3 MA in den Initiativen
Nachbarschaft)
+ 4 Trainees
Mitarbeiter/innen 17
Verwaltung 3
Personal des Jugendamtes
Prozentuale Verteilung auf die Fachabteilungen
Amtsleitung &
Steuerungsunterstützung alle Profitcenter-; 7;
1%
PC 3110
BuT; 20;
3%
PC 3602
Schulsozialarbeit; 39;
6%
PC 3603
Besondere
Sozialpädagogische
Fachdienste; 21;
3%
PC 36 01
Kindertageseinrichtungen
/Tagespflege;
216;
37%
PC 36 05
Vormundschaftsw esenPC
31 07
UVG/Betreuung; 59;
10%
PC 36 04
Institutionelle Bildung
u.Beratung; 48;
8%
PC 36 03
Sozialer Dienst,
Verw altung,
Wirtschaftliche
Jugendhilfe; 113;
19%
PC 36 02
Kinder-und Jugendarbeit;
78;
13%
Abbildung 1 - Personal Amt 51
Fortbildungen der Mitarbeiter/innen
Fortbildungen
Gesamt:
Weiblich
Männlich
601
488
113
Teilnehmer
Gesamt
Teilnehmer
weiblich
Teilnehmer
männlich
Anzahl der
Tage
Interne
Fortbildungen
129
105
24
170,5
Externe Fortbildungen
80
72
8
149
Mitarbeiter/innen
des Jugendamtes
Finanzieller Aufwand für interne Fortbildungen von insgesamt
14.000,- EUR
Finanzieller Aufwand für externe Fortbildungen von insgesamt
52.000,- EUR
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes wurden in 2012 für insgesamt 14.000,Euro intern und für 52.000,- Euro extern fortgebildet.
31
Haushaltsdaten
Im Haushaltsjahr 2012 betrug der fortgeschriebene Haushaltsansatz des Jugendamtes
(Aufwandsbudget) 149.392.004,- EUR. Erträge wurden in Höhe von -47.392.004,- Euro geplant,
so dass insgesamt ein prognostiziertes Jahresergebnis (Aufwand – Ertrag) von 102.464.027,Euro (Jahresfehlbetrag) beziffert wurde.
Das vorläufige Ergebnis 2012:
Erträge und Aufwendungen
2012 in Euro
Erträge
Aufwandsbudget (inkl. ZD,
Personal und Versorgung,
Bilanzielle Abschreibungen,
Interne Verrechnungen)
Ergebnis - Aufwand minus
Ertrag
(- Überdeckung/ +
Unterdeckung)
Haushaltsansatz fortgeschriebener
2012
Haushaltsansatz
2012
Ergebnis 2012/
vorläufiges IST
April 2013
-42.941.478
-47.392.004
-49.752.826
145.359.546
149.856.031
152.800.609
102.418.067
102.464.027
103.047.783
Bei Aufstellung des Haushaltsplanes 2012 hat das Jugendamt rd. 145,4 Millionen Euro an
Aufwendungen eingeplant. Im Laufe des Haushaltsjahres zeigte sich dann ein weiterer
Finanzbedarf, so dass der Haushaltsansatz nach Beschluss der politischen Gremien mit einem
Aufwand von rd. 149,9 Millionen Euro fortgeschrieben wurde. Das vorläufige Ergebnis stellt
einen Aufwand von 152,8 Millionen Euro dar.
Die Erträge sind ebenfalls von insgesamt geplanten 42,9 Millionen Euro und 47,4 Millionen Euro
im fortgeschrieben Haushaltsansatz auf 49,8 Millionen Euro im vorläufigen Ergebnis gestiegen.
Die Ertragssteigerung ist überwiegend im Profitcenter 3601 – Kindertagesbetreuung – zu
verzeichnen. Bei der Planung der Haushaltsansätze war die endgültige finanzielle Auswirkung
des Urteils zur Konnexität noch nicht bekannt. Es wurden dadurch Zuweisungen in Höhe von
2,6 Millionen Euro mehr (im Vergleich zum geplanten Haushaltsansatz) vereinnahmt.
Die weiteren Mehrerträge ergeben sich aus den erhöhten Landeszuweisungen aufgrund der
Steigerung der KiBiz-Pauschalen im Rahmen der Betriebskostenförderung, Ausbauten zu
Familienzentren, Erhöhung der Zuschüsse für Tagespflegeplätze und zusätzliche Pauschalen
für unter 3-jährige Kinder.
Die Ergebnisrechnung schließt mit einem vorläufigen Ergebnis (Unterdeckung) von 103
Millionen Euro (geplantes Ergebnis 102 Millionen Euro) ab. Zu berücksichtigen ist allerdings,
dass die mit 1,2 Millionen geplanten bilanziellen Abschreibungen noch nicht im Ergebnis
enthalten sind, so dass sich das Ergebnis voraussichtlich um diesen Betrag weiter
verschlechtern wird.
32
Anteil Jugendamt – Gesamtstadt
Ordentliche Aufwendungen - Ergebnis 2011
Ordentliche
Aufwendungen
Jugendamt
11%
Ordentliche Aufwendungen Gesamtstadt
Ordentliche
Aufwendungen
Gesamtstadt
89%
Ordentliche Aufwendungen Jugendamt
Abbildung 2 -Jugendamt/Stadt
33
Vorläufiges Ergebnis des Haushaltsjahres 2012
Vorläufiges Ergebnis des Jugendamtes im HJ 2012; Gesamtbudget ohne interne Verrechnungen
180 €
160 €
140 €
Millionen
120 €
Aufwand 2012
100 €
80 €
60 €
40 €
Ertrag 2012
20 €
0€
vorl. Ergebnis
Ertrag 2012
Aufwand 2012
49.752.826 €
152.800.609 €
Abbildung 3 -Ergebnis 2012
Das (vorläufige) Ergebnis der einzelnen Produktgruppen stellt sich wie folgt dar:
Profitcenter des Jugendamtes
Erträge und Aufwendungen
2012Stand 04/2013
2 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
3 Sonstige Transfererträge
4 Öffentlich-Rechtliche
Leistungsentgelte
5 Privatrechtliche
Leistungsentgelte
6 Erträge aus Kostenerstattung/umlage
3107
-101.818
3602
-32.540.918
-1.021.330
-13.517
-26
Gesamt
3603
-7.452.974
3604
-114.338
3605
-337.400
-34.013.986 €
-115.361 €
-3.600
-7.456.574 €
-379.811
-83.540
-3.670
-137.928
-604.949 €
-2.288.551
-127.327
-57.044
-5.055.013
-20.634
-7.548.569 €
-449
-1.369
-4.320
-250
-7.000
-13.387 €
1.282.952
9.950.401
3.485.685
6.649.434
2.165.634
906.715
24.440.821 €
7 Sonstige ordentliche Erträge
11 Personalaufwendungen
3601
12 Versorgungsaufwendungen
13 Aufwendungen für Sach-/
Dienstleistungen
0€
80.016
1.755.939
891.659
464.831
505.281
41.151
14 Bilanzielle Abschreibungen
15 Transferaufwendungen
16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
20 Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
24 Außerordentliche
Aufwendungen
** Interne Verrechnungen
Ergebnis /vorläufiges Ist 04/
2013
Budget Summe (Zeilen 13,15 und
16)
nicht verausgabte Mittel
Summe Erträge
Summe Aufwendungen
3.738.878 €
0€
4.389.072
61.358.146
4.040.805
46.605.890
1.020.210
54.889
117.469.011 €
895.029
545.017
238.569
265.700
67.076
43.270
2.054.660 €
4.139
4.139 €
0€
266.283
4.522.983
2.074.500
35.173.146
542.965
8.036.374
1.953.783
50.758.697
138.117
3.400.106
117.451,82
1.156.477
5.093.100 €
103.047.783
5.364.116
63.659.102
5.171.032
47.336.421
1.592.567
139.310
123.262.549 €
-487.380
-811.547
32.451
0
247.083
19.188
-2.825.563 €
-2.390.369
-40.514.996
-1.163.308
-5.180.940
-496.212
-7.000
-49.752.826 €
6.913.352
75.688.142
9.199.682
55.939.638
3.896.318
1.163.477
152.800.609 €
Abbildung 4 -Produktgruppen
34
Gesamtaufwand des Jugendamtes in Höhe von 152.800.609,- €
- Verteilung auf Produktgruppen - (Stand April 2012)
3604;
3.896.318 €;
3%
3605;
1.163.477 €;
1%
3107;
6.913.352 €;
5%
3603;
55.939.638 €;
36%
3601;
75.688.142 €;
49%
3602;
9.199.682 €;
6%
PC 31 07
PC 36 01
PC 36 02
UVG/Betreuung
Kindertageseinr./
Tagespflege
Kinder- und
Jugendarbeit
PC 36 03
Hilfen zur
Erziehung
PC 36 04
PC 36 05
Institutionelle
Bildung u. Beratung
Vormundschaftswesen
Abbildung 5 -Aufwand/Produktgruppen
Jugendamt Gesamtaufwand / Anteil Personalaufwand
Personalaufwand;
24.440.821 €
Aufwendungen;
128.359.788 €
Abbildung 6 -Aufwand
35
Personalkostenaufwand des Jugendamtes
Personalkosten Jugendamt 2012 mit einem Gesamtvolumen von 24.440.821 EUR
Auswertung nach Profitcentern
PC 36 04
Institutionelle Bildung
u.Beratung
2.165.634
9%
PC 36 03
Hilfen zur Erziehung
6.649.434
27%
PC 36 05
Vormundschaftswesen
906.715
4%
PC 31 07
UVG/Betreuung
1.282.952
5%
PC 36 01
Kindertageseinrichtungen/
Tagespflege
9.950.401
41%
PC 36 02
Kinder-und Jugendarbeit
3.485.685
14%
Abbildung 7 -Personalaufwand
Zentrale Dienste (ZD) - Budget des Jugendamtes nach Produktgruppen -
ZD Budget 2012 nach Profitcentern
20.254 €
1%
342.260 €
11%
255.053 €
8%
612.705 €
19%
1.305.102 €
39%
712.033 €
22%
PC 31 07
PC 36 01
PC 36 02
PC 36 03
PC 36 04
PC 36 05
PC 31 07
PC 36 01
PC 36 02
PC 36 03
PC 36 04
PC 36 05
UVG/Betreuung
Kindertageseinr./
Tagespflege
Kinder- und
Jugendarbeit
Hilfen
zur Erziehung
Institutionelle
Bildung u. Beratung
Vormundschaftswesen
Abbildung 8 -ZD-Budget
36
Berichte aus den Bochumer Sozialräumen
36
BergenHiltrop
19 Riemke
24
Günnigfeld
18 Hofstede
Bezirk I
25 Wattenscheid
Mitte
Bezirk II
27 Westenfeld
28
Höntrop
15 Kruppwerke
29
Eppendorf
63
WeitmarMitte
10 Grumme
11
dr Gl
ei ei
ec sk
14 dSü eninn tadt
s
26
Leithe
38
HarpenRosenberg
39
Kornharpen/
VoedeAbzweig
13 Altenbochum
46
Laer
47
Werne
49
LangendreerAlter Bf
Bezirk IV
48
Langendreer
485 488
53
WiemelHausen/
Brenschede
64
WeitmarMark
66
Dahlhausen
Bezirk III
391-393
17 Hordel
16 Hamme
37
Gerthe
55
Querenburg
Bezirk V
Bezirk VI
65
Linden
54
Stiepel
Abbildung 9 -Sozialräume
Die Arbeit des Jugendamtes ist sozialräumlich ausgerichtet. Das Bochumer Stadtgebiet gliedert
sich in sechs Bezirke, die sich aus den verschiedenen Sozialräumen zusammensetzen.
Unterjährig finden Konferenzen sowohl in den Sozialbezirken als auch auf
Bezirkssozialraumebene statt.
Bezirkssozialraumkonferenzen 2012
Bezirk:
Veranstaltungsort:
Ansprechpartner:
I
Mitte
Clubraum
Meinolf Hammerschmidt
II
Wattenscheid
Wattenscheider Rathaus
Uwe Lührs
III
Nord
Rolf Stemmermann
IV
Ost
U 27
Jugendfreizeithaus Gerthe
Bürgerhaus Bochum-Ost
Am Born 10
V
Süd
Rita Fries-Krüger
VI
Süd-West
JUMA
Jugendfreizeithaus Steinkuhl
Bezirksverwaltungsstelle
Hattinger Straße 389
37
Markus Neve
Petra Zimmermann
Schwerpunkthemen in den Bezirkssozialraumkonferenzen 2012 waren u. a.:
Sozialbericht
Situation Jugendlicher und Kinder im Stadtteil
U3-Betreuung
Jugendförderplan
gesunde Ernährung im Kita- Bereich
Inklusion
Schulentwicklungsplanung
Cyber-Mobbing
Umsetzung Bildung und Teilhabe
Fragebogenaktion „10 Jahre Sozialraum“
Vorstellung Pflegekinderdienst
Vorstellung Stadtteilmütter
Die Teilnehmerstruktur der Konferenzen setzte sich je nach Anforderungen des Sozialraumes
aus Teilnehmern der verschiedenen Bereichen der Kinder und Jugendarbeit zusammen wie z.
B.: Sozialer Dienst, Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen, Jugendfreizeithäuser,
Straßensozialarbeit, Gesundheitsamt, Schulen, Polizei, Ambulante Jugendhilfezentren,
Stadtbücherei und anderer Fachdienste.
38
Die Koordination der sozialräumlichen Arbeit, in den jeweiligen Sozialräumen, erfolgte im Jahr
2012 durch Mitarbeiter/innen des Jugendamtes.
Die Sozialraumkoordinatoren/innen 2012
Sozialraum
Nr.
KoordinatorIn
Telefon
Arbeitsbereich
Grumme
Gleisdreieck
Altenbochum
Südinnenstadt
Kruppwerke
Hamme/Hordel 06/08
Hofstede
Riemke
10
11
13
14
15
16
18
19
Heidrun Schlüter*
Martin Hachtkemper
Nina Bergjürgen
Patricia Piechota
Christa Drengenburg
Ann-Christin Wenzlow
Doris Rheker**
Renate Grundig
910 3138
910 5171
910 1081
910 3186
910 1375
910 3755
910 3197
53 13 59
51 43 Bo - Nord
51331
51 41 Bo - Mitte
51 41 Bo - Mitte
51 41 Bo - Mitte
51 41 Bo - Mitte
51 43 Bo - Nord
51 32
Günnigfeld
Wat-Mitte
Leithe
24
25
26
Boris Glitzner
Patricia Lorenz
Maik Loose
910 6485
910 6478
910 6375
51 42 Bo - Wat
51 42 Bo - Wat
51 42 Bo - Wat
Westenfeld
27
Marissa Wenning
910 6379
51 42 Bo - Wat
Höntrop
28
Eva Kleines
910 3567
51 42 Bo - Wat
Eppendorf
29
Klaus Breddemann
Gerthe//Hiltrop/Bergen
37/36 Stefan Kreggenfeld
Kornharpen/
Harpen/ Rosenberg
Laer
Werne
Langendreer
38
02327 548637
51 331
8 78 70
51 32
Anita Falkowski
910 4112
51 43 BVZ
46
47
48
Jürgen Wolf
Helga Kallmeier
Gabriele Dembski
610 65473
910 9365
910 9362
51 331
51 44 Bo – Ost
51 44 Bo - Ost
Langendreer Alter
Bahnhof
Wiemelhausen/
Brenschede
Stiepel
49
Manfred Grundig
28 65 41
51 32 Bo - Ost
53
Kirsten Fontius
910 9163
51 45 Bo - Süd
54
Christian Papies
910 9164
51 45 Bo - Süd
Querenburg
55
Bernd Laschitzki
38 30 38
51 32
02327 605440
51 331
Weitmar-Mitte /Mark
63/ 64 Jürgen Kotbusch
Linden
65
Axel Schneider
5996217
51 46 Bo - Südwest
Dahlhausen
66
Britta Küper
599 6213
51 46 Bo - Südwest
Teilnahme an der Sozialraumkonferenz *Stadtteilladen Grumme/**“Hofsteder Runde”
(Stand Dezember 2012)
39
Produktorientierte Berichterstattung über die Leistungen der Jugendhilfe
Steuerungsunterstützung
Amtsleitung und Mitarbeiter/innen der Steuerungsunterstützung
Amtsleitung
Dolf Mehring
Jugendhilfeplanung
1
Beauftragter für Kinderschutz, Fortbildungen
1
Beschwerdemanagement, Rechtsstelle
1
Revision, Qualitätsentwicklung, Rechtsstelle
1
Amtscontrolling, Qualitätsmanagement
1
Verwaltung
1
Inhalte und Ziele
Aufgabe und Zielsetzung der Steuerungsunterstützung
Die Arbeitsgruppe Steuerungsunterstützung ist direkt der Amtsleitung unterstellt. Hier werden
Aufgaben bearbeitet, die das gesamte Jugendamt in seiner Außen- und Innenwirkung betreffen.
Wesentliche Zielsetzung dabei ist, die unterschiedlichen Arbeitsfelder der Jugendhilfe
miteinander zu verzahnen, um zu vermeiden, dass die notwendige Spezialisierung der
Arbeitsansätze in den Fachabteilungen in seiner negativen Konsequenz zu einer Abschottung
führt. Dabei steht die ganzheitliche Betrachtung der Hilfe für Kinder und Jugendliche im Kontext
des Lebensfeldes besonders im Fokus. Diese Sozialräumliche Orientierung der Jugendhilfe ist
das fachliche Leitbild.
Jugendhilfeplanung
Nach § 80 Abs. 1 SGB XIII ist es Aufgabe der Jugendhilfeplanung, den Bestand an
Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche,
Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen
mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln sowie die notwendigen Vorhaben rechtzeitig und
ausreichend zu planen.
Das Thema Kindertagesbetreuung war auch im Jahr 2012 Schwerpunkt der
Jugendhilfeplanung. Zu den dauerhaften Aufgaben zählt die Koordination der jährlich
anstehenden KiBiz-Planung (Kinderbildungsgesetz), die auch in 2012 gemeinsam mit der
Abteilung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege unter Beteiligung der freien
Träger von Kindertageseinrichtungen in Bochum geplant wird. Auf Basis der Bedarfsanalyse
sowie anderer Einflussfaktoren wurde ein möglichst bedarfsgerechtes Angebot entwickelt. Der
Ausbau an Betreuungsangeboten für unter Dreijährige war mit Blick auf den ab August 2013
geltenden Rechtsanspruch im Fokus der Planungen für das Kindergartenjahr 2013/2014.
Einrichtungen in sozialstrukturell besonders belasteten Ortsteilen oder mit einem Profil, das
eine gesonderte Förderung begründet, konnten im Rahmen der KiBiz-Planung Anträge auf
40
Förderung als Brennpunkteinrichtung stellen, die von der Jugendhilfeplanung und der Abteilung
für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege geprüft wurden. Im Zusammenhang mit
dem U3-Ausbau wurden im Juli 2012 auch die Ergebnisse der Bochumer Elternbefragung zum
Betreuungsbedarf unter Dreijähriger ausgewertet und dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Um
den U3-Ausbau und den Umgang mit dem Rechtsanspruch möglichst effizient zu gestalten,
wurde zudem in 2012 ein Workshop eingerichtet, dessen Federführung der Jugendhilfeplanung
obliegt.
Darüber hinaus ist die Jugendhilfeplanung für die Koordination der Sozialräumlichen Arbeit
verantwortlich. Hierzu zählt die inhaltliche Ausgestaltung und Organisation der
Sozialraumkoordinatoren/innentreffen sowie
die Vorstellung
der Konzeption der
sozialräumlichen Arbeit in Bochum. Zu den Sozialraumkoordinatoren/innentreffen werden
neben den Sozialraumkoordinatoren/innen auch die Amtsleitung sowie die Abteilungs- und
Sachgebietsleitungen eingeladen. Die Koordination der Sozialräumlichen Arbeit ist eine
wichtige Schnittstelle zwischen Sozialraumkoordinator/innen und der ‚Verwaltung’ – sie soll den
Informationsaustausch in beide Richtungen unterstützen und so zur Transparenz beitragen. Ein
wichtiges Ereignis im Jahr 2012 war die Jubiläumsveranstaltung „10 Jahre
Sozialraumkonferenzen in Bochum“, die im November stattgefunden hat. Im Rahmen des
Jubiläums wurde bereits im Herbst 2011 eine Befragung unter den Teilnehmer/innen der
Sozialraumkonferenzen sowie den Sozialraumkoordinatoren/innen durchgeführt, um
Erkenntnisse über das Ansehen und den Einfluss der Sozialraumkonferenzen zu erhalten. Die
Ergebnisse wurden im Rahmen der Bezirkssozialraumkonferenzen, des Jugendhilfeausschusses und der Jubiläumsveranstaltung vorgestellt und in einer Broschüre veröffentlicht.
Zu den weiteren Aufgaben der Jugendhilfeplanung zählte in 2012 auch die Koordination und
inhaltliche Ausgestaltung des Sozialberichtes, der 2012 erschienen ist sowie die Mitarbeit an
der Gestaltung der kommunalen Sozialplanung.
In 2012 haben zudem die Arbeiten am neuen Kinder- und Jugendförderplan (2015-2019)
begonnen, der von der Jugendhilfeplanung im Zusammenwirken mit der Jugendförderung
erstellt und bis zur Fertigstellung Schwerpunktthema der Jugendhilfeplanung sein wird. Auch
hier wurde ein Workshop eingerichtet, der von der Jugendhilfeplanung organisiert wird und die
Themen aus den verschiedenen Arbeitsfeldern zusammenführt.
Daneben wurde die Jugendhilfeplanung in 2012 in verschiedene, dezernatsübergreifende
Projekte, wie „Untersuchungsräume Ost & West“ oder „Verstetigung im Stadtumbau West“,
eingebunden. Darüber hinaus war die Jugendhilfeplanung Mitglied der AG
Schulentwicklungsplanung sowie den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG und nimmt an
den überörtlichen Treffen der Jugendhilfeplaner/innen teil.
Kinderschutz, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungen/Interne Schulungen, Veranstaltungen
und Geschäftsführung von Arbeitskreisen/-gemeinschaften
Zu den Arbeitsschwerpunkten des Kinderschutzbeauftragten der Stadt Bochum gehörten 2012
die Einleitung des Prozesses zur Umsetzung neuer Aufgaben bedingt durch die Einführung des
neuen Bundeskinderschutzgesetzes. Des Weiteren begann im Jahr 2012 die Überarbeitung des
Konzeptes Frühe Hilfen und die Neustrukturierung bestehender Netzwerkstrukturen. Diese
Prozesse werden sich in 2013 fortsetzen.
41
Zu den Aufgabenfeldern gehörte die Geschäftsführung der Arbeitskreise
„Fachsteuerung Frühe Hilfen“ (2 Sitzungen),
Qualitätszirkel der Bochumer Schutzfachkräfte – Kindeswohlgefährdung
(11 Sitzungstermine und eine Fachtagung)
Arbeitskreis gegen sexualisierte Gewalt und Misshandlungen an Kindern und
Jugendlichen (interdisziplinär, 3 Sitzungen).
Neben den Beratungen gemäß §§ 8a und 8b des SGB VIII gehören noch die regelmäßigen
Überprüfungen auf Einhaltung des Standardverfahrens „Kindeswohlgefährdung“ zu den
Schwerpunkttätigkeiten im Kinderschutz.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit stand
wieder die Kampagne KinderNotruf im
Vordergrund. Gemeinsam mit vielen
fleißigen Helfern im Dezernat V, im
Jugend- und Gesundheitsamt und mit den
Trainees (soziale Berufe) wurden Plakate
und Flyer verteilt.
In verschiedenen Schülerzeitungen und in
der Bochumer Lokalpresse erschienen
Artikel und Anzeigen mit unserem Teddy
als Logo.
Die Internen Schulungen und die Externen Fortbildungsangebote wurden in 2012 mit den
folgenden Schwerpunkten: Aufbau und Organisation des Jugendamtes, Krisenmanagement,
sichere Gesprächsführung, Beschwerdemanagement, Bescheidtechnik sowie Fachschulungen
für Beistände, Mitarbeiter/innen der Unterhaltsvorschusskasse und für Trainees und
Schulsozialarbeiter/innen von Fachkräften des Jugendamtes und Fachreferenten/-dozenten,
durchgeführt.
Zentrale Veranstaltungen in dem Berichtsjahr waren die Fachtagung der Bochumer
Schutzfachkräfte am 25. Juni 2012 und die zweite Bochumer Kinderschutzkonferenz am
29. September 2012.
Des Weiteren beinhaltet dieser Arbeitsbereich die Betreuung, Beratung und die
Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII Fachverbände der Jugendhilfe.
Revision, Qualitätsentwicklung, Rechtsstelle
Innenrevision, Steuerung, Begleitung, Konzeption und Qualitätsentwicklung für die
Fachabteilungen des Jugendamtes sind zielgerichtet auf die Beratung und Unterstützung bei
der Einführung innovativer und Fehler vermeidender Verfahren und für die Verbesserung der
Aufbau- und Ablauforganisation. In diesem Jahr wurde u.a. ein Handlungsleitfaden für den
Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern sowie eine interne Verfügung zur
Veröffentlichung von Fotos in Broschüren und sonstigen Medien mit den Leitlinien für das Recht
am eigenen Bild erstellt. Vorhandene Handlungsempfehlungen und Amtsverfügungen wurden
geprüft und aktualisiert.
Wie bereits in den Vorjahren wurden innerhalb des internen Informations- und Kontrollsystems
die Einhaltung des Standardverfahrens bei Kindeswohlgefährdung und die präzise
Dokumentation der Prozessabläufe hinsichtlich der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit
42
überprüft. Die Ergebnisse wurden
Kindeswohlgefährdung” abgebildet.
vierteljährlich
in
der
Arbeitsgruppe
“Steuerung
Die Rechtsstelle des Jugendamtes ist für die Unterstützung der Fachdienste konzipiert. Die
Tätigkeit besteht einerseits aus der regelmäßigen Auswertung der vielfältigen Rechtsprechung
des Jugendhilferechts und angrenzender Rechtsgebiete. Hier ist besonders das zum
01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz zu erwähnen, aber auch die
Regelungen zum Sorgerecht, im Unterhalts- und Unterhaltsvorschussrecht und im rechtlichen
Bereich der Vormünder. Außerdem werden die Fachabteilungen in den komplexen und
umstrittenen rechtlichen Fragestellungen in Verwaltungsstreitverfahren sowie sonstigen
Streitverfahren z.B. vor dem Arbeitsgericht und in familiengerichtlichen Verfahren vor dem
Amtsgericht bzw. in Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht beraten und unterstützt.
Fragen des Sorge- und Umgangsrechts, des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Themen im
Zusammenhang mit § 8a SGB VIII wurden aufgegriffen und einer Lösung zugeführt. Darüber
hinaus unterstützte die Rechtsstelle die Fachabteilungen z. B. bei Fragen des Datenschutzes
und der Akteneinsicht sowie der Auslegung öffentlich-rechtlicher Einzelfragen und begleitete
Klageverfahren von ehemaligen Heimkindern.
In diesem Jahr wurde ein Verfahren zur Zusammenarbeit mit den Trägern der freien
Jugendhilfe, die im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Bochum tätig sind, neu
entwickelt und eingeführt. Hier besteht die Aufgabe der Rechtsstelle in der
Informationsbeschaffung und Auswertung, damit die Kooperation mit den Trägern der freien
Jugendhilfe einheitlich gesteuert werden kann. Zu den Aufgaben dieser Stelle gehört zudem
das Verfahren zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. Die
zahlreichen Anträge wurden geprüft und ggf. zur Entscheidung dem Jugendhilfeausschuss
vorgelegt.
Es gab in den bestehenden Arbeitskreisen unter
Gesprächsrunden für die Zusammenarbeit zwischen
der
Leitung
der
Rechtsstelle
1. dem Familiengericht und dem Pflegekinderdienst
2. der Staatsanwaltschaft und den Mitarbeiter/innen der Jugendgerichtshilfe beim
Jugendamt Bochum
Weiterhin nahm die Rechtsstelle teil an den überörtlichen Arbeitskreisen “Unterhaltsvorschuss”
und “Beistandschaften” sowie an dem Bochumer Arbeitskreis, dem „Runden Tisch im
Familienrecht“.
Zu den Aufgaben in der Rechtsstelle gehört es seit Jahren, die Ausbildung der juristischen
Referendare in der Verwaltungsstation zu begleiten. Die Referendare und Referendarinnen
bekommen auf diese Weise auch einen Einblick in die schwierigen, nicht nur juristisch lösbaren
Aufgaben eines Jugendamtes, z.B. des Sozialen Dienstes, des Pflegekinderdienstes oder der
im Unterhaltsrecht tätigen Mitarbeiter.
Im Rahmen der innerbetrieblichen Ausbildungen hat die Rechtsstelle zusammen mit der
Prozessvertretung im Arbeitsbereich der Beistandschaften Fachseminare für die Mitarbeiter und
Mitarbeiterin veranstaltet, und zwar zu den Themen “Unterhaltsrecht aktuell” und “Heranziehung
zum Unterhalt bei selbständig tätigen Unterhaltspflichtigen”. Zu dem Thema “Das
familiengerichtliche Verfahren” konnte für die Fachkräfte im Pflegekinderdienst und im Sozialen
Dienst ein Richter am Bochumer Familiengericht für eine Schulung gewonnen werden.
In der Kooperation mit der Evangelischen Fachhochschule Bochum wurde den Studenten und
Studentinnen zusammen mit der Leitung der besonderen sozialpädagogischen Fachdienste das
Aufgabenspektrum des Pflegekinderdienstes des Jugendamtes Bochum vorgestellt und an
43
einem besonders schwierigen Fall aus der Praxis, in dem ein umfangreiches Schutzkonzept bei
Kindeswohlgefährdung eingerichtet war, dargestellt.
Anlässlich der Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Hochschullehrer und
Hochschullehrerinnen des Rechts an Fachhochschulen/Fachbereichen des Sozialwesens in der
BRD an der Evangelischen Fachhochschule in Bochum waren eine Vormünderin, ein
Mitarbeiter des Sozialen Dienstes und die Rechtsstelle eingeladen, um über die Umsetzung des
Bundeskinderschutzgesetzes und des Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts aus der
Praxis zu berichten. Die Tagungsteilnehmer/innen begrüßten die Zusammenarbeit und
bedankten sich für den instruktiven Austausch zwischen den Mitarbeitern des Jugendamtes
Bochum und der Evangelischen Fachhochschule Bochum.
Ideen- und Beschwerdemanagement im Jugendamt
Geht man von den gestiegenen Erwartungen an Service und Qualität aus, vor allem im Hinblick
auf das gesetzlich vorgegebene umfangreiche Leistungsspektrum in der öffentlichen
Jugendhilfe, so dürfte sich das jugendamtseigene Ideen- und Beschwerdemanagement (51 0
BSM) seit dessen Einführung im Jahre 2009 inzwischen etabliert wie auch positioniert haben
und insofern nicht mehr wegzudenken sein. Verfahrensabläufe bedürfen der ständigen
Überprüfung, um sie bei entsprechendem Handlungsbedarf im Sinne von Bürgerfreundlichkeit
und Bürgernähe optimieren zu können. Die kooperative Zusammenarbeit zwischen 51 0 BSM
und den Fachabteilungen im Jahre 2012 kann positiv bewertet werden. Anregungen in Richtung
Fachabteilungen gehend sind als unterstützendes Instrumentarium zur Verbesserung der
internen Abläufe verstanden und aufgenommen worden. Dies konnte nicht zuletzt auch
deswegen erreicht werden, weil sämtliche Prozessschritte in den einzelnen Verfahren mit der
dafür notwendigen Transparenz für alle Beteiligten angegangen worden sind. In den
zahlreichen Vermittlungsgesprächen ist es überwiegend gelungen, die Beschwerdeführerinnen
und Beschwerdeführer „zufrieden“ zu stellen. Dies gelang in der Regel dadurch, dass getroffene
Fachentscheidungen transparent gemacht wurden. Dabei bewährten sich kurze Arbeitswege
und die direkte Einbindung der Abteilungsleitungen im jeweiligen Einzelfall. Die Entwicklung der
Service- und Ergebnisqualität stand auf diese Weise dauerhaft in der Diskussion. Insgesamt ist
festzustellen, dass durch den Einsatz des Ideen- und Beschwerdemanagements zahlreiche
Beschwerden erfolgreich bearbeitet werden konnten. Nur in einigen Ausnahmefällen konnten
Beschwerden nicht einvernehmlich gelöst werden.
Unter den Mitarbeiter/innen und Kollegen in den Fachabteilungen wurde das Ideen- und
Beschwerdemanagement als Chance für eine breitgefächerte Hilfestellung gesehen.
Auszug aus der Erfassung
Beschwerdemanagements:
und
Auswertung
44
im
Rahmen
des
Ideen-
und
*51 01
51 1
51 2
Besondere Sozialpädagogische
Fachdienste
513
Kinder- und Jugendarbeit
Grundsatz und Verwaltung,
Betreuungen, Vormundschaften,
Unterhaltsvorschuss,
Beistandschaften
51 4
Sozialer Dienst
Kindertagesbetreuung
51 FPZ
Familienpädagogisches
Zentrum
Controlling
Leistungs- und Wirkungssteuerung als wesentliche Komponenten kommunaler Führungsaufgaben erfordern im Rahmen einer Führungsunterstützung die Einrichtung eines Controllings
und eines unterjährigen Berichtswesens.
Das Controlling im Jugendamt schafft somit eine wichtige Voraussetzung zur Steuerung und
Ausrichtung des Leistungsangebots. Grundvoraussetzung ist dabei eine systematische
Darstellung und Ordnung der Produkte im Jugendamt sowie die Bildung von Wirkungszielen
und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung. Sie erleichtern die Orientierung an den zur
Verfügung stehenden Ressourcen und helfen, die Aufgabenerfüllung verstehbar zu machen.
Controllingberichte
unterstützen
dabei
die
gesamte
Führungsebene
in
ihrer
Entscheidungsfindung durch die Übermittlung von Steuerungsinformationen in strukturierter und
komprimierter Form.
45
Als Hilfsmittel zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Leistungserstellung enthalten sie
Datengrößen, die das Handeln im Jugendamt, die Ergebnisse und Wirkungen in einem
bestimmten Zeitraum abbilden. Im Rahmen von Plan-Ist-Vergleichen und Prognosen dienen die
Controllingberichte auch der unterjährigen Fortschrittskontrolle im Hinblick auf die
anzustrebenden Ziele. Zielbildung, Planung der Umsetzung, Entscheidung, Realisierung und
Kontrolle bilden die Eckpunkte im Managementkreislauf und sind damit Führungsaufgabe.
Dieser Prozess wird vom Controlling im Jugendamt nachhaltig unterstützt.
In quartalsmäßigen Abständen wurden aus allen Bereichen des Jugendamtes Controllingdaten
erfasst. Es wurden im Rahmen des Controllings:
Ziele definiert
Kennzahlen gebildet
Abweichungen erläutert
Handlungsstrategien entwickelt
Plan-Ist-Vergleiche erstellt.
Durch Abweichungsanalysen wurden die Zusammenhänge von Ursachen und beabsichtigter
Wirkung transparent und bei Bedarf Gegensteuerungsmaßnahmen im Hinblick auf die
angestrebten Ziele eingeleitet.
Der Controllingbericht enthält darüber hinaus einen Bericht über die Umsetzung der
Leistungsziele.
Qualitätsmanagement
Die besondere Situation in der Jugendhilfe, in der Angebote und Dienstleistungen nicht nur vom
kommunalen Träger, sondern im Wesentlichen von freien Trägern erbracht werden, erfordert
eine partnerschaftliche Kooperation und Zusammenarbeit.
§§ 3 und 79 SGB VIII begründen für die Kommunen bzw. die Jugendämter als Träger der
öffentlichen Jugendhilfe die Leistungsverpflichtung sowie die Gesamtverantwortung für
bedarfsgerechte und qualitätsorientierte Leistungen der Jugendhilfe.
Das Qualitätsmanagement ist ausgerichtet auf die Qualitätsfeststellung, -entwicklung und
-sicherung. Im Qualitätsdialog werden bestehende Leistungsangebote weiterentwickelt und
Angebotslücken für wichtige Zielgruppen erschlossen.
Auch in der Entgelt- und Vertragskommission kam dem Bereich des Qualitätsmanagements
eine große Bedeutung zu. Die Basis für Zielvereinbarungen zur Qualitätssicherung und
Qualitätsentwicklung bildete die Auswertung eines einheitlichen Abfragerasters zur
Qualitätseinschätzung der Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und den freien Trägern.
Bewertet wurden die Qualitätsmerkmale: strukturelle Rahmenbedingungen, Erreichbarkeit,
fachlicher Informationsaustausch/ fachliche Kompetenz, Verlässlichkeit, interkulturelle
Kompetenz, zielorientiertes Arbeiten im Hilfeverlauf, qualifizierte Kooperation im
Zusammenhang mit § 8a und Zufriedenheit der/des Fallverantwortlichen mit den Hilfeverläufen.
Im Rahmen des Qualitätsdialoges zwischen dem Jugendamt und den Trägern der Kinder- und
Jugendhilfeeinrichtungen in Bochum wurden die Einschätzungen zur Qualitätsbewertung
erörtert und gemeinsame Strategien entwickelt.
Der Aufgabenbereich „Controlling und Qualitätsmanagement“ umfasst des Weiteren die
Mitgliedschaft an der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII Fachverbände der Jugendhilfe.
46
Projektpläne 2012
Mit den Mitarbeiter/innen der Steuerungsunterstützung wurden Anfang des Jahres 2012
Zielvereinbarungen getroffen, die in Form von Projektplänen erfasst und abgebildet wurden. Für
jedes Ziel wurde jeweils ein Projektplan erstellt. Die Rückmeldung über den Projektstand
erfolgte quartalsmäßig an das Controlling. Für die Auswertung wurde die Skalierung erfüllt ☺,
offen und nicht erfüllt , zugrunde gelegt.
Auswertung - Projektpläne 2012
Einhaltung
Projektplan
Projekt:
Status
Infocafe der Abteilung
erfüllt
Kampagne KinderNotruf
erfüllt
Fortbildungskonzept /Interne Schulungen
erfüllt
Allgemeine Sicherheitsunterweisung / Brandschutz
erfüllt
2. Kinderschutzkonferenz
erfüllt
Internetauftritt des Jugendamtes
erfüllt
Amtscontrolling / Dezernatscontrolling
erfüllt
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
Statistik der Kinder- und Jugendhilfe, Berichterstattung
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII
erfüllt
☺
EVK – Qualitätsentwicklung/Qualitätscontrolling/
Qualitätsstandards der freien Träger
erfüllt
☺
Jahresbericht 2012
erfüllt
Auswertung Qualitätsbericht
zum „Standardverfahren Hilfeplanung“
erfüllt
10 Jahre Sozialraumarbeit in Bochum – Perspektive
erfüllt
Jugendförderplan 2014 - Vorbereitung
erfüllt
Kita - Elternbefragung
erfüllt
Sozialberichterstattung
erfüllt
Jugendamtselternbeirat
erfüllt
Interne Schulungen (Örtl. Zuständigkeit, BSM,
Bescheidtechnik)
erfüllt
Innenrevision - Aktenprüfung bei 514
erfüllt
Fortbildung intern - Beistände- Unterhaltsvorschussrecht
erfüllt
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
Erstellung einer Richtlinie/Handlungsleitfaden
Anerkennung nach § 75 SGB VIII
offen
Umgang mit minderj. unbegleiteten Flüchtlingen
Amtsverfügung
erfüllt
☺
47
Bemerkung
vorgesehen
April bis Juni
2013
- Produktgruppe 3601 Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung nach SGB VIII
Abteilung 51 2 Kindertagesbetreuung
Produkt, Beschreibung, Produktziele, gesetzliche Grundlagen
Die Produktgruppe - 36 01 - Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung gliedert
sich in die Produkte:
► Kindertageseinrichtungen,
► Förderung von Kitas Freier Träger,
► Tagespflege
Beschreibung:
Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung
Familienunterstützende Betreuung, Pflege, Erziehung und Bildung in Einrichtungen und
Tagespflegestellen von:
0 bis unter 3 Jährigen
3 bis unter 6 Jährigen
6 bis unter 14 Jährigen
Kooperationen mit Schulen und Fachdiensten, Fachberatungsangebote sowie
Verwaltungsleistungen
Planung und Koordination des Bedarfes von Plätzen,
Be- und Abrechnung von Elternbeiträgen,
Beantragung und Abrechnung von Landesmitteln und Zuschussgewährung an freie Träger.
Ziele:
Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz
Bereitstellung von Plätzen in angemessener Zahl entsprechend der Bedarfslage
mit entsprechenden Qualitätsstandards
Sicherstellung ganzheitlicher Erziehung, Bildung insbesondere Förderung in
allen Bereichen der Persönlichkeit.
Gesetzliche Grundlagen:
Die gesetzliche Grundlage des Arbeitsbereiches “Kindertageseinrichtungen“ und
„Kindertagespflege“ basieren auf den §§ 22 ff SGB VIII sowie auf den Vorgaben des
Kinderbildungsgesetzes -KiBiz- und der hierzu ergangenen Verordnungen.
Die gesetzliche Grundlage des Arbeitsbereiches “Kindertagespflege” basiert auf den §§ 22 ff
SGB VIII sowie §§ 1 - 4, §§ 9, 10, 11, 16, 17, 18, 22, 23 Kinderbildungsgesetz (KiBiz).
48
Personal
Mitarbeiter/innen der Abteilung für Kindertagesbetreuung
Leitung
Herr Klingenberg
Fachberatung
2
Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen gesamt
215
davon pädagogische Fachkräfte
164
davon Küchenkräfte
19
davon Praktikanten
14
davon Poolkräfte*
18
Verwaltung
25
Kindertagespflege, Soz. Päd. Fachkräfte
6
249
Gesamtzahl Personal in der Abteilung
* (Ersatz für längerfristige Personalausfälle)
Kindertageseinrichtungen
Träger von Kindertageseinrichtungen - Anteile nach Anzahl Kita’s
Stadt;
17;
10%
Vereine und
Elterninitiativen;
32;
19%
Arbeiterwohlfahrt;
24;
14%
Caritas;
7;
4%
Evgl.
Kirchengemeinden;
Kirchenkreise;
Diakonie Ruhr;
50;
30%
KiTa Zweckverband
im Bistum Essen;
39;
23%
Abbildung 10-Träger/Kita’s
49
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen – Anteile nach Trägern
Vereine und
Elterninitiativen;
1.336;
14%
Stadt;
1.191;
12%
Arbeiterwohlfahrt;
1.391;
14%
Caritas;
319;
3%
Evgl.
Kirchengemeinden;
Diakonie Ruhr;
3.136;
32%
KiTa Zweckverband
im Bistum Essen;
2.472;
25%
Abbildung 11-Plätze/Kita’s
Anzahl der Kindertageseinrichtungen und Anzahl der Plätze
Kindertageseinrichtungen - Anzahl der Einrichtungen und Anzahl der Plätze
zum Stichtag 31.12.2012
Träger
Anzahl der
Einrichtungen
Anzahl der Plätze
Stadt
17
1.191
Arbeiterwohlfahrt
24
1.391
Evangelische Kirchengemeinden,
Kirchenkreise und Diakonie Ruhr
50
3.136
KiTa Zweckverband im Bistum Essen
39
2.472
Caritasverband für Bochum und
Wattenscheid e.V.
7
319
Vereine und Elterninitiativen
32
1.336
Gesamt
169
9.845
50
Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen
Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen
Kinder unter drei
Jahre in
Gruppenform II
Träger
Gruppenform
Typ
Stunden
Kinder von 2 bis 3
Jahren
In Gruppenform I
Kinder im Alter von 3 -6
Jahren in Gruppenform I
und Gruppenform III
a
b
c
a
b
c
a
b
c
25
35
45
25
35
45
25
35
45
Schulkinder
vom 6. bis
zum
vollendeten
14.
Lebensjahr
Gruppenform
III
Summe
Stadt
0
0
86
2
38
35
137
458
385
50
1.191
AWO
18
35
139
9
39
54
171
383
533
10
1.391
Ev. u. Diakonie
0
50
70
12
74
58
415
1.613
804
40
3.136
Zweckverband
0
27
15
18
30
6
473
1.373
530
0
2.472
Caritas
0
12
32
0
9
15
35
97
99
20
319
Vereine und
Elterninitiativen
6
39
150
3
42
69
54
289
624
60
1.336
24
163
492
44
232
237
1.285
4.213
2.975
180
9.845
Gesamt
Gesamt nach
Gruppenform
679
513
8.473
180
Plätze für unter dreijährige Kinder zum Stand 31.12.2012
in
Kindertageseinrichtungen
in
Tagespflege
Gesamt
Versorgung
%
1.192
821
2.013
26,90
51
Belegungsquoten in Bochumer Kindertageseinrichtungen:
nach Ablauf des Kindergartenjahres 2011/2012 und zum Stichtag 31.12.2012 im
Kindergartenjahr 2012/2013
Gruppenform
Anzahl
der
Plätze
KJ 11/12
Gruppentypen
Gruppenform Ia
(20 Kinder/ 25 WStd.)
Gruppenform I
2 - 3 und 3 - 6 Gruppenform Ib
(20 Kinder/ 35 WStd.)
Jahre
Gruppenform Ic
(20 Kinder/ 45 WStd.)
Gruppenform IIa
(10 Kinder/ 25 WStd.)
Gruppenform
Gruppenform IIb
II
(10 Kinder/ 35 WStd.)
0 - u 3 Jahre
Gruppenform IIc
(10 Kinder/ 45 WStd.)
Gruppenform Gruppenform IIIa
(25 Kinder/ 25 WStd.)
III
3 - 6 Jahre und Gruppenform IIIb
(25 Kinder/ 35 WStd.)
Schulkinder
(III/35
Gruppenform IIIc
Stunden)
(20 Kinder/ 45 WStd.)
Gruppenform
I - III
Plätze gesamt:
Belegung
im Kiga
Jahr 11/12
in Prozent
Kindpauschalen
KJ 11/12
nach Ablauf
des Kindergartenjahres
Anzahl
der Plätze
KJ 12/13
134
98,5
142
128
90,1
713
695
97,5
744
716
96,2
723
741
102,5
834
868
104,1
38
41
107,9
24
43
179,2
147
139
94,6
163
160
98,2
461
457
99,1
492
485
98,6
1.413
1.355
95,9
1.187
1.090
100,3
3.796
3.767
99,2
3.881
3.782
97,5
2.430
2.517
103,6
2.378
2.396
100,8
9.857
9.846
99,90
9.845
9.668
98,20
Übersicht über die Familienzentren in Bochum
36
BergenHiltrop
19 Riemke
18 Hofstede
10 Grumme
16 Hamme
Bezirk I
25 Wattenscheid
Mitte
28
Höntrop
15 Kruppwerke
29
Eppendorf
63
WeitmarMitte
11
dr Gl
ei eis
ec k
14 dSü en inn tadt
s
Bezirk II 27 Westenfeld
53
WiemelHausen/
Brenschede
38
Harpen-
54
Stiepel
52
46
Laer
49
LangendreerAlter Bf
485 488
55
Querenburg
Bezirk V
Bezirk VI
65
Linden
Bezirk III
Rosenberg
39
Kornharpen/
47
VoedeAbzweig
Werne
13 Altenbochum
64
WeitmarMark
66
Dahlhausen
37
Gerthe
391-393
17 Hordel
26
Leithe
Belegung
Stand:
Dezember
2012
in Prozent
136
Familienzentren
24
Günnigfeld
Kindpauschalen
KJ 12/13
Stand:
Dezember
2012
Bezirk IV
48
Langendreer
Stadtbezirk I,
Mitte
Stadtbezirk II,
Wattenscheid
Insgesamt 9 zertifizierte Familienzentren
Adresse
Nibelungenstraße 6,
44793 Bochum
Zechenstraße 12,
44791 Bochum
Wichernstraße 10,
44791 Bochum
Engelsburger Straße 168,
44793 Bochum, Verbund mit:
Lerschstraße 2, 44793 Bochum
Dibergstraße 59,
44789 Bochum
Träger
Caritasverband für Bochum e.V.
Dorstener Str. 187 c,
44809 Bochum
Kita-Zweckverband im Bistum Essen
Kortumstr. 146,
44787 Bochum
Verein / DPWV
Zillertalstr. 5 – 7,
44807 Bochum
Arbeiterwohlfahrt Bochum
Liebfrauenstr. 11,
44803 Bochum
Kita-Zweckverband im Bistum Essen
Stadt Bochum
Kindergartengemeinschaft im evgl.
Kirchenkreis Bochum
IFAK / DPWV
Evangelische Kirchengemeinde
Bochum
Insgesamt 7 zertifizierte Familienzentren
Adresse
Lutherstraße 3,
44866 Bochum
Träger
Kindergartengemeinschaft im evgl.
Kirchenkreis Gelsenkirchen und
Wattenscheid
SKFM Wattenscheid e.V.
Hollandstraße 24,
44866 Bochum
Westenfelder Str. 117,
44867 Bochum
Kita-Zweckverband im Bistum Essen
Bußmanns Weg 16,
44866 Bochum
Arbeiterwohlfahrt Bochum
Emilstraße 44,
44869 Bochum
Caritasverband für Bochum und
Wattenscheid e.V.
Preins Feld 6,
44869 Bochum
Kindergartengemeinschaft im evgl.
Kirchenkreis Gelsenkirchen und
Wattenscheid
Kita-Zweckverband im Bistum Essen
Schmiedestr. 29, 44866 Bochum
Verbund mit:
Stresemannstr. 11,44866 Bochum
Gertrudenhof 6, 44866 Bochum
53
Stadtbezirk III,
Nord
Insgesamt 3 zertifizierte Familienzentren
Adresse
Heinrichstraße 40 a,
44805 Bochum
Im Hagenacker 4,
44805 Bochum
Zur Wegschere 2,
44791 Bochum
Stadtbezirk IV,
Ost
Stadtbezirk V,
Süd
Träger
Stadt Bochum
Kita-Zweckverband im Bistum Essen
Kindergartengemeinschaft im evgl.
Kirchenkreis Bochum
Insgesamt 3 zertifizierte Familienzentren
Adresse
Hauptstraße 238,
44892 Bochum
Am Neggenborn 77,
44892 Bochum
Träger
Waldorf / DPWV
Kreyenfeldstraße 88,
44894 Bochum
Arbeiterwohlfahrt Bochum
Arbeiterwohlfahrt Bochum
Insgesamt 5 zertifizierte Familienzentren
Adresse
Lennershofstraße 64,
44801 Bochum, Ruhr-Uni
Im Haarmannsbusch 2,
44797 Bochum
Robert-Koch-Straße 33,
44801 Bochum
Träger
AkaFö / DPWV
Auf dem Backenberg 6,
44801 Bochum
Kindergartengemeinschaft im evgl.
Kirchenkreis Bochum
Gropiusweg 14,
Arbeiterwohlfahrt Bochum
Kindergartengemeinschaft im evgl.
Kirchenkreis Bochum
Kita-Zweckverband im Bistum Essen
44801 Bochum
54
Stadtbezirk VI,
Südwest
Insgesamt 4 zertifizierte Familienzentren
Adresse
Matthäusstraße 1, 44795 Bochum,
Verbund mit:
Lange Malterse 28 a,
44795 Bochum
Dr.-C.-Otto-Straße 172,
44879 Bochum
Träger
Kindergartengemeinschaft im evgl.
Kirchenkreis Bochum
Wasserstraße 435 b (Integrative
Tagesstätte), 44795 Bochum
Diakonie Ruhr
Am Chursbusch 20, 44879
Bochum
Arbeiterwohlfahrt Bochum
55
Arbeiterwohlfahrt Bochum
Kindertagespflege
In Bochum liegt der Anteil der Kindertagespflege an den U3-Betreuungsplätzen bei rund 40,80
% (Stand 31.12.2012).
Im Jahr 2012 stellte sich die strukturelle Situation in der Kindertagespflege in Bochum
insgesamt wie folgt dar:
Tagespflegestellen
Zahl der Plätze pro Tagespflegestelle
(freie und besetzte) für
Anzahl der
Tagespflegestellen
Anzahl der Plätze
1 Kind
171
171
2 Kinder
116
232
3 Kinder
87
261
4 Kinder
35
140
5 Kinder
84
420
493
1.224
Gesamt
Altersstruktur
Neu-Vermittlungen
Anzahl der bestehenden
Tagespflegeverhältnisse
2009
2010
2011
2012
2009
2010
2011
2012
0 - unter 3 Jahre
437
549
587
689
394
476
568
588
3 - unter 6 Jahre
148
181
208
174
96
135
112
79
6 - unter 14 Jahre
200
233
239
220
12
90
77
37
757
739
Gesamt
785
963 1.034 1.083
610
701
Platzentwicklung der Betreuung von U3 Kindern im Bereich Tagespflege:
Jahr
2009
2010
2011
2012
Anzahl der Plätze
497
635
718
787
(437 belegte + 60 freie Plätze)
(549 belegte + 86 freie Plätze)
(587 belegte + 131 freie Plätze)
(689 belegte + 98 freie Plätze)
Entwicklung der bezuschussten Tagespflegeverhältnisse (Jahresdurchschnitt):
Jahr
2009
2010
2011
2012
Anzahl der Tagespflegeverhältnisse
561
Tagespflegeverhältnisse
744
Tagespflegeverhältnisse
890
Tagespflegeverhältnisse
979
Tagespflegeverhältnisse
56
Entwicklungsverlauf 2009 bis 2012
2012
2011
Kinder mit Zuschuss
Tagespflegeplätze u3
Tagespflegekinder
Tagespflegestellen
2010
2009
0
200
400
600
800
Abbildung 12-Tagespflege
57
1000
1200
Finanzielles in der Kindertagesbetreuung
Anteil der Produktgruppe 36 01 Kindertagesbetreuung am Gesamtbudget des
Jugendamtes (Amt 51) in Höhe von 152.800.609 Euro
Anteil Produktgruppe
3601
Kindertagesbetreuung
am Gesamtaufwand
Amt 51;
75.688.142 €;
49%
Gesamtaufwand
Amt 51
ohne 3601;
77.112.467 €;
51%
Abbildung 13-3601
Prozentuale Aufteilung Budget (Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen,
sonstige ordentliche Aufwendungen) der Produktgruppe 3601 Kindertagesbetreuung
Städtische
Kindertageseinrichtungen
1 36 01 01 01;
1.655.142 €;
3%
Übernahme
Elternbeitrag
Betreuung Schule
1 36 01 02 06;
1.201.282 €;
2%
Tagespflege
1 36 01 03 01 ;
5.156.062 €;
8%
Abbildung 14-Budget 3601
58
Anteil 1 36 01
Budget ohne
Unterhaltung
städt.Kitas,
Tagespflege, OGS
; 55.646.616 €;
87%
Leistungen nach KiBiz
Gesetzliche Transferaufwendungen nach Kibiz 2012
an freie Träger
60.000.000 €
50.000.000 €
Gesetzliche Leistungen
nach Kibiz
Gesamt 2012
40.000.000 €
30.000.000 €
20.000.000 €
10.000.000 €
Evangl. Träger
Kathl. Träger
AWO
Sonstige Träger
Caritasverband
0€
Träger
Gesetzliche Leistungen
nach Kibiz -Gesamt 2012 -
50.746.358 €
AWO
9.451.239 €
Caritasverband
2.170.519 €
Evangl. Träger
16.151.262 €
Kathl. Träger
11.689.085 €
Sonstige Träger
11.284.253 €
Abbildung 15-KiBiz
Übernahme von Beiträgen für Schulbetreuungsmaßnahmen
Für Eltern mit geringem Einkommen werden die Elternbeiträge für die Maßnahmen der
Schulbetreuung „8 – 13“, „13+“ und „Offene Ganztagsgrundschule (OGS)“ auf der Grundlage
eines Ratsbeschlusses ganz oder teilweise übernommen. Die entsprechenden Fälle werden in
der Abteilung für Kindertagesbetreuung bearbeitet.
Ausbau der Schulbetreuungsmaßnahmen im Schuljahr 2011/2012
Art der
Betreuung
OGS,
8-13,
13+
Anzahl der Schüler/innen mit Erstattungsanspruch
in den Schuljahren
07/08
08/09
09/10
10/11
11/12
1.515
1.822
1.917
2.047
1.931
Haushaltsmittel pro Haushaltsjahr
2008
2009
2010
2011
2012
885.435
1.031.601
1.143.280
1.259.310
1.194.553
59
Entwicklungsverlauf Schüler/innen mit Erstattungsanspruch in
Betreuungsmaßnahmen Schuljahr 2007/2008 – 2010/2011
2011/2012
1.931
2010/2011
2.047
2009/2010
1.917
2008/2009
1.822
2007/2008
1.515
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
Abbildung 16-Erstattungsanspruch
Finanzielle Entwicklung 2008 – 2012 im Bereich Schulbetreuung
2011/2012
1.194.553
1.259.310
2010/2011
1.143.280
2009/2010
1.031.601
2008/2009
885.435
2007/2008
0
200.000
400.000
600.000
Abbildung 17-Schulbetreuung
60
800.000
1.000.000 1.200.000 1.400.000
Fachberatung für Kindertageseinrichtungen
In
der
Abteilung
für
Kindertagesbetreuung
sind
zwei
Fachberaterinnen
für
Kindertageseinrichtungen beschäftigt. Fachberatung wird sowohl für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in den städtischen Einrichtungen als auch übergeordnet in Kooperation mit den
Fachberatungen der freien Träger angeboten.
Die kommunale Fachberatung findet u. a. statt in Form von:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Einzelberatungen mit Leitungen der städtischen Kindertageseinrichtungen;
Teilnahme an Teamsitzungen;
Durchführung von Leitungskonferenzen;
Durchführung von Facharbeitskreisen;
Organisation und Durchführung von Fortbildungen;
Weiterentwicklung von Konzeptionen;
Entwicklung von Qualitätsstandards;
Beratung im Hinblick auf Umbauplanungen für den U3-Ausbau (Festlegung des
Raumprogramms);
Heimaufsicht für alle Kindertageseinrichtungen in Bochum in Abstimmung mit dem
Landesjugendamt;
Hilfeplanung für Kinder mit Behinderungen;
Weitergabe und Beratung gesetzlicher Vorgaben und Rahmenbedingungen;
Vermittlung von Kindergartenplätzen im Rahmen des Rechtsanspruchs;
Unterstützung und Beratung im Rahmen der Zertifizierung zum Familienzentrum.
Weiterhin ist die kommunale Fachberaterin als „Insoweit erfahrene Fachkraft“ für die
Bearbeitung in Fällen von Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII in
Kindertageseinrichtungen zuständig.
Eine Fachberaterin des Jugendamtes ist gleichzeitig Sachgebietsleiterin für die städtischen
Kindertageseinrichtungen und somit Dienstvorgesetzte des Personals in den städtischen
Einrichtungen. Sie hat, teilweise mit Unterstützung anderer Fachämter, die Personalauswahl,
die Personalbetreuung, die Verwaltung der Sachmittel sowie die Gebäudeverwaltung (in
Kooperation mit den Zentralen Diensten) zu steuern.
Zur Abstimmung von fachlichen Standards und Absprachen zu sämtlichen Fragen, die
Kindertageseinrichtungen betreffen, findet regelmäßig ein Arbeitskreis „Fachberatung“ statt,
dessen Geschäftsführung durch die Fachberatung der Stadt Bochum sichergestellt wird. An
diesem Arbeitskreis nehmen alle Fachberaterinnen und Fachberater der freien Träger teil.
Delfin 4 Sprachfördermaßnahmen
Sprachförderung nach „Delfin 4“ in Kindertageseinrichtungen
Delfin 4 steht für „Diagnostik, Elternarbeit, Förderung der Sprachkompetenz in NRW bei
vierjährigen Kindern“. Der verbindliche Sprachtest ist seit März 2007 gemäß § 36 Abs. 2
Schulgesetz vorgeschrieben. Die erste Stufe des Verfahrens findet in den
Kindertageseinrichtungen statt. Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder zwei Jahre vor der
Einschulung zur Teilnahme an diesem Sprachstandsfeststellungsverfahren vorzustellen.
Diejenigen Kinder, bei denen Defizite im Sprachstand der deutschen Sprache festgestellt
werden, müssen an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen. Diese zusätzlichen
Sprachförderangebote werden in Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Das Verfahren “Delfin
4" ist durch die Landesregierung vorgegeben und wurde in enger Abstimmung mit dem
Schulamt der Stadt Bochum in allen Bochumer Tageseinrichtungen implementiert. Die
61
Durchführung der Sprachstandserfassung führte 2012 zur Beantragung der “Delfin 4
Sprachförderplätze”, verteilt wie folgt auf die Trägergruppen:
Träger
Anzahl der
Einrichtungen
Anzahl der neuen Kinder
für die ab dem 01.08.2012
Anträge beim LWL gestellt
wurden
KGJ 2012/2013
Kindertageseinrichtungen der
Arbeiterwohlfahrt
23
117
Kindertageseinrichtungen des
Kita Zweckverbandes
34
199
Caritas
Kindertageseinrichtungen
5
27
Evangelische
Kindertageseinrichtungen
44
254
9
57
14
107
129
761
Vereine und Elterninitiativen
Städt. Kindertageseinrichtungen
Gesamt
Für die Sprachfördermaßnahmen stellt das Land pro Kind mit Sprachförderbedarf zusätzliche
Mittel in Höhe von 350,00 EUR pro Kindergartenjahr bereit. Die Mittel wurden vorrangig für
zusätzliche Personalkosten, Fortbildung und Material eingesetzt.
Im nunmehr sechsten Jahr der Sprachstandserhebung „Delfin 4“ wurden bis zum 31.12.2012
auf Grundlage des zweistufigen Verfahrens für Bochum 761 Anträge beim Landesjugendamt für
die Sprachförderangebote, verteilt auf 129 Einrichtungen, gestellt.
Die
683
Sprachfördermaßnahmen
aus
der
Delfin4-Sprachstandserhebung
vom
Kindergartenjahr 2011/2012 werden darüber hinaus weiterhin in den Kitas durchgeführt, so
dass zum 31.12.2012 insgesamt 1.444 Kinder im Rahmen dieser Maßnahme gefördert werden.
Aktuelles aus der Kindertagespflege
Das Jugendamt und der in diesem Bereich tätige freie Träger “Sozialdienst katholischer Frauen
SkF” haben die Aufgabe, die Tagespflegepersonen und Eltern pädagogisch zu unterstützen und
zu beraten, Betreuungsplätze vorzuhalten, für die Vernetzung der Tagespflegepersonen zu
sorgen und den Schutz der Kinder sicherzustellen. Darüber hinaus wird die Qualifizierung der
Tagespflegepersonen sichergestellt. Ziel ist es, gut qualifizierte Tagespflegepersonen in allen
Stadtbezirken zur Verfügung zu haben, um berufstätigen, in Ausbildung stehenden oder
arbeitsuchenden Eltern (auch mit “ungewöhnlichen” Arbeitszeiten) individuelle Lösungen für die
Kinderbetreuung anbieten zu können. Die Aufgabe der Qualifizierung wird in Bochum durch den
Kooperationspartner SkF wahrgenommen. Er ist anerkannter Maßnahmeträger des
„Bundesverbandes für Kindertagespflege“ und bietet den Tagespflegepersonen die Möglichkeit,
das Zertifikat „Qualifizierte Tagespflegeperson“ zu erhalten. Der SkF war 2012 auch in den
Stadtbezirken Bochum-Mitte (Grumme und Hamme) und Süd für die Vermittlung, Antragstellung
auf laufende Geldleistungen und die Begleitung der Tagespflegeverhältnisse zuständig.
Zum Ende des Jahres 2012 wurden fast 41 % aller Betreuungsplätze für unter Dreijährige in
Bochum durch die Tagespflege abgedeckt. Das ist eine bundesweit herausragende
Größenordnung.
62
Im Rahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege haben Tagespflegepersonen einen
Anspruch auf die Gewährung einer laufenden Geldleistung. Diese setzt sich zusammen aus der
pauschalen Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand und die Anerkennung
der Förderleistung. Zudem haben sie einen Anspruch auf Erstattung der Beiträge zur
Unfallversicherung und hälftige Erstattung der Aufwendungen zur Alterssicherung, Krankenund Pflegeversicherung.
Zur Qualifikation der neuen Bewerber/innen und der bereits tätigen Tagespflegepersonen
fanden 2012 zwei Intensivkurse (a` 160 UStd) mit 33 Teilnehmern, zwei Kompaktkurse (a` 160
UStd) mit 41 Teilnehmern/innen, 25 Seminare zu unterschiedlichen Themen, sowie drei
Qualifizierungsmodule (a´ 25 UStd) und ein Qualifizierungsblock (a´ 48 UStd) statt. Des
Weiteren nahmen 330 Tagespflegepersonen an einer Brandschutzschulung teil. Auch die
Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Grundkurs bzw. -Training ist verpflichtend. Insgesamt fanden
hierzu 14 Kurse statt, zu denen sich 238 Tagespflegepersonen angemeldet hatten. Im Jahr
2012 besuchten insgesamt 1.095 die benannten Qualifizierungsmaßnahmen. Nach
erfolgreicher Qualifizierung (160 Unterrichtseinheiten nach dem DJI-Curriculum (DJI=
Deutsches Jugendinstitut)) und nach bestandener Prüfung fanden 2 Zertifikatsverleihungen
statt, an denen 48 Zertifikate „Qualifizierte Tagespflegeperson“ des Bundesverbandes
Kindertagespflege e.V. an Teilnehmerinnen und Teilnehmer vergeben wurden.
Das Angebot der Stadtteilgruppen wird von den Tagespflegepersonen rege genutzt. Dort treffen
sich die Tagesmütter/väter mit ihren Tageskindern zum gemeinsamen Spiel und Austausch,
aber auch um zum Beispiel Vertretungssituationen eigenverantwortlich zu regeln. In den 16
Stadtteilgruppen fanden insgesamt 380 Tagesmütter-/väter-Treffen statt.
Ausgehend von der Überlegung, alle in Bochum tätigen Tagespflegepersonen zu einer
gemeinsamen Veranstaltung im Rahmen der Qualifizierung anzusprechen, wurde am
10.11.2012 der 1. Fachtag Kindertagespflege unter dem Thema: „Wie gut ist die U3 Betreuung?
Kindertagespflege, Krippe, Kita im Vergleich“ veranstaltet, an dem mehr als 100 interessierte
Tagespflegepersonen teilnahmen.
Frau Prof. Dr. Birgit Leyendecker, Leiterin der Studie und Professorin am Lehrstuhl für
Entwicklungspsychologie an der Ruhr Universität Bochum berichtete über die Ergebnisse der
„Nationalen Untersuchung zur Bildung, Betreuung und Erziehung in der frühen Kindheit
(NUBBEK-Studie)“. Erstmalig wurde die pädagogische Qualität untersucht, die Kinder in der
Kita, Kindertagespflege und der Familie erfahren und die Auswirkung der jeweiligen
Betreuungsform auf Bildungsverläufe. Für Bochum hatte diese Studie lokalen Hintergrund, da
16 Tagespflegestellen aus Bochum an dieser Studie teilnahmen. Auf dem „Kleinen Markt der
Möglichkeiten“ konnten sich die Teilnehmer/innen über die aktuelle Literatur zur Betreuung U3
informieren sowie die neuesten Kinderwagenmodelle für den Transport mehrerer Kinder
ausprobieren. Der Kindertagespflegeverein “Leuchtsterne“ informierte ebenfalls über seine
Angebote.
Das Angebot der Betreuung von Tageskindern in den sogenannten Großtagespflegestellen
(Betreuung von bis zu neun Kindern durch zwei Tagespflegepersonen) wurde auf 17
Großtagespflegestellen weiter ausgebaut.
Wahl eines Jugendamts-Elternbeirates
Durch den § 9 des KiBiz "Zusammenarbeit mit Eltern und Elternmitwirkung" werden die
Elternrechte gestärkt. Dies betrifft insbesondere die Elternrechte innerhalb einer Einrichtung. So
ist der Elternbeirat z.B. in Fragen der personellen Besetzung, der Öffnungszeiten, der
Sachausstattung oder der pädagogischen Konzeption zu informieren, anzuhören und dessen
Vorschläge sind darüber hinaus angemessen zu berücksichtigen. (vgl. Jugendamtselternbeirat
Seite 11)
63
Beitragsfreies Kindergartenjahr
Bei der Revision des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2011 hat der Landesgesetzgeber
beschlossen, dass alle Eltern von Kindern, die sich im letzten Kindergartenjahr vor der
Einschulung befinden, von der Zahlung eines Elternbeitrages befreit werden. In Bochum
profitieren von der Beitragsbefreiung im Kindergartenjahr 2012/2013 insgesamt 1.644 Eltern
und Kinder.
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen zum Ausbau der
Betreuung unterdreijähriger Kinder
Am 18.10.2007 haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung zum
Investitionsprogramm “Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013" unterzeichnet. Grundlage
dieser Vereinbarung ist eine Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. In dieser
Vereinbarung wurde festgelegt, die Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren in
Kindertageseinrichtungen
und
der
Kindertagespflege,
ausgerichtet
an
einem
bundesdurchschnittlich angenommenen Bedarf für 35 % der unter dreijährigen Kinder, bis zum
Jahre 2013 auszubauen. Zum 01.08.2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen oder in
Kindertagespflege.
Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW (MGFFI)
hat mit Erlass vom 09.05.2008 die “Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für
Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für
Kinder unter drei Jahren” bereitgestellt. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in
Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege, die im Zeitraum zwischen dem
18.10.2007 und dem 31.12.2013 durchgeführt und abgeschlossen werden.
Insgesamt wurden im Jahr 2012 nach diesen Förderrichtlinien Anträge für 158 Plätze in
Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege bewilligt. Das finanzielle Gesamtvolumen
belief sich auf 1.767.658 EUR.
Zusätzlich zu den Bundesmitteln wurden aus Mitteln des Landes NRW 12 neue U3-Plätze in
Kindertageseinrichtungen
der
freien
Träger
und
28
Plätze
in
städtischen
Kindertageseinrichtungen investiv gefördert. Des Weiteren konnten 130 Plätze in der
Kindertagespflege investiv bezuschusst werden.
Projekttag der städtischen Kindertageseinrichtungen zum Thema: “Gesunde
Ernährung und Bewegung”
Zum dritten Mal veranstaltete das Jugendamt Bochum am 28.09.2012 von 15.00 Uhr bis 18.00
Uhr auf dem Spielplatz im Stadtpark Bochum einen Projekttag der städtischen
Kindertageseinrichtungen zum Thema “Gesunde Ernährung und Bewegung”. Das Motto lautet:
“Gesund und fit, wir machen alle mit.”
Sichtbare Folgen durch wenig Bewegung und ungesunde Ernährung sind mangelnde
Ausgeglichenheit, eine Zunahme von Gleichgewichtsstörungen, Koordinationsprobleme und
Gewichtszunahme. Für die Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen ist die Bewegung ein
wichtiger Aspekt, der auch für die Förderung anderer Bildungsbereiche eine wichtige Rolle
spielt. Da Kinder in Kindertageseinrichtungen zunehmend längere Betreuungszeiten in
Anspruch nehmen, ist die Unterstützung und Förderung der kindlichen Bewegungsfreude und
die
Zubereitung
der
Speisen
unter
anderem
eine
zentrale
Aufgabe
von
Kindertageseinrichtungen. Aus diesem wichtigen Grund ist das Projekt “Gesunde Ernährung
und Bewegung” unter dem Motto “Gesund und Fit, wir machen alle mit” entstanden.
64
Auf dem großen Spielplatz im Stadtpark trafen sich alle städtischen Kindertageseinrichtungen
mit ihren Kindern und deren Eltern. An verschiedenen Ständen konnten Kinder unterschiedliche
Gesundheitsaspekte erleben. Darüber hinaus konnten Angebote wie: Geschmacksübungen,
Bewegungsspiele, Samen säen, Glücksrad und Tänze wahrgenommen werden.
Um die gesunde Ernährung zu fördern, konnten sich die Kinder an diesem Tag mit Brot und
Gemüsespießen, gesunden fleischlosen Hamburger und anderen Probierzutaten stärken.
Wasser, frisch gepresster Obst- und Gemüsesaft standen für alle Kinder bereit.
Verschiedene Aktionen, Projekte, Um- und Ausbaumaßnahmen in städtischen
Kindertageseinrichtungen
In der städtischen Kindertageseinrichtung Am Krüzweg wurde ein Gerätehaus beschafft. Es
dient als Unterstand für Buggys, in denen einige Kinder noch zur Kita gebracht werden. Durch
Mittel des Fördervereins wurde ein Hochbeet angelegt, in dem mit Hilfe der Kinder Gemüse
gesät, gepflanzt und geerntet wird.
Mit Mitteln des Fördervereins wurde in der Kita Am Sattelgut ein neues Spielhaus gekauft. Des
Weiteren wurde ein Garten-Trampolin beschafft.
Durch das Stadtamt 67 und die Technischen Betriebe wurden im Außenbereich der Kita
Neuhofstraße die morschen Holzbalken durch Natursteine ersetzt.
In der Kita Stockumer Straße wurde die marode Wasserspielanlage erneuert und eine neue
Sandkasteneinfriedung errichtet. Die defekte Eingangstür wurde ausgetauscht. Sie wurde durch
eine neue Tür, komplett mit neuer Deckenbeleuchtung und neuem Hinweis-Schild, ersetzt.
In der städtischen Kindertageseinrichtung Akademiestraße wurde im Oktober 2012 eine erhöhte
Luftbelastung mit Schimmelpilzsporen festgestellt. Die Einrichtung musste aufgrund der
gesundheitlichen Gefahren umgehend komplett evakuiert werden. Zwei Gruppen konnten im
benachbarten Jugendheim der „Falken“ untergebracht werden, die weiteren drei Gruppen
mussten mit Bussen in die leerstehende Kindertageseinrichtung an der Zillertalstraße
transportiert werden.
Die Ursache für die Schimmelpilzbelastung wurde im Kriechkeller (dort sind technische
Versorgungsleitungen untergebracht) festgestellt. Die Sanierung dauerte über die Jahreswende
2012/2013 an, die Kinder mussten über einen längeren Zeitraum in den beiden genannten
Ausweichquartieren untergebracht werden.
Die städtische Kindertageseinrichtung Zillertalstraße konnte nach einjähriger Bauzeit im
November 2012 den Neubau an der Brünselstraße beziehen.
65
Projektpläne 2012
Mit dem Leiter der Abteilung Kindertagebetreuung wurden Anfang des Jahres 2012
Zielvereinbarungen getroffen, die in Form von Projektplänen erfasst und abgebildet wurden. Für
jedes Ziel wurde jeweils ein Projektplan erstellt. Die Rückmeldung über den Projektstand
erfolgte quartalsmäßig an das Controlling. Für die Auswertung wurde die Skalierung erfüllt ☺,
offen und nicht erfüllt , zugrunde gelegt.
Auswertung der Projektpläne für 2012:
Einhaltung
Projekt:
Projektplan
Allgemeine Sicherheitsunterweisung /
erfüllt
Arbeitsschutz
Status
Bemerkung
☺
Internetauftritt des Jugendamtes 2011
erfüllt
☺
Schnittstelle Logodata/ Tagespflege
offen
Hedwigstraße / Heipäd Kita
erfüllt
☺
Halbachstraße / Container
erfüllt
☺
Händelstraße Neubau
offen
Verzögerung im
Planungsablauf
Sattelgut / Neuhofstr / Neubau
offen
Verzögerung im
Planungsablauf
Tagespflege / Ausweitung Personal
erfüllt
☺
Änderung der Richtlinien Tagespflege
offen
Änderung der Richtlinien
erfolgt in 2013
U3- Ausbau allgemein /
Baumaßnahmen / Investitionen
offen
U3-Ausbau noch nicht
abgeschlossen
Röhlinghauser Straße / Ankauf und
Anbau
erfüllt
☺
Herzogstraße / Anbau
offen
Betriebskindergärten: Teylestraße/
Eickhoff / Justiz
erfüllt
☺
Elternbeiträge / Zusammenführung
Tagespflege / Kita
erfüllt
☺
Umsetzung erfolgt in 2013
Verzögerung im
Planungsablauf
Anbau Kita Fischerstraße, Erweiterung
nicht erfüllt
um eine U3
Projekt wurde zunächst
zurückgestellt
Neubau Kita Griesenbruch
☺
Fertigstellung Ende 2013
erfüllt
66
- Produktgruppe 3602 Kinder - und Jugendarbeit
Abteilung 51 3 Jugendförderung
Produktziele
Die Produktgruppe Kinder- und Jugendarbeit
gliedert sich in folgende Produkte:
► Außerschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
► Jugendsozialarbeit
Beschreibung:
• Förderung der Entwicklung, Abbau und Vermeidung von Benachteiligungen,
Orientierung an Interessen- und Bedürfnislagen der Kinder und Jugendlichen.
• Unterhaltung von Einrichtungen zur aktiven und selbstbestimmten Gestaltung von
Freizeit. Kultur- und Bildungsangebote sowie Bezuschussung der Freien Träger.
• Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entsprechend ihrem Entwicklungsstand an
allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe.
• Jugendsozialarbeit als Aufgabe der Jugendhilfe, insbesondere Förderung junger
Menschen in Schule, Berufsorientierung und Freizeit.
• Abwendung von Gefahren von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit.
Ziele:
• Förderung der individuellen, sozialen und kulturellen Entwicklung von jungen Menschen
unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Bedürfnisse.
• Schaffen und Erhalten von bedarfs- und zielgruppenorientierten Lern-, Erfahrungs- und
Erlebnisräumen für Kinder und Jugendliche in Form von Spielplatz- und
Spielflächenangeboten.
• Förderung der aktiven und selbstbestimmten Gestaltung von Freizeit-, Kultur- und
Bildungsangeboten in den Schulferien.
• Durchführung von Bildungsfahrten und Austauschmaßnahmen im Rahmen
Internationaler Jugendbegegnungen.
• Ausgleich sozialer Benachteiligungen.
• Aufbau von Handlungskompetenzen zur individuellen und sozialen Lebensbewältigung
• Stabilisierung von Gruppen und Szenen im Rahmen der Straßensozialarbeit.
• Integration von ausgegrenzten Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Jugendgruppen.
• Aufklärung und Information von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Multiplikatoren über
Gefährdungspotenziale.
Gesetzliche Grundlage:
Die Kinder- und Jugendarbeit ist gesetzlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und im
Kinder- und Jugendfördergesetz NRW verankert. In der vom Rat beschlossenen Fortschreibung
des Bochumer Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum von 2010 bis 2014 sind die
Arbeitsfelder und die Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit ausführlich dargestellt und
finanziell hinterlegt.
Die beschriebenen Inhalte der Jugendförderung sind Arbeitsgrundlage für alle Träger Bochums,
die im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Für die Kinder- und Jugendarbeit sind
gemeinsam mit der AGOT und den Vertreter/innen der AG nach ' 78 AJugendförderung@ im
Förderplan die Eckpunkte und Standards der pädagogischen Arbeit festgelegt. Ebenso wurden
67
Standards in personeller und finanzieller Hinsicht entwickelt und verbindlich bis 2014
abgesichert.
Jugendsozialarbeit
Gesetzliche Grundlage:
Die gesetzlichen Grundlagen und Aufgaben der Jugendsozialarbeit finden sich in den §§ 2 und
13 SGB VIII.
Ziele:
Zielgruppen der differenzierten Angebote der Jugendsozialarbeit sind Jugendliche und junge
Menschen im Alter von 12 - 27 Jahren mit defizitärer Sozialisation in den Bereichen Familie,
Schule, Ausbildung und Berufsleben. Individuelle und soziale Benachteiligungen kennzeichnen
diese Jugendlichen und jungen Menschen. Ziel der Jugendsozialarbeit ist es, die Persönlichkeit
dieser jungen Menschen zu stärken, ihre Berufsfähigkeit zu fördern und individuelle und
gesellschaftliche Benachteiligungen auszugleichen.
Personal
Mitarbeiter/innen der Abteilung Jugendförderung
Leitung
Lothar Keßler
Verwaltung
8
JFH/Abenteuerspielplatz
39
Streetwork
16
Schulbezogene Jugendarbeit
1
2
Jugendwerkstatt:
Sozialpädagogische Fachkraft
Stützlehrerin über ESF- Mittel
1
Werkanleiter/innen
3
Gesetzlicher Jugendschutz
1
Erzieherischer Jugendschutz
1
Städtepartnerschaften und
1
Jugendverbände
Kinderbüro
11
BBM (Berufsbildungsmesse)
2
Trainees
3
* hiervon: 8 städt. Mitarbeiter/innen und 8 Mitarbeiter/innen der freien Träger
68
*
Kinderbüro
Ferienpass, Spielleitplanung
1
Begrüßungsteam
6
Mitarbeiter freier Träger
1
Kinderbüro
1
Verwaltung
2
Bildung und Teilhabe
Bildung und Teilhabe (BuT)
20
Schulsozialarbeiter/innen
39
69
Finanzielles
Der Gesamtaufwand des Jugendamtes (Amt 51) betrug 152.800.609 Euro
Anteil Produktgruppe 3602 Kinder- und Jugendförderung am Gesamtaufwand
des Jugendamtes (Amt 51)
Gesamtaufwand Amt
51
ohne 3602;
143.600.927 €; 94%
Anteil Produktgruppe
3602 am
Gesamtaufwand
Amt 51;
9.199.682 €;
6%
Abbildung 18-3602
Produktgruppe: Kinder und Jugendarbeit 36 02
Anteile Produktgruppe Kinder -und Jugendarbeit 2012 ohne Personalkosten
Produkt 1 36 02 02
Jugendsozialarbeit
856.177 €
17%
Produkt 1 36 02 01
Außerschulische Arbeit mit
Kindern-und
Jugendlichen/
Kinderinteressen 4.314.856 €
83%
Produkt 1 36 02 01
Außerschulische Arbeit mit Kindern-und
Jugendlichen/ Kinderinteressen -
Abbildung 19-Kinder- und Jugendarbeit
70
Produkt 1 36 02 02
Jugendsozialarbeit
Produkt: Außerschulische Arbeit
Prozentuale Aufteilung des Produktes Außerschulische Arbeit
21.579,-€ ; 1%
46.102,-€ ; 1%
49.372,-€ ; 1%
41.375,-€ ; 1%
385.678,-€ ; 9%
991,-€ ; 0%
53.552,-€ ; 1%
104.853,-€ ; 2%
727.769,-€ ; 17%
2.883.586,-€ ; 67%
Förderung freier Träger der Jugendarbeit
Jugendverbandsarbeit
Ferienmaßnahmen (Ferienpass)
Begrüßungsteam
Städtische KJFH
Abenteuerspielplatz
Kinderbüro
Jugendbegegnungen
Grundsatz KSP und Pate
Kontrollen U-Untersuchungen
Abbildung 20-Außerschulische Arbeit
Produkt : Jugendsozialarbeit
Prozentuale Aufteilung des Produktes Jugendsozialarbeit
Erzieherischer und
gesetzlicher JuSCHU;
50.145,-€
6%
Streetwork;
423.632,-€;
49%
Schulbezogene
Jugendarbeit;
295.937,-€ ;
35%
Jugendwerkstatt;
86.463,-€;
10%
Streetwork
Jugendwerkstatt
Schulbezogene Jugendarbeit
Erzieherischer und gesetzlicher JuSCHU
Abbildung 21-Jugendsozialarbeit
71
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Als übergreifendes Ziel ist für die offene Kinder- und Jugendarbeit Adie Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von jungen
Menschen@ beschrieben. Dies geschieht vor allem im Hinblick darauf, ABenachteiligungen zu
vermeiden und abzubauen@. Die Bedürfnisse und Interessenlagen der Kinder und Jugendlichen
unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Lebenswelten dienen dabei der Orientierung
bezüglich einer konkreten Ausrichtung der pädagogischen Arbeit und der fachlich qualifizierten
Angebote. Ergänzend dazu wird die Sozialstrukturanalyse der Sozialräume als notwendige
Grundlage der Arbeit in den KJFH hinzugezogen. Die Vernetzung mit weiteren Akteuren im
Sozialraum ist darüber hinaus ein wichtiges Element der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Schwerpunkte im Arbeitsfeld Offene Kinder- und Jugendarbeit waren 2012:
Bereithalten von bedarfsorientierten pädagogischen Angeboten für benachteiligte Kinder
in den KJFH
Die offene Kinder- und Jugendarbeit unterliegt ständigen Veränderungen. Kinder und
Jugendliche entscheiden täglich neu, ob sie ein Kinder- und Jugendfreizeithaus besuchen
wollen oder nicht. Kooperationsanfragen von anderen Trägern und Institutionen, die Mitarbeit im
Sozialraumteam und Projektvorhaben unterschiedlicher Art gehören ebenso zum Arbeitsalltag
der Mitarbeiter/innen in den Einrichtungen. Hauptzielsetzung der offenen Kinder- und
Jugendarbeit ist jedoch, Kinder und Jugendliche nach ihren Bedürfnissen zu fragen und an der
Angebotsplanung zu beteiligen. Durch Abstimmungen unter den Einrichtungsleitungen wurde
auch im Jahr
2012 in den Themenfeldern Arbeitsschwerpunkte, Zielgruppen und
Öffnungszeiten ein breites Spektrum an unterschiedlichsten Angeboten in den Bezirken der
Stadt geschaffen.
Fortschreibung Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020
Die Verwaltung hat einen Vorschlag zur Vorgehensweise der Fortschreibung des Kinder- und
Jugendförderplans entwickelt und diesen in der AG nach § 78 „Jugendförderung“ zur
Abstimmung gestellt. Kernpunkt des Verfahrensvorschlags ist eine breit angelegte
Trägerbeteiligung, mit der alle Träger aufgefordert sind, unter Berücksichtigung der Sozialdaten
der Stadt Bochum sozialraum- und zukunftsorientierte Ideen für die Handlungsfelder der Kinderund Jugendarbeit zu entwickeln. Vor allem die Kinder- und Jugendfreizeithäuser haben
vielfältige Ideen zu Papier gebracht, die an Bestehendes anknüpfen und Entwicklungen
vorwegnehmen. Die Veränderungen in Wattenscheid-Mitte durch die beabsichtigte Schließung
des Ludwig-Steil-Hauses im Jahr 2015 erforderten gesonderten Planungsbedarf.
72
Jugendfreizeiteinrichtungen /offene Angebote in Bochum
Art der Einrichtung
Anzahl
Städtische Jugendfreizeithäuser/
6/1
Abenteuerspielplatz
Dependancen
2
Hauptamtliche Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit
39
Jugendfreizeithäuser freier Träger
20
Dependancen
9
Hauptamtliche Mitarbeiter
46
Nebenamtliche Mitarbeiter
35
Jugendverbandsarbeit
Jugendheime
156
Jugendverbände gesamt
29
Hauptamtliches Personal
4
Davon beim Kinder- und Jugendring e.V.
3
Mit vielfältigen Bildungs-, Freizeit- und Erholungsangeboten fördern Jugendverbände die
Eigeninitiative, Eigenverantwortung und Selbständigkeit junger Menschen und ermutigen sie, in
der Gesellschaft aktiv zu sein. Sie tragen als Wertegemeinschaften zur Orientierung von
Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft bei.
Der Kinder- und Jugendring Bochum e.V. ist der freie Zusammenschluss von 29 Bochumer
Jugendverbänden und Jugendinitiativen. Er unterstützt die Arbeit der Mitgliedsverbände in
vielfältiger Form, führt gemeinsam mit den Jugendverbänden Aktionen und Projekte durch und
vertritt die jugendpolitischen Interessen gegenüber Öffentlichkeit und Politik. Darüber hinaus
schafft der Träger geeignete Beratungs- und Weiterbildungsstrukturen, um die ehrenamtlich
Tätigen zu unterstützen.
Im Rahmen der Ausrichtung des Trägers ist u. a. das Projekt “Ferienpaten” entstanden. Ziel des
spendenfinanzierten Projektes ist es, Kindern und Jugendlichen aus finanzschwachen Familien
die Teilnahme an Kinder- und Jugendfreizeiten gemeinnütziger Träger zu ermöglichen. Darüber
hinaus arbeiten die Jugendverbände im Jugendring Bochum zu unterschiedlichen globalen und
lokalen politischen Themen und tragen dazu bei, der zunehmenden Politikverdrossenheit von
Jugendlichen entgegen zu wirken.
Die enge und verlässliche Kooperation zwischen Jugendamt und dem Kinder- und Jugendring
Bochum e. V. wurde durch eine weitere Funktionsübertragung an den Jugendring gestärkt. Im
Auftrage des Jugendamtes hat der Jugendring die Vergabe der Zuschüsse an die
Jugendverbände übernommen. Gemeinsame Aktionen wie das Youth Open machen die gute
Zusammenarbeit zwischen dem Kinder- und Jugendring Bochum e. V. und dem Jugendamt
deutlich.
73
Zahlen, Daten, Fakten, Strukturelles
Jugendfreizeithäuser
Besucherdaten der Jugendfreizeithäuser (ohne Dependancen)
Anzahl der Stammbesucher/innen = 2.974 (durchschnittlich 2x wöchentlich)
in Prozent
weiblich
männlich
Kinder: 6 - 11 Jahre
35,57 %
558
500
Teenies: 12 - 14 Jahre
26,91 %
378
422
Jugendliche: 15 - 17 Jahre
20,34 %
249
356
Junge Erwachsene: 18 - 21 Jahre
11,50 %
111
231
Junge Erwachsene: 22 - 26 Jahre
5,68 %
41
128
Kinder u. Jugendliche aus
Zuwandererfamilien nichtdeutscher
Herkunft
39,31 %
Kinder u. Jugendliche aus
Zuwandererfamilien deutscher
Herkunft
11,54 %
Unregelmäßige Besucher/innen
4.613
Besucher/innen bei
Sonderveranstaltungen
23.358
Die 6 städtischen Kinder- und Jugendfreizeithäuser
wurden von 65 - 150 Kindern und Jugendlichen täglich genutzt
- je nach Größe der Einrichtung Öffnungszeiten
Angebote der offenen
Kinder- und Jugendarbeit
Montag - bis Freitag
flexibel 13:30 bis 21:30 Uhr
Wochenende
regelmäßige Öffnungszeiten am
Wochenende, pro Stadtbezirk
zwischen den Einrichtungen
abgestimmt.
täglich für Kinder
Jugendliche
14:00 bis 18:00 Uhr
14:00 bis 21:30 oder
18:00 bis 21:30
Angebote aus den Bereichen
Kultur
Sport
Medien
Kreativ
Film
Beratungen
Einzelfallhilfen
74
Gemeinsam organisierten die städtischen Kinder und Jugendfreizeithäuser (KJFH) auch im
Jahr 2012 acht große Veranstaltungen:
• den Kinderkarneval im KJFH Langendreer
• den Weltspieltag am KJFH Hamm
• die School’s-Out-Party im KJFH Gerthe
• die Ferienpasseröffnungsfeier am KJFH Steinkuhl
• das Mittelalterfest am KJFH Riemke
• das Spiel-Spaß-Nass-Fest am KJFH Langendreer
• die Weltkindertagsfeier, ein Beitrag zum Youth Open
• und die Halloweenparty im KJFH Steinkuhl
Das KJFH Nörenbergskamp veranstaltete darüber hinaus ein Herbstfest für Kinder und
Jugendliche aus Bochum-Werne.
Neuer Spielplatz Hüllerstraße
Ein besonderes Highlight stellte die Eröffnung des Kinderspielplatzes / Abenteuerspielplatz an
der Hüllerstraße in Wattenscheid dar. Gemeinsam mit dem Kinderbüro, dem Deutschen
Kinderhilfswerk und „Fanta“ wurde das Gelände des Spielplatzes unter Beteiligung der Kinder
und Jugendlichen nach deren Wünschen umgestaltet. Die Eröffnungsfeier fand am 28. Mai
2012 – dem Weltspieltag – statt. Ziel war nicht nur die Veränderung eines Spielplatzes zu
bewerkstelligen, sondern vor allem einen Spiel-, Bewegungs- und Begegnungsplatz, der
nachbarschaftlich genutzt werden kann, zu kreieren. Daran haben wochenlang die
Mitarbeiter/innen des Abenteuerspielplatzes gemeinsam mit allen Akteuren und den
Landschaftsplanern gearbeitet. Der folgende Artikel in der WAZ mag einen Eindruck vermitteln:
Ein Platz nicht nur für Kinder
Am Weltspieltag erfolgte die offizielle Eröffnung des bundesweit ersten Modellspielplatzes der
Fanta Spielplatz-Initiative in Bochum. In direkter Nachbarschaft zum städtischen
Abenteuerspielplatz gibt es nun, getrennt durch die Tierwiese, endlich wieder eine Spielfläche.
Diese steht jetzt Kindern, Jugendlichen und auch den Erwachsenen offen. Diese Zielgruppe der
Kinder und Jugendlichen konnte im Vorfeld mitbestimmen, wie der Platz gestaltet werden sollte.
75.000,- Euro hat die Fanta Spielplatz-Initiative in die Ausgestaltung der knapp 2.000
Quadratmeter großen Fläche hinter der Hüller Straße ausgegeben und sich in der Tat richtig
etwas einfallen lassen. Die Gestaltung ist Naturverbunden, mit Matschecke und einem
Brunnenbereich. Angepflanzte, schnell wachsende Weidensträucher sollen ein grünes
Labyrinth bilden. In die Hänge und Böschungen wurden Balance-Geräte und eine breite
Rutschbahn eingebaut. Diese Initiative entstand durch bundesweite Kontakte zu Kinderbüros,
insbesondere zum Kinderbüro in Bochum.
Auftraggeber des Spielplatzes war nicht nur die Fa. Fanta. Die Firma hat z.B. die Kosten
getragen. Das Deutsche Kinderhilfswerk und der TÜV Rheinland waren maßgeblich an der
kindgerechten Planung und Durchführung beteiligt. Weitere 100.000,- Euro wird Fanta in 2012
noch in bundesdeutsche Spielplätze stecken. In welche, entscheidet eine Umfrage über
Facebook.
Ellen
Wiederstein
(http://www.derwesten.de/staedte/wattenscheid/ein-platz-nicht-nur-fuerkinder-id6702985.html)
Das bislang einzigartige Ereignis weit in die Ferne getragen haben zig Fanta-farbene
Luftballons, die die Kinder steigen ließen, bevor sie ihren neuen Spielplatz mit Beschlag belegt
haben.
75
Jugendverbandsarbeit
Förderung der Bochumer Jugendverbände im Jahr 2012
Förderung der Bochumer Jugendverbände
Aufwendungen/
Zuschüsse an Verbände
in Euro
Aufgaben:
165 Jugendheime der Jugendverbände
Unterhaltungszuschuss
Erholungsmaßnahmen der Jugendverbände mit
24.004 Verpflegungstagen
Internationale Jugendbegegnungen u. a. in Finnland, Lettland,
Frankreich und Österreich
Jugendpflegerische Aufgaben
Beschäftigungsmaterial
Verwaltungsaufgaben
Förderung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen
Außerschulische Bildungsmaßnahmen mit über 77
mehrtägigen Veranstaltungen und 2.258 Teilnehmer/innen
76
105.000
115.000
16.500
36.500
181.300
Ferienmaßnahmen
Das Jugendamt förderte die Durchführung von Ferienmaßnahmen durch die freien Träger mit
insgesamt 80.700,- Euro.
Gefördert wurden:
• die auswärtige Kinder-Erholung mit 48.700,- Euro.
• die Stadtranderholung mit 32.000,- Euro.
Auswärtige
Stadtranderholung
Ferienmaßnahmen
Kinder
Tage
Betreuer
128
402
1.670
3.040
24
38
Übernahme von Elternbeiträgen für Ferienmaßnahmen, Gewährung von Zuschüssen an
Sozialhilfeberechtigte und andere Berechtigte für Ferienmaßnahmen freier Träger
Übernahme von Elternbeiträgen für Ferienmaßnahmen
Jahr
Euro
Anzahl der Anträge
2005
9.713
76
2006
9.180
59
2007
23.345
161
2008
23.250
159
2009
20.568
126
2010
21.980
136
2011
27.517
169
2012
25.000
155
77
Ferienpass
Jahr
verkaufte
Ferienpässe
kostenlose
Ferienpässe
Gesamt
2000
10.094
3.026
13.120
2001
14.027
3.324
17.351
2002
11.208
3.381
14.589
2003
11.170
3.481
14.651
2004
9.447
3.434
12.931
2005
9.337
3.213
12.450
2006
9.975
3.882
13.857
2007
7.090
4.011
11.101
2008
7.335
4.289
11.624
2009
8.797
4.566
13.363
2010
8.910
4.705
13.615
2011
5.040
3.908
8.948
2012
5.108*
4.350*
9.458*
* Es handelt sich um geschätzte Zahlen, da die abschließende Abrechnung noch nicht vorliegt.
Der Ferienpass 2012 wurde im gleichen Umfang wie in den Vorjahren durchgeführt.
Neben diversen Veranstaltungen wie School’s-Out-Party, Spiel-Spaß-Naß-Fest oder
Mittelalterfest boten die Kinder- und Jugendfreizeithäuser an allen Ferientagen ein reichhaltiges
Kinder- und Jugendprogramm an. Auch die Tagesausflüge wurden im Jahr 2012 wieder gut
angenommen. Ergänzt wurde das Ferienpassprogramm durch kommerzielle Anbieter, wie z. B.
die Spielfabrik. Als besonderes Highlight ist die Ferienpassredaktion zu nennen. Kinder im Alter
von 11 – 14 Jahren begleiteten die Aktionen im Rahmen des Ferienpasses und berichteten in
einer Online-Redaktion darüber.
Internationale Jugendbegegnungen
Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes wurden die finanziellen Mittel für
Städtepartnerschaften gestrichen. Internationale Jugendarbeit leistet jedoch einen wesentlichen
Beitrag zur Erlangung interkultureller Kompetenzen und zur Integration junger Menschen mit
Migrationshintergrund. Die positiven und nachhaltigen Wirkungen, die eine Teilnahme an
internationalen Jugendbegegnungen auf die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen
insgesamt hat, sind wissenschaftlich belegt.
78
Im Hinblick auf die oben genannten Zielsetzungen ist ein neues Konzept zu internationalen
Jugendaustauschmaßnahmen entwickelt worden, das eine stärkere Vernetzung mit
unterschiedlichen nationalen und internationalen Akteuren und Institutionen vorsieht und zudem
Möglichkeiten der Fremdfinanzierung beinhaltet. „Kommune goes international“ als Teilprojekt
von „JiVe – Jugendarbeit international, Vielfalt erleben“ wird von der europäischen Union und
vom BMFSFJ gefördert und ermöglicht die Planung und Durchführung internationaler
Austauschprojekte. Darüber hinaus beinhaltet das Konzept die Qualifizierung von Fachkräften
der Jugendarbeit und die Beratung zu Finanzierungs- und Planungsfragen.
Im Jahr 2012 sind sechs Projekte durchgeführt worden:
• Trilateraler Austausch Deutschland – Frankreich – Ungarn mit Jugendlichen mit
besonderem Förderungsbedarf
• Multiplikatorentreffen in Marseille zur Vorbereitung des trilateralen Austausches
• Fortsetzung der internationalen Jugendkunstausstellung in Zusammenarbeit mit dem
Kulturbüro Bochum, Essen, Jugendamt Essen und den Betreibern der Flottmannhallen
in Herne
• Trilateraler Austausch Deutschland – Frankreich – Bosnien mit Jugendlichen mit
besonderem Förderungsbedarf
• Fortbildung eines Jugendamtsmitarbeiters zum Coach/Experten im Rahmen von
„Kommune goes international“/“JiVe“
• Deutsch-französisch-türkisches Multiplikatorentreffen.
Begrüßungsteam
Das Begrüßungsteam ist Teil des Projektes “Frühe Hilfen” des Sozialdezernates.
Aufgabe des Begrüßungsteams ist es, alle Bochumer Familien mit Neugeborenen frühzeitig
über Möglichkeiten und Maßnahmen zu informieren, die sie in ihrem Alltag und in ihrem
Familienleben in Bochum unterstützen können. Außerdem werden zugezogene Familien mit
Kindern bis zu einem Alter von zwei Monaten besucht. Die Mitarbeiterinnen überreichen den
Eltern eine Begrüßungstasche, die das Elternbegleitbuch mit vielen nützlichen Adressen,
Ansprechpartnern und Tipps sowie Präsente enthält. In einem informativen Gespräch gehen die
Mitarbeiterinnen auf die individuellen Fragen bzw. Probleme der jungen Eltern ein. Im
Bedarfsfall werden erste Kontakte zu Einrichtungen mit Tagesbetreuungsangeboten,
Familienbildungsangeboten, Beratungsstellen oder zum Beispiel Gesundheitsdiensten
vermittelt. Über das Eltern-Service-Telefon können sich die Eltern auch nach dem Besuch an
das Kinderbüro wenden, wenn sie Fragen “rund um das Kind” haben.
Sechs Mitarbeiterinnen führen die Besuche in den Familien durch. Um dem sozialräumlichen
Ansatz zu entsprechen, wurde eine bezirkliche Zuordnung gewählt. Bei den Mitarbeiterinnen
handelt es sich um Erzieherinnen, Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiterinnen.
Anzahl der Besuche:
Im Jahr 2012 wurden Eltern mit Neugeborenen in Bochum per Anschreiben 2.791 (2011=2.691)
Besuchstermine angeboten. Es wurden 2.388 (2011=2.296) Familien besucht. 403 (2011=395)
Familien wurden nicht erreicht. Bei den Familien die nicht erreicht wurden, handelt es sich um
Eltern, die entweder abgesagt haben oder die trotz dreimaliger Kontaktaufnahme (per
Anschreiben, Erinnerungskarte, oder Telefonat) keinen Termin vereinbart haben. Somit konnten
im Jahr 2012 ca. 86 % der Eltern erreicht werden.
Bedingt durch den nicht vorhersehbaren starken Geburtenanstieg von 6% waren die
Mitarbeiterinnen des Begrüßungsteams im Jahr 2012 besonders gefordert. Durch das
79
wesentlich engere Zeitfenster führte es zu Einschränkungen im Bereich der Kooperation mit
anderen
Einrichtungen
und
Informationsbesuchen.
Auch
die
Teilnahme
an
Sozialraumkonferenzen war nur eingeschränkt möglich. Phasenweise mussten auch die
Besuchskontakte pro Tag erheblich erhöht werden. Dadurch wurden z. T. die Zeitkontingente
pro Besuch reduziert und die Mitarbeiterinnen waren nicht so flexibel in der Beratung, wie
gewünscht.
Schwerpunkte der Beratungen:
Der größte Informationsbedarf besteht in Bezug auf Kinderbetreuung und auf Eltern-KindKurse der Familienbildungsstätten, die im Rahmen des Konzeptes “Der gute Start ins Leben”
durchgeführt werden. Weiterhin sind die Bereiche “Kindersport” (z.B. Babyschwimmen) und
“Austauschmöglichkeiten” (z.B. Mutterkindgruppen, Elterncafe´) für die Eltern von
übergeordneter Bedeutung.
Vermittlungen an den sozialen Dienst:
Es fanden 24 Kontakte zum Sozialen Dienst in Bezug auf Hilfsangebote für die Familien statt.
Ein Fall wurde wegen Kindeswohlgefährdung vom Begrüßungsteam an den Sozialen Dienst
weitergeleitet.
Umsetzung der „U- Teilnahme Dat VO“ (Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an
Kinderfrüherkennungsuntersuchungen)
Seit Februar 2011 gewährleistet das Begrüßungsteam die kommunale Umsetzung der
Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen / UUntersuchungen. Durch das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA) werden dem
Kinderbüro alle Eltern gemeldet, die ihre Kinder nicht haben untersuchen lassen. In einem
Anschreiben werden die Eltern gebeten, diese Untersuchungen nachzuholen und auf einem
Formular durch die Kinderärztin oder den Kinderarzt bescheinigen zu lassen. Sollte der
Mitarbeiterin des Begrüßungsteams diese Bescheinigung nicht fristgerecht vorliegen, erfolgt
ein Besuch bei der betroffenen Familie. Dort nimmt die Mitarbeiterin dass Kind in Augenschein
und weist nochmals auf die Wichtigkeit der Untersuchungen hin.
Sollte die Familie nicht mitwirken (Untersuchung wird grundsätzlich abgelehnt oder Mitarbeiterin
trifft beim Besuch niemanden an), wird der Fall an den sozialen Dienst weitergeleitet.
Im Jahr 2012 wurden 1.192 Fälle bearbeitet. Es wurden 1.117 Familien angeschrieben, davon
mussten 465 besucht werden. An den Sozialen Dienst wurden 224 Fälle weitergeleitet.
80
Kinderspielplätze – Patenschaften - Spielleitplanung
Spielleitplanung
Spielleitplanung verbindet einen bauleitplanähnlichen Ablauf mit intensiver Kinder- und
Jugendbeteiligung. Sie verbindet die Jugendhilfe und gesamträumliche Planung und schafft
Strukturen für die Zusammenarbeit aller beteiligten Personen und Institutionen.
Am 17.11.2010 wurden die Spielleitplanung und ihre Ziele für Bochum im Finanz- und
Hauptausschuss beschlossen.
Vor dem Hintergrund der Spielleitplanung wurden in 2012 folgende Spielplätze bzw. Bolzplätze
überarbeitet:
Bezirk
Bezirk I - Mitte
Bezirk II - Wattenscheid
Bezirk III - Nord
Bezirk IV - Ost
Bezirk V - Süd
Bezirk VI - Südwest
Kinderspielplatz
(KSP) / Bolzplatz
Straße
KSP
KSP
KSP
KSP
KSP
KSP
KSP
KSP
KSP
KSP
KSP
Bolzplatz
KSP
KSP
KSP
KSP
KSP
Steubenstr.
Schmidtstr.
Richardstr.
Schumannweg / Lohackerstr.
Hohe Fuhr
Dreihügelstr.
Kolpingplatz
Im Esch / Am Westende
Am Leitenhaus
Stockumer Str. 118
Gropiusweg
Am Langen Seil
Vormholzstr.
Auf der Krücke
Idunaweg
Am Josephschacht
Wiesental
Darüber hinaus wurde die Beschilderung an Kinderspielplätzen erneuert sowie ein
Programm für die Erstellung eines Spielplatzkatasters beschafft.
81
Kinderbüro
Projekt Notinsel
Im Jahr 2012 stagniert die Anzahl der Notinseln auf hohem Niveau bei ca. 470 Notinseln. Auch
die Notinsel-Rallye wurde mit großem Erfolg durchgeführt.
Rathausführungen:
Es wurden 14 Rathausführungen für Grundschulklassen durchgeführt.
Spielkistenverleih:
Interessierten Eltern wurden 38-mal die Spielkisten des Kinderbüros zu Gestaltung von
Kinderfesten zu Geburtstagen oder auf Kinderspielplätzen zur Verfügung gestellt.
Babysittervermittlung:
Die Babysittervermittlung kann nach wie vor stadtweit angeboten werden.
Weltspieltag:
In 2012 initiierte bzw. organisierte das Kinderbüro vier Veranstaltungen in Rahmen des
Weltspieltages in enger Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk. Unter anderem wurde
der Kinderspielplatz an der Hüllerstraße komplett überarbeitet. Die Kosten dafür übernahm das
Deutsche Kinderhilfswerk.
Tagung: Mobile Arbeit im Kontext mit Sozialraumkonferenzen:
Die Tagung wurde durchgeführt, um Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation für Kinder
und Jugendliche im öffentlichen Raum zu erzielen.
Dabei wurden vier Themenfelder behandelt:
Angebote für Jugendliche in öffentlichen Raum
Außengelände von Kinder- und
Jugendfreizeithäuser als Spielflächen
Spielmodule ohne Betreuung
Mögliche Kooperationpartner/innen im Hinblick
auf Know How und Personal für Angebote im
öffentlichen Raum.
An der Tagung nahmen 53 Teilnehmerinnen aus den Bereichen Schulsozialarbeit,
Kindertageseinrichtungen,
Sozialraumkoordinator/innen,
Schule
und
Kinderund
Jugendfreizeithäuser teil.
82
Jugendsozialarbeit
Streetwork, Jugendwerkstatt, Schulbezogene Jugendarbeit, Jugendschutz
Streetwork
Betreute feste Gruppen gesamt
Anzahl:
124
Betreute Einzelfälle ohne Jobcenter
1457
Anzahl der erreichten Jugendlichen in Gruppen
11 682
Angeforderter Unterstützungsbedarf der Jobcenter an
Streetwork
Tatsächlich erreichte Jugendliche
196
129
Rücklauf zum Jobcenter
91
Unterstützungsbedarf des Jobcenters an die Arbeitsgruppe Straßensozialarbeit bei
anstehenden Sanktionen nach Stadtbezirken:
Nach
Stadtbezirken
1 – Mitte
2 – Wattenscheid
3 – Nord
4 – Ost
5 – Süd
6 – Süd-West
Gesamt Bochum:
männlich
weiblich
Gesamt
51
37
16
26
06
14
25
16
11
10
01
08
76
53
27
36
7
22
150
71
221
Zahlen, Daten, Fakten, Strukturelles
IT- Fitness Sommercamp 2012
Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren konnten vier Tage lang mehr über Berufe, Internet ,
Sport- und Ernährungsangebote erfahren.
Die Angebotspalette bestand aus:
- Workshops
- Berufstipps von Experten
- Streetdance, Fußball, Boxen, Klettern
Die Maßnahme wurde wieder in den Räumlichkeiten des VfL Bochum durchgeführt.
Teilnehmer/innen des IT-Fitness-Sommercamps waren 80-100 Schüler/innen der
Sekundarstufe I und II aus Schulen in Bochum und der Umgebung. Die Schüler/innen wurden in
außerschulischen Maßnahmen befähigt, eigene Stärken, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Wünsche
und Interessen zu erkennen u. erproben.
83
NRW-Streetsoccer-Tour/ ”rewirpower-Streetsoccer-ChallengeA”
Beide Veranstaltungen laufen unter dem Motto „Kick Racism Out“. Die NRW Tour fand in acht
Städten statt. 42 Veranstaltungen wurden an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet Bochum
an Schulen, KJFH und Sportvereinen durchgeführt.
Kinderträume
Im Rahmen der Kooperation mit dem DFB, den Bochumer Jugendverbänden und KJFH wurden
sechs Veranstaltungen, genannt „Streetsoccer-League“, durchgeführt.
„Soccer meets learning“
An dem Jugendbildungsprojekt soccer meets learning nahmen 2012 fünf Schulen ab der
Jahrgangsstufe 7 mit unterschiedlichsten Förderschwerpunkten teil. So wurden neben dem
Förderschwerpunkt Lernen (Fröbelschule) und „Betrieb und Schule“ (BuS-Klasse der HeinrichBöll-Gesamtschule Bochum) erstmalig auch die Förderschwerpunkte Sprache (HasselbrinkSchule Bochum), motorische und körperliche Entwicklung (Schule am Haus Langendreer) und
ein Berufskolleg (Berufskolleg Witten) berücksichtigt. Insgesamt rund 280 Schülerinnen und
Schüler arbeiteten hierbei im Rahmen von „Freiheiten & Rechte haben“ zu einem von ihrer
jeweiligen Klasse ausgewählten Grundrecht in den jeweils viertägigen Projektwochen. Z.B. der
Woche „Hände weg von meinem Leben und Körper!“, „Frei sein!“ oder „Anders und trotzdem
gleich sein. Gegen Diskriminierung!“. Der besondere Lernort war erneut vor allem das
Lernzentrum im Stadion des VfL Bochum 1848, aber auch Lernorte wie das Jugendzentrum
inpoint oder der Hochseilgarten in Dülmen.
Graffiti Projekt
Im Rahmen des Graffiti-Projektes wurde u. a eine Wand am KSP Thüringerstraße neu gestaltet.
84
Ebenso die Einfahrt zur Uni-Mitte
Schulbezogene Jugendarbeit
Komm auf Tour 2012
“Komm auf Tour“ wurde in Bochum im September 2012 das dritte Mal, nach 2007 und 2008,
durchgeführt. Das interaktive Angebot mit Elementen der Berufsorientierung und
Lebensplanung für Jugendliche wird in Nordrhein-Westfalen von der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für
Arbeit in Zusammenarbeit mit dem NRW-Schulministerium durchgeführt.
Der ca. 500 qm große Erlebnisparcours steht bei diesem Projekt im Mittelpunkt. 540 Schüler
und Schülerinnen wurden über vier Spielstationen an ihren persönlichen Ausbildungs- und
Lebensweg herangeführt.
Die 8. Klassen der Haupt- und Förderschulen gingen auf einem einzigartigen Erlebnisparcours
auf Entdeckungsreise zu ihren Stärken. Vom Reiseterminal über den Zeittunnel ins Labyrinth
und von der sturmfreien Bude auf die Bühne. An jeder Station entscheiden die Jugendlichen,
welche der Überraschungsaufgaben sie interessieren. Für Eltern hat im Parcours ein Infoabend
stattgefunden. Die Lehrkräfte wurden zu einem vorbereitenden Workshop eingeladen.
85
In Bochum wird „Komm auf Tour“ als gemeinsames Kooperationsprojekt, koordiniert vom
Jugendamt vorbereitet und durchgeführt. Beteiligte Kooperationspartner sind das Schulamt für
die Stadt Bochum und regionale Träger der Berufsorientierung und Lebensplanung. Die
weiteren Partner sind:
•
•
•
•
•
Bildungsbüro
Integrationsbüro
pro familia
Krisenhilfe e. V. Jugend- und Drogenberatung
Sprungbrett, Ev. Jugendhilfe Bochum
Berufsbildungsmesse - Mittleres Ruhrgebiet „was geht“ 2012 im Ruhrcongress
Bochum
5. Berufsbildungsmesse "was geht?" 12. und 13. September 2012
109 Aussteller stellten sich vor. Die Besucher/innen erhielten Informationen über die einzelnen
Berufe und bekamen wertvolle Tipps von Personalverantwortlichen aber auch von derzeitigen
Auszubildenden zu Ausbildungsinhalten, Anforderungen und Perspektiven angeboten.
Zusätzlich fand der 1. Bochumer MINT-Slam statt. Auszubildende aus dem MINT-Bereich
(MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) stellten in kurzer
lockerer unterhaltsamer Form ihren Ausbildungsberuf vor.
Berufe zum Anfassen und Ausprobieren - Entdecken der Stärken und Fähigkeiten
Zum Mitmachen luden wieder der Berufsparcours mit praktischen Übungen zu
unterschiedlichen Berufen und das Bochumer Ingenieurforum (BO.Ing) mit Workshops ein. Im
Berufsparcours waren 21 Aussteller mit 26 Berufen vertreten. Workshops und Experimente zum
Anfassen wurden im 1. OG vom IST-Innovationszentrum Schule Technik angeboten. Der 1.
Bochumer MINT-SLAM wurde initiiert durch Auszubildende, die in unterhaltsamer kurzer
lockerer Form den Schülern/innen ihre Ausbildung vorstellten.
Eltern konnten sich zu Seminaren zum Thema „Berufs- und Studienwahlorientierung Lehrstellen finden leicht gemacht“ anmelden.
An beiden Messetagen wurden über 13.000 Besucher/innen gezählt.
www.bbm-was-geht.de
86
Schulbezogene Jugendarbeit an der ASH (Schweitzer Schule)/ Stadtbezirk Ost
Die schulbezogene Schulmüden- und Schulverweigererarbeit an der Albert-Schweitzer-Schule
in Bochum ist durch eine präventiv ausgelegte Zielsetzung gekennzeichnet. Durch die möglichst
frühzeitige Erkennung erster Anzeichen von Schulmüdigkeit und Schulverweigerung ist es
möglich, einzelne Schüler individuell zu betreuen. Ziel ist es, Probleme und Ängste bezüglich
der Schule, aber auch im privaten Bereich dahingehend zu reduzieren, dass eine Rückführung
der Schüler in den Regelbetrieb der Klassen wieder möglich wird. Hierfür ist eine enge
Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Schule notwendig, um möglichst schnell auf
Fehlzeiten und unregelmäßige Schulbesuche reagieren zu können.
Durch den Besuch von Sozialraumkonferenzen und die regelmäßige Zusammenarbeit mit
Institutionen vor Ort ist es möglich, den Schülern, aber auch oftmals den Familien der Schüler
adäquate Hilfen anbieten zu können. Aufgrund der Kooperation mit dem Kinder- und
Jugendfreizeithaus Jucon ist es weiterhin möglich, vielen Schülern Angebote einer sinnvollen
Freizeitgestaltung und außerschulischer Bildung zu unterbreiten. Durch den engeren
außerschulischen Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen ergibt sich häufig die Möglichkeit,
einen besseren Bezug zu ihnen herzustellen.
Jugendwerkstatt
Jugendwerkstatt
Kurse (Schnuppertage für Schulen)
Teilnehmerzahl
davon Vermittlung in Ausbildung, Berufsvorbereitende Maßnahmen und
Arbeit
Abbrüche
Anzahl 2012
34
54
12
9
Seit 2012 wird mit der Peter-Petersen-Schule unter dem Motto „Schule erlebt Jugendwerkstatt“
zusammen gearbeitet. An einem Wochentag ist eine Klasse auf drei Werkbereiche verteilt. Das
Ziel ist es, die Jugendlichen an handwerkliches Arbeiten heranzuführen.
Jugendkonferenz
Die Bochumer Jugendkonferenz tagte 2012 dreimal. Schwerpunktthemen waren neben den
Angeboten und Maßnahmen für den U 25 Bereich, die Organisation und Umsetzung des
Bildungs- und Teilhabepaketes und die Diskussion über eine bessere Koordinierung und
Transparenz der initiierten und laufenden Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene.
Regelmäßige Teilnehmer/innen der Jugendkonferenz sind die Arbeitsagentur, das Jobcenter,
das Jugendamt, das Schulamt der Stadt Bochum, das Regionalsekretariat Mittleres Ruhrgebiet,
das Integrationsbüro und der Arbeitgeberverband Bochum.
87
Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT an den Bochumer Schulen
Umsetzung in Bochum
Gemäß Erlass der zuständigen Ministerien des Landes NRW vom 07.07.2011 wird durch die
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes folgende Zielsetzung verfolgt:
•
Arbeitsmarktliche und gesellschaftliche Integration durch Bildung
•
Abbau der Folgen von wirtschaftlicher Armut, insbesondere Bildungsarmut und soziale
Exklusion.
Sozialräumlicher Ansatz
Die Umsetzung soll in der Schule und in ihrem Umfeld erfolgen.
Die finanziellen Mittel sind zielgruppenorientiert auf den Personenkreis der bildungs- und
teilhabeberechtigten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verwenden.
In Bochum wird seit über 10 Jahren in der Jugendhilfe sozialräumlich gearbeitet; d. h. alle
Akteure der Jugendhilfe arbeiten eng vernetzt mit den verschiedenen Schulen und weiteren
Institutionen im Sozialraum zusammen. Bereits bestehende Strukturen können somit genutzt
und ausgebaut werden.
Die Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT (Bildung und Teilhabe) soll insbesondere durch:
Anregung der Antragsstellung
der Vermittlung der Leistungen aus dem BuT
der Gewinnung von mitwirkenden Vereinen und weiteren Partnern
dem Abbau von Schulmüdigkeit
der ergänzenden beruflichen Orientierung und Begleitung des Übergangs von
Schule und Beruf
der Einwerbung zusätzlicher Unterstützungsleistungen dienen.
Insgesamt 39 Schulsoziarbeiter/innen haben zum 02.01.2012 ihren Dienst bei der Stadt
Bochum aufgenommen. Die neuen Kollegen/innen sind auf insgesamt 63 Schulen über das
Stadtgebiet verteilt. Die Standorte wurden nach sozialräumlichen Kriterien ausgesucht. Die
Einsatzorte sind Grundschulen, Förder- u. Hauptschulen sowie Gesamtschulen und
Gymnasien.
Der Bund finanziert das Projekt durch die Aufstockung der Kosten der Unterkunft für die
Empfänger von SGB II-Leistungen, mit einer pauschalen Erstattung von jährlich 2,8 %. Die
Maßnahme ist bis zum 31.12.2013 befristet.
Mit dem JHA-Beschluss von Oktober 2012 ist die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob
eine Verlängerung der Verträge der Schulsozialarbeiter/innen mit den nicht verausgabten
Mitteln aus 2011 über das Jahr 2013 hinaus möglich ist.
88
Jugendschutz
Gesetzlicher Jugendschutz
Anzahl 2011
Jugendschutzkontrollen
441
erreichte Jugendliche
275
Präventive Beratung
167
Indizierungsanträge
11
Angebote/Maßnahmen/Beratungen gegen
Okkultismus, Sekten, destruktive Kulte –
Sekten-Info Essen
44
Maßnahmen zur Suchtvorbeugung i. V. m.
der Fachstelle für Suchtvorbeugung
2
Wie bereits in den Vorjahren wurde im Rahmen der Suchtprävention im ersten und vierten
Quartal 2012 die Multiplikatorenfortbildung “MOVE” - Motivierende Kurzintervention bei
Konsumierenden Jugendlichen - für Lehrer und Schulsozialarbeiter in Zusammenarbeit mit der
Fachstelle für Suchtvorbeugung mit 25 Teilnehmern/innen durchgeführt.
Aufgrund vertraglicher Vereinbarung wurde dem Sekten-Info NRW ein Personalkostenzuschuss
für die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich Information und Beratung zu neuen religiösen
und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen gewährt. Dieser Zuschuss beinhaltet
auch ist die Vorhaltung einer wöchentlichen Sprechstunde in Bochum.
Am 10. Mai 2012 wurde in Zusammenarbeit mit dem Sekten-Info NRW
Informationsveranstaltung “Kindeswohlgefährdung durch neue religiöse Gemeinschaften”
mit 88 Teilnehmern durchgeführt.
eine
Die fachliche Beratung und Zusammenarbeit mit dem Jugendamt bei der Durchführung von
Veranstaltungen mit Schulklassen und Multiplikatoren wird gewährleistet.
89
Projektpläne 2012
Mit dem Leiter der Abteilung Kinder- und Jugendarbeit wurden Anfang des Jahres 2012
Zielvereinbarungen getroffen, die in Form von Projektplänen erfasst und abgebildet wurden. Für
jedes Ziel wurde jeweils ein Projektplan erstellt. Die Rückmeldung über den Projektstand
erfolgte quartalsmäßig an das Controlling. Für die Auswertung wurde die Skalierung erfüllt ☺,
offen und nicht erfüllt , zugrunde gelegt.
Auswertung der Projektpläne für 2012:
Einhaltung
Projektplan
Status
Allgemeine Sicherheitsunterweisung
erfüllt
☺
Fortschreibung des Kinder- und
Jugendförderplans 2015 - 2019
erfüllt
☺
Schulsozialarbeit BuT (Bildung und Teilhabe)
erfüllt
☺
BBM- was geht? (Berufsbildungsmesse)
erfüllt
☺
Graffiti Projekt
erfüllt
☺
erfüllt
☺
erfüllt
☺
BuT Aufbau eines Beratungs- und Servicecenter
erfüllt
☺
Vom Kinderbüro zum Familienbüro
offen
in Arbeit
Broschüre der Bochumer KJFH
offen
in Arbeit
Komm auf Tour 2012
erfüllt
☺
Projekt:
Bereithalten von bedarforientierten
pädagogischen Angeboten für benachteiligte
Kinder in KJFH
Förderung interkultureller Kompetenzen,
Förderung von Toleranz
90
Bemerkung
entfällt
- Produktgruppe 3603 Adoption, Pflegefamilien, Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen
Abteilung 5101
Besondere Sozialpädagogische Fachdienste
Produkt, Beschreibung, Produktziele, gesetzliche Grundlagen
Die Produktgruppe 3603 gliedert sich in folgende Produkte:
► Gerichtshilfen, Ambulante und Stationäre HzE* (vgl. Hilfen zur Erziehung)
► Förderung freier Träger (HzE) * (vgl. Hilfen zur Erziehung)
► Adoption und Pflegefamilien
Adoption und Pflegefamilien
Beschreibung:
Sicherstellen des Anspruchs auf Hilfe zur Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen, wenn
eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung im Elternhaus nicht
(auch nicht mit ambulanter Hilfe) gewährleistet ist.
Ziele:
Kindern, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können, vorübergehend (in
Notsituationen) oder auf Dauer eine andere Familie zur Verfügung zu stellen. Für Säuglinge
und Kinder, die zur Adoption freigegeben wurden, eine neue Familie zu finden, in der sie
rechtlich abgesichert dauerhaft leben können.
Überprüfung und gerichtliche Stellungnahme bei so genannten „Stiefelternadoptionen“, also bei
Adoptionsanträgen von angeheirateten neuen Lebenspartnern des leiblichen Elternteils.
Gutachterliche Stellungnahmen (Sozialberichte) bei Auslandsadoptionen.
Gesetzliche Grundlagen:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII),
Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
Personal
Mitarbeiter/innen der “Besonderen Sozialpädagogischen Fachdienste”
Leitung
Detlef Kühlborn
Verwaltung
3
Pflegekinderdienst gesamt
11
Adoption
1
Bereitschaftspflege städtische Mitarbeiter
1
AWO*
1
Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen
* vertragliche Regelung in diesen Arbeitsbereichen- Kooperationsvertrag
91
4
Finanzielles
Das Gesamtbudget der Sozialpädagogischen Fachdienste betrug 8.502.371,- Euro
Produkt Adoption und Pflegefamilien und Sozialpädogisch Betreutes Wohnen
Prozentuale Verteilung Teilprodukte
1.36.03.01.01 Adoption
3.360
0,04%
1.36.03.02.12 Sozialbetreutes
Wohnen
228.277
2,68%
1.36.03.01.02
Bereitschaftspflege
764.682
8,99%
1.36.03.01.03 Pflegefamilien
7.506.052
88,28%
Abbi
ldung 22-Budget Sozialpäd. Fachdienste
Zahlen, Daten, Fakten
Adoptionen
2008
abgeschlossene (Fremd-) Adoptionen
2009
2010
2011
2012
3
2
5
5
10
10
17
12
18
10
3
3
1
5
7
22
28
43
39
43
Sozialberichte für Auslands- Adoptionen
2
2
1
2
3
Biographiearbeit
-
-
75
73
Verwandten- und Stiefvater- Adoptionen
in Adoptionspflege befindliche Kinder
Adoptionsbewerber
92
78
Pflegekinder § 33 KJHG
Betreute Pflegekinder insgesamt:
2008
2009
2010
2011
355
373
390
386
390
2012
–
davon in Erziehungsstellen
59
59
69
67
66
–
davon in Verwandtenpflege
89
94
102
118
129
300
313
328
329
332
Neuvermittlungen von Pflegekindern
50
41
40
36
36
Neuzugänge wegen Zuständigkeitswechsel nach
§ 86 Abs.6 SGB VIII
20
8
16
17
19
Beendigung von Pflegeverhältnissen
18
20
15
25
23
Ungeplante Abbrüche
10
8
13
13
7
Beendigung durch Zuständigkeitswechsel nach
§ 86 Abs.6 SGB VIII
17
9
25
25
40
Ergänzende Hilfen für Pflegefamilien
46
55
52
66
75
Pflegefamilien insgesamt
Bereitschaftspflege
2008
2009
2010
2011
Anzahl der untergebrachten Kinder
77
64
44
72
64
Beendigung der Bereitschaftspflege
72
74
41
68
63
Rückkehr in eigene Familie
37
45
18
40
34
Wechsel in Dauerpflegestellen
26
25
16
20
13
Wechsel in Verwandtenpflege
5
3
6
3
2
Wechsel in Heimpflege
3
4
2
5
14
35
27
29
25
33
Anzahl der Bereitschaftspflegefamilien
93
2012
Besondere Projekte, Veranstaltungen
Pflegekinderdienst
Auch 2012 wurden für Pflegeeltern Themenabende und Seminare angeboten. Neben „Erste
Hilfe am Kind“ und „Umgang mit Adoptiv- und Pflegekindern in schwierigen Situationen“ an zwei
Abenden gab es das Tagesseminar „Stärke statt Macht – gewaltloser Widerstand im
erzieherischen Alltag“ und als Wochenendseminar mit Kinderbetreuung „Entlastung schaffen für
Pflegeeltern“.
Zum Jahresende wurde zudem eine Nikolausfeier ausgerichtet.
Bundesweit ist es schwieriger geworden, Menschen für die Aufgabe zu gewinnen, ein
Pflegekind aufnehmen. Um Pflegeeltern zu unterstützen und neue Familien zu erreichen,
wurde 2012 eine Werbekampagne gestartet. Zur Unterstützung wurden aktuelle Flyer und
Plakate
erstellt.
Im
Jahr
2013
soll
diese
Kampagne
mit
Pressearbeit,
Informationsveranstaltungen und einem großen Familienfest fortgesetzt werden. Auch ein
Fachtag zum Thema „Bindung und Bindungsstörungen“ ist geplant.
Mit den Kollegen und Mitarbeiter/innen des Sozialen Dienstes findet ein regelmäßiger
Austausch statt. Zusätzlich ist es gelungen, mit den Familienrichtern einen runden Tisch zu
Schwerpunktthemen wie „Verfahrensdauer“ und „Umgangskontakte“ zu veranstalten.
Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen (SBW)
Gesetzliche Grundlage der Arbeit im Sozialpädagogisch Betreuten Wohnen (SBW) sind die ''
34 ff SGB VIII.
Ziel ist es, älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf dem Weg in die Selbständigkeit
Unterstützung und Hilfe zu gewähren.
Für die betreuten Jugendlichen werden Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet. Vorübergehend ist für die Jugendlichen die Unterkunft in einem der drei städtischen
Wohnprojekte möglich.
In einem regelmäßig stattfindenden Arbeitskreis erfolgt der Austausch zwischen dem kommunalen und freien Trägern, die im Bereich des SBW tätig sind.
Neukonzeption
In 2012 wurde die Arbeit des SBW auf eine neue Konzeption umgestellt. Ab 2012 arbeitet das
städtische SBW „nur“ noch in Form von ambulantem und stationärem Clearing. Natürlich
wurden die „Altfälle“ (Betreuung in der eigenen Wohnung) im Rahmen der Hilfeplanung noch
weitergeführt.
2012 konnten insgesamt 15 Altfälle beendet werden. Zehn stationäre Clearingfälle konnten in
2012 beendet werden. Zum 31.12. 2012 wurden noch neun Jugendliche/ junge Erwachsene
betreut. Bei den ambulanten Fällen konnten sechs beendet werden. Drei Fälle wurden zum
Ende des Jahres noch betreut.
Insgesamt war die Umstellung mit viel Arbeitsaufwand verbunden, konnte aber insgesamt
erfolgreich gestaltet werden. In 2013 soll eine Evaluation der Neuausrichtung durchgeführt und
wenn nötig, Änderungen / Verbesserungen am Konzept vorgenommen werden.
94
Wochenendfreizeit mit Jugendlichen
In der Zeit vom 28.09. - 01.10.12 fand mit acht Jugendlichen des SBW der Stadt Bochum nebst
Betreuern eine Freizeit in Holland, Kouderkerke, statt. Die Maßnahme war wieder ein voller
Erfolg.
Projektpläne 2012
Mit dem Leiter der Abteilung Besondere Sozialpädagogische Fachdienste wurden Anfang des
Jahres 2012 Zielvereinbarungen getroffen, die in Form von Projektplänen erfasst und
abgebildet wurden. Für jedes Ziel wurde jeweils ein Projektplan erstellt. Die Rückmeldung über
den Projektstand erfolgte quartalsmäßig an das Controlling. Für die Auswertung wurde die
Skalierung erfüllt ☺, offen und nicht erfüllt , zugrunde gelegt.
Auswertung der Projektpläne für 2012:
Projekt:
Allgemeine
Sicherheitsunterweisung / Arbeitsschutz
Einhaltung
Projektplan
Status
erfüllt
☺
Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen
offen
Pflegekinderdienst
offen
95
Bemerkung
Die Austauschgespräche
mit allen SD-Gruppen
werden noch durchgeführt
Die Austauschgespräche
mit allen SD-Gruppen
werden noch durchgeführt
- Produktgruppe 3603 Gerichtshilfen, Ambulante und Stationäre Hilfen zur Erziehung
Abteilung 514 Sozialer Dienst
Produkt, Beschreibung, Produktziele, gesetzliche Grundlagen
Die Produktgruppe 3603 gliedert sich in folgende Produkte:
► Gerichtshilfen, Ambulante und Stationäre HzE
► Förderung freier Träger (HzE)
► Adoption und Pflegefamilien*
*vgl. Besondere Sozialpädagogische Fachdienste
Beschreibung:
Sicherstellen des Anspruchs auf Hilfe bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen, wenn
eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.
Ziele:
Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu
unterstützen
familienerhaltend zu arbeiten
Kindern, die nicht in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen können,
vorübergehend oder auf Dauer eine andere Familie zur Verfügung stellen und
sie während dieser Zeit intensiv zu begleiten
Durch frühzeitige Unterstützungen und Interventionen in Familien dissoziale
Entwicklungen von Kindern und Jugendlichen zu verhindern
Mit präventiven, sozialräumlichen Maßnahmen problematische Entwicklungen in
Familien frühzeitig erkennen, damit Kinder vor traumatischen Erlebnissen, die
sie durch Vernachlässigungen erfahren, geschützt werden
Kindern ihr Recht auf ein Leben ohne Gewalterfahrungen zu ermöglichen.
Gesetzliche Grundlagen:
Als gesetzliche Grundlagen für die Arbeit des Sozialen Dienstes sind vorrangig Art. 6 GG, §§ 1,
2, 19, 20 und 27 ff SGB VIII einschl. BKiSchG, BGB und JGG zu nennen.
Die Abteilung Soziale Dienste setzen den gesetzlichen Auftrage durch folgende Maßnahmen
um:
Sicherstellung des Schutzauftrages von Kindern und Jugendlichen
Beratung und Unterstützung von Eltern und anderen Erziehungsberechtigten
Entwicklung von passgenauen Angeboten ergänzender Erziehungsmaßnahmen
Schaffung positiver Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien
Sicherung und Ausbau eines verbindlichen Netzwerks zum Schutz und zur Förderung
von Kindern und Jugendlichen
Vertretung und Begleitung von jugendlichen und heranwachsenden Straftätern im
Strafverfahren
96
Personal
Mitarbeiter/innen des Sozialen Dienstes
Leitung
Frau Piedboeuf-Schaper
Verwaltung
29
(einschl. Wirtschaftlicher Erziehungshilfe)
Sozialer Dienst
70
Jugendgerichtshilfe
10
Trainees
4
Initiativen Nachbarschaft
3 und Honorarkräfte
Der soziale Dienst gliedert sich im Rahmen der sozialräumlichen Arbeit in sechs Bezirke.
Sozialer Dienst in Gruppen nach Stadtbezirken
Bezirk
Für den Stadtbezirk zuständige
Mitarbeiter/innen der Jugendgerichtshilfe*
Mitarbeiter/innen
Mitte
11
2
Wattenscheid
16
2
Nord
13
1,5
Ost
14
1.5
Süd
8
1
Süd-West
8
1
*zuzüglich ein/er Mitarbeiter/in in Leitungsfunktion
Wirtschaftliche Jugendhilfe und Verwaltung
29 Mitarbeiter/innen
Initiativen Nachbarschaft städtische Mitarbeiter
Initiative Querenburg Peter-Parler-Weg 7
1 hauptamtliche Kraft
Initiative Nachbarschaft Luchsweg 13
1 hauptamtliche Kraft
Initiative Nachbarschaft Sonnenleite 11
1 hauptamtliche Kraft
Dependancen Ginsterweg, Hochstraße und Rosenbergtreff
97
Finanzielles
Anteil der Produktgruppe 3603 Hilfen zur Erziehung am Gesamtaufwand
des Jugendamtes (Amt 51)
Anteil Produktgruppe
3603
am Gesamtaufwand
Amt 51;
55.939.638 €;
36%
Gesamtaufwand
Amt 51
ohne 3603;
96.860.971 €;
64%
Abbildung 23-3603
Zeitraum von 2004 bis 2012
Ausgabenentwicklung Hilfen zur Erziehung
45.000.000,00
40.000.000,00
35
35.000.000,00
30.000.000,00
2
.77
14
6
.
26
26
EUR
25.000.000,00
28
19
3.4
.07
32
6 .0
.75
4
3
69
4 .5
.42
8
3
5
.97
92
59
0.0
1
.
.85
35
5
3
48
9.5
.91
15
5.3
.27
0
3
29
8.8
.04
20.000.000,00
15.000.000,00
10.000.000,00
5.000.000,00
0,00
2004
2005
2006
2007
2008
Haushaltsjahr
Abbildung 24-HzE
98
2009
2010
2011
2012
Prozentuale Anteile Hilfen zur Erziehung
ambulant/stationär
H. f. j. Vollj. Gem. §§ 41/34
SGBVIII ; 2.702.105
7%
H. f. j. Vollj. Gem. §§ 41/35a
SGBVIII ; 1.229.051
3%
Eingliederungshilfe ;
2.637.457
7%
Inobhutnahmen ; 1.216.599
3%
Ambul. Hilfezentren u. Maßn.fr. Träger ; 3.788.950
10%
Teil/stationäre
Unterbringung; 21.998.290
57%
Ambulante Hilfen; 4.858.768
13%
Abbildung 25-Budget HzE
25
Kostenentwicklung im Bereich
Hilfen zur Erziehung (ambulant und stationär)
im Zeitraum von 2002 - 2012
Mio Euro
20
Stationäre HzE
Ambulante HzE
15
10
5
0
2002 2003
2004 2005 2006
2007 2008
Abbildung 26-Kostenentwicklung HzE
99
2009 2010 2011
2011 2012
Kostenentw icklung im Bereich "Stationäre Hilfen zur Erziehung"
im Zeitraum von 1989 -2012
25
Mio EURO
20
15
10
5
19
89
19
90
19
91
19
92
19
93
19
94
19
95
19
96
19
97
19
98
19
99
20
00
20
01
20
02
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
20
12
0
Jahr
Abbildung 27-HzE 1989-2012
100
Zahlen, Daten, Fakten, Strukturelles
Gerichtshilfen, Ambulante und Stationäre Hilfen zur Erziehung
Jugendgerichtshilfen
Anklagen
Jugendliche / männlich
deutsch
Heranwachsende/ männlich
nichtdeutsch
350
deutsch
122
Jugendliche/ weiblich
deutsch
90
Gesamt:
nichtdeutsch
449
81
Heranwachsende/ weiblich
nichtdeutsch
574
deutsch
12
Gesamt:
131
nichtdeutsch
11
672
Gesamt 1.246
Die Anzahl der Anklagen bei Jugendlichen ist im Jahr 2012 etwa gleichbleibend hoch wie im
Vorjahr (571). Im Jahr 2010 waren 830 Anklagen zu verzeichnen. Somit zeigte sich im Jahr
2011 eine stark rückläufige Tendenz auf. Die Anklagen bei den Heranwachsenden sind im Jahr
2012 im Vergleich zu 2011 stark rückläufig (987). Diese Tendenz zeigt sich auch in dem
Bereich der nichtdeutschen Jugendlichen/Heranwachsenden.
Anklagen - nichtdeutscher Jugendlichen/Heranwachsender 2010
2011
2012
321
282
226
Eine Mitarbeiter/in der JGH (Jugendgerichtshilfe) nimmt seit Mitte 2012 die Jugendgerichtshilfe
für einen Heranwachsenden in dem Terroristenprozess der Sauerlandzelle in Düsseldorf wahr.
Dies erforderte im letzten Jahr die Teilnahme an 34 Gerichtsterminen in Düsseldorf. Nicht nur
die Berichterstellung und die Begleitung des jungen Mannes, sondern auch die Teilnahme an
den Gerichtsterminen nimmt einen enorme Zeit in Anspruch. Der ausführliche und gute Bericht
der Bochumer JGH ist von dem Vorsitzenden Richter der Kammer besonders hervorgehoben
worden! Der Prozess wird sich vermutlich noch bis zum Herbst 2013 hinziehen.
In Kooperation mit dem Träger ViA (Verein für integrative Arbeit), dem JobCenter und der
Bewährungshilfe hat die JGH in 2012 das vom Europäischen Sozialfond unterstützte Projekt
PASST (Pädagogische Angebote für Sozialstundenleistende) durchgeführt. Jugendliche und
Heranwachsende, die mehr als 100 Stunden Sozialen Hilfedienst auferlegt bekommen und
keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen, haben in diesem Projekt die Möglichkeit in Arbeits- oder
Ausbildungsverhältnisse vermittelt zu werden. Sie erhalten über einen Zeitraum von 6 Monaten
ein Kompetenztraining und die Chance in verschiedenen Berufsfeldern Arbeitsversuche zu
starten.
24 Jugendliche haben an diesem Projekt teilgenommen. Das Projekt läuft noch bis Ende 2014.
101
Diversion
männlich
weiblich
deutsch
weiblich
deutsch
nichtdeutsch
234
60
124
17
Gesamt:
294
Gesamt:
141
435
Gesamt (männlich/ weiblich):
516-mal wurde das Diversionsverfahren von der Staatsanwaltschaft im Jahre 2011 eingeleitet.
Mit einer Inanspruchnahme der Diversionsverfahren von 435 Fällen im Jahr 2012 ist das
Gesamtaufkommen weiterhin rückläufig.
Das Team der Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes Bochum.
102
Familien - und Vormundschaftsgerichtsverfahren
Verfahren
Familiengericht
Verfahren in
Zusammenhang
Gefährdung des
Kindeswohls
§1666/1666a BGB
Betroffene
Kinder/Jugendliche
2004
22
34
2005
20
33
2006
33
65
2007
52
73
2008
42
67
2009
47
47
2010
50
78
2011
45
58
2012
55
55
Erstmalig sind im Jahr 2008 die familiengerichtlichen Verfahren differenziert erfasst worden:
Jahr
Trennung und
Scheidung
Familiengerichtliche
Ermahnung
Besuchskontakte
Andere Berichte
an Familien- und
Vormundschaftsgerichte
2008
93
69
141
594
2009
154
39
157
486
2010
156
60
121
612
2011
251
37
132
675
2012
235
47
119
767
Trennung und Scheidung
Trennungs- und Scheidungsberatungen werden grundsätzlich in der Fachstelle Sorgerecht des
Familienpädagogischen Zentrums bearbeitet (vgl. Seite 121).
Um eine Doppelung zu vermeiden, wird die Trennungs- und Scheidungsberatung und
-begleitung von den Mitarbeiter/innen des SD bei Familien durchgeführt, die dem Sozialen
Dienst durch Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung bekannt sind. Hierdurch fließen bereits
erworbenen Kenntnisse in die Beratung mit ein.
Die Fallzahlen im Bereich der Trennungs- und Scheidungsberatung und -begleitung sind auf
einem ähnlichen hohen Niveau wie im Vorjahr.
103
Überprüfungen Kindeswohlgefährdung und häusliche Gewalt
Im Jahr 2012 wurden erstmalig die Überprüfungen bei Kindeswohlgefährdung in der
jugendamtlichen Software LogoData erfasst und monatlich an das Landesamt für Statistik in
Düsseldorf übertragen. In den Anfängen gab es große Probleme bei der Nutzung der Software
und der Erfassung der Daten. Als Ergebnis sind wesentlich geringere Zahlen erfasst worden als
im Vorjahr. Dem Landesamt wurden 910 Meldungen/Überprüfungen übertragen. Im Jahr 2011
wurden im Sozialen Dienst 1.388 Überprüfungen erfasst. Die tatsächliche Arbeitsbelastung
bestätigte nicht einen 25 % Rückgang der Überprüfungen im Rahmen von
Kindeswohlgefährdung. Auch die gestiegenen Zahlen in den familiengerichtlichen Verfahren
deuten nicht auf einen so starken Rückgang bei den Überprüfungen von
Kindeswohlgefährdungen hin.
In diesem Jahr wird die leichter zu handhabende Weblösung der Software LogoData im SD
eingeführt, die hoffentlich zu einer genaueren Erfassung führen wird.
Die Polizei meldete dem Sozialen Dienst 159 Einsätze zur häuslichen Gewalt bei Familien mit
Kindern. Im letzten Jahr waren es 122 Meldungen. Aufgrund der Polizeimeldungen hat der
Soziale Dienst des Jugendamtes Kontakt zu den Familien aufgenommen und Hilfe angeboten.
Rufbereitschaft und KinderNotruf
Die Bürger nutzen den Kindernotruf.
Außerhalb der Öffnungszeiten des
Jugendamtes gewährleistet das Ev.
Kinder- und Jugendheim Overdyck die
Rufbereitschaft.
Das KinderNotruf Telefon ist auf die
Leitzentrale der Feuerwehr Bochum
geschaltet. Die Mitarbeiter/innen des Ev.
Kinder- und Jugendheims Overdyck
werden von der Feuerwehr über SMS
auf Einsatzbedarfe hingewiesen und
nehmen
dann
Kontakt
mit
den
Anrufenden auf.
An den vorliegenden Zahlen ist zu sehen, dass der seit dem 01.01.2008 installierte
Kindernotruf immer mehr in Anspruch genommen wird. Die ernsthafte Nutzung des
Kindernotrufes wird auch durch die Anzahl der von der Rufbereitschaft der ev. Stiftung
Overdyck erstellten Protokolle belegt.
104
Erfassung – Rufbereitschaft KinderNotruf
Jahr
2001
Protokollierte
Telefonate
27
2002
32
7
39
2003
29
9
38
2004
36
7
43
2005
31
17
48
2006
34
9
43
2007
59
17
76
2008
96
(davon 49
Kindernotruftelefon)
30
(davon 12
Kindernotruftelefon)
126
(davon 61
Kindernotruftelefon)
2009
95
(davon 39
Kindernotruftelefon)
25
(davon 9
Kindernotruftelefon)
120
(davon 48
Kindernotruftelefon)
2010
111
(davon 60
Kindernotruftelefon)
27
(davon 7
Kindernotruftelefon)
138
(davon 67
Kindernotruftelefon)
2011
96
(davon 67
Kindernotruftelefon)
24
(davon 13
Kindernotruftelefon)
120
(davon 80
Kindernotruftelefon)
2012
notwendiger Einsatz
in Familien
7
125
52
(davon 73
(davon 34
Kindernotruftelefon) Kindernotruftelefon)
Insgesamt
34
177
(davon 107
Kindernotruftelefon)
Jahr
Erforderlicher Einsatz in Familien aufgrund der Meldungen
durchgeführte Inobhutnahmen
2010
14
2011
13
2012
19
Die Auswertung zur Erfassung der Rufbereitschaft KinderNotruf zeigt auf, dass wie bereits in
den vorherigen Jahren der Kindernotruf in Bochum-Wattenscheid am häufigsten gewählt wurde,
trotz Vorwahl, die zu wählen ist. Im Stadtteil Bochum-Langendreer erfolgten ebenfalls erheblich
mehr Einsätze als in anderen Bochumer Stadtteilen.
Bei 49 Anrufen gab es keine räumliche Zuordnung zu einem Stadtteil. Dabei handelt es sich
z.B. um Kinder oder Jugendliche, die sich in Bochum aufhalten, aber nicht hier gemeldet sind.
Nach wie vor nutzen auch Bürger/innen aus anderen Kommunen den Kindernotruf. Sie werden
dann von der Rufbereitschaft an die betreffende Stelle der zuständigen Kommune vermittelt.
105
Hilfen zur Erziehung
Kostenentwicklung ambulante HzE
von 2002 - 2012
10,0
Mio Euro
8,0
6,0
4,7
4,0
2,0
0,4
1,4
1,8
6,4
5,4
7,0
8,0
8,6
4,2
2,0
0,0
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
ambulante
HzE
Abbildung 28-Ambl. HzE
Ambulante Hilfezentren
Die ambulanten Hilfezentren leisten ihre Arbeit nach wie vor im Rahmen des sozialräumlichen
Konzeptes der Jugendhilfe in Bochum. In enger Kooperation mit dem Sozialen Dienst wird nicht
nur vielfältige fallspezifische Arbeit in den Familien geleistet, sondern darüber hinaus auch
fallunspezifische Hilfen in dem jeweiligen Stadtbezirk.
Was unter einer fallspezifischen Hilfe zu verstehen ist, verdeutlichen nachfolgende Beispiele:
Im Bezirk Mitte läuft erfolgreich ein Angebot in Kooperation mit der LWL-Klinik für Kinder von
psychisch kranken Müttern. Andere Hilfezentren bieten folgende fallunspezifische Angebote an:
„starke Jungs“ und „starke Mädchen“ in Kooperation mit der Mansfeldschule
Kleinkindgruppen in Übergangswohnheimen
Elternkurse „Gesund leben“
Elterntraining und Spielangebote “Spiele ohne Strom“
Kreativangebote, sowie Krisenbewältigungsstrategien:
„Voll im Griff“ PlanB in Streitsituationen
Die fallunspezifischen Angebote sind eine wichtige Unterstützung für den präventiven Bereich
der Jugendhilfe.
106
Inobhutnahmen
Inobhutnahmen
Jahr
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Anzahl
95
112
136
128
148
235
240
236
240
258
239
Hilfen zur Erziehung - Entwicklungsverlauf - Fälle und Belegtage
Jahr
Fälle
Belegtage
2003
808
160.449
2004
863
146.083
2005
817
147.277
2006
872
150.594
2007
1.006
175.046
2008
1.116
201.640
2009
1.126
266.035
2010
935
241.702
2011
1.042
224.860
2012
1.151
235.288
Belegtageentwicklung der Hilfen zur Erziehung
Belegtageentwicklung 2010 bis 2012
Belegtage
23.000
22.000
2012 - 235.288
2011 - 224.860
2010 - 240.181
21.000
20.000
19.000
18.000
17.000
16.000
Monate
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
2012 - 235.288 19.228 18.361 19.342 19.558 20.470 19.375 20.097 19.866 19.126 20.431 19.504 19.930
2011 - 224.860 19.017 17.321 18.798 18.956 19.508 18.876 19.759 18.827 17.531 19.563 18.524 18.180
2010 - 240.181 20.797 18.690 19.987 20.181 20.431 19.211 20.133 19.669 18.486 21.732 20.491 20.373
Abbildung 29-Belegtage
107
Initiativen Nachbarschaft
Initiativen Nachbarschaft
Standorte Initiativen
Initiative Querenburg,
Peter-Parler-Weg 7
Initiative Nachbarschaft,
Luchsweg 13
Initiative Nachbarschaft,
Sonnenleite 11
Initiative Nachbarschaft,
Alte Markstraße Nr. 47
Personelle Ausstattung
1 hauptamtliche Kraft
und Honorarkräfte
1 hauptamtliche Kraft
und Honorarkräfte
1 hauptamtliche Kraft
und Honorarkräfte
Träger: Initiative Pro Steinkuhl
Sozialer Dienst
Das Leitungsteam des Sozialen Dienstes
Trainees
Auch in 2012 konnte der Soziale Dienst wieder an dem Traineeprogramm teilnehmen und
Absolventen der Fachhochschulen qualifizieren. Neben den 3 Trainees im Sozialen Dienst und
einer Kraft in der Jugendgerichtshilfe nutzten auch Trainees aus anderen Fachbereichen des
Dezernates unsere Hospitationsangebote, um die Arbeit im Bereich der Hilfen zur Erziehung
und des Kinderschutzes kennen zu lernen.
Gegen Ende des Jahres konnten die geschulten Trainees in reguläre Planstellen übernommen
werden und unterstützen jetzt unsere Arbeit.
Wiederbesetzungen
Gleich zu Beginn des Jahres 2012 mussten drei neue Stellen besetzt werden, da
Mitarbeiter/innen in den Mutterschutz gegangenen sind. Im Juli wurde die Stelle der
Koordination der Jugendgerichtshilfe in einem Auswahlverfahren besetzt. Im September
108
mussten sechs Stellen wiederbesetzt werden, da Mitarbeiter/innen den Sozialen Dienst
verlassen haben. Wir konnten bei dieser Besetzungsrunde auf vier qualifizierte Trainees
zurückgreifen, die sich erfolgreich dem Auswahlverfahren gestellt haben. Darüber hinaus haben
sich Mitarbeiter/innen aus der BuT-Schulsozialarbeit (But = Bildung und Teilhabe) beworben,
die durch ihre Tätigkeit in den Schulen die Arbeit des Sozialen Dienst kennen und schätzen
gelernt haben. Zwei Bewerberinnen arbeiten jetzt im Sozialen Dienst.
Personalbemessung
Eine Personalbemessung erfolgt im Jahr 2013 auf der Grundlage der Anzahl der
Mitarbeiter/innen aus dem Jahr 2012.
Besondere Projekte, Veranstaltungen
Die Arbeitsgruppe Ost hat in ihrem Haus in Bochum-Werne in der Kreyenfeldstraße gemeinsam
mit dem ambulanten Hilfezentrum am 19.10.2012 eine Bilderausstellung eröffnet. Die Bilder
haben Kinder, die im ambulanten Jugendhilfezentrum betreut werden, für ihr Jugendamt
gemalt. Die Bilder hängen nach wie vor im Amtshaus Werne und erfreuen die Mitarbeiter/innen
jeden Tag.
109
Weltkindertag in Wattenscheid
Der Soziale Dienst in Wattenscheid organisiert seit Jahren den Weltkinderspieltag im
Stadtbezirk.
Seit 2009 wird in Wattenscheid der Weltkindertag jährlich mit einem eigenen Kinderfest im
Stadtgarten gefeiert. Entstanden ist die Idee in der Sozialraumkonferenz Wattenscheid-Mitte
und wird aktiv unterstützt durch die Bezirksvertretung Wattenscheid.
2012 wurde das 3-stündige Bühnen- und Rahmenprogramm (Spiele- und Bewegungsangebote)
wie immer allein durch ansässige Familienzentren, Freizeithäuser, Schulen, die Bochumer Biker
IG, Kindertagesstätten, HSME (Humanitäre Solidarität Middle East e.V., das Ev. Kinder- und
Jugendhaus und vieler anderer gestaltet. Motto: Da bewegt sich WAT! Zu ausgesprochen
familienfreundlichen Preisen konnte sich jeder gut mit Würstchen, Reibeplätzchen, Kuchen,
Crepes, Falafel und Getränken versorgen.
Wat’n Fest!
Im Jahr 2013 wird am 20.09.2013 das 5. Wattenscheider Kinderfest zum Weltkindertag gefeiert:
Alle sind herzlich eingeladen!
110
Projektpläne 2012
Mit der Leiterin der Abteilung Sozialer Dienst wurden Anfang des Jahres 2012
Zielvereinbarungen getroffen, die in Form von Projektplänen erfasst und abgebildet wurden. Für
jedes Ziel wurde jeweils ein Projektplan erstellt. Die Rückmeldung über den Projektstand
erfolgte quartalsmäßig an das Controlling. Für die Auswertung wurde die Skalierung erfüllt ☺,
offen und nicht erfüllt , zugrunde gelegt.
Auswertung der Projektpläne für 2012:
Projekt:
Einhaltung
Projektplan
Status
Allgemeine Sicherheitsunterweisung /
Arbeitsschutz
erfüllt
☺
Internetauftritt des Jugendamtes
erfüllt
☺
Entwicklung ambulanter Hilfen
erfüllt
☺
JGH Statistik LogoData in Verbindung
mit 510
erfüllt
☺
111
Bemerkung
verschoben auf 2013
- Produktgruppe 3604 Institutionelle Bildung und Beratung
Abteilung 51 FPZ - Familienpädagogisches Zentrum
Produkt, Beschreibung, Produktziele, gesetzliche Grundlagen
Die Produktgruppe gliedert sich in folgende Produkte:
►Familienbildung und Beratung
►Schulpsychologische Beratung
Familienbildung
Gesetzliche Grundlagen:
Die Familienbildungsstätte der Stadt Bochum (FBS) ist eine nach dem Weiterbildungsgesetz
(WbG) des Landes Nordrhein- Westfalen anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung und
leistet institutionelle Familienbildung. Als Teil des „Familienpädagogischen Zentrums“ des
Jugendamtes entwickelt sie ein kommunales, am WbG NRW (Weiterbildungsgesetz) und am
Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG (Sozialgesetzbuch, Achtes Buch - Kinder- und
Jugendhilfe) orientiertes Bildungsangebot für Bochumer Familien und interessierte Bürgerinnen
und Bürger. Die Finanzierung der FBS erfolgt sowohl mit Landesmitteln als auch mit
kommunalen Mitteln. Das Angebot der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum ist nach den
geltenden Förder- und Abrechnungsregelungen des WbG NRW zu 100% zum “Angebot der
Weiterbildung” und zu 75 % zu den “Angeboten nach dem KJHG” zuzuordnen.
Ziele:
Ziel der Familienbildungsstätte ist es, in Zusammenarbeit mit den Familienbildungsstätten der
anderen Träger flächendeckend für Bochum familienunterstützende Bildungsangebote für
Menschen in allen Lebensphasen und in den verschiedensten Lebenssituationen zu schaffen.
Mit dem umfangreichen und vielseitigen Kursangebot sollen junge Familien in ihrer Elternkompetenz gestärkt werden, Menschen in allen Lebensphasen und Lebenssituationen mit
Kursen zur Gesundheitsförderung und Alltagsbewältigung Hilfestellung bei der Orientierung zur
Lebensgestaltung erhalten und der Dialog zwischen den Generationen gestärkt werden.
Erziehungsberatung
Die Aufgabe der Erziehungsberatung besteht darin, Hilfen für junge Menschen und ihre
Sorgeberechtigten, Unterstützung bei der Klärung und Bewältigung individueller und
familienbezogener Probleme, sowie bei Trennung und Scheidung zu gewähren.
Hilfe bedeutet dabei Diagnostik, Beratung oder Therapie für die /den einzelne/n Klienten/in mit
besonderen Problemlagen in den Bereichen Erziehung, Entwicklung oder Beziehung. Dies kann
aber auch präventive Maßnahmen im Sinne von offenen Sprechstunden, Elternabenden,
Seminaren etc. in anderen Einrichtungen zu o. g. Themen beinhalten.
Ziele:
Das Ziel ist dabei, eine flächendeckende und bedarfsorientierte niederschwellige Versorgung an
Erziehungsberatung
in
Bochum
sicherzustellen.
Die
Leistungen
institutioneller
Erziehungsberatung bestehen in Beratung von Eltern, Kindern und Jugendlichen, präventiven
Maßnahmen, sowie Unterstützung von anderen Fachkräften. Die Nachfragen bezüglich
fallübergreifender Leistungen (Präventive Angebote, z.B. offene Sprechstunden in Famili112
enzentren, Elternabende in den Sozialräumen etc., aber auch die Unterstützung anderer
Fachkräfte der Jugendhilfe) haben zugenommen.
Gesetzliche Grundlagen:
Die gesetzlichen Grundlagen der Aufgaben der Erziehungsberatung sind in den §§ 17, 18,
28 KJHG/ SGB VIII zu finden.
Ambulante Eingliederungshilfe "Seelische Behinderung"
Die Clearingstelle ist für die Steuerung der Leistungserbringung durch Einrichtungen von
Trägern der Freien Jugendhilfe bzw. von privaten Anbietern zuständig. Dabei wird sie auf
Antrag von Sorgeberechtigten tätig. (vgl. Jahresbericht der Erziehungsberatungsstellen mit
weitergehender und umfassender Berichterstattung zu diesem Thema).
Ziele:
Ziel war es, innerhalb der knappen gesetzlichen Frist von insgesamt fünf Wochen ab
Antragstellung, die fachlich adäquaten Fördermaßnahmen für Anspruchberechtigte zu klären
und zuzuweisen. In der Regel ist dies gelungen.
Gesetzliche Grundlagen:
Gesetzliche Grundlage für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen von Leistungen der
Eingliederungshilfe durch die Clearing- und Diagnostikstelle ist § 35 a KJHG/SGB VIII.
Fachstelle Sorgerecht
Beschreibung:
Die Fachstelle Sorgerecht fertigt auf Anfrage des Gerichts Stellungnahmen in strittigen
Familiensachen an. Ziel ist es, den Richterinnen und Richtern Entscheidungshilfen aus der
Sicht der Jugendhilfe zu geben. Dies betrifft sowohl das Familiengericht in Bochum, als auch im Rahmen von Amtshilfeersuchen - Familiengerichte in anderen Städten und darüber hinaus
Stellungnahmen für das Oberlandesgericht Hamm.
Gesetzliche Grundlagen:
Grundlage für das Handeln sind § 50 SGB VIII sowie § 162 FamFG im Sinne einer Beteiligung
der Jugendhilfe bei Gericht in Trennungs- und Scheidungsverfahren, bei denen Kinder betroffen
sind.
Schulpsychologische Beratungsstelle
Schulpsychologische Beratung unterstützt sowohl Schülerinnen / Schüler und Eltern, als auch
Lehrkräfte und Schulleitungen bei schulbezogenen Problemen. Dabei sollen Individualberatung
und Schulberatung / Systemberatung bzgl. der Arbeitsanteile in einem ausgewogenen
Verhältnis stehen.
Die Stadt Bochum hat auf der Basis eines Vertrages zwischen der Kommune und der
Landesregierung NRW mit Wirkung zum 01.02.2008 eine Schulpsychologische Beratungsstelle
eingerichtet. Der Vertrag sieht einen Stellenumfang von 3 Psychologenstellen vor, von denen
zwei vom Anstellungsträger Land und eine von der Kommune getragen werden. Die Konzeption
wurde 2010 in der Vereinbarung zum Regionalen Einsatzmanagement zwischen Kommune und
Bezirksregierung Arnsberg fortgeschrieben, wobei ein Ziel die weitere Steigerung der
Systemberatung ist.
113
Personal
Mitarbeiter/innen im Familienpädagogisches Zentrum
Institutsleitung
Franz Heuer
Familienbildungsstätte
Leitung Familienbildungsstätte
Gisela Mühlenberg
Verwaltung
2
Fachbereichsleitungen
3
Honorarkräfte
130
Erziehungsberatungsstellen
Anmeldung / Sekretariat / Servicepoint
5
Verwaltung
1
Psychologie / Psychotherapie
5
Pädagogen
2
Sozialarbeit/ Sozialpädagogik
10
Heilpädagogik
3
Honorarkräfte
14
Clearing- und Diagnostikstelle
Anmeldung / Sekretariat
1
Verwaltung
1
Psychologie / Psychotherapie
2
Heilpädagogik / Rehabilitationspädagogik
2
Fachstelle Sorgerecht:
Anmeldung / Sekretariat
1
Sozialarbeit/ Sozialpädagogik
5
Schulpsychologische Beratungsstelle
Anmeldung / Sekretariat
1
Psychologie / Psychotherapie
4
Honorarkräfte
2
114
(davon 2 im Landesdienst)
Finanzielles
Der Gesamtaufwand des Jugendamtes betrug 152.800.609 Euro
Anteil der Produktgruppe 3604 Institutionelle Bildung- und Beratung am
Gesamtaufwand des Jugendamtes (Amt 51)
Anteil Produktgruppe
3604
am Gesamtaufwand
Amt 51;
3.896.318 €;
3%
Gesamtaufwand
Amt 51
ohne 3604;
148.904.291 €;
97%
Abbildung 30-3604
Produktgruppe 36 04
Budget in Höhe von 1.584.869 Euro
(Transferaufwand, Aufwand für Sach- und Dienstleistungen, Sonstiger ordentlicher Aufwand)
Budgetaufteilung Produktgruppe
Institutionelle Bildung und Beratung
Haushaltsjahr 2012
Familienbildungsarbeit
284.612 €
18%
Ambulante Eingliederungsh.
"Seel. Beh."
754.697 €
48%
Städt. Erziehungsberatung
Schulberatungsstelle
257.838 €
16%
Förderung freier Träger
287.721 €
18%
Abbildung 31-Budget 3604
115
Zahlen, Daten, Fakten, Strukturelles
Der Leistungsbereich der Produktgruppe „Institutionelle Bildung und Beratung“ wird durch das
Institut „Familienpädagogisches Zentrum“ (51 FPZ) abgedeckt. Diese Organisationseinheit
gliedert sich in folgende Tätigkeitsfelder/Arbeitsgruppen:
•
•
•
•
Familienbildungsstätte (FBS)
Erziehungsberatungsstellen (EBn) - inkl. „Blickpunkt Kind“ und „Clearing- und Diagnostikstelle Seelische Behinderung (CDS)“
Fachstelle Sorgerecht (FSR)
Schulpsychologische Beratungsstelle (SchulPB)
Die Arbeitseinheiten bieten ihre Leistungen dezentral in den Bezirken in den
Familienbildungsstätten (FBS) und Erziehungsberatungsstellen (Ebn) oder zentral an. Sie sind
an sieben Standorten untergebracht.
Familienbildung
Familienbildungsstätte der Stadt Bochum
Zechenstraße 10
Familienbildungsstätten freier Träger:
Kath. Familienbildungsstätte, Am Bergbaumuseum 37
Kath. Familienbildungsstätte, Im Gertrudenhof 25
DRK Familienbildungswerk, Hauptstr. 312
Ev. Familienbildungsstätte Tabea, Westring 26 a
116
Familienbildungsstätte
Anzahl
Fachbereich
Familie - Erziehung Partnerschaft
Gesund leben im
Familienalltag
Textiles Gestalten,
Mode und Kreativität
Kochen und Kultur
Älterwerden und
Familie
Summe
Kurse
Unterrichtsstunden
Teilnehmer/
innen
gesamt
Kinder
Frauen
Männer
387
6.715
6.497.
2.712
3.406
379
61
858
802
2
747
53
61
1.555
604
78
521
5
60
322
744
240
394
110
66
1.097
817
0
710
107
635
10.547
9.464
3.032
5.778
654
Familienbildungsstätte
Die Familienbildungsstätte der Stadt Bochum hat in 2012 auch wieder zahlreiche Kurse für
Bochumer Bürger/innen und Familien angeboten. Das gesamte Programm der Familienbildungsstätte umfasst Kursangebote in den fünf Fachbereichen
•
•
•
•
•
Familie – Erziehung – Partnerschaft
Gesundleben im Familienalltag
Textiles Gestalten, Mode und Kreativität
Kochen und Kultur
Älterwerden in der Familie
Das jeweils aktuelle Programm finden Interessenten/innen immer im Internet unter
www.bochum.de/familienbildungstaette. Besondere Projekte der Familienbildungsstätte waren
das Landesprojekt Elternstart NRW und das Bundesprojekt „Elternbegleitung Plus“.
Elternstart NRW
Das Familienministerium in Nordrhein-Westfalen hat in 2012 mit „Elternstart NRW“ ein neues
über das Land finanziertes Eltern-Kind-Kurs-Programm der anerkannten Familienbildungsstätten für Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr ins Leben gerufen. An der Entwicklung
des Konzeptes auf Landesebene war die Leiterin der Familienbildungsstätte Frau Mühlenberg
in einer Projektgruppe beteiligt. Alle Eltern können seitdem auch in Bochum an einem
kostenlosen Eltern-Kind-Kurs oder an einem offenen Babytreff mit 5 Treffen á 1 ½ Stunden
teilnehmen und so die Angebote der Familienbildung kennenlernen. Im Jahr 2012 haben in der
Familienbildungsstätte der Stadt Bochum bereits 32 solcher Kurse stattgefunden. Nahezu alle
Teilnehmer/innen dieser Kurse haben dann auch die nachfolgenden Bochumer Kurse der „Gute
Start ins Leben“ besucht.
117
Elternbegleitung plus
Im Rahmen des Projektes „Elternchance ist Kinderchance“ auf Bundesebene hat sich die
Familienbildungsstätte um die Teilnahme an dem Projekt als ein Modellstandort „Elternbegleitung Plus“ beworben und ist als einer von 100 Modellstandorten in Deutschland ausgewählt
worden. Für die Jahre 2012 bis 2014 erhält die Familienbildungsstätte eine Fördersumme (von
insgesamt 30.000 €) für den Auf- und Ausbau von Elternbildungsangeboten in neuen
Kooperationen mit Bochumer „Schwerpunkt-Kitas“ und anderen Kindertageseinrichtungen. Das
erste Projektjahr 2012 ist bereits sehr erfolgreich gelaufen. Es wurden einige neue
Kursangebote mit neuen Kooperationspartnern durchgeführt. Viele neue Familien konnten mit
diesen niederschwelligen Angeboten erreicht werden.
Familienberatung
Städtische Beratungsstellen
Erziehungsberatungsstelle Bochum-Mitte, Zechenstr.10
Erziehungsberatungsstelle Mitte, Zechenstr. 10
Erziehungsberatungsstelle Bochum-Wattenscheid, Friedrich-Ebert-Str.7
Erziehungsberatungsstelle Bochum-Nord, Harpener Hellweg 77
Erziehungsberatungsstelle Ost, Carl-von-Ossietzky-Platz 1
Erziehungsberatungsstelle Bochum-Südwest, Am Sattelgut 3
Evangelische Beratungsstellen
Evangelisches Beratungszentrum für Ehefragen, Erziehungsfragen und Lebensfragen,
Westring 26
Katholische Beratungsstellen
Katholische Beratungsstelle für Erziehungsfragen und Familienfragen
Ostermannstraße 32
Katholische Beratungsstelle in Erziehungs- und Familienfragen in Kooperation mit dem
katholischen Hochschulzentrum (KOM)
Sonstige Beratungsstellen
Kinderhilfeambulanz Pluspunkt des Caritasverbandes
118
Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche
in den Stadtbezirken:
Mitte
Wattenscheid
Südwest
Nord
Ost
19 Beschäftigte der Bereiche Psychologie, Pädagogik, Sozialtherapie, Sozialarbeit,
Erzieherin sowie 14 Honorarkräfte
Angebote der Einrichtung in den Bereichen
Gesamtfälle
1.105
abgeschlossene Beratungsfälle
889
davon Beratungen mit ....
Alleinerziehenden
447
Familien mit Migrationshintergrund
199
Trennungs- und Scheidungsberatung inklusive Mediation
308
Altersverteilung der Klientel
120
100
80
weibl.
60
männl.
40
20
0
> 3 J.
> 6 J.
> 9 J.
> 12 J.
> 15 J.
> 18 J.
> 21 J.
> 24 J.
> 27 J.
Abbildung 32-Beratungsstellen
Ambulante Eingliederungshilfe "Seelische Behinderung" durch die Clearing- und
Diagnostikstelle „Seelische Behinderung“
Angebot der Einrichtung
Quantitative Angebote in
2012
Zuständigkeitsklärung und Beratung, - Antragsaufnahmen:
Diagnostik und Bescheidung von
- abschließend bearbeitete Anträge inkl.
Anträgen auf ambulante Eingliedes Bearbeitungsrückstands aus dem
derungshilfe
Vorjahr:
- Leistungsbewilligungen,
* Fälle
gem. § 35a SGB VIII:
- lfd. Leistungen in Fällen (am
Jahresende):
119
369
323
144
189
- beendete Fälle im Berichtsjahr:
121
Erziehungsberatungsstellen
Dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom Februar 2012 entsprechend hat die
Erziehungsberatungsstelle Mitte ihren Aufgabenschwerpunkt verändert und soll nun vor allem
Fachkräfte des Sozialen Dienstes und der Kitas mit Beratung und Diagnostik unterstützen.
Dafür ist das Team neu zusammengesetzt worden und weist nun kinder- und jugendpsychotherapeutisches, heilpädagogisches und systemisch-beraterisches Know-How auf.
Seit September 2012 ist in der neuen
Konstellation und mit veränderten Aufgaben die
Arbeit in der Erziehungsberatungsstelle Mitte
aufgenommen
worden.
Aufgrund
ihres
Alleinstellungsmerkmals hat die Beratungsstelle
auch eine spezielle Bezeichnung erhalten; sie
nennt sich nun „Blickpunkt Kind – Ambulanz für
Beratung und Diagnostik in der Jugendhilfe“. Es
wurde ein Flyer erstellt, aus dem auch die
angebotenen Leistungen hervorgehen.
Insgesamt wurden im 4. Quartal folgende Leistungen erbracht:
• Konzeptentwicklung und Vorstellungen in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen
• Arbeit in 3 Familienzentren im Bezirk Mitte (Sprechstunden, Elternabende, Supervision,
Planungsgespräche: 26)
• Teilnahme an 8 Fallkonferenzen
• Insgesamt 7 kollegiale Reflexionen in bezirklichen Gruppen des Sozialen Dienstes.
• Einzelfallarbeit in der EB in besonderen Fällen (3).
Für das Jahr 2013 ist eine umfangreiche Evaluation vorgesehen.
120
Fachstelle Sorgerecht
Stellungnahmen in Familiensachen für das Familiengericht
Angebot der
Fachstelle Sorgerecht
Stellungnahmen in Familiensachen
(Trennung/Scheidung)
für das
Quantitative Angebote in
2012
Stellungnahmen für Gerichte . . .
- Familiengericht Bochum
in Familiengerichtsverfahren:
- andere Gerichte im
davon
- Rahmen der Amtshilfe
- Stellungnahmen für das OLG:
38
- des OLG Hamm
- Amtshilfe-Ersuchen:
16
- Einleitungen von begleitetem Umgang:
27
Einleitung von begleitetem Umgang
121
646
Schulpsychologische Beratungsstelle
Schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Bochum, Liboriusstr. 39
Angebot der
Schulpsychologischen Beratungsstelle
Quantitative Angebote in
2012
Individualberatung von Schülern,
deren Eltern und Lehrkräften zu
schulischen Problemen
abgeschlossene Fälle der Individualberatung: 146
anonyme Beratung von Eltern: 100 Stunden
Fallübergreifende Beratung
schulischer Fachkräfte
Beratung, Coaching, Fortbildung von Lehrkräften und
Schulsozialarbeitern: 831 Stunden
Projektpläne
Mit dem Leiter der Abteilung Institutionelle Bildung und Beratung wurden Anfang des Jahres
2012 Zielvereinbarungen getroffen, die in Form von Projektplänen erfasst und abgebildet
wurden. Für jedes Ziel wurde jeweils ein Projektplan erstellt. Die Rückmeldung über den
Projektstand erfolgte quartalsmäßig an das Controlling. Für die Auswertung wurde die
Skalierung erfüllt ☺, offen und nicht erfüllt , zugrunde gelegt.
Auswertung der Projektpläne für 2012:
Einhaltung
Projektplan
Status
Allgemeine Sicherheitsunterweisung /
Arbeitsschutz
erfüllt
☺
Aufbau des Fachleistungszentrums
EB Mitte
erfüllt
☺
Ausbau der Unterstützung für Kitas/
Maßnahmen vor Ort
erfüllt
☺
erfüllt
☺
erfüllt
☺
Inklusion
erfüllt
☺
Konsolidierung der SchulPB
(Schulpsychologische Beratung)
erfüllt
☺
Projekte:
Schulbegleitung (Integrationshelfer) in
Bochum: Amtsübergreifende
konzeptionelle Ausrichtung
Projekt: KWG / BKiSchG
(Kindeswohlgefährdung / Bundeskinderschutzgesetz)
122
Bemerkung
Konzeption
in AG 78 vorgestellt
- Produktgruppen 3605/3107 Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften, Beistandschaften,
Unterhaltsvorschuss, Betreuungen,
Abteilung 51 1
Grundsatz und Verwaltung
Produkt, Beschreibung, Produktziele, gesetzliche Grundlagen
Die Produktgruppe 3605 gliedert sich in folgende Produkte:
► Amtsvormundschaften/ Amtspflegschaften
► Beistandschaften
Die Produktgruppe 3107 gliedert sich in folgende Produkte:
► Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz
► Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften
Die Amtsvormundschaft umfasst nach den familienrechtlichen Bestimmungen des
Bürgerlichen Gesetzbuches die Vertretung des Kindes in allen seinen Angelegenheiten; die
Amtspflegschaft wird nur für einen begrenzten Teil der Angelegenheiten übertragen.
Nach den familienrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ist die
Amtspflegschaft/ Amtsvormundschaft als ausschließliche Aufgabe des Jugendamtes, eine
besondere Form der Vormundschaft/Pflegschaft.
Gemäß § 1793 und § 1773 BGB umfasst die Vormundschaft die Vertretung des Kindes in allen
seinen Angelegenheiten. Sie tritt ein, wenn Minderjährige nicht unter elterlicher Sorge stehen
oder wenn beide Elternteile weder in den die Person (Personensorge) noch in den das
Vermögen (Vermögenssorge) betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung der Minderjährigen
berechtigt sind. Die Vormundschaft tritt auch dann ein, wenn der Personenstand des Kindes
nicht zu ermitteln ist.
Mit der Pflegschaft gemäß § 1909 BGB wird einem Ergänzungspfleger die Besorgung
bestimmter, begrenzter Angelegenheiten des Kindes übertragen, an deren Ausübung die Eltern
oder deren Vormund dauernd oder vorübergehend verhindert sind. Grundlage für das Handeln
eines Vormundes ist es, Partei für das Kind oder den Jugendlichen zu ergreifen. Ziel ist es
daher, die Lebenssituation, die Interessen und Bedürfnisse des Kindes kennenzulernen um das
Handeln zum Wohl des Mündels danach auszurichten.
Beistandschaften
Gem. § 52a SGB VIII hat das Jugendamt unmittelbar nach der Geburt eines Kindes, dessen
Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung, insbesondere
bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des
Kindes anzubieten. Das kann durch Einrichten einer Beistandschaft oder durch eine
umfassende Beratung erfolgen. Der § 18 SGB VIII sichert Alleinerziehenden einen Anspruch
auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und der
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zu.
123
Ziele:
●
●
●
Gestaltung der Lebenssituation des/der Minderjährigen in rechtlicher und
pädagogischer Hinsicht.
Stärkung der Eigeninitiative der Kindeseltern.
Sicherung des Unterhalts und Feststellen der Vaterschaft, um eine rechtliche und
tatsächliche Ausgrenzung des Kindes zu verhindern.
Rechtsangelegenheiten (Prozessführung, Beurkundungen, Statusklagen)
Im Zusammenhang mit den Aufgaben der Beistandschaft erfolgt eine rechtliche Vertretung für
das Kind. Dies beinhaltet die Beurkundung von freiwilligen Vaterschaftsfeststellungen und
Unterhaltsverpflichtungen sowie die Auflösung der bisher bestehenden rechtlichen Vaterschaft.
Falls erforderlich werden die Interessen des Kindes auch gerichtlich durchgesetzt.
Unterhaltsvorschussangelegenheiten
Die Unterhaltsvorschusskasse setzt den gesetzlichen Auftrag zur Sicherung des Unterhaltes
für Kinder in Bochum um, wenn Unterhaltspflichtige nicht leisten.
Ziele:
• Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter und
Heranziehung der Unterhaltspflichtigen.
Anspruchsberechtigung, Umfang und Dauer der Unterhaltsleistung werden im Gesetz zur
Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch
Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) geregelt.
Die Geldleistungen werden nach diesem Gesetz zu 53,33 % von der Stadt Bochum getragen,
die restlichen Aufwendungen verteilen sich auf Bund und Land. Außerdem ist der auf das Land
übergegangene Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil
geltend zu machen.
Betreuungsstelle
Die Betreuungsstelle setzt das geltende Betreuungsrecht unter besonderer Würdigung des
Fortbestandes und der Weiterentwicklung des Bochumer Modells* um. Sie berät und betreut
Betreuerinnen und Betreuer und Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung von
Betreuungsaufgaben.
* Die Beteiligung der Bochumer Betreuungsvereine an dem Zulassungsverfahren für Berufsbetreuer durch die Betreuungsbehörde
wird als “Bochumer Modell” bezeichnet. Das Verfahren ist bundesweit einmalig.
Ziele:
• Sicherung der rechtlichen Betreuung von Menschen mit körperlichen, geistigen und
seelischen Einschränkungen.
Die
gesetzlichen
Grundlagen
sind
in
den
Vorschriften
des
BGB,
des
Behördenbetreuungsgesetzes, des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes, des FamFG
(Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen
Gerichtsbarkeit) sowie des Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetzes zu finden.
124
Personal
Mitarbeiter/innen der Abteilung Grundsatz und Verwaltung
Leitung
Margarita Tomczak
Verwaltungs- und Grundsatzangelegenheiten
13
Amtsvormundschaften/ Amtspflegschaften
5
Prozessführung/Statusverfahren
2
Beistandschaften (einschl. Schreibdienst)
15
Unterhaltsvorschuss
19
Betreuungsstelle
4
Grundsatz und Verwaltung
Die Abteilung Grundsatz und Verwaltung nimmt zentrale Aufgaben für das gesamte Jugendamt
wahr. Sie ist organisatorisch den Produktgruppen 3605 und 3107 zugeordnet, zu denen die
Bereiche
Amtsvormundschaften/
Amtspflegschaften,
Beistandstandschaften,
Unterhaltsvorschussangelegenheiten und die Betreuungsstelle gehören. Bis auf die
Sachgebiete 51 13 (Unterhaltsvorschussangelegenheiten) und 51 14 (Beistandschaften) sind
diese Bereiche direkt der Abteilungsleitung unterstellt.
Weiterhin gehört der Servicepoint des Jugendamtes organisatorisch zur Grundsatzabteilung.
Als Erstanlaufstelle wird hier in der Regel der telefonische oder persönliche Erstkontakt von
ratsuchenden Bürgerinnen und Bürgern und Jugendlichen ermöglicht. So sollen unnötige
Wegezeiten und aufwendige Recherchen für Bürgerinnen und Bürger vermieden und eine
schnelle Weiterleitung an die zuständigen Mitarbeiter/innen des Jugendamtes erreicht werden.
Sämtliche Querschnittsaufgaben des Jugendamtes werden in der Abteilung wahrgenommen.
Hierzu zählt u. a. die Gesamtabwicklung des Haushaltes des Jugendamtes, einschließlich der
Finanz- und Investitionsplanung, der Rechnungsabwicklung und der internen
Leistungsverrechnung.
Als weitere Grundsatzangelegenheiten des Jugendamtes sind hier vor allem alle Organisationsund Personalangelegenheiten sowie das zentrale Zeiterfassungssystems, die ErbZeit, der
Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit wahrzunehmen.
Weiterhin wird die organisatorische Abwicklung der kommunalpolitischen Gremienarbeit, die
das Jugendamt betrifft, insbesondere die Geschäftsführung für den Jugendhilfeausschuss,
wahrgenommen.
Auch die technikunterstützende Informationsverarbeitung, d. h. die technische Betreuung aller
PC´s, Notebooks, Drucker und sonstiger Technikeinrichtungen ist der Abteilung zugeordnet.
Insgesamt werden 433 PC-Einheiten für das Jugendamt im Bochumer Stadtgebiet betreut.
125
Die Außenstellen des Jugendamtes, die von zwei Mitarbeitern des Jugendamtes im Bereich
Technik zu betreuen sind, werden auf dem nachfolgenden Schaubild dargestellt.
"PC/Technik-Standorte des Jugendamtes (ohne Schulsozialarbeit)"
126
Finanzielles
Des Gesamtaufwand des Jugendamtes (Amt 51) beträgt 152.800.609 €
Anteil der Produktgruppe 3605 Amtsvormundschaften /Amtspflegschaften/
Beistandschaften am Gesamtbudget des Jugendamtes (Amt 51)
Anteil Produktgruppe
3605
am Gesamtaufwand
Amt 51;
1.163.477 €;
1%
Gesamtaufwand Amt
51
ohne 3605;
151.637.132 €;
99%
Abbildung 33-3605
Anteil der Produktgruppe 3107 Betreuung/UVG am Gesamtaufwand des
Jugendamtes (Amt 51)
Anteil Produktgruppe
3107
am Gesamtaufwand
Amt 51;
6.913.352 €;
5%
Gesamtaufwand
Amt 51
ohne 3107;
145.887.257 €;
95%
Abbildung 34-3107
127
Produktgruppe 3107
HJ 2012 Anteil der Produktgruppe 31 07 - Betreuung und UVG- am Gesamtbudget des
Jugendamtes (Amt 51)
Aufwendungen
Betreuung und UVG
5.340.254 €
4%
Gesamtbudget 51 ohne
31 07
117.926.434 €
96%
Abbildung 35-Budget 3107
Zahlen, Daten, Fakten, Strukturelles
Vormundschaften / Pflegschaften
Abteilung: 51 122
laufende Fälle
Vormundschaften
Pflegschaften
abgeschlossenen Fälle
124
61
95
40
Anzahl der Fälle pro Mitarbeiter/in im
Bereich Vormundschaften
47 (Jahresdurchschnitt)
Eingesetzte Haushaltsmittel für
Zahlungen an Kooperationspartner
58.310,- Euro
Beistandschaften
Aufgabenbereich:
Beratungen gesamt
Vormundschaften / Pflegschaften
(Restabwicklung)
Beistandschaften
laufende Fälle
962
51
15.281
2.256
Beurkundungen
998
davon Vaterschaftsanerkennungen
365
davon Sorgeerklärungen
390
davon Unterhaltsverpflichtungen
241
davon sonstige Urkunden
2
128
Unterhaltsvorschuss
Zahlfälle Stand 31.12.2012
1871
Neuanträge
825
Einstellungen
632
Gerichtliche Anträge / Verfahren
43
Zahlungen an Unterhaltsberechtigte
3.559.359,- Euro
Erstattungen vom Land
1.617.072,- Euro
Ist-Einnahmen aus Unterhaltsansprüchen
541.741,- Euro
252.812 ,- Euro
Weiterleitung von Einnahmen aus
Unterhaltsansprüchen ans Land
94.204,- Euro
Ist-Einnahmen aus Ersatz- und
Rückforderungsansprüchen
Betreuung nach dem Betreuungsgesetz
Fallzahlen = Standzahl Bürger, die unter Betreuung stehen
5111
Beratungen einschließlich Schulungen und Vorträge
898
Gerichtliche Anfragen/Sachverhaltsermittlungen gesamt
810
Eilbetreuungen
366
Beglaubigungen
142
Unterbringungen / Kriseninterventionen
129
Eingesetzte Haushaltsmittel an Betreuungsvereine gesamt
830.000,- Euro
Anteile in Prozent an folgende Vereine:
Ev. Betreuungsverein
29,5 %
AWO
13,3 %
SKF Bochum
11,0 %
SKM Bochum
12,7 %
SKFM Wattenscheid
22,0 %
Verein für Psychosoziale Betreuung
11,5 %
129
Besondere Projekte, Veranstaltungen
Unterhaltsvorschussangelegenheiten / Beistandschaften
Am 08.09.2012 führte das Netzwerk A (Netzwerk für Alleinerziehende) in den Räumen der VHS
(Volkshochschule) den 1. Bochumer Alleinerziehendentag durch.
Die Unterhaltsvorschusskasse sowie das Sachgebiet Beistandschaften waren mit insgesamt
sechs Mitarbeiter/innen vertreten, die Beratung und Informationen für Interessierte zum Thema
Unterhaltsvorschuss/Beistandschaften angeboten haben und für Fragen zur Verfügung
standen.
Betreuungsstelle
Zum Stichtag 31.12.2012 standen in Bochum laut Auskunft des Betreuungsgerichtes 5.111
Bürger/innen unter Betreuung. Damit ist im Vergleich zu den Vorjahren die Anzahl der
Menschen, denen ein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt wurde, stabil geblieben.
Der 3. “Neujahrsempfang” - zu Beginn des Jahres erneut von der Betreuungsstelle organisiert stellte für alle Teilnehmer/innen eine gerne erlebte Wiederholung dar, auf der rege informelle
Gespräche zwischen Richter/innen, Geschäftsführer/innen, Vereins - und Berufsbetreuer/innen
sowie weiteren Justiz- und Vereinsangestellten gepflegt wurden.
Das Jahr 2012 wurde thematisch deutlich durch den 20. Jahrestag seit Bestehen des
Betreuungsgesetzes geprägt. Die Thematik aufnehmend fand Mitte des Jahres ein
Betreuungsbeirat statt, auf dem u. a. mit Palliativmediziner/innen eine zukunftsweisende
betreuungsrechtliche Gesundheitssorge diskutiert wurde. Aber auch rückblickend ließ sich
feststellen, dass in Bochum viele der Reformgedanken schon vor Inkrafttreten des
Betreuungsrechtes umgesetzt wurden.
130
Im April 2012 entschieden sich das Betreuungsgericht und die Betreuungsstelle, als Initiatoren
für die Umsetzung des so genannten “Werdenfelser Weges” (ein aus Bayern kommendes
Modell zur Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen)
aufzutreten. Eine Auftaktveranstaltung im Haus am Glockengarten, zu der alle Bochumer
Heimleiter/innen und Pflegedienstleiter/innen, die Heimaufsicht, Pflegesachverständige, die
Alzheimer Gesellschaft und interessierte Berufsbetreuer/innen eingeladen wurden, stieß auf
eine breite Resonanz. Auch die Expertengruppe Demenz zeigte großes Interesse und
unterstützt fortan das Vorhaben. Hierbei sind die Kontakte zu den Vertreter/innen der
Krankenkasse von Vorteil, die bei alternativen Hilfen zur Freiheitsentziehung von nicht
unerheblicher Bedeutung sind.
Erste sehenswerte Erfolge konnte die Betreuungsstelle bereits Ende 2012 feststellen. Wurden
2011 noch 456 Maßnahmen zur Freiheitsentziehung durch gerichtlichen Beschluss gezählt,
waren es Ende 2012 nur noch 153.
Die gezielte Netzwerkarbeit im psychosozialen Versorgungsbereich erbrachte - insbesondere
innerhalb der Zusammenarbeit mit dem LWL- Universitätsklinikum Bochum - eine Verbesserung
zum Wohle der Betreuten / Patienten. Abstimmungsprozesse führten im Bereich des
Entlassmanagements zur verbindlichen Einigung auf ein Entlasspapier für einen stationären
Aufenthalt.
Im Präventivbereich gewinnt das Thema Vorausverfügungen zunehmend an Bedeutung. Neben
zahlreichen Einzelberatungen und einigen Schulungen für Externe wurden u. a. auch zwei
Schulungen für Mitarbeiter/innen der Stadt Bochum durchgeführt. Für die im Februar 2012 im
Rahmen der Aktion “Aktive Mittagspause, soviel Zeit muss sein” im Clubraum des BVZ
angebotene Veranstaltung gab es so viele Interessent/innen, dass im März eine zweite
Veranstaltung zu diesem Thema im Multifunktionsraum des Technischen Rathauses
durchgeführt wurde, die ebenfalls sehr gut besucht war.
131
Im Rahmen weiterer Forcierungsmaßnahmen im betreuungsrechtlichen Präventivbereich wurde
eine Expertengruppe “Vorausverfügungen” konstituiert. Der Zusammenschluss besteht aus
Vereinsbetreuer/innen und einer Rechtspflegerin unter Geschäftsführung der Betreuungsstelle,
deren Ziel es ist, eine Bochumer Plattform zu betreuungsersetzenden Maßnahmen, die das
Selbstbestimmungsrecht der Bürger/innen stärken soll, zu schaffen.
132
Projektpläne 2012
Mit der Leiterin der Abteilung Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften, Beistandschaften,
Unterhaltsvorschuss, Betreuungen, Grundsatz und Verwaltung wurden Anfang des Jahres 2012
Zielvereinbarungen getroffen, die in Form von Projektplänen erfasst und abgebildet wurden. Für
jedes Ziel wurde jeweils ein Projektplan erstellt. Die Rückmeldung über den Projektstand
erfolgte quartalsmäßig an das Controlling. Für die Auswertung wurde die Skalierung erfüllt ☺,
offen und nicht erfüllt , zugrunde gelegt.
Auswertung der Projektpläne für 2012:
Einhaltung
Projektplan
Status
erfüllt
☺
erfüllt
☺
erfüllt
☺
entfällt,
nicht erforderlich
Schulung der MA der UVK im Bereich des
Verwaltungsrechts
offen
Verschoben
auf 2013
Abschluss der Umorganisation des
Sachgebietes Unterhaltsvorschuss
offen
Verschoben
auf 2013
Optimierung der Arbeitsabläufe in der UVK
offen
Prozess ist
noch nicht
abgeschlossen
Werbeaktion zur Gewinnung ehrenamtlicher
Vormünder in Zusammenarbeit mit dem
Kinderschutzbund
offen
verschoben auf
2013
Umsetzung des neuen Vormundschaftsrechts
erfüllt
☺
Schulung der Amtsvormünder zur rechtlichen
und sozialen Stellung der UMF (Unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge) in Zusammenarbeit mit
der RAA
erfüllt
☺
Teilnahme am interkommunalen
Qualitätsentwicklungsprozess der Amtsvormünder
erfüllt
☺
Umorganisation des Sachgebietes 51 11
offen
Infoveranstaltung für städt. Mitarbeiter/innen
zum Thema Vorsorgevollmachten /
Patientenverfügungen
erfüllt
☺
Neujahrsempfang der Betreuungsstelle
erfüllt
☺
Weiterführung der Kooperation der
Betreuungsstelle mit einem Sponsor
offen
Projekt:
Allgemeine Sicherheitsunterweisung /
Arbeitsschutz
Interne Schulung der Beistandschaften
zum Thema Selbstständigenunterhalt in
Zusammenarbeit mit 51 0/ Frau Runge
Umsetzung der Änderung des § 59 SGB VII
durch Beurkundung von Unterhaltsansprüchen
der UVK mit Schnittstelle LogoData
133
Bemerkung
Entscheidung von
Amt 11 steht aus
entfällt
Generaldatenblatt 2012
Bevölkerungsanteile:
Gesamtbevölkerung
in Bochum
Stand 31.12.2012
365.487
Kinder und Jugendliche / Verteilung nach Altersgruppen
0 - u. 3
Jahre:
3 - u. 6
Jahre:
6 - u. 10
Jahre:
10 - u. 15
Jahre:
15 - u. 18
Jahre:
18 - u. 21
Jahre:
7.924
8.083
11.010
15.219
9.683
11.536
Kinder und Jugendliche / Verteilung nach Altersgruppen/ Statistischen Bezirken / Stadtbezirken
Statistischer Bezirk / Stadtbezirk / Gesamtstadt
bis unter 18 Jahren
10 Grumme
11 Gleisdreieck
13 Altenbochum
14 Südinnenstadt
15 Kruppwerke
16 Hamme
17 Hordel
18 Hofstede
19 Riemke
1 Mitte
24 Günnigfeld
25 Wattenscheid-Mitte
26 Leithe
27 Westenfeld
28 Höntrop
29 Eppendorf
2 Wattenscheid
36 Bergen/Hiltrop
37 Gerthe
38 Harpen/Rosenberg
39 Kornharpen/Voede-Abzweig
3 Nord
46 Laer
47 Werne
48 Langendreer
49 Langendreer-Alt. Bahnhof
4 Ost
53 Wiemelhausen/Brenschede
54 Stiepel
55 Querenburg
5 Süd
63 Weitmar-Mitte
64 Weitmar-Mark
65 Linden
66 Dahlhausen
6 Südwest
Bochum
18 - bis unter 21 Jahren
1.568
997
1.350
1.787
2.408
2.284
498
1.367
1.013
13.272
906
3.334
1.196
1.506
2.549
1.187
10.678
1.564
1.403
1.197
961
5.125
957
2.240
3.847
1.048
8.092
2.324
1.634
3.000
6.958
2.129
1.545
2.084
2.036
7.794
51.919
Wohnberechtigte Bevölkerung nach Alter der Person gruppiert 2012
Quelle: Stadt Bochum * Statistik und Stadtforschung; Einwohnerstatistikdatei
Stand: 31.12.2012
134
327
241
288
402
494
529
106
322
245
2.954
198
724
231
284
513
299
2.249
345
342
251
212
1.150
176
532
786
236
1.730
541
314
1.042
1.897
416
323
421
396
1.556
11.536
Generaldatenblatt 2012
Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Tageseinrichtungen für Kinder
Versorgungsquote in der Altersklasse 0-u. 3 Jahre alle Kitas in %
Versorgungsquote 0-u. 3 alle Kitas + Tagespflege in %
Plätze für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen (alle Träger)
Versorgungsquote 3- u. 6 Jahre alle Kitas in %
Anzahl der Tageseinrichtungen für Kinder (städt.)
Anzahl der Tageseinrichtungen für Kinder (freie Träger)
Anzahl der Tageseinrichtungen für Kinder (Gesamt)
Plätze in städtischen Kindertageseinrichtungen
Plätze in Einrichtungen der freien Träger
Plätze in Kindertageseinrichtungen (Gesamt)
Beitragsbefreite Kinder in Kita’s aller Träger
Kinder, aufgrund des letzten beitragsbefreiten Kindergartenjahres,
in Kindertageseinrichtungen aller Träger
Tagespflege für Kinder
Anzahl der Kindertagespflege-Plätze gesamt
Anzahl Plätze Kindertagespflege 0 - u 3 Jahre
Anteil Kindertagespflege/Kitas an Gesamtversorgung 0 -u 3 Jahre in %
Kosten pro Platz
Durchschnittliche Kosten pro U3 Platz in einer Kindertageseinrichtung (35Std.)
Durchschnittliche Kosten pro U3 Platz in der Kindertagespflege (35Std.)
Durchschnittliche Kosten pro Platz (3-6 J.) in einer Kindertageseinrichtung (35Std.)
Finanzielle Aufwendungen (Ergebnis= Aufwand-Ertrag) Kindertagesbetreuung / pro
Einwohner/in der Altersgruppe 0-u 6J. (16.007) im Jahr 2012
Hilfen zur Erziehung
Teilst./Stationäre Hilfefälle pro Jahr, inkl. Neufälle
davon: Neufälle Stationäre/teilstationäre HzE
Ambulante HzE inkl. Amb. Hilfezentren pro Jahr, inkl. Neufälle
Ambulante HzE, inklusive Neufälle pro Jahr
davon: Neufälle Ambulante HzE
Ambulante Hilfezentren (AHZ): Gesamtfälle
davon Amb. Hilfezentren (AHZ): Neufälle
Meldungen Kinder-Notruf
Meldung Häusliche Gewalt
Inobhutnahmen § 42 SGB VIII
davon: Neufälle Inobhutnahmen § 42 SGB VIII
Eingliederungshilfe § 35a
Eingliederungshilfe für j.Volljährige § 41/ 35a SGB VIII
Sozialbetreutes Wohnen
Verweildauer ambulante HzE >als 3 Jahre
Belegtage
Anteil der Unterbringungen (stat. HzE) in Bochum in %
JGH Diversionsverfahren
JGH Anklageschriften ohne Diversion
Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung insgesamt (Angaben der
andauernden und beendeten Hilfen bezogen auf 10.000 der unter 21-J.)*
Finanzielle Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung
(Angaben pro u 21 J. in Euro, ohne Kostenerstattung)*
Finanzielle Aufwendungen für stationäre Hilfen
(Angaben pro u 21 J. in Euro, ohne Kostenerstattung)*
Finanzielle Aufwendungen für ambulante Hilfen
(Angaben pro u 21 J. in Euro, ohne Kostenerstattung)*
*Vorläufige Ergebnisse (KGST-Vergleichsring)
135
Kennzahlen
16,5%
26,9%
1.192
101,3%
17
153
170
1.191
8.647
9.838
5.717
1.644
1.224
821
41/59
8.000,- €
8.090,- €
2.670,- €
2.197,- €
565
342
980
586
346
394
211
121
159
239
159
224
122
134
102
235.288
44,6
416
1.200
452,4
523,- €
421,- €
102,- €
Generaldatenblatt 2012
Adoption und Pflegefamilien
Abgeschlossene Adoptionen Gesamtzahl
davon 10 Fremdadoptionen und 10 Stiefvater/-mutter -Adoptionen
Alter der Kinder bei Fremdadoptionen
Unterbringung in Pflegefamilien nach § 33 SGB VIII
Neuvermittlungen von Pflegekindern
§ 41 i. V. m. § 33 SGB VIII
Vermittlung in Bereitschaftspflege
Begleitete Besuchskontakte
Unterbringungsfälle / Bereitschaftspflege
Verweildauer Bereitschaftspflege in Monaten
Vollzeitpflegefälle (in Bochum) - örtlich Zuständigkeit § 86 Abs. 6 SGB VIII,
Kostenerstattungsanspruch § 89a SGB VIII
Vollzeitpflegefälle mit Kostenerstattungspflicht nach § 89a SGB VIII
(außerhalb Bochums)
Vermittlung von Bereitschaftspflege in:
Einrichtungen
Pflegefamilien
Herkunftsfamilie
20
1- 5 Jahre
u. 15/16 Jahre
360
36
30
64
689
26
4,4
91
150
63
14
15
34
Finanzielle Aufwendungen
Finanzielle Aufwendungen* Jugendamt Gesamt (Ergebnis= Aufwand-Ertrag) /
pro Jugendeinwohner/in 0-u21J. (63.455) im Jahr 2012
Finanzielle Aufwendungen* Hilfen zur Erziehung (Ergebnis= Aufwand-Ertrag) / pro
Jugendeinwohner/in 0-u21J. (63.455) im Jahr 2012
Finanzielle Aufwendungen* Jugendförderung (Ergebnis= Aufwand-Ertrag) / pro
Jugendeinwohner/in 0-u21J. (63.455) im Jahr 2012
1.624,-€
800,-€
127,-€
*Vorläufige Ergebnisse
Fallzahlen pro Mitarbeiter/innen:
Vormundschaften
Sozialer Dienst (reine HzE-Fälle)
Pflegekinderdienst
Beistandschaften
Beratungen - Beistandschaften
UVG (Unterhaltsvorschussangelegenheiten)
47
26
41
188
1.273
332
136