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Jahresbericht_2012.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Jahresbericht_2012.pdf
Größe
7,2 MB
Erstellt
26.12.14, 13:02
Aktualisiert
27.01.18, 22:41

Inhalt der Datei

Jahresbericht 2012 Inhaltsverzeichnis: Vorwort ..................................................................................................................................... 3 Gremien und Öffentlichkeitsarbeit .......................................................................................... 5 Jugendhilfeausschuss............................................................................................................. 5 Kommission Jugendhilfe und Schule ...................................................................................... 7 Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII ............................................................................ 8 Jugendamtselternbeirat ........................................................................................................ 11 Entgelt- und Vertragskommission des Jugendamtes............................................................. 12 Präventive Hilfen................................................................................................................... 14 Zusammenarbeit Jugendhilfe - Schule.................................................................................. 15 Besonderheiten und Veranstaltungen des Jugendamtes ................................................... 17 Die 2. Bochumer Kinderschutzkonferenz .............................................................................. 17 Bildung und Teilhabe ............................................................................................................ 19 Kinderschutz und Frühe Hilfen ............................................................................................. 21 Risikomanagement Kindeswohlgefährdung (KWG) .............................................................. 21 KinderNotruf des Jugendamtes............................................................................................. 21 Arbeitskreise und Qualitätszirkel........................................................................................... 22 Konzept Frühe Hilfen ............................................................................................................ 25 Interdisziplinärer Arbeitskreis ................................................................................................ 26 Daten, Fakten, Finanzielles.................................................................................................... 27 Produktplan des Jugendamtes.............................................................................................. 27 Personal des Jugendamtes................................................................................................... 31 Fortbildungen........................................................................................................................ 31 Haushaltsdaten..................................................................................................................... 32 Berichte aus den Bochumer Sozialräumen ........................................................................... 37 Produktorientierte Berichterstattung über die Leistungen der Jugendhilfe ...................... 40 Steuerungsunterstützung...................................................................................................... 40 Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung nach SGB VIII....................................... 48 Kindertageseinrichtungen ..................................................................................................... 49 Familienzentren .................................................................................................................... 52 Kindertagespflege................................................................................................................. 56 Übernahme von Beiträgen für Schulbetreuungsmaßnahmen................................................ 59 Kinder- und Jugendarbeit ...................................................................................................... 67 Offene Kinder- und Jugendarbeit .......................................................................................... 72 Jugendverbandsarbeit .......................................................................................................... 76 Ferienmaßnahmen ............................................................................................................... 77 Internationale Jugendbegegnungen...................................................................................... 78 Begrüßungsteam .................................................................................................................. 79 Kinderspielplätze – Patenschaften - Spielleitplanung ............................................................ 81 Kinderbüro ............................................................................................................................ 82 Jugendsozialarbeit................................................................................................................ 83 Schulbezogene Jugendarbeit................................................................................................ 85 Jugendschutz ....................................................................................................................... 89 Besondere Sozialpädagogische Fachdienste ...................................................................... 91 Adoption und Pflegefamilien ................................................................................................. 91 Pflegekinderdienst ................................................................................................................ 94 Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen (SBW) ...................................................................... 94 Gerichtshilfen, Ambulante und Stationäre Hilfen zur Erziehung ........................................ 96 Jugendgerichtshilfen........................................................................................................... 101 Familien- und Vormundschaftsgerichtsverfahren ................................................................ 103 Überprüfungen Kindeswohlgefährdung und häusliche Gewalt ............................................ 104 Rufbereitschaft und KinderNotruf ........................................................................................ 104 1 Hilfen zur Erziehung............................................................................................................ 106 Institutionelle Bildung und Beratung.................................................................................. 112 Familienbildung................................................................................................................... 116 Familienberatung ................................................................................................................ 118 Schulpsychologische Beratungsstelle ................................................................................. 122 Grundsatz und Verwaltung .................................................................................................. 123 Grundsatz und Verwaltung.................................................................................................. 125 Vormundschaften / Pflegschaften ....................................................................................... 128 Beistandschaften ................................................................................................................ 128 Unterhaltsvorschuss ........................................................................................................... 129 Betreuung nach dem Betreuungsgesetz ............................................................................. 129 Generaldatenblatt 2012 ........................................................................................................ 134 Bevölkerungsanteile ........................................................................................................... 134 Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe ............................................................................ 135 Abbildungsverzeichnis: Abbildung 1 - Personal Amt 51 ................................................................................................. 31 Abbildung 2 - Jugendamt/Stadt ................................................................................................ 33 Abbildung 3 - Ergebnis 2012 .................................................................................................... 34 Abbildung 4 - Produktgruppen .................................................................................................. 34 Abbildung 5 - Aufwand/Produktgruppen ................................................................................... 35 Abbildung 6 - Aufwand ............................................................................................................. 35 Abbildung 7 - Personalaufwand................................................................................................ 36 Abbildung 8 - ZD-Budget .......................................................................................................... 36 Abbildung 9 - Sozialräume ....................................................................................................... 37 Abbildung 10 - Träger/Kita’s ..................................................................................................... 49 Abbildung 11 - Plätze/Kita’s...................................................................................................... 50 Abbildung 12 - Tagespflege...................................................................................................... 57 Abbildung 13 - 3601 ................................................................................................................. 58 Abbildung 14 - Budget 3601 ..................................................................................................... 58 Abbildung 15 - KiBiz ................................................................................................................. 59 Abbildung 16 - Erstattungsanspruch......................................................................................... 60 Abbildung 17 - Schulbetreuung ................................................................................................ 60 Abbildung 18 - 3602 ................................................................................................................. 70 Abbildung 19 - Kinder- und Jugendarbeit ................................................................................. 70 Abbildung 20 - Außerschulische Arbeit..................................................................................... 71 Abbildung 21 - Jugendsozialarbeit............................................................................................ 71 Abbildung 22 - Budget Sozialpäd. Fachdienste ........................................................................ 92 Abbildung 23 - 3603 ................................................................................................................. 98 Abbildung 24 - HzE .................................................................................................................. 98 Abbildung 25 - Budget HzE ...................................................................................................... 99 Abbildung 26 - Kostenentwicklung HzE .................................................................................... 99 Abbildung 27 - HzE 1989-2012............................................................................................... 100 Abbildung 28 - Ambl. HzE ...................................................................................................... 106 Abbildung 29 - Belegtage ....................................................................................................... 107 Abbildung 30 - 3604 ............................................................................................................... 115 Abbildung 31 - Budget 3604 ................................................................................................... 115 Abbildung 32 - Beratungsstellen............................................................................................. 119 Abbildung 33 - 3605 ............................................................................................................... 127 Abbildung 34 - 3107 ............................................................................................................... 127 Abbildung 35 - Budget 3107 ................................................................................................... 128 2 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, vor Ihnen liegt der 10. Jahresbericht des Jugendamtes der Stadt Bochum. Er betrachtet rückblickend das Jahr 2012 – für das Jugendamt der Stadt Bochum ein ereignisreiches und äußerst arbeitsintensives Jahr. Mit Blick auf den 01. August 2013 - zu diesem Datum wird der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für 1 – 3jährige Kinder verwirklicht - wurde alles daran gesetzt, die notwendigen zusätzlichen Betreuungsplätze für kleine Kinder zu schaffen. Dies konnte und kann auch weiterhin nur in gemeinsamer Kraftanstrengung mit den freien Trägern der Jugendhilfe gelingen. Die Kita–Landschaft in Bochum hat bekanntlich eine besondere Prägung: Nur 10 % der Kindertageseinrichtungen sind in städtischer Trägerschaft; 90 % der Kitas werden dagegen von freien Trägern der Jugendhilfe vorgehalten. Dies macht die KitaLandschaft in Bochum bunt und vielfältig. Eltern können aus diesem Angebot unterschiedlicher Konzeptionen und Arbeitsansätze die für ihr Kind passende Kita aussuchen. Die Tagespflege ist in Bochum besonders stark ausgebaut und bietet viele Betreuungsplätze in einer sehr guten Qualität. Diese Vielfältigkeit macht es erforderlich, den notwendigen Ausbau gemeinsam mit den freien Trägern zu planen und abzustimmen. In Bochum besteht eine lange Tradition der guten Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und den freien Trägern. Diese faire Zusammenarbeit hat sich auch im vergangenen Jahr ausgezahlt. Mit der notwendigen finanziellen Unterstützung – beschlossen durch den Jugendhilfeausschuss – ist es 2012 gelungen, viele neue Plätze in Kitas und in der Tagespflege zu schaffen. So stand Ende des Jahres 2012 bereits fest, dass das vorgesehene Ziel, mindestens 32 % der U3–Kinder in Bochum zum 01.08.2013 mit einem Platz versorgen zu können, erreicht werden kann. Eine Umfrage unter Bochumer Eltern hat aber ergeben, dass der Bedarf in Bochum erst gedeckt ist, wenn 40 % der U3-Kinder ein Betreuungsplatz angeboten werden kann. Deshalb hat der Jugendhilfeausschuss am 30. Oktober 2012 beschlossen, das Angebot an U3-Plätzen in Bochum weiter auszubauen, bis dieses Ziel erreicht ist. Wir möchten uns auch auf diesem Wege bei allen bedanken, die Hürden, Widerstände und allgemeine Schwierigkeiten überwunden haben, damit dieses Ergebnis in Bochum realisiert werden konnte. Neben dem wichtigen Thema der U3-Betreuung wurde durch das Jugendamt eine Vielzahl weiterer Aufgaben bearbeitet und vorangetrieben. Davon zeugt dieser Jahresbericht: Die Gewährleistung des Kinderschutzes, der Ausbau des Pflegekinderdienstes, die Entwicklung des Bildungs- und Teilhabepaketes, der neue Einsatz der Schulsozialarbeiter….. das sind 3 nur einige Themen, die den Jugendhilfeausschuss und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes intensiv beschäftigt haben. Der Jahresbericht 2012 macht deutlich, dass das Jugendamt der Stadt Bochum sehr aktiv und lebendig ist. Wir sind froh, dass unsere Arbeit in hohem Maße Anerkennung und Unterstützung findet. Das ist wichtig, denn nur mit Hilfe vieler Bochumer Bürgerinnen und Bürger, anderer Ämter, Institutionen und Verbände, Firmen und Betriebe kann es gelingen, den Kindern und Jugendlichen unserer Stadt eine befriedigende und gesicherte Lebensperspektive zu bieten. Ein Ziel, für das es sich lohnt zu arbeiten…. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen beim Lesen dieses Berichtes viele Erkenntnisse und Spaß. Hermann Päuser Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses Dolf Mehring Leiter des Jugendamtes 4 Gremien und Öffentlichkeitsarbeit Der Jugendhilfeausschuss Vorsitzender: Stellvertreter: Hermann Päuser Christian Haardt, Manfred Preuß Die Mitglieder des Jugendhilfeauschusses Britta Anger Thomas Becker Klaus Bittner Werner Böcher Monika Bormann Ahmet Budur ab 25.04.2013 Alexandr Chraga Doganay-Domnik ab 13.09.2012 Baldschus, Sandra ab 19.11.2012 Matthias Feldmann Wilfried Flöring Rolf Geers Peter Germerodt Christian Haardt Felix Haltt Lars Lammert Wilfried Maier Dolf Mehring Hadwig Noesselt Hermann Päuser Brigitte Ponath Manfred Preuß Doris Salewski Martina Schnell Julia Scholz Johannes Scholz-Wittek Klaus Tigges Arnold Vogel Dezernentin Mitglied mit beratender Stimme (Agentur für Arbeit) Träger der freien Jugendhilfe Mitglied mit beratender Stimme (Schulen) Träger der freien Jugendhilfe Mitglied mit beratender Stimme (Ausschuss für Migration u. Integration) Mitglied mit beratender Stimme (Jüdische Gemeinde) Mitglied mit beratender Stimme (Jugendamtselternbeirat) Mitglied mit beratender Stimme (Katholische Kirche) Mitglied mit beratender Stimme (UWG) Träger der freien Jugendhilfe Träger der freien Jugendhilfe CDU FDP CDU Mitglied mit beratender Stimme (Evangelische Kirche) Amtsleiter Mitglied mit beratender Stimme (Richterin) SPD Träger der freien Jugendhilfe Die Grünen Träger der freien Jugendhilfe SPD SPD / Sachkundige Bürgerin SPD Mitglied mit beratender Stimme (Polizei) Die Linke 5 Der Jugendhilfeausschuss vor seiner Sitzung am 21.11.2012 Im Jahr 2012 fanden fünf Sitzungen des Jugendhilfeausschusses statt. Sitzungstag Schwerpunktthemen 15.02.2012 Haushalt des Jugendamtes 2012 KiBiz-Struktur Kindergartenjahr 2012/13 02.05.2012 Änderung der Elternbeitragssatzung für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 04.07.2012 Elternbefragung zur U3-Betreuung in Bochum Bochumer Ferienpassaktion 2012 30.10.2012 Haushalt des Jugendamtes 2013 Umsetzung der Spielleitplanung 21.11.2012 Audit Familiengerechte Kommune Erfahrungsbericht über die Arbeit des Sozialpädagogisch Betreuten Wohnens (SBW) 6 Kommission Jugendhilfe und Schule Vorsitzende: Hermann Päuser und Dr. Peter Reinirkens Im Jahr 2012 fanden zwei Sitzungen statt. Sitzungstag: Schwerpunktthemen: 27.01.2012 Schulhöfe als Spielflächen Bildung und Teilhabe (BuT) und Schulsozialarbeit 26.09.2012 Sachstandsbericht Schulentwicklungsplanung Teilplan Grundschulen Jahresberichte Erziehungsberatungsstellen und Schulpsychologischer Dienst 7 Die zwei Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII Fachverbände der Jugendhilfe Arbeitsgemeinschaft § 78 SGB VIII Fachverbände der Jugendhilfe Vorsitzender Herr Kemner Geschäftsführung Herr Kraft Frau Borchert Herr Sundermann Herr Schelte Frau Gabel-Schröter Herr Vorndamme Frau Riegas-Chaikowski Frau Wegers Herr Both Herr Lichtenberger Frau Bormann Herr Herr Chraga Frau Isaak Frau Wagner Herr Arnold Herr Steinbach Frau Michalak Herr Mehring Herr Keßler Frau Tomczak Frau B. Zimmermann Frau Haermeyer Herr Kühlborn Frau Piedboeuf-Schaper Herr Klingenberg Frau Neuer Frau Köhler Herr Bogatzki Herr Frackmann Herr Heuer Caritasverband Bochum Jugendamt Diakonie Ruhr/ Innere Mission Innere Mission Bochum Der Paritätische Der Paritätische Diakonie Wattenscheid - Gelsenkirchen EV. Kirchenkreis Gelsenkirchen Wattenscheid EV. Kirchenkreis Gelsenkirchen Wattenscheid Ev. Kirchenkreis Bochum VPK Caritasverband Bochum Jüdische Gemeinde Jüdische Gemeinde Katholischer Kita - Zweckverband D R K - Bochum AWO AWO Amtsleiter Jugendamt Stellv. Amtsleiter Jugendamt Jugendamt Jugendamt Jugendamt Jugendamt Jugendamt Jugendamt Jugendamt Jugendamt Jugendamt Jugendamt Jugendamt Die AG Fachverbände hat im Jahr 2012 drei Sitzungen durchgeführt: • • • 22. März 2012 05. Juni 2012 15. November 2012 8 Folgende Schwerpunktthemen wurden von der AG Fachverbände behandelt: • • • • • • • • • • • • • • Vorstellung Jugendamtselternbeirat Neue Investitionsprogramme Bund/Land für U3 Ausbau U3-Betreuung Bericht über die Arbeit der „Landes-Task Force U3Plätze“ in Bochum Anmeldeverfahren – Vorschlag des Jugendamts für eine neue Verfahrensweise Elternbefragung – Ergebnisse und Auswertung Verfahren für neue Träger Hilfen zur Erziehung Entwicklung im Bereich ambulanter Hilfen Bericht zum Qualitätsentwicklungsprozess bei den Hilfen zur Erziehung Neues Bundeskinderschutzgesetz – weitere Schritte zur Umsetzung Frühe Hilfen in Bochum und Bundesmittel für Familienhebammen und Koordination ab 2012 Konzept für die Beratungsstellen in Bochum Stadtteilkonferenzen – 10 Jahre sozialräumliche Arbeit in Bochum Umsetzung Bildungs- und Teilhabepaket Besonderheiten: • • • Begleitung der Strukturierung der Vernetzung bei den Frühen Hilfen Informationsveranstaltungen zum Bundeskinderschutzgesetz Umstrukturierung der Erziehungsberatungsstellen und fachliche Beratung zur Projektentwicklung „Blickpunkt Kind“ 9 Die Arbeitsgemeinschaft § 78 Jugendförderung Vorsitzender Herr Geers Jugendring Bochum Herr Maier Jugendring Bochum – AEJ, Ev. Jugend Frau Hammerschmidt Jugendring Bochum Frau Müller AGOT- IFAK e. V Herr Germerodt AGOT- Falken e. V Herr Kosel AGOT - AEJ Frau Michalak AWO Herr Mehring Amtsleiter Jugendamt Herr Keßler Stellv. Amtsleiter Jugendamt Frau Zimmermann Jugendamt Herr Rohde Jugendamt - Geschäftsführung AG § 78 Frau Weskamp KOOP - Bildung und Arbeit - ViA Bochum Herr Schwachenwalde KOOP- Bildung und Arbeit - Kirina e.V Herr Fuhrmann KOOP - Bildung und Arbeit - Gewerkstatt Die Arbeitsgemeinschaft § 78 SGB VIII Jugendförderung hat im Jahr 2012 fünf Sitzungen mit folgenden Schwerpunktthemen durchgeführt: Termine Schwerpunktthemen 11.01.2012 Sondersitzung - Besprechung der Ergebnisse der Beratungskommission Jugendförderung 14.02.2012 Sachstand und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes Haushalt 2012 Kommune goes International Jugendkulturrucksack 15.05.2012 Projekt- Kommunale Bildungslandschaften KJFP 2015-2019 Offene Kinder- und Jugendarbeit 11.09.2012 Kinder- und Jugendförderplan 2015-2019 Ablaufplanung - Zeitschiene 13.11.2012 Öffentlichkeitsarbeit Offene Kinder- und Jugendarbeit Neues Übergangssystem Schule und Beruf (NÜS) Jugendschöffenwahl 10 Jugendamtselternbeirat Am 24. Oktober 2012 fand auf Einladung des Jugendamtes im großen Sitzungssaal des Historischen Rathauses die inzwischen zweite Bochumer Versammlung der Elternbeiräte seit In-Kraft-Treten des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes zum 1. August 2011 statt. Im Rahmen dieser Versammlung wurde der Jugendamtselternbeirat für die Wahlperiode 2012/2013 neu gewählt. Die Info- und Wahlveranstaltung, zu der 103 Elternvertreterinnen und Elternvertreter aus den Elternbeiräten der insgesamt 169 Bochumer Kitas als Delegierte an das Jugendamt rückgemeldet und geladen wurden, fand unter den anwesenden Elternvertretern wieder großen Zuspruch. Damit konnte ein Quorum von rd. 61 % aller Bochumer Kitas erreicht werden. Das gesetzlich erforderliche Quorum von 15 % wurde erfreulicher Weise wieder deutlichst übertroffen. Frau Yasemin Doganay-Domnik als noch amtierende Vorsitzende des Beirats 2011/2012 stellte zusammen mit ihrer Stellvertreterin – Frau Maren Krietenbrink – auf der Wahlveranstaltung die bis dato angestoßenen Projekte ausführlich vor. Die Schwerpunkte: Der Jugendamtselternbeirat beriet Elternvertreter über ihre Rechte und ihre Mitwirkungsmöglichkeiten in ihren Kita’s und engagierte sich auf Kommunal- und Landesebene zum Beispiel für einen Evaluationsbogen, mit dem typische Organisationsprobleme in Bochumer Kita’s bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhoben werden sollen. Wichtig war seinen Mitgliedern auch der Know-How-Transfer mit anderen Jugendamtselternbeiräten. Zudem bot er offene Abende für Elternvertreter, Erziehungsberechtigte und Interessierte an. Ganz besonders wurde das große Engagement des bis zur Neuwahl amtierenden „Stadtelternrats“, wie sich das Gremium in Bochum nennt, gewürdigt. Auf dem Foto der neu gewählte Jugendamtselternbeirat 2012/2013 (von links nach rechts): Frau Maren Krietenbrink (Stellv. Vorsitzende), Frau Kirsten El Jarid (Stellv. Schriftführerin), Herr Thomas Sroka (Schriftführer), Herr Sascha Schultz (Vorsitzender), Frau Sandra Baldschus (Stellv. Vorsitzende). 11 Die Entgelt- und Vertragskommission des Jugendamtes Die Entgelt- und Vertragskommission (EVK) ist für alle grundsätzlichen vertraglichen Vereinbarungen des Jugendamtes zuständig. Hierzu gehört:       das Prüfen und Festsetzen von Entgelten nach § 78 b Abs. 1 SGB VIII das Aushandeln von Entgelten mit freien Trägern, freien Praxen und sonstigen Dienstleistern der Jugendhilfe die Entwicklung von Qualitätsstandards für alle Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe die Entwicklung neuer Konzepte die Verhandlung mit Trägern über die Gewährung von Zuschüssen die Vorbereitung und Durchführung kooperativer Wettbewerbe und sonstiger Maßnahmen zur Leistungsvereinbarung. Die Entgelt- und Vertragskommission setzt sich zusammen aus: Geschäftsführung Schriftführung Amtsleitung Leitung Sozialpädagogische Fachdienste 5101 Leitung Sozialer Dienst 51 4 Qualitätsbeauftragte Herr Frackmann Herr Grochowski Herr Mehring Herr Kühlborn Frau Piedboeuf-Schaper Frau Köhler Bei Bedarf werden zusätzliche Vertreter der Rechtsstelle sowie Abteilungsleiter bzw. Mitarbeiter der Fachabteilungen beratend hinzugezogen. Turnusgemäß fanden 11 Sitzungen statt. Ergänzend hierzu wurden an 10 weiteren Terminen Entgeltverhandlungen mit den Bochumer Trägern für 2013 geführt. Themen 2012         Prüfung von Anträgen auf Betriebserlaubnis Bochumer Träger Prüfung und Genehmigung der Förderung von Kindern in der OGS Prüfung und Genehmigung von Entgelterhöhungen verschiedener Träger Anerkennung verschiedener Anbieter als externe Fachkräfte Auswirkung der Haushaltssituation auf das Leistungsangebot des Jugendamtes Vertragsverhandlungen und -abschluss zwecks Verlängerung von Fördermaßnahmen mit verschiedenen Trägern Genehmigung neuer Angebote der Jugendhilfe Auswirkungen der Kündigungen der Rahmenverträge I und II Themenschwerpunkt im Jahr 2012 war in der EVK die Situation der ambulanten Hilfen in Bochum. Bedingt durch die Vielzahl neuer Anbieter wurden mit Blick auf den gegenseitigen Qualitätsentwicklungsprozess Kriterien erarbeitet, die den Zugang der Träger, die Ausgestaltung der Einzelfallhilfen, die Vergabe von Aufträgen an die Hilfezentren oder 12 andere Anbieter und die Abrechnungsmodalitäten betreffen. Wegen der Komplexität der Aufgabe wurde ein externes Beratungsangebot des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL - Landesjugendamt Westfalen) genutzt und zwei Fachtage unter Beteiligung aller Leitungen der Bezirke des Sozialen Dienstes durchgeführt. Im Ergebnis wurden eine neue Leistungsbeschreibung und eine vertragliche Vereinbarung erstellt, die mit allen neben den Hilfenzentren tätigen Anbietern für ambulante Hilfen abgeschlossen werden soll. Die Entgeltverhandlungen für 2013 mit den Bochumer Trägern im November 2012 waren wie schon in den Vorjahren geprägt von der Haushaltssituation. Die EVK hat ihr Augenmerk daher auf moderate und möglichst differenzierte Erhöhungen gelegt. Eine lineare Anhebung der Pflegesätze wurde daher ersetzt durch passgenaue Steigerungen in einzelnen Angebotsformen. Dies wird in den Bochumer Einrichtungen im Jahr 2013 zu Kostensteigerungen in Höhe von ca. 150.000,00 Euro führen. Gemessen an der Gesamtausgabe von ca. 11,7 Mio. Euro liegt die Steigerung 2013 also bei ca. 1,3 Prozent. Diese Steigerung beinhaltet auch schon die Anhebung der Fachleistungsstundensätze in den Ambulanten Hilfezentren. 13 Präventive Hilfen Im Jahr 2012 wurden im Rahmen der Präventiven Hilfen folgende Projektanträge bewilligt. Präventive Hilfen 2012 Antragsteller/in: Ambulantes Jugendhilfezentrum Süd, Projekt: Begegnungsraum in der Wohlfahrtstr. Sozialraum: Stiepel Euro 4.000,00 € Lina-Morgenstern-Schule SuS – Studenten/innnen unterstützen Schüler/innen (Bochum-Nord) Starke Kids – Förderung der Sozialkompetenz von Kindern und Jugendlichen Lass uns spielen, essen, kuscheln und plaudern…Familienwochenende „Durch Beziehung zur Bildung“ Sind so kleine Hände…und so viele Fagen…“ Angebote für Mütter in offenen Treffs Jugendmedienschutz – Der sichere Umgang mit den neuen Medien Computer und Internet Elterntreff für Kurden aus dem Nordirak Harpen 3.500,00 € WattenscheidLeithe 3.988,00 € WattenscheidMitte 3.680,00 € WattenscheidMitte 4.000,00 € WattenscheidMitte 3.885,00 € Kruppwerke 2.520,00 € Kindergarten St. Johannes Bildungsgestalten.de Bildungsgestalten.de Die Falken Bochum IFAK Bochum e. V. Stadtteiltreff Stahlhausen IFAK Bochum e. V. Stadtteiltreff Hustadt Vels-Heide-Schule Lina-Morgenstern-Schule Förderverein Hustadt e. V. Projektbereich Hukultur Kinder- und Jugendfreizeithaus JUMA Lernwerkstatt BochumQuerenburg 4.000,00 € SuS – Studenten/innen unterstützen Schüler/innen Altenbochum 3.500,00 € HIER – Heimat ist erlebbarer Raum Querenburg 500,00 € Zirkus ohne Grenzen Querenburg 3.990,00 € Caritas Beratungsstelle Gruppenangebot zur Förderung persönlicher Kompetenzen und der Handlungsfähigkeit sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher in Bezug auf entwicklungs- und gesundheitsspezifischer Themenkomplexe „Erkundung des Sozialraums“ Wiemelhausen/ Brenschede 2.476,00 € Weitmar 2.990,00 € ProKulturgut net e. V. Kinder- und Jugendfreizeitzentrum OT Weitmar im Matthäushaus Waldorfkindergarten Bochum e.V. Außerschulisches Förderangebot für Weitmar-Mitte Schüler der Primarstufe 3.000,00 € Rund um Schwangerschaft, Geburt und Familie Langendreer Ost/West 4.000,00 € Städt. Kindertageseinrichtung Lohackerstr. u. a. Gesundheitsprävention in Tageseinrichtungen für Kinder Westenfeld 4.000,00 € Kinder- und Jugendfreizeithaus JuMa Trommelzauber Steinkuhl/ Querenburg 3.590,00 € Inpoint Langendreer Graffiti gegen Rechts Langendreer 3.700,00 € 14 Kindergarten und Familienzentrum St. Barbara Die Falken Bochum Ambulantes Hilfezentrum Ost Zwischen Müll und Schmetterling – Sozialraumerkundung per Fotografie – Kinder entdecken ihre Lebenswelt und Spielorte mit dem dritten Auge Kinder- und Jugendmedienschutz – Der sichere Umgang mit dem Internet Coolness Training WattenscheidLeithe 4.000,00 € Linden 3.635,00 € Langendreer 2.166,00 € Gesamtausgaben für Präventive Hilfen im Jahr 2012: 71.120,00 € Zusammenarbeit Jugendhilfe - Schule Die Steuerungsgruppe des Arbeitskreises Schulverwaltungsamt / Jugendamt (Ämter 40/51) hat im Jahr 2012 zwei Sitzungen durchgeführt. Schwerpunktthemen im Rahmen von Information, Austausch und Steuerung waren: • Schulentwicklungsplanung Schulen Grundschulen, Förderschulen und weiterführende • Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Bochum, insbesondere der Einsatz von 39 Schulsozialarbeitern/innen an 62 Bochumer Schulen. Die Schulsozialarbeiter/innen sind beim Jugendamt der Abteilung Jugendförderung zugeordnet. • Inklusion - Einsatz von Integrationshelfern/innen beim Schulamt und Koordinierung der Zusammenarbeit mit der Erziehungsberatungsstelle (Amt 51 FPZ), Amt für Soziales und Wohnen (Amt 50), Schulverwaltungsamt (Amt 40), Gesundheitsamt (Amt 53) und Jugendamt, Abteilung Sozialer Dienst (Amt 51 4), insbesondere zum Thema Integrationshelfer/innen • Übergang Schule - Beruf – Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle beim Schulverwaltungsamt (Amt 40) • Qualitätsentwicklung im Bereich der Offenen Ganztagsschulen (OGS), Übermittagsbetreuung an weiterführenden Schulen, verlässliche Grundschule mit Ferienbetreuung, verbindliche Teilnahme an der OGS bis 15.00 Uhr und rhythmisierter Ganztag • Gesetzesänderungen im Bereich des Kinderschutzes – Bundeskinderschutzgesetz – Information der Schulen Hervorzuheben ist der Einsatz von 39 Schulsozialarbeitern/innen an 62 Bochumer Schulen aller Schularten. Die Schulsozialarbeiter/innen leisten Unterstützung von Lehrern, Eltern und Schülern bei der Beantragung und Durchführung der Fördermöglichkeiten aus dem Bildungsund Teilhabepaket. Andererseits leisten sie originäre Sozialarbeit direkt vor Ort an den Schulen. Sie sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Jugendhilfe und Schule und mittlerweile unverzichtbarer Bestandteil der Jugendhilfe- und Schullandschaft geworden. 15 Anfang 2012 wurde unter Federführung des Jugendamtes, Abteilung Kindertagesbetreuung (51 2) und des Schulamts eine „Zukunftskonferenz“ zum Thema „Übergang Kindertageseinrichtung – Grundschule“ im Ruhrkongress veranstaltet. Es handelte sich um eine Maßnahme aus dem Projekt „Anschwung für frühe Chancen“, das vom Bundesfamilienministerium über Mittel aus dem Europäischen Sozialfond gefördert und von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung begleitet wurde. Als Ergebnis der Zukunftskonferenz wurden die Empfehlungen für den „Übergang Kita – Grundschule“ vom bestehenden Arbeitskreis grundlegend überarbeitet. Insbesondere wurden die Gesichtspunkte der Inklusion und gemeinsamer Fortbildung von Erziehern und Grundschullehrern in die neuen Empfehlungen aufgenommen. Die Ergebnisse sollen 2013 dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Schule und Wissenschaften vorgelegt werden. 16 Besonderheiten und Veranstaltungen des Jugendamtes Die 2. Bochumer Kinderschutzkonferenz – Fallarbeit im Kinderschutz Frühe Hilfen und Fallarbeit bei Kindeswohlgefährdung standen im Mittelpunkt der zweiten Bochumer Kinderschutzkonferenz, am Samstag, 29. September 2012 im Hörsaalzentrum des St. Josef-Hospitals. Das Motto der 2. Kinderschutzkonferenz lautete: “Erfolgreicher Kinderschutz basiert auf guter Kommunikation und Kooperation”. Leitthema der Veranstaltung war die praxisbezogene Darstellung eines Falles von Kindeswohlgefährdung. Als Schirmherrin der Veranstaltung eröffnete Oberbürgermeisterin Ottilie Scholz gemeinsam mit dem Leiter der Bochumer Kinderklinik, Professor Dr. med. Eckard Hamelmann, den Fachkongress. Eingeladen wurden die Bochumer Kinderschutzfachkräfte, das Begrüßungsteam des Jugendamtes, Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen, die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie Fachkräfte der Bochumer Jugendhilfe und der Beratungsstellen, Lehrerinnen und Lehrer der Bochumer Schulen, Mitglieder des Sozialen Dienstes des Jugendamtes, die Kooperationspartner aus Justiz, Polizei und medizinischer Versorgung sowie Vertreter der Verbände der Jugendhilfe. Insgesamt besuchten 230 Teilnehmer/innen die Kinderschutzkonferenz. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sammelten in Vorträgen und Workshops hilfreiche Informationen und erhielten wirkungsvolle Impulse für ihre Arbeit. Die Kinderklinik Bochum, das Jugendamt, die Beratungsstelle “Neue Wege” und der “Weiße Ring” erläuterten im ersten Teil der Tagung ihre Arbeit anhand eines praxisbezogenen Falles von Kindeswohlgefährdung. 17 In drei Workshops informierten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über: • Die Polizeiarbeit in Fällen von Kindesmisshandlung/ Kommissariat 12 der Bochumer Polizei • Kindesmisshandlung aus medizinischer Sicht / Kinderklinik Bochum • Beraten, Unterstützung und Therapie in Fällen von Kindesmisshandlung / Beratungsstelle Neue Wege und Sozialer Dienst Während der Veranstaltung konnten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen einer Ausstellung über die Arbeit der Familienhebammen und Kinderkrankenschwestern des Gesundheitsamtes informieren. Es bestand die Möglichkeit, die Fachkräfte des Begrüßungsdienstes des Jugendamtes kennenzulernen und einen Einblick in das Arbeitsfeld des Sozialen Dienstes zu erhalten. Die Träger der freien Jugendhilfe stellten ebenfalls ihre Einrichtungen vor und informierten die Fachtagungsbesucher/innen über ihre pädagogischen und therapeutischen Angebote. Die nächste Bochumer Kinderschutzkonferenz ist für 2014 in Planung. 18 Bildung und Teilhabe Der Bereich Bildung und Teilhabe wird in der Produktgruppe 31 10 abgebildet und ist der Abteilung Kinder- und Jugendarbeit (51 3) zugeordnet. Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung, welches am 30.03.2011 rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft trat, ist Ergebnis einer Forderung des Bundesverfassungsgerichtes, Kindern aus einkommensschwachen Familien direkt und ohne Umwege die Teilhabe an unterschiedlichen Aktivitäten zu ermöglichen. Nachdem die Inanspruchnahme des Bildungspaketes im Jahr 2011 bundesweit sehr schleppend anlief, wurden für den Bereich der Stadt Bochum Wege gesucht und gefunden, die anspruchberechtigten Kinder und Jugendlichen zu erreichen und einen Großteil der zur Verfügung stehenden Gelder zweckentsprechend in Bochum zu verausgaben. Zum 01.01.2012 wurde das Bildungspaket durch Beschluss der Trägerversammlung auf das Jugendamt der Stadt Bochum übertragen. Damit war der Grundstein für das Beratungs- und Service Center Bildung und Teilhabe gelegt. 19 Ziel zu Beginn des Jahres 2012 war es, einen Anteil von 70 % der berechtigten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bochum mit einer Leistung aus dem Bildungspaket zu erreichen. Im Vergleich zum Jahr 2011 wurden die Anträge als auch die Ausgaben nahezu verdoppelt. Leistungsart Anträge Ausgaben SGB II 28.286 2.312.067,75 € Wohngeld/ KiZ (Kindergeldzuschlag) 4.398 465.878,31 € SGB XII 152 23.529,00 € AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) 489 75.297,57 € 33.325 2.876.772,63 € Gesamt: Das Ziel, 70% der Anspruchsberechtigten zu erreichen, konnte im Jahr 2012 umgesetzt werden. Ein Teil des Teams Beratungs- und Service Center Bildung und Teilhabe. 20 Kinderschutz und Frühe Hilfen Risikomanagement Kindeswohlgefährdung (KWG) Das in Bochum entwickelte Konzept „Risikomanagement KWG“ wurde 2012 weiterhin konsequent umgesetzt und fortentwickelt. Das Konzept umfasst u. a. folgende Bestandteile: • • • • • • • • wiederkehrende Grundlagenschulungen der Mitarbeiter/innen Fortbildungen und Qualifizierungen systematische Fallauswertung auf verschiedenen Ebenen Abstimmung des Themas Kinderschutz mit den freien Trägern der Jugendhilfe und Schulen Kontrolle der Erreichbarkeit der Dienste 24 - Stunden Erreichbarkeit des KinderNotrufes (auch an Wochenenden) Rückmeldesystem an KWG - Melder Kontrolle der Einhaltung von fachlichen und organisatorischen Standards im Rahmen der Bearbeitung von KWG Um die verschiedenen Facetten des Risikomanagements KWG kontinuierlich und systematisch im Blick zu behalten, wurde 2012 die KWG – Steuerungsgruppe gebildet. Mitglieder der Steuerungsgruppe sind: Amtsleiter Kinderschutzbeauftragter Abteilungsleiterin des Sozialen Dienstes Abteilungsleiter Sozialpädagogische Fachdienste Rechtsstelle des Jugendamtes Herr Mehring Herr Kraft Frau Piedboeuf-Schaper Herr Kühlborn Frau Runge Die Mitglieder der KWG – Steuerungsgruppe haben einen fortlaufenden Prüfungsauftrag in den verschiedenen Arbeitsbereichen. Die Steuerungsgruppe KWG tagt einmal pro Quartal nach einem festgelegten Arbeitsschema, um die Ergebnisse der Analyse und Prüfungen zusammenzuführen, auszuwerten und zu dokumentieren. Sie trat in 2012 viermal zusammen. Im Prüfungszeitraum 2012 wurden insgesamt 40 Fallakten in den Kategorien Kindernotruf, Meldungen Häuslicher Gewalt, KWG bei Kindern unter 6 Jahren geprüft. Die Arbeit der KWG – Steuerungsgruppe bringt die verantwortlichen Leitungskräfte des Jugendamtes im Bereich der KWG immer wieder an den Punkt, ihrer Fach- und Organisationsverantwortung umfassend nachzukommen und dies entsprechend zu dokumentieren. Es soll vermieden werden, dass durch Alltagsroutine und andere Themenschwerpunkte das Thema „Kinderschutz“ aus dem Fokus gerät. KinderNotruf des Jugendamtes Rufbereitschaftsdienst/ KinderNotruftelefon des Jugendamtes (Siehe hierzu den ausführlichen Bericht, Sozialer Dienst, Seite 104/ 105) 21 Arbeitskreise und Qualitätszirkel Die Aufgabenbereiche des Kinderschutzbeauftragten der Stadt Bochum umfassen neben dem gesetzlichen Kinderschutz gem. § 8a SGB VIII sowie § 8b SGB VIII die Begleitung des KinderNotrufs, die Durchführung und Organisation von Schulungen von Fachkräften des Jugendamtes und der Freien Träger, die Geschäftsführung im Qualitätszirkel der Bochumer Schutzfachkräfte–Kindeswohlgefährdung sowie die Geschäftsführung des Arbeitskreises Netzwerk Frühe Hilfen, der Fachsteuerungsgruppe Frühe Hilfen und des Interdisziplinären Arbeitskreises gegen sexualisierte Gewalt und Misshandlungen an Kindern. Qualitätszirkel Bochumer Schutzfachkräfte–Kindeswohlgefährdung Im Qualitätszirkel arbeiten Mitarbeiter/innen der freien Trägern und des Jugendamtes Bochum zusammen. Er unterliegt der Steuerung durch den Kinderschutzbeauftragten der Stadt Bochum beim Jugendamt. In den regelmäßigen Arbeitstreffen werden die Informationen der unterschiedlichen Arbeitsfelder und Ebenen zusammengeführt. Hierbei sind besonders bedeutsam die Praxiserfahrungen, im Feld des Kinderschutzes, die kontinuierlich ausgewertet wurden. Ziel ist es, den Kinderschutz systematisch zu betrachten und Handlungsmodelle für die Praxis aufzubereiten. Die fortlaufende Überarbeitung der Arbeitsinstrumente, vor allem hinsichtlich des neuen Bundeskinderschutzgesetzes, war im Jahr 2012 ein Schwerpunkt der Arbeit. Die Mitglieder des Arbeitskreises der Bochumer Schutzfachkräfte sind: Dorothée Köllner Der Paritätische Bochum Ruth Klein-Funke Caritasverband Bochum/Katholische Einrichtungen Bochum Martin Kompa Diakonie Ruhr / Evangelischer Kirchenkreis Bochum Ina Lingner Diakonie Werk im Evangelischen Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid Maria Michalak AWO Ruhr Mitte/Bochum Regine Hammerschmidt Kinder- und Jugendring Bochum / AGOT Bochum Heike Giehl Jugendamt - städtische Kindertageseinrichtungen Stadt Bochum/Jugendamt – Expertin und Insoweit erfahrene Fachkraft für die städtischen Kindertageseinrichtungen Peter Kraft Beauftragter gemäß § 8a SGB VIII der Stadt Bochum Jugendamt und Geschäftsführer des Arbeitskreises der Bochumer Schutzfachkräfte 22 Personalien im Qualitätszirkel Die Aufgabe der Schutzfachkraft für die AWO - Einrichtungen in Bochum übernahm Maria Michalak im Februar 2012 von Sabine Radke. Im Rahmen des Qualitätszirkels wurden 11 Sitzungen im Jahr 2012 mit folgenden Schwerpunktthemen durchgeführt: • Neues Bundeskinderschutzgesetz - Konkrete Auswirkungen auf die unterschiedlichen Praxisfelder • Jahrestreffen für die Insoweit erfahrenen Fachkräfte 2012 mit dem Thema „Parentale Hilflosigkeit“ • Ausbau der Fortbildungsangebote für Fachkräfte im Kinderschutz • Evaluationsbögen 2011 • Einbeziehung weiterer Einrichtungen / Träger in die Strukturen des Kinderschutzes • Überarbeitung des Kriterienkatalogs zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung Der Arbeitskreis der Bochumer Schutzfachkräfte nahm im Jahr 2012 an folgenden wichtigen Veranstaltungen teil und organisierte folgende Veranstaltungen: 25. Juni 2012 Jahrestreffen und Fachtag für alle aktiv beratenden Insoweit erfahrenen Fachkräfte in Bochum 30. August 2012 Interne Fortbildung zum Thema „Kinder in Suchtfamilien“ 29. September 2012 2. Bochumer Kinderschutzkonferenz 2012 – Zentrales Netzwerktreffen zu Frühen Hilfen und Kinderschutz 20. November 2012 Trägerübergreifende Fortbildung für Mitarbeitende in Offenen Ganztagsschulen zum Thema: Diagnostik / Erkennen von Kindeswohlgefährdung im schulischen Alltag Qualitätsdialog mit dem Sozialen Dienst Der regelmäßige Austausch mit Ruth Piedboeuf-Schaper, Abteilungsleiterin Sozialer Dienst, Jugendamt Bochum, wurde auch in 2012 fortgesetzt. Bei diesem Treffen wurde die Zusammenarbeit reflektiert, konkrete „Fälle“ besprochen und weitere Arbeitsaufträge abgesprochen. Nach dem gemeinsamen Fachgespräch zum Thema „Inobhutnahmen in Kitas“ und der daraus resultierenden „Empfehlung“ der Vorgehensweise in 2011, wurde diese in 2012 noch einmal zusammengefasst und offiziell an alle Kindertageseinrichtungen und alle Gruppen des Sozialen Dienstes geschickt. Netzwerkarbeit mit Grundschulen Sechs Lehrerinnen in Bochum wurden zur zertifizierten Insoweit erfahrenen Fachkraft ausgebildet, die den Bezirken zugeordnet wurden. Die neue zuständige Schulrätin und die sechs Lehrerinnen arbeiteten 2012 gezielt daran, Strukturen des Kinderschutzes im Grundschulbereich zu verankern. Es wurde damit begonnen, ein Handbuch zu erstellen, das allen Grundschulen die nötigen Informationen, Verfahrenschritte und Materialien in gut handhabbarer Form zur Verfügung stellen soll. Die sechs Lehrerinnen nahmen an dem Jahrestreffen der Insoweit erfahrenen Fachkräfte und weiteren Fortbildungen teil und bekamen alle relevanten Informationen zum Thema. Der 23 regelmäßige Austausch mit dem Qualitätszirkel und die individuelle Zusammenarbeit mit den zugeordneten Schutzfachkräften sollen die Zusammenarbeit mit den Grundschulen weiter stärken und zu einem funktionsfähigen Netzwerk beitragen. Darüber hinaus sind die über das Bildungs- und Teilhabepaket eingestellten Schulsozialarbeiter/innen in vielen Schulen auch eine wichtige und hilfreiche Unterstützung im Kinderschutz. Umsetzung Bundeskinderschutzgesetz Die Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes, insbesondere der Aufbau einer verbindlichen Netzwerkstruktur im Bereich Frühe Hilfen, standen für 2012 auf der Agenda und werden in 2013 im Zusammenwirken mit der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen weiter umgesetzt. Fortbildungen Folgende Module wurden von den Schutzfachkräften 2012 angeboten: • Schwieriges zur Sprache bringen • Aufbaukurs: Schwieriges zur Sprache bringen - Teil II • Kollegiale Beratung für Teams (trägerübergreifend) • Diagnostik bei Kindeswohlgefährdung • Juristische Fragen im Bereich Kinderschutz (Datenschutz, etc.) • Prävention in der Jugendverbandsarbeit / Kinderschutz für Ehrenamtliche • Kinderschutz für Freizeitleiter/innen • System Jugendhilfe und Aufbau des Jugendamtes • Rolle der „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ In Kooperation mit der VHS Bochum wurden zudem Informationsveranstaltungen für die interessierte Öffentlichkeit angeboten. Diese Kooperation wird fortgesetzt. Evaluation - Auswertung 2012 Die Ergebnisse der jährlichen Evaluation im Rahmen des Kinderschutzes aller Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendfreizeithäuser, Ambulanter Hilfezentren, Beratungsstellen, OGS und Vereinen geben wichtige Rückmeldungen für die Arbeit des Qualitätszirkels. Die Daten werden jährlich erhoben. 24 Nachfolgend sind die wichtigsten Ergebnisse aus den Rückmeldungen dargestellt: Kinderschutz in Bochum: Teilnahmen an zertifizierten Fortbildungen § 8 a SGB VIII -Kindeswohlgefährdungsfälle in den Einrichtungen* davon anteilig keine KWG davon anteilig mittlere KWG davon anteilig akute KWG Insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) in Fällen eingeschaltet Meldung aus den Einrichtungen an den Sozialen Dienst des Jugendamtes Anzahl der Personen 64 Bearbeitete Fälle gesamt: 309** Prozentualer Anteil: 50% 40% 10% Anzahl der Fälle: 150 163 Erläuterungen zur Statistik: *Im Rahmen der Evaluation wurden Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kinderund Jugendfreizeitarbeit, Beratungsstellen, ambulante und stationäre Einrichtungen der erzieherischen Hilfen abgefragt. **In den 309 Fällen wurden von den betreuenden Fachkräften gemäß dem Standardverfahren mittlere, hohe und akute Kindeswohlgefährdung eingeschätzt. In 150 Fällen wurde eine Insoweit erfahrene Fachkraft in den Beratungsprozess mit einbezogen. Konzept Frühe Hilfen Mit der Überarbeitung und Aktualisierung des Konzeptes Frühe Hilfen aus dem Jahre 2007 wurde in 2012 begonnen. 25 Interdisziplinärer Arbeitskreis gegen sexualisierte Gewalt und Misshandlungen an Kindern Der Interdisziplinäre Arbeitskreis gegen sexualisierte Gewalt und Misshandlungen an Kindern führte im Jahr 2012 drei Sitzungen durch.    22. Februar 29. August 14. November 2012 2012 2012 Der Arbeitskreis setzt sich aus Vertretern verschiedener Arbeitsbereiche zusammen. Zu den Teilnehmern/innen gehören:  Mitarbeiter/innen des Jugend- und Gesundheitsamtes  Kinderärzte  Ärzte aus der Bochumer Kinderklinik  Mitarbeiter/innen aus dem Bereich der erzieherischen Hilfen  Mitarbeiter/innen aus den Bochumer Beratungsstellen  Mitarbeiter/innen aus den Kindertageseinrichtungen  Vertreter/innen aus den Bereichen:  Schulen  Kriminalpolizei  Staatsanwaltschaft  Verfahrenspflege  Rechtsanwälte  Weißer Ring. Folgende Schwerpunktthemen wurden auf den Sitzungen behandelt: • • • • • • Vorbereitung und Durchführung der 2. Bochumer Kinderschutzkonferenz am 29. September 2012 Schweigepflicht und Opferschutz Migrationsarbeit und Kinderschutz Vorstellung anonymisierter Fallbeispiele aus den Handlungsfeldern Zusammenarbeit im Netzwerk Einblicke in den Arbeitsalltag der Kriminalpolizei KK12 Inobhutnahmen Inobhutnahmen Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Anzahl 95 112 136 128 148 235 240 236 240 258 239 (vgl. Sozialer Dienst) 26 Daten, Fakten, Finanzielles Produktplan des Jugendamtes Die Aufgaben des Jugendamtes werden im Haushaltsplan der Stadt Bochum in den Produktbereichen „Soziale Hilfen“ (1.31) und „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ (1.36) abgebildet. Die Produktbereiche gliedern sich in insgesamt 7 Produktgruppen - Profitcenter, welche in weitere 19 Produkte untergliedert sind (siehe hierzu Schaubild „Produktplan des Jugendamtes“ auf der nachfolgenden Seite). Dem Jugendamt sind folgende Produktgruppen zugeordnet: Produktbereich 1.31 Soziale Hilfen 31 07 - Betreuungen / Unterhaltsleistungen mit den Produkten  Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz  Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 31 10 Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) mit den Produkten  BuT Leistungen SGB XI, XII  Hilfe für Asylbewerber-analog- BuT  BuT Leistungen nach dem AsylbLG  BuT Leistungen für Wohngeld, Kindergeld Zuschlag  BuT Leistungen SGB II  BuT Leistungen Schulsozialarbeit. Produktbereich 1.36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe: Der Produktbereich 1.36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gliedert sich wie folgt: 36 01 - Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung diese Produktgruppe unterteilt sich in die Produkte:  Kindertageseinrichtungen  Förderung von Kitas freier Träger  Tagespflege 36 02 - Kinder- und Jugendarbeit diese Produktgruppe unterteilt sich in die Produkte:  Außerschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen  Jugendsozialarbeit 36 03 - Hilfen zur Erziehung diese Produktgruppe unterteilt sich in die Produkte:  Adoption und Pflegefamilie 36 04 - Institutionelle Bildung und Beratung diese Produktgruppe unterteilt sich in die Produkte:  Familienbildung und Beratung  Schulpsychologische Beratung 36 05 - Vormundschaftswesen entspricht dem Produkt:  Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften / Beistandschaften 27 28 29 Organisation und Personal des Jugendamtes Jugendamt Amtsleiter Herr Mehring 51 0 Steuerungsunterstützung Verwaltung 6 Institut 51 FPZ Familienpädagogisches Zentrum Institutsleiter Herr Heuer 51 1 Grundsatz, Verwaltung 51 2 Kindertagesbetreuung 51 3 Jugendförderung 51 4 Sozialer Dienst Abteilungsleiterin Frau Tomczak Abteilungsleiter Herr Klingenberg Mitarbeiter/innen Verwaltung 26 Abteilungsleiter Herr Keßler Mitarbeiter/innen Verwaltung 38 Abteilungsleiterin Frau Piedboeuf-Scharper Mitarbeiter/innen Verwaltung 29 Verwaltung 13 Mitarbeiter/innen 47 (+ 146 Honorarkräfte) Arbeitsgruppe 51 01 Besondere Sozialpädagogische Fachdienste Herr Kühlborn Betreuungen, Amtsvormundschaften, Unterhaltsvorschuss Mitarbeiter/innen 45 Städt. Kindertageseinrichtungen Mitarbeiter/innen 183 + 14 Praktikanten/innen +18 Poolkräfte Kindertagepflege Mitarbeiter/innen 6 Städt. Kinder- und Jugendfreizeithäuser Mitarbeiter/innen 39 + 3 Trainees BuT Mitarbeiter/innen 20 Schulsozialarbeiter/innen 39 30 Sozialer Dienst Mitarbeiter/innen 80 (+ 3 MA in den Initiativen Nachbarschaft) + 4 Trainees Mitarbeiter/innen 17 Verwaltung 3 Personal des Jugendamtes Prozentuale Verteilung auf die Fachabteilungen Amtsleitung & Steuerungsunterstützung alle Profitcenter-; 7; 1% PC 3110 BuT; 20; 3% PC 3602 Schulsozialarbeit; 39; 6% PC 3603 Besondere Sozialpädagogische Fachdienste; 21; 3% PC 36 01 Kindertageseinrichtungen /Tagespflege; 216; 37% PC 36 05 Vormundschaftsw esenPC 31 07 UVG/Betreuung; 59; 10% PC 36 04 Institutionelle Bildung u.Beratung; 48; 8% PC 36 03 Sozialer Dienst, Verw altung, Wirtschaftliche Jugendhilfe; 113; 19% PC 36 02 Kinder-und Jugendarbeit; 78; 13% Abbildung 1 - Personal Amt 51 Fortbildungen der Mitarbeiter/innen Fortbildungen Gesamt: Weiblich Männlich 601 488 113 Teilnehmer Gesamt Teilnehmer weiblich Teilnehmer männlich Anzahl der Tage Interne Fortbildungen 129 105 24 170,5 Externe Fortbildungen 80 72 8 149 Mitarbeiter/innen des Jugendamtes Finanzieller Aufwand für interne Fortbildungen von insgesamt 14.000,- EUR Finanzieller Aufwand für externe Fortbildungen von insgesamt 52.000,- EUR Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes wurden in 2012 für insgesamt 14.000,Euro intern und für 52.000,- Euro extern fortgebildet. 31 Haushaltsdaten Im Haushaltsjahr 2012 betrug der fortgeschriebene Haushaltsansatz des Jugendamtes (Aufwandsbudget) 149.392.004,- EUR. Erträge wurden in Höhe von -47.392.004,- Euro geplant, so dass insgesamt ein prognostiziertes Jahresergebnis (Aufwand – Ertrag) von 102.464.027,Euro (Jahresfehlbetrag) beziffert wurde. Das vorläufige Ergebnis 2012: Erträge und Aufwendungen 2012 in Euro Erträge Aufwandsbudget (inkl. ZD, Personal und Versorgung, Bilanzielle Abschreibungen, Interne Verrechnungen) Ergebnis - Aufwand minus Ertrag (- Überdeckung/ + Unterdeckung) Haushaltsansatz fortgeschriebener 2012 Haushaltsansatz 2012 Ergebnis 2012/ vorläufiges IST April 2013 -42.941.478 -47.392.004 -49.752.826 145.359.546 149.856.031 152.800.609 102.418.067 102.464.027 103.047.783 Bei Aufstellung des Haushaltsplanes 2012 hat das Jugendamt rd. 145,4 Millionen Euro an Aufwendungen eingeplant. Im Laufe des Haushaltsjahres zeigte sich dann ein weiterer Finanzbedarf, so dass der Haushaltsansatz nach Beschluss der politischen Gremien mit einem Aufwand von rd. 149,9 Millionen Euro fortgeschrieben wurde. Das vorläufige Ergebnis stellt einen Aufwand von 152,8 Millionen Euro dar. Die Erträge sind ebenfalls von insgesamt geplanten 42,9 Millionen Euro und 47,4 Millionen Euro im fortgeschrieben Haushaltsansatz auf 49,8 Millionen Euro im vorläufigen Ergebnis gestiegen. Die Ertragssteigerung ist überwiegend im Profitcenter 3601 – Kindertagesbetreuung – zu verzeichnen. Bei der Planung der Haushaltsansätze war die endgültige finanzielle Auswirkung des Urteils zur Konnexität noch nicht bekannt. Es wurden dadurch Zuweisungen in Höhe von 2,6 Millionen Euro mehr (im Vergleich zum geplanten Haushaltsansatz) vereinnahmt. Die weiteren Mehrerträge ergeben sich aus den erhöhten Landeszuweisungen aufgrund der Steigerung der KiBiz-Pauschalen im Rahmen der Betriebskostenförderung, Ausbauten zu Familienzentren, Erhöhung der Zuschüsse für Tagespflegeplätze und zusätzliche Pauschalen für unter 3-jährige Kinder. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem vorläufigen Ergebnis (Unterdeckung) von 103 Millionen Euro (geplantes Ergebnis 102 Millionen Euro) ab. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die mit 1,2 Millionen geplanten bilanziellen Abschreibungen noch nicht im Ergebnis enthalten sind, so dass sich das Ergebnis voraussichtlich um diesen Betrag weiter verschlechtern wird. 32 Anteil Jugendamt – Gesamtstadt Ordentliche Aufwendungen - Ergebnis 2011 Ordentliche Aufwendungen Jugendamt 11% Ordentliche Aufwendungen Gesamtstadt Ordentliche Aufwendungen Gesamtstadt 89% Ordentliche Aufwendungen Jugendamt Abbildung 2 -Jugendamt/Stadt 33 Vorläufiges Ergebnis des Haushaltsjahres 2012 Vorläufiges Ergebnis des Jugendamtes im HJ 2012; Gesamtbudget ohne interne Verrechnungen 180 € 160 € 140 € Millionen 120 € Aufwand 2012 100 € 80 € 60 € 40 € Ertrag 2012 20 € 0€ vorl. Ergebnis Ertrag 2012 Aufwand 2012 49.752.826 € 152.800.609 € Abbildung 3 -Ergebnis 2012 Das (vorläufige) Ergebnis der einzelnen Produktgruppen stellt sich wie folgt dar: Profitcenter des Jugendamtes Erträge und Aufwendungen 2012Stand 04/2013 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Erträge aus Kostenerstattung/umlage 3107 -101.818 3602 -32.540.918 -1.021.330 -13.517 -26 Gesamt 3603 -7.452.974 3604 -114.338 3605 -337.400 -34.013.986 € -115.361 € -3.600 -7.456.574 € -379.811 -83.540 -3.670 -137.928 -604.949 € -2.288.551 -127.327 -57.044 -5.055.013 -20.634 -7.548.569 € -449 -1.369 -4.320 -250 -7.000 -13.387 € 1.282.952 9.950.401 3.485.685 6.649.434 2.165.634 906.715 24.440.821 € 7 Sonstige ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 3601 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufwendungen für Sach-/ Dienstleistungen 0€ 80.016 1.755.939 891.659 464.831 505.281 41.151 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 20 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 24 Außerordentliche Aufwendungen ** Interne Verrechnungen Ergebnis /vorläufiges Ist 04/ 2013 Budget Summe (Zeilen 13,15 und 16) nicht verausgabte Mittel Summe Erträge Summe Aufwendungen 3.738.878 € 0€ 4.389.072 61.358.146 4.040.805 46.605.890 1.020.210 54.889 117.469.011 € 895.029 545.017 238.569 265.700 67.076 43.270 2.054.660 € 4.139 4.139 € 0€ 266.283 4.522.983 2.074.500 35.173.146 542.965 8.036.374 1.953.783 50.758.697 138.117 3.400.106 117.451,82 1.156.477 5.093.100 € 103.047.783 5.364.116 63.659.102 5.171.032 47.336.421 1.592.567 139.310 123.262.549 € -487.380 -811.547 32.451 0 247.083 19.188 -2.825.563 € -2.390.369 -40.514.996 -1.163.308 -5.180.940 -496.212 -7.000 -49.752.826 € 6.913.352 75.688.142 9.199.682 55.939.638 3.896.318 1.163.477 152.800.609 € Abbildung 4 -Produktgruppen 34 Gesamtaufwand des Jugendamtes in Höhe von 152.800.609,- € - Verteilung auf Produktgruppen - (Stand April 2012) 3604; 3.896.318 €; 3% 3605; 1.163.477 €; 1% 3107; 6.913.352 €; 5% 3603; 55.939.638 €; 36% 3601; 75.688.142 €; 49% 3602; 9.199.682 €; 6% PC 31 07 PC 36 01 PC 36 02 UVG/Betreuung Kindertageseinr./ Tagespflege Kinder- und Jugendarbeit PC 36 03 Hilfen zur Erziehung PC 36 04 PC 36 05 Institutionelle Bildung u. Beratung Vormundschaftswesen Abbildung 5 -Aufwand/Produktgruppen Jugendamt Gesamtaufwand / Anteil Personalaufwand Personalaufwand; 24.440.821 € Aufwendungen; 128.359.788 € Abbildung 6 -Aufwand 35 Personalkostenaufwand des Jugendamtes Personalkosten Jugendamt 2012 mit einem Gesamtvolumen von 24.440.821 EUR Auswertung nach Profitcentern PC 36 04 Institutionelle Bildung u.Beratung 2.165.634 9% PC 36 03 Hilfen zur Erziehung 6.649.434 27% PC 36 05 Vormundschaftswesen 906.715 4% PC 31 07 UVG/Betreuung 1.282.952 5% PC 36 01 Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 9.950.401 41% PC 36 02 Kinder-und Jugendarbeit 3.485.685 14% Abbildung 7 -Personalaufwand Zentrale Dienste (ZD) - Budget des Jugendamtes nach Produktgruppen - ZD Budget 2012 nach Profitcentern 20.254 € 1% 342.260 € 11% 255.053 € 8% 612.705 € 19% 1.305.102 € 39% 712.033 € 22% PC 31 07 PC 36 01 PC 36 02 PC 36 03 PC 36 04 PC 36 05 PC 31 07 PC 36 01 PC 36 02 PC 36 03 PC 36 04 PC 36 05 UVG/Betreuung Kindertageseinr./ Tagespflege Kinder- und Jugendarbeit Hilfen zur Erziehung Institutionelle Bildung u. Beratung Vormundschaftswesen Abbildung 8 -ZD-Budget 36 Berichte aus den Bochumer Sozialräumen 36 BergenHiltrop 19 Riemke 24 Günnigfeld 18 Hofstede Bezirk I 25 Wattenscheid Mitte Bezirk II 27 Westenfeld 28 Höntrop 15 Kruppwerke 29 Eppendorf 63 WeitmarMitte 10 Grumme 11 dr Gl ei ei ec sk 14 dSü eninn tadt s 26 Leithe 38 HarpenRosenberg 39 Kornharpen/ VoedeAbzweig 13 Altenbochum 46 Laer 47 Werne 49 LangendreerAlter Bf Bezirk IV 48 Langendreer 485 488 53 WiemelHausen/ Brenschede 64 WeitmarMark 66 Dahlhausen Bezirk III 391-393 17 Hordel 16 Hamme 37 Gerthe 55 Querenburg Bezirk V Bezirk VI 65 Linden 54 Stiepel Abbildung 9 -Sozialräume Die Arbeit des Jugendamtes ist sozialräumlich ausgerichtet. Das Bochumer Stadtgebiet gliedert sich in sechs Bezirke, die sich aus den verschiedenen Sozialräumen zusammensetzen. Unterjährig finden Konferenzen sowohl in den Sozialbezirken als auch auf Bezirkssozialraumebene statt. Bezirkssozialraumkonferenzen 2012 Bezirk: Veranstaltungsort: Ansprechpartner: I Mitte Clubraum Meinolf Hammerschmidt II Wattenscheid Wattenscheider Rathaus Uwe Lührs III Nord Rolf Stemmermann IV Ost U 27 Jugendfreizeithaus Gerthe Bürgerhaus Bochum-Ost Am Born 10 V Süd Rita Fries-Krüger VI Süd-West JUMA Jugendfreizeithaus Steinkuhl Bezirksverwaltungsstelle Hattinger Straße 389 37 Markus Neve Petra Zimmermann Schwerpunkthemen in den Bezirkssozialraumkonferenzen 2012 waren u. a.:  Sozialbericht  Situation Jugendlicher und Kinder im Stadtteil  U3-Betreuung  Jugendförderplan  gesunde Ernährung im Kita- Bereich  Inklusion  Schulentwicklungsplanung  Cyber-Mobbing  Umsetzung Bildung und Teilhabe  Fragebogenaktion „10 Jahre Sozialraum“  Vorstellung Pflegekinderdienst  Vorstellung Stadtteilmütter Die Teilnehmerstruktur der Konferenzen setzte sich je nach Anforderungen des Sozialraumes aus Teilnehmern der verschiedenen Bereichen der Kinder und Jugendarbeit zusammen wie z. B.: Sozialer Dienst, Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen, Jugendfreizeithäuser, Straßensozialarbeit, Gesundheitsamt, Schulen, Polizei, Ambulante Jugendhilfezentren, Stadtbücherei und anderer Fachdienste. 38 Die Koordination der sozialräumlichen Arbeit, in den jeweiligen Sozialräumen, erfolgte im Jahr 2012 durch Mitarbeiter/innen des Jugendamtes. Die Sozialraumkoordinatoren/innen 2012 Sozialraum Nr. KoordinatorIn Telefon Arbeitsbereich Grumme Gleisdreieck Altenbochum Südinnenstadt Kruppwerke Hamme/Hordel 06/08 Hofstede Riemke 10 11 13 14 15 16 18 19 Heidrun Schlüter* Martin Hachtkemper Nina Bergjürgen Patricia Piechota Christa Drengenburg Ann-Christin Wenzlow Doris Rheker** Renate Grundig 910 3138 910 5171 910 1081 910 3186 910 1375 910 3755 910 3197 53 13 59 51 43 Bo - Nord 51331 51 41 Bo - Mitte 51 41 Bo - Mitte 51 41 Bo - Mitte 51 41 Bo - Mitte 51 43 Bo - Nord 51 32 Günnigfeld Wat-Mitte Leithe 24 25 26 Boris Glitzner Patricia Lorenz Maik Loose 910 6485 910 6478 910 6375 51 42 Bo - Wat 51 42 Bo - Wat 51 42 Bo - Wat Westenfeld 27 Marissa Wenning 910 6379 51 42 Bo - Wat Höntrop 28 Eva Kleines 910 3567 51 42 Bo - Wat Eppendorf 29 Klaus Breddemann Gerthe//Hiltrop/Bergen 37/36 Stefan Kreggenfeld Kornharpen/ Harpen/ Rosenberg Laer Werne Langendreer 38 02327 548637 51 331 8 78 70 51 32 Anita Falkowski 910 4112 51 43 BVZ 46 47 48 Jürgen Wolf Helga Kallmeier Gabriele Dembski 610 65473 910 9365 910 9362 51 331 51 44 Bo – Ost 51 44 Bo - Ost Langendreer Alter Bahnhof Wiemelhausen/ Brenschede Stiepel 49 Manfred Grundig 28 65 41 51 32 Bo - Ost 53 Kirsten Fontius 910 9163 51 45 Bo - Süd 54 Christian Papies 910 9164 51 45 Bo - Süd Querenburg 55 Bernd Laschitzki 38 30 38 51 32 02327 605440 51 331 Weitmar-Mitte /Mark 63/ 64 Jürgen Kotbusch Linden 65 Axel Schneider 5996217 51 46 Bo - Südwest Dahlhausen 66 Britta Küper 599 6213 51 46 Bo - Südwest Teilnahme an der Sozialraumkonferenz *Stadtteilladen Grumme/**“Hofsteder Runde” (Stand Dezember 2012) 39 Produktorientierte Berichterstattung über die Leistungen der Jugendhilfe Steuerungsunterstützung Amtsleitung und Mitarbeiter/innen der Steuerungsunterstützung Amtsleitung Dolf Mehring Jugendhilfeplanung 1 Beauftragter für Kinderschutz, Fortbildungen 1 Beschwerdemanagement, Rechtsstelle 1 Revision, Qualitätsentwicklung, Rechtsstelle 1 Amtscontrolling, Qualitätsmanagement 1 Verwaltung 1 Inhalte und Ziele Aufgabe und Zielsetzung der Steuerungsunterstützung Die Arbeitsgruppe Steuerungsunterstützung ist direkt der Amtsleitung unterstellt. Hier werden Aufgaben bearbeitet, die das gesamte Jugendamt in seiner Außen- und Innenwirkung betreffen. Wesentliche Zielsetzung dabei ist, die unterschiedlichen Arbeitsfelder der Jugendhilfe miteinander zu verzahnen, um zu vermeiden, dass die notwendige Spezialisierung der Arbeitsansätze in den Fachabteilungen in seiner negativen Konsequenz zu einer Abschottung führt. Dabei steht die ganzheitliche Betrachtung der Hilfe für Kinder und Jugendliche im Kontext des Lebensfeldes besonders im Fokus. Diese Sozialräumliche Orientierung der Jugendhilfe ist das fachliche Leitbild. Jugendhilfeplanung Nach § 80 Abs. 1 SGB XIII ist es Aufgabe der Jugendhilfeplanung, den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln sowie die notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen. Das Thema Kindertagesbetreuung war auch im Jahr 2012 Schwerpunkt der Jugendhilfeplanung. Zu den dauerhaften Aufgaben zählt die Koordination der jährlich anstehenden KiBiz-Planung (Kinderbildungsgesetz), die auch in 2012 gemeinsam mit der Abteilung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege unter Beteiligung der freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Bochum geplant wird. Auf Basis der Bedarfsanalyse sowie anderer Einflussfaktoren wurde ein möglichst bedarfsgerechtes Angebot entwickelt. Der Ausbau an Betreuungsangeboten für unter Dreijährige war mit Blick auf den ab August 2013 geltenden Rechtsanspruch im Fokus der Planungen für das Kindergartenjahr 2013/2014. Einrichtungen in sozialstrukturell besonders belasteten Ortsteilen oder mit einem Profil, das eine gesonderte Förderung begründet, konnten im Rahmen der KiBiz-Planung Anträge auf 40 Förderung als Brennpunkteinrichtung stellen, die von der Jugendhilfeplanung und der Abteilung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege geprüft wurden. Im Zusammenhang mit dem U3-Ausbau wurden im Juli 2012 auch die Ergebnisse der Bochumer Elternbefragung zum Betreuungsbedarf unter Dreijähriger ausgewertet und dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Um den U3-Ausbau und den Umgang mit dem Rechtsanspruch möglichst effizient zu gestalten, wurde zudem in 2012 ein Workshop eingerichtet, dessen Federführung der Jugendhilfeplanung obliegt. Darüber hinaus ist die Jugendhilfeplanung für die Koordination der Sozialräumlichen Arbeit verantwortlich. Hierzu zählt die inhaltliche Ausgestaltung und Organisation der Sozialraumkoordinatoren/innentreffen sowie die Vorstellung der Konzeption der sozialräumlichen Arbeit in Bochum. Zu den Sozialraumkoordinatoren/innentreffen werden neben den Sozialraumkoordinatoren/innen auch die Amtsleitung sowie die Abteilungs- und Sachgebietsleitungen eingeladen. Die Koordination der Sozialräumlichen Arbeit ist eine wichtige Schnittstelle zwischen Sozialraumkoordinator/innen und der ‚Verwaltung’ – sie soll den Informationsaustausch in beide Richtungen unterstützen und so zur Transparenz beitragen. Ein wichtiges Ereignis im Jahr 2012 war die Jubiläumsveranstaltung „10 Jahre Sozialraumkonferenzen in Bochum“, die im November stattgefunden hat. Im Rahmen des Jubiläums wurde bereits im Herbst 2011 eine Befragung unter den Teilnehmer/innen der Sozialraumkonferenzen sowie den Sozialraumkoordinatoren/innen durchgeführt, um Erkenntnisse über das Ansehen und den Einfluss der Sozialraumkonferenzen zu erhalten. Die Ergebnisse wurden im Rahmen der Bezirkssozialraumkonferenzen, des Jugendhilfeausschusses und der Jubiläumsveranstaltung vorgestellt und in einer Broschüre veröffentlicht. Zu den weiteren Aufgaben der Jugendhilfeplanung zählte in 2012 auch die Koordination und inhaltliche Ausgestaltung des Sozialberichtes, der 2012 erschienen ist sowie die Mitarbeit an der Gestaltung der kommunalen Sozialplanung. In 2012 haben zudem die Arbeiten am neuen Kinder- und Jugendförderplan (2015-2019) begonnen, der von der Jugendhilfeplanung im Zusammenwirken mit der Jugendförderung erstellt und bis zur Fertigstellung Schwerpunktthema der Jugendhilfeplanung sein wird. Auch hier wurde ein Workshop eingerichtet, der von der Jugendhilfeplanung organisiert wird und die Themen aus den verschiedenen Arbeitsfeldern zusammenführt. Daneben wurde die Jugendhilfeplanung in 2012 in verschiedene, dezernatsübergreifende Projekte, wie „Untersuchungsräume Ost & West“ oder „Verstetigung im Stadtumbau West“, eingebunden. Darüber hinaus war die Jugendhilfeplanung Mitglied der AG Schulentwicklungsplanung sowie den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG und nimmt an den überörtlichen Treffen der Jugendhilfeplaner/innen teil. Kinderschutz, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungen/Interne Schulungen, Veranstaltungen und Geschäftsführung von Arbeitskreisen/-gemeinschaften Zu den Arbeitsschwerpunkten des Kinderschutzbeauftragten der Stadt Bochum gehörten 2012 die Einleitung des Prozesses zur Umsetzung neuer Aufgaben bedingt durch die Einführung des neuen Bundeskinderschutzgesetzes. Des Weiteren begann im Jahr 2012 die Überarbeitung des Konzeptes Frühe Hilfen und die Neustrukturierung bestehender Netzwerkstrukturen. Diese Prozesse werden sich in 2013 fortsetzen. 41 Zu den Aufgabenfeldern gehörte die Geschäftsführung der Arbeitskreise    „Fachsteuerung Frühe Hilfen“ (2 Sitzungen), Qualitätszirkel der Bochumer Schutzfachkräfte – Kindeswohlgefährdung (11 Sitzungstermine und eine Fachtagung) Arbeitskreis gegen sexualisierte Gewalt und Misshandlungen an Kindern und Jugendlichen (interdisziplinär, 3 Sitzungen). Neben den Beratungen gemäß §§ 8a und 8b des SGB VIII gehören noch die regelmäßigen Überprüfungen auf Einhaltung des Standardverfahrens „Kindeswohlgefährdung“ zu den Schwerpunkttätigkeiten im Kinderschutz. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit stand wieder die Kampagne KinderNotruf im Vordergrund. Gemeinsam mit vielen fleißigen Helfern im Dezernat V, im Jugend- und Gesundheitsamt und mit den Trainees (soziale Berufe) wurden Plakate und Flyer verteilt. In verschiedenen Schülerzeitungen und in der Bochumer Lokalpresse erschienen Artikel und Anzeigen mit unserem Teddy als Logo. Die Internen Schulungen und die Externen Fortbildungsangebote wurden in 2012 mit den folgenden Schwerpunkten: Aufbau und Organisation des Jugendamtes, Krisenmanagement, sichere Gesprächsführung, Beschwerdemanagement, Bescheidtechnik sowie Fachschulungen für Beistände, Mitarbeiter/innen der Unterhaltsvorschusskasse und für Trainees und Schulsozialarbeiter/innen von Fachkräften des Jugendamtes und Fachreferenten/-dozenten, durchgeführt. Zentrale Veranstaltungen in dem Berichtsjahr waren die Fachtagung der Bochumer Schutzfachkräfte am 25. Juni 2012 und die zweite Bochumer Kinderschutzkonferenz am 29. September 2012. Des Weiteren beinhaltet dieser Arbeitsbereich die Betreuung, Beratung und die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII Fachverbände der Jugendhilfe. Revision, Qualitätsentwicklung, Rechtsstelle Innenrevision, Steuerung, Begleitung, Konzeption und Qualitätsentwicklung für die Fachabteilungen des Jugendamtes sind zielgerichtet auf die Beratung und Unterstützung bei der Einführung innovativer und Fehler vermeidender Verfahren und für die Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation. In diesem Jahr wurde u.a. ein Handlungsleitfaden für den Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern sowie eine interne Verfügung zur Veröffentlichung von Fotos in Broschüren und sonstigen Medien mit den Leitlinien für das Recht am eigenen Bild erstellt. Vorhandene Handlungsempfehlungen und Amtsverfügungen wurden geprüft und aktualisiert. Wie bereits in den Vorjahren wurden innerhalb des internen Informations- und Kontrollsystems die Einhaltung des Standardverfahrens bei Kindeswohlgefährdung und die präzise Dokumentation der Prozessabläufe hinsichtlich der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit 42 überprüft. Die Ergebnisse wurden Kindeswohlgefährdung” abgebildet. vierteljährlich in der Arbeitsgruppe “Steuerung Die Rechtsstelle des Jugendamtes ist für die Unterstützung der Fachdienste konzipiert. Die Tätigkeit besteht einerseits aus der regelmäßigen Auswertung der vielfältigen Rechtsprechung des Jugendhilferechts und angrenzender Rechtsgebiete. Hier ist besonders das zum 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz zu erwähnen, aber auch die Regelungen zum Sorgerecht, im Unterhalts- und Unterhaltsvorschussrecht und im rechtlichen Bereich der Vormünder. Außerdem werden die Fachabteilungen in den komplexen und umstrittenen rechtlichen Fragestellungen in Verwaltungsstreitverfahren sowie sonstigen Streitverfahren z.B. vor dem Arbeitsgericht und in familiengerichtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht bzw. in Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht beraten und unterstützt. Fragen des Sorge- und Umgangsrechts, des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Themen im Zusammenhang mit § 8a SGB VIII wurden aufgegriffen und einer Lösung zugeführt. Darüber hinaus unterstützte die Rechtsstelle die Fachabteilungen z. B. bei Fragen des Datenschutzes und der Akteneinsicht sowie der Auslegung öffentlich-rechtlicher Einzelfragen und begleitete Klageverfahren von ehemaligen Heimkindern. In diesem Jahr wurde ein Verfahren zur Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe, die im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Bochum tätig sind, neu entwickelt und eingeführt. Hier besteht die Aufgabe der Rechtsstelle in der Informationsbeschaffung und Auswertung, damit die Kooperation mit den Trägern der freien Jugendhilfe einheitlich gesteuert werden kann. Zu den Aufgaben dieser Stelle gehört zudem das Verfahren zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. Die zahlreichen Anträge wurden geprüft und ggf. zur Entscheidung dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Es gab in den bestehenden Arbeitskreisen unter Gesprächsrunden für die Zusammenarbeit zwischen der Leitung der Rechtsstelle 1. dem Familiengericht und dem Pflegekinderdienst 2. der Staatsanwaltschaft und den Mitarbeiter/innen der Jugendgerichtshilfe beim Jugendamt Bochum Weiterhin nahm die Rechtsstelle teil an den überörtlichen Arbeitskreisen “Unterhaltsvorschuss” und “Beistandschaften” sowie an dem Bochumer Arbeitskreis, dem „Runden Tisch im Familienrecht“. Zu den Aufgaben in der Rechtsstelle gehört es seit Jahren, die Ausbildung der juristischen Referendare in der Verwaltungsstation zu begleiten. Die Referendare und Referendarinnen bekommen auf diese Weise auch einen Einblick in die schwierigen, nicht nur juristisch lösbaren Aufgaben eines Jugendamtes, z.B. des Sozialen Dienstes, des Pflegekinderdienstes oder der im Unterhaltsrecht tätigen Mitarbeiter. Im Rahmen der innerbetrieblichen Ausbildungen hat die Rechtsstelle zusammen mit der Prozessvertretung im Arbeitsbereich der Beistandschaften Fachseminare für die Mitarbeiter und Mitarbeiterin veranstaltet, und zwar zu den Themen “Unterhaltsrecht aktuell” und “Heranziehung zum Unterhalt bei selbständig tätigen Unterhaltspflichtigen”. Zu dem Thema “Das familiengerichtliche Verfahren” konnte für die Fachkräfte im Pflegekinderdienst und im Sozialen Dienst ein Richter am Bochumer Familiengericht für eine Schulung gewonnen werden. In der Kooperation mit der Evangelischen Fachhochschule Bochum wurde den Studenten und Studentinnen zusammen mit der Leitung der besonderen sozialpädagogischen Fachdienste das Aufgabenspektrum des Pflegekinderdienstes des Jugendamtes Bochum vorgestellt und an 43 einem besonders schwierigen Fall aus der Praxis, in dem ein umfangreiches Schutzkonzept bei Kindeswohlgefährdung eingerichtet war, dargestellt. Anlässlich der Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen des Rechts an Fachhochschulen/Fachbereichen des Sozialwesens in der BRD an der Evangelischen Fachhochschule in Bochum waren eine Vormünderin, ein Mitarbeiter des Sozialen Dienstes und die Rechtsstelle eingeladen, um über die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes und des Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts aus der Praxis zu berichten. Die Tagungsteilnehmer/innen begrüßten die Zusammenarbeit und bedankten sich für den instruktiven Austausch zwischen den Mitarbeitern des Jugendamtes Bochum und der Evangelischen Fachhochschule Bochum. Ideen- und Beschwerdemanagement im Jugendamt Geht man von den gestiegenen Erwartungen an Service und Qualität aus, vor allem im Hinblick auf das gesetzlich vorgegebene umfangreiche Leistungsspektrum in der öffentlichen Jugendhilfe, so dürfte sich das jugendamtseigene Ideen- und Beschwerdemanagement (51 0 BSM) seit dessen Einführung im Jahre 2009 inzwischen etabliert wie auch positioniert haben und insofern nicht mehr wegzudenken sein. Verfahrensabläufe bedürfen der ständigen Überprüfung, um sie bei entsprechendem Handlungsbedarf im Sinne von Bürgerfreundlichkeit und Bürgernähe optimieren zu können. Die kooperative Zusammenarbeit zwischen 51 0 BSM und den Fachabteilungen im Jahre 2012 kann positiv bewertet werden. Anregungen in Richtung Fachabteilungen gehend sind als unterstützendes Instrumentarium zur Verbesserung der internen Abläufe verstanden und aufgenommen worden. Dies konnte nicht zuletzt auch deswegen erreicht werden, weil sämtliche Prozessschritte in den einzelnen Verfahren mit der dafür notwendigen Transparenz für alle Beteiligten angegangen worden sind. In den zahlreichen Vermittlungsgesprächen ist es überwiegend gelungen, die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer „zufrieden“ zu stellen. Dies gelang in der Regel dadurch, dass getroffene Fachentscheidungen transparent gemacht wurden. Dabei bewährten sich kurze Arbeitswege und die direkte Einbindung der Abteilungsleitungen im jeweiligen Einzelfall. Die Entwicklung der Service- und Ergebnisqualität stand auf diese Weise dauerhaft in der Diskussion. Insgesamt ist festzustellen, dass durch den Einsatz des Ideen- und Beschwerdemanagements zahlreiche Beschwerden erfolgreich bearbeitet werden konnten. Nur in einigen Ausnahmefällen konnten Beschwerden nicht einvernehmlich gelöst werden. Unter den Mitarbeiter/innen und Kollegen in den Fachabteilungen wurde das Ideen- und Beschwerdemanagement als Chance für eine breitgefächerte Hilfestellung gesehen. Auszug aus der Erfassung Beschwerdemanagements: und Auswertung 44 im Rahmen des Ideen- und *51 01 51 1 51 2 Besondere Sozialpädagogische Fachdienste 513 Kinder- und Jugendarbeit Grundsatz und Verwaltung, Betreuungen, Vormundschaften, Unterhaltsvorschuss, Beistandschaften 51 4 Sozialer Dienst Kindertagesbetreuung 51 FPZ Familienpädagogisches Zentrum Controlling Leistungs- und Wirkungssteuerung als wesentliche Komponenten kommunaler Führungsaufgaben erfordern im Rahmen einer Führungsunterstützung die Einrichtung eines Controllings und eines unterjährigen Berichtswesens. Das Controlling im Jugendamt schafft somit eine wichtige Voraussetzung zur Steuerung und Ausrichtung des Leistungsangebots. Grundvoraussetzung ist dabei eine systematische Darstellung und Ordnung der Produkte im Jugendamt sowie die Bildung von Wirkungszielen und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung. Sie erleichtern die Orientierung an den zur Verfügung stehenden Ressourcen und helfen, die Aufgabenerfüllung verstehbar zu machen. Controllingberichte unterstützen dabei die gesamte Führungsebene in ihrer Entscheidungsfindung durch die Übermittlung von Steuerungsinformationen in strukturierter und komprimierter Form. 45 Als Hilfsmittel zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Leistungserstellung enthalten sie Datengrößen, die das Handeln im Jugendamt, die Ergebnisse und Wirkungen in einem bestimmten Zeitraum abbilden. Im Rahmen von Plan-Ist-Vergleichen und Prognosen dienen die Controllingberichte auch der unterjährigen Fortschrittskontrolle im Hinblick auf die anzustrebenden Ziele. Zielbildung, Planung der Umsetzung, Entscheidung, Realisierung und Kontrolle bilden die Eckpunkte im Managementkreislauf und sind damit Führungsaufgabe. Dieser Prozess wird vom Controlling im Jugendamt nachhaltig unterstützt. In quartalsmäßigen Abständen wurden aus allen Bereichen des Jugendamtes Controllingdaten erfasst. Es wurden im Rahmen des Controllings:  Ziele definiert  Kennzahlen gebildet  Abweichungen erläutert  Handlungsstrategien entwickelt  Plan-Ist-Vergleiche erstellt. Durch Abweichungsanalysen wurden die Zusammenhänge von Ursachen und beabsichtigter Wirkung transparent und bei Bedarf Gegensteuerungsmaßnahmen im Hinblick auf die angestrebten Ziele eingeleitet. Der Controllingbericht enthält darüber hinaus einen Bericht über die Umsetzung der Leistungsziele. Qualitätsmanagement Die besondere Situation in der Jugendhilfe, in der Angebote und Dienstleistungen nicht nur vom kommunalen Träger, sondern im Wesentlichen von freien Trägern erbracht werden, erfordert eine partnerschaftliche Kooperation und Zusammenarbeit. §§ 3 und 79 SGB VIII begründen für die Kommunen bzw. die Jugendämter als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Leistungsverpflichtung sowie die Gesamtverantwortung für bedarfsgerechte und qualitätsorientierte Leistungen der Jugendhilfe. Das Qualitätsmanagement ist ausgerichtet auf die Qualitätsfeststellung, -entwicklung und -sicherung. Im Qualitätsdialog werden bestehende Leistungsangebote weiterentwickelt und Angebotslücken für wichtige Zielgruppen erschlossen. Auch in der Entgelt- und Vertragskommission kam dem Bereich des Qualitätsmanagements eine große Bedeutung zu. Die Basis für Zielvereinbarungen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung bildete die Auswertung eines einheitlichen Abfragerasters zur Qualitätseinschätzung der Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und den freien Trägern. Bewertet wurden die Qualitätsmerkmale: strukturelle Rahmenbedingungen, Erreichbarkeit, fachlicher Informationsaustausch/ fachliche Kompetenz, Verlässlichkeit, interkulturelle Kompetenz, zielorientiertes Arbeiten im Hilfeverlauf, qualifizierte Kooperation im Zusammenhang mit § 8a und Zufriedenheit der/des Fallverantwortlichen mit den Hilfeverläufen. Im Rahmen des Qualitätsdialoges zwischen dem Jugendamt und den Trägern der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Bochum wurden die Einschätzungen zur Qualitätsbewertung erörtert und gemeinsame Strategien entwickelt. Der Aufgabenbereich „Controlling und Qualitätsmanagement“ umfasst des Weiteren die Mitgliedschaft an der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII Fachverbände der Jugendhilfe. 46 Projektpläne 2012 Mit den Mitarbeiter/innen der Steuerungsunterstützung wurden Anfang des Jahres 2012 Zielvereinbarungen getroffen, die in Form von Projektplänen erfasst und abgebildet wurden. Für jedes Ziel wurde jeweils ein Projektplan erstellt. Die Rückmeldung über den Projektstand erfolgte quartalsmäßig an das Controlling. Für die Auswertung wurde die Skalierung erfüllt ☺, offen  und nicht erfüllt , zugrunde gelegt. Auswertung - Projektpläne 2012 Einhaltung Projektplan Projekt: Status Infocafe der Abteilung erfüllt Kampagne KinderNotruf erfüllt Fortbildungskonzept /Interne Schulungen erfüllt Allgemeine Sicherheitsunterweisung / Brandschutz erfüllt 2. Kinderschutzkonferenz erfüllt Internetauftritt des Jugendamtes erfüllt Amtscontrolling / Dezernatscontrolling erfüllt ☺ ☺ ☺ ☺ ☺ ☺ ☺ Statistik der Kinder- und Jugendhilfe, Berichterstattung Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII erfüllt ☺ EVK – Qualitätsentwicklung/Qualitätscontrolling/ Qualitätsstandards der freien Träger erfüllt ☺ Jahresbericht 2012 erfüllt Auswertung Qualitätsbericht zum „Standardverfahren Hilfeplanung“ erfüllt 10 Jahre Sozialraumarbeit in Bochum – Perspektive erfüllt Jugendförderplan 2014 - Vorbereitung erfüllt Kita - Elternbefragung erfüllt Sozialberichterstattung erfüllt Jugendamtselternbeirat erfüllt Interne Schulungen (Örtl. Zuständigkeit, BSM, Bescheidtechnik) erfüllt Innenrevision - Aktenprüfung bei 514 erfüllt Fortbildung intern - Beistände- Unterhaltsvorschussrecht erfüllt ☺ ☺ ☺ ☺ ☺ ☺ ☺ ☺ ☺ ☺ Erstellung einer Richtlinie/Handlungsleitfaden Anerkennung nach § 75 SGB VIII offen  Umgang mit minderj. unbegleiteten Flüchtlingen Amtsverfügung erfüllt ☺ 47 Bemerkung vorgesehen April bis Juni 2013 - Produktgruppe 3601 Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung nach SGB VIII Abteilung 51 2 Kindertagesbetreuung Produkt, Beschreibung, Produktziele, gesetzliche Grundlagen Die Produktgruppe - 36 01 - Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung gliedert sich in die Produkte: ► Kindertageseinrichtungen, ► Förderung von Kitas Freier Träger, ► Tagespflege Beschreibung: Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung Familienunterstützende Betreuung, Pflege, Erziehung und Bildung in Einrichtungen und Tagespflegestellen von: 0 bis unter 3 Jährigen 3 bis unter 6 Jährigen 6 bis unter 14 Jährigen Kooperationen mit Schulen und Fachdiensten, Fachberatungsangebote sowie Verwaltungsleistungen Planung und Koordination des Bedarfes von Plätzen, Be- und Abrechnung von Elternbeiträgen, Beantragung und Abrechnung von Landesmitteln und Zuschussgewährung an freie Träger. Ziele:    Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz Bereitstellung von Plätzen in angemessener Zahl entsprechend der Bedarfslage mit entsprechenden Qualitätsstandards Sicherstellung ganzheitlicher Erziehung, Bildung insbesondere Förderung in allen Bereichen der Persönlichkeit. Gesetzliche Grundlagen: Die gesetzliche Grundlage des Arbeitsbereiches “Kindertageseinrichtungen“ und „Kindertagespflege“ basieren auf den §§ 22 ff SGB VIII sowie auf den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes -KiBiz- und der hierzu ergangenen Verordnungen. Die gesetzliche Grundlage des Arbeitsbereiches “Kindertagespflege” basiert auf den §§ 22 ff SGB VIII sowie §§ 1 - 4, §§ 9, 10, 11, 16, 17, 18, 22, 23 Kinderbildungsgesetz (KiBiz). 48 Personal Mitarbeiter/innen der Abteilung für Kindertagesbetreuung Leitung Herr Klingenberg Fachberatung 2 Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen gesamt 215 davon pädagogische Fachkräfte 164 davon Küchenkräfte 19 davon Praktikanten 14 davon Poolkräfte* 18 Verwaltung 25 Kindertagespflege, Soz. Päd. Fachkräfte 6 249 Gesamtzahl Personal in der Abteilung * (Ersatz für längerfristige Personalausfälle) Kindertageseinrichtungen Träger von Kindertageseinrichtungen - Anteile nach Anzahl Kita’s Stadt; 17; 10% Vereine und Elterninitiativen; 32; 19% Arbeiterwohlfahrt; 24; 14% Caritas; 7; 4% Evgl. Kirchengemeinden; Kirchenkreise; Diakonie Ruhr; 50; 30% KiTa Zweckverband im Bistum Essen; 39; 23% Abbildung 10-Träger/Kita’s 49 Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen – Anteile nach Trägern Vereine und Elterninitiativen; 1.336; 14% Stadt; 1.191; 12% Arbeiterwohlfahrt; 1.391; 14% Caritas; 319; 3% Evgl. Kirchengemeinden; Diakonie Ruhr; 3.136; 32% KiTa Zweckverband im Bistum Essen; 2.472; 25% Abbildung 11-Plätze/Kita’s Anzahl der Kindertageseinrichtungen und Anzahl der Plätze Kindertageseinrichtungen - Anzahl der Einrichtungen und Anzahl der Plätze zum Stichtag 31.12.2012 Träger Anzahl der Einrichtungen Anzahl der Plätze Stadt 17 1.191 Arbeiterwohlfahrt 24 1.391 Evangelische Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Diakonie Ruhr 50 3.136 KiTa Zweckverband im Bistum Essen 39 2.472 Caritasverband für Bochum und Wattenscheid e.V. 7 319 Vereine und Elterninitiativen 32 1.336 Gesamt 169 9.845 50 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahre in Gruppenform II Träger Gruppenform Typ Stunden Kinder von 2 bis 3 Jahren In Gruppenform I Kinder im Alter von 3 -6 Jahren in Gruppenform I und Gruppenform III a b c a b c a b c 25 35 45 25 35 45 25 35 45 Schulkinder vom 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr Gruppenform III Summe Stadt 0 0 86 2 38 35 137 458 385 50 1.191 AWO 18 35 139 9 39 54 171 383 533 10 1.391 Ev. u. Diakonie 0 50 70 12 74 58 415 1.613 804 40 3.136 Zweckverband 0 27 15 18 30 6 473 1.373 530 0 2.472 Caritas 0 12 32 0 9 15 35 97 99 20 319 Vereine und Elterninitiativen 6 39 150 3 42 69 54 289 624 60 1.336 24 163 492 44 232 237 1.285 4.213 2.975 180 9.845 Gesamt Gesamt nach Gruppenform 679 513 8.473 180 Plätze für unter dreijährige Kinder zum Stand 31.12.2012 in Kindertageseinrichtungen in Tagespflege Gesamt Versorgung % 1.192 821 2.013 26,90 51 Belegungsquoten in Bochumer Kindertageseinrichtungen: nach Ablauf des Kindergartenjahres 2011/2012 und zum Stichtag 31.12.2012 im Kindergartenjahr 2012/2013 Gruppenform Anzahl der Plätze KJ 11/12 Gruppentypen Gruppenform Ia (20 Kinder/ 25 WStd.) Gruppenform I 2 - 3 und 3 - 6 Gruppenform Ib (20 Kinder/ 35 WStd.) Jahre Gruppenform Ic (20 Kinder/ 45 WStd.) Gruppenform IIa (10 Kinder/ 25 WStd.) Gruppenform Gruppenform IIb II (10 Kinder/ 35 WStd.) 0 - u 3 Jahre Gruppenform IIc (10 Kinder/ 45 WStd.) Gruppenform Gruppenform IIIa (25 Kinder/ 25 WStd.) III 3 - 6 Jahre und Gruppenform IIIb (25 Kinder/ 35 WStd.) Schulkinder (III/35 Gruppenform IIIc Stunden) (20 Kinder/ 45 WStd.) Gruppenform I - III Plätze gesamt: Belegung im Kiga Jahr 11/12 in Prozent Kindpauschalen KJ 11/12 nach Ablauf des Kindergartenjahres Anzahl der Plätze KJ 12/13 134 98,5 142 128 90,1 713 695 97,5 744 716 96,2 723 741 102,5 834 868 104,1 38 41 107,9 24 43 179,2 147 139 94,6 163 160 98,2 461 457 99,1 492 485 98,6 1.413 1.355 95,9 1.187 1.090 100,3 3.796 3.767 99,2 3.881 3.782 97,5 2.430 2.517 103,6 2.378 2.396 100,8 9.857 9.846 99,90 9.845 9.668 98,20 Übersicht über die Familienzentren in Bochum 36 BergenHiltrop 19 Riemke 18 Hofstede 10 Grumme 16 Hamme Bezirk I 25 Wattenscheid Mitte 28 Höntrop 15 Kruppwerke 29 Eppendorf 63 WeitmarMitte 11 dr Gl ei eis ec k 14 dSü en inn tadt s Bezirk II 27 Westenfeld 53 WiemelHausen/ Brenschede 38 Harpen- 54 Stiepel 52 46 Laer 49 LangendreerAlter Bf 485 488 55 Querenburg Bezirk V Bezirk VI 65 Linden Bezirk III Rosenberg 39 Kornharpen/ 47 VoedeAbzweig Werne 13 Altenbochum 64 WeitmarMark 66 Dahlhausen 37 Gerthe 391-393 17 Hordel 26 Leithe Belegung Stand: Dezember 2012 in Prozent 136 Familienzentren 24 Günnigfeld Kindpauschalen KJ 12/13 Stand: Dezember 2012 Bezirk IV 48 Langendreer Stadtbezirk I, Mitte Stadtbezirk II, Wattenscheid Insgesamt 9 zertifizierte Familienzentren Adresse Nibelungenstraße 6, 44793 Bochum Zechenstraße 12, 44791 Bochum Wichernstraße 10, 44791 Bochum Engelsburger Straße 168, 44793 Bochum, Verbund mit: Lerschstraße 2, 44793 Bochum Dibergstraße 59, 44789 Bochum Träger Caritasverband für Bochum e.V. Dorstener Str. 187 c, 44809 Bochum Kita-Zweckverband im Bistum Essen Kortumstr. 146, 44787 Bochum Verein / DPWV Zillertalstr. 5 – 7, 44807 Bochum Arbeiterwohlfahrt Bochum Liebfrauenstr. 11, 44803 Bochum Kita-Zweckverband im Bistum Essen Stadt Bochum Kindergartengemeinschaft im evgl. Kirchenkreis Bochum IFAK / DPWV Evangelische Kirchengemeinde Bochum Insgesamt 7 zertifizierte Familienzentren Adresse Lutherstraße 3, 44866 Bochum Träger Kindergartengemeinschaft im evgl. Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid SKFM Wattenscheid e.V. Hollandstraße 24, 44866 Bochum Westenfelder Str. 117, 44867 Bochum Kita-Zweckverband im Bistum Essen Bußmanns Weg 16, 44866 Bochum Arbeiterwohlfahrt Bochum Emilstraße 44, 44869 Bochum Caritasverband für Bochum und Wattenscheid e.V. Preins Feld 6, 44869 Bochum Kindergartengemeinschaft im evgl. Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid Kita-Zweckverband im Bistum Essen Schmiedestr. 29, 44866 Bochum Verbund mit: Stresemannstr. 11,44866 Bochum Gertrudenhof 6, 44866 Bochum 53 Stadtbezirk III, Nord Insgesamt 3 zertifizierte Familienzentren Adresse Heinrichstraße 40 a, 44805 Bochum Im Hagenacker 4, 44805 Bochum Zur Wegschere 2, 44791 Bochum Stadtbezirk IV, Ost Stadtbezirk V, Süd Träger Stadt Bochum Kita-Zweckverband im Bistum Essen Kindergartengemeinschaft im evgl. Kirchenkreis Bochum Insgesamt 3 zertifizierte Familienzentren Adresse Hauptstraße 238, 44892 Bochum Am Neggenborn 77, 44892 Bochum Träger Waldorf / DPWV Kreyenfeldstraße 88, 44894 Bochum Arbeiterwohlfahrt Bochum Arbeiterwohlfahrt Bochum Insgesamt 5 zertifizierte Familienzentren Adresse Lennershofstraße 64, 44801 Bochum, Ruhr-Uni Im Haarmannsbusch 2, 44797 Bochum Robert-Koch-Straße 33, 44801 Bochum Träger AkaFö / DPWV Auf dem Backenberg 6, 44801 Bochum Kindergartengemeinschaft im evgl. Kirchenkreis Bochum Gropiusweg 14, Arbeiterwohlfahrt Bochum Kindergartengemeinschaft im evgl. Kirchenkreis Bochum Kita-Zweckverband im Bistum Essen 44801 Bochum 54 Stadtbezirk VI, Südwest Insgesamt 4 zertifizierte Familienzentren Adresse Matthäusstraße 1, 44795 Bochum, Verbund mit: Lange Malterse 28 a, 44795 Bochum Dr.-C.-Otto-Straße 172, 44879 Bochum Träger Kindergartengemeinschaft im evgl. Kirchenkreis Bochum Wasserstraße 435 b (Integrative Tagesstätte), 44795 Bochum Diakonie Ruhr Am Chursbusch 20, 44879 Bochum Arbeiterwohlfahrt Bochum 55 Arbeiterwohlfahrt Bochum Kindertagespflege In Bochum liegt der Anteil der Kindertagespflege an den U3-Betreuungsplätzen bei rund 40,80 % (Stand 31.12.2012). Im Jahr 2012 stellte sich die strukturelle Situation in der Kindertagespflege in Bochum insgesamt wie folgt dar: Tagespflegestellen Zahl der Plätze pro Tagespflegestelle (freie und besetzte) für Anzahl der Tagespflegestellen Anzahl der Plätze 1 Kind 171 171 2 Kinder 116 232 3 Kinder 87 261 4 Kinder 35 140 5 Kinder 84 420 493 1.224 Gesamt Altersstruktur Neu-Vermittlungen Anzahl der bestehenden Tagespflegeverhältnisse 2009 2010 2011 2012 2009 2010 2011 2012 0 - unter 3 Jahre 437 549 587 689 394 476 568 588 3 - unter 6 Jahre 148 181 208 174 96 135 112 79 6 - unter 14 Jahre 200 233 239 220 12 90 77 37 757 739 Gesamt 785 963 1.034 1.083 610 701 Platzentwicklung der Betreuung von U3 Kindern im Bereich Tagespflege: Jahr 2009 2010 2011 2012 Anzahl der Plätze 497 635 718 787 (437 belegte + 60 freie Plätze) (549 belegte + 86 freie Plätze) (587 belegte + 131 freie Plätze) (689 belegte + 98 freie Plätze) Entwicklung der bezuschussten Tagespflegeverhältnisse (Jahresdurchschnitt): Jahr 2009 2010 2011 2012 Anzahl der Tagespflegeverhältnisse 561 Tagespflegeverhältnisse 744 Tagespflegeverhältnisse 890 Tagespflegeverhältnisse 979 Tagespflegeverhältnisse 56 Entwicklungsverlauf 2009 bis 2012 2012 2011 Kinder mit Zuschuss Tagespflegeplätze u3 Tagespflegekinder Tagespflegestellen 2010 2009 0 200 400 600 800 Abbildung 12-Tagespflege 57 1000 1200 Finanzielles in der Kindertagesbetreuung Anteil der Produktgruppe 36 01 Kindertagesbetreuung am Gesamtbudget des Jugendamtes (Amt 51) in Höhe von 152.800.609 Euro Anteil Produktgruppe 3601 Kindertagesbetreuung am Gesamtaufwand Amt 51; 75.688.142 €; 49% Gesamtaufwand Amt 51 ohne 3601; 77.112.467 €; 51% Abbildung 13-3601 Prozentuale Aufteilung Budget (Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen, sonstige ordentliche Aufwendungen) der Produktgruppe 3601 Kindertagesbetreuung Städtische Kindertageseinrichtungen 1 36 01 01 01; 1.655.142 €; 3% Übernahme Elternbeitrag Betreuung Schule 1 36 01 02 06; 1.201.282 €; 2% Tagespflege 1 36 01 03 01 ; 5.156.062 €; 8% Abbildung 14-Budget 3601 58 Anteil 1 36 01 Budget ohne Unterhaltung städt.Kitas, Tagespflege, OGS ; 55.646.616 €; 87% Leistungen nach KiBiz Gesetzliche Transferaufwendungen nach Kibiz 2012 an freie Träger 60.000.000 € 50.000.000 € Gesetzliche Leistungen nach Kibiz Gesamt 2012 40.000.000 € 30.000.000 € 20.000.000 € 10.000.000 € Evangl. Träger Kathl. Träger AWO Sonstige Träger Caritasverband 0€ Träger Gesetzliche Leistungen nach Kibiz -Gesamt 2012 - 50.746.358 € AWO 9.451.239 € Caritasverband 2.170.519 € Evangl. Träger 16.151.262 € Kathl. Träger 11.689.085 € Sonstige Träger 11.284.253 € Abbildung 15-KiBiz Übernahme von Beiträgen für Schulbetreuungsmaßnahmen Für Eltern mit geringem Einkommen werden die Elternbeiträge für die Maßnahmen der Schulbetreuung „8 – 13“, „13+“ und „Offene Ganztagsgrundschule (OGS)“ auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses ganz oder teilweise übernommen. Die entsprechenden Fälle werden in der Abteilung für Kindertagesbetreuung bearbeitet. Ausbau der Schulbetreuungsmaßnahmen im Schuljahr 2011/2012 Art der Betreuung OGS, 8-13, 13+ Anzahl der Schüler/innen mit Erstattungsanspruch in den Schuljahren 07/08 08/09 09/10 10/11 11/12 1.515 1.822 1.917 2.047 1.931 Haushaltsmittel pro Haushaltsjahr 2008 2009 2010 2011 2012 885.435 1.031.601 1.143.280 1.259.310 1.194.553 59 Entwicklungsverlauf Schüler/innen mit Erstattungsanspruch in Betreuungsmaßnahmen Schuljahr 2007/2008 – 2010/2011 2011/2012 1.931 2010/2011 2.047 2009/2010 1.917 2008/2009 1.822 2007/2008 1.515 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 Abbildung 16-Erstattungsanspruch Finanzielle Entwicklung 2008 – 2012 im Bereich Schulbetreuung 2011/2012 1.194.553 1.259.310 2010/2011 1.143.280 2009/2010 1.031.601 2008/2009 885.435 2007/2008 0 200.000 400.000 600.000 Abbildung 17-Schulbetreuung 60 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 Fachberatung für Kindertageseinrichtungen In der Abteilung für Kindertagesbetreuung sind zwei Fachberaterinnen für Kindertageseinrichtungen beschäftigt. Fachberatung wird sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den städtischen Einrichtungen als auch übergeordnet in Kooperation mit den Fachberatungen der freien Träger angeboten. Die kommunale Fachberatung findet u. a. statt in Form von: • • • • • • • • • • • • • Einzelberatungen mit Leitungen der städtischen Kindertageseinrichtungen; Teilnahme an Teamsitzungen; Durchführung von Leitungskonferenzen; Durchführung von Facharbeitskreisen; Organisation und Durchführung von Fortbildungen; Weiterentwicklung von Konzeptionen; Entwicklung von Qualitätsstandards; Beratung im Hinblick auf Umbauplanungen für den U3-Ausbau (Festlegung des Raumprogramms); Heimaufsicht für alle Kindertageseinrichtungen in Bochum in Abstimmung mit dem Landesjugendamt; Hilfeplanung für Kinder mit Behinderungen; Weitergabe und Beratung gesetzlicher Vorgaben und Rahmenbedingungen; Vermittlung von Kindergartenplätzen im Rahmen des Rechtsanspruchs; Unterstützung und Beratung im Rahmen der Zertifizierung zum Familienzentrum. Weiterhin ist die kommunale Fachberaterin als „Insoweit erfahrene Fachkraft“ für die Bearbeitung in Fällen von Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII in Kindertageseinrichtungen zuständig. Eine Fachberaterin des Jugendamtes ist gleichzeitig Sachgebietsleiterin für die städtischen Kindertageseinrichtungen und somit Dienstvorgesetzte des Personals in den städtischen Einrichtungen. Sie hat, teilweise mit Unterstützung anderer Fachämter, die Personalauswahl, die Personalbetreuung, die Verwaltung der Sachmittel sowie die Gebäudeverwaltung (in Kooperation mit den Zentralen Diensten) zu steuern. Zur Abstimmung von fachlichen Standards und Absprachen zu sämtlichen Fragen, die Kindertageseinrichtungen betreffen, findet regelmäßig ein Arbeitskreis „Fachberatung“ statt, dessen Geschäftsführung durch die Fachberatung der Stadt Bochum sichergestellt wird. An diesem Arbeitskreis nehmen alle Fachberaterinnen und Fachberater der freien Träger teil. Delfin 4 Sprachfördermaßnahmen Sprachförderung nach „Delfin 4“ in Kindertageseinrichtungen Delfin 4 steht für „Diagnostik, Elternarbeit, Förderung der Sprachkompetenz in NRW bei vierjährigen Kindern“. Der verbindliche Sprachtest ist seit März 2007 gemäß § 36 Abs. 2 Schulgesetz vorgeschrieben. Die erste Stufe des Verfahrens findet in den Kindertageseinrichtungen statt. Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder zwei Jahre vor der Einschulung zur Teilnahme an diesem Sprachstandsfeststellungsverfahren vorzustellen. Diejenigen Kinder, bei denen Defizite im Sprachstand der deutschen Sprache festgestellt werden, müssen an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen. Diese zusätzlichen Sprachförderangebote werden in Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Das Verfahren “Delfin 4" ist durch die Landesregierung vorgegeben und wurde in enger Abstimmung mit dem Schulamt der Stadt Bochum in allen Bochumer Tageseinrichtungen implementiert. Die 61 Durchführung der Sprachstandserfassung führte 2012 zur Beantragung der “Delfin 4 Sprachförderplätze”, verteilt wie folgt auf die Trägergruppen: Träger Anzahl der Einrichtungen Anzahl der neuen Kinder für die ab dem 01.08.2012 Anträge beim LWL gestellt wurden KGJ 2012/2013 Kindertageseinrichtungen der Arbeiterwohlfahrt 23 117 Kindertageseinrichtungen des Kita Zweckverbandes 34 199 Caritas Kindertageseinrichtungen 5 27 Evangelische Kindertageseinrichtungen 44 254 9 57 14 107 129 761 Vereine und Elterninitiativen Städt. Kindertageseinrichtungen Gesamt Für die Sprachfördermaßnahmen stellt das Land pro Kind mit Sprachförderbedarf zusätzliche Mittel in Höhe von 350,00 EUR pro Kindergartenjahr bereit. Die Mittel wurden vorrangig für zusätzliche Personalkosten, Fortbildung und Material eingesetzt. Im nunmehr sechsten Jahr der Sprachstandserhebung „Delfin 4“ wurden bis zum 31.12.2012 auf Grundlage des zweistufigen Verfahrens für Bochum 761 Anträge beim Landesjugendamt für die Sprachförderangebote, verteilt auf 129 Einrichtungen, gestellt. Die 683 Sprachfördermaßnahmen aus der Delfin4-Sprachstandserhebung vom Kindergartenjahr 2011/2012 werden darüber hinaus weiterhin in den Kitas durchgeführt, so dass zum 31.12.2012 insgesamt 1.444 Kinder im Rahmen dieser Maßnahme gefördert werden. Aktuelles aus der Kindertagespflege Das Jugendamt und der in diesem Bereich tätige freie Träger “Sozialdienst katholischer Frauen SkF” haben die Aufgabe, die Tagespflegepersonen und Eltern pädagogisch zu unterstützen und zu beraten, Betreuungsplätze vorzuhalten, für die Vernetzung der Tagespflegepersonen zu sorgen und den Schutz der Kinder sicherzustellen. Darüber hinaus wird die Qualifizierung der Tagespflegepersonen sichergestellt. Ziel ist es, gut qualifizierte Tagespflegepersonen in allen Stadtbezirken zur Verfügung zu haben, um berufstätigen, in Ausbildung stehenden oder arbeitsuchenden Eltern (auch mit “ungewöhnlichen” Arbeitszeiten) individuelle Lösungen für die Kinderbetreuung anbieten zu können. Die Aufgabe der Qualifizierung wird in Bochum durch den Kooperationspartner SkF wahrgenommen. Er ist anerkannter Maßnahmeträger des „Bundesverbandes für Kindertagespflege“ und bietet den Tagespflegepersonen die Möglichkeit, das Zertifikat „Qualifizierte Tagespflegeperson“ zu erhalten. Der SkF war 2012 auch in den Stadtbezirken Bochum-Mitte (Grumme und Hamme) und Süd für die Vermittlung, Antragstellung auf laufende Geldleistungen und die Begleitung der Tagespflegeverhältnisse zuständig. Zum Ende des Jahres 2012 wurden fast 41 % aller Betreuungsplätze für unter Dreijährige in Bochum durch die Tagespflege abgedeckt. Das ist eine bundesweit herausragende Größenordnung. 62 Im Rahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege haben Tagespflegepersonen einen Anspruch auf die Gewährung einer laufenden Geldleistung. Diese setzt sich zusammen aus der pauschalen Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand und die Anerkennung der Förderleistung. Zudem haben sie einen Anspruch auf Erstattung der Beiträge zur Unfallversicherung und hälftige Erstattung der Aufwendungen zur Alterssicherung, Krankenund Pflegeversicherung. Zur Qualifikation der neuen Bewerber/innen und der bereits tätigen Tagespflegepersonen fanden 2012 zwei Intensivkurse (a` 160 UStd) mit 33 Teilnehmern, zwei Kompaktkurse (a` 160 UStd) mit 41 Teilnehmern/innen, 25 Seminare zu unterschiedlichen Themen, sowie drei Qualifizierungsmodule (a´ 25 UStd) und ein Qualifizierungsblock (a´ 48 UStd) statt. Des Weiteren nahmen 330 Tagespflegepersonen an einer Brandschutzschulung teil. Auch die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Grundkurs bzw. -Training ist verpflichtend. Insgesamt fanden hierzu 14 Kurse statt, zu denen sich 238 Tagespflegepersonen angemeldet hatten. Im Jahr 2012 besuchten insgesamt 1.095 die benannten Qualifizierungsmaßnahmen. Nach erfolgreicher Qualifizierung (160 Unterrichtseinheiten nach dem DJI-Curriculum (DJI= Deutsches Jugendinstitut)) und nach bestandener Prüfung fanden 2 Zertifikatsverleihungen statt, an denen 48 Zertifikate „Qualifizierte Tagespflegeperson“ des Bundesverbandes Kindertagespflege e.V. an Teilnehmerinnen und Teilnehmer vergeben wurden. Das Angebot der Stadtteilgruppen wird von den Tagespflegepersonen rege genutzt. Dort treffen sich die Tagesmütter/väter mit ihren Tageskindern zum gemeinsamen Spiel und Austausch, aber auch um zum Beispiel Vertretungssituationen eigenverantwortlich zu regeln. In den 16 Stadtteilgruppen fanden insgesamt 380 Tagesmütter-/väter-Treffen statt. Ausgehend von der Überlegung, alle in Bochum tätigen Tagespflegepersonen zu einer gemeinsamen Veranstaltung im Rahmen der Qualifizierung anzusprechen, wurde am 10.11.2012 der 1. Fachtag Kindertagespflege unter dem Thema: „Wie gut ist die U3 Betreuung? Kindertagespflege, Krippe, Kita im Vergleich“ veranstaltet, an dem mehr als 100 interessierte Tagespflegepersonen teilnahmen. Frau Prof. Dr. Birgit Leyendecker, Leiterin der Studie und Professorin am Lehrstuhl für Entwicklungspsychologie an der Ruhr Universität Bochum berichtete über die Ergebnisse der „Nationalen Untersuchung zur Bildung, Betreuung und Erziehung in der frühen Kindheit (NUBBEK-Studie)“. Erstmalig wurde die pädagogische Qualität untersucht, die Kinder in der Kita, Kindertagespflege und der Familie erfahren und die Auswirkung der jeweiligen Betreuungsform auf Bildungsverläufe. Für Bochum hatte diese Studie lokalen Hintergrund, da 16 Tagespflegestellen aus Bochum an dieser Studie teilnahmen. Auf dem „Kleinen Markt der Möglichkeiten“ konnten sich die Teilnehmer/innen über die aktuelle Literatur zur Betreuung U3 informieren sowie die neuesten Kinderwagenmodelle für den Transport mehrerer Kinder ausprobieren. Der Kindertagespflegeverein “Leuchtsterne“ informierte ebenfalls über seine Angebote. Das Angebot der Betreuung von Tageskindern in den sogenannten Großtagespflegestellen (Betreuung von bis zu neun Kindern durch zwei Tagespflegepersonen) wurde auf 17 Großtagespflegestellen weiter ausgebaut. Wahl eines Jugendamts-Elternbeirates Durch den § 9 des KiBiz "Zusammenarbeit mit Eltern und Elternmitwirkung" werden die Elternrechte gestärkt. Dies betrifft insbesondere die Elternrechte innerhalb einer Einrichtung. So ist der Elternbeirat z.B. in Fragen der personellen Besetzung, der Öffnungszeiten, der Sachausstattung oder der pädagogischen Konzeption zu informieren, anzuhören und dessen Vorschläge sind darüber hinaus angemessen zu berücksichtigen. (vgl. Jugendamtselternbeirat Seite 11) 63 Beitragsfreies Kindergartenjahr Bei der Revision des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2011 hat der Landesgesetzgeber beschlossen, dass alle Eltern von Kindern, die sich im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung befinden, von der Zahlung eines Elternbeitrages befreit werden. In Bochum profitieren von der Beitragsbefreiung im Kindergartenjahr 2012/2013 insgesamt 1.644 Eltern und Kinder. Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen zum Ausbau der Betreuung unterdreijähriger Kinder Am 18.10.2007 haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm “Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013" unterzeichnet. Grundlage dieser Vereinbarung ist eine Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. In dieser Vereinbarung wurde festgelegt, die Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege, ausgerichtet an einem bundesdurchschnittlich angenommenen Bedarf für 35 % der unter dreijährigen Kinder, bis zum Jahre 2013 auszubauen. Zum 01.08.2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege. Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW (MGFFI) hat mit Erlass vom 09.05.2008 die “Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren” bereitgestellt. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege, die im Zeitraum zwischen dem 18.10.2007 und dem 31.12.2013 durchgeführt und abgeschlossen werden. Insgesamt wurden im Jahr 2012 nach diesen Förderrichtlinien Anträge für 158 Plätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege bewilligt. Das finanzielle Gesamtvolumen belief sich auf 1.767.658 EUR. Zusätzlich zu den Bundesmitteln wurden aus Mitteln des Landes NRW 12 neue U3-Plätze in Kindertageseinrichtungen der freien Träger und 28 Plätze in städtischen Kindertageseinrichtungen investiv gefördert. Des Weiteren konnten 130 Plätze in der Kindertagespflege investiv bezuschusst werden. Projekttag der städtischen Kindertageseinrichtungen zum Thema: “Gesunde Ernährung und Bewegung” Zum dritten Mal veranstaltete das Jugendamt Bochum am 28.09.2012 von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf dem Spielplatz im Stadtpark Bochum einen Projekttag der städtischen Kindertageseinrichtungen zum Thema “Gesunde Ernährung und Bewegung”. Das Motto lautet: “Gesund und fit, wir machen alle mit.” Sichtbare Folgen durch wenig Bewegung und ungesunde Ernährung sind mangelnde Ausgeglichenheit, eine Zunahme von Gleichgewichtsstörungen, Koordinationsprobleme und Gewichtszunahme. Für die Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen ist die Bewegung ein wichtiger Aspekt, der auch für die Förderung anderer Bildungsbereiche eine wichtige Rolle spielt. Da Kinder in Kindertageseinrichtungen zunehmend längere Betreuungszeiten in Anspruch nehmen, ist die Unterstützung und Förderung der kindlichen Bewegungsfreude und die Zubereitung der Speisen unter anderem eine zentrale Aufgabe von Kindertageseinrichtungen. Aus diesem wichtigen Grund ist das Projekt “Gesunde Ernährung und Bewegung” unter dem Motto “Gesund und Fit, wir machen alle mit” entstanden. 64 Auf dem großen Spielplatz im Stadtpark trafen sich alle städtischen Kindertageseinrichtungen mit ihren Kindern und deren Eltern. An verschiedenen Ständen konnten Kinder unterschiedliche Gesundheitsaspekte erleben. Darüber hinaus konnten Angebote wie: Geschmacksübungen, Bewegungsspiele, Samen säen, Glücksrad und Tänze wahrgenommen werden. Um die gesunde Ernährung zu fördern, konnten sich die Kinder an diesem Tag mit Brot und Gemüsespießen, gesunden fleischlosen Hamburger und anderen Probierzutaten stärken. Wasser, frisch gepresster Obst- und Gemüsesaft standen für alle Kinder bereit. Verschiedene Aktionen, Projekte, Um- und Ausbaumaßnahmen in städtischen Kindertageseinrichtungen In der städtischen Kindertageseinrichtung Am Krüzweg wurde ein Gerätehaus beschafft. Es dient als Unterstand für Buggys, in denen einige Kinder noch zur Kita gebracht werden. Durch Mittel des Fördervereins wurde ein Hochbeet angelegt, in dem mit Hilfe der Kinder Gemüse gesät, gepflanzt und geerntet wird. Mit Mitteln des Fördervereins wurde in der Kita Am Sattelgut ein neues Spielhaus gekauft. Des Weiteren wurde ein Garten-Trampolin beschafft. Durch das Stadtamt 67 und die Technischen Betriebe wurden im Außenbereich der Kita Neuhofstraße die morschen Holzbalken durch Natursteine ersetzt. In der Kita Stockumer Straße wurde die marode Wasserspielanlage erneuert und eine neue Sandkasteneinfriedung errichtet. Die defekte Eingangstür wurde ausgetauscht. Sie wurde durch eine neue Tür, komplett mit neuer Deckenbeleuchtung und neuem Hinweis-Schild, ersetzt. In der städtischen Kindertageseinrichtung Akademiestraße wurde im Oktober 2012 eine erhöhte Luftbelastung mit Schimmelpilzsporen festgestellt. Die Einrichtung musste aufgrund der gesundheitlichen Gefahren umgehend komplett evakuiert werden. Zwei Gruppen konnten im benachbarten Jugendheim der „Falken“ untergebracht werden, die weiteren drei Gruppen mussten mit Bussen in die leerstehende Kindertageseinrichtung an der Zillertalstraße transportiert werden. Die Ursache für die Schimmelpilzbelastung wurde im Kriechkeller (dort sind technische Versorgungsleitungen untergebracht) festgestellt. Die Sanierung dauerte über die Jahreswende 2012/2013 an, die Kinder mussten über einen längeren Zeitraum in den beiden genannten Ausweichquartieren untergebracht werden. Die städtische Kindertageseinrichtung Zillertalstraße konnte nach einjähriger Bauzeit im November 2012 den Neubau an der Brünselstraße beziehen. 65 Projektpläne 2012 Mit dem Leiter der Abteilung Kindertagebetreuung wurden Anfang des Jahres 2012 Zielvereinbarungen getroffen, die in Form von Projektplänen erfasst und abgebildet wurden. Für jedes Ziel wurde jeweils ein Projektplan erstellt. Die Rückmeldung über den Projektstand erfolgte quartalsmäßig an das Controlling. Für die Auswertung wurde die Skalierung erfüllt ☺, offen  und nicht erfüllt , zugrunde gelegt. Auswertung der Projektpläne für 2012: Einhaltung Projekt: Projektplan Allgemeine Sicherheitsunterweisung / erfüllt Arbeitsschutz Status Bemerkung ☺ Internetauftritt des Jugendamtes 2011 erfüllt ☺ Schnittstelle Logodata/ Tagespflege offen  Hedwigstraße / Heipäd Kita erfüllt ☺ Halbachstraße / Container erfüllt ☺ Händelstraße Neubau offen  Verzögerung im Planungsablauf Sattelgut / Neuhofstr / Neubau offen  Verzögerung im Planungsablauf Tagespflege / Ausweitung Personal erfüllt ☺ Änderung der Richtlinien Tagespflege offen  Änderung der Richtlinien erfolgt in 2013 U3- Ausbau allgemein / Baumaßnahmen / Investitionen offen  U3-Ausbau noch nicht abgeschlossen Röhlinghauser Straße / Ankauf und Anbau erfüllt ☺ Herzogstraße / Anbau offen  Betriebskindergärten: Teylestraße/ Eickhoff / Justiz erfüllt ☺ Elternbeiträge / Zusammenführung Tagespflege / Kita erfüllt ☺ Umsetzung erfolgt in 2013 Verzögerung im Planungsablauf Anbau Kita Fischerstraße, Erweiterung nicht erfüllt um eine U3  Projekt wurde zunächst zurückgestellt Neubau Kita Griesenbruch ☺ Fertigstellung Ende 2013 erfüllt 66 - Produktgruppe 3602 Kinder - und Jugendarbeit Abteilung 51 3 Jugendförderung Produktziele Die Produktgruppe Kinder- und Jugendarbeit gliedert sich in folgende Produkte: ► Außerschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ► Jugendsozialarbeit Beschreibung: • Förderung der Entwicklung, Abbau und Vermeidung von Benachteiligungen, Orientierung an Interessen- und Bedürfnislagen der Kinder und Jugendlichen. • Unterhaltung von Einrichtungen zur aktiven und selbstbestimmten Gestaltung von Freizeit. Kultur- und Bildungsangebote sowie Bezuschussung der Freien Träger. • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe. • Jugendsozialarbeit als Aufgabe der Jugendhilfe, insbesondere Förderung junger Menschen in Schule, Berufsorientierung und Freizeit. • Abwendung von Gefahren von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Ziele: • Förderung der individuellen, sozialen und kulturellen Entwicklung von jungen Menschen unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Bedürfnisse. • Schaffen und Erhalten von bedarfs- und zielgruppenorientierten Lern-, Erfahrungs- und Erlebnisräumen für Kinder und Jugendliche in Form von Spielplatz- und Spielflächenangeboten. • Förderung der aktiven und selbstbestimmten Gestaltung von Freizeit-, Kultur- und Bildungsangeboten in den Schulferien. • Durchführung von Bildungsfahrten und Austauschmaßnahmen im Rahmen Internationaler Jugendbegegnungen. • Ausgleich sozialer Benachteiligungen. • Aufbau von Handlungskompetenzen zur individuellen und sozialen Lebensbewältigung • Stabilisierung von Gruppen und Szenen im Rahmen der Straßensozialarbeit. • Integration von ausgegrenzten Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Jugendgruppen. • Aufklärung und Information von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Multiplikatoren über Gefährdungspotenziale. Gesetzliche Grundlage: Die Kinder- und Jugendarbeit ist gesetzlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und im Kinder- und Jugendfördergesetz NRW verankert. In der vom Rat beschlossenen Fortschreibung des Bochumer Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum von 2010 bis 2014 sind die Arbeitsfelder und die Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit ausführlich dargestellt und finanziell hinterlegt. Die beschriebenen Inhalte der Jugendförderung sind Arbeitsgrundlage für alle Träger Bochums, die im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Für die Kinder- und Jugendarbeit sind gemeinsam mit der AGOT und den Vertreter/innen der AG nach ' 78 AJugendförderung@ im Förderplan die Eckpunkte und Standards der pädagogischen Arbeit festgelegt. Ebenso wurden 67 Standards in personeller und finanzieller Hinsicht entwickelt und verbindlich bis 2014 abgesichert. Jugendsozialarbeit Gesetzliche Grundlage: Die gesetzlichen Grundlagen und Aufgaben der Jugendsozialarbeit finden sich in den §§ 2 und 13 SGB VIII. Ziele: Zielgruppen der differenzierten Angebote der Jugendsozialarbeit sind Jugendliche und junge Menschen im Alter von 12 - 27 Jahren mit defizitärer Sozialisation in den Bereichen Familie, Schule, Ausbildung und Berufsleben. Individuelle und soziale Benachteiligungen kennzeichnen diese Jugendlichen und jungen Menschen. Ziel der Jugendsozialarbeit ist es, die Persönlichkeit dieser jungen Menschen zu stärken, ihre Berufsfähigkeit zu fördern und individuelle und gesellschaftliche Benachteiligungen auszugleichen. Personal Mitarbeiter/innen der Abteilung Jugendförderung Leitung Lothar Keßler Verwaltung 8 JFH/Abenteuerspielplatz 39 Streetwork 16 Schulbezogene Jugendarbeit 1 2 Jugendwerkstatt: Sozialpädagogische Fachkraft Stützlehrerin über ESF- Mittel 1 Werkanleiter/innen 3 Gesetzlicher Jugendschutz 1 Erzieherischer Jugendschutz 1 Städtepartnerschaften und 1 Jugendverbände Kinderbüro 11 BBM (Berufsbildungsmesse) 2 Trainees 3 * hiervon: 8 städt. Mitarbeiter/innen und 8 Mitarbeiter/innen der freien Träger 68 * Kinderbüro Ferienpass, Spielleitplanung 1 Begrüßungsteam 6 Mitarbeiter freier Träger 1 Kinderbüro 1 Verwaltung 2 Bildung und Teilhabe Bildung und Teilhabe (BuT) 20 Schulsozialarbeiter/innen 39 69 Finanzielles Der Gesamtaufwand des Jugendamtes (Amt 51) betrug 152.800.609 Euro Anteil Produktgruppe 3602 Kinder- und Jugendförderung am Gesamtaufwand des Jugendamtes (Amt 51) Gesamtaufwand Amt 51 ohne 3602; 143.600.927 €; 94% Anteil Produktgruppe 3602 am Gesamtaufwand Amt 51; 9.199.682 €; 6% Abbildung 18-3602 Produktgruppe: Kinder und Jugendarbeit 36 02 Anteile Produktgruppe Kinder -und Jugendarbeit 2012 ohne Personalkosten Produkt 1 36 02 02 Jugendsozialarbeit 856.177 € 17% Produkt 1 36 02 01 Außerschulische Arbeit mit Kindern-und Jugendlichen/ Kinderinteressen 4.314.856 € 83% Produkt 1 36 02 01 Außerschulische Arbeit mit Kindern-und Jugendlichen/ Kinderinteressen - Abbildung 19-Kinder- und Jugendarbeit 70 Produkt 1 36 02 02 Jugendsozialarbeit Produkt: Außerschulische Arbeit Prozentuale Aufteilung des Produktes Außerschulische Arbeit 21.579,-€ ; 1% 46.102,-€ ; 1% 49.372,-€ ; 1% 41.375,-€ ; 1% 385.678,-€ ; 9% 991,-€ ; 0% 53.552,-€ ; 1% 104.853,-€ ; 2% 727.769,-€ ; 17% 2.883.586,-€ ; 67% Förderung freier Träger der Jugendarbeit Jugendverbandsarbeit Ferienmaßnahmen (Ferienpass) Begrüßungsteam Städtische KJFH Abenteuerspielplatz Kinderbüro Jugendbegegnungen Grundsatz KSP und Pate Kontrollen U-Untersuchungen Abbildung 20-Außerschulische Arbeit Produkt : Jugendsozialarbeit Prozentuale Aufteilung des Produktes Jugendsozialarbeit Erzieherischer und gesetzlicher JuSCHU; 50.145,-€ 6% Streetwork; 423.632,-€; 49% Schulbezogene Jugendarbeit; 295.937,-€ ; 35% Jugendwerkstatt; 86.463,-€; 10% Streetwork Jugendwerkstatt Schulbezogene Jugendarbeit Erzieherischer und gesetzlicher JuSCHU Abbildung 21-Jugendsozialarbeit 71 Offene Kinder- und Jugendarbeit Als übergreifendes Ziel ist für die offene Kinder- und Jugendarbeit Adie Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von jungen Menschen@ beschrieben. Dies geschieht vor allem im Hinblick darauf, ABenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen@. Die Bedürfnisse und Interessenlagen der Kinder und Jugendlichen unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Lebenswelten dienen dabei der Orientierung bezüglich einer konkreten Ausrichtung der pädagogischen Arbeit und der fachlich qualifizierten Angebote. Ergänzend dazu wird die Sozialstrukturanalyse der Sozialräume als notwendige Grundlage der Arbeit in den KJFH hinzugezogen. Die Vernetzung mit weiteren Akteuren im Sozialraum ist darüber hinaus ein wichtiges Element der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Schwerpunkte im Arbeitsfeld Offene Kinder- und Jugendarbeit waren 2012: Bereithalten von bedarfsorientierten pädagogischen Angeboten für benachteiligte Kinder in den KJFH Die offene Kinder- und Jugendarbeit unterliegt ständigen Veränderungen. Kinder und Jugendliche entscheiden täglich neu, ob sie ein Kinder- und Jugendfreizeithaus besuchen wollen oder nicht. Kooperationsanfragen von anderen Trägern und Institutionen, die Mitarbeit im Sozialraumteam und Projektvorhaben unterschiedlicher Art gehören ebenso zum Arbeitsalltag der Mitarbeiter/innen in den Einrichtungen. Hauptzielsetzung der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist jedoch, Kinder und Jugendliche nach ihren Bedürfnissen zu fragen und an der Angebotsplanung zu beteiligen. Durch Abstimmungen unter den Einrichtungsleitungen wurde auch im Jahr 2012 in den Themenfeldern Arbeitsschwerpunkte, Zielgruppen und Öffnungszeiten ein breites Spektrum an unterschiedlichsten Angeboten in den Bezirken der Stadt geschaffen. Fortschreibung Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 Die Verwaltung hat einen Vorschlag zur Vorgehensweise der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans entwickelt und diesen in der AG nach § 78 „Jugendförderung“ zur Abstimmung gestellt. Kernpunkt des Verfahrensvorschlags ist eine breit angelegte Trägerbeteiligung, mit der alle Träger aufgefordert sind, unter Berücksichtigung der Sozialdaten der Stadt Bochum sozialraum- und zukunftsorientierte Ideen für die Handlungsfelder der Kinderund Jugendarbeit zu entwickeln. Vor allem die Kinder- und Jugendfreizeithäuser haben vielfältige Ideen zu Papier gebracht, die an Bestehendes anknüpfen und Entwicklungen vorwegnehmen. Die Veränderungen in Wattenscheid-Mitte durch die beabsichtigte Schließung des Ludwig-Steil-Hauses im Jahr 2015 erforderten gesonderten Planungsbedarf. 72 Jugendfreizeiteinrichtungen /offene Angebote in Bochum Art der Einrichtung Anzahl Städtische Jugendfreizeithäuser/ 6/1 Abenteuerspielplatz Dependancen 2 Hauptamtliche Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit 39 Jugendfreizeithäuser freier Träger 20 Dependancen 9 Hauptamtliche Mitarbeiter 46 Nebenamtliche Mitarbeiter 35 Jugendverbandsarbeit Jugendheime 156 Jugendverbände gesamt 29 Hauptamtliches Personal 4 Davon beim Kinder- und Jugendring e.V. 3 Mit vielfältigen Bildungs-, Freizeit- und Erholungsangeboten fördern Jugendverbände die Eigeninitiative, Eigenverantwortung und Selbständigkeit junger Menschen und ermutigen sie, in der Gesellschaft aktiv zu sein. Sie tragen als Wertegemeinschaften zur Orientierung von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft bei. Der Kinder- und Jugendring Bochum e.V. ist der freie Zusammenschluss von 29 Bochumer Jugendverbänden und Jugendinitiativen. Er unterstützt die Arbeit der Mitgliedsverbände in vielfältiger Form, führt gemeinsam mit den Jugendverbänden Aktionen und Projekte durch und vertritt die jugendpolitischen Interessen gegenüber Öffentlichkeit und Politik. Darüber hinaus schafft der Träger geeignete Beratungs- und Weiterbildungsstrukturen, um die ehrenamtlich Tätigen zu unterstützen. Im Rahmen der Ausrichtung des Trägers ist u. a. das Projekt “Ferienpaten” entstanden. Ziel des spendenfinanzierten Projektes ist es, Kindern und Jugendlichen aus finanzschwachen Familien die Teilnahme an Kinder- und Jugendfreizeiten gemeinnütziger Träger zu ermöglichen. Darüber hinaus arbeiten die Jugendverbände im Jugendring Bochum zu unterschiedlichen globalen und lokalen politischen Themen und tragen dazu bei, der zunehmenden Politikverdrossenheit von Jugendlichen entgegen zu wirken. Die enge und verlässliche Kooperation zwischen Jugendamt und dem Kinder- und Jugendring Bochum e. V. wurde durch eine weitere Funktionsübertragung an den Jugendring gestärkt. Im Auftrage des Jugendamtes hat der Jugendring die Vergabe der Zuschüsse an die Jugendverbände übernommen. Gemeinsame Aktionen wie das Youth Open machen die gute Zusammenarbeit zwischen dem Kinder- und Jugendring Bochum e. V. und dem Jugendamt deutlich. 73 Zahlen, Daten, Fakten, Strukturelles Jugendfreizeithäuser Besucherdaten der Jugendfreizeithäuser (ohne Dependancen) Anzahl der Stammbesucher/innen = 2.974 (durchschnittlich 2x wöchentlich) in Prozent weiblich männlich Kinder: 6 - 11 Jahre 35,57 % 558 500 Teenies: 12 - 14 Jahre 26,91 % 378 422 Jugendliche: 15 - 17 Jahre 20,34 % 249 356 Junge Erwachsene: 18 - 21 Jahre 11,50 % 111 231 Junge Erwachsene: 22 - 26 Jahre 5,68 % 41 128 Kinder u. Jugendliche aus Zuwandererfamilien nichtdeutscher Herkunft 39,31 % Kinder u. Jugendliche aus Zuwandererfamilien deutscher Herkunft 11,54 % Unregelmäßige Besucher/innen 4.613 Besucher/innen bei Sonderveranstaltungen 23.358 Die 6 städtischen Kinder- und Jugendfreizeithäuser wurden von 65 - 150 Kindern und Jugendlichen täglich genutzt - je nach Größe der Einrichtung Öffnungszeiten Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit Montag - bis Freitag flexibel 13:30 bis 21:30 Uhr Wochenende regelmäßige Öffnungszeiten am Wochenende, pro Stadtbezirk zwischen den Einrichtungen abgestimmt. täglich für Kinder Jugendliche 14:00 bis 18:00 Uhr 14:00 bis 21:30 oder 18:00 bis 21:30 Angebote aus den Bereichen Kultur Sport Medien Kreativ Film Beratungen Einzelfallhilfen 74 Gemeinsam organisierten die städtischen Kinder und Jugendfreizeithäuser (KJFH) auch im Jahr 2012 acht große Veranstaltungen: • den Kinderkarneval im KJFH Langendreer • den Weltspieltag am KJFH Hamm • die School’s-Out-Party im KJFH Gerthe • die Ferienpasseröffnungsfeier am KJFH Steinkuhl • das Mittelalterfest am KJFH Riemke • das Spiel-Spaß-Nass-Fest am KJFH Langendreer • die Weltkindertagsfeier, ein Beitrag zum Youth Open • und die Halloweenparty im KJFH Steinkuhl Das KJFH Nörenbergskamp veranstaltete darüber hinaus ein Herbstfest für Kinder und Jugendliche aus Bochum-Werne. Neuer Spielplatz Hüllerstraße Ein besonderes Highlight stellte die Eröffnung des Kinderspielplatzes / Abenteuerspielplatz an der Hüllerstraße in Wattenscheid dar. Gemeinsam mit dem Kinderbüro, dem Deutschen Kinderhilfswerk und „Fanta“ wurde das Gelände des Spielplatzes unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen nach deren Wünschen umgestaltet. Die Eröffnungsfeier fand am 28. Mai 2012 – dem Weltspieltag – statt. Ziel war nicht nur die Veränderung eines Spielplatzes zu bewerkstelligen, sondern vor allem einen Spiel-, Bewegungs- und Begegnungsplatz, der nachbarschaftlich genutzt werden kann, zu kreieren. Daran haben wochenlang die Mitarbeiter/innen des Abenteuerspielplatzes gemeinsam mit allen Akteuren und den Landschaftsplanern gearbeitet. Der folgende Artikel in der WAZ mag einen Eindruck vermitteln: Ein Platz nicht nur für Kinder Am Weltspieltag erfolgte die offizielle Eröffnung des bundesweit ersten Modellspielplatzes der Fanta Spielplatz-Initiative in Bochum. In direkter Nachbarschaft zum städtischen Abenteuerspielplatz gibt es nun, getrennt durch die Tierwiese, endlich wieder eine Spielfläche. Diese steht jetzt Kindern, Jugendlichen und auch den Erwachsenen offen. Diese Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen konnte im Vorfeld mitbestimmen, wie der Platz gestaltet werden sollte. 75.000,- Euro hat die Fanta Spielplatz-Initiative in die Ausgestaltung der knapp 2.000 Quadratmeter großen Fläche hinter der Hüller Straße ausgegeben und sich in der Tat richtig etwas einfallen lassen. Die Gestaltung ist Naturverbunden, mit Matschecke und einem Brunnenbereich. Angepflanzte, schnell wachsende Weidensträucher sollen ein grünes Labyrinth bilden. In die Hänge und Böschungen wurden Balance-Geräte und eine breite Rutschbahn eingebaut. Diese Initiative entstand durch bundesweite Kontakte zu Kinderbüros, insbesondere zum Kinderbüro in Bochum. Auftraggeber des Spielplatzes war nicht nur die Fa. Fanta. Die Firma hat z.B. die Kosten getragen. Das Deutsche Kinderhilfswerk und der TÜV Rheinland waren maßgeblich an der kindgerechten Planung und Durchführung beteiligt. Weitere 100.000,- Euro wird Fanta in 2012 noch in bundesdeutsche Spielplätze stecken. In welche, entscheidet eine Umfrage über Facebook. Ellen Wiederstein (http://www.derwesten.de/staedte/wattenscheid/ein-platz-nicht-nur-fuerkinder-id6702985.html) Das bislang einzigartige Ereignis weit in die Ferne getragen haben zig Fanta-farbene Luftballons, die die Kinder steigen ließen, bevor sie ihren neuen Spielplatz mit Beschlag belegt haben. 75 Jugendverbandsarbeit Förderung der Bochumer Jugendverbände im Jahr 2012 Förderung der Bochumer Jugendverbände Aufwendungen/ Zuschüsse an Verbände in Euro Aufgaben: 165 Jugendheime der Jugendverbände Unterhaltungszuschuss Erholungsmaßnahmen der Jugendverbände mit 24.004 Verpflegungstagen Internationale Jugendbegegnungen u. a. in Finnland, Lettland, Frankreich und Österreich Jugendpflegerische Aufgaben Beschäftigungsmaterial Verwaltungsaufgaben Förderung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen Außerschulische Bildungsmaßnahmen mit über 77 mehrtägigen Veranstaltungen und 2.258 Teilnehmer/innen 76 105.000 115.000 16.500 36.500 181.300 Ferienmaßnahmen Das Jugendamt förderte die Durchführung von Ferienmaßnahmen durch die freien Träger mit insgesamt 80.700,- Euro. Gefördert wurden: • die auswärtige Kinder-Erholung mit 48.700,- Euro. • die Stadtranderholung mit 32.000,- Euro. Auswärtige Stadtranderholung Ferienmaßnahmen Kinder Tage Betreuer 128 402 1.670 3.040 24 38 Übernahme von Elternbeiträgen für Ferienmaßnahmen, Gewährung von Zuschüssen an Sozialhilfeberechtigte und andere Berechtigte für Ferienmaßnahmen freier Träger Übernahme von Elternbeiträgen für Ferienmaßnahmen Jahr Euro Anzahl der Anträge 2005 9.713 76 2006 9.180 59 2007 23.345 161 2008 23.250 159 2009 20.568 126 2010 21.980 136 2011 27.517 169 2012 25.000 155 77 Ferienpass Jahr verkaufte Ferienpässe kostenlose Ferienpässe Gesamt 2000 10.094 3.026 13.120 2001 14.027 3.324 17.351 2002 11.208 3.381 14.589 2003 11.170 3.481 14.651 2004 9.447 3.434 12.931 2005 9.337 3.213 12.450 2006 9.975 3.882 13.857 2007 7.090 4.011 11.101 2008 7.335 4.289 11.624 2009 8.797 4.566 13.363 2010 8.910 4.705 13.615 2011 5.040 3.908 8.948 2012 5.108* 4.350* 9.458* * Es handelt sich um geschätzte Zahlen, da die abschließende Abrechnung noch nicht vorliegt. Der Ferienpass 2012 wurde im gleichen Umfang wie in den Vorjahren durchgeführt. Neben diversen Veranstaltungen wie School’s-Out-Party, Spiel-Spaß-Naß-Fest oder Mittelalterfest boten die Kinder- und Jugendfreizeithäuser an allen Ferientagen ein reichhaltiges Kinder- und Jugendprogramm an. Auch die Tagesausflüge wurden im Jahr 2012 wieder gut angenommen. Ergänzt wurde das Ferienpassprogramm durch kommerzielle Anbieter, wie z. B. die Spielfabrik. Als besonderes Highlight ist die Ferienpassredaktion zu nennen. Kinder im Alter von 11 – 14 Jahren begleiteten die Aktionen im Rahmen des Ferienpasses und berichteten in einer Online-Redaktion darüber. Internationale Jugendbegegnungen Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes wurden die finanziellen Mittel für Städtepartnerschaften gestrichen. Internationale Jugendarbeit leistet jedoch einen wesentlichen Beitrag zur Erlangung interkultureller Kompetenzen und zur Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund. Die positiven und nachhaltigen Wirkungen, die eine Teilnahme an internationalen Jugendbegegnungen auf die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen insgesamt hat, sind wissenschaftlich belegt. 78 Im Hinblick auf die oben genannten Zielsetzungen ist ein neues Konzept zu internationalen Jugendaustauschmaßnahmen entwickelt worden, das eine stärkere Vernetzung mit unterschiedlichen nationalen und internationalen Akteuren und Institutionen vorsieht und zudem Möglichkeiten der Fremdfinanzierung beinhaltet. „Kommune goes international“ als Teilprojekt von „JiVe – Jugendarbeit international, Vielfalt erleben“ wird von der europäischen Union und vom BMFSFJ gefördert und ermöglicht die Planung und Durchführung internationaler Austauschprojekte. Darüber hinaus beinhaltet das Konzept die Qualifizierung von Fachkräften der Jugendarbeit und die Beratung zu Finanzierungs- und Planungsfragen. Im Jahr 2012 sind sechs Projekte durchgeführt worden: • Trilateraler Austausch Deutschland – Frankreich – Ungarn mit Jugendlichen mit besonderem Förderungsbedarf • Multiplikatorentreffen in Marseille zur Vorbereitung des trilateralen Austausches • Fortsetzung der internationalen Jugendkunstausstellung in Zusammenarbeit mit dem Kulturbüro Bochum, Essen, Jugendamt Essen und den Betreibern der Flottmannhallen in Herne • Trilateraler Austausch Deutschland – Frankreich – Bosnien mit Jugendlichen mit besonderem Förderungsbedarf • Fortbildung eines Jugendamtsmitarbeiters zum Coach/Experten im Rahmen von „Kommune goes international“/“JiVe“ • Deutsch-französisch-türkisches Multiplikatorentreffen. Begrüßungsteam Das Begrüßungsteam ist Teil des Projektes “Frühe Hilfen” des Sozialdezernates. Aufgabe des Begrüßungsteams ist es, alle Bochumer Familien mit Neugeborenen frühzeitig über Möglichkeiten und Maßnahmen zu informieren, die sie in ihrem Alltag und in ihrem Familienleben in Bochum unterstützen können. Außerdem werden zugezogene Familien mit Kindern bis zu einem Alter von zwei Monaten besucht. Die Mitarbeiterinnen überreichen den Eltern eine Begrüßungstasche, die das Elternbegleitbuch mit vielen nützlichen Adressen, Ansprechpartnern und Tipps sowie Präsente enthält. In einem informativen Gespräch gehen die Mitarbeiterinnen auf die individuellen Fragen bzw. Probleme der jungen Eltern ein. Im Bedarfsfall werden erste Kontakte zu Einrichtungen mit Tagesbetreuungsangeboten, Familienbildungsangeboten, Beratungsstellen oder zum Beispiel Gesundheitsdiensten vermittelt. Über das Eltern-Service-Telefon können sich die Eltern auch nach dem Besuch an das Kinderbüro wenden, wenn sie Fragen “rund um das Kind” haben. Sechs Mitarbeiterinnen führen die Besuche in den Familien durch. Um dem sozialräumlichen Ansatz zu entsprechen, wurde eine bezirkliche Zuordnung gewählt. Bei den Mitarbeiterinnen handelt es sich um Erzieherinnen, Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiterinnen. Anzahl der Besuche: Im Jahr 2012 wurden Eltern mit Neugeborenen in Bochum per Anschreiben 2.791 (2011=2.691) Besuchstermine angeboten. Es wurden 2.388 (2011=2.296) Familien besucht. 403 (2011=395) Familien wurden nicht erreicht. Bei den Familien die nicht erreicht wurden, handelt es sich um Eltern, die entweder abgesagt haben oder die trotz dreimaliger Kontaktaufnahme (per Anschreiben, Erinnerungskarte, oder Telefonat) keinen Termin vereinbart haben. Somit konnten im Jahr 2012 ca. 86 % der Eltern erreicht werden. Bedingt durch den nicht vorhersehbaren starken Geburtenanstieg von 6% waren die Mitarbeiterinnen des Begrüßungsteams im Jahr 2012 besonders gefordert. Durch das 79 wesentlich engere Zeitfenster führte es zu Einschränkungen im Bereich der Kooperation mit anderen Einrichtungen und Informationsbesuchen. Auch die Teilnahme an Sozialraumkonferenzen war nur eingeschränkt möglich. Phasenweise mussten auch die Besuchskontakte pro Tag erheblich erhöht werden. Dadurch wurden z. T. die Zeitkontingente pro Besuch reduziert und die Mitarbeiterinnen waren nicht so flexibel in der Beratung, wie gewünscht. Schwerpunkte der Beratungen: Der größte Informationsbedarf besteht in Bezug auf Kinderbetreuung und auf Eltern-KindKurse der Familienbildungsstätten, die im Rahmen des Konzeptes “Der gute Start ins Leben” durchgeführt werden. Weiterhin sind die Bereiche “Kindersport” (z.B. Babyschwimmen) und “Austauschmöglichkeiten” (z.B. Mutterkindgruppen, Elterncafe´) für die Eltern von übergeordneter Bedeutung. Vermittlungen an den sozialen Dienst: Es fanden 24 Kontakte zum Sozialen Dienst in Bezug auf Hilfsangebote für die Familien statt. Ein Fall wurde wegen Kindeswohlgefährdung vom Begrüßungsteam an den Sozialen Dienst weitergeleitet. Umsetzung der „U- Teilnahme Dat VO“ (Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen) Seit Februar 2011 gewährleistet das Begrüßungsteam die kommunale Umsetzung der Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen / UUntersuchungen. Durch das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA) werden dem Kinderbüro alle Eltern gemeldet, die ihre Kinder nicht haben untersuchen lassen. In einem Anschreiben werden die Eltern gebeten, diese Untersuchungen nachzuholen und auf einem Formular durch die Kinderärztin oder den Kinderarzt bescheinigen zu lassen. Sollte der Mitarbeiterin des Begrüßungsteams diese Bescheinigung nicht fristgerecht vorliegen, erfolgt ein Besuch bei der betroffenen Familie. Dort nimmt die Mitarbeiterin dass Kind in Augenschein und weist nochmals auf die Wichtigkeit der Untersuchungen hin. Sollte die Familie nicht mitwirken (Untersuchung wird grundsätzlich abgelehnt oder Mitarbeiterin trifft beim Besuch niemanden an), wird der Fall an den sozialen Dienst weitergeleitet. Im Jahr 2012 wurden 1.192 Fälle bearbeitet. Es wurden 1.117 Familien angeschrieben, davon mussten 465 besucht werden. An den Sozialen Dienst wurden 224 Fälle weitergeleitet. 80 Kinderspielplätze – Patenschaften - Spielleitplanung Spielleitplanung Spielleitplanung verbindet einen bauleitplanähnlichen Ablauf mit intensiver Kinder- und Jugendbeteiligung. Sie verbindet die Jugendhilfe und gesamträumliche Planung und schafft Strukturen für die Zusammenarbeit aller beteiligten Personen und Institutionen. Am 17.11.2010 wurden die Spielleitplanung und ihre Ziele für Bochum im Finanz- und Hauptausschuss beschlossen. Vor dem Hintergrund der Spielleitplanung wurden in 2012 folgende Spielplätze bzw. Bolzplätze überarbeitet: Bezirk Bezirk I - Mitte Bezirk II - Wattenscheid Bezirk III - Nord Bezirk IV - Ost Bezirk V - Süd Bezirk VI - Südwest Kinderspielplatz (KSP) / Bolzplatz Straße KSP KSP KSP KSP KSP KSP KSP KSP KSP KSP KSP Bolzplatz KSP KSP KSP KSP KSP Steubenstr. Schmidtstr. Richardstr. Schumannweg / Lohackerstr. Hohe Fuhr Dreihügelstr. Kolpingplatz Im Esch / Am Westende Am Leitenhaus Stockumer Str. 118 Gropiusweg Am Langen Seil Vormholzstr. Auf der Krücke Idunaweg Am Josephschacht Wiesental Darüber hinaus wurde die Beschilderung an Kinderspielplätzen erneuert sowie ein Programm für die Erstellung eines Spielplatzkatasters beschafft. 81 Kinderbüro Projekt Notinsel Im Jahr 2012 stagniert die Anzahl der Notinseln auf hohem Niveau bei ca. 470 Notinseln. Auch die Notinsel-Rallye wurde mit großem Erfolg durchgeführt. Rathausführungen: Es wurden 14 Rathausführungen für Grundschulklassen durchgeführt. Spielkistenverleih: Interessierten Eltern wurden 38-mal die Spielkisten des Kinderbüros zu Gestaltung von Kinderfesten zu Geburtstagen oder auf Kinderspielplätzen zur Verfügung gestellt. Babysittervermittlung: Die Babysittervermittlung kann nach wie vor stadtweit angeboten werden. Weltspieltag: In 2012 initiierte bzw. organisierte das Kinderbüro vier Veranstaltungen in Rahmen des Weltspieltages in enger Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk. Unter anderem wurde der Kinderspielplatz an der Hüllerstraße komplett überarbeitet. Die Kosten dafür übernahm das Deutsche Kinderhilfswerk. Tagung: Mobile Arbeit im Kontext mit Sozialraumkonferenzen: Die Tagung wurde durchgeführt, um Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum zu erzielen. Dabei wurden vier Themenfelder behandelt:  Angebote für Jugendliche in öffentlichen Raum  Außengelände von Kinder- und Jugendfreizeithäuser als Spielflächen  Spielmodule ohne Betreuung  Mögliche Kooperationpartner/innen im Hinblick auf Know How und Personal für Angebote im öffentlichen Raum. An der Tagung nahmen 53 Teilnehmerinnen aus den Bereichen Schulsozialarbeit, Kindertageseinrichtungen, Sozialraumkoordinator/innen, Schule und Kinderund Jugendfreizeithäuser teil. 82 Jugendsozialarbeit Streetwork, Jugendwerkstatt, Schulbezogene Jugendarbeit, Jugendschutz Streetwork Betreute feste Gruppen gesamt Anzahl: 124 Betreute Einzelfälle ohne Jobcenter 1457 Anzahl der erreichten Jugendlichen in Gruppen 11 682 Angeforderter Unterstützungsbedarf der Jobcenter an Streetwork Tatsächlich erreichte Jugendliche 196 129 Rücklauf zum Jobcenter 91 Unterstützungsbedarf des Jobcenters an die Arbeitsgruppe Straßensozialarbeit bei anstehenden Sanktionen nach Stadtbezirken: Nach Stadtbezirken 1 – Mitte 2 – Wattenscheid 3 – Nord 4 – Ost 5 – Süd 6 – Süd-West Gesamt Bochum: männlich weiblich Gesamt 51 37 16 26 06 14 25 16 11 10 01 08 76 53 27 36 7 22 150 71 221 Zahlen, Daten, Fakten, Strukturelles IT- Fitness Sommercamp 2012 Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren konnten vier Tage lang mehr über Berufe, Internet , Sport- und Ernährungsangebote erfahren. Die Angebotspalette bestand aus: - Workshops - Berufstipps von Experten - Streetdance, Fußball, Boxen, Klettern Die Maßnahme wurde wieder in den Räumlichkeiten des VfL Bochum durchgeführt. Teilnehmer/innen des IT-Fitness-Sommercamps waren 80-100 Schüler/innen der Sekundarstufe I und II aus Schulen in Bochum und der Umgebung. Die Schüler/innen wurden in außerschulischen Maßnahmen befähigt, eigene Stärken, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Wünsche und Interessen zu erkennen u. erproben. 83 NRW-Streetsoccer-Tour/ ”rewirpower-Streetsoccer-ChallengeA” Beide Veranstaltungen laufen unter dem Motto „Kick Racism Out“. Die NRW Tour fand in acht Städten statt. 42 Veranstaltungen wurden an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet Bochum an Schulen, KJFH und Sportvereinen durchgeführt. Kinderträume Im Rahmen der Kooperation mit dem DFB, den Bochumer Jugendverbänden und KJFH wurden sechs Veranstaltungen, genannt „Streetsoccer-League“, durchgeführt. „Soccer meets learning“ An dem Jugendbildungsprojekt soccer meets learning nahmen 2012 fünf Schulen ab der Jahrgangsstufe 7 mit unterschiedlichsten Förderschwerpunkten teil. So wurden neben dem Förderschwerpunkt Lernen (Fröbelschule) und „Betrieb und Schule“ (BuS-Klasse der HeinrichBöll-Gesamtschule Bochum) erstmalig auch die Förderschwerpunkte Sprache (HasselbrinkSchule Bochum), motorische und körperliche Entwicklung (Schule am Haus Langendreer) und ein Berufskolleg (Berufskolleg Witten) berücksichtigt. Insgesamt rund 280 Schülerinnen und Schüler arbeiteten hierbei im Rahmen von „Freiheiten & Rechte haben“ zu einem von ihrer jeweiligen Klasse ausgewählten Grundrecht in den jeweils viertägigen Projektwochen. Z.B. der Woche „Hände weg von meinem Leben und Körper!“, „Frei sein!“ oder „Anders und trotzdem gleich sein. Gegen Diskriminierung!“. Der besondere Lernort war erneut vor allem das Lernzentrum im Stadion des VfL Bochum 1848, aber auch Lernorte wie das Jugendzentrum inpoint oder der Hochseilgarten in Dülmen. Graffiti Projekt Im Rahmen des Graffiti-Projektes wurde u. a eine Wand am KSP Thüringerstraße neu gestaltet. 84 Ebenso die Einfahrt zur Uni-Mitte Schulbezogene Jugendarbeit Komm auf Tour 2012 “Komm auf Tour“ wurde in Bochum im September 2012 das dritte Mal, nach 2007 und 2008, durchgeführt. Das interaktive Angebot mit Elementen der Berufsorientierung und Lebensplanung für Jugendliche wird in Nordrhein-Westfalen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit dem NRW-Schulministerium durchgeführt. Der ca. 500 qm große Erlebnisparcours steht bei diesem Projekt im Mittelpunkt. 540 Schüler und Schülerinnen wurden über vier Spielstationen an ihren persönlichen Ausbildungs- und Lebensweg herangeführt. Die 8. Klassen der Haupt- und Förderschulen gingen auf einem einzigartigen Erlebnisparcours auf Entdeckungsreise zu ihren Stärken. Vom Reiseterminal über den Zeittunnel ins Labyrinth und von der sturmfreien Bude auf die Bühne. An jeder Station entscheiden die Jugendlichen, welche der Überraschungsaufgaben sie interessieren. Für Eltern hat im Parcours ein Infoabend stattgefunden. Die Lehrkräfte wurden zu einem vorbereitenden Workshop eingeladen. 85 In Bochum wird „Komm auf Tour“ als gemeinsames Kooperationsprojekt, koordiniert vom Jugendamt vorbereitet und durchgeführt. Beteiligte Kooperationspartner sind das Schulamt für die Stadt Bochum und regionale Träger der Berufsorientierung und Lebensplanung. Die weiteren Partner sind: • • • • • Bildungsbüro Integrationsbüro pro familia Krisenhilfe e. V. Jugend- und Drogenberatung Sprungbrett, Ev. Jugendhilfe Bochum Berufsbildungsmesse - Mittleres Ruhrgebiet „was geht“ 2012 im Ruhrcongress Bochum 5. Berufsbildungsmesse "was geht?" 12. und 13. September 2012 109 Aussteller stellten sich vor. Die Besucher/innen erhielten Informationen über die einzelnen Berufe und bekamen wertvolle Tipps von Personalverantwortlichen aber auch von derzeitigen Auszubildenden zu Ausbildungsinhalten, Anforderungen und Perspektiven angeboten. Zusätzlich fand der 1. Bochumer MINT-Slam statt. Auszubildende aus dem MINT-Bereich (MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) stellten in kurzer lockerer unterhaltsamer Form ihren Ausbildungsberuf vor. Berufe zum Anfassen und Ausprobieren - Entdecken der Stärken und Fähigkeiten Zum Mitmachen luden wieder der Berufsparcours mit praktischen Übungen zu unterschiedlichen Berufen und das Bochumer Ingenieurforum (BO.Ing) mit Workshops ein. Im Berufsparcours waren 21 Aussteller mit 26 Berufen vertreten. Workshops und Experimente zum Anfassen wurden im 1. OG vom IST-Innovationszentrum Schule Technik angeboten. Der 1. Bochumer MINT-SLAM wurde initiiert durch Auszubildende, die in unterhaltsamer kurzer lockerer Form den Schülern/innen ihre Ausbildung vorstellten. Eltern konnten sich zu Seminaren zum Thema „Berufs- und Studienwahlorientierung Lehrstellen finden leicht gemacht“ anmelden. An beiden Messetagen wurden über 13.000 Besucher/innen gezählt. www.bbm-was-geht.de 86 Schulbezogene Jugendarbeit an der ASH (Schweitzer Schule)/ Stadtbezirk Ost Die schulbezogene Schulmüden- und Schulverweigererarbeit an der Albert-Schweitzer-Schule in Bochum ist durch eine präventiv ausgelegte Zielsetzung gekennzeichnet. Durch die möglichst frühzeitige Erkennung erster Anzeichen von Schulmüdigkeit und Schulverweigerung ist es möglich, einzelne Schüler individuell zu betreuen. Ziel ist es, Probleme und Ängste bezüglich der Schule, aber auch im privaten Bereich dahingehend zu reduzieren, dass eine Rückführung der Schüler in den Regelbetrieb der Klassen wieder möglich wird. Hierfür ist eine enge Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Schule notwendig, um möglichst schnell auf Fehlzeiten und unregelmäßige Schulbesuche reagieren zu können. Durch den Besuch von Sozialraumkonferenzen und die regelmäßige Zusammenarbeit mit Institutionen vor Ort ist es möglich, den Schülern, aber auch oftmals den Familien der Schüler adäquate Hilfen anbieten zu können. Aufgrund der Kooperation mit dem Kinder- und Jugendfreizeithaus Jucon ist es weiterhin möglich, vielen Schülern Angebote einer sinnvollen Freizeitgestaltung und außerschulischer Bildung zu unterbreiten. Durch den engeren außerschulischen Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen ergibt sich häufig die Möglichkeit, einen besseren Bezug zu ihnen herzustellen. Jugendwerkstatt Jugendwerkstatt Kurse (Schnuppertage für Schulen) Teilnehmerzahl davon Vermittlung in Ausbildung, Berufsvorbereitende Maßnahmen und Arbeit Abbrüche Anzahl 2012 34 54 12 9 Seit 2012 wird mit der Peter-Petersen-Schule unter dem Motto „Schule erlebt Jugendwerkstatt“ zusammen gearbeitet. An einem Wochentag ist eine Klasse auf drei Werkbereiche verteilt. Das Ziel ist es, die Jugendlichen an handwerkliches Arbeiten heranzuführen. Jugendkonferenz Die Bochumer Jugendkonferenz tagte 2012 dreimal. Schwerpunktthemen waren neben den Angeboten und Maßnahmen für den U 25 Bereich, die Organisation und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes und die Diskussion über eine bessere Koordinierung und Transparenz der initiierten und laufenden Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene. Regelmäßige Teilnehmer/innen der Jugendkonferenz sind die Arbeitsagentur, das Jobcenter, das Jugendamt, das Schulamt der Stadt Bochum, das Regionalsekretariat Mittleres Ruhrgebiet, das Integrationsbüro und der Arbeitgeberverband Bochum. 87 Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT an den Bochumer Schulen Umsetzung in Bochum Gemäß Erlass der zuständigen Ministerien des Landes NRW vom 07.07.2011 wird durch die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes folgende Zielsetzung verfolgt: • Arbeitsmarktliche und gesellschaftliche Integration durch Bildung • Abbau der Folgen von wirtschaftlicher Armut, insbesondere Bildungsarmut und soziale Exklusion. Sozialräumlicher Ansatz Die Umsetzung soll in der Schule und in ihrem Umfeld erfolgen. Die finanziellen Mittel sind zielgruppenorientiert auf den Personenkreis der bildungs- und teilhabeberechtigten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verwenden. In Bochum wird seit über 10 Jahren in der Jugendhilfe sozialräumlich gearbeitet; d. h. alle Akteure der Jugendhilfe arbeiten eng vernetzt mit den verschiedenen Schulen und weiteren Institutionen im Sozialraum zusammen. Bereits bestehende Strukturen können somit genutzt und ausgebaut werden. Die Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT (Bildung und Teilhabe) soll insbesondere durch:  Anregung der Antragsstellung  der Vermittlung der Leistungen aus dem BuT  der Gewinnung von mitwirkenden Vereinen und weiteren Partnern  dem Abbau von Schulmüdigkeit  der ergänzenden beruflichen Orientierung und Begleitung des Übergangs von Schule und Beruf  der Einwerbung zusätzlicher Unterstützungsleistungen dienen. Insgesamt 39 Schulsoziarbeiter/innen haben zum 02.01.2012 ihren Dienst bei der Stadt Bochum aufgenommen. Die neuen Kollegen/innen sind auf insgesamt 63 Schulen über das Stadtgebiet verteilt. Die Standorte wurden nach sozialräumlichen Kriterien ausgesucht. Die Einsatzorte sind Grundschulen, Förder- u. Hauptschulen sowie Gesamtschulen und Gymnasien. Der Bund finanziert das Projekt durch die Aufstockung der Kosten der Unterkunft für die Empfänger von SGB II-Leistungen, mit einer pauschalen Erstattung von jährlich 2,8 %. Die Maßnahme ist bis zum 31.12.2013 befristet. Mit dem JHA-Beschluss von Oktober 2012 ist die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Verlängerung der Verträge der Schulsozialarbeiter/innen mit den nicht verausgabten Mitteln aus 2011 über das Jahr 2013 hinaus möglich ist. 88 Jugendschutz Gesetzlicher Jugendschutz Anzahl 2011 Jugendschutzkontrollen 441 erreichte Jugendliche 275 Präventive Beratung 167 Indizierungsanträge 11 Angebote/Maßnahmen/Beratungen gegen Okkultismus, Sekten, destruktive Kulte – Sekten-Info Essen 44 Maßnahmen zur Suchtvorbeugung i. V. m. der Fachstelle für Suchtvorbeugung 2 Wie bereits in den Vorjahren wurde im Rahmen der Suchtprävention im ersten und vierten Quartal 2012 die Multiplikatorenfortbildung “MOVE” - Motivierende Kurzintervention bei Konsumierenden Jugendlichen - für Lehrer und Schulsozialarbeiter in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Suchtvorbeugung mit 25 Teilnehmern/innen durchgeführt. Aufgrund vertraglicher Vereinbarung wurde dem Sekten-Info NRW ein Personalkostenzuschuss für die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich Information und Beratung zu neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen gewährt. Dieser Zuschuss beinhaltet auch ist die Vorhaltung einer wöchentlichen Sprechstunde in Bochum. Am 10. Mai 2012 wurde in Zusammenarbeit mit dem Sekten-Info NRW Informationsveranstaltung “Kindeswohlgefährdung durch neue religiöse Gemeinschaften” mit 88 Teilnehmern durchgeführt. eine Die fachliche Beratung und Zusammenarbeit mit dem Jugendamt bei der Durchführung von Veranstaltungen mit Schulklassen und Multiplikatoren wird gewährleistet. 89 Projektpläne 2012 Mit dem Leiter der Abteilung Kinder- und Jugendarbeit wurden Anfang des Jahres 2012 Zielvereinbarungen getroffen, die in Form von Projektplänen erfasst und abgebildet wurden. Für jedes Ziel wurde jeweils ein Projektplan erstellt. Die Rückmeldung über den Projektstand erfolgte quartalsmäßig an das Controlling. Für die Auswertung wurde die Skalierung erfüllt ☺, offen  und nicht erfüllt , zugrunde gelegt. Auswertung der Projektpläne für 2012: Einhaltung Projektplan Status Allgemeine Sicherheitsunterweisung erfüllt ☺ Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2015 - 2019 erfüllt ☺ Schulsozialarbeit BuT (Bildung und Teilhabe) erfüllt ☺ BBM- was geht? (Berufsbildungsmesse) erfüllt ☺ Graffiti Projekt erfüllt ☺ erfüllt ☺ erfüllt ☺ BuT Aufbau eines Beratungs- und Servicecenter erfüllt ☺ Vom Kinderbüro zum Familienbüro offen  in Arbeit Broschüre der Bochumer KJFH offen  in Arbeit Komm auf Tour 2012 erfüllt ☺ Projekt: Bereithalten von bedarforientierten pädagogischen Angeboten für benachteiligte Kinder in KJFH Förderung interkultureller Kompetenzen, Förderung von Toleranz 90 Bemerkung entfällt - Produktgruppe 3603 Adoption, Pflegefamilien, Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen Abteilung 5101 Besondere Sozialpädagogische Fachdienste Produkt, Beschreibung, Produktziele, gesetzliche Grundlagen Die Produktgruppe 3603 gliedert sich in folgende Produkte: ► Gerichtshilfen, Ambulante und Stationäre HzE* (vgl. Hilfen zur Erziehung) ► Förderung freier Träger (HzE) * (vgl. Hilfen zur Erziehung) ► Adoption und Pflegefamilien Adoption und Pflegefamilien Beschreibung: Sicherstellen des Anspruchs auf Hilfe zur Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung im Elternhaus nicht (auch nicht mit ambulanter Hilfe) gewährleistet ist. Ziele: Kindern, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können, vorübergehend (in Notsituationen) oder auf Dauer eine andere Familie zur Verfügung zu stellen. Für Säuglinge und Kinder, die zur Adoption freigegeben wurden, eine neue Familie zu finden, in der sie rechtlich abgesichert dauerhaft leben können. Überprüfung und gerichtliche Stellungnahme bei so genannten „Stiefelternadoptionen“, also bei Adoptionsanträgen von angeheirateten neuen Lebenspartnern des leiblichen Elternteils. Gutachterliche Stellungnahmen (Sozialberichte) bei Auslandsadoptionen. Gesetzliche Grundlagen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) Personal Mitarbeiter/innen der “Besonderen Sozialpädagogischen Fachdienste” Leitung Detlef Kühlborn Verwaltung 3 Pflegekinderdienst gesamt 11 Adoption 1 Bereitschaftspflege städtische Mitarbeiter 1 AWO* 1 Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen * vertragliche Regelung in diesen Arbeitsbereichen- Kooperationsvertrag 91 4 Finanzielles Das Gesamtbudget der Sozialpädagogischen Fachdienste betrug 8.502.371,- Euro Produkt Adoption und Pflegefamilien und Sozialpädogisch Betreutes Wohnen Prozentuale Verteilung Teilprodukte 1.36.03.01.01 Adoption 3.360 0,04% 1.36.03.02.12 Sozialbetreutes Wohnen 228.277 2,68% 1.36.03.01.02 Bereitschaftspflege 764.682 8,99% 1.36.03.01.03 Pflegefamilien 7.506.052 88,28% Abbi ldung 22-Budget Sozialpäd. Fachdienste Zahlen, Daten, Fakten Adoptionen 2008 abgeschlossene (Fremd-) Adoptionen 2009 2010 2011 2012 3 2 5 5 10 10 17 12 18 10 3 3 1 5 7 22 28 43 39 43 Sozialberichte für Auslands- Adoptionen 2 2 1 2 3 Biographiearbeit - - 75 73 Verwandten- und Stiefvater- Adoptionen in Adoptionspflege befindliche Kinder Adoptionsbewerber 92 78 Pflegekinder § 33 KJHG Betreute Pflegekinder insgesamt: 2008 2009 2010 2011 355 373 390 386 390 2012 – davon in Erziehungsstellen 59 59 69 67 66 – davon in Verwandtenpflege 89 94 102 118 129 300 313 328 329 332 Neuvermittlungen von Pflegekindern 50 41 40 36 36 Neuzugänge wegen Zuständigkeitswechsel nach § 86 Abs.6 SGB VIII 20 8 16 17 19 Beendigung von Pflegeverhältnissen 18 20 15 25 23 Ungeplante Abbrüche 10 8 13 13 7 Beendigung durch Zuständigkeitswechsel nach § 86 Abs.6 SGB VIII 17 9 25 25 40 Ergänzende Hilfen für Pflegefamilien 46 55 52 66 75 Pflegefamilien insgesamt Bereitschaftspflege 2008 2009 2010 2011 Anzahl der untergebrachten Kinder 77 64 44 72 64 Beendigung der Bereitschaftspflege 72 74 41 68 63 Rückkehr in eigene Familie 37 45 18 40 34 Wechsel in Dauerpflegestellen 26 25 16 20 13 Wechsel in Verwandtenpflege 5 3 6 3 2 Wechsel in Heimpflege 3 4 2 5 14 35 27 29 25 33 Anzahl der Bereitschaftspflegefamilien 93 2012 Besondere Projekte, Veranstaltungen Pflegekinderdienst Auch 2012 wurden für Pflegeeltern Themenabende und Seminare angeboten. Neben „Erste Hilfe am Kind“ und „Umgang mit Adoptiv- und Pflegekindern in schwierigen Situationen“ an zwei Abenden gab es das Tagesseminar „Stärke statt Macht – gewaltloser Widerstand im erzieherischen Alltag“ und als Wochenendseminar mit Kinderbetreuung „Entlastung schaffen für Pflegeeltern“. Zum Jahresende wurde zudem eine Nikolausfeier ausgerichtet. Bundesweit ist es schwieriger geworden, Menschen für die Aufgabe zu gewinnen, ein Pflegekind aufnehmen. Um Pflegeeltern zu unterstützen und neue Familien zu erreichen, wurde 2012 eine Werbekampagne gestartet. Zur Unterstützung wurden aktuelle Flyer und Plakate erstellt. Im Jahr 2013 soll diese Kampagne mit Pressearbeit, Informationsveranstaltungen und einem großen Familienfest fortgesetzt werden. Auch ein Fachtag zum Thema „Bindung und Bindungsstörungen“ ist geplant. Mit den Kollegen und Mitarbeiter/innen des Sozialen Dienstes findet ein regelmäßiger Austausch statt. Zusätzlich ist es gelungen, mit den Familienrichtern einen runden Tisch zu Schwerpunktthemen wie „Verfahrensdauer“ und „Umgangskontakte“ zu veranstalten. Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen (SBW) Gesetzliche Grundlage der Arbeit im Sozialpädagogisch Betreuten Wohnen (SBW) sind die '' 34 ff SGB VIII. Ziel ist es, älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf dem Weg in die Selbständigkeit Unterstützung und Hilfe zu gewähren. Für die betreuten Jugendlichen werden Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet. Vorübergehend ist für die Jugendlichen die Unterkunft in einem der drei städtischen Wohnprojekte möglich. In einem regelmäßig stattfindenden Arbeitskreis erfolgt der Austausch zwischen dem kommunalen und freien Trägern, die im Bereich des SBW tätig sind. Neukonzeption In 2012 wurde die Arbeit des SBW auf eine neue Konzeption umgestellt. Ab 2012 arbeitet das städtische SBW „nur“ noch in Form von ambulantem und stationärem Clearing. Natürlich wurden die „Altfälle“ (Betreuung in der eigenen Wohnung) im Rahmen der Hilfeplanung noch weitergeführt. 2012 konnten insgesamt 15 Altfälle beendet werden. Zehn stationäre Clearingfälle konnten in 2012 beendet werden. Zum 31.12. 2012 wurden noch neun Jugendliche/ junge Erwachsene betreut. Bei den ambulanten Fällen konnten sechs beendet werden. Drei Fälle wurden zum Ende des Jahres noch betreut. Insgesamt war die Umstellung mit viel Arbeitsaufwand verbunden, konnte aber insgesamt erfolgreich gestaltet werden. In 2013 soll eine Evaluation der Neuausrichtung durchgeführt und wenn nötig, Änderungen / Verbesserungen am Konzept vorgenommen werden. 94 Wochenendfreizeit mit Jugendlichen In der Zeit vom 28.09. - 01.10.12 fand mit acht Jugendlichen des SBW der Stadt Bochum nebst Betreuern eine Freizeit in Holland, Kouderkerke, statt. Die Maßnahme war wieder ein voller Erfolg. Projektpläne 2012 Mit dem Leiter der Abteilung Besondere Sozialpädagogische Fachdienste wurden Anfang des Jahres 2012 Zielvereinbarungen getroffen, die in Form von Projektplänen erfasst und abgebildet wurden. Für jedes Ziel wurde jeweils ein Projektplan erstellt. Die Rückmeldung über den Projektstand erfolgte quartalsmäßig an das Controlling. Für die Auswertung wurde die Skalierung erfüllt ☺, offen  und nicht erfüllt , zugrunde gelegt. Auswertung der Projektpläne für 2012: Projekt: Allgemeine Sicherheitsunterweisung / Arbeitsschutz Einhaltung Projektplan Status erfüllt ☺ Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen offen  Pflegekinderdienst offen  95 Bemerkung Die Austauschgespräche mit allen SD-Gruppen werden noch durchgeführt Die Austauschgespräche mit allen SD-Gruppen werden noch durchgeführt - Produktgruppe 3603 Gerichtshilfen, Ambulante und Stationäre Hilfen zur Erziehung Abteilung 514 Sozialer Dienst Produkt, Beschreibung, Produktziele, gesetzliche Grundlagen Die Produktgruppe 3603 gliedert sich in folgende Produkte: ► Gerichtshilfen, Ambulante und Stationäre HzE ► Förderung freier Träger (HzE) ► Adoption und Pflegefamilien* *vgl. Besondere Sozialpädagogische Fachdienste Beschreibung: Sicherstellen des Anspruchs auf Hilfe bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Ziele:       Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen familienerhaltend zu arbeiten Kindern, die nicht in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen können, vorübergehend oder auf Dauer eine andere Familie zur Verfügung stellen und sie während dieser Zeit intensiv zu begleiten Durch frühzeitige Unterstützungen und Interventionen in Familien dissoziale Entwicklungen von Kindern und Jugendlichen zu verhindern Mit präventiven, sozialräumlichen Maßnahmen problematische Entwicklungen in Familien frühzeitig erkennen, damit Kinder vor traumatischen Erlebnissen, die sie durch Vernachlässigungen erfahren, geschützt werden Kindern ihr Recht auf ein Leben ohne Gewalterfahrungen zu ermöglichen. Gesetzliche Grundlagen: Als gesetzliche Grundlagen für die Arbeit des Sozialen Dienstes sind vorrangig Art. 6 GG, §§ 1, 2, 19, 20 und 27 ff SGB VIII einschl. BKiSchG, BGB und JGG zu nennen. Die Abteilung Soziale Dienste setzen den gesetzlichen Auftrage durch folgende Maßnahmen um:  Sicherstellung des Schutzauftrages von Kindern und Jugendlichen  Beratung und Unterstützung von Eltern und anderen Erziehungsberechtigten  Entwicklung von passgenauen Angeboten ergänzender Erziehungsmaßnahmen  Schaffung positiver Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien  Sicherung und Ausbau eines verbindlichen Netzwerks zum Schutz und zur Förderung von Kindern und Jugendlichen  Vertretung und Begleitung von jugendlichen und heranwachsenden Straftätern im Strafverfahren 96 Personal Mitarbeiter/innen des Sozialen Dienstes Leitung Frau Piedboeuf-Schaper Verwaltung 29 (einschl. Wirtschaftlicher Erziehungshilfe) Sozialer Dienst 70 Jugendgerichtshilfe 10 Trainees 4 Initiativen Nachbarschaft 3 und Honorarkräfte Der soziale Dienst gliedert sich im Rahmen der sozialräumlichen Arbeit in sechs Bezirke. Sozialer Dienst in Gruppen nach Stadtbezirken Bezirk Für den Stadtbezirk zuständige Mitarbeiter/innen der Jugendgerichtshilfe* Mitarbeiter/innen Mitte 11 2 Wattenscheid 16 2 Nord 13 1,5 Ost 14 1.5 Süd 8 1 Süd-West 8 1 *zuzüglich ein/er Mitarbeiter/in in Leitungsfunktion Wirtschaftliche Jugendhilfe und Verwaltung 29 Mitarbeiter/innen Initiativen Nachbarschaft städtische Mitarbeiter Initiative Querenburg Peter-Parler-Weg 7 1 hauptamtliche Kraft Initiative Nachbarschaft Luchsweg 13 1 hauptamtliche Kraft Initiative Nachbarschaft Sonnenleite 11 1 hauptamtliche Kraft Dependancen Ginsterweg, Hochstraße und Rosenbergtreff 97 Finanzielles Anteil der Produktgruppe 3603 Hilfen zur Erziehung am Gesamtaufwand des Jugendamtes (Amt 51) Anteil Produktgruppe 3603 am Gesamtaufwand Amt 51; 55.939.638 €; 36% Gesamtaufwand Amt 51 ohne 3603; 96.860.971 €; 64% Abbildung 23-3603 Zeitraum von 2004 bis 2012 Ausgabenentwicklung Hilfen zur Erziehung 45.000.000,00 40.000.000,00 35 35.000.000,00 30.000.000,00 2 .77 14 6 . 26 26 EUR 25.000.000,00 28 19 3.4 .07 32 6 .0 .75 4 3 69 4 .5 .42 8 3 5 .97 92 59 0.0 1 . .85 35 5 3 48 9.5 .91 15 5.3 .27 0 3 29 8.8 .04 20.000.000,00 15.000.000,00 10.000.000,00 5.000.000,00 0,00 2004 2005 2006 2007 2008 Haushaltsjahr Abbildung 24-HzE 98 2009 2010 2011 2012 Prozentuale Anteile Hilfen zur Erziehung ambulant/stationär H. f. j. Vollj. Gem. §§ 41/34 SGBVIII ; 2.702.105 7% H. f. j. Vollj. Gem. §§ 41/35a SGBVIII ; 1.229.051 3% Eingliederungshilfe ; 2.637.457 7% Inobhutnahmen ; 1.216.599 3% Ambul. Hilfezentren u. Maßn.fr. Träger ; 3.788.950 10% Teil/stationäre Unterbringung; 21.998.290 57% Ambulante Hilfen; 4.858.768 13% Abbildung 25-Budget HzE 25 Kostenentwicklung im Bereich Hilfen zur Erziehung (ambulant und stationär) im Zeitraum von 2002 - 2012 Mio Euro 20 Stationäre HzE Ambulante HzE 15 10 5 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Abbildung 26-Kostenentwicklung HzE 99 2009 2010 2011 2011 2012 Kostenentw icklung im Bereich "Stationäre Hilfen zur Erziehung" im Zeitraum von 1989 -2012 25 Mio EURO 20 15 10 5 19 89 19 90 19 91 19 92 19 93 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 0 Jahr Abbildung 27-HzE 1989-2012 100 Zahlen, Daten, Fakten, Strukturelles Gerichtshilfen, Ambulante und Stationäre Hilfen zur Erziehung Jugendgerichtshilfen Anklagen Jugendliche / männlich deutsch Heranwachsende/ männlich nichtdeutsch 350 deutsch 122 Jugendliche/ weiblich deutsch 90 Gesamt: nichtdeutsch 449 81 Heranwachsende/ weiblich nichtdeutsch 574 deutsch 12 Gesamt: 131 nichtdeutsch 11 672 Gesamt 1.246 Die Anzahl der Anklagen bei Jugendlichen ist im Jahr 2012 etwa gleichbleibend hoch wie im Vorjahr (571). Im Jahr 2010 waren 830 Anklagen zu verzeichnen. Somit zeigte sich im Jahr 2011 eine stark rückläufige Tendenz auf. Die Anklagen bei den Heranwachsenden sind im Jahr 2012 im Vergleich zu 2011 stark rückläufig (987). Diese Tendenz zeigt sich auch in dem Bereich der nichtdeutschen Jugendlichen/Heranwachsenden. Anklagen - nichtdeutscher Jugendlichen/Heranwachsender 2010 2011 2012 321 282 226 Eine Mitarbeiter/in der JGH (Jugendgerichtshilfe) nimmt seit Mitte 2012 die Jugendgerichtshilfe für einen Heranwachsenden in dem Terroristenprozess der Sauerlandzelle in Düsseldorf wahr. Dies erforderte im letzten Jahr die Teilnahme an 34 Gerichtsterminen in Düsseldorf. Nicht nur die Berichterstellung und die Begleitung des jungen Mannes, sondern auch die Teilnahme an den Gerichtsterminen nimmt einen enorme Zeit in Anspruch. Der ausführliche und gute Bericht der Bochumer JGH ist von dem Vorsitzenden Richter der Kammer besonders hervorgehoben worden! Der Prozess wird sich vermutlich noch bis zum Herbst 2013 hinziehen. In Kooperation mit dem Träger ViA (Verein für integrative Arbeit), dem JobCenter und der Bewährungshilfe hat die JGH in 2012 das vom Europäischen Sozialfond unterstützte Projekt PASST (Pädagogische Angebote für Sozialstundenleistende) durchgeführt. Jugendliche und Heranwachsende, die mehr als 100 Stunden Sozialen Hilfedienst auferlegt bekommen und keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen, haben in diesem Projekt die Möglichkeit in Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisse vermittelt zu werden. Sie erhalten über einen Zeitraum von 6 Monaten ein Kompetenztraining und die Chance in verschiedenen Berufsfeldern Arbeitsversuche zu starten. 24 Jugendliche haben an diesem Projekt teilgenommen. Das Projekt läuft noch bis Ende 2014. 101 Diversion männlich weiblich deutsch weiblich deutsch nichtdeutsch 234 60 124 17 Gesamt: 294 Gesamt: 141 435 Gesamt (männlich/ weiblich): 516-mal wurde das Diversionsverfahren von der Staatsanwaltschaft im Jahre 2011 eingeleitet. Mit einer Inanspruchnahme der Diversionsverfahren von 435 Fällen im Jahr 2012 ist das Gesamtaufkommen weiterhin rückläufig. Das Team der Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes Bochum. 102 Familien - und Vormundschaftsgerichtsverfahren Verfahren Familiengericht Verfahren in Zusammenhang Gefährdung des Kindeswohls §1666/1666a BGB Betroffene Kinder/Jugendliche 2004 22 34 2005 20 33 2006 33 65 2007 52 73 2008 42 67 2009 47 47 2010 50 78 2011 45 58 2012 55 55 Erstmalig sind im Jahr 2008 die familiengerichtlichen Verfahren differenziert erfasst worden: Jahr Trennung und Scheidung Familiengerichtliche Ermahnung Besuchskontakte Andere Berichte an Familien- und Vormundschaftsgerichte 2008 93 69 141 594 2009 154 39 157 486 2010 156 60 121 612 2011 251 37 132 675 2012 235 47 119 767 Trennung und Scheidung Trennungs- und Scheidungsberatungen werden grundsätzlich in der Fachstelle Sorgerecht des Familienpädagogischen Zentrums bearbeitet (vgl. Seite 121). Um eine Doppelung zu vermeiden, wird die Trennungs- und Scheidungsberatung und -begleitung von den Mitarbeiter/innen des SD bei Familien durchgeführt, die dem Sozialen Dienst durch Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung bekannt sind. Hierdurch fließen bereits erworbenen Kenntnisse in die Beratung mit ein. Die Fallzahlen im Bereich der Trennungs- und Scheidungsberatung und -begleitung sind auf einem ähnlichen hohen Niveau wie im Vorjahr. 103 Überprüfungen Kindeswohlgefährdung und häusliche Gewalt Im Jahr 2012 wurden erstmalig die Überprüfungen bei Kindeswohlgefährdung in der jugendamtlichen Software LogoData erfasst und monatlich an das Landesamt für Statistik in Düsseldorf übertragen. In den Anfängen gab es große Probleme bei der Nutzung der Software und der Erfassung der Daten. Als Ergebnis sind wesentlich geringere Zahlen erfasst worden als im Vorjahr. Dem Landesamt wurden 910 Meldungen/Überprüfungen übertragen. Im Jahr 2011 wurden im Sozialen Dienst 1.388 Überprüfungen erfasst. Die tatsächliche Arbeitsbelastung bestätigte nicht einen 25 % Rückgang der Überprüfungen im Rahmen von Kindeswohlgefährdung. Auch die gestiegenen Zahlen in den familiengerichtlichen Verfahren deuten nicht auf einen so starken Rückgang bei den Überprüfungen von Kindeswohlgefährdungen hin. In diesem Jahr wird die leichter zu handhabende Weblösung der Software LogoData im SD eingeführt, die hoffentlich zu einer genaueren Erfassung führen wird. Die Polizei meldete dem Sozialen Dienst 159 Einsätze zur häuslichen Gewalt bei Familien mit Kindern. Im letzten Jahr waren es 122 Meldungen. Aufgrund der Polizeimeldungen hat der Soziale Dienst des Jugendamtes Kontakt zu den Familien aufgenommen und Hilfe angeboten. Rufbereitschaft und KinderNotruf Die Bürger nutzen den Kindernotruf. Außerhalb der Öffnungszeiten des Jugendamtes gewährleistet das Ev. Kinder- und Jugendheim Overdyck die Rufbereitschaft. Das KinderNotruf Telefon ist auf die Leitzentrale der Feuerwehr Bochum geschaltet. Die Mitarbeiter/innen des Ev. Kinder- und Jugendheims Overdyck werden von der Feuerwehr über SMS auf Einsatzbedarfe hingewiesen und nehmen dann Kontakt mit den Anrufenden auf. An den vorliegenden Zahlen ist zu sehen, dass der seit dem 01.01.2008 installierte Kindernotruf immer mehr in Anspruch genommen wird. Die ernsthafte Nutzung des Kindernotrufes wird auch durch die Anzahl der von der Rufbereitschaft der ev. Stiftung Overdyck erstellten Protokolle belegt. 104 Erfassung – Rufbereitschaft KinderNotruf Jahr 2001 Protokollierte Telefonate 27 2002 32 7 39 2003 29 9 38 2004 36 7 43 2005 31 17 48 2006 34 9 43 2007 59 17 76 2008 96 (davon 49 Kindernotruftelefon) 30 (davon 12 Kindernotruftelefon) 126 (davon 61 Kindernotruftelefon) 2009 95 (davon 39 Kindernotruftelefon) 25 (davon 9 Kindernotruftelefon) 120 (davon 48 Kindernotruftelefon) 2010 111 (davon 60 Kindernotruftelefon) 27 (davon 7 Kindernotruftelefon) 138 (davon 67 Kindernotruftelefon) 2011 96 (davon 67 Kindernotruftelefon) 24 (davon 13 Kindernotruftelefon) 120 (davon 80 Kindernotruftelefon) 2012 notwendiger Einsatz in Familien 7 125 52 (davon 73 (davon 34 Kindernotruftelefon) Kindernotruftelefon) Insgesamt 34 177 (davon 107 Kindernotruftelefon) Jahr Erforderlicher Einsatz in Familien aufgrund der Meldungen durchgeführte Inobhutnahmen 2010 14 2011 13 2012 19 Die Auswertung zur Erfassung der Rufbereitschaft KinderNotruf zeigt auf, dass wie bereits in den vorherigen Jahren der Kindernotruf in Bochum-Wattenscheid am häufigsten gewählt wurde, trotz Vorwahl, die zu wählen ist. Im Stadtteil Bochum-Langendreer erfolgten ebenfalls erheblich mehr Einsätze als in anderen Bochumer Stadtteilen. Bei 49 Anrufen gab es keine räumliche Zuordnung zu einem Stadtteil. Dabei handelt es sich z.B. um Kinder oder Jugendliche, die sich in Bochum aufhalten, aber nicht hier gemeldet sind. Nach wie vor nutzen auch Bürger/innen aus anderen Kommunen den Kindernotruf. Sie werden dann von der Rufbereitschaft an die betreffende Stelle der zuständigen Kommune vermittelt. 105 Hilfen zur Erziehung Kostenentwicklung ambulante HzE von 2002 - 2012 10,0 Mio Euro 8,0 6,0 4,7 4,0 2,0 0,4 1,4 1,8 6,4 5,4 7,0 8,0 8,6 4,2 2,0 0,0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 ambulante HzE Abbildung 28-Ambl. HzE Ambulante Hilfezentren Die ambulanten Hilfezentren leisten ihre Arbeit nach wie vor im Rahmen des sozialräumlichen Konzeptes der Jugendhilfe in Bochum. In enger Kooperation mit dem Sozialen Dienst wird nicht nur vielfältige fallspezifische Arbeit in den Familien geleistet, sondern darüber hinaus auch fallunspezifische Hilfen in dem jeweiligen Stadtbezirk. Was unter einer fallspezifischen Hilfe zu verstehen ist, verdeutlichen nachfolgende Beispiele: Im Bezirk Mitte läuft erfolgreich ein Angebot in Kooperation mit der LWL-Klinik für Kinder von psychisch kranken Müttern. Andere Hilfezentren bieten folgende fallunspezifische Angebote an:       „starke Jungs“ und „starke Mädchen“ in Kooperation mit der Mansfeldschule Kleinkindgruppen in Übergangswohnheimen Elternkurse „Gesund leben“ Elterntraining und Spielangebote “Spiele ohne Strom“ Kreativangebote, sowie Krisenbewältigungsstrategien: „Voll im Griff“ PlanB in Streitsituationen Die fallunspezifischen Angebote sind eine wichtige Unterstützung für den präventiven Bereich der Jugendhilfe. 106 Inobhutnahmen Inobhutnahmen Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Anzahl 95 112 136 128 148 235 240 236 240 258 239 Hilfen zur Erziehung - Entwicklungsverlauf - Fälle und Belegtage Jahr Fälle Belegtage 2003 808 160.449 2004 863 146.083 2005 817 147.277 2006 872 150.594 2007 1.006 175.046 2008 1.116 201.640 2009 1.126 266.035 2010 935 241.702 2011 1.042 224.860 2012 1.151 235.288 Belegtageentwicklung der Hilfen zur Erziehung Belegtageentwicklung 2010 bis 2012 Belegtage 23.000 22.000 2012 - 235.288 2011 - 224.860 2010 - 240.181 21.000 20.000 19.000 18.000 17.000 16.000 Monate 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 2012 - 235.288 19.228 18.361 19.342 19.558 20.470 19.375 20.097 19.866 19.126 20.431 19.504 19.930 2011 - 224.860 19.017 17.321 18.798 18.956 19.508 18.876 19.759 18.827 17.531 19.563 18.524 18.180 2010 - 240.181 20.797 18.690 19.987 20.181 20.431 19.211 20.133 19.669 18.486 21.732 20.491 20.373 Abbildung 29-Belegtage 107 Initiativen Nachbarschaft Initiativen Nachbarschaft Standorte Initiativen Initiative Querenburg, Peter-Parler-Weg 7 Initiative Nachbarschaft, Luchsweg 13 Initiative Nachbarschaft, Sonnenleite 11 Initiative Nachbarschaft, Alte Markstraße Nr. 47 Personelle Ausstattung 1 hauptamtliche Kraft und Honorarkräfte 1 hauptamtliche Kraft und Honorarkräfte 1 hauptamtliche Kraft und Honorarkräfte Träger: Initiative Pro Steinkuhl Sozialer Dienst Das Leitungsteam des Sozialen Dienstes Trainees Auch in 2012 konnte der Soziale Dienst wieder an dem Traineeprogramm teilnehmen und Absolventen der Fachhochschulen qualifizieren. Neben den 3 Trainees im Sozialen Dienst und einer Kraft in der Jugendgerichtshilfe nutzten auch Trainees aus anderen Fachbereichen des Dezernates unsere Hospitationsangebote, um die Arbeit im Bereich der Hilfen zur Erziehung und des Kinderschutzes kennen zu lernen. Gegen Ende des Jahres konnten die geschulten Trainees in reguläre Planstellen übernommen werden und unterstützen jetzt unsere Arbeit. Wiederbesetzungen Gleich zu Beginn des Jahres 2012 mussten drei neue Stellen besetzt werden, da Mitarbeiter/innen in den Mutterschutz gegangenen sind. Im Juli wurde die Stelle der Koordination der Jugendgerichtshilfe in einem Auswahlverfahren besetzt. Im September 108 mussten sechs Stellen wiederbesetzt werden, da Mitarbeiter/innen den Sozialen Dienst verlassen haben. Wir konnten bei dieser Besetzungsrunde auf vier qualifizierte Trainees zurückgreifen, die sich erfolgreich dem Auswahlverfahren gestellt haben. Darüber hinaus haben sich Mitarbeiter/innen aus der BuT-Schulsozialarbeit (But = Bildung und Teilhabe) beworben, die durch ihre Tätigkeit in den Schulen die Arbeit des Sozialen Dienst kennen und schätzen gelernt haben. Zwei Bewerberinnen arbeiten jetzt im Sozialen Dienst. Personalbemessung Eine Personalbemessung erfolgt im Jahr 2013 auf der Grundlage der Anzahl der Mitarbeiter/innen aus dem Jahr 2012. Besondere Projekte, Veranstaltungen Die Arbeitsgruppe Ost hat in ihrem Haus in Bochum-Werne in der Kreyenfeldstraße gemeinsam mit dem ambulanten Hilfezentrum am 19.10.2012 eine Bilderausstellung eröffnet. Die Bilder haben Kinder, die im ambulanten Jugendhilfezentrum betreut werden, für ihr Jugendamt gemalt. Die Bilder hängen nach wie vor im Amtshaus Werne und erfreuen die Mitarbeiter/innen jeden Tag. 109 Weltkindertag in Wattenscheid Der Soziale Dienst in Wattenscheid organisiert seit Jahren den Weltkinderspieltag im Stadtbezirk. Seit 2009 wird in Wattenscheid der Weltkindertag jährlich mit einem eigenen Kinderfest im Stadtgarten gefeiert. Entstanden ist die Idee in der Sozialraumkonferenz Wattenscheid-Mitte und wird aktiv unterstützt durch die Bezirksvertretung Wattenscheid. 2012 wurde das 3-stündige Bühnen- und Rahmenprogramm (Spiele- und Bewegungsangebote) wie immer allein durch ansässige Familienzentren, Freizeithäuser, Schulen, die Bochumer Biker IG, Kindertagesstätten, HSME (Humanitäre Solidarität Middle East e.V., das Ev. Kinder- und Jugendhaus und vieler anderer gestaltet. Motto: Da bewegt sich WAT! Zu ausgesprochen familienfreundlichen Preisen konnte sich jeder gut mit Würstchen, Reibeplätzchen, Kuchen, Crepes, Falafel und Getränken versorgen. Wat’n Fest! Im Jahr 2013 wird am 20.09.2013 das 5. Wattenscheider Kinderfest zum Weltkindertag gefeiert: Alle sind herzlich eingeladen! 110 Projektpläne 2012 Mit der Leiterin der Abteilung Sozialer Dienst wurden Anfang des Jahres 2012 Zielvereinbarungen getroffen, die in Form von Projektplänen erfasst und abgebildet wurden. Für jedes Ziel wurde jeweils ein Projektplan erstellt. Die Rückmeldung über den Projektstand erfolgte quartalsmäßig an das Controlling. Für die Auswertung wurde die Skalierung erfüllt ☺, offen  und nicht erfüllt , zugrunde gelegt. Auswertung der Projektpläne für 2012: Projekt: Einhaltung Projektplan Status Allgemeine Sicherheitsunterweisung / Arbeitsschutz erfüllt ☺ Internetauftritt des Jugendamtes erfüllt ☺ Entwicklung ambulanter Hilfen erfüllt ☺ JGH Statistik LogoData in Verbindung mit 510 erfüllt ☺ 111 Bemerkung verschoben auf 2013 - Produktgruppe 3604 Institutionelle Bildung und Beratung Abteilung 51 FPZ - Familienpädagogisches Zentrum Produkt, Beschreibung, Produktziele, gesetzliche Grundlagen Die Produktgruppe gliedert sich in folgende Produkte: ►Familienbildung und Beratung ►Schulpsychologische Beratung Familienbildung Gesetzliche Grundlagen: Die Familienbildungsstätte der Stadt Bochum (FBS) ist eine nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG) des Landes Nordrhein- Westfalen anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung und leistet institutionelle Familienbildung. Als Teil des „Familienpädagogischen Zentrums“ des Jugendamtes entwickelt sie ein kommunales, am WbG NRW (Weiterbildungsgesetz) und am Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG (Sozialgesetzbuch, Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe) orientiertes Bildungsangebot für Bochumer Familien und interessierte Bürgerinnen und Bürger. Die Finanzierung der FBS erfolgt sowohl mit Landesmitteln als auch mit kommunalen Mitteln. Das Angebot der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum ist nach den geltenden Förder- und Abrechnungsregelungen des WbG NRW zu 100% zum “Angebot der Weiterbildung” und zu 75 % zu den “Angeboten nach dem KJHG” zuzuordnen. Ziele: Ziel der Familienbildungsstätte ist es, in Zusammenarbeit mit den Familienbildungsstätten der anderen Träger flächendeckend für Bochum familienunterstützende Bildungsangebote für Menschen in allen Lebensphasen und in den verschiedensten Lebenssituationen zu schaffen. Mit dem umfangreichen und vielseitigen Kursangebot sollen junge Familien in ihrer Elternkompetenz gestärkt werden, Menschen in allen Lebensphasen und Lebenssituationen mit Kursen zur Gesundheitsförderung und Alltagsbewältigung Hilfestellung bei der Orientierung zur Lebensgestaltung erhalten und der Dialog zwischen den Generationen gestärkt werden. Erziehungsberatung Die Aufgabe der Erziehungsberatung besteht darin, Hilfen für junge Menschen und ihre Sorgeberechtigten, Unterstützung bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme, sowie bei Trennung und Scheidung zu gewähren. Hilfe bedeutet dabei Diagnostik, Beratung oder Therapie für die /den einzelne/n Klienten/in mit besonderen Problemlagen in den Bereichen Erziehung, Entwicklung oder Beziehung. Dies kann aber auch präventive Maßnahmen im Sinne von offenen Sprechstunden, Elternabenden, Seminaren etc. in anderen Einrichtungen zu o. g. Themen beinhalten. Ziele: Das Ziel ist dabei, eine flächendeckende und bedarfsorientierte niederschwellige Versorgung an Erziehungsberatung in Bochum sicherzustellen. Die Leistungen institutioneller Erziehungsberatung bestehen in Beratung von Eltern, Kindern und Jugendlichen, präventiven Maßnahmen, sowie Unterstützung von anderen Fachkräften. Die Nachfragen bezüglich fallübergreifender Leistungen (Präventive Angebote, z.B. offene Sprechstunden in Famili112 enzentren, Elternabende in den Sozialräumen etc., aber auch die Unterstützung anderer Fachkräfte der Jugendhilfe) haben zugenommen. Gesetzliche Grundlagen: Die gesetzlichen Grundlagen der Aufgaben der Erziehungsberatung sind in den §§ 17, 18, 28 KJHG/ SGB VIII zu finden. Ambulante Eingliederungshilfe "Seelische Behinderung" Die Clearingstelle ist für die Steuerung der Leistungserbringung durch Einrichtungen von Trägern der Freien Jugendhilfe bzw. von privaten Anbietern zuständig. Dabei wird sie auf Antrag von Sorgeberechtigten tätig. (vgl. Jahresbericht der Erziehungsberatungsstellen mit weitergehender und umfassender Berichterstattung zu diesem Thema). Ziele: Ziel war es, innerhalb der knappen gesetzlichen Frist von insgesamt fünf Wochen ab Antragstellung, die fachlich adäquaten Fördermaßnahmen für Anspruchberechtigte zu klären und zuzuweisen. In der Regel ist dies gelungen. Gesetzliche Grundlagen: Gesetzliche Grundlage für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen von Leistungen der Eingliederungshilfe durch die Clearing- und Diagnostikstelle ist § 35 a KJHG/SGB VIII. Fachstelle Sorgerecht Beschreibung: Die Fachstelle Sorgerecht fertigt auf Anfrage des Gerichts Stellungnahmen in strittigen Familiensachen an. Ziel ist es, den Richterinnen und Richtern Entscheidungshilfen aus der Sicht der Jugendhilfe zu geben. Dies betrifft sowohl das Familiengericht in Bochum, als auch im Rahmen von Amtshilfeersuchen - Familiengerichte in anderen Städten und darüber hinaus Stellungnahmen für das Oberlandesgericht Hamm. Gesetzliche Grundlagen: Grundlage für das Handeln sind § 50 SGB VIII sowie § 162 FamFG im Sinne einer Beteiligung der Jugendhilfe bei Gericht in Trennungs- und Scheidungsverfahren, bei denen Kinder betroffen sind. Schulpsychologische Beratungsstelle Schulpsychologische Beratung unterstützt sowohl Schülerinnen / Schüler und Eltern, als auch Lehrkräfte und Schulleitungen bei schulbezogenen Problemen. Dabei sollen Individualberatung und Schulberatung / Systemberatung bzgl. der Arbeitsanteile in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Die Stadt Bochum hat auf der Basis eines Vertrages zwischen der Kommune und der Landesregierung NRW mit Wirkung zum 01.02.2008 eine Schulpsychologische Beratungsstelle eingerichtet. Der Vertrag sieht einen Stellenumfang von 3 Psychologenstellen vor, von denen zwei vom Anstellungsträger Land und eine von der Kommune getragen werden. Die Konzeption wurde 2010 in der Vereinbarung zum Regionalen Einsatzmanagement zwischen Kommune und Bezirksregierung Arnsberg fortgeschrieben, wobei ein Ziel die weitere Steigerung der Systemberatung ist. 113 Personal Mitarbeiter/innen im Familienpädagogisches Zentrum Institutsleitung Franz Heuer Familienbildungsstätte Leitung Familienbildungsstätte Gisela Mühlenberg Verwaltung 2 Fachbereichsleitungen 3 Honorarkräfte 130 Erziehungsberatungsstellen Anmeldung / Sekretariat / Servicepoint 5 Verwaltung 1 Psychologie / Psychotherapie 5 Pädagogen 2 Sozialarbeit/ Sozialpädagogik 10 Heilpädagogik 3 Honorarkräfte 14 Clearing- und Diagnostikstelle Anmeldung / Sekretariat 1 Verwaltung 1 Psychologie / Psychotherapie 2 Heilpädagogik / Rehabilitationspädagogik 2 Fachstelle Sorgerecht: Anmeldung / Sekretariat 1 Sozialarbeit/ Sozialpädagogik 5 Schulpsychologische Beratungsstelle Anmeldung / Sekretariat 1 Psychologie / Psychotherapie 4 Honorarkräfte 2 114 (davon 2 im Landesdienst) Finanzielles Der Gesamtaufwand des Jugendamtes betrug 152.800.609 Euro Anteil der Produktgruppe 3604 Institutionelle Bildung- und Beratung am Gesamtaufwand des Jugendamtes (Amt 51) Anteil Produktgruppe 3604 am Gesamtaufwand Amt 51; 3.896.318 €; 3% Gesamtaufwand Amt 51 ohne 3604; 148.904.291 €; 97% Abbildung 30-3604 Produktgruppe 36 04 Budget in Höhe von 1.584.869 Euro (Transferaufwand, Aufwand für Sach- und Dienstleistungen, Sonstiger ordentlicher Aufwand) Budgetaufteilung Produktgruppe Institutionelle Bildung und Beratung Haushaltsjahr 2012 Familienbildungsarbeit 284.612 € 18% Ambulante Eingliederungsh. "Seel. Beh." 754.697 € 48% Städt. Erziehungsberatung Schulberatungsstelle 257.838 € 16% Förderung freier Träger 287.721 € 18% Abbildung 31-Budget 3604 115 Zahlen, Daten, Fakten, Strukturelles Der Leistungsbereich der Produktgruppe „Institutionelle Bildung und Beratung“ wird durch das Institut „Familienpädagogisches Zentrum“ (51 FPZ) abgedeckt. Diese Organisationseinheit gliedert sich in folgende Tätigkeitsfelder/Arbeitsgruppen: • • • • Familienbildungsstätte (FBS) Erziehungsberatungsstellen (EBn) - inkl. „Blickpunkt Kind“ und „Clearing- und Diagnostikstelle Seelische Behinderung (CDS)“ Fachstelle Sorgerecht (FSR) Schulpsychologische Beratungsstelle (SchulPB) Die Arbeitseinheiten bieten ihre Leistungen dezentral in den Bezirken in den Familienbildungsstätten (FBS) und Erziehungsberatungsstellen (Ebn) oder zentral an. Sie sind an sieben Standorten untergebracht. Familienbildung Familienbildungsstätte der Stadt Bochum Zechenstraße 10 Familienbildungsstätten freier Träger: Kath. Familienbildungsstätte, Am Bergbaumuseum 37 Kath. Familienbildungsstätte, Im Gertrudenhof 25 DRK Familienbildungswerk, Hauptstr. 312 Ev. Familienbildungsstätte Tabea, Westring 26 a 116 Familienbildungsstätte Anzahl Fachbereich Familie - Erziehung Partnerschaft Gesund leben im Familienalltag Textiles Gestalten, Mode und Kreativität Kochen und Kultur Älterwerden und Familie Summe Kurse Unterrichtsstunden Teilnehmer/ innen gesamt Kinder Frauen Männer 387 6.715 6.497. 2.712 3.406 379 61 858 802 2 747 53 61 1.555 604 78 521 5 60 322 744 240 394 110 66 1.097 817 0 710 107 635 10.547 9.464 3.032 5.778 654 Familienbildungsstätte Die Familienbildungsstätte der Stadt Bochum hat in 2012 auch wieder zahlreiche Kurse für Bochumer Bürger/innen und Familien angeboten. Das gesamte Programm der Familienbildungsstätte umfasst Kursangebote in den fünf Fachbereichen • • • • • Familie – Erziehung – Partnerschaft Gesundleben im Familienalltag Textiles Gestalten, Mode und Kreativität Kochen und Kultur Älterwerden in der Familie Das jeweils aktuelle Programm finden Interessenten/innen immer im Internet unter www.bochum.de/familienbildungstaette. Besondere Projekte der Familienbildungsstätte waren das Landesprojekt Elternstart NRW und das Bundesprojekt „Elternbegleitung Plus“. Elternstart NRW Das Familienministerium in Nordrhein-Westfalen hat in 2012 mit „Elternstart NRW“ ein neues über das Land finanziertes Eltern-Kind-Kurs-Programm der anerkannten Familienbildungsstätten für Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr ins Leben gerufen. An der Entwicklung des Konzeptes auf Landesebene war die Leiterin der Familienbildungsstätte Frau Mühlenberg in einer Projektgruppe beteiligt. Alle Eltern können seitdem auch in Bochum an einem kostenlosen Eltern-Kind-Kurs oder an einem offenen Babytreff mit 5 Treffen á 1 ½ Stunden teilnehmen und so die Angebote der Familienbildung kennenlernen. Im Jahr 2012 haben in der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum bereits 32 solcher Kurse stattgefunden. Nahezu alle Teilnehmer/innen dieser Kurse haben dann auch die nachfolgenden Bochumer Kurse der „Gute Start ins Leben“ besucht. 117 Elternbegleitung plus Im Rahmen des Projektes „Elternchance ist Kinderchance“ auf Bundesebene hat sich die Familienbildungsstätte um die Teilnahme an dem Projekt als ein Modellstandort „Elternbegleitung Plus“ beworben und ist als einer von 100 Modellstandorten in Deutschland ausgewählt worden. Für die Jahre 2012 bis 2014 erhält die Familienbildungsstätte eine Fördersumme (von insgesamt 30.000 €) für den Auf- und Ausbau von Elternbildungsangeboten in neuen Kooperationen mit Bochumer „Schwerpunkt-Kitas“ und anderen Kindertageseinrichtungen. Das erste Projektjahr 2012 ist bereits sehr erfolgreich gelaufen. Es wurden einige neue Kursangebote mit neuen Kooperationspartnern durchgeführt. Viele neue Familien konnten mit diesen niederschwelligen Angeboten erreicht werden. Familienberatung Städtische Beratungsstellen Erziehungsberatungsstelle Bochum-Mitte, Zechenstr.10 Erziehungsberatungsstelle Mitte, Zechenstr. 10 Erziehungsberatungsstelle Bochum-Wattenscheid, Friedrich-Ebert-Str.7 Erziehungsberatungsstelle Bochum-Nord, Harpener Hellweg 77 Erziehungsberatungsstelle Ost, Carl-von-Ossietzky-Platz 1 Erziehungsberatungsstelle Bochum-Südwest, Am Sattelgut 3 Evangelische Beratungsstellen Evangelisches Beratungszentrum für Ehefragen, Erziehungsfragen und Lebensfragen, Westring 26 Katholische Beratungsstellen Katholische Beratungsstelle für Erziehungsfragen und Familienfragen Ostermannstraße 32 Katholische Beratungsstelle in Erziehungs- und Familienfragen in Kooperation mit dem katholischen Hochschulzentrum (KOM) Sonstige Beratungsstellen Kinderhilfeambulanz Pluspunkt des Caritasverbandes 118 Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche in den Stadtbezirken: Mitte Wattenscheid Südwest Nord Ost 19 Beschäftigte der Bereiche Psychologie, Pädagogik, Sozialtherapie, Sozialarbeit, Erzieherin sowie 14 Honorarkräfte Angebote der Einrichtung in den Bereichen Gesamtfälle 1.105 abgeschlossene Beratungsfälle 889 davon Beratungen mit .... Alleinerziehenden 447 Familien mit Migrationshintergrund 199 Trennungs- und Scheidungsberatung inklusive Mediation 308 Altersverteilung der Klientel 120 100 80 weibl. 60 männl. 40 20 0 > 3 J. > 6 J. > 9 J. > 12 J. > 15 J. > 18 J. > 21 J. > 24 J. > 27 J. Abbildung 32-Beratungsstellen Ambulante Eingliederungshilfe "Seelische Behinderung" durch die Clearing- und Diagnostikstelle „Seelische Behinderung“ Angebot der Einrichtung Quantitative Angebote in 2012 Zuständigkeitsklärung und Beratung, - Antragsaufnahmen: Diagnostik und Bescheidung von - abschließend bearbeitete Anträge inkl. Anträgen auf ambulante Eingliedes Bearbeitungsrückstands aus dem derungshilfe Vorjahr: - Leistungsbewilligungen, * Fälle gem. § 35a SGB VIII: - lfd. Leistungen in Fällen (am Jahresende): 119 369 323 144 189 - beendete Fälle im Berichtsjahr: 121 Erziehungsberatungsstellen Dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom Februar 2012 entsprechend hat die Erziehungsberatungsstelle Mitte ihren Aufgabenschwerpunkt verändert und soll nun vor allem Fachkräfte des Sozialen Dienstes und der Kitas mit Beratung und Diagnostik unterstützen. Dafür ist das Team neu zusammengesetzt worden und weist nun kinder- und jugendpsychotherapeutisches, heilpädagogisches und systemisch-beraterisches Know-How auf. Seit September 2012 ist in der neuen Konstellation und mit veränderten Aufgaben die Arbeit in der Erziehungsberatungsstelle Mitte aufgenommen worden. Aufgrund ihres Alleinstellungsmerkmals hat die Beratungsstelle auch eine spezielle Bezeichnung erhalten; sie nennt sich nun „Blickpunkt Kind – Ambulanz für Beratung und Diagnostik in der Jugendhilfe“. Es wurde ein Flyer erstellt, aus dem auch die angebotenen Leistungen hervorgehen. Insgesamt wurden im 4. Quartal folgende Leistungen erbracht: • Konzeptentwicklung und Vorstellungen in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen • Arbeit in 3 Familienzentren im Bezirk Mitte (Sprechstunden, Elternabende, Supervision, Planungsgespräche: 26) • Teilnahme an 8 Fallkonferenzen • Insgesamt 7 kollegiale Reflexionen in bezirklichen Gruppen des Sozialen Dienstes. • Einzelfallarbeit in der EB in besonderen Fällen (3). Für das Jahr 2013 ist eine umfangreiche Evaluation vorgesehen. 120 Fachstelle Sorgerecht Stellungnahmen in Familiensachen für das Familiengericht Angebot der Fachstelle Sorgerecht Stellungnahmen in Familiensachen (Trennung/Scheidung) für das Quantitative Angebote in 2012 Stellungnahmen für Gerichte . . . - Familiengericht Bochum in Familiengerichtsverfahren: - andere Gerichte im davon - Rahmen der Amtshilfe - Stellungnahmen für das OLG: 38 - des OLG Hamm - Amtshilfe-Ersuchen: 16 - Einleitungen von begleitetem Umgang: 27 Einleitung von begleitetem Umgang 121 646 Schulpsychologische Beratungsstelle Schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Bochum, Liboriusstr. 39 Angebot der Schulpsychologischen Beratungsstelle Quantitative Angebote in 2012 Individualberatung von Schülern, deren Eltern und Lehrkräften zu schulischen Problemen abgeschlossene Fälle der Individualberatung: 146 anonyme Beratung von Eltern: 100 Stunden Fallübergreifende Beratung schulischer Fachkräfte Beratung, Coaching, Fortbildung von Lehrkräften und Schulsozialarbeitern: 831 Stunden Projektpläne Mit dem Leiter der Abteilung Institutionelle Bildung und Beratung wurden Anfang des Jahres 2012 Zielvereinbarungen getroffen, die in Form von Projektplänen erfasst und abgebildet wurden. Für jedes Ziel wurde jeweils ein Projektplan erstellt. Die Rückmeldung über den Projektstand erfolgte quartalsmäßig an das Controlling. Für die Auswertung wurde die Skalierung erfüllt ☺, offen  und nicht erfüllt , zugrunde gelegt. Auswertung der Projektpläne für 2012: Einhaltung Projektplan Status Allgemeine Sicherheitsunterweisung / Arbeitsschutz erfüllt ☺ Aufbau des Fachleistungszentrums EB Mitte erfüllt ☺ Ausbau der Unterstützung für Kitas/ Maßnahmen vor Ort erfüllt ☺ erfüllt ☺ erfüllt ☺ Inklusion erfüllt ☺ Konsolidierung der SchulPB (Schulpsychologische Beratung) erfüllt ☺ Projekte: Schulbegleitung (Integrationshelfer) in Bochum: Amtsübergreifende konzeptionelle Ausrichtung Projekt: KWG / BKiSchG (Kindeswohlgefährdung / Bundeskinderschutzgesetz) 122 Bemerkung Konzeption in AG 78 vorgestellt - Produktgruppen 3605/3107 Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Betreuungen, Abteilung 51 1 Grundsatz und Verwaltung Produkt, Beschreibung, Produktziele, gesetzliche Grundlagen Die Produktgruppe 3605 gliedert sich in folgende Produkte: ► Amtsvormundschaften/ Amtspflegschaften ► Beistandschaften Die Produktgruppe 3107 gliedert sich in folgende Produkte: ► Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz ► Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften Die Amtsvormundschaft umfasst nach den familienrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches die Vertretung des Kindes in allen seinen Angelegenheiten; die Amtspflegschaft wird nur für einen begrenzten Teil der Angelegenheiten übertragen. Nach den familienrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ist die Amtspflegschaft/ Amtsvormundschaft als ausschließliche Aufgabe des Jugendamtes, eine besondere Form der Vormundschaft/Pflegschaft. Gemäß § 1793 und § 1773 BGB umfasst die Vormundschaft die Vertretung des Kindes in allen seinen Angelegenheiten. Sie tritt ein, wenn Minderjährige nicht unter elterlicher Sorge stehen oder wenn beide Elternteile weder in den die Person (Personensorge) noch in den das Vermögen (Vermögenssorge) betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung der Minderjährigen berechtigt sind. Die Vormundschaft tritt auch dann ein, wenn der Personenstand des Kindes nicht zu ermitteln ist. Mit der Pflegschaft gemäß § 1909 BGB wird einem Ergänzungspfleger die Besorgung bestimmter, begrenzter Angelegenheiten des Kindes übertragen, an deren Ausübung die Eltern oder deren Vormund dauernd oder vorübergehend verhindert sind. Grundlage für das Handeln eines Vormundes ist es, Partei für das Kind oder den Jugendlichen zu ergreifen. Ziel ist es daher, die Lebenssituation, die Interessen und Bedürfnisse des Kindes kennenzulernen um das Handeln zum Wohl des Mündels danach auszurichten. Beistandschaften Gem. § 52a SGB VIII hat das Jugendamt unmittelbar nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung, insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes anzubieten. Das kann durch Einrichten einer Beistandschaft oder durch eine umfassende Beratung erfolgen. Der § 18 SGB VIII sichert Alleinerziehenden einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zu. 123 Ziele: ● ● ● Gestaltung der Lebenssituation des/der Minderjährigen in rechtlicher und pädagogischer Hinsicht. Stärkung der Eigeninitiative der Kindeseltern. Sicherung des Unterhalts und Feststellen der Vaterschaft, um eine rechtliche und tatsächliche Ausgrenzung des Kindes zu verhindern. Rechtsangelegenheiten (Prozessführung, Beurkundungen, Statusklagen) Im Zusammenhang mit den Aufgaben der Beistandschaft erfolgt eine rechtliche Vertretung für das Kind. Dies beinhaltet die Beurkundung von freiwilligen Vaterschaftsfeststellungen und Unterhaltsverpflichtungen sowie die Auflösung der bisher bestehenden rechtlichen Vaterschaft. Falls erforderlich werden die Interessen des Kindes auch gerichtlich durchgesetzt. Unterhaltsvorschussangelegenheiten Die Unterhaltsvorschusskasse setzt den gesetzlichen Auftrag zur Sicherung des Unterhaltes für Kinder in Bochum um, wenn Unterhaltspflichtige nicht leisten. Ziele: • Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter und Heranziehung der Unterhaltspflichtigen. Anspruchsberechtigung, Umfang und Dauer der Unterhaltsleistung werden im Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) geregelt. Die Geldleistungen werden nach diesem Gesetz zu 53,33 % von der Stadt Bochum getragen, die restlichen Aufwendungen verteilen sich auf Bund und Land. Außerdem ist der auf das Land übergegangene Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil geltend zu machen. Betreuungsstelle Die Betreuungsstelle setzt das geltende Betreuungsrecht unter besonderer Würdigung des Fortbestandes und der Weiterentwicklung des Bochumer Modells* um. Sie berät und betreut Betreuerinnen und Betreuer und Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben. * Die Beteiligung der Bochumer Betreuungsvereine an dem Zulassungsverfahren für Berufsbetreuer durch die Betreuungsbehörde wird als “Bochumer Modell” bezeichnet. Das Verfahren ist bundesweit einmalig. Ziele: • Sicherung der rechtlichen Betreuung von Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Einschränkungen. Die gesetzlichen Grundlagen sind in den Vorschriften des BGB, des Behördenbetreuungsgesetzes, des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes, des FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) sowie des Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetzes zu finden. 124 Personal Mitarbeiter/innen der Abteilung Grundsatz und Verwaltung Leitung Margarita Tomczak Verwaltungs- und Grundsatzangelegenheiten 13 Amtsvormundschaften/ Amtspflegschaften 5 Prozessführung/Statusverfahren 2 Beistandschaften (einschl. Schreibdienst) 15 Unterhaltsvorschuss 19 Betreuungsstelle 4 Grundsatz und Verwaltung Die Abteilung Grundsatz und Verwaltung nimmt zentrale Aufgaben für das gesamte Jugendamt wahr. Sie ist organisatorisch den Produktgruppen 3605 und 3107 zugeordnet, zu denen die Bereiche Amtsvormundschaften/ Amtspflegschaften, Beistandstandschaften, Unterhaltsvorschussangelegenheiten und die Betreuungsstelle gehören. Bis auf die Sachgebiete 51 13 (Unterhaltsvorschussangelegenheiten) und 51 14 (Beistandschaften) sind diese Bereiche direkt der Abteilungsleitung unterstellt. Weiterhin gehört der Servicepoint des Jugendamtes organisatorisch zur Grundsatzabteilung. Als Erstanlaufstelle wird hier in der Regel der telefonische oder persönliche Erstkontakt von ratsuchenden Bürgerinnen und Bürgern und Jugendlichen ermöglicht. So sollen unnötige Wegezeiten und aufwendige Recherchen für Bürgerinnen und Bürger vermieden und eine schnelle Weiterleitung an die zuständigen Mitarbeiter/innen des Jugendamtes erreicht werden. Sämtliche Querschnittsaufgaben des Jugendamtes werden in der Abteilung wahrgenommen. Hierzu zählt u. a. die Gesamtabwicklung des Haushaltes des Jugendamtes, einschließlich der Finanz- und Investitionsplanung, der Rechnungsabwicklung und der internen Leistungsverrechnung. Als weitere Grundsatzangelegenheiten des Jugendamtes sind hier vor allem alle Organisationsund Personalangelegenheiten sowie das zentrale Zeiterfassungssystems, die ErbZeit, der Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit wahrzunehmen. Weiterhin wird die organisatorische Abwicklung der kommunalpolitischen Gremienarbeit, die das Jugendamt betrifft, insbesondere die Geschäftsführung für den Jugendhilfeausschuss, wahrgenommen. Auch die technikunterstützende Informationsverarbeitung, d. h. die technische Betreuung aller PC´s, Notebooks, Drucker und sonstiger Technikeinrichtungen ist der Abteilung zugeordnet. Insgesamt werden 433 PC-Einheiten für das Jugendamt im Bochumer Stadtgebiet betreut. 125 Die Außenstellen des Jugendamtes, die von zwei Mitarbeitern des Jugendamtes im Bereich Technik zu betreuen sind, werden auf dem nachfolgenden Schaubild dargestellt. "PC/Technik-Standorte des Jugendamtes (ohne Schulsozialarbeit)" 126 Finanzielles Des Gesamtaufwand des Jugendamtes (Amt 51) beträgt 152.800.609 € Anteil der Produktgruppe 3605 Amtsvormundschaften /Amtspflegschaften/ Beistandschaften am Gesamtbudget des Jugendamtes (Amt 51) Anteil Produktgruppe 3605 am Gesamtaufwand Amt 51; 1.163.477 €; 1% Gesamtaufwand Amt 51 ohne 3605; 151.637.132 €; 99% Abbildung 33-3605 Anteil der Produktgruppe 3107 Betreuung/UVG am Gesamtaufwand des Jugendamtes (Amt 51) Anteil Produktgruppe 3107 am Gesamtaufwand Amt 51; 6.913.352 €; 5% Gesamtaufwand Amt 51 ohne 3107; 145.887.257 €; 95% Abbildung 34-3107 127 Produktgruppe 3107 HJ 2012 Anteil der Produktgruppe 31 07 - Betreuung und UVG- am Gesamtbudget des Jugendamtes (Amt 51) Aufwendungen Betreuung und UVG 5.340.254 € 4% Gesamtbudget 51 ohne 31 07 117.926.434 € 96% Abbildung 35-Budget 3107 Zahlen, Daten, Fakten, Strukturelles Vormundschaften / Pflegschaften Abteilung: 51 122 laufende Fälle Vormundschaften Pflegschaften abgeschlossenen Fälle 124 61 95 40 Anzahl der Fälle pro Mitarbeiter/in im Bereich Vormundschaften 47 (Jahresdurchschnitt) Eingesetzte Haushaltsmittel für Zahlungen an Kooperationspartner 58.310,- Euro Beistandschaften Aufgabenbereich: Beratungen gesamt Vormundschaften / Pflegschaften (Restabwicklung) Beistandschaften laufende Fälle 962 51 15.281 2.256 Beurkundungen 998 davon Vaterschaftsanerkennungen 365 davon Sorgeerklärungen 390 davon Unterhaltsverpflichtungen 241 davon sonstige Urkunden 2 128 Unterhaltsvorschuss Zahlfälle Stand 31.12.2012 1871 Neuanträge 825 Einstellungen 632 Gerichtliche Anträge / Verfahren 43 Zahlungen an Unterhaltsberechtigte 3.559.359,- Euro Erstattungen vom Land 1.617.072,- Euro Ist-Einnahmen aus Unterhaltsansprüchen 541.741,- Euro 252.812 ,- Euro Weiterleitung von Einnahmen aus Unterhaltsansprüchen ans Land 94.204,- Euro Ist-Einnahmen aus Ersatz- und Rückforderungsansprüchen Betreuung nach dem Betreuungsgesetz Fallzahlen = Standzahl Bürger, die unter Betreuung stehen 5111 Beratungen einschließlich Schulungen und Vorträge 898 Gerichtliche Anfragen/Sachverhaltsermittlungen gesamt 810 Eilbetreuungen 366 Beglaubigungen 142 Unterbringungen / Kriseninterventionen 129 Eingesetzte Haushaltsmittel an Betreuungsvereine gesamt 830.000,- Euro Anteile in Prozent an folgende Vereine: Ev. Betreuungsverein 29,5 % AWO 13,3 % SKF Bochum 11,0 % SKM Bochum 12,7 % SKFM Wattenscheid 22,0 % Verein für Psychosoziale Betreuung 11,5 % 129 Besondere Projekte, Veranstaltungen Unterhaltsvorschussangelegenheiten / Beistandschaften Am 08.09.2012 führte das Netzwerk A (Netzwerk für Alleinerziehende) in den Räumen der VHS (Volkshochschule) den 1. Bochumer Alleinerziehendentag durch. Die Unterhaltsvorschusskasse sowie das Sachgebiet Beistandschaften waren mit insgesamt sechs Mitarbeiter/innen vertreten, die Beratung und Informationen für Interessierte zum Thema Unterhaltsvorschuss/Beistandschaften angeboten haben und für Fragen zur Verfügung standen. Betreuungsstelle Zum Stichtag 31.12.2012 standen in Bochum laut Auskunft des Betreuungsgerichtes 5.111 Bürger/innen unter Betreuung. Damit ist im Vergleich zu den Vorjahren die Anzahl der Menschen, denen ein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt wurde, stabil geblieben. Der 3. “Neujahrsempfang” - zu Beginn des Jahres erneut von der Betreuungsstelle organisiert stellte für alle Teilnehmer/innen eine gerne erlebte Wiederholung dar, auf der rege informelle Gespräche zwischen Richter/innen, Geschäftsführer/innen, Vereins - und Berufsbetreuer/innen sowie weiteren Justiz- und Vereinsangestellten gepflegt wurden. Das Jahr 2012 wurde thematisch deutlich durch den 20. Jahrestag seit Bestehen des Betreuungsgesetzes geprägt. Die Thematik aufnehmend fand Mitte des Jahres ein Betreuungsbeirat statt, auf dem u. a. mit Palliativmediziner/innen eine zukunftsweisende betreuungsrechtliche Gesundheitssorge diskutiert wurde. Aber auch rückblickend ließ sich feststellen, dass in Bochum viele der Reformgedanken schon vor Inkrafttreten des Betreuungsrechtes umgesetzt wurden. 130 Im April 2012 entschieden sich das Betreuungsgericht und die Betreuungsstelle, als Initiatoren für die Umsetzung des so genannten “Werdenfelser Weges” (ein aus Bayern kommendes Modell zur Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen) aufzutreten. Eine Auftaktveranstaltung im Haus am Glockengarten, zu der alle Bochumer Heimleiter/innen und Pflegedienstleiter/innen, die Heimaufsicht, Pflegesachverständige, die Alzheimer Gesellschaft und interessierte Berufsbetreuer/innen eingeladen wurden, stieß auf eine breite Resonanz. Auch die Expertengruppe Demenz zeigte großes Interesse und unterstützt fortan das Vorhaben. Hierbei sind die Kontakte zu den Vertreter/innen der Krankenkasse von Vorteil, die bei alternativen Hilfen zur Freiheitsentziehung von nicht unerheblicher Bedeutung sind. Erste sehenswerte Erfolge konnte die Betreuungsstelle bereits Ende 2012 feststellen. Wurden 2011 noch 456 Maßnahmen zur Freiheitsentziehung durch gerichtlichen Beschluss gezählt, waren es Ende 2012 nur noch 153. Die gezielte Netzwerkarbeit im psychosozialen Versorgungsbereich erbrachte - insbesondere innerhalb der Zusammenarbeit mit dem LWL- Universitätsklinikum Bochum - eine Verbesserung zum Wohle der Betreuten / Patienten. Abstimmungsprozesse führten im Bereich des Entlassmanagements zur verbindlichen Einigung auf ein Entlasspapier für einen stationären Aufenthalt. Im Präventivbereich gewinnt das Thema Vorausverfügungen zunehmend an Bedeutung. Neben zahlreichen Einzelberatungen und einigen Schulungen für Externe wurden u. a. auch zwei Schulungen für Mitarbeiter/innen der Stadt Bochum durchgeführt. Für die im Februar 2012 im Rahmen der Aktion “Aktive Mittagspause, soviel Zeit muss sein” im Clubraum des BVZ angebotene Veranstaltung gab es so viele Interessent/innen, dass im März eine zweite Veranstaltung zu diesem Thema im Multifunktionsraum des Technischen Rathauses durchgeführt wurde, die ebenfalls sehr gut besucht war. 131 Im Rahmen weiterer Forcierungsmaßnahmen im betreuungsrechtlichen Präventivbereich wurde eine Expertengruppe “Vorausverfügungen” konstituiert. Der Zusammenschluss besteht aus Vereinsbetreuer/innen und einer Rechtspflegerin unter Geschäftsführung der Betreuungsstelle, deren Ziel es ist, eine Bochumer Plattform zu betreuungsersetzenden Maßnahmen, die das Selbstbestimmungsrecht der Bürger/innen stärken soll, zu schaffen. 132 Projektpläne 2012 Mit der Leiterin der Abteilung Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Betreuungen, Grundsatz und Verwaltung wurden Anfang des Jahres 2012 Zielvereinbarungen getroffen, die in Form von Projektplänen erfasst und abgebildet wurden. Für jedes Ziel wurde jeweils ein Projektplan erstellt. Die Rückmeldung über den Projektstand erfolgte quartalsmäßig an das Controlling. Für die Auswertung wurde die Skalierung erfüllt ☺, offen  und nicht erfüllt , zugrunde gelegt. Auswertung der Projektpläne für 2012: Einhaltung Projektplan Status erfüllt ☺ erfüllt ☺ erfüllt ☺ entfällt, nicht erforderlich Schulung der MA der UVK im Bereich des Verwaltungsrechts offen  Verschoben auf 2013 Abschluss der Umorganisation des Sachgebietes Unterhaltsvorschuss offen  Verschoben auf 2013 Optimierung der Arbeitsabläufe in der UVK offen  Prozess ist noch nicht abgeschlossen Werbeaktion zur Gewinnung ehrenamtlicher Vormünder in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund offen  verschoben auf 2013 Umsetzung des neuen Vormundschaftsrechts erfüllt ☺ Schulung der Amtsvormünder zur rechtlichen und sozialen Stellung der UMF (Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in Zusammenarbeit mit der RAA erfüllt ☺ Teilnahme am interkommunalen Qualitätsentwicklungsprozess der Amtsvormünder erfüllt ☺ Umorganisation des Sachgebietes 51 11 offen  Infoveranstaltung für städt. Mitarbeiter/innen zum Thema Vorsorgevollmachten / Patientenverfügungen erfüllt ☺ Neujahrsempfang der Betreuungsstelle erfüllt ☺ Weiterführung der Kooperation der Betreuungsstelle mit einem Sponsor offen  Projekt: Allgemeine Sicherheitsunterweisung / Arbeitsschutz Interne Schulung der Beistandschaften zum Thema Selbstständigenunterhalt in Zusammenarbeit mit 51 0/ Frau Runge Umsetzung der Änderung des § 59 SGB VII durch Beurkundung von Unterhaltsansprüchen der UVK mit Schnittstelle LogoData 133 Bemerkung Entscheidung von Amt 11 steht aus entfällt Generaldatenblatt 2012 Bevölkerungsanteile: Gesamtbevölkerung in Bochum Stand 31.12.2012 365.487 Kinder und Jugendliche / Verteilung nach Altersgruppen 0 - u. 3 Jahre: 3 - u. 6 Jahre: 6 - u. 10 Jahre: 10 - u. 15 Jahre: 15 - u. 18 Jahre: 18 - u. 21 Jahre: 7.924 8.083 11.010 15.219 9.683 11.536 Kinder und Jugendliche / Verteilung nach Altersgruppen/ Statistischen Bezirken / Stadtbezirken Statistischer Bezirk / Stadtbezirk / Gesamtstadt bis unter 18 Jahren 10 Grumme 11 Gleisdreieck 13 Altenbochum 14 Südinnenstadt 15 Kruppwerke 16 Hamme 17 Hordel 18 Hofstede 19 Riemke 1 Mitte 24 Günnigfeld 25 Wattenscheid-Mitte 26 Leithe 27 Westenfeld 28 Höntrop 29 Eppendorf 2 Wattenscheid 36 Bergen/Hiltrop 37 Gerthe 38 Harpen/Rosenberg 39 Kornharpen/Voede-Abzweig 3 Nord 46 Laer 47 Werne 48 Langendreer 49 Langendreer-Alt. Bahnhof 4 Ost 53 Wiemelhausen/Brenschede 54 Stiepel 55 Querenburg 5 Süd 63 Weitmar-Mitte 64 Weitmar-Mark 65 Linden 66 Dahlhausen 6 Südwest Bochum 18 - bis unter 21 Jahren 1.568 997 1.350 1.787 2.408 2.284 498 1.367 1.013 13.272 906 3.334 1.196 1.506 2.549 1.187 10.678 1.564 1.403 1.197 961 5.125 957 2.240 3.847 1.048 8.092 2.324 1.634 3.000 6.958 2.129 1.545 2.084 2.036 7.794 51.919 Wohnberechtigte Bevölkerung nach Alter der Person gruppiert 2012 Quelle: Stadt Bochum * Statistik und Stadtforschung; Einwohnerstatistikdatei Stand: 31.12.2012 134 327 241 288 402 494 529 106 322 245 2.954 198 724 231 284 513 299 2.249 345 342 251 212 1.150 176 532 786 236 1.730 541 314 1.042 1.897 416 323 421 396 1.556 11.536 Generaldatenblatt 2012 Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe Tageseinrichtungen für Kinder Versorgungsquote in der Altersklasse 0-u. 3 Jahre alle Kitas in % Versorgungsquote 0-u. 3 alle Kitas + Tagespflege in % Plätze für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen (alle Träger) Versorgungsquote 3- u. 6 Jahre alle Kitas in % Anzahl der Tageseinrichtungen für Kinder (städt.) Anzahl der Tageseinrichtungen für Kinder (freie Träger) Anzahl der Tageseinrichtungen für Kinder (Gesamt) Plätze in städtischen Kindertageseinrichtungen Plätze in Einrichtungen der freien Träger Plätze in Kindertageseinrichtungen (Gesamt) Beitragsbefreite Kinder in Kita’s aller Träger Kinder, aufgrund des letzten beitragsbefreiten Kindergartenjahres, in Kindertageseinrichtungen aller Träger Tagespflege für Kinder Anzahl der Kindertagespflege-Plätze gesamt Anzahl Plätze Kindertagespflege 0 - u 3 Jahre Anteil Kindertagespflege/Kitas an Gesamtversorgung 0 -u 3 Jahre in % Kosten pro Platz Durchschnittliche Kosten pro U3 Platz in einer Kindertageseinrichtung (35Std.) Durchschnittliche Kosten pro U3 Platz in der Kindertagespflege (35Std.) Durchschnittliche Kosten pro Platz (3-6 J.) in einer Kindertageseinrichtung (35Std.) Finanzielle Aufwendungen (Ergebnis= Aufwand-Ertrag) Kindertagesbetreuung / pro Einwohner/in der Altersgruppe 0-u 6J. (16.007) im Jahr 2012 Hilfen zur Erziehung Teilst./Stationäre Hilfefälle pro Jahr, inkl. Neufälle davon: Neufälle Stationäre/teilstationäre HzE Ambulante HzE inkl. Amb. Hilfezentren pro Jahr, inkl. Neufälle Ambulante HzE, inklusive Neufälle pro Jahr davon: Neufälle Ambulante HzE Ambulante Hilfezentren (AHZ): Gesamtfälle davon Amb. Hilfezentren (AHZ): Neufälle Meldungen Kinder-Notruf Meldung Häusliche Gewalt Inobhutnahmen § 42 SGB VIII davon: Neufälle Inobhutnahmen § 42 SGB VIII Eingliederungshilfe § 35a Eingliederungshilfe für j.Volljährige § 41/ 35a SGB VIII Sozialbetreutes Wohnen Verweildauer ambulante HzE >als 3 Jahre Belegtage Anteil der Unterbringungen (stat. HzE) in Bochum in % JGH Diversionsverfahren JGH Anklageschriften ohne Diversion Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung insgesamt (Angaben der andauernden und beendeten Hilfen bezogen auf 10.000 der unter 21-J.)* Finanzielle Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung (Angaben pro u 21 J. in Euro, ohne Kostenerstattung)* Finanzielle Aufwendungen für stationäre Hilfen (Angaben pro u 21 J. in Euro, ohne Kostenerstattung)* Finanzielle Aufwendungen für ambulante Hilfen (Angaben pro u 21 J. in Euro, ohne Kostenerstattung)* *Vorläufige Ergebnisse (KGST-Vergleichsring) 135 Kennzahlen 16,5% 26,9% 1.192 101,3% 17 153 170 1.191 8.647 9.838 5.717 1.644 1.224 821 41/59 8.000,- € 8.090,- € 2.670,- € 2.197,- € 565 342 980 586 346 394 211 121 159 239 159 224 122 134 102 235.288 44,6 416 1.200 452,4 523,- € 421,- € 102,- € Generaldatenblatt 2012 Adoption und Pflegefamilien Abgeschlossene Adoptionen Gesamtzahl davon 10 Fremdadoptionen und 10 Stiefvater/-mutter -Adoptionen Alter der Kinder bei Fremdadoptionen Unterbringung in Pflegefamilien nach § 33 SGB VIII Neuvermittlungen von Pflegekindern § 41 i. V. m. § 33 SGB VIII Vermittlung in Bereitschaftspflege Begleitete Besuchskontakte Unterbringungsfälle / Bereitschaftspflege Verweildauer Bereitschaftspflege in Monaten Vollzeitpflegefälle (in Bochum) - örtlich Zuständigkeit § 86 Abs. 6 SGB VIII, Kostenerstattungsanspruch § 89a SGB VIII Vollzeitpflegefälle mit Kostenerstattungspflicht nach § 89a SGB VIII (außerhalb Bochums) Vermittlung von Bereitschaftspflege in: Einrichtungen Pflegefamilien Herkunftsfamilie 20 1- 5 Jahre u. 15/16 Jahre 360 36 30 64 689 26 4,4 91 150 63 14 15 34 Finanzielle Aufwendungen Finanzielle Aufwendungen* Jugendamt Gesamt (Ergebnis= Aufwand-Ertrag) / pro Jugendeinwohner/in 0-u21J. (63.455) im Jahr 2012 Finanzielle Aufwendungen* Hilfen zur Erziehung (Ergebnis= Aufwand-Ertrag) / pro Jugendeinwohner/in 0-u21J. (63.455) im Jahr 2012 Finanzielle Aufwendungen* Jugendförderung (Ergebnis= Aufwand-Ertrag) / pro Jugendeinwohner/in 0-u21J. (63.455) im Jahr 2012 1.624,-€ 800,-€ 127,-€ *Vorläufige Ergebnisse Fallzahlen pro Mitarbeiter/innen: Vormundschaften Sozialer Dienst (reine HzE-Fälle) Pflegekinderdienst Beistandschaften Beratungen - Beistandschaften UVG (Unterhaltsvorschussangelegenheiten) 47 26 41 188 1.273 332 136