Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
26.12.14, 13:02
Aktualisiert
28.01.18, 00:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 03 (2716)
Vorlage Nr. 20131135
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
vom 06.03.2013, TOP 6.2
Bezeichnung der Vorlage
Förderung von Maßnahmen in hochverdichteten Sozialwohnungsbeständen der 1960er
und 1970er Jahre in Verbindung mit integrierten Bewirtschaftungskonzepten im Rahmen
des Wohnungsbauprogramms (WoFP 2013) des Landes NRW
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Sitzungstermin
akt.
Beratung
03.07.2013
Anlagen
Wortlaut
In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung vom
06.03.2013 wurde folgende Anfrage eingebracht:
Herr Kastner (SPD-Ratsfraktion) berichtet:
„Die Landesregierung NRW hat Ende Februar die Richtlinien zur Wohnraumförderung
veröffentlicht. Ein Schwerpunkt des 800-Mio.-Euro-Förderprogramms ist 2013 der Stadtumbau in so genannten "hochverdichteten Sozialwohnungsbeständen der 1960er und
1970er Jahre in Verbindung mit integrierten Bewirtschaftungskonzepten". Die in Frage
kommenden Siedlungen müssen noch mindestens fünf Jahre öffentlich-rechtlichen Bindungen unterliegen. Gefördert wird zum Beispiel die Sanierung von Eingangsbereichen,
aber die Verbesserung des Wohnumfeldes auf privatem Grund.
Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Ratsfraktion an:
Welche Siedlungen kommen in Bochum in Betracht und haben die Eigentümer bereits Anträge gestellt? Hält die Verwaltung es für erforderlich, die Eigentümer aktiv
zu informieren?
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 03 (2716)
Vorlage Nr. 20131135
Fördermittel erhält unter bestimmten Umständen auch, wer Wohnraum denkmalgerecht erneuert oder die Energieeffizienz verbessert. Wie viele Anträge mit welchem
Fördervolumen liegen der Verwaltung aktuell insgesamt vor?“
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
In Ziff. 1.9 benennt das Wohnraumförderungsprogramm 2013 (WoFP 2013) des Landes die
„anteilige Zuschussförderung der Umstrukturierungs- und Abrissmaßnahmen in hoch
verdichteten Wohnsiedlungen der 1960er und 1970er Jahre“ als einen Förderschwerpunkt.
Diese Förderung wird ergänzend zur Förderung wohnungswirtschaftlicher Maßnahmen des
Stadtumbaues nach Ziff. 4 der Wohnraumförderungsbestimmungen ermöglicht. Ziel dieser
Zuschussförderung ist es, die Wirtschaftlichkeit einer zu fördernden Neubau- und
Umbaumaßnahme von Mietwohnungen in den Fällen zu verbessern, in denen im
Zusammenhang mit einer Umstrukturierung Abrissmaßnahmen oder Teilrückbau hoch
verdichteter Wohnungsbestände zusätzliche Baukosten verursacht.
Daneben werden seit Jahren im Rahmen der Richtlinien zur Förderung von investiven
Maßnahmen im Bestand (RL BestandsInvest) Baumaßnahmen zur Verbesserung der
allgemeinen Wohnverhältnisse in diesen Gebieten gefördert. Diese Förderung setzt voraus,
dass die Maßnahmen auf der Basis eines kommunalen wohnungspolitischen
Handlungskonzeptes entwickelt wurden und für die Dauer der sozialen Bindungen ein
integriertes Bewirtschaftungskonzept durchgeführt wird über das Einvernehmen zwischen
Investor, Gemeinde und MBWSV besteht.
Der Begriff der „hochverdichteten Wohnsiedlungen der 1960er und 1970er Jahre“ ist nicht
weiter definiert. Jedoch ist die Förderung von einer projektbezogenen Mittelzuteilung des
MBWSV abhängig, das letztlich darüber entscheidet, ob beim einzelnen Vorhaben eine
Einstufung als ein solches Gebiet gerechtfertigt ist.
Im Vergleich mit anderen Kommunen und Siedlungen gesehen dürfte in Bochum nur der
Bereich der Hustadt in Betracht kommen. Dieses Gebiet wird als Stadtumbaugebiet bereits
seit Jahren mit Städtebaumitteln gefördert. Der Stadtumbau soll 2015 abgeschlossen sein.
Der Verwaltung ist bisher noch nichts bekannt, ob wohnungswirtschaftliche Maßnahmen mit
Abriss oder Teilrückbau seitens der Eigentümer geplant sind, so dass Anträge auf eine
Förderung im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramms nicht vorliegen.
Im Rahmen der Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand (RL
BestandsInvest) werden unter weiteren Voraussetzungen auch Maßnahmen zur
denkmalgerechten Erneuerung gefördert. Gefördert wird jedoch nur selbst genutzter
Wohnraum. Zweck dieser Eigentumsförderung ist die denkmalgerechte Modernisierung und
energetische Optimierung von Wohngebäuden.
Aktuell liegen der Verwaltung keinerlei derartige Anträge vor.