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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
26.12.14, 13:02
Aktualisiert
28.01.18, 00:01

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 03 (2716) Vorlage Nr. 20131135 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung vom 06.03.2013, TOP 6.2 Bezeichnung der Vorlage Förderung von Maßnahmen in hochverdichteten Sozialwohnungsbeständen der 1960er und 1970er Jahre in Verbindung mit integrierten Bewirtschaftungskonzepten im Rahmen des Wohnungsbauprogramms (WoFP 2013) des Landes NRW Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Sitzungstermin akt. Beratung 03.07.2013 Anlagen Wortlaut In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung vom 06.03.2013 wurde folgende Anfrage eingebracht: Herr Kastner (SPD-Ratsfraktion) berichtet: „Die Landesregierung NRW hat Ende Februar die Richtlinien zur Wohnraumförderung veröffentlicht. Ein Schwerpunkt des 800-Mio.-Euro-Förderprogramms ist 2013 der Stadtumbau in so genannten "hochverdichteten Sozialwohnungsbeständen der 1960er und 1970er Jahre in Verbindung mit integrierten Bewirtschaftungskonzepten". Die in Frage kommenden Siedlungen müssen noch mindestens fünf Jahre öffentlich-rechtlichen Bindungen unterliegen. Gefördert wird zum Beispiel die Sanierung von Eingangsbereichen, aber die Verbesserung des Wohnumfeldes auf privatem Grund. Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Ratsfraktion an:  Welche Siedlungen kommen in Bochum in Betracht und haben die Eigentümer bereits Anträge gestellt? Hält die Verwaltung es für erforderlich, die Eigentümer aktiv zu informieren? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 03 (2716) Vorlage Nr. 20131135  Fördermittel erhält unter bestimmten Umständen auch, wer Wohnraum denkmalgerecht erneuert oder die Energieeffizienz verbessert. Wie viele Anträge mit welchem Fördervolumen liegen der Verwaltung aktuell insgesamt vor?“ Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: In Ziff. 1.9 benennt das Wohnraumförderungsprogramm 2013 (WoFP 2013) des Landes die „anteilige Zuschussförderung der Umstrukturierungs- und Abrissmaßnahmen in hoch verdichteten Wohnsiedlungen der 1960er und 1970er Jahre“ als einen Förderschwerpunkt. Diese Förderung wird ergänzend zur Förderung wohnungswirtschaftlicher Maßnahmen des Stadtumbaues nach Ziff. 4 der Wohnraumförderungsbestimmungen ermöglicht. Ziel dieser Zuschussförderung ist es, die Wirtschaftlichkeit einer zu fördernden Neubau- und Umbaumaßnahme von Mietwohnungen in den Fällen zu verbessern, in denen im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung Abrissmaßnahmen oder Teilrückbau hoch verdichteter Wohnungsbestände zusätzliche Baukosten verursacht. Daneben werden seit Jahren im Rahmen der Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand (RL BestandsInvest) Baumaßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse in diesen Gebieten gefördert. Diese Förderung setzt voraus, dass die Maßnahmen auf der Basis eines kommunalen wohnungspolitischen Handlungskonzeptes entwickelt wurden und für die Dauer der sozialen Bindungen ein integriertes Bewirtschaftungskonzept durchgeführt wird über das Einvernehmen zwischen Investor, Gemeinde und MBWSV besteht. Der Begriff der „hochverdichteten Wohnsiedlungen der 1960er und 1970er Jahre“ ist nicht weiter definiert. Jedoch ist die Förderung von einer projektbezogenen Mittelzuteilung des MBWSV abhängig, das letztlich darüber entscheidet, ob beim einzelnen Vorhaben eine Einstufung als ein solches Gebiet gerechtfertigt ist. Im Vergleich mit anderen Kommunen und Siedlungen gesehen dürfte in Bochum nur der Bereich der Hustadt in Betracht kommen. Dieses Gebiet wird als Stadtumbaugebiet bereits seit Jahren mit Städtebaumitteln gefördert. Der Stadtumbau soll 2015 abgeschlossen sein. Der Verwaltung ist bisher noch nichts bekannt, ob wohnungswirtschaftliche Maßnahmen mit Abriss oder Teilrückbau seitens der Eigentümer geplant sind, so dass Anträge auf eine Förderung im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramms nicht vorliegen. Im Rahmen der Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand (RL BestandsInvest) werden unter weiteren Voraussetzungen auch Maßnahmen zur denkmalgerechten Erneuerung gefördert. Gefördert wird jedoch nur selbst genutzter Wohnraum. Zweck dieser Eigentumsförderung ist die denkmalgerechte Modernisierung und energetische Optimierung von Wohngebäuden. Aktuell liegen der Verwaltung keinerlei derartige Anträge vor.