Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
26.12.14, 13:03
Aktualisiert
28.01.18, 00:01

öffnen download melden Dateigröße: 104 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 23) Vorlage Nr. 20131455 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Erweiterung der Straßenbahnlinie 310 in Bochum-Langendreer hier: Stand der Dinge Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Nord Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Sitzungstermin akt. Beratung 02.07.2013 04.07.2013 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Wortlaut 1. Klageverfahren gegen die Erweiterung der Straßenbahnlinie 310 Als Referenz wird hier die Pressemitteilung des Oberverwaltungsgericht Münster zitiert Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in BochumLangendreer abgewiesen Mit Urteilen vom 19. April 2013 hat der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts Klagen gegen die Verlegung und den teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in BochumLangendreer abgewiesen, die von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Bereich der Neubaustrecke angestrengt worden waren. Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte es das Gericht in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren abgelehnt, den Beginn der Bauarbeiten für das Straßenbahnvorhaben zu untersagen. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 24. November 2011 hatte die Bezirksregierung Arnsberg der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahn AG (BOGESTRA) genehmigt, die von Bochum nach Witten verlaufende Straßenbahnlinie 310 im Bereich Bochum-Langendreer dergestalt zu verlegen, dass sie nicht mehr am südlichen Rand dieses Stadtteils verläuft, Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 23) Vorlage Nr. 20131455 sondern über die Unterstraße und die Hauptstraße durch dessen Mitte geführt und zudem an die S-Bahn-Haltestelle Bochum-Langendreer angeschlossen wird. Gegen den Planfeststellungsbeschluss klagten mehrere Anwohner und Gewerbetreibende an der Neubaustrecke. Sie rügten vor allem die ihrer Auffassung nach fehlende Sinnhaftigkeit des Straßenbahnvorhabens, bemängelten aber auch die unzureichende Berücksichtigung ihrer eigenen Interessen. Die Klagen blieben insgesamt ohne Erfolg. Zur Begründung hat der 20. Senat im Wesentlichen ausgeführt: Der Planfeststellungsbeschluss sei nicht wegen fehlender individueller Zustellung an die Kläger unwirksam. Die Zustellung sei jeweils durch wirksame öffentliche Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses in örtlichen Tageszeitungen ersetzt worden. Eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses komme nicht in Betracht, weil dieser die Kläger nicht in ihren Rechten verletze. Zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führende Verfahrensfehler lägen nicht vor. Der Planfeststellungsbeschluss sei auch in der Sache nicht zu beanstanden. Insbesondere bestehe am Vorliegen einer Planrechtfertigung kein Zweifel, weil das Vorhaben den Zielen entspreche, die das für das Planfeststellungsverfahren maßgebliche Personenbeförderungsgesetz sowie das ebenfalls zu berücksichtigende Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NordrheinWestfalen festlegten. Das Straßenbahnvorhaben stehe in Einklang mit den geltenden Nahverkehrsplänen und trage dazu bei, den gesetzlich geforderten Vorrang des schienengebundenen Personennahverkehrs zu realisieren. Der Planfeststellungsbeschluss sei auch nicht mit einem Abwägungsmangel behaftet. Eine fehlerhafte Variantenprüfung, insbesondere eine unzureichende Berücksichtigung der sog. Null-Variante im Sinne eines Absehens von dem Planvorhaben, sei nicht festzustellen. Auch habe die Bezirksregierung ohne eine Fehlgewichtung in die mit dem Planfeststellungsbeschluss getroffene Abwägungsentscheidung eingestellt, dass Anwohner durch Lärm und Erschütterungen belastet würden, dass Gewerbetriebe während der Bauzeit schlechter erreichbar seien und es dadurch bedingt zu Umsatzeinbußen komme, dass Parkplätze wegfielen und dass das Vorhaben teilweise die Inanspruchnahme von privatem Grundeigentum erfordere. Es sei nicht zu beanstanden, dass die Bezirksregierung die für das Vorhaben sprechenden öffentlichen Belange höher gewichtet und deshalb die Einwendungen der Kläger zurückgewiesen habe. Der Senat hat die Revision gegen seine Urteile nicht zugelassen. Dagegen kann beim Bundesverwaltungsgericht Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden. Aktenzeichen: 20 D 8/12.AK, 20 D 10/12.AK und 20 D 84/12.AK 2. Sachstand im Bauabschnitt D auf der Hauptstraße zwischen Elsterstraße und Stiftstraße Seit Herbst 2012 wird auf Bochumer Stadtgebiet als erster Bauabschnitt auf der Hauptstraße der Bauabschnitt D zwischen Elsterstraße und Stiftstraße hergestellt. Trotz des Baustillstandes in der Winterperiode liegen die Arbeiten gut im Zeitplan und werden voraussichtlich im 4. Quartal 2013 beendet. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 23) Vorlage Nr. 20131455 3. Stand der Planung Zur Zeit wird die Ausführungsplanung für die nächsten Bauabschnitt F und H erstellt (siehe unten) und Änderungen, die sich aus dem Planfeststellungsverfahren ergeben haben, werden eingearbeitet. Die Planung wird den politischen Gremien im Herbst 2013 separat vorgestellt. 3.1 Weiteres Vorgehen, Bauablauf und Verkehrsführung Der Bau der Linie 310 erfolgt in 8 Abschnitten (A-H) (Anlage 1). Die mittlere Bauzeit pro Abschnitt beläuft sich mitunter witterungsbedingt auf grob eineinhalb Jahre. Es wird von einer Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme in 2017 ausgegangen. Aktuell im Bau befindlich sind die Abschnitte A und D. Nach Fertigstellung der Arbeiten in Abschnitt D zum Ende dieses Jahres beginnen die Arbeiten in den nächsten zwei Abschnitten. Den Anfang macht Bauabschnitt F ab Januar 2014, Bauabschnitt H folgt ab Quartal II. Beide Abschnitte sollen zum Herbst 2015 fertiggestellt sein, um mit Abschnitt G fortfahren zu können. Zur Durchführung der Arbeiten in Abschnitt F muss auf der Hauptstraße zwischen Wallbaumweg und Hauptstraße eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet werden. Die Fahrtrichtung Nord-Süd bleibt dabei erhalten und der gegenläufige Verkehr wird über die Unterstraße, die Alte Bahnhofstraße, die Heinrich-Gustav-Straße sowie Am Heerbusch und Wallbaumweg umgeleitet. Auf der Ober- und der Unterstraße soll der Verkehr in beide Richtungen aufrechterhalten werden. Gleiches gilt für den Bereich der Hauptstraße südlich der Unterstraße. Im Kreuzungsbereich wird eine Baustellenlichtsignalanlage (Ampel) den Verkehr regeln. Der Bau des Weichendreiecks soll in den Sommerferien 2014 erfolgen. Details zum Bau und zu der Verkehrsführung werden zur Zeit noch abgestimmt. In Absprache mit dem Ordnungsamt bleibt der Standort des Wochenmarktes in leicht geänderter Aufstellung erhalten. Die Bauzeit und Verkehrsführung für den Abschnitt F ist detailliert in Anlage 2 dargestellt. Im Vorgriff auf die Bauabschnitte F und H werden bereits in diesem Jahr auf der Haupt- und der Unterstraße sowie den Umleitungsstrecken Arbeiten durchgeführt. Sie dienen zum einen der bergbaulichen Sicherung (Verpressung alter Flöze), zum anderen der Ertüchtigung der Umleitungsstrecken (Ümminger-, Heinrich-Gustav-Straße). Andere wiederum sind witterungsabhängig, haben große Auswirkungen auf den Bauablauf und sind daher bereits im Herbst 2013 und nicht erst im Frühjahr 2014 durchzuführen (Vorbereitungen für das neue Kanalverbindungsbauwerk Langendreer Bach im Bereich Hauptstraße 178).