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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
54 kB
Erstellt
26.12.14, 13:03
Aktualisiert
28.01.18, 00:02

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Pr (1203) Vorlage Nr. 20131353 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Gewerbeabfallkataster Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Anlagen Wortlaut Das zum 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gibt erstmalig vor, dass alle Erzeuger von gefährlichen Abfällen regelmäßig und in angemessenen Umfang zu überprüfen sind. Bisher nahm die Gewerbeabfallüberwachung die nachweispflichtigen Betriebe (Menge an gefährlichen Abfällen > 2 t/a) in die laufende Überwachung, die auch zwingend in dem behördlichen Abfallüberwachungssystem (ASYS) einzustellen sind. Die Verwaltung hatte sich aufgrund der neuen abfallrechtlichen Vorgaben zum Ziel gesetzt, mit Beginn dieses Jahres auch die nicht nachweispflichtigen Betriebe mit gefährlichen Abfällen zu ermitteln und elektronisch separat zu erfassen. Im Nachgang sollte eine Prüfmatrix erstellt werden, die eine turnusmäßige Überprüfung aller erfassten (der nachweispflichtigen sowie der nicht nachweispflichtigen) Betriebe sicherstellt. Dafür wurden bereits die in Frage kommenden Branchen sowie die nach Auswertung des Gewerberegisters dazugehörigen Betriebe ermittelt. Der Beginn der Erfassungsarbeiten musste aber verschoben werden. Grund hierfür war die Erledigung weiterer neuer Aufgaben nach dem KrWG (Bearbeitung von Anzeigen für den gewerblichen Transport von nicht gefährlichen Abfällen sowie der gemeinnützigen oder gewerblichen Abfallsammlungen im Bochumer Stadtgebiet). Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Pr (1203) Vorlage Nr. 20131353 Für die neuen abfallrechtlichen Aufgaben erhält die Gewerbeabfallüberwachung zum 01.07.2013 einen zusätzlichen Mitarbeiter, so dass nach dessen Einarbeitung mit der Erfassung der nicht nachweispflichtigen Betriebe begonnen werden kann. Die Verwaltung wird zum Ende des Jahres über den Stand dieser Arbeiten berichten.