Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
54 kB
Erstellt
26.12.14, 13:03
Aktualisiert
28.01.18, 00:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Pr
(1203)
Vorlage Nr. 20131353
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Gewerbeabfallkataster
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Anlagen
Wortlaut
Das zum 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gibt erstmalig vor,
dass alle Erzeuger von gefährlichen Abfällen regelmäßig und in angemessenen Umfang zu
überprüfen sind.
Bisher nahm die Gewerbeabfallüberwachung die nachweispflichtigen Betriebe (Menge an
gefährlichen Abfällen > 2 t/a) in die laufende Überwachung, die auch zwingend in dem
behördlichen Abfallüberwachungssystem (ASYS) einzustellen sind.
Die Verwaltung hatte sich aufgrund der neuen abfallrechtlichen Vorgaben zum Ziel gesetzt,
mit Beginn dieses Jahres auch die nicht nachweispflichtigen Betriebe mit gefährlichen
Abfällen zu ermitteln und elektronisch separat zu erfassen. Im Nachgang sollte eine
Prüfmatrix erstellt werden, die eine turnusmäßige Überprüfung aller erfassten (der
nachweispflichtigen sowie der nicht nachweispflichtigen) Betriebe sicherstellt.
Dafür wurden bereits die in Frage kommenden Branchen sowie die nach Auswertung des
Gewerberegisters dazugehörigen Betriebe ermittelt. Der Beginn der Erfassungsarbeiten
musste aber verschoben werden. Grund hierfür war die Erledigung weiterer neuer Aufgaben
nach dem KrWG (Bearbeitung von Anzeigen für den gewerblichen Transport von nicht
gefährlichen Abfällen sowie der gemeinnützigen oder gewerblichen Abfallsammlungen im
Bochumer Stadtgebiet).
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Pr
(1203)
Vorlage Nr. 20131353
Für die neuen abfallrechtlichen Aufgaben erhält die Gewerbeabfallüberwachung zum
01.07.2013 einen zusätzlichen Mitarbeiter, so dass nach dessen Einarbeitung mit der Erfassung der nicht nachweispflichtigen Betriebe begonnen werden kann. Die Verwaltung wird
zum Ende des Jahres über den Stand dieser Arbeiten berichten.