Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
57 kB
Erstellt
26.12.14, 13:03
Aktualisiert
28.01.18, 00:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 02 (3537)
Vorlage Nr. 20131080
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage des Ausschusses am 25.10.2012, TOP 6.5
Bezeichnung der Vorlage
Bürgerschaftliches Engagement bei der Pflege des städtischen Grüns
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Anlagen
Wortlaut
1. Hält die Verwaltung dieses bürgerschaftliche Engagement für sinnvoll?
Die Bereitschaft der Bürger Patenschaften zu übernehmen, Pflanzen oder Mobiliar zu
spenden, sich für das Grün in vielfältiger Form verantwortlich zu zeigen, wird
grundsätzlich begrüßt.
2. Welche Pflegemaßnahmen – ggfls. in Absprache mit dem Umwelt- und Grünflächenamt –
kommen für dieses bürgerschaftliche Engagement in Frage? Welche nicht?
Alle Pflegemaßnahmen müssten mit dem Umwelt- und Grünflächenamt abgesprochen
werden.
Die Tätigkeiten müssen zielführend und in jedem Einzelfall konkret abgestimmt sein.
Ebenso sollte die Nachhaltigkeit der Maßnahmen sichergestellt sein. Der Arbeitsumfang
darf dabei die ehrenamtlich Tätigen nicht überfordern.
Die Stadt Bochum hat die Fürsorgepflicht für diesen Personenkreis. Nach § 14 SBG VII
1.1 hat der Unternehmer (in diesem Fall die Stadt Bochum) darauf zu achten, dass bei
der Arbeitsdurchführung die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden, das heißt
es sind regelmäßige Unterweisungen durchzuführen und gegebenfalls muss notwendige
Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 02 (3537)
Vorlage Nr. 20131080
Da die für die Stadt Bochum tätigen Bürger auch dem Anwendungsbereich der
Gartenbauberufsgenossenschaft unterfallen, entsteht infolge dessen auch eine Anmeldeund Beitragspflicht.
Durch diese Folgepflichten lässt sich bürgerschaftliches Engagement nur bedingt
praktikabel und wirtschaftlich umsetzen.
3.
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diese Informationen einer breiten
Öffentlichkeit in verständlicher Form zu vermitteln? Wäre z. B. ein Leitfaden im
Internetauftritt der Stadt Bochum erwägenswert?
Aufgrund des hohen Aufwandes bei der Vorbereitung und Begleitung von
bürgerschaftlichem Engagement in Form von Arbeitsleistungen können solche
Maßnahmen zurzeit nur in Einzelfällen durchgeführt werden. Die Erarbeitung eines
Leitfadens und dessen Veröffentlichung im Internet ist daher nicht möglich.
4.
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das ehrenamtliche Engagement bei der
Pflege des städtischen Grüns zu unterstützen?
Gerne ist die Verwaltung bereit, ehrenamtliches Engagement in Form von Sachspenden
anzunehmen. Die Betreuung von Engagement im Rahmen von Arbeitsleistungen ist im
Einzelfall auf eine praktikable und wirtschaftliche Umsetzungsmöglichkeit zu prüfen.