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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 13:04
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28.01.18, 00:03
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
I/R (21 03)
Vorlage Nr.: 20131569
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bochum Perspektive 2022
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
10.07.2013
18.07.2013
Anlagen
Opel-Schreiben vom 11.07.2013
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
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I/R (21 03)
Vorlage Nr.: 20131569
1.
Ausgangslage Opel in Bochum
Die Adam Opel AG hat nach der mehrheitlichen Ablehnung der Sanierungspläne durch die
Beschäftigten in Bochum am 21.03.2013 erklärt, dass sie sich an die bisherigen Zusagen aus dem
Mastervertrag Drive! 2022 nicht mehr gebunden fühlt. Dieser sah für Bochum die Weiterführung
der Fahrzeugproduktion bis mindestens Ende 2016, den Erhalt des Warenverteilzentrums mit bis
zu 600 Arbeitsplätzen und den Aufbau einer hochwertigen Komponentenfertigung mit ebenfalls ca.
600 in Aussicht gestellten Ersatzarbeitsplätzen vor.
Nach heutigem Kenntnisstand soll der Produktionsstandort Bochum schrittweise vollständig
aufgegeben werden. Die Getriebefertigung im Werk II (Bochum Langendreer) mit noch etwa 300
Beschäftigten wird bereits zum 31.12.2013 endgültig eingestellt. Damit findet in diesem Werk ab
dem 01.01.2014 keinerlei Produktion mehr statt.
Die Automobilproduktion der Modelle Zafira und Astra im Werk I (Bochum Laer) mit noch etwa
3250 Beschäftigten soll bis zum Ende des Jahres 2014 ebenfalls vollständig aufgegeben werden,
so dass nach den Ankündigungen der Adam Opel AG ab dem 01.01.2015 auch an diesem
Werksstandort keine Produktion mehr stattfinden wird. Für den nachfolgenden Abbau der
Produktionsanlagen wird nach heutigem Stand wohl ein Zeitraum von etwa einem halben Jahr
veranschlagt.
Das Werk III (ebenfalls Bochum Langendreer) dient der Adam Opel AG als zentrales
Ersatzteillager für Nordeuropa und ist insofern nicht direkt mit der Automobilproduktion am
Standort Bochum verbunden. Insgesamt sind in Werk III derzeit 450 Menschen beschäftigt. Die
Adam Opel AG hat inzwischen erklärt, dass durch die interne vertragliche Situation dieser
Werksstandort mit seiner bisherigen Nutzung bis zum Februar 2016 gesichert bleibt. Aussagen
über weitergehende Perspektiven werden derzeit von der Adam Opel AG nicht gemacht.
Der Betriebsrat der Bochumer Opelwerke und das Management der Adam Opel AG befinden sich
derzeit im betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellenverfahren, in dem die näheren
Bedingungen für die skizzierten Abwicklungsschritte verhandelt werden. Nach heutigem
Kenntnisstand ist nicht prognostizierbar, mit welchen konkreten Ergebnissen das Verfahren
abgeschlossen wird. Ebenso ist nicht abschätzbar, wie viel Zeit das Einigungsstellenverfahren
noch in Anspruch nehmen wird.
Mit den Entscheidungen der Adam Opel AG geht in Bochum eine über 50 jährige
Automobilproduktion zu Ende. Die damalige Ansiedlung von Opel in Bochum war ein ganz
wesentlicher Erfolg in dem notwendigen Strukturwandel nach der Beendigung des Bergbaus in
Bochum. In Spitzenzeiten waren bei Opel in Bochum über 20.000 Menschen beschäftigt. Die
Marke Opel ist mit der Stadt sehr eng verbunden und stand lange Jahre für eine erfolgreiche
Produktion und für sich gut verkaufende Automodelle wie den Kadett oder Astra. Spätestens seit
dem Jahr 2004 ist der Standort allerdings mit der Krise des Automobilherstellers und der
drohenden Schließung des Opelwerkes konfrontiert. Über 10 Jahre wurde der Produktionsumfang
reduziert und es wurden in erheblichem Maße Arbeitsplätze abgebaut. Regelmäßige
Hiobsbotschaften fanden nicht nur in der Region sondern deutschlandweit ihre Aufmerksamkeit.
Dieser Negativtrend hat über Jahre den Wirtschaftsstandort Bochum belastet.
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Die Stadt Bochum und die Region stehen nach diesen Entwicklungen und den aktuellen
Entscheidung der Adam Opel AG vor enormen Herausforderungen, um den Wirtschaftsstandort
weiter zu entwickeln und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen. Allerdings sind mit diesen
Veränderungen auch Chancen verbunden, die es gilt in enger Zusammenarbeit mit dem Land
NRW und der Region zu gestalten. Die Stadt Bochum sieht auch die Adam Opel AG in der
Verpflichtung, Voraussetzungen für eine künftige Entwicklung des Wissens- und
Wirtschaftsstandortes Bochum zu schaffen. Mit den 170 ha großen frei werdenden Arealen steht in
NRW eine der größten zu entwickelnden Industrieflächen zur Verfügung.
2.
„Bochum Perspektive 2022“
Die Adam Opel AG hat im Oktober des vergangenen Jahres mit dem Wirtschaftsminister des
Landes NRW die gemeinsame Initiative „Bochum Perspektive 2022“ ins Leben gerufen.
Gemeinsam mit der Stadt Bochum sollen Maßnahmen für die Ansiedlung von neuen
Technologien, Unternehmen und damit der Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen ergriffen werden.
Bereits damals wurde angekündigt, dass man sich sowohl personell wie finanziell in die weiteren
Entwicklungen einbringen wird. Bestandteil dieser gemeinsamen Initiative war auch die Gründung
einer gemeinsamen Gesellschaft mit der Stadt Bochum.
Der Rat der Stadt Bochum hat sich in seiner Sitzung am 13.12.2012 umfassend mit der damals
noch sehr undurchsichtigen Lage bei Opel beschäftigt und über die mögliche Gründung einer
Gesellschaft beraten (vgl. Vorlage 20122513). Zum damaligen Zeitpunkt ging man noch davon
aus, dass es sich zunächst ausschließlich um die Entwicklung der Fläche des Werkes II handeln
würde.
Im Grundsatz wurde der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur „Sanierung,
Entwicklung und Vermarktung“ der Werksfläche II durch die Entwicklungsgesellschaft RuhrBochum mbH (EGR) zugestimmt. Der Beteiligungsanteil der EGR sollte 51 %, der
Beteiligungsanteil der Adam Opel AG 49 % betragen.
In einem Dringlichkeitsantrag der SPD-Ratsfraktion, CDU-Ratsfraktion, Fraktion Die Grünen im
Rat, Fraktion Die Linke im Rat, UWG Fraktion und der FDP Ratsgruppe zu dem Beschluss des
Rates am 13.12.2012 wurde die Position des Rates bestimmt und maßgebliche Kriterien für den
weiteren Verhandlungsauftrag der Verwaltung definiert. Die in diesem Antrag nur für die
Werksfläche II vorgegebenen Arbeitsschritte zur Grundlagenrecherche und zum Planungs- und
Baurecht sind analog aufgrund der weiteren Entwicklungen bei Opel auch für die weiteren
Werksflächen I und III notwendig geworden. Insgesamt sind auch in der sich nach und nach
verändernden Ausgangslage die Vorgaben aus dem Beschluss vom 13.12.2012 nach wie vor
handlungsleitend.
Die Verwaltung hat regelmäßig im Ältestenrat und den zuständigen Gremien des Rates über die
aktuelle Situation und über die Verhandlungen mit der Adam Opel AG berichtet.
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Das Land NRW hat erklärt, dass es nicht als Gesellschafter in die „Bochum Perspektive 2022
GmbH“ eintreten wird. Dies würde die Möglichkeiten der Förderung der Entwicklungsaufgabe
ausschließen. In diesem Zusammenhang hat der Wirtschaftsminister mehrfach öffentlich erklärt,
dass die Landesregierung die anstehenden Entwicklungsaufgaben umfänglich im Rahmen der
rechtlichen Möglichkeiten fördern wird.
Zusätzlich ist auf Initiative des Wirtschaftsministers ein Beirat mit herausragenden Persönlichkeiten
aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik berufen worden, die die Aufgabe der „Bochum
Perspektive 2022 GmbH“ mit ihren Erfahrungen und Kontakten unterstützen werden. Dieser Beirat
wird nach Gründung der „Bochum Perspektive 2022 GmbH“ auch als beratendes Gremium an den
weiteren Entwicklungen mitwirken.
3.
Verhandlungsstand zur Gesellschaftsgründung
Die Verhandlungen mit der Adam Opel AG wurden durch die Verwaltung in den vergangenen
Wochen und Monaten intensiv geführt.
3.1
Grundlagen der Gesellschaftsgründung
Zu folgenden wesentlichen Grundlagen eines künftigen Gesellschaftsvertrages und einer
Gesellschaftervereinbarung wurde Einvernehmen mit der Adam Opel AG erzielt:
Gegenstand der Gesellschaft soll die Sanierung, Entwicklung und Vermarktung der von der
Adam Opel AG nicht mehr benötigten Flächen sein, gleichermaßen die Unterstützung von
Ansiedlungen und Neugründungen, insbesondere zur Schaffung von Arbeits- und
Ausbildungsplätzen
Die Stadt Bochum / EGR soll 51%, die Adam Opel AG 49% der Anteile halten. Eine
künftige Beteiligung von weiteren Partnern wird nicht ausgeschlossen
Die Gesellschaft soll zwei Geschäftsführer haben, die jeweils durch die Stadt Bochum und
die Adam Opel AG im gegenseitigen Einvernehmen bestellt werden
Neben dem bereits genannten Beirat soll die Gesellschaft einen Aufsichtsrat erhalten. Der
Stadt soll das Recht zustehen, fünf Mitglieder zu entsenden; die Adam Opel AG entsendet
vier Mitglieder
Die "Bochum Perspektive 2022 GmbH" wird von beiden Gesellschaftern entsprechend den
vorstehenden Anteilen (Stadt Bochum/EGR 51% und Adam Opel AG 49%) mit den
erforderlichen Ressourcen ausgestattet. Die bisherigen Gesprächsergebnisse sehen vor,
dass bis zum Jahre 2022 von der Stadt Bochum/EGR geldwerte Sach- und
Personalleistungen in Höhe von 6,2 Mio. € und finanzielle Leistungen in Höhe von 4,8 Mio.
€ und der Adam Opel AG geldwerte Sach- und Personalleistungen in Höhe von 6,0 Mio. €
und finanzielle Leistungen in Höhe von 4,6 Mio. € zur Verfügung gestellt werden.
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Die Sach- und Personalleistungen der Stadt Bochum/ EGR sollen über die EGR
insbesondere durch Gestellung von vorhandenem Personal und durch Dienstleistungen
erbracht werden. Die finanziellen Leistungen der Stadt Bochum / EGR sollen über die
Umwidmung bereits im Haushalt etatisierter Mittel bereitgestellt werden.
Aus den von den Gesellschaftern bereitgestellten Mitteln, sollen die laufenden
Betriebskosten der Bochum Perspektive 2022 GmbH und die bei einer Landesförderung
notwendigen Eigenanteile finanziert werden.
3.2
Kommunalrechtliche Aspekte
Eine Beteiligung der Stadt an einem Unternehmen ist kommunalrechtlich (§ 107 GO NRW) nur
zulässig, wenn ein öffentlicher Zweck vorliegt. Würde die zu gründende Gesellschaft Flächen
vermarkten, die im Eigentum der Adam Opel AG verbleiben, dann würde kein öffentlicher Zweck
verfolgt, sondern stattdessen die Interessen des Grundstückseigentümers. Aus diesem Grund ist
es erforderlich, dass der Gesellschaft die zu entwickelnden Grundstücke übertragen werden. Im
Rahmen von Wirtschaftsförderung wäre die nichtwirtschaftliche Tätigkeit der Gesellschaft dann
kommunalrechtlich zulässig. Diese Auffassung wird von der Aufsichtsbehörde geteilt.
Unabdingbare Grundvoraussetzung für die Gründung der „Bochum Perspektive 2022 GmbH“ unter
Beteiligung der Stadt Bochum / EGR ist daher die Verfügbarkeit der zu entwickelnden Flächen. Mit
dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschaftervereinbarung muss zwingend
definiert sein, welche Flächen zu welchem Zeitpunkt zu welchen Konditionen auf die Gesellschaft
übertragen werden.
Die Stadt kann sich weiterhin an einer GmbH nur beteiligen, wenn sie einen angemessenen
Einfluss in der Gesellschaft erhält. Mit der Adam Opel AG wurde Einvernehmen erzielt, dass in
Bezug auf die wesentlichen Entscheidungen in der Gesellschaft eine qualifizierte Mehrheit in
Gesellschafterversammlung oder Aufsichtsrat erforderlich sein soll, d.h. in den wesentlichen
Themenfeldern sollen – trotz 51%igem kommunalen Gesellschaftsanteil - einvernehmliche
Entscheidungen getroffen werden. Nach Auffassung der Verwaltung ist der angemessene
kommunale Einfluss gewahrt, da die Stadt zum einen mit Hilfe der einfachen Mehrheit in
Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat in der Lage ist, entscheidenden Einfluss in allen
Punkten auszuüben, die einer qualifizierten Mehrheit nicht bedürfen und zum anderen
sichergestellt ist, dass keine Entscheidungen gegen den Willen der Stadt getroffen werden
können.
Die Leistungsfähigkeit der Stadt Bochum wird durch die Maßnahme langfristig gestärkt, da
schrittweise über die entwickelten und vermarkteten Flächen neue Gewerbesteuereinnahmen
generiert werden. Es entstehen neue Arbeitsplätze, die die örtliche Kaufkraft stärken. Eine positive
Bevölkerungsentwicklung kann durch den Zuzug neuer Arbeitskräfte erwartet werden. Die
notwendigen Sanierungsmaßnahmen erstrecken sich über einen mehrjährigen Zeitraum. Unter
Berücksichtigung von zu erwartenden Fördermitteln und Erlösen aus Grundstücksverkäufen
begrenzen sich Verluste der Gesellschafter.
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3.3
Erklärung der Adam Opel AG
Die Adam Opel AG hat in einem Schreiben an die Oberbürgermeisterin mit Datum vom 11.07.2013
Erklärungen zur „Bochum Perspektive 2022 GmbH“ übermittelt. Aus diesem Schreiben gehen
Ankündigungen zur Übertragung der Werksflächen hervor. Diese Erklärungen können eine
Grundlage für einen weiteren Arbeitsprozess darstellen, an deren Ende transparente kalkulierbare
Ergebnisse zur Gründung der gemeinsamen Gesellschaft stehen.
Opel erklärt, dass sie alle Flächen in die Gesellschaft einbringen werden, die sie für eigene
Zwecke nicht mehr benötigen. Eine Vorabveräußerung an Dritte wird ausgeschlossen und Opel
erklärt, dass sie keine Erlösinteressen mit der Übertragung der Flächen verfolgen. Das
Wertermittlungsverfahren soll transparent, unabhängig und im Einvernehmen mit der Stadt
Bochum erfolgen.
In einem Gespräch mit der Verwaltung hat Opel in Aussicht gestellt, dass der
Wertermittlungsprozess durch eine gemeinsam eingerichtete Arbeitsgruppe mit der Stadt Bochum
gesteuert werden soll. Für Opel kommt es in Betracht den Gutachterausschuss für
Grundstückswerte des Landes NRW bei der Stadt Bochum zu akzeptieren. Darüber hinaus soll ein
zweiter Gutachter beauftragt werden. Alle Schritte der Vorbereitung und Beauftragung werden
miteinander abgestimmt. Die Kosten übernimmt die Adam Opel AG.
Mit Abschluss der Gesellschaftervereinbarung und des Gesellschaftsvertrages sollen konkrete
Zeiträume zur Übertragung definiert werden, die jeweils von der Verfügbarkeit abhängen.
Die Deponie auf dem Gelände des Werks II soll in die „Bochum Perspektive 2022 GmbH“
übertragen werden. Für die Sanierungsaufwendungen verpflichtet sich die Adam Opel AG zur
Zahlung eines gesonderten Betrages. Der Stadt Bochum wird kurzfristig die Möglichkeit
eingeräumt, sämtliche Unterlagen bei der Adam Opel AG einzusehen und in einem gemeinsamen
Klärungsprozess die Bedingungen der Übertragung zu prüfen.
Mit den niedergelegten Ausgangsvoraussetzungen könnte aus Sicht der Verwaltung nach
erfolgreichem Abschluss weiterer Arbeitschritte und Verhandlungen die „Bochum Perspektive 2022
GmbH“ voraussichtlich zum Ende diesen Jahres gründungsfähig werden. Die Erklärung der Adam
Opel AG bringt einen Willen und eine verbindliche Absicht zum Ausdruck, stellt allerdings keine
rechtsverbindliche Erklärung dar. Eine Rechtssicherheit kann erst durch Unterzeichnung der
Gesellschaftervereinbarung und des Gesellschaftsvertrages erreicht werden.
4.
Weitere Einflussfaktoren und Ausgangsvoraussetzungen
4.1
Planungsrecht der Stadt Bochum
Für alle drei Werksflächen befinden sich inzwischen Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren.
Die Planungsverwaltung erarbeitet bereits umfangreiche Grundlagen für das weitere Verfahren
und ermittelt die für die weitere Sanierung und Entwicklung erforderlichen Maßnahmen. Die
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Bauleitplanung ist elementar erforderlich, da mit dieser Ausübung der Planungshoheit in den
bisher großen eigentumsrechtlich nicht gegliederten Flächen eine Erschließungsstruktur
geschaffen werden kann, die eine Strukturierung und Parzellierung der Areale ermöglicht und
schafft. Durch das neu zu schaffende Planungsrecht werden die Nutzungen auf den Grundstücken
und Arealen bestimmt. Durch Straßen, Wege und Plätze sowie Grün- und Freiflächen wird eine
städtebauliche Ordnung und Gliederung geschaffen, aus der die Nutzungs-, Bauformen und
Größenordnung der Gebäude festgelegt werden können. So bietet sich die Chance die bisher
ungegliederten Flächen aufzuarbeiten, zu entwickeln und dann auch einer Vermarktung
zuzuführen.
Im Bebauungsplanverfahren werden alle nach BauGB zu ermittelnden Belange, wie z. B.
Immissionen, Altlasten, Artenschutz, Erschließung, Entwässerung, operationalisiert, einer
Diskussion in den kommunalen Gremien zugeführt und zur Entscheidung gebracht. Die
Bebauungspläne müssen aus dem Regionalen Flächennutzungsplan abgeleitet werden und sind
darüber hinaus Grundlage für städtebauliche und andere Vertragsformen.
Darüber hinaus bieten die Bauleitplanverfahren mit ihren partizipatorischen Prozessen der
Bevölkerung in Bochum die Chance auf den verschiedenen Ebenen am Planungs- und
Bauprozess teilzunehmen.
4.2
Altlastenbegutachtung
Die Werksflächen der Adam Opel AG wurden in Bochum auf Standorten ehemaliger
Schachtanlagen errichtet, denen z. T. Nebengewinnungsanlagen angeschlossen waren. So
befindet sich das Werk I auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Dannenbaum I mit ihren
Nebengewinnungsanlagen.
Im Rahmen der Errichtung von Werk II wurde u.a. der Bereich eines Luftschachtes der Zeche
Bruchstraße überbaut. Darüber hinaus wurde auf dem Gelände des Werkes II die betriebseigene
Deponie der Adam Opel AG angelegt. Die Zuständigkeit für die Deponie liegt bei der
Bezirksregierung Arnsberg.
Die Deponie befindet sich abfallrechtlich zurzeit in der Stilllegungsphase. Vor Eintritt in die
Nachsorgephase sind noch die Abdichtung und die Rekultivierung gemäß Deponieverordnung
(DepV) auszuführen. Planungen hierzu liegen noch nicht vor.
Mit Werk III wurde die ehemalige Betriebsfläche der Zeche Bruchstraße überbaut. Auch dieser
Schachtanlage waren unmittelbar Nebengewinnungsanlagen angeschlossen.
Die Adam Opel AG hat ein Gutachterbüro (amerikanisches Unternehmen mit Zweigstelle in Essen)
mit der Altlastenerkundung der Opel Werksflächen I – III beauftragt. Nach deutschem
Bodenschutzrecht bestellte Sachverständige werden die Untersuchung durchführen.
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Phase 1 des Auftrags beinhaltet die Recherche zur historischen und aktuellen Nutzung der
Werksflächen mit den sich daraus ergebenden Gefährdungspotenzialen sowie die Aufstellung
eines Programmes zur Durchführung einer ersten orientierenden Untersuchung (OU, Phase 2a).
Im Rahmen der historischen Recherche wird auch das aus dem Altbergbau resultierende
Gefährdungspotential der Werksflächen erkundet. Mit der Auswertung der Unterlagen zum
oberflächennahen Bergbau, zur Lage von Schächten und Stollen ist vom o.g. Gutachter der Adam
Opel AG ein Bochumer Gutachterbüro beauftragt.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der OU soll in Phase 2 b zur Klärung des tatsächlich
vorhandenen Kontaminationspotentials der Werksflächen eine Detailuntersuchung (DU)
durchgeführt werden.
Phase 1 (historische Recherche) soll bis Anfang August 2013 abgeschlossen sein. Die
Ergebnisse der Phasen 2a/b (OU und DU) sind bis Ende Dezember 2013 vorzulegen. Darüber
hinaus soll auf der Basis der Ergebnisse der Detailuntersuchung eine Kostenschätzung für eine
gegebenenfalls durchzuführende Sanierung vorgelegt werden.
Alle Maßnahmen im Rahmen der Altlastenbearbeitung erfolgen in Abstimmung mit der UBB
(Untere Bodenschutzbehörde) der Stadt Bochum. Zwischenergebnisse werden im Arbeitskreis
Opel – Planen und Bauen den beteiligten Ämtern und Behörden vorgestellt.
4.3
Beihilfe und Umsatzsteuer
Insoweit die von der „Bochum Perspektive 2022 GmbH“ benötigten Zuwendungen in Form von
finanziellen Mitteln erbracht werden, spricht einiges dafür, dass es sich um einen nicht der
Umsatzsteuer unterliegenden Gesellschafterbeitrag handelt. Um Rechtssicherheit zu erlangen,
bedarf es jedoch letztendlich einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts unter Vorlage der
finalen Vertragsentwürfe.
Sollten die benötigten Zuwendungen in Form unentgeltlich zur Verfügung gestellter Sach- und
Dienstleistungen erbracht werden, kann dies zur Entstehung von Umsatzsteuer in Höhe von 19%
führen. Dies gilt es im Weiteren Verfahren zu prüfen.
Sofern die Tätigkeiten der Bochum Perspektive 2022 GmbH dem Bereich der Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, sog. DAWI-Tätigkeiten, zugeordnet werden können,
besteht die Möglichkeit, dass über einen Betrauungsakt eine beihilfenrechtskonforme
Daseinsvorsorge-Finanzierung erfolgen kann.
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4.4
Arbeitsbezüge und regionale Einbindung
Bereits seit 2011 arbeitet unter der Federführung der Wirtschaftsförderung der Arbeitskreis Opel
zusammen, um konkrete Entwicklungsperspektiven für die Nachfolgenutzung der Opelflächen zu
erarbeiten bzw. zu koordinieren. Ausgangsperspektive war zum damaligen Zeitpunkt die
Werksfläche II einer neuen Nutzung zuzuführen mit dem Ziel eine wirtschaftliche
Automobilproduktion an den verbleibenden Standorten zu erhalten. An dem Arbeitskreis wirken
neben der Stadt Bochum, die Adam Opel AG, der Betriebsrat der Bochumer Opelwerke, die IHK
Mittleres Ruhrgebiet, das Land NRW (Wirtschaftsministerium), die Arbeitsagentur Bochum, die IG
Metall Bochum, der DGB Region Ruhr Mark und die Bezirksregierung Arnsberg mit.
Aus dem Arbeitskreis heraus ist unter Mitwirkung der gemeinsamen Arbeitsstelle RUB/IGM und
der IHK Mittleres Ruhrgebiet die Konzeption des Innovationsclusters Produktionswirtschaft
entwickelt worden.
Aktuell stellt der Arbeitskreis insbesondere in der Übergangsphase zur Gründung der „Bochum
Perspektive 2022 GmbH“ eine wichtige Schnittstelle zu den unterschiedlichen Partnern dar, um
Informationen auszutauschen und in Abgleich zu bringen.
Darüber hinaus ist eine gemeinsame Arbeitsgruppe „Bauen und Planen“ mit Vertretern von Opel
ins Leben gerufen worden. Hier werden neben den Kostenermittlungen insbesondere
planungsrechtliche Fragen beleuchtet und bearbeitet, um sie sowohl für die Konzeptentwicklung
wie auch für die Bauleitplanung zu sichern.
Auf Einladung der Oberbürgermeisterin hat am 17. Januar 2013 erstmalig ein Arbeitstreffen mit
den Oberbürgermeistern, Landräten, Bürgermeister/innen und Vertretern der kommunalen
Wirtschaftsförderungen aus den Nachbarkommunen stattgefunden, um über die Entwicklungen bei
Opel zu informieren und über eine regionale Zusammenarbeit zu beraten. Darüber hinaus werden
die Bezirksregierung, die Wirtschaftsförderung metropole ruhr GmbH und die IHK Mittleres
Ruhrgebiet eingebunden. Das Interesse an der Zusammenarbeit ist sehr groß und wird in weiteren
Arbeitstreffen auf Einladung der Oberbürgermeisterin gestaltet.
Die Oberbürgermeisterin hat aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung der Entwicklungen die
Gesamtkoordination übernommen und hierzu ihren Referenten beauftragt, in der Verwaltung die
erforderlichen Arbeitsstrukturen in Zusammenhang mit der Gründung der „Bochum Perspektive
2022 GmbH“ und den fachübergreifenden Fragestellungen zur Nachfolgenutzung der Opelflächen
zu gestalten.
In Zusammenhang mit der Gründung der „Bochum Perspektive 2022 GmbH“ müssen die
unterschiedlichen Arbeitsbezüge überprüft und ggf. angepasst werden, damit eine zielgenaue
Zusammenarbeit befördert wird. Darüber hinaus sollte eine mögliche Einbindung von Partnern aus
der Stadt und der Region in die Arbeit der „Bochum Perspektive 2022 GmbH“ geprüft werden.
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5.
Nächste Entwicklungsschritte
5.1
Workshop der Stadt Bochum
Am 29.06.2013 hat die Stadt Bochum einen ganztägigen Workshop durchgeführt, in dem unter
Beteiligung von Vertretern aus dem Rat, der Wirtschaft, der Wissenschaft und Verbänden, bzw.
Gewerkschaften über die Zukunft der frei werdenden Opelflächen beraten wurde. Ziel des
Workshops war es, auf Grundlage der bisher verfügbaren Informationen Positionen und Interessen
der Stadt Bochum zu beschreiben.
Unter der Moderation von Frau Prof. Reicher (Reicher Haase associierte GmbH) wurden erste
Leitlinien zusammengetragen, die in den kommenden Wochen aufbereitet werden. Der Rat wird in
seiner Sitzung nach der Sommerpause mit den Ergebnissen im Rahmen einer Beschlussvorlage
befasst. Die Leitlinien werden als weitere Grundvoraussetzung in die Bauleitplanung der Stadt
Bochum einfließen und stellen eine Vorbereitung für den nachstehend beschriebenen
Werkstattprozess auf Landesebene moderiert durch die NRW Urban GmbH dar.
5.2
Werkstattprozess NRW Urban
Die NRW Urban GmbH ist vom Land NRW beauftragt in einem Werkstattverfahren insbesondere
unter Beteiligung der Stadt Bochum, der Adam Opel AG und dem Wirtschaftsministerium des
Landes NRW ein Nutzungs- und Strukturkonzept zu entwickeln. Das Ergebnis soll bis Ende des
Jahres vorliegen. Dabei wird es aus Sicht der Stadt Bochum wesentlich sein, den
Werkstattprozess mit der weiteren Bauleitplanung der Stadt Bochum zu verzahnen.
In einer ersten Stufe werden alle planungs- und entwicklungsrechtlichen Daten und Fakten
erhoben. Dies geschieht zurzeit in enger Zusammenarbeit mit den Fachbereichen der Stadt
Bochum und der Adam Opel AG. Nach Abschluss der Ermittlungsphase folgen
Werkstattgespräche und Arbeitsphasen, in denen schrittweise die Entwicklung einer
Gesamtkonzeption erfolgen wird.
In Kürze werden auf Einladung des Wirtschaftsministeriums weitere Abstimmungen zur konkreten
Ausgestaltung des Werkstattprozesses vorgenommen. Dabei wird neben der inhaltlichen und
strukturellen Ausgestaltung des Prozesses auch die Frage beraten, welche Teilnehmer/innen in
welcher Phase eingebunden werden.
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Der Rat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf
dieser Grundlage, abschließende Verhandlungen mit der Adam Opel AG zur Gründung der
„Bochum Perspektive 2022 GmbH“ zu führen.
Dem Rat soll im Herbst 2013 eine Beschlussvorlage mit einem Entwurf des Gesellschaftsvertrages
und der Gesellschaftervereinbarung vorgelegt werden.