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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
193 kB
Erstellt
26.12.14, 13:04
Aktualisiert
28.01.18, 00:03

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (21 03) Vorlage Nr.: 20131569 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bochum Perspektive 2022 Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss Rat 10.07.2013 18.07.2013 Anlagen Opel-Schreiben vom 11.07.2013 Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (21 03) Vorlage Nr.: 20131569 1. Ausgangslage Opel in Bochum Die Adam Opel AG hat nach der mehrheitlichen Ablehnung der Sanierungspläne durch die Beschäftigten in Bochum am 21.03.2013 erklärt, dass sie sich an die bisherigen Zusagen aus dem Mastervertrag Drive! 2022 nicht mehr gebunden fühlt. Dieser sah für Bochum die Weiterführung der Fahrzeugproduktion bis mindestens Ende 2016, den Erhalt des Warenverteilzentrums mit bis zu 600 Arbeitsplätzen und den Aufbau einer hochwertigen Komponentenfertigung mit ebenfalls ca. 600 in Aussicht gestellten Ersatzarbeitsplätzen vor. Nach heutigem Kenntnisstand soll der Produktionsstandort Bochum schrittweise vollständig aufgegeben werden. Die Getriebefertigung im Werk II (Bochum Langendreer) mit noch etwa 300 Beschäftigten wird bereits zum 31.12.2013 endgültig eingestellt. Damit findet in diesem Werk ab dem 01.01.2014 keinerlei Produktion mehr statt. Die Automobilproduktion der Modelle Zafira und Astra im Werk I (Bochum Laer) mit noch etwa 3250 Beschäftigten soll bis zum Ende des Jahres 2014 ebenfalls vollständig aufgegeben werden, so dass nach den Ankündigungen der Adam Opel AG ab dem 01.01.2015 auch an diesem Werksstandort keine Produktion mehr stattfinden wird. Für den nachfolgenden Abbau der Produktionsanlagen wird nach heutigem Stand wohl ein Zeitraum von etwa einem halben Jahr veranschlagt. Das Werk III (ebenfalls Bochum Langendreer) dient der Adam Opel AG als zentrales Ersatzteillager für Nordeuropa und ist insofern nicht direkt mit der Automobilproduktion am Standort Bochum verbunden. Insgesamt sind in Werk III derzeit 450 Menschen beschäftigt. Die Adam Opel AG hat inzwischen erklärt, dass durch die interne vertragliche Situation dieser Werksstandort mit seiner bisherigen Nutzung bis zum Februar 2016 gesichert bleibt. Aussagen über weitergehende Perspektiven werden derzeit von der Adam Opel AG nicht gemacht. Der Betriebsrat der Bochumer Opelwerke und das Management der Adam Opel AG befinden sich derzeit im betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellenverfahren, in dem die näheren Bedingungen für die skizzierten Abwicklungsschritte verhandelt werden. Nach heutigem Kenntnisstand ist nicht prognostizierbar, mit welchen konkreten Ergebnissen das Verfahren abgeschlossen wird. Ebenso ist nicht abschätzbar, wie viel Zeit das Einigungsstellenverfahren noch in Anspruch nehmen wird. Mit den Entscheidungen der Adam Opel AG geht in Bochum eine über 50 jährige Automobilproduktion zu Ende. Die damalige Ansiedlung von Opel in Bochum war ein ganz wesentlicher Erfolg in dem notwendigen Strukturwandel nach der Beendigung des Bergbaus in Bochum. In Spitzenzeiten waren bei Opel in Bochum über 20.000 Menschen beschäftigt. Die Marke Opel ist mit der Stadt sehr eng verbunden und stand lange Jahre für eine erfolgreiche Produktion und für sich gut verkaufende Automodelle wie den Kadett oder Astra. Spätestens seit dem Jahr 2004 ist der Standort allerdings mit der Krise des Automobilherstellers und der drohenden Schließung des Opelwerkes konfrontiert. Über 10 Jahre wurde der Produktionsumfang reduziert und es wurden in erheblichem Maße Arbeitsplätze abgebaut. Regelmäßige Hiobsbotschaften fanden nicht nur in der Region sondern deutschlandweit ihre Aufmerksamkeit. Dieser Negativtrend hat über Jahre den Wirtschaftsstandort Bochum belastet. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (21 03) Vorlage Nr.: 20131569 Die Stadt Bochum und die Region stehen nach diesen Entwicklungen und den aktuellen Entscheidung der Adam Opel AG vor enormen Herausforderungen, um den Wirtschaftsstandort weiter zu entwickeln und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen. Allerdings sind mit diesen Veränderungen auch Chancen verbunden, die es gilt in enger Zusammenarbeit mit dem Land NRW und der Region zu gestalten. Die Stadt Bochum sieht auch die Adam Opel AG in der Verpflichtung, Voraussetzungen für eine künftige Entwicklung des Wissens- und Wirtschaftsstandortes Bochum zu schaffen. Mit den 170 ha großen frei werdenden Arealen steht in NRW eine der größten zu entwickelnden Industrieflächen zur Verfügung. 2. „Bochum Perspektive 2022“ Die Adam Opel AG hat im Oktober des vergangenen Jahres mit dem Wirtschaftsminister des Landes NRW die gemeinsame Initiative „Bochum Perspektive 2022“ ins Leben gerufen. Gemeinsam mit der Stadt Bochum sollen Maßnahmen für die Ansiedlung von neuen Technologien, Unternehmen und damit der Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen ergriffen werden. Bereits damals wurde angekündigt, dass man sich sowohl personell wie finanziell in die weiteren Entwicklungen einbringen wird. Bestandteil dieser gemeinsamen Initiative war auch die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der Stadt Bochum. Der Rat der Stadt Bochum hat sich in seiner Sitzung am 13.12.2012 umfassend mit der damals noch sehr undurchsichtigen Lage bei Opel beschäftigt und über die mögliche Gründung einer Gesellschaft beraten (vgl. Vorlage 20122513). Zum damaligen Zeitpunkt ging man noch davon aus, dass es sich zunächst ausschließlich um die Entwicklung der Fläche des Werkes II handeln würde. Im Grundsatz wurde der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur „Sanierung, Entwicklung und Vermarktung“ der Werksfläche II durch die Entwicklungsgesellschaft RuhrBochum mbH (EGR) zugestimmt. Der Beteiligungsanteil der EGR sollte 51 %, der Beteiligungsanteil der Adam Opel AG 49 % betragen. In einem Dringlichkeitsantrag der SPD-Ratsfraktion, CDU-Ratsfraktion, Fraktion Die Grünen im Rat, Fraktion Die Linke im Rat, UWG Fraktion und der FDP Ratsgruppe zu dem Beschluss des Rates am 13.12.2012 wurde die Position des Rates bestimmt und maßgebliche Kriterien für den weiteren Verhandlungsauftrag der Verwaltung definiert. Die in diesem Antrag nur für die Werksfläche II vorgegebenen Arbeitsschritte zur Grundlagenrecherche und zum Planungs- und Baurecht sind analog aufgrund der weiteren Entwicklungen bei Opel auch für die weiteren Werksflächen I und III notwendig geworden. Insgesamt sind auch in der sich nach und nach verändernden Ausgangslage die Vorgaben aus dem Beschluss vom 13.12.2012 nach wie vor handlungsleitend. Die Verwaltung hat regelmäßig im Ältestenrat und den zuständigen Gremien des Rates über die aktuelle Situation und über die Verhandlungen mit der Adam Opel AG berichtet. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (21 03) Vorlage Nr.: 20131569 Das Land NRW hat erklärt, dass es nicht als Gesellschafter in die „Bochum Perspektive 2022 GmbH“ eintreten wird. Dies würde die Möglichkeiten der Förderung der Entwicklungsaufgabe ausschließen. In diesem Zusammenhang hat der Wirtschaftsminister mehrfach öffentlich erklärt, dass die Landesregierung die anstehenden Entwicklungsaufgaben umfänglich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten fördern wird. Zusätzlich ist auf Initiative des Wirtschaftsministers ein Beirat mit herausragenden Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik berufen worden, die die Aufgabe der „Bochum Perspektive 2022 GmbH“ mit ihren Erfahrungen und Kontakten unterstützen werden. Dieser Beirat wird nach Gründung der „Bochum Perspektive 2022 GmbH“ auch als beratendes Gremium an den weiteren Entwicklungen mitwirken. 3. Verhandlungsstand zur Gesellschaftsgründung Die Verhandlungen mit der Adam Opel AG wurden durch die Verwaltung in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv geführt. 3.1 Grundlagen der Gesellschaftsgründung Zu folgenden wesentlichen Grundlagen eines künftigen Gesellschaftsvertrages und einer Gesellschaftervereinbarung wurde Einvernehmen mit der Adam Opel AG erzielt:  Gegenstand der Gesellschaft soll die Sanierung, Entwicklung und Vermarktung der von der Adam Opel AG nicht mehr benötigten Flächen sein, gleichermaßen die Unterstützung von Ansiedlungen und Neugründungen, insbesondere zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen  Die Stadt Bochum / EGR soll 51%, die Adam Opel AG 49% der Anteile halten. Eine künftige Beteiligung von weiteren Partnern wird nicht ausgeschlossen  Die Gesellschaft soll zwei Geschäftsführer haben, die jeweils durch die Stadt Bochum und die Adam Opel AG im gegenseitigen Einvernehmen bestellt werden  Neben dem bereits genannten Beirat soll die Gesellschaft einen Aufsichtsrat erhalten. Der Stadt soll das Recht zustehen, fünf Mitglieder zu entsenden; die Adam Opel AG entsendet vier Mitglieder  Die "Bochum Perspektive 2022 GmbH" wird von beiden Gesellschaftern entsprechend den vorstehenden Anteilen (Stadt Bochum/EGR 51% und Adam Opel AG 49%) mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet. Die bisherigen Gesprächsergebnisse sehen vor, dass bis zum Jahre 2022 von der Stadt Bochum/EGR geldwerte Sach- und Personalleistungen in Höhe von 6,2 Mio. € und finanzielle Leistungen in Höhe von 4,8 Mio. € und der Adam Opel AG geldwerte Sach- und Personalleistungen in Höhe von 6,0 Mio. € und finanzielle Leistungen in Höhe von 4,6 Mio. € zur Verfügung gestellt werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (21 03) Vorlage Nr.: 20131569 Die Sach- und Personalleistungen der Stadt Bochum/ EGR sollen über die EGR insbesondere durch Gestellung von vorhandenem Personal und durch Dienstleistungen erbracht werden. Die finanziellen Leistungen der Stadt Bochum / EGR sollen über die Umwidmung bereits im Haushalt etatisierter Mittel bereitgestellt werden. Aus den von den Gesellschaftern bereitgestellten Mitteln, sollen die laufenden Betriebskosten der Bochum Perspektive 2022 GmbH und die bei einer Landesförderung notwendigen Eigenanteile finanziert werden. 3.2 Kommunalrechtliche Aspekte Eine Beteiligung der Stadt an einem Unternehmen ist kommunalrechtlich (§ 107 GO NRW) nur zulässig, wenn ein öffentlicher Zweck vorliegt. Würde die zu gründende Gesellschaft Flächen vermarkten, die im Eigentum der Adam Opel AG verbleiben, dann würde kein öffentlicher Zweck verfolgt, sondern stattdessen die Interessen des Grundstückseigentümers. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass der Gesellschaft die zu entwickelnden Grundstücke übertragen werden. Im Rahmen von Wirtschaftsförderung wäre die nichtwirtschaftliche Tätigkeit der Gesellschaft dann kommunalrechtlich zulässig. Diese Auffassung wird von der Aufsichtsbehörde geteilt. Unabdingbare Grundvoraussetzung für die Gründung der „Bochum Perspektive 2022 GmbH“ unter Beteiligung der Stadt Bochum / EGR ist daher die Verfügbarkeit der zu entwickelnden Flächen. Mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschaftervereinbarung muss zwingend definiert sein, welche Flächen zu welchem Zeitpunkt zu welchen Konditionen auf die Gesellschaft übertragen werden. Die Stadt kann sich weiterhin an einer GmbH nur beteiligen, wenn sie einen angemessenen Einfluss in der Gesellschaft erhält. Mit der Adam Opel AG wurde Einvernehmen erzielt, dass in Bezug auf die wesentlichen Entscheidungen in der Gesellschaft eine qualifizierte Mehrheit in Gesellschafterversammlung oder Aufsichtsrat erforderlich sein soll, d.h. in den wesentlichen Themenfeldern sollen – trotz 51%igem kommunalen Gesellschaftsanteil - einvernehmliche Entscheidungen getroffen werden. Nach Auffassung der Verwaltung ist der angemessene kommunale Einfluss gewahrt, da die Stadt zum einen mit Hilfe der einfachen Mehrheit in Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat in der Lage ist, entscheidenden Einfluss in allen Punkten auszuüben, die einer qualifizierten Mehrheit nicht bedürfen und zum anderen sichergestellt ist, dass keine Entscheidungen gegen den Willen der Stadt getroffen werden können. Die Leistungsfähigkeit der Stadt Bochum wird durch die Maßnahme langfristig gestärkt, da schrittweise über die entwickelten und vermarkteten Flächen neue Gewerbesteuereinnahmen generiert werden. Es entstehen neue Arbeitsplätze, die die örtliche Kaufkraft stärken. Eine positive Bevölkerungsentwicklung kann durch den Zuzug neuer Arbeitskräfte erwartet werden. Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen erstrecken sich über einen mehrjährigen Zeitraum. Unter Berücksichtigung von zu erwartenden Fördermitteln und Erlösen aus Grundstücksverkäufen begrenzen sich Verluste der Gesellschafter. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (21 03) Vorlage Nr.: 20131569 3.3 Erklärung der Adam Opel AG Die Adam Opel AG hat in einem Schreiben an die Oberbürgermeisterin mit Datum vom 11.07.2013 Erklärungen zur „Bochum Perspektive 2022 GmbH“ übermittelt. Aus diesem Schreiben gehen Ankündigungen zur Übertragung der Werksflächen hervor. Diese Erklärungen können eine Grundlage für einen weiteren Arbeitsprozess darstellen, an deren Ende transparente kalkulierbare Ergebnisse zur Gründung der gemeinsamen Gesellschaft stehen. Opel erklärt, dass sie alle Flächen in die Gesellschaft einbringen werden, die sie für eigene Zwecke nicht mehr benötigen. Eine Vorabveräußerung an Dritte wird ausgeschlossen und Opel erklärt, dass sie keine Erlösinteressen mit der Übertragung der Flächen verfolgen. Das Wertermittlungsverfahren soll transparent, unabhängig und im Einvernehmen mit der Stadt Bochum erfolgen. In einem Gespräch mit der Verwaltung hat Opel in Aussicht gestellt, dass der Wertermittlungsprozess durch eine gemeinsam eingerichtete Arbeitsgruppe mit der Stadt Bochum gesteuert werden soll. Für Opel kommt es in Betracht den Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landes NRW bei der Stadt Bochum zu akzeptieren. Darüber hinaus soll ein zweiter Gutachter beauftragt werden. Alle Schritte der Vorbereitung und Beauftragung werden miteinander abgestimmt. Die Kosten übernimmt die Adam Opel AG. Mit Abschluss der Gesellschaftervereinbarung und des Gesellschaftsvertrages sollen konkrete Zeiträume zur Übertragung definiert werden, die jeweils von der Verfügbarkeit abhängen. Die Deponie auf dem Gelände des Werks II soll in die „Bochum Perspektive 2022 GmbH“ übertragen werden. Für die Sanierungsaufwendungen verpflichtet sich die Adam Opel AG zur Zahlung eines gesonderten Betrages. Der Stadt Bochum wird kurzfristig die Möglichkeit eingeräumt, sämtliche Unterlagen bei der Adam Opel AG einzusehen und in einem gemeinsamen Klärungsprozess die Bedingungen der Übertragung zu prüfen. Mit den niedergelegten Ausgangsvoraussetzungen könnte aus Sicht der Verwaltung nach erfolgreichem Abschluss weiterer Arbeitschritte und Verhandlungen die „Bochum Perspektive 2022 GmbH“ voraussichtlich zum Ende diesen Jahres gründungsfähig werden. Die Erklärung der Adam Opel AG bringt einen Willen und eine verbindliche Absicht zum Ausdruck, stellt allerdings keine rechtsverbindliche Erklärung dar. Eine Rechtssicherheit kann erst durch Unterzeichnung der Gesellschaftervereinbarung und des Gesellschaftsvertrages erreicht werden. 4. Weitere Einflussfaktoren und Ausgangsvoraussetzungen 4.1 Planungsrecht der Stadt Bochum Für alle drei Werksflächen befinden sich inzwischen Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren. Die Planungsverwaltung erarbeitet bereits umfangreiche Grundlagen für das weitere Verfahren und ermittelt die für die weitere Sanierung und Entwicklung erforderlichen Maßnahmen. Die Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (21 03) Vorlage Nr.: 20131569 Bauleitplanung ist elementar erforderlich, da mit dieser Ausübung der Planungshoheit in den bisher großen eigentumsrechtlich nicht gegliederten Flächen eine Erschließungsstruktur geschaffen werden kann, die eine Strukturierung und Parzellierung der Areale ermöglicht und schafft. Durch das neu zu schaffende Planungsrecht werden die Nutzungen auf den Grundstücken und Arealen bestimmt. Durch Straßen, Wege und Plätze sowie Grün- und Freiflächen wird eine städtebauliche Ordnung und Gliederung geschaffen, aus der die Nutzungs-, Bauformen und Größenordnung der Gebäude festgelegt werden können. So bietet sich die Chance die bisher ungegliederten Flächen aufzuarbeiten, zu entwickeln und dann auch einer Vermarktung zuzuführen. Im Bebauungsplanverfahren werden alle nach BauGB zu ermittelnden Belange, wie z. B. Immissionen, Altlasten, Artenschutz, Erschließung, Entwässerung, operationalisiert, einer Diskussion in den kommunalen Gremien zugeführt und zur Entscheidung gebracht. Die Bebauungspläne müssen aus dem Regionalen Flächennutzungsplan abgeleitet werden und sind darüber hinaus Grundlage für städtebauliche und andere Vertragsformen. Darüber hinaus bieten die Bauleitplanverfahren mit ihren partizipatorischen Prozessen der Bevölkerung in Bochum die Chance auf den verschiedenen Ebenen am Planungs- und Bauprozess teilzunehmen. 4.2 Altlastenbegutachtung Die Werksflächen der Adam Opel AG wurden in Bochum auf Standorten ehemaliger Schachtanlagen errichtet, denen z. T. Nebengewinnungsanlagen angeschlossen waren. So befindet sich das Werk I auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Dannenbaum I mit ihren Nebengewinnungsanlagen. Im Rahmen der Errichtung von Werk II wurde u.a. der Bereich eines Luftschachtes der Zeche Bruchstraße überbaut. Darüber hinaus wurde auf dem Gelände des Werkes II die betriebseigene Deponie der Adam Opel AG angelegt. Die Zuständigkeit für die Deponie liegt bei der Bezirksregierung Arnsberg. Die Deponie befindet sich abfallrechtlich zurzeit in der Stilllegungsphase. Vor Eintritt in die Nachsorgephase sind noch die Abdichtung und die Rekultivierung gemäß Deponieverordnung (DepV) auszuführen. Planungen hierzu liegen noch nicht vor. Mit Werk III wurde die ehemalige Betriebsfläche der Zeche Bruchstraße überbaut. Auch dieser Schachtanlage waren unmittelbar Nebengewinnungsanlagen angeschlossen. Die Adam Opel AG hat ein Gutachterbüro (amerikanisches Unternehmen mit Zweigstelle in Essen) mit der Altlastenerkundung der Opel Werksflächen I – III beauftragt. Nach deutschem Bodenschutzrecht bestellte Sachverständige werden die Untersuchung durchführen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 7 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (21 03) Vorlage Nr.: 20131569 Phase 1 des Auftrags beinhaltet die Recherche zur historischen und aktuellen Nutzung der Werksflächen mit den sich daraus ergebenden Gefährdungspotenzialen sowie die Aufstellung eines Programmes zur Durchführung einer ersten orientierenden Untersuchung (OU, Phase 2a). Im Rahmen der historischen Recherche wird auch das aus dem Altbergbau resultierende Gefährdungspotential der Werksflächen erkundet. Mit der Auswertung der Unterlagen zum oberflächennahen Bergbau, zur Lage von Schächten und Stollen ist vom o.g. Gutachter der Adam Opel AG ein Bochumer Gutachterbüro beauftragt. Auf der Grundlage der Ergebnisse der OU soll in Phase 2 b zur Klärung des tatsächlich vorhandenen Kontaminationspotentials der Werksflächen eine Detailuntersuchung (DU) durchgeführt werden. Phase 1 (historische Recherche) soll bis Anfang August 2013 abgeschlossen sein. Die Ergebnisse der Phasen 2a/b (OU und DU) sind bis Ende Dezember 2013 vorzulegen. Darüber hinaus soll auf der Basis der Ergebnisse der Detailuntersuchung eine Kostenschätzung für eine gegebenenfalls durchzuführende Sanierung vorgelegt werden. Alle Maßnahmen im Rahmen der Altlastenbearbeitung erfolgen in Abstimmung mit der UBB (Untere Bodenschutzbehörde) der Stadt Bochum. Zwischenergebnisse werden im Arbeitskreis Opel – Planen und Bauen den beteiligten Ämtern und Behörden vorgestellt. 4.3 Beihilfe und Umsatzsteuer Insoweit die von der „Bochum Perspektive 2022 GmbH“ benötigten Zuwendungen in Form von finanziellen Mitteln erbracht werden, spricht einiges dafür, dass es sich um einen nicht der Umsatzsteuer unterliegenden Gesellschafterbeitrag handelt. Um Rechtssicherheit zu erlangen, bedarf es jedoch letztendlich einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts unter Vorlage der finalen Vertragsentwürfe. Sollten die benötigten Zuwendungen in Form unentgeltlich zur Verfügung gestellter Sach- und Dienstleistungen erbracht werden, kann dies zur Entstehung von Umsatzsteuer in Höhe von 19% führen. Dies gilt es im Weiteren Verfahren zu prüfen. Sofern die Tätigkeiten der Bochum Perspektive 2022 GmbH dem Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, sog. DAWI-Tätigkeiten, zugeordnet werden können, besteht die Möglichkeit, dass über einen Betrauungsakt eine beihilfenrechtskonforme Daseinsvorsorge-Finanzierung erfolgen kann. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 8 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (21 03) Vorlage Nr.: 20131569 4.4 Arbeitsbezüge und regionale Einbindung Bereits seit 2011 arbeitet unter der Federführung der Wirtschaftsförderung der Arbeitskreis Opel zusammen, um konkrete Entwicklungsperspektiven für die Nachfolgenutzung der Opelflächen zu erarbeiten bzw. zu koordinieren. Ausgangsperspektive war zum damaligen Zeitpunkt die Werksfläche II einer neuen Nutzung zuzuführen mit dem Ziel eine wirtschaftliche Automobilproduktion an den verbleibenden Standorten zu erhalten. An dem Arbeitskreis wirken neben der Stadt Bochum, die Adam Opel AG, der Betriebsrat der Bochumer Opelwerke, die IHK Mittleres Ruhrgebiet, das Land NRW (Wirtschaftsministerium), die Arbeitsagentur Bochum, die IG Metall Bochum, der DGB Region Ruhr Mark und die Bezirksregierung Arnsberg mit. Aus dem Arbeitskreis heraus ist unter Mitwirkung der gemeinsamen Arbeitsstelle RUB/IGM und der IHK Mittleres Ruhrgebiet die Konzeption des Innovationsclusters Produktionswirtschaft entwickelt worden. Aktuell stellt der Arbeitskreis insbesondere in der Übergangsphase zur Gründung der „Bochum Perspektive 2022 GmbH“ eine wichtige Schnittstelle zu den unterschiedlichen Partnern dar, um Informationen auszutauschen und in Abgleich zu bringen. Darüber hinaus ist eine gemeinsame Arbeitsgruppe „Bauen und Planen“ mit Vertretern von Opel ins Leben gerufen worden. Hier werden neben den Kostenermittlungen insbesondere planungsrechtliche Fragen beleuchtet und bearbeitet, um sie sowohl für die Konzeptentwicklung wie auch für die Bauleitplanung zu sichern. Auf Einladung der Oberbürgermeisterin hat am 17. Januar 2013 erstmalig ein Arbeitstreffen mit den Oberbürgermeistern, Landräten, Bürgermeister/innen und Vertretern der kommunalen Wirtschaftsförderungen aus den Nachbarkommunen stattgefunden, um über die Entwicklungen bei Opel zu informieren und über eine regionale Zusammenarbeit zu beraten. Darüber hinaus werden die Bezirksregierung, die Wirtschaftsförderung metropole ruhr GmbH und die IHK Mittleres Ruhrgebiet eingebunden. Das Interesse an der Zusammenarbeit ist sehr groß und wird in weiteren Arbeitstreffen auf Einladung der Oberbürgermeisterin gestaltet. Die Oberbürgermeisterin hat aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung der Entwicklungen die Gesamtkoordination übernommen und hierzu ihren Referenten beauftragt, in der Verwaltung die erforderlichen Arbeitsstrukturen in Zusammenhang mit der Gründung der „Bochum Perspektive 2022 GmbH“ und den fachübergreifenden Fragestellungen zur Nachfolgenutzung der Opelflächen zu gestalten. In Zusammenhang mit der Gründung der „Bochum Perspektive 2022 GmbH“ müssen die unterschiedlichen Arbeitsbezüge überprüft und ggf. angepasst werden, damit eine zielgenaue Zusammenarbeit befördert wird. Darüber hinaus sollte eine mögliche Einbindung von Partnern aus der Stadt und der Region in die Arbeit der „Bochum Perspektive 2022 GmbH“ geprüft werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 9 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (21 03) Vorlage Nr.: 20131569 5. Nächste Entwicklungsschritte 5.1 Workshop der Stadt Bochum Am 29.06.2013 hat die Stadt Bochum einen ganztägigen Workshop durchgeführt, in dem unter Beteiligung von Vertretern aus dem Rat, der Wirtschaft, der Wissenschaft und Verbänden, bzw. Gewerkschaften über die Zukunft der frei werdenden Opelflächen beraten wurde. Ziel des Workshops war es, auf Grundlage der bisher verfügbaren Informationen Positionen und Interessen der Stadt Bochum zu beschreiben. Unter der Moderation von Frau Prof. Reicher (Reicher Haase associierte GmbH) wurden erste Leitlinien zusammengetragen, die in den kommenden Wochen aufbereitet werden. Der Rat wird in seiner Sitzung nach der Sommerpause mit den Ergebnissen im Rahmen einer Beschlussvorlage befasst. Die Leitlinien werden als weitere Grundvoraussetzung in die Bauleitplanung der Stadt Bochum einfließen und stellen eine Vorbereitung für den nachstehend beschriebenen Werkstattprozess auf Landesebene moderiert durch die NRW Urban GmbH dar. 5.2 Werkstattprozess NRW Urban Die NRW Urban GmbH ist vom Land NRW beauftragt in einem Werkstattverfahren insbesondere unter Beteiligung der Stadt Bochum, der Adam Opel AG und dem Wirtschaftsministerium des Landes NRW ein Nutzungs- und Strukturkonzept zu entwickeln. Das Ergebnis soll bis Ende des Jahres vorliegen. Dabei wird es aus Sicht der Stadt Bochum wesentlich sein, den Werkstattprozess mit der weiteren Bauleitplanung der Stadt Bochum zu verzahnen. In einer ersten Stufe werden alle planungs- und entwicklungsrechtlichen Daten und Fakten erhoben. Dies geschieht zurzeit in enger Zusammenarbeit mit den Fachbereichen der Stadt Bochum und der Adam Opel AG. Nach Abschluss der Ermittlungsphase folgen Werkstattgespräche und Arbeitsphasen, in denen schrittweise die Entwicklung einer Gesamtkonzeption erfolgen wird. In Kürze werden auf Einladung des Wirtschaftsministeriums weitere Abstimmungen zur konkreten Ausgestaltung des Werkstattprozesses vorgenommen. Dabei wird neben der inhaltlichen und strukturellen Ausgestaltung des Prozesses auch die Frage beraten, welche Teilnehmer/innen in welcher Phase eingebunden werden. . Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (21 03) Vorlage Nr.: 20131569 Bezeichnung der Vorlage Bochum Perspektive 2022 Der Rat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage, abschließende Verhandlungen mit der Adam Opel AG zur Gründung der „Bochum Perspektive 2022 GmbH“ zu führen. Dem Rat soll im Herbst 2013 eine Beschlussvorlage mit einem Entwurf des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschaftervereinbarung vorgelegt werden.