Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
26.12.14, 13:10
Aktualisiert
28.01.18, 00:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 13 (1097)
Vorlage Nr.: 20131424
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Einbringung des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2012
Beschlussvorschriften
§ 95 GO NRW i. V. m. § 37 GemHVO NRW
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Rat
18.07.2013
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 13 (1097)
Vorlage Nr.: 20131424
Die Gemeinde hat gemäß § 95 GO NRW in Verbindung mit § 37 GemHVO NRW zum Schluss
eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft
nachzuweisen ist, aufzustellen. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung,
Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
den
Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW wurde der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 vom
Stadtkämmerer aufgestellt und von der Oberbürgermeisterin bestätigt.
Der Jahresabschluss 2012 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 111.626.544,21 EUR ab.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2012 beträgt 4.559.338.942,48 EUR.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 13 (1097)
Vorlage Nr.: 20131424
Bezeichnung der Vorlage
Einbringung des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2012
Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2012 gemäß § 95 GO NRW
wird zur Kenntnis genommen und gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit § 101 GO NRW
zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.