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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
26.12.14, 13:10
Aktualisiert
28.01.18, 00:04

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 13 (1097) Vorlage Nr.: 20131424 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Einbringung des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2012 Beschlussvorschriften § 95 GO NRW i. V. m. § 37 GemHVO NRW Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Rat 18.07.2013 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 13 (1097) Vorlage Nr.: 20131424 Die Gemeinde hat gemäß § 95 GO NRW in Verbindung mit § 37 GemHVO NRW zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist, aufzustellen. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. den Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW wurde der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 vom Stadtkämmerer aufgestellt und von der Oberbürgermeisterin bestätigt. Der Jahresabschluss 2012 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 111.626.544,21 EUR ab. Die Bilanzsumme zum 31.12.2012 beträgt 4.559.338.942,48 EUR. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 13 (1097) Vorlage Nr.: 20131424 Bezeichnung der Vorlage Einbringung des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2012 Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2012 gemäß § 95 GO NRW wird zur Kenntnis genommen und gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit § 101 GO NRW zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.