Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Sittenwidrige Fremdwährungsgeschäfte.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
26.12.14, 13:14
Aktualisiert
28.01.18, 00:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Die FDP im Rat der Stadt Bochum
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
17. Juli 2013
Anfrage
zur 32. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 18.07.2013
hier: Sittenwidrige Fremdwährungsgeschäfte
In einem Urteil hat das Dortmunder Landgericht von Kommunen abgeschlossene
Zinsswapverträge für sittenwidrig erklärt. Die Stadt Bergkamen und der Kreis Unna
haben mit der früheren WestLB Zins-Geschäfte getätigt, bei denen unter anderem auf
den Wechselkurs zwischen Euro und Schweizer Franken gewettet worden ist. Das
Gericht bezeichnet dieses Geschäft als verbotenes Glücksspiel, bei dem das
Gemeindevermögen unkalkulierbaren Risiken ausgesetzt wurde. Außerdem sah das
Gericht noch eine "doppelte" Sittenwidrigkeit vorliegen, d. h nicht nur die Bank, sondern
auch die Kommunen stehen in der Verantwortung.
Vor diesem Hintergrund fragt die FDP an:
Welche Auswirkungen hat das Gerichtsurteil auf das Bochumer Zins- und
Schuldenmanagement?
gez. Felix Haltt
Ratsmitglied
FDP im Rat der Stadt Bochum
Willy-Brandt-Platz 1-3 • 44777 Bochum.Ruhr • Telefon: 0234 – 910 21 44 • Fax: 0234 – 910 21 45
E-Mail: FDPimRat@bochum.de • Internet: www.bochum-liberal.de
Facebook: www.facebook.com/BochumLiberal • Twitter: www.twitter.com/BochumLiberal