Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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101 kB
Erstellt
26.12.14, 13:14
Aktualisiert
28.01.18, 00:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 3010 (3552)
Vorlage Nr.: 20131867
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Dringlichkeitsliste 2014
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Anlagen
BPl_940
BPl_947
BPl_948
BPl_951
Harpener_Bach
Kläranlage_Marbach
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 2
Vorlage Nr.: 20131867
Stadtamt
67 3010 (3552)
TOP/akt. Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 3010 (3552)
Vorlage Nr.: 20131867
Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Rahmen seiner Haushaltsplanberatungen am 03.05.2000
beschlossen, dass die Maßnahmen, für die Zuschüsse aus dem Jahresförderprogramm des
Landes NRW beantragt werden sollen, den Fachausschüssen zur Entscheidung vorzulegen sind.
Für die Dringlichkeitsliste 2014 sollen die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen gemeldet
werden.
Maßnahmen und Kostenschätzung zur Dringlichkeitsliste 2014
1.
Gefährdungsabschätzung Harpener Bach
Der Harpener Bach wurde in seiner jüngsten Geschichte durch industrielle Nutzungen häufig
anthropogen überprägt. Dies wird u.a. dadurch belegt, dass der Harpener Bach von Norden
kommend zahlreiche Altlasten- bzw. Altlastenverdachtsflächen durchfließt. Es handelt sich hierbei
in Fließrichtung um die folgenden Flächen:
$ 4/4.01 ehem. Chemische Betriebe Amalia
$ 4/2.01 ehem. Halde Jacob (Zeche Robert Müser)
$ 3/1.02 ehem. Klärteiche Robert Müser
$ 4/2.12 ehem. Halde Vollmond
$ 4/6.03 ehem. Kläranlage Industriestraße
$ 4/6.02 ehem. Klärteich Ümminger See
Im Rahmen von Einzeluntersuchungen zu Bauvorhaben und zu Umfelduntersuchungen sind
Kontaminationen der Umweltmedien Boden, Bodenluft und Grundwasser bekannt. Bislang handelt
es sich um die Schadstoffe PAK (EPA), BTEX und Mineralölkohlenwasserstoffe. Das Tiefbauamt
der Stadt Bochum plant nun die Renaturierung des Abschnittes zwischen der A 40 im Norden und
der A 44 im Süden, u.a. um Retentionsräume effektiver nutzen zu können.
Zur Planung dieser Maßnahme ist aufgrund der vorhandenen Altlasten
Gefährdungsabschätzung erforderlich.
Geschätzte Untersuchungskosten:
2.
im Vorfeld eine
80.000,00 EUR
Gefährdungsabschätzung Kläranlage Marbach Süd
Im Rahmen der Voruntersuchungen aus dem Umfeld sind belastete Bodenmaterialien angetroffen
worden. Die Auffüllungsmächtigkeiten im Nahbereich der Klärbecken liegen zwischen 1,70 m und
4,10 m und bestehen im wesentlichen aus umgelagertem Bodenmaterial, Bauschutt und
Schlacken. Von der Emschergenossenschaft ist für den nördlichen Teil ein Sanierungsplan für den
Abbruch der ehem. Kläranlage, Kanal sowie für den Bau eines RÜB und einer provisorischen
Ausleitungsstrecke erstellt worden. Bei dieser Baumaßnahme wurden 10.598 t Aushubmaterial
entsorgt, das gemäß LAGA in die Zuordnungswerte Z 2 oder schlechter eingestuft wurde.Die jetzt
zu untersuchenden Schlammbecken auf den Grundstücken der Stadt Bochum liegen im direkten
Umfeld der neuen Kanaltrasse, bei der bereichsweise PAK-Belastungen von
185 - 266
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Vorlage Nr.: 20131867
mg/Kg angetroffen wurden. Die Fläche wird als Grünfläche bzw. Waldfläche genutzt und befindet
sich in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung.
Zur Bewertung des möglichen Gefährdungspotentials ist insbesondere vor dem Hintergrund der
sensiblen Nutzung der Flächen und somit im Hinblick auf die Schutzgüter Boden-Mensch und
Grundwasser die Durchführung einer orientierenden Untersuchung erforderlich.
Geschätzte Untersuchungskosten:
45.000,00 EUR
Nachrichtlich:
Ergänzende Gefährdungsabschätzung zu den Bebauungsplanflächen Opel Werk I,II,III und
angrenzende Parkplatzflächen (Werk I, Alte Wittener Straße)
Außerhalb der Dringlichkeitsliste wurde am 30.07.2013 ein Zuwendungsantrag bei der
Bezirksregierung
Arnsberg
für
ergänzende
Gefährdungsabschätzungen
zu
den
Bebauungsplanflächen der Opel Werke gestellt. Hierbei wurde um Zustimmung zum vorzeitigen
bewilligungsunschädlichen Maßnahmenbeginn gebeten. Der Antrag wurde in ständiger
Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnberg gestellt und ist von dort bereits an das zuständige
Ministerium weitergeleitet worden.
Die Abgrenzungen der vom Planungsamt zu den Opel-Flächen in Aufstellung befindlichen
Planverfahren Nr. 940, 947, 948 und 951 umfassen neben den im Eigentum der Fa. Opel
befindlichen Werksflächen auch einige Grundstücke privater sowie öffentlicher Eigentümer. Für die
innerhalb der Bebauungspläne liegenden, an die Werksflächen angrenzenden privaten und
öffentlichen Flächen besteht aus Sicht der UBB zusätzlicher Untersuchungsbedarf.
Für die in den Bebauungsplangebieten liegenden Flächen sind zu den Untersuchungen, die von
Opel durchgeführt werden, ergänzende Gefährdungsabschätzungen erforderlich, um auf die
Ergebnisse der `Opel-UntersuchungenA flexibel reagieren zu können und die Aufstellung der
Bebauungspläne zu einem schnellen Abschluss zu bringen.
Anlass für die Aufstellung der Bebauungspläne sind die Pläne der Adam Opel AG zur Neustrukturierung ihrer Produktion in Bochum mit der Aufgabe der Fertigung kompletter Automobile.
Aus der Reduzierung der Fertigung ergibt sich der Bedarf, für alle drei Opel-Werksstandorte in
Bochum eine gemeinsame, inhaltliche und städtebauliche Konzeption für eine Folgenutzung zu
finden.
Wegen der herausragenden Bedeutung der Werke und seiner Flächen für die wirtschaftliche
Entwicklung der Stadt Bochum und des Ruhrgebietes ist es daher erforderlich, frühzeitig
eine Entwicklungsperspektive für diese Standorte aufzuzeigen, die dem Erhalt, der
Sicherung und Schaffung einer möglichst großen Anzahl von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen
dienen soll.
Geschätzte Untersuchungskosten:
70.000,00 EUR
Stadt Bochum
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- Begründung - Seite 3
Vorlage Nr.: 20131867
Stadtamt
67 3010 (3552)
TOP/akt. Beratung
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- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 3010 (3552)
Vorlage Nr.: 20131867
Bezeichnung der Vorlage
Dringlichkeitsliste 2014
Der Planung der Verwaltung zur Anmeldung der Maßnahmen zur Dringlichkeitsliste 2014 wird
zugestimmt