Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
26.12.14, 13:14
Aktualisiert
28.01.18, 00:52

öffnen download melden Dateigröße: 101 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 3010 (3552) Vorlage Nr.: 20131867 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Dringlichkeitsliste 2014 Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Anlagen BPl_940 BPl_947 BPl_948 BPl_951 Harpener_Bach Kläranlage_Marbach Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 2 Vorlage Nr.: 20131867 Stadtamt 67 3010 (3552) TOP/akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 3010 (3552) Vorlage Nr.: 20131867 Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Rahmen seiner Haushaltsplanberatungen am 03.05.2000 beschlossen, dass die Maßnahmen, für die Zuschüsse aus dem Jahresförderprogramm des Landes NRW beantragt werden sollen, den Fachausschüssen zur Entscheidung vorzulegen sind. Für die Dringlichkeitsliste 2014 sollen die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen gemeldet werden. Maßnahmen und Kostenschätzung zur Dringlichkeitsliste 2014 1. Gefährdungsabschätzung Harpener Bach Der Harpener Bach wurde in seiner jüngsten Geschichte durch industrielle Nutzungen häufig anthropogen überprägt. Dies wird u.a. dadurch belegt, dass der Harpener Bach von Norden kommend zahlreiche Altlasten- bzw. Altlastenverdachtsflächen durchfließt. Es handelt sich hierbei in Fließrichtung um die folgenden Flächen: $ 4/4.01 ehem. Chemische Betriebe Amalia $ 4/2.01 ehem. Halde Jacob (Zeche Robert Müser) $ 3/1.02 ehem. Klärteiche Robert Müser $ 4/2.12 ehem. Halde Vollmond $ 4/6.03 ehem. Kläranlage Industriestraße $ 4/6.02 ehem. Klärteich Ümminger See Im Rahmen von Einzeluntersuchungen zu Bauvorhaben und zu Umfelduntersuchungen sind Kontaminationen der Umweltmedien Boden, Bodenluft und Grundwasser bekannt. Bislang handelt es sich um die Schadstoffe PAK (EPA), BTEX und Mineralölkohlenwasserstoffe. Das Tiefbauamt der Stadt Bochum plant nun die Renaturierung des Abschnittes zwischen der A 40 im Norden und der A 44 im Süden, u.a. um Retentionsräume effektiver nutzen zu können. Zur Planung dieser Maßnahme ist aufgrund der vorhandenen Altlasten Gefährdungsabschätzung erforderlich. Geschätzte Untersuchungskosten: 2. im Vorfeld eine 80.000,00 EUR Gefährdungsabschätzung Kläranlage Marbach Süd Im Rahmen der Voruntersuchungen aus dem Umfeld sind belastete Bodenmaterialien angetroffen worden. Die Auffüllungsmächtigkeiten im Nahbereich der Klärbecken liegen zwischen 1,70 m und 4,10 m und bestehen im wesentlichen aus umgelagertem Bodenmaterial, Bauschutt und Schlacken. Von der Emschergenossenschaft ist für den nördlichen Teil ein Sanierungsplan für den Abbruch der ehem. Kläranlage, Kanal sowie für den Bau eines RÜB und einer provisorischen Ausleitungsstrecke erstellt worden. Bei dieser Baumaßnahme wurden 10.598 t Aushubmaterial entsorgt, das gemäß LAGA in die Zuordnungswerte Z 2 oder schlechter eingestuft wurde.Die jetzt zu untersuchenden Schlammbecken auf den Grundstücken der Stadt Bochum liegen im direkten Umfeld der neuen Kanaltrasse, bei der bereichsweise PAK-Belastungen von 185 - 266 Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 3010 (3552) Vorlage Nr.: 20131867 mg/Kg angetroffen wurden. Die Fläche wird als Grünfläche bzw. Waldfläche genutzt und befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung. Zur Bewertung des möglichen Gefährdungspotentials ist insbesondere vor dem Hintergrund der sensiblen Nutzung der Flächen und somit im Hinblick auf die Schutzgüter Boden-Mensch und Grundwasser die Durchführung einer orientierenden Untersuchung erforderlich. Geschätzte Untersuchungskosten: 45.000,00 EUR Nachrichtlich: Ergänzende Gefährdungsabschätzung zu den Bebauungsplanflächen Opel Werk I,II,III und angrenzende Parkplatzflächen (Werk I, Alte Wittener Straße) Außerhalb der Dringlichkeitsliste wurde am 30.07.2013 ein Zuwendungsantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg für ergänzende Gefährdungsabschätzungen zu den Bebauungsplanflächen der Opel Werke gestellt. Hierbei wurde um Zustimmung zum vorzeitigen bewilligungsunschädlichen Maßnahmenbeginn gebeten. Der Antrag wurde in ständiger Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnberg gestellt und ist von dort bereits an das zuständige Ministerium weitergeleitet worden. Die Abgrenzungen der vom Planungsamt zu den Opel-Flächen in Aufstellung befindlichen Planverfahren Nr. 940, 947, 948 und 951 umfassen neben den im Eigentum der Fa. Opel befindlichen Werksflächen auch einige Grundstücke privater sowie öffentlicher Eigentümer. Für die innerhalb der Bebauungspläne liegenden, an die Werksflächen angrenzenden privaten und öffentlichen Flächen besteht aus Sicht der UBB zusätzlicher Untersuchungsbedarf. Für die in den Bebauungsplangebieten liegenden Flächen sind zu den Untersuchungen, die von Opel durchgeführt werden, ergänzende Gefährdungsabschätzungen erforderlich, um auf die Ergebnisse der `Opel-UntersuchungenA flexibel reagieren zu können und die Aufstellung der Bebauungspläne zu einem schnellen Abschluss zu bringen. Anlass für die Aufstellung der Bebauungspläne sind die Pläne der Adam Opel AG zur Neustrukturierung ihrer Produktion in Bochum mit der Aufgabe der Fertigung kompletter Automobile. Aus der Reduzierung der Fertigung ergibt sich der Bedarf, für alle drei Opel-Werksstandorte in Bochum eine gemeinsame, inhaltliche und städtebauliche Konzeption für eine Folgenutzung zu finden. Wegen der herausragenden Bedeutung der Werke und seiner Flächen für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Bochum und des Ruhrgebietes ist es daher erforderlich, frühzeitig eine Entwicklungsperspektive für diese Standorte aufzuzeigen, die dem Erhalt, der Sicherung und Schaffung einer möglichst großen Anzahl von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen dienen soll. Geschätzte Untersuchungskosten: 70.000,00 EUR Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Vorlage Nr.: 20131867 Stadtamt 67 3010 (3552) TOP/akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 3010 (3552) Vorlage Nr.: 20131867 Bezeichnung der Vorlage Dringlichkeitsliste 2014 Der Planung der Verwaltung zur Anmeldung der Maßnahmen zur Dringlichkeitsliste 2014 wird zugestimmt