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Kommune
Bochum
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr. 20131190
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Sachstand zum eventuellen Bau eines Ersatzbauwerks für die Pontonbrücke Dahlhausen
über die Ruhr zwischen Lewackerstraße auf dem Gebiet der Stadt Bochum und der Straße
Auf dem Stade auf dem Gebiet der Stadt Hattingen
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
Sitzungstermin
akt.
Beratung
05.09.2013
11.09.2013
25.09.2013
Anlagen
PontonbrückeVariantenübersicht
Variante 1
Wortlaut
1.
Allgemeines
Die Verwaltung nimmt die Berichterstattung der Medien zum Ersatzbau der Pontonbrücke
zum Anlass, um die politischen Gremien über den derzeitigen Sachstand zu informieren.
2.
Ausgangssituation
Die Schwimmbrücke Dahlhausen verbindet Bochum-Dahlhausen (ca. 13.000 Einwohner)
mit den südlich der Ruhr gelegenen Stadtteilen Hattingen-Dumberg und EssenBurgaltendorf (ca. 10.200 Einwohner). Sie ist Teil des Straßenzuges der Kreisstraße 24.
Eigentümer dieser Brücke ist zum überwiegenden Teil der Ennepe-Ruhr-Kreis, da die
Kreisgrenze an der nordöstlichen Ruhruferlinie verläuft. Zwischen Kreis und Stadt ist durch
eine Vereinbarung geregelt, dass für die Unterhaltung und Betrieb des Bauwerks das
Tiefbauamt der Stadt Bochum verantwortlich ist und der Kreis die anteiligen Kosten erstattet.
Die Pontonbrücke wurde 1958/59 errichtet. Die 89,4 Meter lange und 146,8 Tonnen schwere
Brücke mit drei Feldern ruht auf Pontons anstelle von Brückenpfeilern. Abhängig vom
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Wasserstand verändert sie ihre Höhenlage. Ihr südlicher Teil lässt sich mit Hilfe von
Seilwinden ausschwenken, damit Schiffe die Brücke passieren können. Bei Hochwasser
wird sie aus Sicherheitsgründen gesperrt. Die Brücke ist für ein Fahrzeug von maximal 12 t
ausgelegt.
Im Jahr 2011 wurden erhebliche Schäden am Bauwerk festgestellt, die auf eine ständige
Überlastung infolge der regelmäßigen Nichtbeachtung der Gewichtsbeschränkung
zurückzuführen waren. Daher ist sie heute nur noch eingeschränkt befahrbar. Zulässig sind
Fahrzeuge bis ca. 2,1m Breite und bis zu 2,8t Gesamtgewicht. Auch die ÖPNV-Verbindung
über die Brücke wurde aufgrund der baulichen Mängel eingestellt. Für den Schwerverkehr
entstehen so Umwege von ca. 12 km. Da die Brücke zudem baulich nur über einen
Fahrstreifen verfügt, wird der Verkehr seit jeher per Lichtsignalanlage geregelt. Aufgrund
dieser Einschränkungen hat die Schwimmbrücke nur eine geringe Leistungsfähigkeit.
Die Verkehrsbelastung lag vor Sperrung für den LKW- und Busverkehr bei ca. 4.500 – 5.000
Kfz/Tag. Seit der Sperrung ist die Verkehrsbelastung aufgrund der erschwerten Durchfahrt
auf ca. 3000 Kfz/Tag zurückgegangen.
3.
Vorgespräche auf Verwaltungsebene.
Aufgrund der Unterbrechung der Verkehrsbeziehung zwischen den Städten Bochum,
Hattingen und Essen wurde in verschiedenen Gesprächen von Verwaltungsvertretern der
drei Städte sowie unter Beteiligung des Ennepe-Ruhr-Kreises, des Ruhrverbandes und der
für den ökologischen Umbau der Ruhr zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf nach
Lösungen für einen Ersatz des Bauwerks gesucht.
Folgende Lösungsansätze wurden besprochen.
Variante 1: Festsetzung der bestehenden Brücke bei gleichzeitiger Absenkung des
Ruhrpegels
Variante 2: Neubau einer 2-streifigen Brücke anstelle der heutigen Pontonbrücke an
gleicher Stelle
Variante 3: Neubau einer Brücke 1,9 km nordwestlich der vorhandenen Brücke in
Höhe der Alten Eisenbahnbrücke Burgaltendorf / Dahlhausen zwischen Bochumer
und Essener Stadtgebiet.
Variante 4: Neubau einer Brücke 300 m südlich der bestehenden Querung in Höhe
des Geländes Dahlhauser Tiefbau einschließlich der neuen Straßenverbindung auf
dem Hattinger Stadtgebiet
Es wurde vereinbart, dass zunächst Voruntersuchungen zum verkehrlichen Nutzen
durchgeführt und die konstruktiven Möglichkeiten grob abgeschätzt werden sollten.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat in diesen Gesprächen sowohl auf die Schwierigkeiten einer
Finanzierung als auch auf die ökologische Sensibilität des Raumes verwiesen.
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4.
Festsetzung
Ruhrpegels
der
bestehenden
Brücke
bei
gleichzeitiger
Absenkung
des
Diese Lösung ist in der Diskussion mit dem Ruhrverband und der Bezirksregierung
Düsseldorf intensiv diskutiert worden. Da es aus flussökologischen Gründen sinnvoll wäre
den Ruhrpegel abzusenken, würde die Pontonbrücke auf den Grund aufsetzen. Die
beweglichen Teile würden festgesetzt. In Zukunft wäre das Bauwerk eine klassische
statische Brücke.
Nach ersten Einschätzungen wurde diese Lösung aus folgenden Gründen verworfen:
Die Grundkonstruktion der Brücke erscheint für diese Lösung nicht geeignet. Der
Aufwand für eine derartige Ertüchtigung könnte genauso hoch sein wie der Bau einer
neuen Brücke an gleicher Stelle.
Die verkehrliche Situation kann durch diese Lösung grundsätzlich nicht verbessert
werden. Der einstreifige Verkehr bliebe erhalten, die plangleiche Kreuzung mit der SBahn bliebe bestehen.
4.1. Neubau einer 2-streifigen Brücke anstelle der heutigen Pontonbrücke an gleicher
Stelle
Diese Lösung ist konstruktiv in jedem Fall machbar. Zu Realisierung dieser Lösung sind
folgende Überlegungen jedoch genauer zu betrachten.
Bei Hochwasser könnte die Brücke eventuell überflutet werden, da die Höhenlage
aufgrund des benachbarten Bahnübergangs nicht verändert werden kann. Darüber
hinaus könnte die Brücke bei Hochwasser ein Abflusshindernis in der Ruhr
darstellen.
Die plangleiche Kreuzung mit der S-Bahn bleibt weiterhin bestehen. Damit wäre ein
erheblicher Sicherungsaufwand weiterhin notwendig.
Ob diese Lösung von der DB und dem Eisenbahnbundesamt mit getragen wird,
konnte bislang nicht geklärt werden.
Die Lewackerstraße samt Bahnübergang muss, um im Bereich der Einmündung den
Verkehr abzuwickeln, auf eine Länge von 300-400 m und auf eine Breite von 6,50 m
zuzüglich Geh- und Radwegen ausgebaut werden. Neben den aufwendigen
Stützwänden
sind im erheblichen Umfang Privatgrundstücke einschließlich
Wohngebäude betroffen.
Der Umfang der Genehmigungsverfahren für den Ausbau der Lewackerstraße und
des Bahnüberganges sind voraussichtlich genauso hoch wie für eine neue
Trassenführung
Der Eingriff in Natur und Landschaft auf dem Gebiet der Stadt Hattingen wäre bei
dieser Lösung sehr gering, dagegen wäre der Eingriff auf Bochumer Gebiet
erheblich.
Der Verkehrswert dieser Lösung entspricht in etwa dem vor der baulichen
Einschränkung, da eine Verbesserung der Anbindung auf Hattinger Gebiet und die
Situation auf der Lewackerstraße außerhalb des Ausbaubereich aufgrund des
schlechten Ausbauzustandes zusätzlichen Verkehr nicht aufnehmen kann.
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4.2. Neubau einer Brücke 1,9 km nordwestlich der vorhandenen Brücke in Höhe der
Alten Eisenbahnbrücke Burgaltendorf/Dahlhausen zwischen Bochumer und
Essener Stadtgebiet.
Die Variante sieht vor, die alte Bahntrasse nordwestlich von Dahlhausen in Höhe des
Eisenbahnmuseums zu nutzen. Dabei würde eine neue Straße zwischen Burgaltendorf und
Dahlhausen entstehen. Bei dieser Lösung sind folgenden Aspekte noch weiter zu
untersuchen.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis wäre von dieser Lösung nicht betroffen.
Die Anbindung auf Bochumer Seite mit Querung der S-Bahn und Anbindung an die
Dr.-C.-Otto-Straße muss noch gründlich auf ihre Machbarkeit hin untersucht werden.
Nach erster Einschätzung wäre der Aufwand für diese Lösung mindestens genauso
hoch wie für den Neubau einer Brücke südlich der heutigen Pontonbrücke.
Der Verkehr würde den Stadtteilkern von Dahlhausen erheblich mehr belasten. Auf
der Grundlage der jetzt erstellten Verkehrsuntersuchung muss geprüft werden, ob
die Knotenpunkte der Dr.-C.-Otto-Straße (die im Bau befindliche Maßnahme
„Kreisverkehr Kassenberger Straße sowie Umgestaltung des Kreuzungsbereichs
Sattelgut, Lewackerstraße“) ausreichend dimensioniert sind.
4.3. Neubau einer Brücke 300 m südlich der bestehenden Querung in Höhe des
Geländes Dahlhauser Tiefbau einschließlich der neuen Straßenverbindung auf
dem Hattinger Stadtgebiet
Diese Lösung hat sich aus der Linienführung der Lewackerstraße ergeben. Im Bereich des
Geländes Dahlhauser Tiefbau liegt die Lewackerstraße ca. 8-9 m oberhalb der SBahngleise, so dass an dieser Stelle der Straßenzug Ferdinand-Krüger-Straße,
Lewackerstraße über die Ruhr hinweg fortgeführt werden könnte. Die Gradiente könnte in
Richtung Süden leicht abfallen, so dass sich eine gute Einpassung in die Landschaft
erreichen lässt. Auf Hattinger Stadtgebiet ist ein ca. 500- bis 600 m lange Straße auf einem
von 0 auf bis zu 2 m leicht ansteigenden Damm zu bauen. Die Brücke würde mit den
notwendigen Vorlandbrücken über den Überflutungsraum der Ruhr ca. 300 m lang sein.
Bei der weiteren Betrachtung müssen folgende Aspekte betrachtet werden:
Der ökologische Eingriff auf dem Hattinger Stadtgebiet ist genauer zu untersuchen
Die Bezirksregierung hat signalisiert, dass diese Lösung für die ökologische
Verbesserung der Ruhr vorteilhaft sein könnte. Eine Verifizierung dieser Aussage
könnte zur Reduzierung des notwendigen Ausgleichs der Eingriffe in Natur und
Landschaft führen.
Die planfreie Kreuzung mit der S-Bahn wäre optimal gelöst, so dass aufgrund der
Beseitigung des Bahnübergangs die Deutsche Bahn an der Finanzierung beteiligt
werden könnte.
Durch Ausbau des Straßenzuges auf Bochum Stadtgebiet bis zur Hattinger Straße
wäre auch der radverkehrliche Anschluss des Ruhrtals optimal zu gestalten.
Die Lewackerstraße entlang der Ruhr könnte bei der Sanierung als Fahrradstraße
umgestaltet werden.
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Es muss vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit geprüft werden, ob die alte
Pontonbrücke als Rad- und Fußgängerbrücke (eventuell als Industriedenkmal) zu
erhalten ist.
Die ÖPNV-Anbindung zwischen den Stadtteilen Bochum-Linden und Dahlhausen
sowie auf der anderen Ruhrseite gelegenen Stadtteile Hattingen-Dumberg und
Essen-Burgaltendorf kann optimiert werden.
4.4. Verkehrsuntersuchung der o. g. Varianten.
Für die Varianten 1, 3 und 4 wurde mittlerweile eine Verkehrsuntersuchung in Abstimmung
mit der Stadt Essen durch geführt. Für die Variante 2 ist in etwa der gleiche Verkehrswert
wie für die Prognose-Null-Variante zu erwarten. Da der Aufwand für diese Variante im
Verhältnis zum Nutzen sehr hoch ist, wurde diese nicht gesondert betrachtet.
Im Rahmen der Erstellung des RFNP 2015 wurden durch ein Planungsbüro im Auftrag der
Stadt Essen die verkehrlichen Auswirkungen einer Ortsumfahrung Burgaltendorf untersucht.
Obwohl das Projekt zunächst nicht weiter verfolgt wurde und nach Angabe der Stadt Essen
derzeit nicht in der politischen Diskussion ist, wurde eine mögliche nördlich von
Burgaltendorf verlaufende Umgehungsstraße in die Variantendiskussion aufgenommen, da
dieses Projekt wieder aktuell werden könnte, je nachdem welche Lösung für ein
Ersatzbauwerk der Pontonbrücke gefunden wird.
Die Verwaltung zieht bei der Betrachtung der einzelnen Varianten im Bezug auf die
verkehrliche Situation folgendes Fazit:
Einer leistungsfähigen Ruhrbrücke im Bereich Dahlhausen/Burgaltendorf kann eine
signifikante Verkehrsbedeutung zugerechnet werden. Sie würde nach den vorliegenden
Berechnungen ca. 10.000 Kfz/24h abwickeln, gleichgültig ob sie an der Lewackerstraße
oder Dr.-C-Otto-Straße angebunden wird. Dieses Niveau wird durch die nur eingeschränkt
nutzbare Pontonbrücke zurzeit nicht annähernd erreicht.
Im Vergleich der Varianten mit und ohne OU Burgaltendorf zeigen sich kleinräumige
Auswirkungen auf das Dahlhauser Verkehrsnetz (Mehrbelastung im südlichen Dahlhausen),
während der Ortskern Burgaltendorf entlastet wird. Die Ortsumfahrung Burgaltendorf nimmt
jedoch nur vergleichsweise geringe Verkehrsmengen auf. Eine Realisierung wäre auf
Grundlage der dargestellten Zahlen als tendenziell fraglich zu bewerten.
Je nachdem, an welcher Stelle der Anschlusspunkt der neuen Brücke verortet wird,
entstehen Mehrbelastungen im Netz, die sich jedoch in der Regel nur kleinräumig
auswirken. Einer Entlastung des Ortszentrums Dahlhausen steht beim Anschluss an die
Lewackerstraße eine Mehrbelastung im nachrangigen Verkehrsnetz gegenüber. Besonders
dort wären in diesem Fall Anpassungen an Knotenpunkten (bspw. Knotenpunktfolge
Ferdinand-Krüger-Straße – Kesterkamp – Hattinger Straße) oder vergleichbare
Umbaumaßnahmen durchzuführen, um das Verkehrsaufkommen abwickeln zu können.
Dem gegenüber wird beim Anschluss an die Dr.-C.-Otto-Straße mehr Verkehr durch den
Ortskern geleitet.
Hier sind die Zusatzbelastungen für die Wohnbevölkerung mit Lärm und Luftschadstoffen,
etwa im Vergleich mit den kaum angebauten Streckenabschnitten der unteren
Lewackerstraße und Ferdinand-Krüger-Straße, ebenso wie Bau- und Betriebskosten bei der
Variantenentscheidung mit abzuwägen.
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Es gilt die spezifische Sensibilität der betroffenen Wohnbereiche sowie auch der betroffenen
Verkehrsinfrastruktur zu bewerten und in den Abwägungs- und Entscheidungsprozess
einfließen zu lassen. Eine Vorzugsvariante muss daher aus diesen und weiteren
Rahmenbedingungen abgeleitet werden, die nicht Gegenstand der Verkehrsuntersuchung
waren.
4.5. Erstes Fazit der Variantenbetrachtung
Als erstes Fazit aus den bisherigen Untersuchungen erscheint aus Sicht der Verwaltung der
Stadt Bochum die Variante 4: Neubau einer Brücke 300 m südlich der bestehenden
Querung in Höhe des Geländes Dahlhauser Tiefbau einschließlich der neuen
Straßenverbindung auf dem Hattinger Stadtgebiet bis zur Straße „Auf dem Stade“ als
Vorzugsvariante. Allerdings sollte bei den weiteren Untersuchungen in Hinblick auf
ökologische, städtebauliche und weitere umweltrelevante Aspekte ergebnisoffen geprüft
werden, welche Variante sich endgültig als Vorzugsvariante herausstellt. Gerade vor dem
Hintergrund, dass alle Varianten in einem sensiblen Raum eingreifen, ist eine frühzeitige
Betrachtung aller Belange notwendig. In der als Anlage 1 beigefügten Abbildung sind die
Varianten der Verkehrsuntersuchung dargestellt. Die Anlage 2 enthält einen ersten Entwurf
für die Variante 4.
5.
Planverfahren, Durchführung, Baulast und Finanzierung
5.1. Planverfahren.
Sollte sich nach Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung der Neubau der Brücke als
sinnvoll und notwendig herausstellen, ist für die Varianten 2- 4 ein
Planfeststellungsverfahren nach dem StrWG NW erforderlich. Planfeststellungsbehörde
wäre für die Variante 2 und 4 die Bezirksregierung Arnsberg. Bei Variante 3 könnte auch die
BR Düsseldorf das Verfahren durchführen. Der Antragsteller ist der Vorhabensträger. Dieser
sollte grundsätzlich auch der zukünftige Baulastträger der Straße sein.
5.2. Durchführung und Baulast
Die Übernahme der Baulast dieser Straßenverbindung hängt von der Bedeutung der
Straßenverbindung ab. Für die Varianten 3 und 4 wird in der Verkehrsuntersuchung eine zu
erwartende Belastung von ca. 10.000 Kfz/Tag angegeben. Dieses liegt erheblich über den
Landesdurchschnitt der Verkehrsbelastungen auf Landesstraßen (letzte Auswertung der
Dauerzählstellen ergab eine durchschnittliche Belastung von ca. 5500 Kfz/Tag). Im
Landesstraßennetz könnte sich bei Ausbau dieser Verbindung eine Verknüpfung zwischen
der L651 (Wuppertaler Straße) und der L 925 (Burgaltendorfer Straße / Alte Hauptstraße)
ergeben. Diese würde eine Netzergänzung von etwa 5 km im Landesstraßennetz (davon
etwa 2,5 km außerorts) bedeuten. Wenn diese Straße als Landesstraße außerorts gebaut
würde, wäre Vorhabens- und Baulastträger das Land Nordrhein-Westfalen. Die Stadt
Bochum müsste sich an dem Ausbau und den Umbau der innerörtlichen Straßen beteiligen.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis und die Stadt Essen wären für die Anpassung der Straßen in ihrer
Baulast verantwortlich.
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Andererseits spricht das heute schon enggeknüpfte Netz der Landesstraßen in diesem
Bereich für eine Beibehaltung der heutigen Klassifizierung als Kreisstraßen. In diesem Fall
wäre über Bau und Finanzierung eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den betroffenen
Kommunen zu schließen.
Aufgrund der derzeitigen Ausrichtung des Landes im Bezug auf den Aus- und Umbau des
Landesstraßenetzes bleibt die Frage offen, ob der Landesbetrieb Straßen NRW diese
Straßenverbindung als Landesstraße einstufen kann. Dieses wird in Gesprächen mit dem
Landesbetrieb Straßen NRW geklärt werden.
5.3. Finanzierung
Sollte das Land diese Straße als Landesstraße akzeptieren, wäre dem entsprechend auch
die Finanzierung durch das Land zu übernehmen. Im Landesstraßenausbauprogramm
besteht zurzeit ein sehr großer Maßnahmenüberhang, so dass mit einer Umsetzung erst
langfristig zu rechnen ist.
Sollte die Straße als kommunale Straße errichtet werden, müsste sie zum großen Teil aus
dem Fördertopf „kommunaler Straßenbau“ finanziert werden. Auch dieser Fördertopf ist
aufgrund der unklaren Bundesmittel (Entflechtungsmittel) kurzfristig stark ausgelastet.
Hier gäbe es eventuell die Möglichkeit, die Radwegeförderung mit der Förderung zur
Beseitigung plangleicher Bahnübergänge zu kombinieren. Darüber hinaus bestünde
gegebenenfalls auch eine gewisse Fördermöglichkeit für Ausgleich und Ersatzmaßnahmen
aus dem ökologischen Verbesserungsprogramm der Ruhr.
Die Verwaltung wird gemeinsam mit den betroffenen Nachbarkommunen prüfen, ob es
möglich ist, die Umsetzung der Maßnahme mit Hilfe der Förderung von Land, Bund und
gegebenenfalls EU als Gemeinschaftaufgabe der beteiligten Kommunen zu finanzieren.
Wenn es gelingt, eine Kombinationsfinanzierung aus verschiedenen Fördertöpfen zu
formen, könnten die Eigenanteile der Kommunen in einem überschaubaren Rahmen
bleiben.
6. Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird weiterhin an den Voruntersuchungen in Abstimmung mit dem betroffen
Nachbarkommunen arbeiten. Die Verwaltung geht davon aus, dass bis zum Jahresende die
Ergebnisse der weiteren Untersuchungen zu den o. g. Varianten vorliegen und in einer
Vorlage zusammengefasst den politischen Gremien mit einem Vorschlag zum
Grundsatzbeschluss vorgelegt werden kann.