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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
124 kB
Erstellt
26.12.14, 13:14
Aktualisiert
28.01.18, 00:53

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3622) / 61 3 (2531) Vorlage Nr. 20131190 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Sachstand zum eventuellen Bau eines Ersatzbauwerks für die Pontonbrücke Dahlhausen über die Ruhr zwischen Lewackerstraße auf dem Gebiet der Stadt Bochum und der Straße Auf dem Stade auf dem Gebiet der Stadt Hattingen Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Bezirksvertretung Bochum-Südwest Sitzungstermin akt. Beratung 05.09.2013 11.09.2013 25.09.2013 Anlagen PontonbrückeVariantenübersicht Variante 1 Wortlaut 1. Allgemeines Die Verwaltung nimmt die Berichterstattung der Medien zum Ersatzbau der Pontonbrücke zum Anlass, um die politischen Gremien über den derzeitigen Sachstand zu informieren. 2. Ausgangssituation Die Schwimmbrücke Dahlhausen verbindet Bochum-Dahlhausen (ca. 13.000 Einwohner) mit den südlich der Ruhr gelegenen Stadtteilen Hattingen-Dumberg und EssenBurgaltendorf (ca. 10.200 Einwohner). Sie ist Teil des Straßenzuges der Kreisstraße 24. Eigentümer dieser Brücke ist zum überwiegenden Teil der Ennepe-Ruhr-Kreis, da die Kreisgrenze an der nordöstlichen Ruhruferlinie verläuft. Zwischen Kreis und Stadt ist durch eine Vereinbarung geregelt, dass für die Unterhaltung und Betrieb des Bauwerks das Tiefbauamt der Stadt Bochum verantwortlich ist und der Kreis die anteiligen Kosten erstattet. Die Pontonbrücke wurde 1958/59 errichtet. Die 89,4 Meter lange und 146,8 Tonnen schwere Brücke mit drei Feldern ruht auf Pontons anstelle von Brückenpfeilern. Abhängig vom Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3622) / 61 3 (2531) Vorlage Nr. 20131190 Wasserstand verändert sie ihre Höhenlage. Ihr südlicher Teil lässt sich mit Hilfe von Seilwinden ausschwenken, damit Schiffe die Brücke passieren können. Bei Hochwasser wird sie aus Sicherheitsgründen gesperrt. Die Brücke ist für ein Fahrzeug von maximal 12 t ausgelegt. Im Jahr 2011 wurden erhebliche Schäden am Bauwerk festgestellt, die auf eine ständige Überlastung infolge der regelmäßigen Nichtbeachtung der Gewichtsbeschränkung zurückzuführen waren. Daher ist sie heute nur noch eingeschränkt befahrbar. Zulässig sind Fahrzeuge bis ca. 2,1m Breite und bis zu 2,8t Gesamtgewicht. Auch die ÖPNV-Verbindung über die Brücke wurde aufgrund der baulichen Mängel eingestellt. Für den Schwerverkehr entstehen so Umwege von ca. 12 km. Da die Brücke zudem baulich nur über einen Fahrstreifen verfügt, wird der Verkehr seit jeher per Lichtsignalanlage geregelt. Aufgrund dieser Einschränkungen hat die Schwimmbrücke nur eine geringe Leistungsfähigkeit. Die Verkehrsbelastung lag vor Sperrung für den LKW- und Busverkehr bei ca. 4.500 – 5.000 Kfz/Tag. Seit der Sperrung ist die Verkehrsbelastung aufgrund der erschwerten Durchfahrt auf ca. 3000 Kfz/Tag zurückgegangen. 3. Vorgespräche auf Verwaltungsebene. Aufgrund der Unterbrechung der Verkehrsbeziehung zwischen den Städten Bochum, Hattingen und Essen wurde in verschiedenen Gesprächen von Verwaltungsvertretern der drei Städte sowie unter Beteiligung des Ennepe-Ruhr-Kreises, des Ruhrverbandes und der für den ökologischen Umbau der Ruhr zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf nach Lösungen für einen Ersatz des Bauwerks gesucht. Folgende Lösungsansätze wurden besprochen.  Variante 1: Festsetzung der bestehenden Brücke bei gleichzeitiger Absenkung des Ruhrpegels  Variante 2: Neubau einer 2-streifigen Brücke anstelle der heutigen Pontonbrücke an gleicher Stelle  Variante 3: Neubau einer Brücke 1,9 km nordwestlich der vorhandenen Brücke in Höhe der Alten Eisenbahnbrücke Burgaltendorf / Dahlhausen zwischen Bochumer und Essener Stadtgebiet.  Variante 4: Neubau einer Brücke 300 m südlich der bestehenden Querung in Höhe des Geländes Dahlhauser Tiefbau einschließlich der neuen Straßenverbindung auf dem Hattinger Stadtgebiet Es wurde vereinbart, dass zunächst Voruntersuchungen zum verkehrlichen Nutzen durchgeführt und die konstruktiven Möglichkeiten grob abgeschätzt werden sollten. Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat in diesen Gesprächen sowohl auf die Schwierigkeiten einer Finanzierung als auch auf die ökologische Sensibilität des Raumes verwiesen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3622) / 61 3 (2531) Vorlage Nr. 20131190 4. Festsetzung Ruhrpegels der bestehenden Brücke bei gleichzeitiger Absenkung des Diese Lösung ist in der Diskussion mit dem Ruhrverband und der Bezirksregierung Düsseldorf intensiv diskutiert worden. Da es aus flussökologischen Gründen sinnvoll wäre den Ruhrpegel abzusenken, würde die Pontonbrücke auf den Grund aufsetzen. Die beweglichen Teile würden festgesetzt. In Zukunft wäre das Bauwerk eine klassische statische Brücke. Nach ersten Einschätzungen wurde diese Lösung aus folgenden Gründen verworfen:  Die Grundkonstruktion der Brücke erscheint für diese Lösung nicht geeignet. Der Aufwand für eine derartige Ertüchtigung könnte genauso hoch sein wie der Bau einer neuen Brücke an gleicher Stelle.  Die verkehrliche Situation kann durch diese Lösung grundsätzlich nicht verbessert werden. Der einstreifige Verkehr bliebe erhalten, die plangleiche Kreuzung mit der SBahn bliebe bestehen. 4.1. Neubau einer 2-streifigen Brücke anstelle der heutigen Pontonbrücke an gleicher Stelle Diese Lösung ist konstruktiv in jedem Fall machbar. Zu Realisierung dieser Lösung sind folgende Überlegungen jedoch genauer zu betrachten.  Bei Hochwasser könnte die Brücke eventuell überflutet werden, da die Höhenlage aufgrund des benachbarten Bahnübergangs nicht verändert werden kann. Darüber hinaus könnte die Brücke bei Hochwasser ein Abflusshindernis in der Ruhr darstellen.  Die plangleiche Kreuzung mit der S-Bahn bleibt weiterhin bestehen. Damit wäre ein erheblicher Sicherungsaufwand weiterhin notwendig.  Ob diese Lösung von der DB und dem Eisenbahnbundesamt mit getragen wird, konnte bislang nicht geklärt werden.  Die Lewackerstraße samt Bahnübergang muss, um im Bereich der Einmündung den Verkehr abzuwickeln, auf eine Länge von 300-400 m und auf eine Breite von 6,50 m zuzüglich Geh- und Radwegen ausgebaut werden. Neben den aufwendigen Stützwänden sind im erheblichen Umfang Privatgrundstücke einschließlich Wohngebäude betroffen.  Der Umfang der Genehmigungsverfahren für den Ausbau der Lewackerstraße und des Bahnüberganges sind voraussichtlich genauso hoch wie für eine neue Trassenführung  Der Eingriff in Natur und Landschaft auf dem Gebiet der Stadt Hattingen wäre bei dieser Lösung sehr gering, dagegen wäre der Eingriff auf Bochumer Gebiet erheblich.  Der Verkehrswert dieser Lösung entspricht in etwa dem vor der baulichen Einschränkung, da eine Verbesserung der Anbindung auf Hattinger Gebiet und die Situation auf der Lewackerstraße außerhalb des Ausbaubereich aufgrund des schlechten Ausbauzustandes zusätzlichen Verkehr nicht aufnehmen kann. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3622) / 61 3 (2531) Vorlage Nr. 20131190 4.2. Neubau einer Brücke 1,9 km nordwestlich der vorhandenen Brücke in Höhe der Alten Eisenbahnbrücke Burgaltendorf/Dahlhausen zwischen Bochumer und Essener Stadtgebiet. Die Variante sieht vor, die alte Bahntrasse nordwestlich von Dahlhausen in Höhe des Eisenbahnmuseums zu nutzen. Dabei würde eine neue Straße zwischen Burgaltendorf und Dahlhausen entstehen. Bei dieser Lösung sind folgenden Aspekte noch weiter zu untersuchen.  Der Ennepe-Ruhr-Kreis wäre von dieser Lösung nicht betroffen.  Die Anbindung auf Bochumer Seite mit Querung der S-Bahn und Anbindung an die Dr.-C.-Otto-Straße muss noch gründlich auf ihre Machbarkeit hin untersucht werden.  Nach erster Einschätzung wäre der Aufwand für diese Lösung mindestens genauso hoch wie für den Neubau einer Brücke südlich der heutigen Pontonbrücke.  Der Verkehr würde den Stadtteilkern von Dahlhausen erheblich mehr belasten. Auf der Grundlage der jetzt erstellten Verkehrsuntersuchung muss geprüft werden, ob die Knotenpunkte der Dr.-C.-Otto-Straße (die im Bau befindliche Maßnahme „Kreisverkehr Kassenberger Straße sowie Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Sattelgut, Lewackerstraße“) ausreichend dimensioniert sind. 4.3. Neubau einer Brücke 300 m südlich der bestehenden Querung in Höhe des Geländes Dahlhauser Tiefbau einschließlich der neuen Straßenverbindung auf dem Hattinger Stadtgebiet Diese Lösung hat sich aus der Linienführung der Lewackerstraße ergeben. Im Bereich des Geländes Dahlhauser Tiefbau liegt die Lewackerstraße ca. 8-9 m oberhalb der SBahngleise, so dass an dieser Stelle der Straßenzug Ferdinand-Krüger-Straße, Lewackerstraße über die Ruhr hinweg fortgeführt werden könnte. Die Gradiente könnte in Richtung Süden leicht abfallen, so dass sich eine gute Einpassung in die Landschaft erreichen lässt. Auf Hattinger Stadtgebiet ist ein ca. 500- bis 600 m lange Straße auf einem von 0 auf bis zu 2 m leicht ansteigenden Damm zu bauen. Die Brücke würde mit den notwendigen Vorlandbrücken über den Überflutungsraum der Ruhr ca. 300 m lang sein. Bei der weiteren Betrachtung müssen folgende Aspekte betrachtet werden:  Der ökologische Eingriff auf dem Hattinger Stadtgebiet ist genauer zu untersuchen  Die Bezirksregierung hat signalisiert, dass diese Lösung für die ökologische Verbesserung der Ruhr vorteilhaft sein könnte. Eine Verifizierung dieser Aussage könnte zur Reduzierung des notwendigen Ausgleichs der Eingriffe in Natur und Landschaft führen.  Die planfreie Kreuzung mit der S-Bahn wäre optimal gelöst, so dass aufgrund der Beseitigung des Bahnübergangs die Deutsche Bahn an der Finanzierung beteiligt werden könnte.  Durch Ausbau des Straßenzuges auf Bochum Stadtgebiet bis zur Hattinger Straße wäre auch der radverkehrliche Anschluss des Ruhrtals optimal zu gestalten.  Die Lewackerstraße entlang der Ruhr könnte bei der Sanierung als Fahrradstraße umgestaltet werden. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 5 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3622) / 61 3 (2531) Vorlage Nr. 20131190  Es muss vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit geprüft werden, ob die alte Pontonbrücke als Rad- und Fußgängerbrücke (eventuell als Industriedenkmal) zu erhalten ist.  Die ÖPNV-Anbindung zwischen den Stadtteilen Bochum-Linden und Dahlhausen sowie auf der anderen Ruhrseite gelegenen Stadtteile Hattingen-Dumberg und Essen-Burgaltendorf kann optimiert werden. 4.4. Verkehrsuntersuchung der o. g. Varianten. Für die Varianten 1, 3 und 4 wurde mittlerweile eine Verkehrsuntersuchung in Abstimmung mit der Stadt Essen durch geführt. Für die Variante 2 ist in etwa der gleiche Verkehrswert wie für die Prognose-Null-Variante zu erwarten. Da der Aufwand für diese Variante im Verhältnis zum Nutzen sehr hoch ist, wurde diese nicht gesondert betrachtet. Im Rahmen der Erstellung des RFNP 2015 wurden durch ein Planungsbüro im Auftrag der Stadt Essen die verkehrlichen Auswirkungen einer Ortsumfahrung Burgaltendorf untersucht. Obwohl das Projekt zunächst nicht weiter verfolgt wurde und nach Angabe der Stadt Essen derzeit nicht in der politischen Diskussion ist, wurde eine mögliche nördlich von Burgaltendorf verlaufende Umgehungsstraße in die Variantendiskussion aufgenommen, da dieses Projekt wieder aktuell werden könnte, je nachdem welche Lösung für ein Ersatzbauwerk der Pontonbrücke gefunden wird. Die Verwaltung zieht bei der Betrachtung der einzelnen Varianten im Bezug auf die verkehrliche Situation folgendes Fazit: Einer leistungsfähigen Ruhrbrücke im Bereich Dahlhausen/Burgaltendorf kann eine signifikante Verkehrsbedeutung zugerechnet werden. Sie würde nach den vorliegenden Berechnungen ca. 10.000 Kfz/24h abwickeln, gleichgültig ob sie an der Lewackerstraße oder Dr.-C-Otto-Straße angebunden wird. Dieses Niveau wird durch die nur eingeschränkt nutzbare Pontonbrücke zurzeit nicht annähernd erreicht. Im Vergleich der Varianten mit und ohne OU Burgaltendorf zeigen sich kleinräumige Auswirkungen auf das Dahlhauser Verkehrsnetz (Mehrbelastung im südlichen Dahlhausen), während der Ortskern Burgaltendorf entlastet wird. Die Ortsumfahrung Burgaltendorf nimmt jedoch nur vergleichsweise geringe Verkehrsmengen auf. Eine Realisierung wäre auf Grundlage der dargestellten Zahlen als tendenziell fraglich zu bewerten. Je nachdem, an welcher Stelle der Anschlusspunkt der neuen Brücke verortet wird, entstehen Mehrbelastungen im Netz, die sich jedoch in der Regel nur kleinräumig auswirken. Einer Entlastung des Ortszentrums Dahlhausen steht beim Anschluss an die Lewackerstraße eine Mehrbelastung im nachrangigen Verkehrsnetz gegenüber. Besonders dort wären in diesem Fall Anpassungen an Knotenpunkten (bspw. Knotenpunktfolge Ferdinand-Krüger-Straße – Kesterkamp – Hattinger Straße) oder vergleichbare Umbaumaßnahmen durchzuführen, um das Verkehrsaufkommen abwickeln zu können. Dem gegenüber wird beim Anschluss an die Dr.-C.-Otto-Straße mehr Verkehr durch den Ortskern geleitet. Hier sind die Zusatzbelastungen für die Wohnbevölkerung mit Lärm und Luftschadstoffen, etwa im Vergleich mit den kaum angebauten Streckenabschnitten der unteren Lewackerstraße und Ferdinand-Krüger-Straße, ebenso wie Bau- und Betriebskosten bei der Variantenentscheidung mit abzuwägen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 6 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3622) / 61 3 (2531) Vorlage Nr. 20131190 Es gilt die spezifische Sensibilität der betroffenen Wohnbereiche sowie auch der betroffenen Verkehrsinfrastruktur zu bewerten und in den Abwägungs- und Entscheidungsprozess einfließen zu lassen. Eine Vorzugsvariante muss daher aus diesen und weiteren Rahmenbedingungen abgeleitet werden, die nicht Gegenstand der Verkehrsuntersuchung waren. 4.5. Erstes Fazit der Variantenbetrachtung Als erstes Fazit aus den bisherigen Untersuchungen erscheint aus Sicht der Verwaltung der Stadt Bochum die Variante 4: Neubau einer Brücke 300 m südlich der bestehenden Querung in Höhe des Geländes Dahlhauser Tiefbau einschließlich der neuen Straßenverbindung auf dem Hattinger Stadtgebiet bis zur Straße „Auf dem Stade“ als Vorzugsvariante. Allerdings sollte bei den weiteren Untersuchungen in Hinblick auf ökologische, städtebauliche und weitere umweltrelevante Aspekte ergebnisoffen geprüft werden, welche Variante sich endgültig als Vorzugsvariante herausstellt. Gerade vor dem Hintergrund, dass alle Varianten in einem sensiblen Raum eingreifen, ist eine frühzeitige Betrachtung aller Belange notwendig. In der als Anlage 1 beigefügten Abbildung sind die Varianten der Verkehrsuntersuchung dargestellt. Die Anlage 2 enthält einen ersten Entwurf für die Variante 4. 5. Planverfahren, Durchführung, Baulast und Finanzierung 5.1. Planverfahren. Sollte sich nach Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung der Neubau der Brücke als sinnvoll und notwendig herausstellen, ist für die Varianten 2- 4 ein Planfeststellungsverfahren nach dem StrWG NW erforderlich. Planfeststellungsbehörde wäre für die Variante 2 und 4 die Bezirksregierung Arnsberg. Bei Variante 3 könnte auch die BR Düsseldorf das Verfahren durchführen. Der Antragsteller ist der Vorhabensträger. Dieser sollte grundsätzlich auch der zukünftige Baulastträger der Straße sein. 5.2. Durchführung und Baulast Die Übernahme der Baulast dieser Straßenverbindung hängt von der Bedeutung der Straßenverbindung ab. Für die Varianten 3 und 4 wird in der Verkehrsuntersuchung eine zu erwartende Belastung von ca. 10.000 Kfz/Tag angegeben. Dieses liegt erheblich über den Landesdurchschnitt der Verkehrsbelastungen auf Landesstraßen (letzte Auswertung der Dauerzählstellen ergab eine durchschnittliche Belastung von ca. 5500 Kfz/Tag). Im Landesstraßennetz könnte sich bei Ausbau dieser Verbindung eine Verknüpfung zwischen der L651 (Wuppertaler Straße) und der L 925 (Burgaltendorfer Straße / Alte Hauptstraße) ergeben. Diese würde eine Netzergänzung von etwa 5 km im Landesstraßennetz (davon etwa 2,5 km außerorts) bedeuten. Wenn diese Straße als Landesstraße außerorts gebaut würde, wäre Vorhabens- und Baulastträger das Land Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Bochum müsste sich an dem Ausbau und den Umbau der innerörtlichen Straßen beteiligen. Der Ennepe-Ruhr-Kreis und die Stadt Essen wären für die Anpassung der Straßen in ihrer Baulast verantwortlich. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 7 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3622) / 61 3 (2531) Vorlage Nr. 20131190 Andererseits spricht das heute schon enggeknüpfte Netz der Landesstraßen in diesem Bereich für eine Beibehaltung der heutigen Klassifizierung als Kreisstraßen. In diesem Fall wäre über Bau und Finanzierung eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den betroffenen Kommunen zu schließen. Aufgrund der derzeitigen Ausrichtung des Landes im Bezug auf den Aus- und Umbau des Landesstraßenetzes bleibt die Frage offen, ob der Landesbetrieb Straßen NRW diese Straßenverbindung als Landesstraße einstufen kann. Dieses wird in Gesprächen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW geklärt werden. 5.3. Finanzierung Sollte das Land diese Straße als Landesstraße akzeptieren, wäre dem entsprechend auch die Finanzierung durch das Land zu übernehmen. Im Landesstraßenausbauprogramm besteht zurzeit ein sehr großer Maßnahmenüberhang, so dass mit einer Umsetzung erst langfristig zu rechnen ist. Sollte die Straße als kommunale Straße errichtet werden, müsste sie zum großen Teil aus dem Fördertopf „kommunaler Straßenbau“ finanziert werden. Auch dieser Fördertopf ist aufgrund der unklaren Bundesmittel (Entflechtungsmittel) kurzfristig stark ausgelastet. Hier gäbe es eventuell die Möglichkeit, die Radwegeförderung mit der Förderung zur Beseitigung plangleicher Bahnübergänge zu kombinieren. Darüber hinaus bestünde gegebenenfalls auch eine gewisse Fördermöglichkeit für Ausgleich und Ersatzmaßnahmen aus dem ökologischen Verbesserungsprogramm der Ruhr. Die Verwaltung wird gemeinsam mit den betroffenen Nachbarkommunen prüfen, ob es möglich ist, die Umsetzung der Maßnahme mit Hilfe der Förderung von Land, Bund und gegebenenfalls EU als Gemeinschaftaufgabe der beteiligten Kommunen zu finanzieren. Wenn es gelingt, eine Kombinationsfinanzierung aus verschiedenen Fördertöpfen zu formen, könnten die Eigenanteile der Kommunen in einem überschaubaren Rahmen bleiben. 6. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung wird weiterhin an den Voruntersuchungen in Abstimmung mit dem betroffen Nachbarkommunen arbeiten. Die Verwaltung geht davon aus, dass bis zum Jahresende die Ergebnisse der weiteren Untersuchungen zu den o. g. Varianten vorliegen und in einer Vorlage zusammengefasst den politischen Gremien mit einem Vorschlag zum Grundsatzbeschluss vorgelegt werden kann.