Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
58 kB
Erstellt
26.12.14, 13:14
Aktualisiert
28.01.18, 00:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 3010 Gö
(2310)
Vorlage Nr. 20131763
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Gefährdungsabschätzung ehem. Betriebsgelände der Vereinigten Schmiedewerke (VSG)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Sitzungstermin
akt.
Beratung
05.09.2013
Anlagen
Lageplan
Wortlaut
Hintergrund:
Das ehemalige VSG-Gelände stellt eine Teilfläche des Gesamtbetriebsgeländes des
ehemaligen Bochumer Vereins für Bergbau und Gussstahlfabrikation, später Friedr. Krupp
Hüttenwerke, dar. Das Gesamtbetriebsgelände, auf dem über 100 Jahre lang Stahl und
Eisen produziert und verarbeitet wurde, wird im Altlastenkataster der Stadt Bochum unter
der Nummer 1/4.03 geführt.
Das rd. 12 ha große VSG-Gelände wurde von der Stadt Bochum im Jahre 1990 erworben,
mit dem Ziel, die von der Schwerindustrie frei gezogenen und brachliegenden Flächen einer
neuen gewerblichen Nutzung zuzuführen.
Eine damals im Rahmen des Grundstückserwerbs durchgeführte überschlägige
Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass auf dem gesamten Gelände produktionsbedingte
Rückstände (Mineralöle, leicht flüchtige Aromaten) und Ablagerungen wie Schlacken und
Aschen etc. vorhanden und weitergehende Untersuchungen und Maßnahmen erforderlich
sind. Es war geplant, diese weiteren Untersuchungen und Maßnahmen im Rahmen der
Flächenherrichtung umzusetzen.
Zu dieser Geländeherrichtung ist es allerdings nicht gekommen; auch ein Rückbau der
maroden Produktionsgebäude fand seit Grundstückskauf nicht statt. Teile der
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Produktionshallen sind bereits eingestürzt. Insgesamt befinden sich die alten Anlagenteile,
Rohrleitungen, Behälter, die überwiegend noch Betriebsstoffe und Produktionsreststoffe
enthalten, in einem äußerst kritischen Zustand. Stellenweise wurden Leckagen beobachtet.
Da ein erhebliches Gefährdungspotential für Boden und Grundwasser vermutet wurde, war
es daher dringend geboten, die eingangs beschriebene Gefährdungsabschätzung mit einer
umwelttechnischen Bewertung der maroden Gebäude durchzuführen.
Sachstand und Information zum Projektablauf:
Das ehemalige Betriebsgelände der Vereinigten Schmiedewerke (vgl. Lageplan in Anlage 1)
wird
derzeit
aus
umwelttechnischen
Gesichtspunkten
im
Rahmen
einer
Gefährdungsabschätzung untersucht. Neben der Untersuchung des Geländes ist auch eine
umwelttechnische Gebäudeuntersuchung in die Gefährdungsabschätzung einbezogen
worden.
Wegen der Dringlichkeit des erforderlichen Gebäuderückbaus ist die umwelttechnische
Gebäudeuntersuchung
in
der
Projektabwicklung
vorgezogen
worden.
Die
Gebäudeuntersuchung konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Hierbei wurden die
Verdachtsmomente, die typisch für einen Standort der Schwerindustrie sind, bestätigt. Es
wurden nutzungsbedingte und materialbedingte Schadstoffbelastungen wie z.B. Asbest-,
Teer-, PCB-, schwermetallhaltige Baustoffe und Restflüssigkeiten/Reststoffe (z.B. Altöle)
ermittelt. Die Untersuchungsergebnisse liegen in Form eines Gutachtens vor, das an die
Zentralen Dienste der Stadt Bochum zur Vorbereitung der geplanten Rückbauarbeiten für
die Berücksichtigung der arbeits- und abfallrechtlichen Belange weitergeleitet wurde.
Die Untersuchung des Geländes (Boden, Bodenluft und Grundwasser) befindet sich derzeit
noch in der Umsetzung, wird aber in kürze ebenfalls abgeschlossen. Als letzter Arbeitsschritt
müssen die Grundwasseruntersuchungen im Rahmen von zwei Beprobungskampagnen
umgesetzt werden. Da zwischen den einzelnen Beprobungskampagnen ein zeitlicher
Abstand erforderlich ist, kann mit der Vorlage des abschließenden Gutachtens erst im
Oktober 2013 gerechnet werden.
Sobald das Gesamtergebnis der Geländeuntersuchung vorliegt, wird im Rahmen eines
Behördentermins mit den zuständigen Behörden unter Beteiligung der Bezirksregierung
Arnsberg die weitere Vorgehensweise zur Durchführung ggf. erforderlicher
Sanierungsmaßnahmen (z.B. Oberflächenabdeckung des Geländes etc.) besprochen. Über
das Ergebnis wird die Verwaltung zeitnah berichten.