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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
26.12.14, 13:14
Aktualisiert
28.01.18, 00:54

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 42 (36 37) Vorlage Nr. 20131957 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Starkregenereignis in Bochum am 20.06.2013 hier: Ergänzende Informationen Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Sitzungstermin akt. Beratung 05.09.2013 Anlagen Wortlaut Allgemeine Informationen zu Starkregenereignissen In den letzten Jahren kam es wiederholt zu Starkregenereignissen. Diese waren aber örtlich sehr begrenzt, betrafen punktuell unterschiedliche Stadtteile und hatten daher auch keine großflächigen Auswirkungen. Der starke Niederschlag am 20.06.2013 dagegen kann in seiner Intensität und Ausbreitung über das halbe Stadtgebiet als eine Katastrophe bezeichnet werden. Folgende Schwerpunkte waren in den verschiedenen Stadtgebieten betroffen: nördliches Stadtgebiet: Kreuzungsbereich Wiescherstraße/Frauenlobstraße/Im Dorf Hiltrop, Kreuzungsbereich Harpener Hellweg/Am Ruhrpark einschließlich Alte Werner Str. Lütgendortmunder Hellweg Ecksee. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 42 (36 37) Vorlage Nr. 20131957 In der Stadtmitte lagen die Schwerpunkte der Überflutung im Bereich Universitätsstr./ Oskar-Hoffmann-Str. Joachimstr. Goerdtstr. Im östlichen Stadtgebiet waren davon hauptsächlich die Tiefpunkte in Langendreer betroffen: Wittener Str./Unterstr. Von A43 bis Hauptstr. Carl-von-Ossietzky-Platz Gasstr./ Heinrich-Gustav-Str. /Salzstr. der Langendreer Bach Im südlichen Stadtgebiet war das Lottental überflutet. Das Tiefbauamt erarbeitet in verschiedenen Bereichen Maßnahmen, die zukünftig die Abflusssituation deutlich verbessern. Teilweise sind diese Baumaßnahmen bereits umgesetzt worden. In Langendreer ist der größte Teil der Baumaßnahme „Salzbachkanal“ fertiggestellt. In Harpen soll im Frühjahr 2014 mit dem Ausbau des Kirchharpener Baches als durchgängiges Gewässer vom Harpener Hellweg bis zum Harpener Bach begonnen werden. Für den Ölbach und Langendreerbach wird z. Zt. ein Konzept erarbeitet, um die Abflussverhältnisse zu verbessern. Dazu zählen auch Maßnahmen wie der Bau von Rückhaltebecken und Überflutungsflächen. Entwässerungsanlagen in Erschließungsgebieten und bei Neubauten Neubauten führen zu zusätzlichen Versiegelungen von Flächen, tragen aber nicht grundsätzlich zur Erhöhung der Niederschlagsmengen im Kanal bei. So besteht seit dem zum 01.07.1995 novellierten Landeswassergesetz – LWG eine gesetzliche Grundpflicht zur Versickerung oder Verrieselung vor Ort oder ortsnahen Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer. Ist diese Versickerung nicht möglich wird grundsätzlich eine Regenrückhaltung auf dem Grundstück verlangt, die den Abfluss auf die „natürliche“ Abflussmenge reduziert. Für Grundstücke mit einer Versiegelungsfläche über 800 m² wird ein Überflutungsnachweis verlangt, der nachweist, dass auch bei Starkregen die Wassermengen auf dem Grundstück schadlos verbleiben.