Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
26.12.14, 13:14
Aktualisiert
28.01.18, 00:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 42 (36 37)
Vorlage Nr. 20131957
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Starkregenereignis in Bochum am 20.06.2013
hier: Ergänzende Informationen
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Sitzungstermin
akt.
Beratung
05.09.2013
Anlagen
Wortlaut
Allgemeine Informationen zu Starkregenereignissen
In den letzten Jahren kam es wiederholt zu Starkregenereignissen. Diese waren aber örtlich
sehr begrenzt, betrafen punktuell unterschiedliche Stadtteile und hatten daher auch keine
großflächigen Auswirkungen.
Der starke Niederschlag am 20.06.2013 dagegen kann in seiner Intensität und Ausbreitung
über das halbe Stadtgebiet als eine Katastrophe bezeichnet werden.
Folgende Schwerpunkte waren in den verschiedenen Stadtgebieten betroffen:
nördliches Stadtgebiet:
Kreuzungsbereich Wiescherstraße/Frauenlobstraße/Im Dorf Hiltrop,
Kreuzungsbereich Harpener Hellweg/Am Ruhrpark einschließlich Alte Werner Str.
Lütgendortmunder Hellweg
Ecksee.
Stadt Bochum
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 42 (36 37)
Vorlage Nr. 20131957
In der Stadtmitte lagen die Schwerpunkte der Überflutung im Bereich
Universitätsstr./ Oskar-Hoffmann-Str.
Joachimstr.
Goerdtstr.
Im östlichen Stadtgebiet waren davon hauptsächlich die Tiefpunkte in Langendreer
betroffen:
Wittener Str./Unterstr. Von A43 bis Hauptstr.
Carl-von-Ossietzky-Platz
Gasstr./ Heinrich-Gustav-Str. /Salzstr.
der Langendreer Bach
Im südlichen Stadtgebiet war das Lottental überflutet.
Das Tiefbauamt erarbeitet in verschiedenen Bereichen Maßnahmen, die zukünftig die
Abflusssituation deutlich verbessern. Teilweise sind diese Baumaßnahmen bereits
umgesetzt worden.
In Langendreer ist der größte Teil der Baumaßnahme „Salzbachkanal“ fertiggestellt.
In Harpen soll im Frühjahr 2014 mit dem Ausbau des Kirchharpener Baches als
durchgängiges Gewässer vom Harpener Hellweg bis zum Harpener Bach begonnen
werden.
Für den Ölbach und Langendreerbach wird z. Zt. ein Konzept erarbeitet, um die
Abflussverhältnisse zu verbessern. Dazu zählen auch Maßnahmen wie der Bau von
Rückhaltebecken und Überflutungsflächen.
Entwässerungsanlagen in Erschließungsgebieten und bei Neubauten
Neubauten führen zu zusätzlichen Versiegelungen von Flächen, tragen aber nicht
grundsätzlich zur Erhöhung der Niederschlagsmengen im Kanal bei.
So besteht seit dem zum 01.07.1995 novellierten Landeswassergesetz – LWG eine
gesetzliche Grundpflicht zur Versickerung oder Verrieselung vor Ort oder ortsnahen
Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer.
Ist diese Versickerung nicht möglich wird grundsätzlich eine Regenrückhaltung auf dem
Grundstück verlangt, die den Abfluss auf die „natürliche“ Abflussmenge reduziert.
Für Grundstücke mit einer Versiegelungsfläche über 800 m² wird ein Überflutungsnachweis
verlangt, der nachweist, dass auch bei Starkregen die Wassermengen auf dem Grundstück
schadlos verbleiben.