Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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92 kB
Erstellt
26.12.14, 13:15
Aktualisiert
28.01.18, 00:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 15)
Vorlage Nr.: 20131753
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 930 - Innenstadt Bochum hier: Ergänzung der Planungsziele
Beschlussvorschriften
§ 2 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
05.09.2013
11.09.2013
Anlagen
Übersichtsplan Geltungsbereich
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
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akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 15)
Vorlage Nr.: 20131753
1.
Anlass der Ergänzung der Planungsziele
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 930 – Innenstadt Bochum – wurde vom
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 12.10.2011 gefasst.
Zur Sicherung einer attraktiven Einzelhandelslandschaft, einer gestalterisch attraktiven Innenstadt
sowie in Teilen der Innenstadt zum Schutz der Wohnruhe und zur Verhinderung von Tradingdown-Prozessen („Niveauabsenkung“ im Einzelhandels-/Dienstleistungsbereich) sollen durch den
Bebauungsplan Regelungen zur Zulässigkeit von Wettbüros und zur Zulässigkeit von Spielhallen
getroffen werden.
Die bestehenden Planungsziele sollen nun um Regelungen zur Zulässigkeit innerstädtischer
Wohnnutzungen ergänzt werden. Die Ergänzung wird aufgrund einer aktuell für das Grundstück
Kortumstraße 16 vorliegenden Bauvoranfrage erforderlich. Gegenstand der Bauvoranfrage ist die
Umnutzung von Büroflächen in den Obergeschossen des bestehenden Friedrich-LuegHochhauses in Wohnungen.
Das Grundstück Kortumstraße 16 befindet sich im Kern des Szeneviertels Bermuda3Eck. Das
Stadtviertel beherbergt zahlreiche Restaurants, Kneipen, Discotheken und Kinos. Es ist
überregional bekannt, ein wesentlicher Identifikationspunkt für die Bochumer Bevölkerung und eine
der wichtigsten Adressen für Gaststättenbesuche und ergänzende Vergnügungsstätten wie
Discotheken oder Kinos im Ruhrgebiet.
Das Bermuda3Eck erstreckt sich zwischen Südring und Konrad-Adenauer-Platz und umfasst die
Straßenzüge Kortumstraße (Abschnitt zwischen Südring und Konrad-Adenauer-Platz),
Brüderstraße, Kerkwege, den Konrad-Adenauer-Platz und die östliche Seite der Viktoriastraße
(Abschnitt zwischen Südring und Konrad-Adenauer-Platz).
Es ist erklärtes Ziel der Stadt Bochum, die typische Prägung dieses Bereichs durch Gastronomie
und ergänzende Vergnügungsstätten zu erhalten. Die Stadt hat in den letzten Jahren massiv in die
Neugestaltung des öffentlichen Raums investiert und die Brüderstraße, den größten Teil der
Kortumstraße und den Konrad-Adenauer-Platz umgebaut. Dabei wurden spezielle Zonen für die
Freisitzbereiche bzw. für Auslagen von Einzelhandelsbetrieben geschaffen.
Der Betrieb der gastronomischen Nutzungen sowie der als Vergnügungsstätten einzustufenden
Discotheken und Kinos bedingt besonders in den Abend- und Nachtstunden erhebliche
Lärmimmissionen, da in diesem Zeitraum die Hauptbetriebszeiten mit der höchsten
Kundenfrequenz liegen. Wesentliche Lärmquellen sind die weitläufige Außengastronomie und die
zahlreichen Passanten, welche das Viertel frequentieren. Konfliktträchtig wirkt sich die
Lärmbelastung insbesondere auf Wohnnutzungen aus.
2.
Erforderlichkeit und Zielsetzung
Der sich aus den Lärmimmissionen ergebende Nutzungskonflikt zwischen Gastronomie bzw.
zulässigen Vergnügungsstätten und Wohnnutzungen macht die Ergänzung der Planungsziele
erforderlich. Städtebauliche Zielsetzung ist die dauerhafte Sicherung der szenetypischen
Nutzungen wie Gastronomie, Discotheken und Kinos. Um die dadurch entstehenden Konflikte zu
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lösen bzw. nicht weiter zu verschärfen, ist es erforderlich, die Zulässigkeit von Wohnnutzungen im
Bereich des Bermuda3Eckes zu beschränken und eine weitere Ausweitung der Wohnnutzung zu
verhindern. Hierzu bedarf es der planungsrechtlichen Steuerung durch einen Bebauungsplan.
3.
Inhalt des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan 930 soll als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt
werden. Dieser soll ausschließlich Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung und der Lage der
örtlichen Verkehrsflächen treffen. Dementsprechend sollen lediglich Baugebiete gemäß BauNVO
mit den dort zulässigen, ausnahmsweise zulässigen oder nicht zulässigen Arten baulicher Nutzung
festgesetzt werden.
Gegenwärtig regelt der rechtskräftige Bebauungsplan 576a die Zulässigkeit des Wohnens im
Bereich des Bermuda3Eckes. Der Plan setzt entlang der Kortumstraße (Abschnitt zwischen
Südring und Konrad-Adenauer-Platz), Brüderstraße und Kerkwege Kerngebiete fest. Gemäß den
textlichen Festsetzungen sind Wohnungen in diesen Baugebieten ab dem 1. Obergeschoss
allgemein zulässig. Im aufzustellenden Bebauungsplan 930 soll für diese Straßenabschnitte die
Zulässigkeit von sonstigen Wohnungen nur noch als Ausnahme festgesetzt, in Teilen auch ganz
ausgeschlossen werden.
Die Gebäude entlang der Ostsseite der Viktoriastraße wie auch entlang der Nordseite des KonradAdenauer-Platzes liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes 868, der die
Zulässigkeit von Wohnungen bereits ausreichend beschränkt. Ein Handlungsbedarf ist für diese
Baugebiete nicht gegeben.
4.
Plangebiet
Der räumliche Geltungsbereich des am 12.10.2011 gefassten Aufstellungsbeschlusses bleibt
unverändert. Eine genaue Abgrenzung des Plangebietes ist der Anlage 1 zu entnehmen.
5.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Durch den Bebebauungsplan werden die Verwertungsrechte von privaten Eigentümern an ihren
Grundstücken teilweise eingeschränkt.
6.
Verfahrensart
Der Bebauungsplan 930 wird im Normalverfahren gem. §§ 8ff BauGB aufgestellt.
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Vorlage Nr.: 20131753
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 930 - Innenstadt Bochum hier: Ergänzung der Planungsziele
Die vom Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 12.10.2011 mit
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 930 – Innenstadt Bochum –gefassten
Planungsziele werden wie folgt ergänzt:
Für die Bereiche Kortumstraße (Abschnitt zwischen Südring und Konrad-Adenauer-Platz),
Brüderstraße und Kerkwege wird im Bebauungsplan 930 – Innenstadt Bochum –folgendes
Planungsziel ergänzt:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 930 soll die Zulässigkeit von Wohnen beschränkt
werden, um Immissionskonflikten zwischen Wohnen und szenetypischen Nutzungen wie
Gastronomie, Discotheken und Kinos vorzubeugen und das Bermuda3Eck mit seinen typischen
Nutzungen zu erhalten und zu entwickeln.