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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
26.12.14, 13:15
Aktualisiert
28.01.18, 00:54

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 15) Vorlage Nr.: 20131753 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 930 - Innenstadt Bochum hier: Ergänzung der Planungsziele Beschlussvorschriften § 2 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Mitte Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung 05.09.2013 11.09.2013 Anlagen Übersichtsplan Geltungsbereich Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 15) Vorlage Nr.: 20131753 1. Anlass der Ergänzung der Planungsziele Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 930 – Innenstadt Bochum – wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 12.10.2011 gefasst. Zur Sicherung einer attraktiven Einzelhandelslandschaft, einer gestalterisch attraktiven Innenstadt sowie in Teilen der Innenstadt zum Schutz der Wohnruhe und zur Verhinderung von Tradingdown-Prozessen („Niveauabsenkung“ im Einzelhandels-/Dienstleistungsbereich) sollen durch den Bebauungsplan Regelungen zur Zulässigkeit von Wettbüros und zur Zulässigkeit von Spielhallen getroffen werden. Die bestehenden Planungsziele sollen nun um Regelungen zur Zulässigkeit innerstädtischer Wohnnutzungen ergänzt werden. Die Ergänzung wird aufgrund einer aktuell für das Grundstück Kortumstraße 16 vorliegenden Bauvoranfrage erforderlich. Gegenstand der Bauvoranfrage ist die Umnutzung von Büroflächen in den Obergeschossen des bestehenden Friedrich-LuegHochhauses in Wohnungen. Das Grundstück Kortumstraße 16 befindet sich im Kern des Szeneviertels Bermuda3Eck. Das Stadtviertel beherbergt zahlreiche Restaurants, Kneipen, Discotheken und Kinos. Es ist überregional bekannt, ein wesentlicher Identifikationspunkt für die Bochumer Bevölkerung und eine der wichtigsten Adressen für Gaststättenbesuche und ergänzende Vergnügungsstätten wie Discotheken oder Kinos im Ruhrgebiet. Das Bermuda3Eck erstreckt sich zwischen Südring und Konrad-Adenauer-Platz und umfasst die Straßenzüge Kortumstraße (Abschnitt zwischen Südring und Konrad-Adenauer-Platz), Brüderstraße, Kerkwege, den Konrad-Adenauer-Platz und die östliche Seite der Viktoriastraße (Abschnitt zwischen Südring und Konrad-Adenauer-Platz). Es ist erklärtes Ziel der Stadt Bochum, die typische Prägung dieses Bereichs durch Gastronomie und ergänzende Vergnügungsstätten zu erhalten. Die Stadt hat in den letzten Jahren massiv in die Neugestaltung des öffentlichen Raums investiert und die Brüderstraße, den größten Teil der Kortumstraße und den Konrad-Adenauer-Platz umgebaut. Dabei wurden spezielle Zonen für die Freisitzbereiche bzw. für Auslagen von Einzelhandelsbetrieben geschaffen. Der Betrieb der gastronomischen Nutzungen sowie der als Vergnügungsstätten einzustufenden Discotheken und Kinos bedingt besonders in den Abend- und Nachtstunden erhebliche Lärmimmissionen, da in diesem Zeitraum die Hauptbetriebszeiten mit der höchsten Kundenfrequenz liegen. Wesentliche Lärmquellen sind die weitläufige Außengastronomie und die zahlreichen Passanten, welche das Viertel frequentieren. Konfliktträchtig wirkt sich die Lärmbelastung insbesondere auf Wohnnutzungen aus. 2. Erforderlichkeit und Zielsetzung Der sich aus den Lärmimmissionen ergebende Nutzungskonflikt zwischen Gastronomie bzw. zulässigen Vergnügungsstätten und Wohnnutzungen macht die Ergänzung der Planungsziele erforderlich. Städtebauliche Zielsetzung ist die dauerhafte Sicherung der szenetypischen Nutzungen wie Gastronomie, Discotheken und Kinos. Um die dadurch entstehenden Konflikte zu Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 15) Vorlage Nr.: 20131753 lösen bzw. nicht weiter zu verschärfen, ist es erforderlich, die Zulässigkeit von Wohnnutzungen im Bereich des Bermuda3Eckes zu beschränken und eine weitere Ausweitung der Wohnnutzung zu verhindern. Hierzu bedarf es der planungsrechtlichen Steuerung durch einen Bebauungsplan. 3. Inhalt des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan 930 soll als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden. Dieser soll ausschließlich Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung und der Lage der örtlichen Verkehrsflächen treffen. Dementsprechend sollen lediglich Baugebiete gemäß BauNVO mit den dort zulässigen, ausnahmsweise zulässigen oder nicht zulässigen Arten baulicher Nutzung festgesetzt werden. Gegenwärtig regelt der rechtskräftige Bebauungsplan 576a die Zulässigkeit des Wohnens im Bereich des Bermuda3Eckes. Der Plan setzt entlang der Kortumstraße (Abschnitt zwischen Südring und Konrad-Adenauer-Platz), Brüderstraße und Kerkwege Kerngebiete fest. Gemäß den textlichen Festsetzungen sind Wohnungen in diesen Baugebieten ab dem 1. Obergeschoss allgemein zulässig. Im aufzustellenden Bebauungsplan 930 soll für diese Straßenabschnitte die Zulässigkeit von sonstigen Wohnungen nur noch als Ausnahme festgesetzt, in Teilen auch ganz ausgeschlossen werden. Die Gebäude entlang der Ostsseite der Viktoriastraße wie auch entlang der Nordseite des KonradAdenauer-Platzes liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes 868, der die Zulässigkeit von Wohnungen bereits ausreichend beschränkt. Ein Handlungsbedarf ist für diese Baugebiete nicht gegeben. 4. Plangebiet Der räumliche Geltungsbereich des am 12.10.2011 gefassten Aufstellungsbeschlusses bleibt unverändert. Eine genaue Abgrenzung des Plangebietes ist der Anlage 1 zu entnehmen. 5. Auswirkungen des Bebauungsplanes Durch den Bebebauungsplan werden die Verwertungsrechte von privaten Eigentümern an ihren Grundstücken teilweise eingeschränkt. 6. Verfahrensart Der Bebauungsplan 930 wird im Normalverfahren gem. §§ 8ff BauGB aufgestellt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 15) Vorlage Nr.: 20131753 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 930 - Innenstadt Bochum hier: Ergänzung der Planungsziele Die vom Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 12.10.2011 mit Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 930 – Innenstadt Bochum –gefassten Planungsziele werden wie folgt ergänzt: Für die Bereiche Kortumstraße (Abschnitt zwischen Südring und Konrad-Adenauer-Platz), Brüderstraße und Kerkwege wird im Bebauungsplan 930 – Innenstadt Bochum –folgendes Planungsziel ergänzt: Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 930 soll die Zulässigkeit von Wohnen beschränkt werden, um Immissionskonflikten zwischen Wohnen und szenetypischen Nutzungen wie Gastronomie, Discotheken und Kinos vorzubeugen und das Bermuda3Eck mit seinen typischen Nutzungen zu erhalten und zu entwickeln.