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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
26.12.14, 13:15
Aktualisiert
28.01.18, 01:08

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3634) Vorlage Nr. 20131617 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom 13.06.2013, TOP 42 6.3 Bezeichnung der Vorlage Gehweg auf der Lohstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Mitte Sitzungstermin akt. Beratung 05.09.2013 Anlagen Wortlaut Die Fraktion fragt an: Wann wurde der Beschluss gefasst, linksseitig den Gehweg auf der Lohstraße von der Dorstener Straße in Richtung Wanner Straße zu erneuern? Der Gehweg ist so gestaltet, dass dort halbseitig PKW parken dürfen. Dadurch wird der Gehweg für den Fußgänger so eingeschränkt, dass er einmal 1 m breit ist. Wann wurde von der Verwaltung die Bezirksvertretung Bochum-Mitte davon in Kenntnis gesetzt? Die Anlage des Gehweges wurde im Zusammenhang mit der Restfertigstellung der Lohstraße von der Dorstener Straße bis zur Wanner Straße geplant. Die Planung wurde der Bezirksvertretung Bochum-Mitte in der Sitzung am 11.10.2007 vorgestellt und unter TOP 33 1.2 beschlossen. Das gekippte Parken wurde als Option geplant, weil die Lohstraße vermehrt von LKW´s befahren wird. Das Parken am Fahrbahnrand, wie es in herkömmlichen Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3634) Vorlage Nr. 20131617 Erschließungsstraßen üblich ist, wurde hier aus Sicherheitsgründen nicht befürwortet. Da der Parkdruck hoch ist, wurde gekipptes Parken auf Kosten der Gehwegbreite vorgesehen. Die Gehwegbreite beträgt im Bereich des Parkstreifens zwischen ca. 1.50 und 1.25m. Diese Breiten sind ausreichend, damit Fußgänger mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühle diesen Gehweg nutzen können. Private Hecken, die in den Gehweg ragen, müssen regelmäßig von den Eigentümern zurückgeschnitten werden, damit die Breiten des Gehwegs nicht weiter eingeschränkt werden. Die reduzierten Gehwegbreiten wurden im Bereich des Parkstreifens in der Planung festgelegt, weil gleichzeitig auf der Südseite ein ca. 3m breiter Gehweg berücksichtigt wurde.