Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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Erstellt
26.12.14, 13:15
Aktualisiert
28.01.18, 01:09
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3629)
Vorlage Nr.: 20130309/1
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Auf der Prinz von Buselohstraße bis Elbestraße
Endgültige Herstellung der Straße
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Nord
10.09.2013
Anlagen
1. Übersichtsplan
2. Ausbauplan 1
3. Ausbauplan 2
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3629)
Vorlage Nr.: 20130309/1
1. Allgemeines
Die Straße Auf der Prinz ist noch endgültig herzustellen und erschließungsbeitragsmäßig
abzurechnen. Die Straße wird in zwei Abrechnungsabschnitte unterteilt:
1. von Buselohstraße bis Elbestraße
2. von Elbestraße bis Kornharpener Straße
Der hier vorgestellte Plan beinhaltet den Abschnitt zwischen Buselohstraße und Elbestraße. Der
Abschnitt zwischen Elbestraße und Kornharpener Straße wurde bereits am 10.02.2013 vorgestellt
und unter der Nr. 4 1 1.3 beschlossen.
2. Gegenwärtiger Zustand
Die Straße Auf der Prinz (einseitig anbaufrei) ist im Straßennetz der Stadt Bochum als
Gemeindestraße ausgewiesen und dient der Erschließung der angrenzenden Wohnbebauung.
Gleichzeitig hat sie bedeutende Verbindungsfunktion zwischen den Zielen Ruhrpark,
Zentralabfalldeponie, Opelwerk und Sheffieldring.
Die Straße Auf der Prinz wird in Richtung Stadtmitte und Ruhrpark von der Buslinie 368 befahren.
Eine Haltestelle befindet sich in Höhe der Einmündung Buselohstraße, die andere in Höhe der
Einmündung Elbestraße.
Der bisherige Ausbau der Straße Auf der Prinz weist Mängel auf (schlechter Fahrbahnzustand,
kein ausreichender Unterbau, Geh- und Parkflächen teilweise asphaltiert, fehlende Bordsteine,
Verwurzelung des Gehweges), die durch den endgültigen Ausbau beseitigt werden sollen.
3. Zukünftiger Zustand
Die Straße Auf der Prinz zw. Buselohstraße und Elbestraße wird komplett neu hergestellt. Die
asphaltierten Gehwege, Zufahrten und Parkstreifen erhalten mit Betonpflaster eine neue
Oberfläche. Die Parkanordnung erfolgt analog dem vorhandenen Gewohnheitsparken. Die
Haltestelle in Höhe der Buselohstraße wird für beide Richtungen gemäß dem in Bochum üblichen
Standart ausgebaut.
Durch das Wurzelwachstum der Bäume wurden Gehbereiche teilweise angehoben, so dass eine
barrierefreie Gehwegbreite nicht zur Verfügung steht. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit –
insbesondere Rollstuhlfahrer – müssen insgesamt 16 Bäume entfernt werden.
Kompensationsmaßnahmen sind im Umfeld vorgesehen.
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4. Straßenbau
Die Fahrbahn Auf der Prinz zw. Buselohstraße und Elbestraße wird im Vollausbau, Bauklasse
III/65 Splitmastixdecke, hergestellt. Der Einmündungsbereich Buselohstr./Auf der Prinz erhält eine
neue Asphaltdecke. Der Ausbau der Gehwege und Zufahrten erfolgt in Betonpflaster 200/100/80,
grau bzw. anthrazit. Die Parkflächen werden in Verbundpflaster, anthrazit ausgebaut. An beiden
Fahrbahnrändern werden neue Bord- und Rinnensteine gesetzt. Die veraltete vorhandene
Beleuchtungsanlage wird entsprechend dem neuen einheitlichen Beleuchtungsstandard für die
Straßenbeleuchtung erneuert.
5. Kanalbaumaßnahmen
Kanalbaumaßnahmen sind nicht erforderlich.
6. Grunderwerb
Grunderwerb ist erforderlich. Ein Grenzregelungsverfahren ist eingeleitet worden.
7. Versorgungsleitungen
Die Umlegung von Versorgungsleitungen (Strom) sind erforderlich.
8. Baukosten, Finanzierung und zeitlicher Ablauf
Die Ausbaukosten (Stand Dezember 2012) für den Ausbau der Straße Auf der Prinz zw.
Buselohstraße und Elbestraße betragen
- Straßenbau
- Beleuchtung
- Strom
Gesamt
ca.
ca.
ca.
ca.
687.852,00 €
082.350,00 €
032.900,00 €
803.102,00 €
Der Ausbau ist in der Finanzplanung für 2013 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt ca. 7 Monate.
Die Straße Auf der Prinz ist bislang noch nicht abgerechnet worden, so dass eine Erhebung von
Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches noch aussteht. Nach
Ausbau des Abschnittes von der Buselohstraße bis zur Elbestraße werden die beitragsfähigen
Kosten mit den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke abgerechnet.
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Die Mittel für die endgültige Herstellung der Straße werden unter dem PSP Element
6.00000442.5401.500.001 zur Verfügung gestellt.
Die Bezirksvertretung Bochum - Nord hat in der Sitzung am 07.05.2013 die Entscheidung über die
Beschlussvorlage vertagt bis die aufgeworfenen Fragen beantwortet sind.
Der Fragenkatalog der SPD-Fraktion wird wie folgt beantwortet:
-
Die Kosten für den Ausbau der Straße Auf der Prinz von Elbestraße bis Kornharpener Straße
betragen ca. 243.000 €. Der Ausbauabschnitt hat hier nur eine Länge von 320 m ausgebaut
wird, der einseitige Gehweg, Parkstände und die Grünflächen. Die Fahrbahn ist in Ordnung.
-
Die Kosten für den Ausbau der Straße Auf der Prinz von Buselohstraße bis Elbestraße
betragen ca. 803.000 €. Der Ausbauabschnitt hat hier eine Länge von ca. 550 m. Der
Fahrbahnzustand ist sehr marode und der Unterbau nicht ausreichend. Ein Komplettausbau
ist erforderlich. Ausgebaut wird, der Fahrbahnbereich, der einseitige Gehweg, Parkstände,
zwei Haltestellen. Allein die Mehrkosten für die Beleuchtung und Versorgungsleitungen
betragen für diesen Abschnitt ca. 100.000 €.
-
Da der Abschnitt zeitnah ausgebaut werden soll und die Mittel im Haushalt stehen, ist es für
eine Vorausleistungserhebung zu spät. Von den Ausbaukosten für die Gehwege werden 90
% auf die Anlieger umgelegt Die Kosten für die Fahrbahn (500.000 EUR) werden nach KAG
abgerechnet. Auf die Anwohner entfallen 40% der Kosten für die bebaute Seite, d.h.
umgelegt wird die Hälfte von 500.000 EUR = 250.000 EUR zu 40% = 100.000 EUR.
-
Nach endgültiger Herstellung des Abschnittes wird voraussichtlich die endgültige Abrechnung
der Erschließungsbeiträge 2014 erfolgen. Für den Abschnitt Elbestraße bis Kornharpener
Straße wird 2014 ein Vorausleistungsverfahren durchgeführt und der Ausbau ist für 2017
vorgesehen.
-
Der Kanal wurde untersucht und bewertet. Kanalbaumaßnahmen in offener Bauweise sind
nicht erforderlich. Lediglich Inlinersanierungen und Reparaturen ohne Deckenaufbruch sind
vorgesehen.
-
Der Grunderwerb bezieht sich auf das Eckgrundstück Auf der Prinz Nr.1 (Gemarkung
Altenbochum, Flur 1, Nr. 477). Hier wurde im Bebauungsplan festgelegt, die für den künftigen
Ausbau notwendigen Flächen von jeglicher Bebauung freizuhalten und das Rückkaufrecht
der Stadt Bochum zu gewährleisten. Bei den restlichen Flächen handelt es sich um
Flurbereinigungsmaßnahmen.
-
Nach Beschlussfassung der Baumaßnahme (voraussichtlich nach den Sommerferien), kann
die Ausschreibung erfolgen. Baubeginn könnte dann im Herbst 2013 sein.
-
Nach derzeitigem Stand sieht die Verkehrsregelung während der Bauarbeiten eine
Einbahnstraßenregelung auf der Straße "Auf der Prinz" in Fahrtrichtung Buselohstraße vor.
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-
Diese ist den Buslinien 360 und 368 der BOGESTRA geschuldet, welche die Straße "Auf der
Prinz" in diese Fahrtrichtung befährt. Aufgrund der besonderen Situation für die BOGESTRA
infolge der Nichtbefahrung der Brücke "Buselohstraße" müssen diese Buslinien grundsätzlich
aufrecht erhalten bleiben.
Wie bei jeder Baumaßnahme mit größerer verkehrlicher Auswirkung werden die Anwohner
im Vorfeld rechtzeitig über die verkehrliche und bautechnischen Belange informiert. Dies
geschieht mittels Wurfsendungen zum einen und durch die lokalen Medien (WAZ,
RuhrNachrichten und Radio 98,5) zum anderen. Darüber hinaus werden bei individuellen
Sperrungen von Zufahrten die betroffenen Anwohner von der Bauleitung vor Ort rechtzeitig
informiert.
Die o.a. Verkehrsregelung hat den großen Vorteil, dass keine Lichtsignalanlage in dem
besagten Bereich zur Ausführung kommen wird und der Verkehrsfluss dort nicht
beeinträchtigt wird. Das hat jedoch zur Folge, dass für den Verkehrsteilnehmer, der von der
Buselohstraße in die Straße "Auf der Prinz" einfahren will, eine Umleitungsstrecke
eingerichtet werden muss. Diese wird über die Karl-Lange-Straße, Castroper Straße,
Harpener Hellweg und Kornharpener Straße ausgeschildert. Hinweistafeln an prägnanten
Stellen sollen den Verkehrsteilnehmer auf diese Verkehrsführung rechtzeitig hinweisen.
Für die Asphaltierung des Einmündungsbereiches Buselohstraße/Auf der Prinz wird aus
baulichen Gründen eine Vollsperrung unumgänglich sein. In Abstimmung mit der
BOGESTRA und dem Ruhrpark (kein verkaufsoffener Sonntag) wird diese Vollsperrung für
ein Wochenende anberaumt. Der betroffenen Verkehrsteilnehmer wird über die für LKW
bereits bekannte Umleitung über die Wittener Str. und den Lohring bis zur o.a. Umleitung
geführt. Auch hier wird eine frühzeitige Information nach o.a. Verfahren sicher gestellt.
-
Im Rahmen des Neubaues der Brücke Buselohstraße wird auch der Kreuzungsbereich
Buselohstraße/Harpener Straße/Auf der Prinz neu gestaltet. Die Einmündung Auf der Prinz ist
nur geringfügig anzupassen.
-
Die für diese Maßnahme zu fällenden Bäume sind im Ausbauplan gekennzeichnet.
Ersatzmaßnahmen sind im Umfeld des Einmündungsbereiches Buselohstraße/Harpener
Straße
vorgesehen.
Hier
werden
8
neue
Bäume
gepflanzt.
Weitere
Kompensationsmaßnahmen werden im Stadtbezirk erfolgen.
-
Nach Beschlussfassung des Ausbauplanes werden die Anwohner über die Baumaßnahme
informiert. Die Erneuerung der Hausanschlüsse können dann die Anwohner mit dem
Tiefbauamt abstimmen.
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Bezeichnung der Vorlage
Auf der Prinz von Buselohstraße bis Elbestraße
Endgültige Herstellung der Straße
Dem Plan der Verwaltung zur endgültigen Herstellung der Straße Auf der Prinz zwischen
Buselohstraße und Elbestraße wird zugestimmt.