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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
120 kB
Erstellt
26.12.14, 13:15
Aktualisiert
28.01.18, 01:09

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3629) Vorlage Nr.: 20130309/1 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Auf der Prinz von Buselohstraße bis Elbestraße Endgültige Herstellung der Straße Beschlussvorschriften Beschlussorgan Bezirksvertretung Bochum-Nord Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Nord 10.09.2013 Anlagen 1. Übersichtsplan 2. Ausbauplan 1 3. Ausbauplan 2 Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3629) Vorlage Nr.: 20130309/1 1. Allgemeines Die Straße Auf der Prinz ist noch endgültig herzustellen und erschließungsbeitragsmäßig abzurechnen. Die Straße wird in zwei Abrechnungsabschnitte unterteilt: 1. von Buselohstraße bis Elbestraße 2. von Elbestraße bis Kornharpener Straße Der hier vorgestellte Plan beinhaltet den Abschnitt zwischen Buselohstraße und Elbestraße. Der Abschnitt zwischen Elbestraße und Kornharpener Straße wurde bereits am 10.02.2013 vorgestellt und unter der Nr. 4 1 1.3 beschlossen. 2. Gegenwärtiger Zustand Die Straße Auf der Prinz (einseitig anbaufrei) ist im Straßennetz der Stadt Bochum als Gemeindestraße ausgewiesen und dient der Erschließung der angrenzenden Wohnbebauung. Gleichzeitig hat sie bedeutende Verbindungsfunktion zwischen den Zielen Ruhrpark, Zentralabfalldeponie, Opelwerk und Sheffieldring. Die Straße Auf der Prinz wird in Richtung Stadtmitte und Ruhrpark von der Buslinie 368 befahren. Eine Haltestelle befindet sich in Höhe der Einmündung Buselohstraße, die andere in Höhe der Einmündung Elbestraße. Der bisherige Ausbau der Straße Auf der Prinz weist Mängel auf (schlechter Fahrbahnzustand, kein ausreichender Unterbau, Geh- und Parkflächen teilweise asphaltiert, fehlende Bordsteine, Verwurzelung des Gehweges), die durch den endgültigen Ausbau beseitigt werden sollen. 3. Zukünftiger Zustand Die Straße Auf der Prinz zw. Buselohstraße und Elbestraße wird komplett neu hergestellt. Die asphaltierten Gehwege, Zufahrten und Parkstreifen erhalten mit Betonpflaster eine neue Oberfläche. Die Parkanordnung erfolgt analog dem vorhandenen Gewohnheitsparken. Die Haltestelle in Höhe der Buselohstraße wird für beide Richtungen gemäß dem in Bochum üblichen Standart ausgebaut. Durch das Wurzelwachstum der Bäume wurden Gehbereiche teilweise angehoben, so dass eine barrierefreie Gehwegbreite nicht zur Verfügung steht. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit – insbesondere Rollstuhlfahrer – müssen insgesamt 16 Bäume entfernt werden. Kompensationsmaßnahmen sind im Umfeld vorgesehen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3629) Vorlage Nr.: 20130309/1 4. Straßenbau Die Fahrbahn Auf der Prinz zw. Buselohstraße und Elbestraße wird im Vollausbau, Bauklasse III/65 Splitmastixdecke, hergestellt. Der Einmündungsbereich Buselohstr./Auf der Prinz erhält eine neue Asphaltdecke. Der Ausbau der Gehwege und Zufahrten erfolgt in Betonpflaster 200/100/80, grau bzw. anthrazit. Die Parkflächen werden in Verbundpflaster, anthrazit ausgebaut. An beiden Fahrbahnrändern werden neue Bord- und Rinnensteine gesetzt. Die veraltete vorhandene Beleuchtungsanlage wird entsprechend dem neuen einheitlichen Beleuchtungsstandard für die Straßenbeleuchtung erneuert. 5. Kanalbaumaßnahmen Kanalbaumaßnahmen sind nicht erforderlich. 6. Grunderwerb Grunderwerb ist erforderlich. Ein Grenzregelungsverfahren ist eingeleitet worden. 7. Versorgungsleitungen Die Umlegung von Versorgungsleitungen (Strom) sind erforderlich. 8. Baukosten, Finanzierung und zeitlicher Ablauf Die Ausbaukosten (Stand Dezember 2012) für den Ausbau der Straße Auf der Prinz zw. Buselohstraße und Elbestraße betragen - Straßenbau - Beleuchtung - Strom Gesamt ca. ca. ca. ca. 687.852,00 € 082.350,00 € 032.900,00 € 803.102,00 € Der Ausbau ist in der Finanzplanung für 2013 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt ca. 7 Monate. Die Straße Auf der Prinz ist bislang noch nicht abgerechnet worden, so dass eine Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches noch aussteht. Nach Ausbau des Abschnittes von der Buselohstraße bis zur Elbestraße werden die beitragsfähigen Kosten mit den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke abgerechnet. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3629) Vorlage Nr.: 20130309/1 Die Mittel für die endgültige Herstellung der Straße werden unter dem PSP Element 6.00000442.5401.500.001 zur Verfügung gestellt. Die Bezirksvertretung Bochum - Nord hat in der Sitzung am 07.05.2013 die Entscheidung über die Beschlussvorlage vertagt bis die aufgeworfenen Fragen beantwortet sind. Der Fragenkatalog der SPD-Fraktion wird wie folgt beantwortet: - Die Kosten für den Ausbau der Straße Auf der Prinz von Elbestraße bis Kornharpener Straße betragen ca. 243.000 €. Der Ausbauabschnitt hat hier nur eine Länge von 320 m ausgebaut wird, der einseitige Gehweg, Parkstände und die Grünflächen. Die Fahrbahn ist in Ordnung. - Die Kosten für den Ausbau der Straße Auf der Prinz von Buselohstraße bis Elbestraße betragen ca. 803.000 €. Der Ausbauabschnitt hat hier eine Länge von ca. 550 m. Der Fahrbahnzustand ist sehr marode und der Unterbau nicht ausreichend. Ein Komplettausbau ist erforderlich. Ausgebaut wird, der Fahrbahnbereich, der einseitige Gehweg, Parkstände, zwei Haltestellen. Allein die Mehrkosten für die Beleuchtung und Versorgungsleitungen betragen für diesen Abschnitt ca. 100.000 €. - Da der Abschnitt zeitnah ausgebaut werden soll und die Mittel im Haushalt stehen, ist es für eine Vorausleistungserhebung zu spät. Von den Ausbaukosten für die Gehwege werden 90 % auf die Anlieger umgelegt Die Kosten für die Fahrbahn (500.000 EUR) werden nach KAG abgerechnet. Auf die Anwohner entfallen 40% der Kosten für die bebaute Seite, d.h. umgelegt wird die Hälfte von 500.000 EUR = 250.000 EUR zu 40% = 100.000 EUR. - Nach endgültiger Herstellung des Abschnittes wird voraussichtlich die endgültige Abrechnung der Erschließungsbeiträge 2014 erfolgen. Für den Abschnitt Elbestraße bis Kornharpener Straße wird 2014 ein Vorausleistungsverfahren durchgeführt und der Ausbau ist für 2017 vorgesehen. - Der Kanal wurde untersucht und bewertet. Kanalbaumaßnahmen in offener Bauweise sind nicht erforderlich. Lediglich Inlinersanierungen und Reparaturen ohne Deckenaufbruch sind vorgesehen. - Der Grunderwerb bezieht sich auf das Eckgrundstück Auf der Prinz Nr.1 (Gemarkung Altenbochum, Flur 1, Nr. 477). Hier wurde im Bebauungsplan festgelegt, die für den künftigen Ausbau notwendigen Flächen von jeglicher Bebauung freizuhalten und das Rückkaufrecht der Stadt Bochum zu gewährleisten. Bei den restlichen Flächen handelt es sich um Flurbereinigungsmaßnahmen. - Nach Beschlussfassung der Baumaßnahme (voraussichtlich nach den Sommerferien), kann die Ausschreibung erfolgen. Baubeginn könnte dann im Herbst 2013 sein. - Nach derzeitigem Stand sieht die Verkehrsregelung während der Bauarbeiten eine Einbahnstraßenregelung auf der Straße "Auf der Prinz" in Fahrtrichtung Buselohstraße vor. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3629) Vorlage Nr.: 20130309/1 - Diese ist den Buslinien 360 und 368 der BOGESTRA geschuldet, welche die Straße "Auf der Prinz" in diese Fahrtrichtung befährt. Aufgrund der besonderen Situation für die BOGESTRA infolge der Nichtbefahrung der Brücke "Buselohstraße" müssen diese Buslinien grundsätzlich aufrecht erhalten bleiben. Wie bei jeder Baumaßnahme mit größerer verkehrlicher Auswirkung werden die Anwohner im Vorfeld rechtzeitig über die verkehrliche und bautechnischen Belange informiert. Dies geschieht mittels Wurfsendungen zum einen und durch die lokalen Medien (WAZ, RuhrNachrichten und Radio 98,5) zum anderen. Darüber hinaus werden bei individuellen Sperrungen von Zufahrten die betroffenen Anwohner von der Bauleitung vor Ort rechtzeitig informiert. Die o.a. Verkehrsregelung hat den großen Vorteil, dass keine Lichtsignalanlage in dem besagten Bereich zur Ausführung kommen wird und der Verkehrsfluss dort nicht beeinträchtigt wird. Das hat jedoch zur Folge, dass für den Verkehrsteilnehmer, der von der Buselohstraße in die Straße "Auf der Prinz" einfahren will, eine Umleitungsstrecke eingerichtet werden muss. Diese wird über die Karl-Lange-Straße, Castroper Straße, Harpener Hellweg und Kornharpener Straße ausgeschildert. Hinweistafeln an prägnanten Stellen sollen den Verkehrsteilnehmer auf diese Verkehrsführung rechtzeitig hinweisen. Für die Asphaltierung des Einmündungsbereiches Buselohstraße/Auf der Prinz wird aus baulichen Gründen eine Vollsperrung unumgänglich sein. In Abstimmung mit der BOGESTRA und dem Ruhrpark (kein verkaufsoffener Sonntag) wird diese Vollsperrung für ein Wochenende anberaumt. Der betroffenen Verkehrsteilnehmer wird über die für LKW bereits bekannte Umleitung über die Wittener Str. und den Lohring bis zur o.a. Umleitung geführt. Auch hier wird eine frühzeitige Information nach o.a. Verfahren sicher gestellt. - Im Rahmen des Neubaues der Brücke Buselohstraße wird auch der Kreuzungsbereich Buselohstraße/Harpener Straße/Auf der Prinz neu gestaltet. Die Einmündung Auf der Prinz ist nur geringfügig anzupassen. - Die für diese Maßnahme zu fällenden Bäume sind im Ausbauplan gekennzeichnet. Ersatzmaßnahmen sind im Umfeld des Einmündungsbereiches Buselohstraße/Harpener Straße vorgesehen. Hier werden 8 neue Bäume gepflanzt. Weitere Kompensationsmaßnahmen werden im Stadtbezirk erfolgen. - Nach Beschlussfassung des Ausbauplanes werden die Anwohner über die Baumaßnahme informiert. Die Erneuerung der Hausanschlüsse können dann die Anwohner mit dem Tiefbauamt abstimmen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3629) Vorlage Nr.: 20130309/1 Bezeichnung der Vorlage Auf der Prinz von Buselohstraße bis Elbestraße Endgültige Herstellung der Straße Dem Plan der Verwaltung zur endgültigen Herstellung der Straße Auf der Prinz zwischen Buselohstraße und Elbestraße wird zugestimmt.