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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
26.12.14, 13:15
Aktualisiert
28.01.18, 01:09

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 52 1 (1835) Vorlage Nr. 20131501 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der SPD-Bezirksfraktion in der 29. Sitzung der Bezirksvertretung BochumWattenscheid am 16.04.2013 , Vorlage-Nr.: 20130864, TOP 6.7 Bezeichnung der Vorlage Sinnhaftigkeit von "Trimm-Dich-Pfaden" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Sitzungstermin akt. Beratung 10.09.2013 Anlagen Wortlaut In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 16.04.2013 fragte die SPDBezirksfraktion im Hinblick auf Trimm-Dich-Pfade wie folgt an: 1. Wie steht es insgesamt um die Trimm-Dich-Bewegung aus den frühen siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts? 2. Hat sich das Freizeitverhalten der Einwohnerschaft inzwischen nicht vielmehr dahingehend verändert, dass man entweder in so genannten Studios trainiert oder aber sich individuell über z.B. Nordic-Walking sportlich betätigt? 3. Wie steht es hinsichtlich Nutzung und Bauzustand um die Anlage im Südpark? Wird sie merklich frequentiert? 4. Welche Auffassung hat die Verwaltung in Bezug auf die Sinnhaftigkeit einer weiteren kommunalen Trimm-Dich-Anlage, diesmal im Kruppwald? Wären, so der Bezirk die Erstinstallation finanzieren würde, jährlich hinreichend Unterhaltungsmittel vorhanden? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 52 1 (1835) Vorlage Nr. 20131501 Zu diesen Fragen nimmt die Sportverwaltung wie folgt Stellung: zu 1. und 2. : Mit dem veränderten sportorientierten Freizeitverhalten der Bevölkerung (verstärkt Jogging, Nordic-Walking, Skating, Besuch von Fitness-Centern etc.) ist die in den 70er Jahren initiierte Trimm-Dich-Bewegung mittlerweile fast komplett in den Hintergrund geraten. Hinzu kommt, dass im Hinblick auf die Gesundheitsprävention festgestellt werden musste, dass die vorgegebenen Übungen von den Nutzern oftmals z.T. fehlerhaft und unphysiologisch (weil ohne professionelle Anleitung) ausgeführt wurden. Aus sportfachlicher Sicht ist die Bedeutung solcher Anlagen daher heutzutage als äußerst gering einzustufen. zu 3. Die Anlage befindet sich nach Auskunft des zuständigen Fachamtes (Umwelt- und Grünflächenamt - Amt 67 -) in einem “durchwachsenen” Zustand. Die Frequentierung der Anlage ist sehr gering. Die einzelnen Geräte werden im Rahmen der Unterhaltung als Spielplatz gewertet und dem entsprechend behandelt – das bedeutet insbesondere Beseitigung von Gefahrenquellen bei wöchentlich einmaliger Begehung. zu 4. Wie bereits ausgeführt, sind Trimm-Dich-Anlagen heutzutage sportfachlich von eher untergeordneter Bedeutung. Ein auffälliger Bedarf an Anlagen ist aus Sicht der Sportverwaltung nicht gegeben. Die Frequentierung einer weiteren Anlage an dem angefragten Standort wird daher als voraussichtlich sehr gering eingeschätzt. Gleichwohl wäre das Fachamt 67 bereit und in der Lage, so die Bezirksvertretung BochumWattenscheid die Erstinstallation finanzieren würde, die Anlage verkehrssicher zu unterhalten.