Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
26.12.14, 13:15
Aktualisiert
28.01.18, 01:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
52 1 (1835)
Vorlage Nr. 20131501
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der SPD-Bezirksfraktion in der 29. Sitzung der Bezirksvertretung BochumWattenscheid am 16.04.2013 , Vorlage-Nr.: 20130864, TOP 6.7
Bezeichnung der Vorlage
Sinnhaftigkeit von "Trimm-Dich-Pfaden"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Sitzungstermin
akt.
Beratung
10.09.2013
Anlagen
Wortlaut
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 16.04.2013 fragte die SPDBezirksfraktion im Hinblick auf Trimm-Dich-Pfade wie folgt an:
1.
Wie steht es insgesamt um die Trimm-Dich-Bewegung aus den frühen siebziger
Jahren des vorigen Jahrhunderts?
2.
Hat sich das Freizeitverhalten der Einwohnerschaft inzwischen nicht vielmehr
dahingehend verändert, dass man entweder in so genannten Studios trainiert oder
aber sich individuell über z.B. Nordic-Walking sportlich betätigt?
3.
Wie steht es hinsichtlich Nutzung und Bauzustand um die Anlage im Südpark? Wird
sie merklich frequentiert?
4.
Welche Auffassung hat die Verwaltung in Bezug auf die Sinnhaftigkeit einer weiteren
kommunalen Trimm-Dich-Anlage, diesmal im Kruppwald? Wären, so der Bezirk die
Erstinstallation finanzieren würde, jährlich hinreichend Unterhaltungsmittel vorhanden?
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
52 1 (1835)
Vorlage Nr. 20131501
Zu diesen Fragen nimmt die Sportverwaltung wie folgt Stellung:
zu 1. und 2. :
Mit dem veränderten sportorientierten Freizeitverhalten der Bevölkerung (verstärkt Jogging,
Nordic-Walking, Skating, Besuch von Fitness-Centern etc.) ist die in den 70er Jahren
initiierte Trimm-Dich-Bewegung mittlerweile fast komplett in den Hintergrund geraten. Hinzu
kommt, dass im Hinblick auf die Gesundheitsprävention festgestellt werden musste, dass die
vorgegebenen Übungen von den Nutzern oftmals z.T. fehlerhaft und unphysiologisch (weil
ohne professionelle Anleitung) ausgeführt wurden. Aus sportfachlicher Sicht ist die
Bedeutung solcher Anlagen daher heutzutage als äußerst gering einzustufen.
zu 3.
Die Anlage befindet sich nach Auskunft des zuständigen Fachamtes (Umwelt- und
Grünflächenamt - Amt 67 -) in einem “durchwachsenen” Zustand. Die Frequentierung der
Anlage ist sehr gering. Die einzelnen Geräte werden im Rahmen der Unterhaltung als
Spielplatz gewertet und dem entsprechend behandelt – das bedeutet insbesondere
Beseitigung von Gefahrenquellen bei wöchentlich einmaliger Begehung.
zu 4.
Wie bereits ausgeführt, sind Trimm-Dich-Anlagen heutzutage sportfachlich von eher
untergeordneter Bedeutung. Ein auffälliger Bedarf an Anlagen ist aus Sicht der
Sportverwaltung nicht gegeben. Die Frequentierung einer weiteren Anlage an dem
angefragten Standort wird daher als voraussichtlich sehr gering eingeschätzt. Gleichwohl
wäre das Fachamt 67 bereit und in der Lage, so die Bezirksvertretung BochumWattenscheid die Erstinstallation finanzieren würde, die Anlage verkehrssicher zu
unterhalten.