Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
26.12.14, 13:15
Aktualisiert
28.01.18, 01:10

öffnen download melden Dateigröße: 90 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3882) Vorlage Nr. 20131694 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vom 28.05.2013, TOP 30 6.4 Bezeichnung der Vorlage Gefahrensituation Centrumplatz Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Sitzungstermin akt. Beratung 10.09.2013 Anlagen Wortlaut Durch den sehr schön und kindgerecht gestalteten Spielplatz wird der Centrumplatz inzwischen von sehr vielen Kindern als Spielgelände genutzt. Mit der Eröffnung einer KITA zum 01.08. diesen Jahres wird die Nutzung des Spielplatzes noch erheblich zunehmen. Durch das Bringen bzw. Abholen der Kinder und den Publikumsverkehr der Sparkassenfiliale wird auch der Autoverkehr zeitnah zunehmen. Durch die auf beiden Seiten parkenden Fahrzeuge wird die Verkehrssituation zusätzlich unübersichtiger. Da hier ein besonderer Gefahrenpunkt für kleine Kinder entstehen wird fragt die SPDBezirksfraktion an: 1. Welche Möglichkeiten ergreift die Verwaltung um den gefahrlosen Übergang zum Spielplatz zu gewährleisten? 2. Besteht die Möglichkeit einen Teilbereich der Straße als verkehrsberuhigte Zone auszuweisen? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3882) Vorlage Nr. 20131694 Antwort der Verwaltung Der Spielplatz Centrumplatz wird durch die Straßen Dickebankstraße und Centrumplatz begrenzt und befindet sich innerhalb einer Tempo 30-Zone. Die Tempo 30-Zone beginnt an der Einmündung Bochumer Straße / Dickebankstraße. Zusätzlich zu dem Schild “30-Zone” wird die Zone auch durch eine auf die Fahrbahn markierte “30" angezeigt. Die Straße Centrumplatz ist an der Einmündung zur Dickebankstraße als Sackgasse und im späteren Verlauf mit einem Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge (Anlieger frei) ausgewiesen, so dass in diesem Bereich nur Anliegerverkehr in geringem Umfang stattfindet. Mit einer Straßenbreite von rund 6 m ist das Parken am Fahrbahnrand unter Beachtung der gesetzlich geregelten Halt- und Parkvorschriften zulässig. Der Parkplatz der Sparkasse an der Bochumer Straße wird über die Straße Centrumplatz erschlossen. Der Spielplatz ist zwischen dem Bolzplatz und dem Beginn des Verkehrsverbotes eingezäunt. Innerhalb des Zaunes gibt es auf der nördlichen Spielplatzseite einen und auf der südlichen Seite zwei Zugänge. Die Straßenabschnittslängen und das seitliche Parken lassen eine überhöhte Geschwindigkeit im Normalfall nicht zu. Die Gestaltung der Straße an diesen Stellen durch Aufpflasterungen hervorzuheben vermittelt den Kindern den Eindruck einer Vorrangsituation, die aber verkehrsrechtlich nicht besteht. Auch kleinere Schwellen oder „Kissen“ werden nicht als zielführend angesehen, da sie mehr Nachteile (Lärm, Erschütterungen) verursachen als Vorteile erzielen. Zudem werden Kinder aus der Kita nur durch Begleitpersonen zum und vom Spielplatz geleitet, so dass hier von einer geringen Verkehrsgefahr ausgegangen werden darf. Für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs wird nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorausgesetzt, dass die Verkehrsfläche durch ihre Gesamtgestaltung den Eindruck vermittelt, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr lediglich eine untergeordnete Bedeutung hat. Dazu muss sich der Ausbau der Straße deutlich von anderen angrenzenden Straßen unterscheiden. Somit können Straßen, die mit separatem Gehweg und ohne Straßenraumgestaltung ausgebaut sind, ohne Umgestaltung nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Eine Umgestaltung der gesamten Straße ist aus finanzieller Sicht nicht realisierbar. Da Straßeneinbauten nicht als zielführend angesehen werden, sollte die Verkehrssituation vorerst weiter beobachtet werden.