Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
26.12.14, 13:15
Aktualisiert
28.01.18, 01:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3882)
Vorlage Nr. 20131694
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vom 28.05.2013, TOP 30 6.4
Bezeichnung der Vorlage
Gefahrensituation Centrumplatz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Sitzungstermin
akt.
Beratung
10.09.2013
Anlagen
Wortlaut
Durch den sehr schön und kindgerecht gestalteten Spielplatz wird der Centrumplatz
inzwischen von sehr vielen Kindern als Spielgelände genutzt. Mit der Eröffnung einer KITA
zum 01.08. diesen Jahres wird die Nutzung des Spielplatzes noch erheblich zunehmen.
Durch das Bringen bzw. Abholen der Kinder und den Publikumsverkehr der
Sparkassenfiliale wird auch der Autoverkehr zeitnah zunehmen. Durch die auf beiden Seiten
parkenden Fahrzeuge wird die Verkehrssituation zusätzlich unübersichtiger.
Da hier ein besonderer Gefahrenpunkt für kleine Kinder entstehen wird fragt die SPDBezirksfraktion an:
1. Welche Möglichkeiten ergreift die Verwaltung um den gefahrlosen Übergang zum
Spielplatz zu gewährleisten?
2. Besteht die Möglichkeit einen Teilbereich der Straße als verkehrsberuhigte Zone
auszuweisen?
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3882)
Vorlage Nr. 20131694
Antwort der Verwaltung
Der Spielplatz Centrumplatz wird durch die Straßen Dickebankstraße und Centrumplatz
begrenzt und befindet sich innerhalb einer Tempo 30-Zone. Die Tempo 30-Zone beginnt an
der Einmündung Bochumer Straße / Dickebankstraße. Zusätzlich zu dem Schild “30-Zone”
wird die Zone auch durch eine auf die Fahrbahn markierte “30" angezeigt.
Die Straße Centrumplatz ist an der Einmündung zur Dickebankstraße als Sackgasse und im
späteren Verlauf mit einem Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge (Anlieger frei) ausgewiesen,
so dass in diesem Bereich nur Anliegerverkehr in geringem Umfang stattfindet. Mit einer
Straßenbreite von rund 6 m ist das Parken am Fahrbahnrand unter Beachtung der
gesetzlich geregelten Halt- und Parkvorschriften zulässig. Der Parkplatz der Sparkasse an
der Bochumer Straße wird über die Straße Centrumplatz erschlossen.
Der Spielplatz ist zwischen dem Bolzplatz und dem Beginn des Verkehrsverbotes
eingezäunt. Innerhalb des Zaunes gibt es auf der nördlichen Spielplatzseite einen und auf
der südlichen Seite zwei Zugänge.
Die Straßenabschnittslängen und das seitliche Parken lassen eine überhöhte
Geschwindigkeit im Normalfall nicht zu. Die Gestaltung der Straße an diesen Stellen durch
Aufpflasterungen hervorzuheben vermittelt den Kindern den Eindruck einer Vorrangsituation,
die aber verkehrsrechtlich nicht besteht. Auch kleinere Schwellen oder „Kissen“ werden nicht
als zielführend angesehen, da sie mehr Nachteile (Lärm, Erschütterungen) verursachen als
Vorteile erzielen. Zudem werden Kinder aus der Kita nur durch Begleitpersonen zum und
vom Spielplatz geleitet, so dass hier von einer geringen Verkehrsgefahr ausgegangen
werden darf.
Für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs wird nach den Vorschriften der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorausgesetzt, dass die Verkehrsfläche durch ihre
Gesamtgestaltung den Eindruck vermittelt, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der
Fahrzeugverkehr lediglich eine untergeordnete Bedeutung hat. Dazu muss sich der Ausbau
der Straße deutlich von anderen angrenzenden Straßen unterscheiden. Somit können
Straßen, die mit separatem Gehweg und ohne Straßenraumgestaltung ausgebaut sind,
ohne Umgestaltung nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden.
Eine Umgestaltung der gesamten Straße ist aus finanzieller Sicht nicht realisierbar.
Da Straßeneinbauten nicht als zielführend angesehen werden, sollte die Verkehrssituation
vorerst weiter beobachtet werden.