Daten
Kommune
Bochum
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Mitteilung der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 13:16
Aktualisiert
28.01.18, 01:23
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 11 (37 65)
Vorlage Nr. 20130486
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Auszug aus der 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.12.12/Anträge zum
HPl. 2013 zu lfd. Nr. 5
Bezeichnung der Vorlage
Abrechnungsdauer von Sanierungsgebieten
hier: Anträge zum Haushaltsplan 2013
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Sitzungstermin
akt.
Beratung
11.09.2013
Anlagen
Wortlaut
Vorbemerkungen
In die Beratung zum Haushalt 2013 wurde ein Änderungsantrag zur Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 30. Oktober 2012
eingebracht, der zu 2. - Produktgruppe 5102 / Bauleit-, Entwicklungs- und Verkehrsplanung /
privatrechtliche Entgelte / Erträge aus Sanierungsgebieten vorsah: „Die Stadt rechnet die
acht Sanierungsgebiete (Dahlhauser Heide, Hofsteder Straße, Robert Müser, InnenstadtBochum, Dahlhausen, Viktoriaquartier, Zeche Holland und Wattenscheid-Zentrum) bis zum
Jahr 2018 ab.“
Im Haupt- und Finanzausschuss am 20.12.2012 wurde der Änderungsantrag nicht
beschlossen, allerdings sollte dieser als Prüfauftrag an die Verwaltung angesehen werden.
Im Fachausschuss ist ein Sachstandsbericht im Rahmen der anstehenden
Haushaltsberatung 2014 vorzulegen. In Folge dieser Entscheidung ergeht folgende
Mitteilung:
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TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr. 20130486
Allgemeines
Für die 11 sich im Stadtgebiet Bochum befindenden Sanierungsgebiete wurden sowohl vom
Bund als auch vom Land NRW erhebliche Fördermittel bewilligt. Von beiden Fördergebern
besteht die Aufforderung, diese Mittel - besonders für die alten Gebiete - schnellstmöglich
abzurechnen.
Ein möglichst lückenloser Nachweis der Rechnungsbelege verringert die Rückzahlung von
Fördergeldern. Da es sich bei den derzeitigen Abrechnungen um Altmaßnahmen handelt,
startet jede mit der Suche nach Belegen als Grundlage für die weitere Verarbeitung.
Während der sehr langen Laufzeiten der Sanierungsmaßnahmen gab es in der
Gesamtverwaltung organisatorische Veränderungen, die weder eine Personal- noch
Fachbereichskontinuität zuließ und somit die Aufarbeitung der Unterlagen nach sachlichen
Zusammenhängen oder fördertechnischen Auflagen nachhaltig erschweren. Zahlreiche
Akten mussten zusammengetragen und vor der Einsichtnahme wegen Schimmelbefall erst
gereinigt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass keiner der heutigen Sachbearbeiter mit
den Sanierungsmaßnahmen vertraut war und sich durch intensives Aktenstudium in den
jeweiligen Sachverhalt erst einzuarbeiten hat. Die Einbindung anderer Ämter bei der
Aktensuche und Sichtung ist aufgrund der Aufgabenbündelung und der personellen
Reduzierungen in der Verwaltung teilweise sehr zeitaufwendig. Zur Minimierung dieses
hohen Aufwands ist es ratsam, aktuelle Sanierungsgebiete direkt abzurechnen.
Zur Optimierung der Arbeitsabläufe besteht ein Arbeits- und Zeitplan, der der ständigen
Kontrolle unterliegt. Die Einhaltung des vorgesehenen Zeitplanes ist von großer Bedeutung,
damit im Falle eines festgestellten Rückzahlungsbetrages die noch zusätzlich anfallenden
Zinsen möglichst gering gehalten werden können. Ziel ist es, von der Stadt einen
finanziellen Schaden abzuwenden.
Die Arbeiten zur Abrechnung beginnen mit der Untersuchung, ob die Förderziele
entsprechend den Bewilligungsbescheiden und deren Anlagen, aus dem die Förderziele und
die jeweiligen Förderzwecke hervorgehen, umgesetzt wurden. Erst aus diesem Arbeitsschritt
ergeben sich die für das jeweilige Gebiet typischen Besonderheiten.
In dem nachfolgenden Sachstandsbericht sind alle Sanierungsgebiete aufgeführt, die sich
beim Amt 61 in der Bearbeitung befinden. Erkennbar wird auch, dass abgerechnete
Maßnahmen noch Folgearbeiten verursachen. Die Gründe sind bei dem jeweiligen Gebiet
bzw. am Textende aufgeführt.
Sanierungsgebiete
1.
Entwicklungsbereich Querenburg
Die Abrechnung für den Entwicklungsbereich Querenburg konnte nur durch eine
zeitweise 10 – 15-köpfige Arbeitsgruppe bestehend aus mehreren Ämtern erfolgen.
Das Resultat war ein Rückzahlungssaldo der Stadt von rd. 1,9 Mio. €, gegenüber
zunächst geschätzten 13,3 Mio. €.
Der Schlussverwendungsnachweis wurde der Bezirksregierung Arnsberg
16.03.2012 übersandt. Auch nach Abschluss der Prüfung durch
am
die
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Bezirksregierung sind noch Folgearbeiten zu erledigen (weitere Erläuterungen
siehe unten).
Bis heute erfolgte keine Rückmeldung zur vorgelegten Abrechnung.
2.
Dahlhauser Heide
Die Erstellung des Schlussverwendungsnachweises für die Sanierung der Dahlhauser Heide – begonnen 1974 - erfolgte im Jahre 2006; in 2008 wurde die Sanierungssatzung aufgehoben. Die Abwicklung von Restmaßnahmen ist noch nicht abgeschlossen. Zwar lassen sich nach gutachterlichen Untersuchungen trotz der
durchgeführten Sanierungen keine Ausgleichsbeträge mehr erzielen, aber es besteht
noch aus dem Treuhändervertrag für die VBW und die Stadt Bochum die
Verpflichtung zum Verkauf der letzten 17 Häuser. Aufgrund der Erfahrungen der
letzten Jahre werden pro Jahr ca. 2 – 3 Häuser veräußert werden können.
Eine weitere Verpflichtung aus dem Treuhändervertrag besteht noch aus der
Rückabwicklung der Stellplatzanlagen. Von den seinerzeit geplanten acht Anlagen
konnten nur vier verwirklicht werden. Nach Aufhebung des Treuhändervertrages
werden diese Grundstücke derzeit an die Stadt Bochum zurück übertragen. Auf
Grund der vertraglichen Verpflichtungen mit den Eigentümern der entsprechenden
Häuser sind die restlichen Flächen auszubauen und an die Vertragspartner anteilmäßig zu veräußern.
3.
Dahlhausen Alt
Die für den Bahnhof Dahlhausen geflossenen Städtebau-Fördergelder aus dem
Jahre 1992 wurden mit der Bezirksregierung abgerechnet. Daraus ergab sich ein
Rückzahlungsbetrag von insgesamt 157.564,36 €, der am 19.11.2012 an die NRWBank überwiesen wurde. Ob und in welcher Höhe Zinsen noch zusätzlich zu zahlen
sind, wird derzeit von der Bezirksregierung Arnsberg geklärt.
4.
Hofstede
Direkt nach der Erstellung des Schlussverwendungsnachweises für den Entwicklungsbereich Bochum-Querenburg wurde im letzten Jahr damit begonnen, die von
der Landesentwicklungsgesellschaft durchgeführte Maßnahme aus der Zeit von
Januar 1976 bis März 2003 abzurechnen. Während der laufenden Maßnahme wurde
bereits ein Rückzahlungsbetrag von ca. 1,3 Mio. € plus Zinsen geschätzt. Erst nach
Aufstellung des Schlussverwendungsnachweises ist feststellbar, ob und in welcher
Höhe ein Rückzahlungsbetrag in Frage kommt.
5.
Robert Müser
Im Jahre 2011 wurde mit den vorbereitenden Arbeiten zur Abrechnung des Sanierungsgebietes Robert Müser begonnen. Die lange Laufzeit des Verfahrens seit 1973
sowie die im Jahre 1984 aufgetretenen Schwierigkeiten mit den dort im Boden gefundenen Altlasten erschweren alle Abrechnungsarbeiten erheblich. Erst nach umfangreicher Untersuchung und Verhandlungen mit der Bezirksregierung Arnsberg
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konnte im März 2012 Einigkeit darüber erzielt werden, dass entsprechend der
Förderbescheide und den in der Sanierungssatzung festgelegten Zielen das
Sanierungsziel erreicht wurde. So konnte vermieden werden, dass nicht die
Gesamtförderung zurückgezahlt werden muss. Direkt nach der Vereinbarung mit der
Bezirksregierung Arnsberg wurde sofort mit den Abrechnungsarbeiten begonnen.
Neben der Ermittlung sämtlicher Ausgaben und Einnahmen sind auch die damaligen
Vertragunterlagen auf Erfüllung zu prüfen. Zwischen der Stadt Bochum und dem damaligen Eigentümer der Harpen AG wurde 1978 ein Eigentümersanierungsvertrag
geschlossen. Dieser sah u. a. auch vor, die Herstellung der erforderlichen Erschließungsstraßen nach den Ausbaurichtlinien der Stadt und deren Übertragung auf die
Stadt nach Fertigstellung. Die Straße Arnoldschacht wurde fertig gestellt, befindet
sich aber nach wie vor im Eigentum der Gesellschaft für Vermögensverwaltung
(Rechtsnachfolger der Harpen AG). Im gegenwärtigen Zustand war die Straße für die
Stadt nicht übernahmefähig. Inzwischen folgte die Klärung des gesamten Übernahmeverfahrens mit dem Eigentümer. Die Straße wird auf seine Kosten neu
hergerichtet und dann der Stadt Bochum ordnungsgemäß übergeben.
Zeitgleich wurden alle Flurstücke im gesamten Sanierungsgebiet ermittelt und in
einer Datei erfasst, für die der Gutachterausschuss der Stadt Bochum eine
Grundstücksbewertung zur Ermittlung von Ausgleichsbeträgen vornehmen muss.
Ziel ist es, die Erstellung des Schlussverwendungsnachweises zum 30.06.2014
vorzunehmen.
6.
WAT-Zentrum
Für das Gebiet WAT-Zentrum wurde bereits vor Jahren der Verwendungsnachweis
erstellt. In Erwartung evtl. weiterer Zuschüsse (Soziale Stadt/Stadtumbau West)
sollte das Gebiet noch nicht aufgehoben werden.
7.
Rathausbereich
Die Maßnahme Rathausbereich ist abgerechnet und wird zeitnah aufgehoben.
8.
Wattenscheid-Zeche Holland
Das Gebiet Zeche Holland befindet sich in der laufenden Bearbeitung der Wirtschaftsförderung. Einzelne Restgrundstücke an Gewerbeflächen sind noch zu
verkaufen. Der nördliche Bereich Erwin-Topp-Straße ist noch nicht abzuschließen,
da Baumaßnahmen zur öffentlichen Widmung notwendig sind. Zur Sanierung des
Förderturms wurden Förderanträge gestellt, die sich noch im Verfahren befinden.
Ein Abschluss dieser Maßnahme bleibt abzuwarten.
9.
Innenstadt
Bei dem Sanierungsgebiet Innenstadt handelt es sich um eine laufende Maßnahme.
Bis 2018/2019 sind dort noch 10 weitere Maßnahmen geplant, die dann zeitnah
abgerechnet werden müssen.
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10.
Viktoria-Quartier
Für dieses Gebiet liegen z. Zt. zwei Förderbescheide für das Musikzentrum vor. Drei
weitere Maßnahmen sind geplant, die sich jedoch noch im Vorentwurfsstadium befinden.
11.
Dahlhausen Neu
Auch hierbei handelt es sich um eine laufende Maßnahme. Derzeit laufen Gespräche
mit dem Land NRW bezüglich der Förderung. Sollte das vorgeschriebene Entwicklungskonzept kurzfristig vom Land genehmigt werden, kann evtl. noch in 2013/2014
mit einzelnen Maßnahmen begonnen werden. Die Sanierungsmaßnahme
(einschließlich Eisenbahnmuseum) kann voraussichtlich in 2022 beendet werden.
Fazit und zeitliche Aspekte
Nach der Absendung der jeweiligen Schlussverwendungsnachweise werden Folgearbeiten
durch die Prüfung der Bezirksregierung erforderlich. Das sind z.B. eingehende Prüfung und
Klärung des Rückzahlungsbetrages, Klärung der Zinsberechnung und der Zinshöhe sowie
Fragen zum Nachweis. Wann ein Gebiet abschließend als beendet erklärt werden kann, ist
daher zeitlich nicht vorhersehbar.
Die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
Gemeinden“
sind
Bestandteil
der
Förderbescheide.
Danach
hat
„der
Zuwendungsempfänger die Belege fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises
aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere
Aufbewahrungsfrist bestimmt ist.“ Insofern besteht nach der endgültigen Abrechnung
gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg auch innerhalb der Frist von fünf Jahren die
Möglichkeit einer erneuten Prüfung durch den Landesrechnungshof.
Die durch die Bezirksregierung angemahnten Abrechnungen der Gebiete Robert Müser und
Hofstede befinden sich wegen der Dringlichkeit z. Zt. in der Bearbeitung. Es ist geplant,
diese Schlussverwendungsnachweise spätestens 2015 vorzulegen. Die Aufhebung der
Sanierungsgebiete Wat-Zentrum, Rathausbereich und Zeche – Holland wird anschließend
zeitnah erfolgen. Ziel für den Abschluss dieser Abrechnungen ist das Jahr 2018.
Die noch laufenden Gebiete Innenstadt, Viktoria-Quartier und Dahlhausen Neu werden im
Rahmen der Abwicklung zeitnah von den Projektleitern unmittelbar im Rahmen ihrer
Tätigkeit abgerechnet.
Aus noch ausstehenden Hausverkäufen in der Dahlhauser Heide und Einnahmen aus
Ausgleichsbeträgen für die Gebiete Robert Müser und Hofstede sind gem. § 154 Abs. 4 in
Verbindung mit § 142 Abs. 4 BauGB noch Einnahmen für die Stadt zu erzielen.