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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
26.12.14, 13:16
Aktualisiert
28.01.18, 01:23

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 11 (37 65) Vorlage Nr. 20130486 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Auszug aus der 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.12.12/Anträge zum HPl. 2013 zu lfd. Nr. 5 Bezeichnung der Vorlage Abrechnungsdauer von Sanierungsgebieten hier: Anträge zum Haushaltsplan 2013 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Sitzungstermin akt. Beratung 11.09.2013 Anlagen Wortlaut Vorbemerkungen In die Beratung zum Haushalt 2013 wurde ein Änderungsantrag zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 30. Oktober 2012 eingebracht, der zu 2. - Produktgruppe 5102 / Bauleit-, Entwicklungs- und Verkehrsplanung / privatrechtliche Entgelte / Erträge aus Sanierungsgebieten vorsah: „Die Stadt rechnet die acht Sanierungsgebiete (Dahlhauser Heide, Hofsteder Straße, Robert Müser, InnenstadtBochum, Dahlhausen, Viktoriaquartier, Zeche Holland und Wattenscheid-Zentrum) bis zum Jahr 2018 ab.“ Im Haupt- und Finanzausschuss am 20.12.2012 wurde der Änderungsantrag nicht beschlossen, allerdings sollte dieser als Prüfauftrag an die Verwaltung angesehen werden. Im Fachausschuss ist ein Sachstandsbericht im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatung 2014 vorzulegen. In Folge dieser Entscheidung ergeht folgende Mitteilung: Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 11 (37 65) Vorlage Nr. 20130486 Allgemeines Für die 11 sich im Stadtgebiet Bochum befindenden Sanierungsgebiete wurden sowohl vom Bund als auch vom Land NRW erhebliche Fördermittel bewilligt. Von beiden Fördergebern besteht die Aufforderung, diese Mittel - besonders für die alten Gebiete - schnellstmöglich abzurechnen. Ein möglichst lückenloser Nachweis der Rechnungsbelege verringert die Rückzahlung von Fördergeldern. Da es sich bei den derzeitigen Abrechnungen um Altmaßnahmen handelt, startet jede mit der Suche nach Belegen als Grundlage für die weitere Verarbeitung. Während der sehr langen Laufzeiten der Sanierungsmaßnahmen gab es in der Gesamtverwaltung organisatorische Veränderungen, die weder eine Personal- noch Fachbereichskontinuität zuließ und somit die Aufarbeitung der Unterlagen nach sachlichen Zusammenhängen oder fördertechnischen Auflagen nachhaltig erschweren. Zahlreiche Akten mussten zusammengetragen und vor der Einsichtnahme wegen Schimmelbefall erst gereinigt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass keiner der heutigen Sachbearbeiter mit den Sanierungsmaßnahmen vertraut war und sich durch intensives Aktenstudium in den jeweiligen Sachverhalt erst einzuarbeiten hat. Die Einbindung anderer Ämter bei der Aktensuche und Sichtung ist aufgrund der Aufgabenbündelung und der personellen Reduzierungen in der Verwaltung teilweise sehr zeitaufwendig. Zur Minimierung dieses hohen Aufwands ist es ratsam, aktuelle Sanierungsgebiete direkt abzurechnen. Zur Optimierung der Arbeitsabläufe besteht ein Arbeits- und Zeitplan, der der ständigen Kontrolle unterliegt. Die Einhaltung des vorgesehenen Zeitplanes ist von großer Bedeutung, damit im Falle eines festgestellten Rückzahlungsbetrages die noch zusätzlich anfallenden Zinsen möglichst gering gehalten werden können. Ziel ist es, von der Stadt einen finanziellen Schaden abzuwenden. Die Arbeiten zur Abrechnung beginnen mit der Untersuchung, ob die Förderziele entsprechend den Bewilligungsbescheiden und deren Anlagen, aus dem die Förderziele und die jeweiligen Förderzwecke hervorgehen, umgesetzt wurden. Erst aus diesem Arbeitsschritt ergeben sich die für das jeweilige Gebiet typischen Besonderheiten. In dem nachfolgenden Sachstandsbericht sind alle Sanierungsgebiete aufgeführt, die sich beim Amt 61 in der Bearbeitung befinden. Erkennbar wird auch, dass abgerechnete Maßnahmen noch Folgearbeiten verursachen. Die Gründe sind bei dem jeweiligen Gebiet bzw. am Textende aufgeführt. Sanierungsgebiete 1. Entwicklungsbereich Querenburg Die Abrechnung für den Entwicklungsbereich Querenburg konnte nur durch eine zeitweise 10 – 15-köpfige Arbeitsgruppe bestehend aus mehreren Ämtern erfolgen. Das Resultat war ein Rückzahlungssaldo der Stadt von rd. 1,9 Mio. €, gegenüber zunächst geschätzten 13,3 Mio. €. Der Schlussverwendungsnachweis wurde der Bezirksregierung Arnsberg 16.03.2012 übersandt. Auch nach Abschluss der Prüfung durch am die Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 11 (37 65) Vorlage Nr. 20130486 Bezirksregierung sind noch Folgearbeiten zu erledigen (weitere Erläuterungen siehe unten). Bis heute erfolgte keine Rückmeldung zur vorgelegten Abrechnung. 2. Dahlhauser Heide Die Erstellung des Schlussverwendungsnachweises für die Sanierung der Dahlhauser Heide – begonnen 1974 - erfolgte im Jahre 2006; in 2008 wurde die Sanierungssatzung aufgehoben. Die Abwicklung von Restmaßnahmen ist noch nicht abgeschlossen. Zwar lassen sich nach gutachterlichen Untersuchungen trotz der durchgeführten Sanierungen keine Ausgleichsbeträge mehr erzielen, aber es besteht noch aus dem Treuhändervertrag für die VBW und die Stadt Bochum die Verpflichtung zum Verkauf der letzten 17 Häuser. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre werden pro Jahr ca. 2 – 3 Häuser veräußert werden können. Eine weitere Verpflichtung aus dem Treuhändervertrag besteht noch aus der Rückabwicklung der Stellplatzanlagen. Von den seinerzeit geplanten acht Anlagen konnten nur vier verwirklicht werden. Nach Aufhebung des Treuhändervertrages werden diese Grundstücke derzeit an die Stadt Bochum zurück übertragen. Auf Grund der vertraglichen Verpflichtungen mit den Eigentümern der entsprechenden Häuser sind die restlichen Flächen auszubauen und an die Vertragspartner anteilmäßig zu veräußern. 3. Dahlhausen Alt Die für den Bahnhof Dahlhausen geflossenen Städtebau-Fördergelder aus dem Jahre 1992 wurden mit der Bezirksregierung abgerechnet. Daraus ergab sich ein Rückzahlungsbetrag von insgesamt 157.564,36 €, der am 19.11.2012 an die NRWBank überwiesen wurde. Ob und in welcher Höhe Zinsen noch zusätzlich zu zahlen sind, wird derzeit von der Bezirksregierung Arnsberg geklärt. 4. Hofstede Direkt nach der Erstellung des Schlussverwendungsnachweises für den Entwicklungsbereich Bochum-Querenburg wurde im letzten Jahr damit begonnen, die von der Landesentwicklungsgesellschaft durchgeführte Maßnahme aus der Zeit von Januar 1976 bis März 2003 abzurechnen. Während der laufenden Maßnahme wurde bereits ein Rückzahlungsbetrag von ca. 1,3 Mio. € plus Zinsen geschätzt. Erst nach Aufstellung des Schlussverwendungsnachweises ist feststellbar, ob und in welcher Höhe ein Rückzahlungsbetrag in Frage kommt. 5. Robert Müser Im Jahre 2011 wurde mit den vorbereitenden Arbeiten zur Abrechnung des Sanierungsgebietes Robert Müser begonnen. Die lange Laufzeit des Verfahrens seit 1973 sowie die im Jahre 1984 aufgetretenen Schwierigkeiten mit den dort im Boden gefundenen Altlasten erschweren alle Abrechnungsarbeiten erheblich. Erst nach umfangreicher Untersuchung und Verhandlungen mit der Bezirksregierung Arnsberg Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 11 (37 65) Vorlage Nr. 20130486 konnte im März 2012 Einigkeit darüber erzielt werden, dass entsprechend der Förderbescheide und den in der Sanierungssatzung festgelegten Zielen das Sanierungsziel erreicht wurde. So konnte vermieden werden, dass nicht die Gesamtförderung zurückgezahlt werden muss. Direkt nach der Vereinbarung mit der Bezirksregierung Arnsberg wurde sofort mit den Abrechnungsarbeiten begonnen. Neben der Ermittlung sämtlicher Ausgaben und Einnahmen sind auch die damaligen Vertragunterlagen auf Erfüllung zu prüfen. Zwischen der Stadt Bochum und dem damaligen Eigentümer der Harpen AG wurde 1978 ein Eigentümersanierungsvertrag geschlossen. Dieser sah u. a. auch vor, die Herstellung der erforderlichen Erschließungsstraßen nach den Ausbaurichtlinien der Stadt und deren Übertragung auf die Stadt nach Fertigstellung. Die Straße Arnoldschacht wurde fertig gestellt, befindet sich aber nach wie vor im Eigentum der Gesellschaft für Vermögensverwaltung (Rechtsnachfolger der Harpen AG). Im gegenwärtigen Zustand war die Straße für die Stadt nicht übernahmefähig. Inzwischen folgte die Klärung des gesamten Übernahmeverfahrens mit dem Eigentümer. Die Straße wird auf seine Kosten neu hergerichtet und dann der Stadt Bochum ordnungsgemäß übergeben. Zeitgleich wurden alle Flurstücke im gesamten Sanierungsgebiet ermittelt und in einer Datei erfasst, für die der Gutachterausschuss der Stadt Bochum eine Grundstücksbewertung zur Ermittlung von Ausgleichsbeträgen vornehmen muss. Ziel ist es, die Erstellung des Schlussverwendungsnachweises zum 30.06.2014 vorzunehmen. 6. WAT-Zentrum Für das Gebiet WAT-Zentrum wurde bereits vor Jahren der Verwendungsnachweis erstellt. In Erwartung evtl. weiterer Zuschüsse (Soziale Stadt/Stadtumbau West) sollte das Gebiet noch nicht aufgehoben werden. 7. Rathausbereich Die Maßnahme Rathausbereich ist abgerechnet und wird zeitnah aufgehoben. 8. Wattenscheid-Zeche Holland Das Gebiet Zeche Holland befindet sich in der laufenden Bearbeitung der Wirtschaftsförderung. Einzelne Restgrundstücke an Gewerbeflächen sind noch zu verkaufen. Der nördliche Bereich Erwin-Topp-Straße ist noch nicht abzuschließen, da Baumaßnahmen zur öffentlichen Widmung notwendig sind. Zur Sanierung des Förderturms wurden Förderanträge gestellt, die sich noch im Verfahren befinden. Ein Abschluss dieser Maßnahme bleibt abzuwarten. 9. Innenstadt Bei dem Sanierungsgebiet Innenstadt handelt es sich um eine laufende Maßnahme. Bis 2018/2019 sind dort noch 10 weitere Maßnahmen geplant, die dann zeitnah abgerechnet werden müssen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 5 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 11 (37 65) Vorlage Nr. 20130486 10. Viktoria-Quartier Für dieses Gebiet liegen z. Zt. zwei Förderbescheide für das Musikzentrum vor. Drei weitere Maßnahmen sind geplant, die sich jedoch noch im Vorentwurfsstadium befinden. 11. Dahlhausen Neu Auch hierbei handelt es sich um eine laufende Maßnahme. Derzeit laufen Gespräche mit dem Land NRW bezüglich der Förderung. Sollte das vorgeschriebene Entwicklungskonzept kurzfristig vom Land genehmigt werden, kann evtl. noch in 2013/2014 mit einzelnen Maßnahmen begonnen werden. Die Sanierungsmaßnahme (einschließlich Eisenbahnmuseum) kann voraussichtlich in 2022 beendet werden. Fazit und zeitliche Aspekte Nach der Absendung der jeweiligen Schlussverwendungsnachweise werden Folgearbeiten durch die Prüfung der Bezirksregierung erforderlich. Das sind z.B. eingehende Prüfung und Klärung des Rückzahlungsbetrages, Klärung der Zinsberechnung und der Zinshöhe sowie Fragen zum Nachweis. Wann ein Gebiet abschließend als beendet erklärt werden kann, ist daher zeitlich nicht vorhersehbar. Die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden“ sind Bestandteil der Förderbescheide. Danach hat „der Zuwendungsempfänger die Belege fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist.“ Insofern besteht nach der endgültigen Abrechnung gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg auch innerhalb der Frist von fünf Jahren die Möglichkeit einer erneuten Prüfung durch den Landesrechnungshof. Die durch die Bezirksregierung angemahnten Abrechnungen der Gebiete Robert Müser und Hofstede befinden sich wegen der Dringlichkeit z. Zt. in der Bearbeitung. Es ist geplant, diese Schlussverwendungsnachweise spätestens 2015 vorzulegen. Die Aufhebung der Sanierungsgebiete Wat-Zentrum, Rathausbereich und Zeche – Holland wird anschließend zeitnah erfolgen. Ziel für den Abschluss dieser Abrechnungen ist das Jahr 2018. Die noch laufenden Gebiete Innenstadt, Viktoria-Quartier und Dahlhausen Neu werden im Rahmen der Abwicklung zeitnah von den Projektleitern unmittelbar im Rahmen ihrer Tätigkeit abgerechnet. Aus noch ausstehenden Hausverkäufen in der Dahlhauser Heide und Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen für die Gebiete Robert Müser und Hofstede sind gem. § 154 Abs. 4 in Verbindung mit § 142 Abs. 4 BauGB noch Einnahmen für die Stadt zu erzielen.