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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
26.12.14, 13:17
Aktualisiert
28.01.18, 01:25

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Zä (1405) Vorlage Nr.: 20131946 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) des Herrn Dr. med. G. Poeschel, der Frau Susannne Schaperdot sowie des Herrn Mark Mefsut vom 05.07.2013 hier: Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Universitätsstraße in Querenburg aus Lärmschutzgründen Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 17.09.2013 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Zä (1405) Vorlage Nr.: 20131946 Der Antrag vom 05.07.2013 lautet wie folgt: Hiermit beantrage ich, die Höchstgeschwindigkeit auf der Universitätsstraße zwischen Lennershof und Schattbachstraße in beiden Richtungen auf 50 km/h zu reduzieren bei gleichzeitiger fest installierter Radarüberwachung. Zur Vorgeschichte: Die 6-spurig ausgebaute Universitätsstraße hat in den letzten Jahren einen erheblichen Verkehrs- und Lärmzuwachs erfahren, sicherlich auch bedingt durch die Einführung der LKW-Maut. Vor einigen Jahren hat man daher auf der Südseite bis fast Schattbachstraße du auf der Nordseite bis Lennershof eine Schallschutzwand errichtet. Vermutlich aus finanziellen Gründen hat man die Wand auf der Nordseite nicht bis zur Schattbachstraße fortgeführt. Ein großer Teil der Lärmbelästigung ist verursacht durch PKW und auch LKW, die mit erheblich zu hoher Geschwindigkeit fahren. Die Lärmbelästigung liegt im gesundheitsschädlichen Bereich zumal inzwischen eine Dauerlärmkulisse besteht. Im August 2012 habe ich daher eine Anfrage an die Bezirksvertretung Süd gerichtet mit der Bitte um Prüfung. Die Anfrage ist umgehend als Prüfauftrag an das Umwelt- und Grünflächenamt weitergeleitet worden (Vorlage Nr. 20130282). Nach ca. 8 Monaten wurde mitgeteilt – ohne dass irgendwelche Messungen gemacht wurden – dass es in Bochum Stellen gibt, an denen es lauter ist. Daher bestehe kein Handlungsbedarf. Das ist eine Ohrfeige für die lärmbelästigten Anwohner. Die Lärmkarten stammen aus 2007 und entsprechen nicht mehr dem jetzigen Lärmpegel. Mein Vorschlag der überprüften Geschwindigkeitsbeschränkung ist wegen der zu erwartenden Einnahmen kostenneutral und ohne Nachteil für die Autofahrer zu verwirklichen. Selbst auf Autobahnen ist das möglich (s. A3 Oberhausen – Arnheim etwa in Höhe Haminkeln). Zum Abschluss noch ein Zitat von Robert Koch: Eines Tages wird der Mensch den Lärm ebenso unerbittlich bekämpfen müssen wie die Cholera und die Pest. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die Bezirksvertretung Süd hat in ihrer Sitzung am 04.09.2012 (Vorlage Nr. 20121746) folgenden Beschluss gefasst und der Verwaltung zur Beantwortung vorgelegt: „Auf der Universitätsstraße ist ab Abfahrt Hustadtring in beiden Fahrtrichtungen nach Osten die Geschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt. Auf der Südseite steht, fast bis zur Abfahrt Schattbachstraße, eine Lärmschutzwand. Auf der Nordseite endet diese Wand an der Lennershofbrücke. Die östlich gelegenen Häuser an der Overbergstraße werden nicht durch eine Wand geschützt. Aus der Karte „Umbebungslärm NRW“, Hrsg. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW, kartiert durch die Stadt Bochum im Jahr 2007, geht hervor, dass auf der südlichen Seite der Overbergstraße 60 – 65 dB(A), auf der nördlichen Seite 55 – 60 dB(A) gemessen wurden. Als Dauerbelastung sind diese Werte für die Anwohnerinnen und Anwohner gesundheitsgefährdend. Die Bezirksvertretung beantragt daher die Prüfung der Lärmwerte einschließlich Abgabe einer Bewertung, darüber hinaus die Prüfung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h sowie einer Verlängerung der Lärmschutzwand bis zur Schattbachstraße.“ Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Zä (1405) Vorlage Nr.: 20131946 Die Verwaltung hat dazu wie folgt Stellung genommen: Im Rahmen der Lärmkartierung der Stadt Bochum wurden für das gesamte Stadtgebiet in Bochum insgesamt 137 Belastungsschwerpunkte ermittelt. Für diese Bereiche liegen die Lärmpegel Lden/Lnight bei ≥70/60 dB(A). Das Ministerium für Klima, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV) empfiehlt den Kommunen, ab diesen Lärmpegeln tätig zu werden (Erlass zur Lärmaktionsplanung vom 07.02.2008). Diese Auslösewerte haben zwar nicht die Bedeutung von Grenzwerten, die verpflichtend einzuhalten sind, dienen jedoch dazu, die Gebiete einzugrenzen, für die prioritärer Handlungsbedarf besteht. Die Lärmwerte für die Overbergstraße liegen deutlich unter den maßgeblichen Auslösewerten von 70/60 dB(A), so dass dieser Bereich im Rahmen der Lärmaktionsplanung zunächst unberücksichtigt bleiben muss. Nach der Lärmkartierung der 2. Stufe (Stichtag 30.06.2012) liegen die Spitzenlärmwerte an der Overbergstraße an den Gebäudefassaden in Richtung Universitätsstraße bei einem Lden von 64 dB(A) und an den Gebäudefassaden in Richtung Overbergstraße bei einem Lden von 67 dB (A). Die Immissionswerte liegen somit weiterhin unter den durch das MKULNV empfohlenen Auslösewerten für die Lärmaktionsplanung. Die Stadt Bochum hat mit der detaillierten Lärmaktionsplanung einen externen Gutachter beauftragt. Mit diesem Gutachter wurde vereinbart, dass eine Betrachtung aller Lärmschwerpunkte ab einem Lden von 65 dB(A) erfolgen soll. Für die Umsetzung der zu entwickelnden Minderungsmaßnahmen erfolgt im Anschluss daran in Abgängigkeit von Dringlichkeit, Kosten- und Nutzenverhältnis sowie Umsetzungschancen eine entsprechende Prioritätensetzung. Die Ergebnisse des Gutachters werden voraussichtlich im Februar 2014 vorliegen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Zä (1405) Vorlage Nr.: 20131946 Bezeichnung der Vorlage Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) des Herrn Dr. med. G. Poeschel, der Frau Susannne Schaperdot sowie des Herrn Mark Mefsut vom 05.07.2013 hier: Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Universitätsstraße in Querenburg aus Lärmschutzgründen Der Antrag auf Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Universitätsstraße zwischen Lennershof und Schattbachstraße in beiden Richtungen auf 50 km/h sowie die gleichzeitige fest installierte Radarüberwachung wird abgelehnt. Die Ergebnisse der detaillierten Lärmaktionsplanung sind abzuwarten.