Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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139 kB
Erstellt
26.12.14, 13:17
Aktualisiert
28.01.18, 01:25
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Zä (1405)
Vorlage Nr.: 20131946
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) des
Herrn Dr. med. G. Poeschel, der Frau Susannne Schaperdot sowie des Herrn Mark Mefsut vom
05.07.2013 hier: Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Universitätsstraße in
Querenburg aus Lärmschutzgründen
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
17.09.2013
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Zä (1405)
Vorlage Nr.: 20131946
Der Antrag vom 05.07.2013 lautet wie folgt:
Hiermit beantrage ich, die Höchstgeschwindigkeit auf der Universitätsstraße zwischen Lennershof
und Schattbachstraße in beiden Richtungen auf 50 km/h zu reduzieren bei gleichzeitiger fest
installierter Radarüberwachung.
Zur Vorgeschichte: Die 6-spurig ausgebaute Universitätsstraße hat in den letzten Jahren einen
erheblichen Verkehrs- und Lärmzuwachs erfahren, sicherlich auch bedingt durch die Einführung
der LKW-Maut. Vor einigen Jahren hat man daher auf der Südseite bis fast Schattbachstraße du
auf der Nordseite bis Lennershof eine Schallschutzwand errichtet. Vermutlich aus finanziellen
Gründen hat man die Wand auf der Nordseite nicht bis zur Schattbachstraße fortgeführt.
Ein großer Teil der Lärmbelästigung ist verursacht durch PKW und auch LKW, die mit erheblich zu
hoher Geschwindigkeit fahren.
Die Lärmbelästigung liegt im gesundheitsschädlichen Bereich zumal inzwischen eine
Dauerlärmkulisse besteht.
Im August 2012 habe ich daher eine Anfrage an die Bezirksvertretung Süd gerichtet mit der Bitte
um Prüfung. Die Anfrage ist umgehend als Prüfauftrag an das Umwelt- und Grünflächenamt
weitergeleitet worden (Vorlage Nr. 20130282). Nach ca. 8 Monaten wurde mitgeteilt – ohne dass
irgendwelche Messungen gemacht wurden – dass es in Bochum Stellen gibt, an denen es lauter
ist. Daher bestehe kein Handlungsbedarf. Das ist eine Ohrfeige für die lärmbelästigten Anwohner.
Die Lärmkarten stammen aus 2007 und entsprechen nicht mehr dem jetzigen Lärmpegel.
Mein Vorschlag der überprüften Geschwindigkeitsbeschränkung ist wegen der zu erwartenden
Einnahmen kostenneutral und ohne Nachteil für die Autofahrer zu verwirklichen. Selbst auf
Autobahnen ist das möglich (s. A3 Oberhausen – Arnheim etwa in Höhe Haminkeln).
Zum Abschluss noch ein Zitat von Robert Koch: Eines Tages wird der Mensch den Lärm ebenso
unerbittlich bekämpfen müssen wie die Cholera und die Pest.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Bezirksvertretung Süd hat in ihrer Sitzung am 04.09.2012 (Vorlage Nr. 20121746) folgenden
Beschluss gefasst und der Verwaltung zur Beantwortung vorgelegt:
„Auf der Universitätsstraße ist ab Abfahrt Hustadtring in beiden Fahrtrichtungen nach Osten die
Geschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt. Auf der Südseite steht, fast bis zur Abfahrt
Schattbachstraße, eine Lärmschutzwand. Auf der Nordseite endet diese Wand an der
Lennershofbrücke. Die östlich gelegenen Häuser an der Overbergstraße werden nicht durch eine
Wand geschützt. Aus der Karte „Umbebungslärm NRW“, Hrsg. Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW, kartiert durch die Stadt
Bochum im Jahr 2007, geht hervor, dass auf der südlichen Seite der Overbergstraße 60 – 65
dB(A), auf der nördlichen Seite 55 – 60 dB(A) gemessen wurden. Als Dauerbelastung sind diese
Werte für die Anwohnerinnen und Anwohner gesundheitsgefährdend. Die Bezirksvertretung
beantragt daher die Prüfung der Lärmwerte einschließlich Abgabe einer Bewertung, darüber
hinaus die Prüfung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h sowie einer Verlängerung
der Lärmschutzwand bis zur Schattbachstraße.“
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Zä (1405)
Vorlage Nr.: 20131946
Die Verwaltung hat dazu wie folgt Stellung genommen:
Im Rahmen der Lärmkartierung der Stadt Bochum wurden für das gesamte Stadtgebiet in Bochum
insgesamt 137 Belastungsschwerpunkte ermittelt. Für diese Bereiche liegen die Lärmpegel
Lden/Lnight bei ≥70/60 dB(A). Das Ministerium für Klima, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz NRW (MKULNV) empfiehlt den Kommunen, ab diesen Lärmpegeln tätig zu
werden (Erlass zur Lärmaktionsplanung vom 07.02.2008). Diese Auslösewerte haben zwar nicht
die Bedeutung von Grenzwerten, die verpflichtend einzuhalten sind, dienen jedoch dazu, die
Gebiete einzugrenzen, für die prioritärer Handlungsbedarf besteht.
Die Lärmwerte für die Overbergstraße liegen deutlich unter den maßgeblichen Auslösewerten von
70/60 dB(A), so dass dieser Bereich im Rahmen der Lärmaktionsplanung zunächst
unberücksichtigt bleiben muss.
Nach der Lärmkartierung der 2. Stufe (Stichtag 30.06.2012) liegen die Spitzenlärmwerte an
der Overbergstraße an den Gebäudefassaden in Richtung Universitätsstraße bei einem Lden
von 64 dB(A) und an den Gebäudefassaden in Richtung Overbergstraße bei einem Lden von
67 dB (A). Die Immissionswerte liegen somit weiterhin unter den durch das MKULNV
empfohlenen Auslösewerten für die Lärmaktionsplanung.
Die Stadt Bochum hat mit der detaillierten Lärmaktionsplanung einen externen Gutachter
beauftragt. Mit diesem Gutachter wurde vereinbart, dass
eine Betrachtung aller
Lärmschwerpunkte ab einem Lden von 65 dB(A) erfolgen soll. Für die Umsetzung der zu
entwickelnden Minderungsmaßnahmen erfolgt im Anschluss daran in Abgängigkeit von
Dringlichkeit, Kosten- und Nutzenverhältnis sowie Umsetzungschancen eine entsprechende
Prioritätensetzung.
Die Ergebnisse des Gutachters werden voraussichtlich im Februar 2014 vorliegen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
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67 312 Zä (1405)
Vorlage Nr.: 20131946
Bezeichnung der Vorlage
Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) des
Herrn Dr. med. G. Poeschel, der Frau Susannne Schaperdot sowie des Herrn Mark Mefsut vom
05.07.2013 hier: Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Universitätsstraße in
Querenburg aus Lärmschutzgründen
Der Antrag auf Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Universitätsstraße zwischen
Lennershof und Schattbachstraße in beiden Richtungen auf 50 km/h sowie die gleichzeitige fest
installierte Radarüberwachung wird abgelehnt. Die Ergebnisse der detaillierten
Lärmaktionsplanung sind abzuwarten.