Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
26.12.14, 13:18
Aktualisiert
28.01.18, 01:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3634)
Vorlage Nr. 20131730
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Antrag der Bezirksvertretung Bochum-Süd vom 18.06.2013, Top 37 4..2
Bezeichnung der Vorlage
Geschwindigkeitsreduzierender Einbau auf der Laerholzstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Sitzungstermin
akt.
Beratung
17.09.2013
Anlagen
Lageplan Berliner Kissen
Wortlaut
Auf Antrag der Fraktion und der Grünen Fraktion in der Bezirksvertretung beschließt die
Bezirksvertretung Bochum-Süd:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob durch einen weiteren Fahrbahneinbau
(Berliner Kissen) in dem nachfolgend beschriebenen Bereich die tatsächlich gefahrene
Geschwindigkeit reduziert werden kann.
Der Fahrbahneinbau sollte etwa mittig in dem Bereich zwischen den vorhandenen
Einbauten vor der HsNr. 84 und dem nächsten, etwas unterhalb der Einmündung
Gropiusweg befindlichen Einbau, eingerichtet werden.
Begründung:
Bedingt durch die vorhandenen weit auseinander liegenden Einbauten und dem hier
abschüssigen Gelände, wird in dem vorbenannten Bereich, trotz 30-Zone, immer wieder zu
schnell gefahren
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66 21 (3634)
Vorlage Nr. 20131730
Die Laerholzstraße ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Im benannten Bereich der
vorhandenen Einbauten bei Hs.-Nr. 84 und 94 wird am Fahrbahnrand geparkt, was den
Straßenquerschnitt einengt. Zusätzlich mündet der Gropiusweg mit der „Rechts-vor-Links“Regelung in die Laerholzstraße ein. Insgesamt existiert in der Laerholzstraße aus
straßenplanerischer Sicht kein Sicherheitsdefizit.
Der Abstand zwischen den beiden Berliner Kissen beträgt ca. 220m (Anlage 1).
Die Anlage einer zusätzlichen Schwelle wird die Geschwindigkeit im Bereich der Schwelle
dämpfen. Der Abstand beträgt dann zwischen den Schwellen ca. 100 m.
In diesen Zwischenbereichen könnte theoretisch wieder beschleunigt und zu schnell
gefahren werden.
Die Empfehlungen für die Planung von Stadtstraßen empfehlen einen Abstand von ca. 50 m
zwischen den geschwindigkeitsdämpfenden Einbauten. Dies gilt jedoch mehr für
verkehrsberuhigte Zonen.
Da im Allgemeinen in den Erschließungsstraßen „Rechts-vor-Links“-Einmündungen
existieren und das Fahrbahnrandparken ebenfalls dafür sorgt, dass die Geschwindigkeit
reduziert wird, kann auf weitere geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen verzichtet werden.
Grundsätzlich haben geschwindigkeitsdämpfende Einbauten aus straßenplanerischer Sicht
keine Nachteile. Sie reduzieren weiter die Geschwindigkeit, bzw. sorgen dafür, dass die
gefahrene Geschwindigkeit auf einem niedrigen Niveau verbleibt.
Bei den Einbauten muss abgebremst und wieder beschleunigt werden, was die Emissionen
erhöht. Gleiches passiert auch bei „Rechts-vor-Links“-Einmündungen oder beim
Fahrbahnrandparken, wenn die restliche Fahrbahnbreite nicht mehr für den Begegnungsfall
ausreicht und ein Fahrzeug anhalten muss, um das entgegenkommende Fahrzeug
passieren zu lassen.
Der Einbau von geschwindigkeitsdämpfenden Schwellen in 50m-Abständen wurde bisher
noch nie in Tempo-30-Zonen oder in Straßen mit 30 km/h Einzelbeschilderung im Bochumer
Stadtgebiet realisiert und war auch aus den v.g. Gründen nicht erforderlich.
Es ist nicht sinnvoll, überall dort, wo rein theoretisch auf einem geraden Streckenabschnitt
schneller
gefahren
werden
könnte
oder
Gefällestrecken
vorliegen,
geschwindigkeitsdämpfende Schwellen in engen Abständen einzubauen, damit auch
wirklich sämtliche Autofahrer sich an die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten halten. Das
wäre
sicherlich
eher
eine
Aufgabe
der
Polizei,
bei
regelmäßigen
Geschwindigkeitsübertretungen eine Verkehrserziehung vorzunehmen.
Aus Sicht der Verkehrsteilnehmer, die sich an die Regeln halten, wäre die hohe Anzahl von
Schwellen inakzeptabel. Für Rettungsfahrten wären die Schwellen auch keine optimale
Lösung.
Der Einbau von geschwindigkeitsdämpfenden Schwellen in 50m-Abständen führt zu sehr
hohen Kosten bei der Realisierung.
Da auf der Laerholzstraße Buslinien der BOGESTRA verkehren, würde eine hohe Anzahl
geschwindigkeitsdämpfender Schwellen von der BOGESTRA nicht akzeptiert, da dadurch
der Fahrkomfort für die Fahrgäste abnimmt.
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Vorlage Nr. 20131730
Da im benannten Bereich aus Sicht der Verwaltung kein straßenplanerisches Defizit vorliegt,
müsste bei regelmäßigen Verkehrsverstößen die Polizei eingeschaltet werden, um den
Verkehr zu überwachen.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Einbau weiterer Schwellen nicht erforderlich.