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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
26.12.14, 13:18
Aktualisiert
28.01.18, 01:26

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3634) Vorlage Nr. 20131730 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Antrag der Bezirksvertretung Bochum-Süd vom 18.06.2013, Top 37 4..2 Bezeichnung der Vorlage Geschwindigkeitsreduzierender Einbau auf der Laerholzstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Süd Sitzungstermin akt. Beratung 17.09.2013 Anlagen Lageplan Berliner Kissen Wortlaut Auf Antrag der Fraktion und der Grünen Fraktion in der Bezirksvertretung beschließt die Bezirksvertretung Bochum-Süd: Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob durch einen weiteren Fahrbahneinbau (Berliner Kissen) in dem nachfolgend beschriebenen Bereich die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit reduziert werden kann. Der Fahrbahneinbau sollte etwa mittig in dem Bereich zwischen den vorhandenen Einbauten vor der HsNr. 84 und dem nächsten, etwas unterhalb der Einmündung Gropiusweg befindlichen Einbau, eingerichtet werden. Begründung: Bedingt durch die vorhandenen weit auseinander liegenden Einbauten und dem hier abschüssigen Gelände, wird in dem vorbenannten Bereich, trotz 30-Zone, immer wieder zu schnell gefahren Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3634) Vorlage Nr. 20131730 Die Laerholzstraße ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Im benannten Bereich der vorhandenen Einbauten bei Hs.-Nr. 84 und 94 wird am Fahrbahnrand geparkt, was den Straßenquerschnitt einengt. Zusätzlich mündet der Gropiusweg mit der „Rechts-vor-Links“Regelung in die Laerholzstraße ein. Insgesamt existiert in der Laerholzstraße aus straßenplanerischer Sicht kein Sicherheitsdefizit. Der Abstand zwischen den beiden Berliner Kissen beträgt ca. 220m (Anlage 1). Die Anlage einer zusätzlichen Schwelle wird die Geschwindigkeit im Bereich der Schwelle dämpfen. Der Abstand beträgt dann zwischen den Schwellen ca. 100 m. In diesen Zwischenbereichen könnte theoretisch wieder beschleunigt und zu schnell gefahren werden. Die Empfehlungen für die Planung von Stadtstraßen empfehlen einen Abstand von ca. 50 m zwischen den geschwindigkeitsdämpfenden Einbauten. Dies gilt jedoch mehr für verkehrsberuhigte Zonen. Da im Allgemeinen in den Erschließungsstraßen „Rechts-vor-Links“-Einmündungen existieren und das Fahrbahnrandparken ebenfalls dafür sorgt, dass die Geschwindigkeit reduziert wird, kann auf weitere geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen verzichtet werden. Grundsätzlich haben geschwindigkeitsdämpfende Einbauten aus straßenplanerischer Sicht keine Nachteile. Sie reduzieren weiter die Geschwindigkeit, bzw. sorgen dafür, dass die gefahrene Geschwindigkeit auf einem niedrigen Niveau verbleibt. Bei den Einbauten muss abgebremst und wieder beschleunigt werden, was die Emissionen erhöht. Gleiches passiert auch bei „Rechts-vor-Links“-Einmündungen oder beim Fahrbahnrandparken, wenn die restliche Fahrbahnbreite nicht mehr für den Begegnungsfall ausreicht und ein Fahrzeug anhalten muss, um das entgegenkommende Fahrzeug passieren zu lassen. Der Einbau von geschwindigkeitsdämpfenden Schwellen in 50m-Abständen wurde bisher noch nie in Tempo-30-Zonen oder in Straßen mit 30 km/h Einzelbeschilderung im Bochumer Stadtgebiet realisiert und war auch aus den v.g. Gründen nicht erforderlich. Es ist nicht sinnvoll, überall dort, wo rein theoretisch auf einem geraden Streckenabschnitt schneller gefahren werden könnte oder Gefällestrecken vorliegen, geschwindigkeitsdämpfende Schwellen in engen Abständen einzubauen, damit auch wirklich sämtliche Autofahrer sich an die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten halten. Das wäre sicherlich eher eine Aufgabe der Polizei, bei regelmäßigen Geschwindigkeitsübertretungen eine Verkehrserziehung vorzunehmen. Aus Sicht der Verkehrsteilnehmer, die sich an die Regeln halten, wäre die hohe Anzahl von Schwellen inakzeptabel. Für Rettungsfahrten wären die Schwellen auch keine optimale Lösung. Der Einbau von geschwindigkeitsdämpfenden Schwellen in 50m-Abständen führt zu sehr hohen Kosten bei der Realisierung. Da auf der Laerholzstraße Buslinien der BOGESTRA verkehren, würde eine hohe Anzahl geschwindigkeitsdämpfender Schwellen von der BOGESTRA nicht akzeptiert, da dadurch der Fahrkomfort für die Fahrgäste abnimmt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3634) Vorlage Nr. 20131730 Da im benannten Bereich aus Sicht der Verwaltung kein straßenplanerisches Defizit vorliegt, müsste bei regelmäßigen Verkehrsverstößen die Polizei eingeschaltet werden, um den Verkehr zu überwachen. Aus Sicht der Verwaltung ist der Einbau weiterer Schwellen nicht erforderlich.