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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
126 kB
Erstellt
26.12.14, 13:18
Aktualisiert
28.01.18, 00:16

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1192) Vorlage Nr.: 20131900 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Neubenennung von Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen hier: Mittelbare Beteiligungen im Bereich Entsorgung Beschlussvorschriften §§ 50, 113 GO NRW Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss Rat 18.09.2013 26.09.2013 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1192) Vorlage Nr.: 20131900 Die früher als USB Umweltservice Bochum GmbH firmierende Gesellschaft hat den kommunalen Tätigkeitsbereich auf eine eigenständige Gesellschaft übertragen. Daher sind die Vertreter der Stadt Bochum in den Organen der beteiligten Gesellschaften neu zu bestellen. Die Neubestellung des Aufsichtsrats der USB Bochum GmbH und der USB Service GmbH sind unter Ziffer 1.) und 2.) zu beschließen. Der bisherige Vertreter der Stadt Bochum Herr Gerd Zielinsky ist aus dem Dienst der Stadt Bochum ausgeschieden. Damit wird die Abberufung von Herrn Gerd Zielinsky und Neubenennung von Vertretern in den entsprechenden Organen der Gesellschaften unter Ziffer 3.) bis 5.) erforderlich. Das Wahlverfahren richtet sich nach § 50 GO NRW. Es reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Die Amtszeit der Vertreter der Stadt Bochum in den Organen der Gesellschaften entspricht der Dauer der Wahlzeit des Rates. Das Amt der Mitglieder endet auch vor Ablauf der Wahlperiode mit dem Ausscheiden aus dem Rat oder aus der Verwaltung. 1.) USB Bochum GmbH 1.1) Organ: Aufsichtsrat Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH hält 100% der Anteile an der USB Bochum GmbH. Mit Spaltungsvertrag vom 18. Juni 2013 und Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum vom 1. Juli 2013 hat die USB Umweltservice Bochum GmbH den Unternehmensteil "kommunaler Tätigkeitsbereich" auf die USB Bochum GmbH zur Aufnahme abgespalten. Der Rat der Stadt Bochum hat mit Beschluss vom 05. Juli 2012 Frau Martina Schmück-Glock, Herrn Gerd Zielinsky und Herrn Jürgen Becker in den Aufsichtsrat bestellt. Durch die Übertragung des Betriebs sind bei der USB Bochum GmbH die Voraussetzungen für einen mitbestimmten Aufsichtsrat gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 Drittelbeteiligungsgesetz entstanden. Durch die Satzungsänderung vom 18. Juni 2013 besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft zukünftig inklusive der Arbeitnehmervertreter aus neun Mitgliedern. Die insgesamt sechs Arbeitgebervertreter im Aufsichtsrat sind nach Abberufung des bisherigen Aufsichtsrats gemäß der geänderten Satzung neu zu bestellen: Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH wird von ihrem Entsendungsrecht Gebrauch machen und ein Mitglied in den Aufsichtsrat entsenden. Der Beschluss des Rates gegenüber den Gesellschaftsvertretern bei der Stadtwerke Bochum Holding GmbH ist als Weisung zu verstehen. Die fünf weiteren Arbeitgebervertreter werden durch den Rat der Stadt Bochum benannt und der Gesellschafterversammlung zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen. Von den fünf vorzuschlagenden Vertretern entfällt einer auf die Oberbürgermeisterin oder einen von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten. Die drei Arbeitnehmervertreter werden gemäß §§ 5 ff. Drittelbeteiligungsgesetz durch die Arbeitnehmer direkt in den Aufsichtsrat gewählt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1192) Vorlage Nr.: 20131900 1.2) Organ: Gesellschafterversammlung Mit Ratsbeschluss vom 05. Juli 2012 hat der Rat der Stadt Bochum Herrn Dr. Manfred Busch als Gesellschaftervertreter der USB Bochum GmbH bestellt (damals noch als KGmbH bezeichnet). Diese Funktion ist nach der Umstrukturierung zu bestätigen. Für die Benennung / Besetzung der Organe ist ein entsprechender Beschluss der Gesellschafterversammlung der HVV erforderlich, der wiederum eine entsprechende Weisung des Rates an den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung voraussetzt. Für die Weisung reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss. 2.) USB Service GmbH 2.1) Organ: Aufsichtsrat Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH hält 100% der Anteile an der USB Service GmbH. Gesellschaftsrechtlich handelt es sich bei der USB Service GmbH um die frühere USB Umweltservice Bochum GmbH. Gemäß der im Rahmen der oben genannten Abspaltung zur Aufnahme durchgeführten Satzungsänderung vom 18. Juni 2013 soll der nunmehr fakultative Aufsichtsrat der Gesellschaft zukünftig personenidentisch mit dem obligatorischen Aufsichtsrat der USB Bochum GmbH sein. Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 26.11.2009 Herrn Gerd Zielinsky als Vertreter der Stadt Bochum in den Aufsichtsrat der USB Service GmbH benannt (Vorschlag OB). Die Vertreter der Stadt Bochum im bisherigen Aufsichtsrat sind abzuberufen und neu zu bestellen. 2.2) Organ: Gesellschaftervertreter Herr Dr. Manfred Busch war bereits der Gesellschaftervertreter bei der USB Service GmbH als diese noch unter dem Namen USB Umweltservice Bochum GmbH firmierte. Herr Dr. Manfred Busch soll diese Funktion weiterhin ausüben. Für die Benennung / Besetzung der Organe ist ein entsprechender Beschluss der Gesellschafterversammlung der HVV erforderlich, der wiederum eine entsprechende Weisung des Rates an den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung voraussetzt. Für die Weisung reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss. 3.) RAU-Recycling am Umweltpark GmbH, Bochum Organ: Gesellschafterversammlung Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH hält 100% der Anteile an der USB Service GmbH. Die USB Service GmbH hält 100% des Stammkapitals der RAU-Recycling am Umweltpark GmbH. Gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung führt den Vorsitz der Gesellschafterversammlung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1192) Vorlage Nr.: 20131900 ein Vertreter der USB Service GmbH, der an die Weisungen des Rates der Stadt Bochum gebunden ist. Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 09.03.2011 Herrn Gerd Zielinsky als Vertreter für die Gesellschafterversammlung der RAU-Recycling am Umweltpark GmbH benannt. Herr Zielinsky ist abzuberufen und ein Vertreter in der Gesellschafterversammlung neu zu benennen. Für die Benennung ist ein entsprechender Beschluss der Gesellschafterversammlung der HVV erforderlich, der wiederum eine entsprechende Weisung des Rates an den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung voraussetzt. Für die Weisung reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss. 4.) DEB-Duale Entsorgungsgesellschaft Bochum mbH, Bochum Organ: Gesellschafterversammlung Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH hält 100% der Anteile an der USB Service GmbH. Die USB Service GmbH hält 51% des Stammkapitals der DEB-Duale Entsorgungsgesellschaft Bochum mbH. Ihr steht gemäß § 7 Abs. 6 der Satzung das Recht zu, zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung der DEB zu entsenden. Von den zwei vorzuschlagenden Vertretern muss gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW einer die Oberbürgermeisterin oder ein von ihr vorgeschlagener Beamter oder Angestellter sein. Der andere Vertreter wird vom Rat bestellt. Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 26.11.2009 Herrn Gerd Zielinsky als Vertreter für die Gesellschafterversammlung der DEB-Duale Entsorgungsgesellschaft Bochum mbH bestellt (Vorschlag OB). Herr Zielinsky ist abzuberufen und ein Vertreter in der Gesellschafterversammlung neu zu benennen. Für die Benennung / Besetzung der Organe ist ein entsprechender Beschluss der Gesellschafterversammlung der HVV erforderlich, der wiederum eine entsprechende Weisung des Rates an den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung voraussetzt. Für die Weisung reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss. 5.) EKOCity GmbH, Herne Organ: Aufsichtsrat Der EKOCity Abfallwirtschaftsverband ist Alleingesellschafter der EKOCity GmbH. Die Stadt Bochum ist Mitglied im Zweckverband. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung vom Gesellschafter EKOCity Abfallwirtschaftsverband auf Vorschlag der Mitglieder des Verbandes bestellt und abberufen. Der Stadt Bochum steht das Recht zu, zwei Mitglieder vorzuschlagen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1192) Vorlage Nr.: 20131900 Von den zwei vorzuschlagenden Vertretern muss einer die Oberbürgermeisterin oder ein von ihr vorgeschlagener Beamter oder Angestellter sein. Der andere Vertreter wird durch den Rat bestellt. Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 26.11.2009 Herrn Gerd Zielinsky zur Bestellung in den Aufsichtsrat der EKOCity GmbH vorgeschlagen (Vorschlag OB). Der Vertreter der Stadt Bochum, Herr Zielinsky, ist abzuberufen und ein Vertreter in den Aufsichtrat neu zu benennen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1192) Vorlage Nr.: 20131900 Bezeichnung der Vorlage Neubenennung von Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen hier: Mittelbare Beteiligungen im Bereich Entsorgung Der Vertreter der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum wird angewiesen, nachstehenden Beschluss zu fassen: Folgende Vertreter der Stadt Bochum in den Gesellschaftsorganen nachfolgender Beteiligungsunternehmen - Bereich, Entsorgung (mittelbare Beteiligungen) - werden abberufen, benannt oder bestätigt: 1.) USB Bochum GmbH, Bochum 1.1 Organ: Aufsichtsrat Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats der USB Bochum GmbH werden abberufen. Als neue Mitglieder des Aufsichtsrats der USB Bochum GmbH werden benannt: 1.________________________ (Oberbürgermeisterin oder ein/e von ihr vorgeschlagene/r Bedienstete/r) 2.________________________ 3.________________________ 4.________________________ 5.________________________ 6. Frau Martina Schmück-Glock (Mitglied, das von der Stadtwerke Bochum Holding GmbH entsandt wird) Die drei Arbeitnehmervertreter werden durch die Arbeitnehmer gemäß §§ 5 ff. DrittelbG direkt in den Aufsichtsrat gewählt. 1.2 Organ Gesellschafterversammlung Die Bestellung von Herrn Dr. Manfred Busch vom 05. Juli 2012 als Vertreter der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung der USB Bochum GmbH wird bestätigt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1192) Vorlage Nr.: 20131900 2.) USB Service GmbH 2.1 Organ: Aufsichtsrat Die bisherigen Mitglieder im Aufsichtsrat der USB Service GmbH sind abzuberufen. In den neuen Aufsichtsrat der USB Service GmbH (personenidentisch mit dem obligatorischen Aufsichtsrat der USB Bochum GmbH) werden entsendet: 1.________________________ (Oberbürgermeisterin oder ein/e von ihr vorgeschlagene/r Bedienstete/r) 2.________________________ 3.________________________ 4.________________________ 5.________________________ 6. Frau Martina Schmück-Glock (Mitglied, das von der Stadtwerke Bochum Holding GmbH entsandt wird) Zudem sollen die drei durch die Arbeitnehmer der USB Bochum GmbH gewählten Aufsichtsratsmitglieder auch in den Aufsichtsrat der USB Service GmbH entsendet werden, sobald die Mitglieder namentlich feststehen. 1.2 Organ Gesellschafterversammlung Die Bestellung von Herrn Dr. Manfred Busch als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der USB Service GmbH wird bestätigt. 3.) RAU-Recycling am Umweltpark GmbH, Bochum Organ: Gesellschafterversammlung Herr Gerd Zielinsky wird als Gesellschaftsvertreter abberufen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1192) Vorlage Nr.: 20131900 Als Nachfolger von Herrn Gerd Zielinsky in der Gesellschafterversammlung der RAURecycling am Umweltpark GmbH wird benannt: __________________________ 4.) DEB-Duale Entsorgungsgesellschaft Bochum mbH, Bochum Organ: Gesellschafterversammlung Herr Gerd Zielinsky wird als Gesellschaftsvertreter abberufen. Als Nachfolger von Herrn Gerd Zielinsky in der Gesellschafterversammlung der DEB Duale Entsorgungsgesellschaft Bochum mbH wird benannt: _________________________ (Oberbürgermeisterin oder ein/e von ihr vorgeschlagene/r Bedienstete/r) 5.) EKOCity GmbH, Herne Organ: Aufsichtsrat Der Rat der Stadt Bochum schlägt der Gesellschafterversammlung gemäß § 7 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der EKOCity GmbH die Abberufung (a) bzw. Wahl (b) der nachstehenden Mitglieder in den Aufsichtsrat vor. a. Abzuberufender Vertreter: Herr Gerd Zielinsky b. Vorzuschlagender Vertreter: _________________________ (Oberbürgermeisterin oder ein/e von ihr vorgeschlagene/r Bedienstete/r)