Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
126 kB
Erstellt
26.12.14, 13:18
Aktualisiert
28.01.18, 00:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1192)
Vorlage Nr.: 20131900
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Neubenennung von Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen
hier: Mittelbare Beteiligungen im Bereich Entsorgung
Beschlussvorschriften
§§ 50, 113 GO NRW
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
18.09.2013
26.09.2013
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1192)
Vorlage Nr.: 20131900
Die früher als USB Umweltservice Bochum GmbH firmierende Gesellschaft hat den kommunalen
Tätigkeitsbereich auf eine eigenständige Gesellschaft übertragen. Daher sind die Vertreter der
Stadt Bochum in den Organen der beteiligten Gesellschaften neu zu bestellen. Die Neubestellung
des Aufsichtsrats der USB Bochum GmbH und der USB Service GmbH sind unter Ziffer 1.) und 2.)
zu beschließen.
Der bisherige Vertreter der Stadt Bochum Herr Gerd Zielinsky ist aus dem Dienst der Stadt
Bochum ausgeschieden. Damit wird die Abberufung von Herrn Gerd Zielinsky und Neubenennung
von Vertretern in den entsprechenden Organen der Gesellschaften unter Ziffer 3.) bis 5.)
erforderlich.
Das Wahlverfahren richtet sich nach § 50 GO NRW. Es reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss.
Die Amtszeit der Vertreter der Stadt Bochum in den Organen der Gesellschaften entspricht der
Dauer der Wahlzeit des Rates. Das Amt der Mitglieder endet auch vor Ablauf der Wahlperiode mit
dem Ausscheiden aus dem Rat oder aus der Verwaltung.
1.) USB Bochum GmbH 1.1) Organ: Aufsichtsrat
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH hält 100% der Anteile an der USB Bochum GmbH.
Mit Spaltungsvertrag vom 18. Juni 2013 und Eintragung im Handelsregister des
Amtsgerichts Bochum vom 1. Juli 2013 hat die USB Umweltservice Bochum GmbH den
Unternehmensteil "kommunaler Tätigkeitsbereich" auf die USB Bochum GmbH zur
Aufnahme abgespalten. Der Rat der Stadt Bochum hat mit Beschluss vom 05. Juli 2012
Frau Martina Schmück-Glock, Herrn Gerd Zielinsky und Herrn Jürgen Becker in den
Aufsichtsrat bestellt. Durch die Übertragung des Betriebs sind bei der USB Bochum GmbH
die
Voraussetzungen
für
einen
mitbestimmten
Aufsichtsrat
gemäß
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 Drittelbeteiligungsgesetz entstanden. Durch die Satzungsänderung vom
18. Juni 2013 besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft zukünftig inklusive der
Arbeitnehmervertreter aus neun Mitgliedern. Die insgesamt sechs Arbeitgebervertreter im
Aufsichtsrat sind nach Abberufung des bisherigen Aufsichtsrats gemäß der geänderten
Satzung neu zu bestellen: Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH wird von ihrem
Entsendungsrecht Gebrauch machen und ein Mitglied in den Aufsichtsrat entsenden. Der
Beschluss des Rates gegenüber den Gesellschaftsvertretern bei der Stadtwerke Bochum
Holding GmbH ist als Weisung zu verstehen. Die fünf weiteren Arbeitgebervertreter
werden durch den Rat der Stadt Bochum benannt und der Gesellschafterversammlung zur
Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen. Von den fünf vorzuschlagenden Vertretern entfällt
einer auf die Oberbürgermeisterin oder einen von ihm vorgeschlagenen Beamten oder
Angestellten.
Die drei Arbeitnehmervertreter werden gemäß §§ 5 ff. Drittelbeteiligungsgesetz durch die
Arbeitnehmer direkt in den Aufsichtsrat gewählt.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1192)
Vorlage Nr.: 20131900
1.2) Organ: Gesellschafterversammlung
Mit Ratsbeschluss vom 05. Juli 2012 hat der Rat der Stadt Bochum Herrn Dr. Manfred
Busch als Gesellschaftervertreter der USB Bochum GmbH bestellt (damals noch als KGmbH bezeichnet). Diese Funktion ist nach der Umstrukturierung zu bestätigen.
Für die Benennung / Besetzung der Organe ist ein entsprechender Beschluss der
Gesellschafterversammlung der HVV erforderlich, der wiederum eine entsprechende
Weisung des Rates an den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
voraussetzt. Für die Weisung reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss.
2.) USB Service GmbH
2.1) Organ: Aufsichtsrat
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH hält 100% der Anteile an der USB Service GmbH.
Gesellschaftsrechtlich handelt es sich bei der USB Service GmbH um die frühere USB
Umweltservice Bochum GmbH. Gemäß der im Rahmen der oben genannten Abspaltung
zur Aufnahme durchgeführten Satzungsänderung vom 18. Juni 2013 soll der nunmehr
fakultative Aufsichtsrat der Gesellschaft zukünftig personenidentisch mit dem
obligatorischen Aufsichtsrat der USB Bochum GmbH sein.
Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 26.11.2009 Herrn Gerd Zielinsky als
Vertreter der Stadt Bochum in den Aufsichtsrat der USB Service GmbH benannt (Vorschlag
OB).
Die Vertreter der Stadt Bochum im bisherigen Aufsichtsrat sind abzuberufen und neu zu
bestellen.
2.2) Organ: Gesellschaftervertreter
Herr Dr. Manfred Busch war bereits der Gesellschaftervertreter bei der USB Service GmbH
als diese noch unter dem Namen USB Umweltservice Bochum GmbH firmierte. Herr Dr.
Manfred Busch soll diese Funktion weiterhin ausüben.
Für die Benennung / Besetzung der Organe ist ein entsprechender Beschluss der
Gesellschafterversammlung der HVV erforderlich, der wiederum eine entsprechende
Weisung des Rates an den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
voraussetzt. Für die Weisung reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss.
3.) RAU-Recycling am Umweltpark GmbH, Bochum Organ: Gesellschafterversammlung
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH hält 100% der Anteile an der USB Service GmbH.
Die USB Service GmbH hält 100% des Stammkapitals der RAU-Recycling am Umweltpark
GmbH. Gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung führt den Vorsitz der Gesellschafterversammlung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 3
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1192)
Vorlage Nr.: 20131900
ein Vertreter der USB Service GmbH, der an die Weisungen des Rates der Stadt Bochum
gebunden ist.
Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 09.03.2011 Herrn Gerd Zielinsky als
Vertreter für die Gesellschafterversammlung der RAU-Recycling am Umweltpark GmbH
benannt. Herr Zielinsky ist abzuberufen und ein Vertreter in der Gesellschafterversammlung
neu zu benennen.
Für die Benennung ist ein entsprechender Beschluss der Gesellschafterversammlung der
HVV erforderlich, der wiederum eine entsprechende Weisung des Rates an den Vertreter
der Stadt in der Gesellschafterversammlung voraussetzt. Für die Weisung reicht ein
einfacher Mehrheitsbeschluss.
4.) DEB-Duale Entsorgungsgesellschaft Bochum mbH, Bochum Organ: Gesellschafterversammlung
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH hält 100% der Anteile an der USB Service GmbH.
Die USB Service GmbH hält 51% des Stammkapitals der DEB-Duale
Entsorgungsgesellschaft Bochum mbH. Ihr steht gemäß § 7 Abs. 6 der Satzung das Recht
zu, zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung der DEB zu entsenden.
Von den zwei vorzuschlagenden Vertretern muss gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW einer die
Oberbürgermeisterin oder ein von ihr vorgeschlagener Beamter oder Angestellter sein. Der
andere Vertreter wird vom Rat bestellt.
Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 26.11.2009 Herrn Gerd Zielinsky als
Vertreter für die Gesellschafterversammlung der DEB-Duale Entsorgungsgesellschaft
Bochum mbH bestellt (Vorschlag OB). Herr Zielinsky ist abzuberufen und ein Vertreter in
der Gesellschafterversammlung neu zu benennen.
Für die Benennung / Besetzung der Organe ist ein entsprechender Beschluss der
Gesellschafterversammlung der HVV erforderlich, der wiederum eine entsprechende
Weisung des Rates an den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
voraussetzt. Für die Weisung reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss.
5.) EKOCity GmbH, Herne Organ: Aufsichtsrat
Der EKOCity Abfallwirtschaftsverband ist Alleingesellschafter der EKOCity GmbH. Die
Stadt Bochum ist Mitglied im Zweckverband.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung vom
Gesellschafter EKOCity Abfallwirtschaftsverband auf Vorschlag der Mitglieder des
Verbandes bestellt und abberufen. Der Stadt Bochum steht das Recht zu, zwei Mitglieder
vorzuschlagen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 4
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1192)
Vorlage Nr.: 20131900
Von den zwei vorzuschlagenden Vertretern muss einer die Oberbürgermeisterin oder ein
von ihr vorgeschlagener Beamter oder Angestellter sein. Der andere Vertreter wird durch
den Rat bestellt.
Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 26.11.2009 Herrn Gerd Zielinsky zur
Bestellung in den Aufsichtsrat der EKOCity GmbH vorgeschlagen (Vorschlag OB).
Der Vertreter der Stadt Bochum, Herr Zielinsky, ist abzuberufen und ein Vertreter in den
Aufsichtrat neu zu benennen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1192)
Vorlage Nr.: 20131900
Bezeichnung der Vorlage
Neubenennung von Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen
hier: Mittelbare Beteiligungen im Bereich Entsorgung
Der Vertreter der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung der Holding für Versorgung und
Verkehr GmbH Bochum wird angewiesen, nachstehenden Beschluss zu fassen:
Folgende Vertreter der Stadt Bochum in den Gesellschaftsorganen nachfolgender
Beteiligungsunternehmen - Bereich, Entsorgung (mittelbare Beteiligungen) - werden
abberufen, benannt oder bestätigt:
1.) USB Bochum GmbH, Bochum 1.1 Organ: Aufsichtsrat
Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats der USB Bochum GmbH werden abberufen. Als
neue Mitglieder des Aufsichtsrats der USB Bochum GmbH werden benannt:
1.________________________
(Oberbürgermeisterin oder ein/e von ihr vorgeschlagene/r Bedienstete/r)
2.________________________
3.________________________
4.________________________
5.________________________
6. Frau Martina Schmück-Glock
(Mitglied, das von der Stadtwerke Bochum Holding GmbH entsandt wird)
Die drei Arbeitnehmervertreter werden durch die Arbeitnehmer gemäß §§ 5 ff. DrittelbG
direkt in den Aufsichtsrat gewählt.
1.2 Organ Gesellschafterversammlung
Die Bestellung von Herrn Dr. Manfred Busch vom 05. Juli 2012 als Vertreter der Stadt
Bochum in der Gesellschafterversammlung der USB Bochum GmbH wird bestätigt.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1192)
Vorlage Nr.: 20131900
2.) USB Service GmbH
2.1 Organ: Aufsichtsrat
Die bisherigen Mitglieder im Aufsichtsrat der USB Service GmbH sind abzuberufen.
In den neuen Aufsichtsrat der USB Service GmbH (personenidentisch mit dem
obligatorischen Aufsichtsrat der USB Bochum GmbH) werden entsendet:
1.________________________
(Oberbürgermeisterin oder ein/e von ihr vorgeschlagene/r Bedienstete/r)
2.________________________
3.________________________
4.________________________
5.________________________
6. Frau Martina Schmück-Glock
(Mitglied, das von der Stadtwerke Bochum Holding GmbH entsandt wird)
Zudem sollen die drei durch die Arbeitnehmer der USB Bochum GmbH gewählten
Aufsichtsratsmitglieder auch in den Aufsichtsrat der USB Service GmbH entsendet werden,
sobald die Mitglieder namentlich feststehen.
1.2 Organ Gesellschafterversammlung
Die Bestellung von Herrn Dr. Manfred Busch als Vertreter der Stadt in der
Gesellschafterversammlung der USB Service GmbH wird bestätigt.
3.) RAU-Recycling am Umweltpark GmbH, Bochum Organ: Gesellschafterversammlung
Herr Gerd Zielinsky wird als Gesellschaftsvertreter abberufen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 3
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1192)
Vorlage Nr.: 20131900
Als Nachfolger von Herrn Gerd Zielinsky in der Gesellschafterversammlung der RAURecycling am Umweltpark GmbH wird benannt:
__________________________
4.) DEB-Duale Entsorgungsgesellschaft Bochum mbH, Bochum Organ: Gesellschafterversammlung
Herr Gerd Zielinsky wird als Gesellschaftsvertreter abberufen.
Als Nachfolger von Herrn Gerd Zielinsky in der Gesellschafterversammlung der DEB Duale Entsorgungsgesellschaft Bochum mbH wird benannt:
_________________________
(Oberbürgermeisterin oder ein/e von ihr vorgeschlagene/r Bedienstete/r)
5.) EKOCity GmbH, Herne Organ: Aufsichtsrat
Der Rat der Stadt Bochum schlägt der Gesellschafterversammlung gemäß § 7 Abs. 1 und
Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der EKOCity GmbH die Abberufung (a) bzw. Wahl (b)
der nachstehenden Mitglieder in den Aufsichtsrat vor.
a. Abzuberufender Vertreter:
Herr Gerd Zielinsky
b. Vorzuschlagender Vertreter:
_________________________
(Oberbürgermeisterin oder ein/e von ihr vorgeschlagene/r Bedienstete/r)