Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2012.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
26.12.14, 13:22
Aktualisiert
28.01.18, 01:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Bericht über das städtische
Zins- und Schuldenmanagement
2012
Stadt Bochum
Amt für Finanzsteuerung
Abteilung Finanz- und Beteiligungsmanagement
Arbeitsgruppe Zinsmanagement
Stand: 17.07.2013
Inhalt
Kurzbericht 2012 ......................................................................................................................4
A
Aufgaben und Ziele ..........................................................................................................5
B
Instrumente und Methoden ..............................................................................................7
B.1
Kreditausschreibungen im Wettbewerb ...................................................................7
B.2
Fremdplatzierungen von Schuldscheindarlehen und Anleihen................................7
B.2.1
Schuldscheindarlehen .....................................................................................8
B.2.2
Anleihen...........................................................................................................8
B.3
Steuerung der Zinsbindungsfristen..........................................................................9
B.4
Fremdwährungskredite............................................................................................9
B.5
Strukturierte Kredite...............................................................................................10
B.6
Derivate .................................................................................................................10
B.6.1
Swap..............................................................................................................11
B.6.2
Forward-Swap ...............................................................................................11
B.6.3
Swaption ........................................................................................................12
B.6.4
Cap / Floor .....................................................................................................12
B.6.5
Collar .............................................................................................................13
B.6.6
Strukturierte Derivate.....................................................................................13
C
Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen................................................................14
C.1
Gesetze, Verordnungen und Satzungen ...............................................................14
C.2
Erlasse und Richtlinien weisungsberechtigter Stellen ...........................................14
C.3
Richtlinien und Arbeitsanweisungen der Stadt Bochum ........................................15
D
Schuldenentwicklung .....................................................................................................15
D.1
Kommunalkredit-Portfolio ......................................................................................16
D.2
Kassenkredit-Portfolio ...........................................................................................17
E Marktumfeld, Strategien und Maßnahmen......................................................................18
E.1
Darstellung des Marktumfeldes 2012 ....................................................................18
E.1.1
Griechenland .................................................................................................18
E.1.2
Wirtschaftliche Entwicklung ausgewählter Euro-Staaten...............................21
E.1.3
Krisenintervention der Europäischen Union ..................................................23
E.1.4
Krisenintervention der Europäischen Zentralbank.........................................26
E.1.5
Kommunalfinanzierung ..................................................................................27
E.1.6
Kapitalmarkt...................................................................................................30
E.1.7
Geldmarkt ......................................................................................................31
E.1.8
Devisenmarkt.................................................................................................33
E.2
Strategien und Maßnahmen ..................................................................................35
E.2.1
Kommunalkredit-Portfolio ..............................................................................38
E.2.2
Kassenkredit-Portfolio....................................................................................39
F
Einsatz von Derivaten ....................................................................................................39
F.1
Kommunalkredit-Portfolio ......................................................................................39
F.1.1
Derivate mit Zinssicherungscharakter ...........................................................40
F.1.2
Derivate mit risikoverändernder Struktur .......................................................40
F.2
Kassenkredit-Portfolio ...........................................................................................40
F.2.1
Derivate mit Zinssicherungscharakter ...........................................................41
F.2.2
Derivate mit risikoverändernder Struktur .......................................................41
G
Auswertungen und Kennzahlen .....................................................................................41
G.1
Kommunalkredit-Portfolio ......................................................................................42
G.1.1
Durchschnitts-Zinssatz ..................................................................................42
G.1.2
Durchschnitts-Restzinsbindungsdauer ..........................................................43
G.1.3
Durchschnitts-Restlaufzeit .............................................................................43
G.1.4
Zinsbindungsstruktur .....................................................................................43
G.1.5
Komplexitätsstruktur ......................................................................................44
G.1.6
Zinsstruktur ....................................................................................................45
G.1.7
Klumpenrisiken ..............................................................................................46
2
Kassenkredit-Portfolio ...........................................................................................47
G.2
G.2.1
Durchschnitts-Bestände.................................................................................48
G.2.2
Durchschnitts-Zinssatz ..................................................................................48
G.2.3
Portfolio-Struktur............................................................................................49
G.2.4
Komplexitätsstruktur ......................................................................................49
G.2.5
Fremdwährungsgeschäfte in Schweizer Franken..........................................50
H
Erfolgsmessung 2012 ....................................................................................................51
H.1
Systematik der Erfolgsmessung ............................................................................51
H.1.1
Referenzportfolio für Kommunalkredite .........................................................52
H.1.2
Referenzportfolio für Kassenkredite ..............................................................53
H.2
Zielerfüllung in der vergangenen Periode..............................................................55
H.3
Deckungsrücklage .................................................................................................56
I
Anhang............................................................................................................................57
3
Kurzbericht 2012
Die im Jahr 2008 eskalierte internationale „Finanzkrise“ wirkt bis heute auf die Finanz- und
Devisenmärkte. Was zunächst als Banken- und Immobilienkrise begann, wandelte sich
schließlich zur Euro-Krise, die nicht nur auf zu hohen Staatsschulden einzelner europäischer
Staaten sondern auch auf grundlegenden Unterschieden der einzelnen nationalen Strukturen
basierte. Durch die Jahre der Gewöhnung an außergewöhnliche Situationen im Finanzsektor
vermochten Krisenmeldungen immer weniger aufzuregen.
Die Staatsschuldenkrise bzw. die Euro-Krise breitete sich auch im Berichtsjahr 2012 weiter
aus.
Nach
wie
vor
ungelösten
europäischen
Problemen
standen
große
Eindämmungsaktionen der Euro-Staatengemeinschaft aber auch der Europäischen
Zentralbank gegenüber. Ein Austritt Griechenlands aus dem Euro und seine Folgen wurden
ernsthaft diskutiert. Massive Sparmaßnahmen Griechenlands trieben das Volk zu
Massenprotesten und Streiks auf die Straße, Unruhen in der Bevölkerung waren die Folge.
Im Jahr 2012 verschlechterten sich die Finanzierungsbedingungen für Kommunen in
Deutschland erheblich, insbesondere aber für die tendenziell höher verschuldeten
Großstädte in NRW wie auch die Stadt Bochum. Dieser Effekt wirkte kumulativ zu der in
2011 schon leicht verschlechterten Finanzierungssituation der Stadt Bochum; auch das
genehmigte Haushaltssicherungskonzept 2012 konnte daran nichts ändern. Ein direkter
Zusammenhang zwischen Haushaltssituation und Kreditvergabe-Bereitschaft konnte
insofern (auch entgegen Aussagen einzelner Banken) nur schwer hergestellt werden: Ein
nicht genehmigtes Haushaltssicherungskonzept führte direkt zu Einschränkungen bei der
Kreditversorgung, ein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept führte hingegen nicht zu
einer vergleichbaren (unmittelbaren) Verbesserung der Kreditversorgung im selben Umfang.
Aus diesem Grund rückte die Sicherung der Liquiditäts-Versorgung für die Stadt Bochum
zunehmend mehr in den Fokus.
Ende 2011 wurde von ausgewählten Banken für das Jahr 2012 prognostiziert, dass die
Geldmarktzinsen tendenziell seitwärts gehend sinken werden; für die Kapitalmarktzinsen
wurde ein tendenzielles Ansteigen, jedoch auch im Rahmen einer Seitwärtsbewegung
erwartet. Im Jahresverlauf 2012 konnten sich sinkende Zinsen sowohl im Geld- als auch im
Kapitalmarkt durchsetzen. Im Geldmarkt gaben die Zinssätze binnen des Jahres 2012
massiv nach, bspw. um rd. 1,17% p.a. auf nur noch 0,187% p.a. beim 3-Monats-Euribor. Im
Kapitalmarkt waren ebenso nachgebende Zinssätze zu beobachten, bspw. um rd. 0,81% p.a.
auf nur noch 1,569% p.a. beim 10-Jahres-Swap-Satz. So wurden während des
Jahresverlaufes 2012 immer wieder neue „historische Tiefst-Zinssätze“ erreicht.
Aufgrund der in 2012 immer noch andauernden Fixierung eines Mindestkurses des
Schweizer Franken (1,20 EUR/CHF), verteidigt durch Devisenmarkt-Interventionen der
Schweizer Nationalbank (SNB), pendelte der EUR/CHF-Kurs unspektakulär innerhalb einer
Bandbreite von 1,20 EUR/CHF bis rd. 1,22 EUR/CHF.
Gemessen am Bochumer Referenzportfolio, welches das klassische Zins- und
Schuldenmanagement abbildet, konnte im Kommunalkredit-Portfolio ein Erfolg in Höhe von
rd. 1,4 Mio. EUR (2011: rd. 1,6 Mio. EUR) und im Kassenkredit-Portfolio ein Erfolg in Höhe
von rd. 2,3 Mio. EUR (2011: rd. 2,1 Mio. EUR) erzielt werden. Im Vergleich zum klassischen
Zins- und Schuldenmanagement wurden insgesamt erneut rd. 3,7 Mio. EUR (2011: rd. 3,7
Mio. EUR) eingespart. Es wird auf den Gliederungspunkt „Erfolgsmessung 2012“ verwiesen.
Seit dem Jahr 2008 (Beginn des Vergleichs zwischen Referenzportfolio und IST-Portfolio)
konnten mit dem aktiven Zins- und Schuldenmanagement insgesamt rd. 23,1 Mio. EUR
gegenüber dem klassischen Zins- und Schuldenmanagement eingespart werden.
Details zum Kurzbericht sind den einzelnen Gliederungspunkten zu entnehmen.
4
A
Aufgaben und Ziele
Der „Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement“ soll die Inhalte und
Ergebnisse des Zins- und Schuldenmanagements darstellen und basiert auf den Vorgaben
der Richtlinie zum „Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum“ (Beschlussvorlage
Nr. 20072410), welche durch den Rat der Stadt Bochum am 13.12.2007 beschlossen
worden ist. Mittlerweile wurde diese Richtlinie an die seitdem veränderte Rechtslage (insb.
hervorgerufen durch einen neuen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales
NRW) angepasst; weiterhin erfolgte ein Zugeständnis an größere einzugehende Risiken, um
die laufenden Konsolidierungsanforderungen erfüllen zu können. So wurde die neue
„Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ (Beschlussvorlage Nr. 20092612) vom Rat
der Stadt Bochum im Rahmen der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes 2009 am
17.12.2009 beschlossen.
Der Abbau der städtischen Schulden hat oberste Priorität, ist jedoch von äußeren Einflüssen
wie bspw. der wirtschaftlichen Lage der Stadt Bochum (→ Steigerung von Einnahmen), der
Haushaltsdisziplin (→ Minderung von Ausgaben) und der Entwicklung der
Transferzahlungen an und von anderen Haushalten (→ Steigerung von Einnahmen /
→ Minderung von Ausgaben) abhängig. Unabhängig davon soll die laufende
Haushaltskonsolidierung auch zu einer Verringerung des Schuldenbestandes führen.
Es muss davon ausgegangen werden, dass die Stadt Bochum auf absehbare Zeit Schuldner
am Kreditmarkt bleiben wird. Ein möglichst zielgerichteter und verantwortungsbewusster
Umgang mit dieser Situation erfordert die Anwendung eines umsichtigen und aktiven Zinsund
Schuldenmanagements
nebst
Durchführung
eines
entsprechenden
Risikomanagements.
Schuldenmanagement
beschreibt
Schuldenportfolio) zu steuern.
die
Aufgabe,
den
Schuldenbestand
(das
Durch die Auswahl des wirtschaftlichsten Kreditangebotes zum Zeitpunkt der
Kreditaufnahme bzw. der Kreditprolongation und durch eine sinnvolle Verteilung von
Zinsbindungsfristen und Prolongationsterminen werden Belastungsspitzen in einzelnen
Jahren (Klumpenrisiken) vermieden. Durch die Auswahl und Steuerung von
Tilgungsstrukturen werden überdurchschnittliche Haushaltsbelastungen vermieden und die
Nutzbarkeit des Schuldenbestandes für den Einsatz von Derivaten sichergestellt. Im
Rahmen des Schuldenmanagements wird auch die Liquidität der Stadt Bochum
sichergestellt; dieser Teilaufgabe kommt im Rahmen der Entwicklungen der Geld- und
Kapitalmarktkrisen der letzten Jahre (Finanzkrise, Wirtschaftskrise, Staatsschuldenkrise /
Euro-Krise) immer größere Bedeutung zu.
Zinsmanagement beschreibt die Aufgabe, die Zinsbelastung aus dem bestehenden
Schuldenbestand zu steuern.
Dadurch soll die Belastung des Haushaltes durch den Zinsaufwand planbar gemacht bzw.
verringert werden. Ein aktives Zinsmanagement gestaltet den Kostenfaktor „Zins“ möglichst
planvoll und unabhängig von der Beschaffung der Liquidität sowie den Zufälligkeiten der
Märkte. Das Ziel der Minimierung von Zinsaufwand ist häufig gegenläufig zum Ziel der
Planbarkeit von Zinsaufwand, so dass stetig an der möglichst besten Mischung zur
Erreichung beider Ziele gearbeitet wird.
Eine möglichst langfristige Zinsbindung kann dem Ziel der Minimierung von Zinsaufwand
entgegenlaufen. Denn: Im langfristigen Zins ist in der Regel (→ „normale“ Zinsstrukturkurve,
nicht invers) ein Aufschlag für die Laufzeitkomponente enthalten, der den Kreditgeber für die
von ihm garantierte Zinssicherheit entschädigt und dessen damit eingegangene langfristige
Risiken (bspw. die zukünftige Entwicklung der Inflation) abmildert. Bei überwiegend
5
langfristig finanzierten Portfolios kann so zwar die Planbarkeit von Zinsaufwand erreicht
werden, nicht jedoch die Minimierung von Zinsaufwand.
Ein möglichst geringer Zinsaufwand kann dem Ziel der Planbarkeit von Zinsaufwand
entgegenlaufen. Denn: Der kurzfristige Zins ist in der Regel (→ „normale“ Zinsstrukturkurve,
nicht invers) zwar niedriger als der langfristige Zins, enthält dafür jedoch nahezu keine
Zinssicherung; steigt das Zinsniveau, ist unmittelbar mit steigendem Zinsaufwand zu
rechnen. Bei überwiegend kurzfristig finanzierten Portfolios kann so zwar die Minimierung
von Zinsaufwand erreicht werden, nicht jedoch die Planbarkeit von Zinsaufwand.
Um jedoch gleichsam die Ziele der Planbarkeit von Zinsaufwand sowie der Minimierung von
Zinsaufwand verfolgen zu können, erfolgt eine Mischung beider Strategien.
Die einmal getroffenen Zinsentscheidungen sind mit dem gegebenen Instrumentarium ohne
erhebliche Zusatzkosten (bspw. Vorfälligkeitsentschädigung, Margenschaden) nicht mehr
veränderbar. Ausschließlich der Einsatz von Derivaten lässt – wirtschaftlich gesehen –
Veränderungen der einmal getroffenen Konditionen im Nachhinein zu.
Risikomanagement beschreibt die Aufgabe, die im Schuldenbestand enthaltenen und aus
weiteren Geschäftsabschlüssen erwachsenden Zins- und Liquiditätsrisiken einzuschätzen
und im Hinblick auf die gesetzten Ziele möglichst risikomindernd zu steuern.
Da sich mit der Ausgestaltung und der Durchführung des Zins- und Schuldenmanagements
die Zinsänderungsrisiken laufend verändern und sich damit auch das Risiko einer
Zinskostenerhöhung verändert, kommt der systematischen Risikosteuerung eine große
Bedeutung zu. Die Aufgabe der Risikosteuerung ist allerdings nicht die vollständige
Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung.
Die Stadt Bochum hat zusätzlich zu den bereits durch geltendes Recht vorgegebenen
Portfolio-Limiten und Risikogrenzen eine weitergehende, permanente Risikosteuerung
entwickelt. Mit „SERPo“ (Systematisch, ergebnis-, risiko- gesteuertes Portfoliomanagement)
werden Risiken verschiedener fiktiver Portfolios anhand ausgewählter Zinsszenarien
simuliert und im Hinblick auf die realen Schuldenportfolios der Stadt Bochum ausgewertet.
Ergänzend erfolgt eine Risikobewertung nebst entsprechender Risikosteuerung zur
Minimierung von Liquiditätsrisiken bei möglichst geringem Aufwand. Dazu wurde ein
Simulationssystem im Sinne eines portfolioübergreifenden Stress-Tests entwickelt, welches
sich ausschließlich der Simulation von Liquiditätsrisiken im Gesamtkreditbestand widmet.
Folgende Ziele sollen im Rahmen des Schuldenmanagements der Stadt Bochum erreicht
werden:
Senkung der Durchschnittsverzinsung des Kommunalkredit- und des KassenkreditPortfolios im Rahmen festgelegter Strategien,
Begrenzung der Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken,
über die Jahre stetige, kalkulierbare Zinsbelastungen im städtischen Haushalt.
Zur Erreichung dieser Ziele müssen die maximal angestrebte Zinsbelastung und das damit
zusammenhängende akzeptable Risiko (Zinsänderungsrisiko) definiert und im jeweiligen
Schuldenportfolio umgesetzt werden.
6
B
Instrumente und Methoden
Für das Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum stehen folgende Instrumente
und Methoden zur Verfügung:
Kreditausschreibungen im Wettbewerb
Fremdplatzierungen von Schuldscheindarlehen und Anleihen
Steuerung der Zinsbindungsfristen
Fremdwährungskredite
Strukturierte Kredite
Derivate
B.1
Kreditausschreibungen im Wettbewerb
Die Stadt Bochum schreibt sämtliche Kreditaufnahmen im Wettbewerb aus. Hierbei handelt
es sich um bilaterale Kreditgeschäfte direkt zwischen der Stadt Bochum als Schuldner und
einer Bank etc. als Gläubiger. Der wirtschaftlichste Anbieter erhält den Zuschlag. Das
Verfahren der Preisabfrage wird laufend weiterentwickelt und entsprechend in einer
Arbeitsanweisung fixiert. Dabei stehen Transparenz, Wirtschaftlichkeit, Fairness sowie eine
dauerhafte und gesunde Geschäftsbeziehung zwischen Gläubiger und Stadt Bochum im
Vordergrund.
Es werden Kontrahentenlisten geführt und laufend gepflegt, so dass neue Kontrahenten
hinzu kommen oder uninteressant gewordene Kontrahenten wegfallen können. Es erfolgen
regelmäßig neue Kontaktaufnahmen mit dem Bestreben, die Kontrahentenlisten zu
erweitern. Das garantiert ein breites Spektrum an Anbietern und damit eine größere
Wahrscheinlichkeit eines günstigen Angebotes.
So wurden im Jahr 2012 bspw. 79 Geschäfte (Kassen- und Kommunalkredite sowie
Derivate) per Preisabfrage im Markt platziert und abgeschlossen.
B.2
Fremdplatzierungen von Schuldscheindarlehen und Anleihen
Als alternative Finanzierungsinstrumente gegenüber den normalen bilateralen Krediten
kommen insbesondere Schuldscheindarlehen und Anleihen in Betracht.
Sowohl Schuldscheindarlehen als auch Anleihen werden im Rahmen einer Fremdplatzierung
auf den Markt gebracht, d.h. eine Bank oder ein anderer Kapitaldienstleister (sog.
„Arrangeur“ oder „Platzeur“) vermarktet das Schuldscheindarlehen oder die Anleihe
professionell für die Stadt Bochum in seinem zur Verfügung stehenden Investorenkreis.
Dafür erhält der Arrangeur eine einmalige Platzierungsprovision sowie ggf. laufende
Zahlstellengebühren, wenn dieser über die gesamte Laufzeit des Finanzierungsinstruments
Zahlungsflüsse und Mitteilungen für die Stadt Bochum bündelt und verteilt. Die Einrichtung
einer solchen Zahlstellenfunktion ist entweder zwingend oder empfiehlt sich unbedingt, da
die Gläubiger-Anzahl bereits zu Geschäftsbeginn oder aber während der Laufzeit durch
Abtretungen auf ein nicht mehr in Eigenregie abwickelbares Maß ansteigen kann.
7
Da die Kreditvergabe nicht direkt nach eigener Kreditausschreibung im Wettbewerb erfolgt,
sondern ein mehrwöchiges Vermarktungsverfahren vorgeschaltet ist, muss ein Arrangeur
sorgfältig ausgewählt werden. Dafür erfolgen detaillierte Beratungsgespräche mit mehreren
Arrangeuren unter Zuhilfenahme von Beratungsunterlagen und Gegenüberstellung der
Eigenschaften jedes einzelnen Arrangeurs im Rahmen einer Bewertungsmatrix.
B.2.1
Schuldscheindarlehen
Schuldscheindarlehen sind mit „normalen“ bilateralen Krediten vergleichbar, lediglich das
Platzierungsverfahren (i.d.R. Fremdplatzierung) und einzelne Kreditdaten (i.d.R. endfällige
Tilgung) weichen ab. Es gibt keine Prospektpflichten, keine Rating-Pflicht und auch keine
Notwendigkeit einer Börsenzulassung.
Das macht das Schuldscheindarlehen zu einem verhältnismäßig einfach strukturierten und
für Kommunen sinnvoll einsetzbaren Finanzierungsinstrument. Für Volumina ab rd. 10 Mio.
EUR und einer Stückelung für Abtretungen von i.d.R. 500 TEUR kann das
Schuldscheindarlehen genutzt werden. Für Schuldscheindarlehen sind vornehmlich lange
Laufzeiten platzierbar (derzeit bspw. rd. 5 bis 15 Jahre), teilweise aber auch lange
Vertragslaufzeiten mit variabler Verzinsung (sog. Floater) bspw. auf Basis des 6-MonatsEuribor.
Schuldscheindarlehen haben den Vorteil, dass sie nicht im üblichen Kontrahentenkreis für
Kreditgeschäfte der Stadt Bochum platziert werden müssen, sondern ein expliziter
Ausschluss dieses Kontrahentenkreises erfolgen kann. Auf diese Weise können neue
Kapitalgeber, insb. in neuen Sektoren (bspw. Versicherungswirtschaft und andere
Kapitalsammelstellen) gewonnen werden.
Die Vorbereitung und Durchführung des Platzierungsverfahrens bindet trotz der Begleitung
durch einen ausgewählten Arrangeur auch bei der Stadt Bochum erhebliche personelle
Ressourcen, da das Platzierungsverfahren intern vorbereitet, abgestimmt, durchgeführt und
verwaltet werden muss. Dieses Instrument ist daher nicht für eine schnelle Umschichtung
von Liquidität geeignet. Umso wichtiger ist es, solche Maßnahmen sorgfältig mit zeitlichem
Vorlauf vorzubereiten und mit entsprechendem Personalaufwand zu begleiten.
B.2.2
Anleihen
Im Gegensatz zu Schuldscheindarlehen sind Anleihen i.d.R. börsennotierte Wertpapiere und
können von jedermann gezeichnet werden. Der Platzierungs- und Pflegeaufwand ist bei
Anleihen noch größer als bei Schuldscheindarlehen. Anleihen müssen im Rahmen einer
Fremdplatzierung auf den Markt gebracht werden, erfordern die Einhaltung einzelner
Kreditdaten (i.d.R. endfällige Tilgung) und die Erstellung eines Prospektes (nebst unter
Umständen erforderlicher externer Prüfung des Prospektes und Haftung für dessen Inhalte).
Bei regelmäßigen Platzierungen von Anleihen ist üblicherweise ein Rating Voraussetzung für
eine gute Platzierbarkeit der Anleihe, allerdings ist dies bei Kommunalanleihen noch fraglich.
Für die Platzierung von Anleihen ist ein zu platzierendes Volumen von rd. 200 Mio. EUR,
eher aber 500 Mio. EUR notwendig, wenn Großinvestoren sowie das Ausland erreicht
werden sollen. Die Größenordnung von 500 Mio. EUR wird von den Marktteilnehmern als
ausreichend liquide und entsprechend gut platzierbar akzeptiert. Auch lohnen sich erst ab
einem größeren Volumen der umfangreiche Vorbereitungsaufwand und die höheren
Platzierungskosten. Das spricht derzeit gegen die Platzierung einer (Einzel-) Anleihe, da so
Klumpenrisiken
bei
einer
Anschlussfinanzierung
entstehen;
auch
könnten
Umschuldungsvolumina des betreffenden Jahres nicht ausreichend auf verschiedene
Gläubiger und Zinsbindungen gestreut werden.
8
Während der Laufzeit einer kleinvolumigen (Kommunal-) Anleihe ist börsenseitig mit wenig
Angebot und wenig Nachfrage zu rechnen (aufgrund des verhältnismäßig geringen
Volumens und der im Markt relativ irrelevanten Stellung einer einzelnen Kommune), d.h. die
Anleihe wäre nur eingeschränkt handelbar. Zwar betreibt auch die platzierende Bank eine
laufende Marktpflege, doch durch die Börsennotierung ist die Anleihe dieser eingeschränkten
Handelbarkeit grundsätzlich unterworfen. Bei einem zu klein gewählten Platzierungsvolumen
könnten einzelne Anteile unter Umständen nur schwer veräußerbar sein. Außerdem wären
große Kursausschläge bereits bei mittleren gehandelten Volumina wahrscheinlich und
würden Bewertungsrisiken bei den Investoren nach sich ziehen. Sofern diese
Kursausschläge aufgrund der (transparenten und für jeden nachvollziehbaren)
Börsennotierung öffentlichkeitswirksam werden würden, könnte daraus ein unbegründetes
Misstrauen gegen die Stadt Bochum als Schuldner einhergehen, welches lediglich auf die
Wahl des falschen Finanzierungsinstrumentes oder auf das zu klein gewählte Volumen
zurückzuführen wäre (und nicht auf z.B. schlechte Finanzdaten oder tatsächlich drohende
Risiken).
Die Vorbereitung und Durchführung des Platzierungsverfahrens für Anleihen sollte trotz der
Begleitung durch einen ausgewählten Arrangeur noch umfangreicher sein und deshalb noch
länger dauern als das Verfahren für Schuldscheindarlehen. Für eine schnelle Umschichtung
von Liquidität ist dieses Instrument daher noch weniger geeignet als der Einsatz von
Schuldscheindarlehen.
Die Anleihe ist daher gegenüber dem Instrument des Schuldscheindarlehens für einzelne
Kommunen eher schlechter einsetzbar, sinnvollerweise am ehesten im Rahmen einer
Gemeinschaftsanleihe mit mehreren Kommunen; in diesem Fall kann der Einsatz von
Anleihen sinnvoll sein, insbesondere wenn Schuldscheindarlehen zukünftig schwieriger
platzierbar oder deutlich teurer werden sollten.
B.3
Steuerung der Zinsbindungsfristen
Die Stadt Bochum plant ihre Kreditaufnahmen so, dass Belastungsspitzen in einzelnen
Jahren (sog. Klumpenrisiken) vermieden werden. Notwendige zukünftige Prolongationen
bzw. Umschuldungen werden nach Bedarf auch schon vorab möglichst günstig verteilt.
Dadurch wird vermieden, dass außergewöhnlich große Umschuldungen unter Umständen in
einer Phase hoher Zinsen erfolgen müssen. Die jeweiligen Klumpenrisiken sind zwar
jederzeit auch nachträglich durch den Einsatz von Derivaten beeinflussbar, dennoch
empfiehlt es sich, Zinsbindungsfristen laufend zu glätten (sofern strategisch angebracht).
Die aktuelle Auswertung zu den Klumpenrisiken des Kommunalkredit-Portfolios zum Ende
des Berichtszeitraumes ist dem Gliederungspunkt „Auswertungen und Kennzahlen“ zu
entnehmen.
B.4
Fremdwährungskredite
Durch die Aufnahme von Fremdwährungskrediten in Schweizer Franken (CHF) wird das in
der Schweiz traditionell niedrigere Zinsniveau genutzt.
Dabei entstehen Wechselkursrisiken, da Rückzahlungsbetrag und anfallende Zinsbeträge in
Schweizer Franken angeschafft werden müssen. Die Stadt Bochum ist jedoch auf absehbare
Zeit Dauerschuldner und wird deshalb nicht aufgrund einer plötzlich eintretenden
vollständigen Entschuldung gezwungen sein, aus Fremdwährungskrediten zu dann ggf.
unvorteilhaften Wechselkursen auszusteigen. Aus dieser Position heraus können
Wechselkursschwankungen bei der Aufnahme und bei der Rückzahlung von
9
Fremdwährungskrediten optimal genutzt bzw. abgewartet werden. So kann der
Fremdwährungskredit bei schlechter Wechselkursentwicklung bspw. einfach prolongiert
werden, so dass kein unmittelbarer Zwang zur Realisierung des Wechselkurses entsteht.
Trotz hoher Wechselkursvolatilität durch die Eigenschaft des Schweizer Franken als
Fluchtwährung in finanziell „unruhigen“ Zeiten war der EUR/CHF-Wechselkurs auf lange
Sicht relativ stabil.
Durch Termingeschäfte kann ggf. auch vor der Fälligkeit des Fremdwährungskredites ein
Wechselkurs gesichert werden, um ein Ausstiegsszenario zu erstellen. Ein
Devisentermingeschäft betrifft lediglich den Devisentausch, nicht aber das zugrunde
liegende Kreditgeschäft, so dass jederzeit gehandelt werden kann. Ähnliches gilt für
Optionsgeschäfte, die Wechselkurse bei gleichzeitiger Rücktrittsmöglichkeit sichern können.
B.5
Strukturierte Kredite
Strukturierte Kredite vereinen einen klassischen Kredit mit Elementen der Derivate und
lassen neben der mit einem Kredit primär beabsichtigten Sicherung der Liquidität besondere
Gestaltungsspielräume zu.
Ein Beispiel für strukturierte Kredite sind Kredite mit Gläubiger-Kündigungsrecht: Zu einem
bestimmten Zeitpunkt oder während eines bestimmten Zeitraumes hat der Gläubiger das
Recht, den Kredit zu kündigen. Dafür verbilligt dieser die erste, fest fixierte Zinsperiode.
Damit geht dann das Risiko einher, dass der Gläubiger von seinem Kündigungsrecht
Gebrauch macht, wenn er zu diesem Zeitpunkt am Markt einen höheren Zins erzielen kann.
Für einen Anschlusskredit für die entgangene Restlaufzeit des Kredites müsste die Stadt
Bochum dann einen höheren Zins zahlen, hat aber in der ersten fest fixierten Zinsperiode nur
einen verbilligten Zins zahlen müssen. Der Kredit mit Gläubigerkündigungsrecht verknüpft
den klassischen Kredit mit einer Option.
B.6
Derivate
Der Begriff „Derivat“ basiert auf dem lateinischen „derivare“ und bedeutet „ableiten“. Derivate
werden von bestimmten Basiswerten (bspw. von Zinssätzen) abgeleitet. So entsteht ein
Abhängigkeitsgefüge von Derivat zu Basiswert. Ändert sich bspw. das Zinsniveau, so ändert
sich auch der Preis für das Derivat mit Zinsen als Basiswert.
Durch Derivate lässt sich der Zins als einer der wesentlichen Vertragsbestandteile eines
Kredites von diesem abspalten bzw. gesondert behandeln. Der Zins kann so getrennt vom
Kredit gesteuert werden. Derivate sind rechtlich vom Kredit unabhängige Verträge und
können daher getrennt vereinbart und aufgelöst werden; auch kommen dafür ggf. andere
Kontrahenten in Frage. Derivate gewähren maximale Flexibilität bei Zinsentscheidungen,
können Risiken am Finanzmarkt absichern und Zinsreduzierungen generieren. Derivate
können jedoch auch Risiken erhöhen und zu Mehrkosten führen. Einer ordentlichen
Risikoeinschätzung und Wirkungsanalyse sowie einer fachlich versierten Handhabe dieser
Instrumente kommt daher eine besondere Bedeutung zu.
Die für ein kommunales Zins- und Schuldenmanagement unter diesen Begriff fallenden
wesentlichen Instrumente nebst entsprechender Regelungen werden in der vom Rat der
Stadt
Bochum
am
13.12.2007
beschlossenen Richtlinie zum
„Zinsund
Schuldenmanagement der Stadt Bochum“ (Beschlussvorlage Nr. 20072410) erläutert.
Eine exemplarische Nennung der gängigsten einfachen Derivate (sog. Plain-VanillaDerivate) nebst Kurzerklärung erfolgt im Rahmen der nächsten Gliederungspunkte.
10
B.6.1
Swap
Ein Swap ist eine vertragliche Vereinbarung zweier Partner, für einen bestimmen Zeitraum in
Bezug auf einen bestimmten Kapitalbetrag die darauf entfallenden Zinszahlungsströme zu
tauschen. Die Vereinbarung bezieht sich nur auf den Austausch der Zinszahlungen und nicht
auf das Kapital. Der Swap ist vom Grundgeschäft unabhängig. Der Swap erlaubt bspw. den
Tausch von einem variablen gegen einen festen Zinssatz und umgekehrt. Durch
verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten und Kombinationen mit anderen Derivaten sind
unterschiedliche Swapstrukturen möglich.
Wesentliche Vertragsinhalte:
Nominalbetrag / Bezugbetrag
Laufzeit
Zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins)
Dabei gibt es zwei hier beispielhaft zu nennende Konstellationen (Darstellung aus Sicht der
Stadt Bochum):
Payer-Swap: Stadt Bochum zahlt einen Festzins und erhält einen variablen Zins
Receiver-Swap: Stadt Bochum zahlt einen variablen Zins und erhält einen Festzins
Im Endbild, d.h. inkl. der Beziehung zu dem zu Grunde liegenden Kredit, stellen sich diese
beiden Konstellationen wie folgt dar:
Receiver-Swap:
6-Monats-Euribor
Festzins
Derivatgeschäft
Grundgeschäft
Grundgeschäft
Derivatgeschäft
Tilgung
6-Monats-Euribor
Festzins
Festzins
Kreditbetrag
Tilgung
6-Monats-Euribor
Kreditbetrag
Payer-Swap:
Bei dieser Darstellung handelt es sich lediglich um eine denkbare Vertragskonstellation. Eine wie hier gezeigte tatsächliche
Vertragsgestaltung (insb. mit den hier zur Veranschaulichung eingefügten Banken) existiert so nicht oder ist rein zufällig.
B.6.2
Forward-Swap
Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingungen und Funktionsweisen treffen
grundsätzlich auch auf den Forward-Swap zu. Der wesentliche Unterschied zum „normalen“
Swap besteht jedoch im Vertragsbeginn, denn der Forward-Swap beginnt erst in der Zukunft
(bspw. in drei Jahren).
Wesentliche Vertragsinhalte:
Nominalbetrag / Bezugbetrag
Laufzeit (in der Zukunft) (teilweise unterteilt in Vorlaufzeit und Laufzeit)
Zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins)
11
B.6.3
Swaption
Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingungen und Funktionsweisen treffen
grundsätzlich auch auf die Swaption zu. Der Begriff „Swaption“ ist ein Kunstwort aus „Swap“
und „Option“, d.h. sie ist im Wesentlichen eine Option auf einen Swap. Der Unterschied zum
„normalen“ Swap besteht also darin, dass zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt oder
in einem bestimmten zukünftigen Zeitraum von einem bestimmten Vertragspartner gewählt
werden kann, ob er den Swap wie vereinbart eingehen möchte oder nicht. Für dieses Recht
muss er bei Vertragsabschluss eine Prämie zahlen.
Wesentliche Vertragsinhalte:
Nominalbetrag / Bezugbetrag
Laufzeit
Zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins)
Ausübungszeitpunkt / Ausübungszeitraum
(Options-) Prämie (als Ausgleich für das Recht, den Swap nicht eingehen zu müssen)
B.6.4
Cap / Floor
Der Cap ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien über eine
Zinsobergrenze. Gegen Zahlung einer Prämie garantiert der Cap-Verkäufer die Erbringung
von Ausgleichszahlungen, falls der festgelegte (Referenz-) Zinssatz die vorher fixierte
Zinsobergrenze überschreitet. Auf diese Weise kann der Cap-Käufer (bspw. die Stadt
Bochum) die Vorteile niedriger Zinsen des Geldmarktes nutzen und sich zugleich gegen
mögliche Zinssteigerungen absichern.
Der Floor hingegen ist eine vertragliche Vereinbarung über eine Zinsuntergrenze. Er ist das
Spiegelbild zum Cap und verpflichtet den Floor-Verkäufer, die Differenz zwischen der
vereinbarten Zinsuntergrenze und dem jeweils aktuellen gefixten Referenzzinssatz zu
zahlen. Der Floor-Verkäufer (bspw. die Stadt Bochum) erhält für den Verkauf eines Floor
eine Prämie. Dieser Vorteil ist verbunden mit dem Risiko, bei fallenden Zinsen ab einer
bestimmten Grenze nicht mehr an den niedrigen Zinsen zu partizipieren.
Wesentliche Vertragsinhalte:
Nominalbetrag / Bezugbetrag
Laufzeit
Zinsobergrenze (Cap) bzw. Zinsuntergrenze (Floor)
Kurzfristiger Referenzzinssatz
Prämie
12
Im Endbild, d.h. inkl. der Beziehung zu dem zu Grunde liegenden Kredit, stellt sich ein Cap
wie folgt dar:
Cap:
Ausgleichszahlung,
wenn Strike
überschritten wird…
Derivatgeschäft
6,00
Zi nssatz i n % p.a.
Grundgeschäft
Tilgung
6-Monats-Euribor
Kreditbetrag
Prämie (i.d.R. upfront)
5,00
4,00
3,00
2,00
1,00
Strike
0,00
3 0 . 12
. 98
Ausgleichszahlung aus
dem Derivat
i.H.d. Differenz
zum Strike
3 0. 12
. 00
3 0 . 12
.0 2
3 0. 12
. 04
Datum
3 0 . 12
.0 6
3 0 . 12
. 08
Keine Zahlung
Bei dieser Darstellung handelt es sich lediglich um eine denkbare Vertragskonstellation. Eine wie hier gezeigte tatsächliche
Vertragsgestaltung (insb. mit den hier zur Veranschaulichung eingefügten Banken) existiert so nicht oder ist rein zufällig.
B.6.5
Collar
Der Collar ist eine Kombination aus Cap und Floor. Im Rahmen des Collar wird zeitgleich ein
Cap gekauft und ein Floor verkauft. Die für den Cap zu erbringende Prämie wird durch die zu
vereinnahmende Prämie für den Floor gemindert. Mit Abschluss des Collar kann man sich
gegen steigende Zinsen absichern und zeitgleich an sinkenden Zinsen partizipieren, das
jedoch nur bis zur vereinbarten Zinsuntergrenze. Innerhalb der durch Cap und Floor
bestimmten Bandbreite kann der Zinssatz frei pendeln.
Sofern die zu zahlende Prämie für den Cap mit der zu vereinnahmenden Prämie für den
Floor übereinstimmt, muss keine Zahlung geleistet werden; man spricht dann von einem
„Zero-Cost-Collar“.
Wesentliche Vertragsinhalte:
Nominalbetrag / Bezugbetrag
Laufzeit
Zinsobergrenze (Cap) und Zinsuntergrenze (Floor)
Kurzfristiger Referenzzinssatz
Prämie
B.6.6
Strukturierte Derivate
Strukturierte Derivate sind Geld- und Kapitalmarktprodukte, die sich aus mehreren
Derivatearten (Swaps und Optionen) mit unterschiedlichen Risikoprofilen zusammensetzen
und deren Berechnungsgrundlage an eine mehr oder weniger komplexe Berechnungsformel
gebunden ist. In der praktischen Anwendung werden sie vielfach in Form von
Swapgeschäften dargestellt. Sie ermöglichen die Generierung von Zinsverbesserungen für
das bestehende, ansonsten unveränderbare kommunale Kreditportfolio.
13
Strukturierte Derivate sind im Einzelfall auf ihre Eignung zu prüfen. Bei strukturierten
Derivaten sind hohe Maßstäbe an Risikobeurteilung und Wirkungseinschätzung zu legen.
C
Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen
Für das Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum gelten unterschiedliche
Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen verschiedener Qualitäten.
C.1
Gesetze, Verordnungen und Satzungen
Grundsätzlich sind alle Normen, welche die Haushaltswirtschaft einer Gemeinde regeln
ebenfalls Rechtsgrundlage für das jeweilige Zins- und Schuldenmanagement.
Eine der formellen Grundlagen für das Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum
ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Für die
Haushaltswirtschaft greifen dabei vor allem die §§ 75 bis 96 („8. Teil Haushaltswirtschaft“).
§ 86 GO NRW regelt die Kreditaufnahmen der Gemeinden, § 89 GO NRW regelt die
Aufnahme von Kassenkrediten. Diese Normen bilden u.a. die Grundlage für das Zins- und
Schuldenmanagement der Stadt Bochum.
Daneben greifen indirekt weitere Gesetze und Verordnungen, die primär zu Regulierung des
Finanzmarktes geschaffen worden sind. Einige Gesetze und Verordnungen des Bankwesens
betreffen daher auch das Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum, so
beispielsweise die EU-Richtlinie „MiFID“ (Markets in Financial Instruments Directive,
deutsch: Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente), welche die Beratungs- und
Informationspflichten sowie Haftungsfragen zwischen Bank und Kunde regelt.
Die in EU-Recht eingebetteten Eigenkapitalregelungen des Basler Ausschusses für
Bankenaufsicht (Basel II, zukünftig erweitert um Basel III) wirken zwar nur auf Banken und
Kapitaldienstleister direkt, doch haben die dort festgelegten Eigenkapitalanforderungen zum
Teil Folgen für deren Kreditgeschäft mit Kommunen. Auf diese Regelungen muss im
Rahmen des städtischen Zins- und Schuldenmanagements reagiert werden; daraus
erwachsende Risiken müssen bewertet, gesteuert und schlussendlich minimiert werden.
Nicht zuletzt regelt auch die Haushaltssatzung der Stadt Bochum als gemeindliches
Ortsrecht die Rahmenbedingungen des Zins- und Schuldenmanagements. Nicht nur die
Festlegung der Haushaltsansätze für Zins- und Tilgungsleistungen, sondern auch die
Ermächtigung zur Aufnahme von Kommunalkrediten oder Kassenkrediten erfolgt in der
jeweils gültigen, vom Rat der Stadt Bochum beschlossenen Haushaltssatzung.
C.2
Erlasse und Richtlinien weisungsberechtigter Stellen
Neben dem nach außen geltenden Recht, nämlich den Gesetzen, Verordnungen und
Satzungen, gibt es auch Normen und Regularien, die nur intern binden. So haben Richtlinien
und Erlasse des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen und der
Bezirksregierung Arnsberg einen Weisungscharakter im Sinne einer aufsichtsrechtlichen
Weisung an nachgeordnete Stellen (Gemeinden und Kreise). Solche Anweisungen sind für
die Gemeinde bzw. den Kreis zwingend zu beachten.
Die für das Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum maßgeblichen
Rahmenbedingungen werden insbesondere durch den Runderlass „Kredite und
kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden (GV)“ vom 09.10.2006, AZ 34-48.05.01/01 in
14
den Neufassungen der Runderlasse vom 04.09.2009, AZ 34-48.05.01/01-8/09, vom
13.12.2010, AZ 34-48.05.01/01-11/10 und vom 06.05.2011, AZ -34-48.05.01/01-8/11 des
Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen festgelegt.
C.3
Richtlinien und Arbeitsanweisungen der Stadt Bochum
Zentrales Regelwerk für das Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum ist die am
13.12.2007 durch den Rat der Stadt Bochum beschlossene Richtlinie zum „Zins- und
Schuldenmanagement der Stadt Bochum“ (Beschlussvorlage Nr. 20072410). Die Richtlinie
führt exemplarisch Instrumente bzw. Methoden des Zins- und Schuldenmanagements auf,
geht auf Rahmenbedingungen ein und legt den Grundstein für eine entsprechende
Erfolgsmessung. Zusätzlich legt die Richtlinie Höchstgrenzen für einzelne Geschäfte sowie
Grenzen für die strukturelle Veränderung der Portfolios fest. Die Richtlinie ermächtigt das
Amt für Finanzsteuerung darüber hinaus zur Erstellung einer weitergehenden
Arbeitsanweisung.
Diese Richtlinie wurde am 17.12.2009 an die neuen rechtlichen und finanziellen
Rahmenbedingungen angepasst („Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“
Beschlussvorlage Nr. 20092612) (siehe Anlage). So musste einerseits die Neufassung des
Runderlasses vom 04.09.2009, AZ 34-48.05.01101 - 8/09 des Ministeriums für Inneres und
Kommunales Nordrhein-Westfalen berücksichtigt werden. Andererseits mussten neue Limitund Geschäftsvorgaben eingearbeitet werden, um die zu diesem Zeitpunkt geforderten
Einsparvorgaben im Rahmen der Haushaltskonsolidierung erreichen zu können.
Die „Arbeitsanweisung zum städtischen Zins- und Schuldenmanagement“ regelt die
Rahmenbedingungen und die konkreten Verfahrensweisen für die einzelnen Geschäftsfelder
wie bspw. die Kreditaufnahmen und den Abschluss von Derivaten, legt aber auch
Kompetenzen und Verantwortungsbereiche fest. Die Arbeitsanweisung ist vom Kämmerer an
das Amt für Finanzsteuerung (im Einvernehmen) gerichtet. Der Kämmerer bzw. das Amt für
Finanzsteuerung behält sich vor, die Arbeitsanweisung fortzuschreiben, wenn dies durch
grundlegende Veränderungen oder notwendige Anpassungen erforderlich wird.
D
Schuldenentwicklung
Die Schulden der Stadt Bochum unterteilen sich in das Kommunalkredit-Portfolio und das
Kassenkredit-Portfolio.
Im Kommunalkredit-Portfolio werden Kredite zur Finanzierung von Vermögensgegenständen
(Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) sowie zugehörige Derivate erfasst.
Zwar wird nicht jedem Kredit ein einzelner Vermögensgegenstand zugeordnet, aber der
Gesamtheit aller Vermögensgegenstände wird das gesamte Kommunalkredit-Portfolio
zugeordnet bzw. neue Kredite werden nur in Höhe der auch zufließenden
Vermögensgegenstände aufgenommen (sog. Gesamtdeckungsprinzip).
Das Kassenkredit-Portfolio umfasst Kredite zur Liquiditätssicherung sowie zugehörige
Derivate. Hier geht es darum, die Liquidität der Kasse sicherzustellen. Konkrete
Vermögensgegenstände stehen diesen Kreditaufnahmen nicht gegenüber.
15
D.1
Kommunalkredit-Portfolio
Am Ende des Haushaltsjahres 2012 hat sich der Schuldenstand der Kommunalkredite der
Stadt Bochum in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt:
Kommunalkredite
Entwicklung des Schuldenstandes
Stichtag
Einwohnerzahl
(zum 31.12. zwei Jahre vor Stichtag)
Schuldenstand in TEUR
Pro-Kopf-Verschuldung in EUR
je Einwohner
Kredit-Neuaufnahmen in TEUR
(im Jahr vor dem Stichtag)
Tilgungen in TEUR
(im Jahr vor dem Stichtag)
Nettoneuverschuldung in TEUR
(im Jahr vor dem Stichtag)
31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012
383.743
381.542
378.596
376.319
374.737
986.687
999.082
958.747
924.520
897.046
2.571
2.619
2.532
2.457
2.394
129.274
53.089
50.000
40.374
48.624
22.943
40.694
90.335
74.601
76.098
106.331
12.395
-40.335
-34.227
-27.474
[Anmerkung: Der im Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement dargestellte Schuldenstand
sowie die ausgewiesenen Tilgungen (beides bezogen auf Kommunalkredite) können von den im Jahresabschluss
der Stadt Bochum dargestellten Werten abweichen. Im Bericht über das städtische Zins- und
Schuldenmanagement erfolgt die Zuordnung von Schulden strikt nach Kreditart ohne Berücksichtigung der
bilanziellen Zuordnung. Im Jahresabschluss muss jedoch Rücksicht auf die geltenden Zuordnungsvorschriften
genommen werden, so dass bspw. Kommunalkredite von Beteiligungen und verbundenen Unternehmen in
abweichende Bilanzpositionen eingehen und folglich nicht bei Kommunalkrediten ausgewiesen werden; die dort
ausgewiesenen Werte sollten also geringer sein.]
Die im Jahr 2012 gegenüber den eigentlich vereinbarten Regeltilgungen deutlich erhöhten
Tilgungen sind auf eine Bereinigung des Verhältnisses zwischen Kommunalkrediten und den
entsprechend dahinter stehenden Investitionen im Jahr 2010 zurückzuführen. Im Rahmen
des Jahresabschlusses 2010 (im Entwurf dem Rat der Stadt Bochum zugeleitet am
24.05.2012) wurde festgestellt, dass im Jahr 2010 mehr Kommunalkredite aufgenommen als
Investitionen getätigt worden sind. Um dieses Verhältnis zu korrigieren, wurden in 2012
Umschuldungsvolumina in Höhe von rd. 41,3 Mio. EUR endgültig getilgt, statt diese wieder
am Kreditmarkt aufzunehmen. Damit wurde dem Gesamtdeckungsprinzip entsprochen und
den Kreditaufnahme-Grundsätzen aus § 86 GO NRW auf Basis neuer Erkenntnisse für das
Jahr 2010 Rechnung getragen.
Bereits im Jahr 2011 kam es zu einer solchen Bereinigung des Verhältnisses zwischen
Kommunalkrediten und den entsprechend dahinter stehenden Investitionen des Jahres
2009. Auch zukünftig könnte es zu entsprechenden Korrekturen kommen, da Kredite und
entsprechend dagegen stehende Investitionen zeitgleich zu planen sind, jedoch die
Veranschlagungen für Investitionen deutlich länger haushalterisch auf Folgejahre
übertragbar sind (i.d.R. bis zur Fertigstellung) als die entsprechenden Kreditmittel (i.d.R.
maximal ein Jahr). Bei voller Umsetzung der Investitionsplanung und gleichzeitiger
Durchführung von Investitionen vergangener Jahre kann es dazu kommen, dass diese nicht
wie vorgesehen mit Kommunalkrediten unterlegt werden können. Das ist dann den
unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zur haushalterischen Übertragung
geschuldet. Die dann erforderlichen zusätzlichen Kreditgenehmigungen sind dann ggf.
gesondert zu beantragen.
Die „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ vom 17.12.2009 legt für
Kommunalkredite (zu Derivaten siehe Gliederungspunkt „Einsatz von Derivaten“) eine
bestimmte Portfolio-Struktur fest.
16
Durch Limitierung einzelner Strukturen wird das Risiko begrenzt:
Entwicklung der Portfolio-Struktur
Zinsbindungsfrist **
Vorgeschriebene
Portfolio-Struktur
für das
KommunalkreditPortfolio
31.12.2011
Limit
gemäß
Richtlinie *
(17.12.2009)
Limit in
TEUR
Anteil
31.12.2012
Anteil in
TEUR
Limit in
TEUR
Anteil
Anteil in
TEUR
> 5 Jahre mind.
50%
462.260
84,3%
779.215
448.523
74,9%
672.292
1 - 4 Jahre max.
20%
184.904
12,6%
116.215
179.409
12,5%
111.740
20%
184.904
3,1%
29.090
179.409
12,6%
113.014
10%
92.452
0,0%
0
89.705
0,0%
0
15%
138.678
2,8%
26.194
134.557
2,9%
25.784
< 1 Jahr
max.
< 1 Jahr
max.
bzw. CHF
Strukturierte
max.
Kredite
* = Die vorgeschriebenen Höchstgrenzen sind zum jeweiligen Handelszeitpunkt (des Einzelgeschäfts) verpflichtend und nicht zu späteren Zeitpunkten (bspw. 31.12. des Jahres).
** = Nicht ausgenutzte Volumina der jeweils kürzeren Zinsbindungsfristen dürfen zu Gunsten der jeweils längeren Zinsbindungsfristen verschoben werden.
Durch die vorgenannten Tilgungen von Kommunalkrediten waren die strategischen
Einflussmöglichkeiten auf die Portfolio-Struktur im Jahr 2012 begrenzt. Von den im Jahr
2012 frei (d.h. ohne vorherige Zuordnung zu Derivaten) zur Verfügung stehenden Volumina
für Umschuldungen konnten aus den genannten Gründen nur rd. 66 Mio. EUR tatsächlich
strategisch platziert werden. Nach dem per Ende 2011 nur noch geringen Volumen im
Zinsbindungssegment „< 1 Jahr“ in Höhe von rd. 29 Mio. EUR konnte dieses dennoch im
Jahr 2012 unter Zuhilfenahme des Neuaufnahmevolumens auf insgesamt rd. 113 Mio. EUR
aufgestockt werden.
D.2
Kassenkredit-Portfolio
Am Ende des Haushaltsjahres 2012 hat sich der Schuldenstand der Kassenkredite der Stadt
Bochum in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt:
Kassenkredite
Entwicklung des Schuldenstandes
Stichtag
Einwohnerzahl
(zum 31.12. zwei Jahre vor Stichtag)
Schuldenstand in TEUR
Kassenkreditermächtigung in TEUR
Pro-Kopf-Verschuldung in EUR
je Einwohner
31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012
383.743
381.542
378.596
376.319
374.737
309.892
450.000
389.966
450.000
394.200
550.000
506.784
650.000
579.912
800.000
808
1.022
1.041
1.347
1.548
Die außergewöhnlich hohe Zunahme der Kassenkredite vom 31.12.2010 auf den 31.12.2011
und schließlich auf den 31.12.2012 ist u.a. auf die bereits geschilderten Tilgungen von
Kommunalkrediten zurückzuführen. Da die Stadt Bochum sowohl im investiven als auch im
konsumtiven Bereich kreditfinanziert ist, konnte das im Kommunalkredit-Portfolio getilgte
Volumen in Höhe von rd. 41,3 Mio. EUR (im Jahr 2012) lediglich ins Kassenkredit-Portfolio
verschoben werden.
Die amtliche Statistik des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NordrheinWestfalen berücksichtigt im Gegensatz zur obigen Auswertung keine Pro-Kopf-Verschuldung
je Einwohner im Bereich der Kassenkredite. Sofern die Pro-Kopf-Verschuldung je Einwohner
der Stadt Bochum mit der einer anderen Stadt verglichen werden soll, muss die hier
nachrichtlich aufgeführte Pro-Kopf-Verschuldung je Einwohner des Kassenkredit-Portfolios
außer Betracht gelassen werden.
17
Die „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ vom 17.12.2009 legt für Kassenkredite
(zu Derivaten siehe Gliederungspunkt „Einsatz von Derivaten“) eine bestimmte PortfolioStruktur fest. Durch Limitierung einzelner Strukturen wird das Risiko begrenzt:
Entwicklung der Portfolio-Struktur
Vorgeschriebene
Limit
Portfolio-Struktur
gemäß
für das
Richtlinie *
Kassenkredit(13.12.2007)
Portfolio
Fremdwährungs- max.35% der
geschäfte in CHF akt. Krediterm.
Strukturierte
max.
15%
Kredite
31.12.2011
Limit in
TEUR
Anteil
31.12.2012
Anteil in
TEUR
Limit in
TEUR
Anteil
Anteil in
TEUR
227.500
23,1%
150.000
280.000
18,8%
150.000
76.018
0,0%
0
86.987
0,0%
0
* = Die vorgeschriebenen Höchstgrenzen sind zum jeweiligen Handelszeitpunkt (des Einzelgeschäfts) verpflichtend und nicht zu späteren Zeitpunkten (bspw. 31.12. des Jahres).
Fremdwährungsgeschäfte in Schweizer Franken (CHF) gehen in den Schuldenstand und
den dargestellten Anteil an Fremdwährungsgeschäften mit Ihrem anfänglichen
Nominalvolumen (Kreditaufnahmebetrag in EUR) ein, d.h. während der Kreditlaufzeit bleiben
Wechselkursschwankungen unberücksichtigt. Sofern das im Fremdwährungsgeschäft
enthaltene Wechselkursrisiko zum Stichtag bereits ausgeschaltet ist (bspw. durch ein
abgeschlossenes Termingeschäft), geht das jeweilige Fremdwährungsgeschäft in CHF mit
dem Rückzahlungsvolumen (Kreditrückzahlungsbetrag in EUR) ein.
E
Marktumfeld, Strategien und Maßnahmen
Zur Einschätzung der Strategien des Schuldenmanagements der Stadt Bochum muss auch
das Marktumfeld im Berichtszeitraum dargestellt und einbezogen werden. Die folgenden
Darstellungen beziehen sich lediglich auf wesentliche Marktentwicklungen und erheben
daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
E.1
Darstellung des Marktumfeldes 2012
Wie in den Vorjahren (seit dem Jahr 2008) blieb auch im Jahr 2012 die Euro-Krise weiter
präsent. „Euro-Krise“ deshalb, weil nicht mehr ausschließlich die zu hohen Staatsschulden
einzelner europäischer Staaten das Kernproblem dieser Krisenentwicklung darstellten,
sondern vielmehr die makroökonomischen Ungleichgewichte im Euroraum. So blieben weiter
die bisher schon beobachteten, schwächeren Euro-Staaten Portugal, Italien, Irland,
Griechenland und Spanien im Fokus der Marktteilnehmer.
E.1.1
Griechenland
Die Probleme Griechenlands dominierten den Euro-Währungsraum im Jahr 2012. So
einigten sich die Finanzminister der Eurozone im Februar 2012 auf ein weiteres Hilfspaket
für das angeschlagene Griechenland (Kreditzusagen in Höhe von 130 Mrd. Euro,
ursprünglich 109 Mrd. Euro). Als Gegenleistung musste Griechenland mehr Kontrollen
akzeptieren und einen Teil seiner Budgethoheit abgeben.
Im Februar 2012 wurde ein weiteres Sparpaket vom griechischen Parlament verabschiedet,
welches teils deutliche Einschnitte für die Bevölkerung beinhaltete:
Absenkung des Mindestlohns auf 586,00 Euro
Absenkung des Mindestlohns für unter 25-Jährige auf 525,00 Euro
18
Kürzung der Gehälter bestimmter Berufsgruppen im öffentlichen Dienst rückwirkend
zum 01.01.2012 um 20 Prozent
Kürzung des Arbeitslosengeld auf 322,00 Euro
Kürzung der Renten um 10 bis 15 Prozent
Erhöhung der Selbstbeteiligung bei Medikamenten
Kürzung der Medikamentenkosten staatlicher Kliniken
Einsparungen bei Überstunden der Ärzte
Kürzung der Zuschüsse für Städte und Gemeinden
Sofortige Entlassung von 15.000 Staatsangestellten; bis 2015 150.000 Entlassungen
Privatisierung von Staatsbetrieben
Schließung von 200 kleinen, ineffizienten Steuerämtern und Einstellung 1000 neuer
Steuerkontrolleure
Kürzung der Militärausgaben um 600 Millionen Euro bis 2015
Massive Proteste und Streiks der griechischen Bevölkerung waren die Folge.
Quelle: Stern (über www.stern.de), 13.02.2012
Anfang März 2012 gab die griechische Regierung bekannt, sich mit 85,8 Prozent der
Privatgläubiger auf einen freiwilligen Schuldenerlass in Höhe von über 100 Mrd. EUR
19
geeinigt zu haben. Trotz dieser großen Zustimmung von Anleihe-Gläubigern zum teilweisen
Forderungsverzicht konnten letztlich nicht alle Anleger von diesem Vorgehen überzeugt
werden. Daher hat die griechische Regierung Zwangsklauseln aktiviert, die den restlichen
Gläubigern den benötigten Forderungsverzicht per Gesetz aufgeben. Aufgrund dieses
Verfahrens stellte die ISDA am 09.03.2012 den Zahlungsausfall Griechenlands fest. Der
Schuldenschnitt betrug letztendlich 107 Mrd. Euro.
Quelle: Süddeutsche (über
www.sueddeutsche.de), 09.03.2012
Quelle: Spiegel Online (über www.spiegel.de),
26.11.2012
Quelle: Handelsblatt (über www.handelsblatt.com), 12.03.2012
Nach Stagnation der griechischen Reform- und Sparbemühungen im ersten Halbjahr 2012,
häuften sich schließlich die offenen Spekulationen um einen möglichen Austritt
Griechenlands aus der Euro-Währungsunion. Wirtschaftsexperten diskutierten über die
Folgen eines Austritts für Griechenland und selbst die Europäische Zentralbank hielt
Szenarien für den Austritt Griechenlands bereit; ein gänzlicher Zusammenbruch der
griechischen Wirtschaft sowie unter Umständen des gesamten Euro-Währungsraumes wäre
dann wahrscheinlich gewesen.
Direkte Folge aus den Finanzproblemen Griechenlands waren erhöhte Barabhebungen des
griechischen Volkes, was wiederum zu weiteren Finanzierungsproblemen des griechischen
Bankensektors führte. Zeitgleich begann die griechische Regierung im Juli 2012 damit, den
griechischen Staatsapparat zu verschlanken; mehr als 200 Behörden wurden abgeschafft
oder mussten mit anderen fusionieren.
20
Quelle: ReutersKommunal, 07/2012
(…)
Quelle: Focus Online
(über www.focus.de), 23.07.2012
Im November 2012 wurde ein weiteres Sparpaket in Höhe von 13,5 Milliarden Euro
beschlossen. Dieses war Voraussetzung für weitere Hilfen aus dem Ausland.
E.1.2
Wirtschaftliche Entwicklung ausgewählter Euro-Staaten
Die wirtschaftlichen Probleme der Euro-Staaten setzten sich fort. Voraussetzungen für eine
Beendigung der Euro-Krise wären zumindest die Besserung der wirtschaftlichen Lage der
einzelnen (Krisen-) Länder und ein auf mehr individuelle Bedürfnisse abgestimmtes
europäisches Konzept. Beides konnte in 2012 nicht beobachtet werden, zumindest nicht in
ausreichendem Maße zur wirkungsvollen Eindämmung der Euro-Krise. Vielmehr stand 2012
weiter im Fokus der Sofort-Reaktionen im Sinne der Krisenbewältigung. Über die Prognosen
der EU-Kommission zur wirtschaftlichen Entwicklung einzelner ausgewählter Euro-Staaten
lieferte Reuters einen Überblick:
11. Mai (Reuters)
Die Schuldenkrise setzt den Krisenländern Griechenland, Spanien, Italien, Irland und Portugal besonders zu.
Die Entwicklung in diesen Staaten wird maßgeblich dafür sein, ob die Krise der Währungsunion ein Ende findet
oder sich verschärft. Nachfolgend ein Überblick, wie sich die fünf Sorgenländer nach Prognose der EUKommission vom Freitag bis 2013 schlagen werden.
GRIECHENLAND
2013 dürfte die Wirtschaft ihre harte Schrumpfkur beenden. Die EU-Kommission rechnet dann mit einer
Stagnation. In diesem Jahr wird das Bruttoinlandsprodukt laut Prognose aber mit 4,7 Prozent nochmals
einbrechen. "Die verfügbaren Einkommen werden durch die steigende Arbeitslosigkeit gedrückt,
Lohnsenkungen und Steuererhöhungen lasten ebenfalls auf der Binnennachfrage", sagte die EU-Kommission
voraus. Jeder fünfte Grieche steht ohne Arbeit da. Ein schuldenfreier Haushalt bleibt in weiter Ferne: Das Defizit
dürfte bei 7,3 Prozent liegen, 2013 sogar bei 8,4 Prozent. Der Schuldenberg wächst weiter: Im kommenden Jahr
dürfte er 168 Prozent der Wirtschaftsleistung ausmachen. Eigentlich sehen die EU-Verträge eine Obergrenze
von 60 Prozent vor.
SPANIEN
Das Land findet nicht aus der Rezession. Das Bruttoinlandsprodukt dürfte in diesem Jahr um 1,8 Prozent
schrumpfen, 2013 nochmals um 0,3 Prozent. "Es stehen schwierige Zeiten ins Haus", warnt die EUKommission. Die ohnehin schon dramatische Lage am Arbeitsmarkt wird sich weiter zuspitzen: Jeder vierte
Spanier wird im kommenden Jahr ohne Job sein. Kein anderes EU-Land weist eine so hohe Arbeitslosenquote
aus. 2008 lag sie noch bei 11,3 Prozent. Das drückt die Binnennachfrage. Die Wirtschaftskrise sorgt dafür, dass
die Löcher in der Staatskasse groß bleiben. Die Neuverschuldung wird jeweils mehr als sechs Prozent der
Wirtschaftsleistung ausmachen; die EU-Verträge sehen eigentlich eine Obergrenze von drei Prozent vor.
21
ITALIEN
2012 wird ein verlorenes Jahr: Die Wirtschaftsleistung dürfte um 1,4 Prozent sinken, die Arbeitslosenquote auf
9,5 Prozent steigen. "Die Schuldenkrise in der Euro-Zone belastet die italienische Wirtschaft", schreibt die
Kommission. Steuererhöhungen und die steigende Arbeitslosigkeit drücken die Einkommen, wodurch der
private Konsum schrumpft. Die EU setzt auf eine langsame Erholung im nächsten Jahr. Die Wirtschaft dürfte
dann wieder wachsen, wenn auch nur um 0,4 Prozent. Das Staatsdefizit wird sich demnach auf 1,1 Prozent
nahezu halbieren, der Schuldenberg sogar von 123,5 auf 121,8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes abgetragen
werden.
IRLAND
Dank steigender Exporte kann das Land einen Rückfall in die Rezession wohl vermeiden. Die Brüsseler
Behörde rechnet in diesem Jahr mit einem Wachstum von 0,5 Prozent, das sich 2013 auf 1,9 Prozent
beschleunigen soll. "Die Exportwirtschaft bleibt die Konjunkturlok", schreiben die Brüsseler Experten. Die
Arbeitslosigkeit sollte leicht zurückgehen. Allerdings reicht der kleine Aufschwung nicht aus, um die maroden
Staatsfinanzen zu sanieren. Das Defizit dürfte in diesem Jahr 8,3 Prozent betragen und 2013 bei 7,5 Prozent
liegen. Der Schuldenberg wächst dadurch weiter und erreicht im kommenden Jahr 120 Prozent des
Bruttoinlandsproduktes - doppelt so viel wie die EU-Verträge als Obergrenze vorsehen.
PORTUGAL
Auch für Portugal ist 2012 ein verlorenes Jahr. Die Wirtschaft dürfte mit 3,3 Prozent noch stärker einbrechen als
während der Weltfinanzkrise 2009. Kommendes Jahr sagt die Kommission wieder ein bescheidenes Wachstum
von 0,3 Prozent voraus. "Haupttreiber werden die Exporte sein angesichts der Konjunkturerholung in der EU
und der verbesserten preislichen Wettbewerbsfähigkeit aufgrund der Lohnzurückhaltung", prognostiziert die EUKommission. Das Defizit dürfte bis dahin von 4,7 auf 3,1 Prozent nachlassen. Der Schuldenstand wird dagegen
auf gut 117 Prozent des Bruttoinlandsproduktes steigen. 2008 waren es noch 71,6 Prozent.
FRANKREICH
Mit wachsender Sorge blickt die EU-Kommission auch auf Frankreich. Das Defizit der nach Deutschland
zweitgrößten Volkswirtschaft in der Eurozone wird nach der Vorhersage kaum sinken. In diesem Jahr wird ein
Fehlbetrag von 4,5 Prozent erwartet, der 2013 auf 4,2 Prozent schrumpfen soll. Die Kommission fordert deshalb
weitere Einsparungen zum Abbau der Neuverschuldung.
Quelle: ReutersKommunal, 05/2012
Im Jahr 2012 überschritten folgende europäische Staaten die Maastricht-Kriterien bzgl. des
Haushaltsdefizits (max. -3,0% vom Bruttoinlandsprodukt) deutlich: Spanien mit -10,6%,
Griechenland mit -10,0%, gefolgt von Irland (-7,6%), Portugal (-6,4%), Großbritannien und
Zypern (mit je -6,3%), wenngleich einzelne dieser Staaten Defizit-Verbesserungen für sich
verbuchen konnten (bspw. Irland, Großbritannien und Griechenland). Auch bei den
Gesamtschulden europäischer Staaten war die Einhaltung der Maastricht-Kriterien (max.
60,0% vom Bruttoinlandsprodukt) größtenteils unerreichbar: Bspw. Griechenland (156,9%),
Italien (127%), Portugal (123,6%) und Irland (117,6%). Doch auch die mit einem großen
Bruttoinlandsprodukt ausgestatteten und stabilisierend wirkenden Staaten wie Deutschland
(81,9%), Frankreich (90,2%) und Großbritannien (90,0%) konnten hier die MaastrichtKriterien nicht einhalten.
Im August 2012 senkte die Ratingagentur Moody’s die Kreditwürdigkeit Sloweniens um 3
Stufen auf dann nur noch Baa2. Moody's erklärte diesen Schritt mit einem erhöhten
Kapitalbedarf für das Bankensystem sowie steigenden Finanzierungskosten sowie einer
weiter schwachen Wirtschaftsleistung. Auch Zyperns Bonität sowie dessen
Zukunftsaussichten wurden im Jahr 2012 hinterfragt.
Die Bonität Deutschlands wurde unterdessen seitens der Ratingagentur Standard & Poor's
weiter mit AAA bei stabilem Ausblick bewertet; das Land habe eine „breit aufgestellte und
wettbewerbsfähige Wirtschaft, die die Fähigkeit bewiesen hat, schwere wirtschaftliche und
finanzielle Schocks zu verkraften". Die Ratingagentur Moody’s vermerkte für die Bonität
Deutschlands einen negativen Ausblick.
Im Kontext einer im übrigen Europa durchaus schwierigen wirtschaftlichen Lage hat sich
Deutschland noch mit einem dafür guten Wachstum in Höhe von 0,7% entwickelt. Das Jahr
2012 entwickelte sich zum Jahresende hin mit nachlassendem Schwung bis hin zum
Stillstand. Das lag auch daran, dass die Entwicklung der Weltkonjunktur nachließ (Wachstum
22
2011 rd. 3,8%, Wachstum 2012 vorauss. 3,3%); ursächlich dafür war auch die Finanzkrise
mit ihrer derzeitigen Ausprägung in Form der Euro-Krise mit den daraus folgenden
Unsicherheiten.
Quelle: Jahreswirtschaftsbericht 2013, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
(über www.bmwi.de), 25.06.2013
E.1.3
Krisenintervention der Europäischen Union
Im Jahr 2012 sollte der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) als Teil des EuroRettungsschirmes die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ablösen. Letztere
war nur vorübergehendes Hilfsinstrument zur Krisen-Eindämmung, der ESM sollte
dauerhaften Charakter haben.
Aufgabe des ESM sollte es sein, überschuldete Mitgliedstaaten der Eurozone durch
Notkredite und Bürgschaften zu unterstützen, um deren Zahlungsunfähigkeit zu verhindern.
Die Inanspruchnahme entsprechender ESM-Hilfen wurde allerdings an Voraussetzungen
gekoppelt, so bspw. die Einhaltung wirtschaftspolitischer Auflagen, die Umsetzung eines
makroökonomischen Anpassungsprogrammes sowie eine tiefgehende Analyse über die
Nachhaltigkeit der Staatsschuldensituation. Durch die Fixierung dieser Voraussetzungen
sollte Einfluss auf die Ursache der Krise gewonnen werden.
Gegen die notwendige Ratifizierung des ESM-Vertrages durch die Bundesrepublik
Deutschland richteten sich mehrere Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel,
dem Bundespräsidenten die Unterzeichnung des Gesetzes zum ESM bis zum endgültigen
Urteil des Gerichts über die Verfassungsbeschwerden zu untersagen. Von den Klägern
wurde insbesondere kritisiert, dass der Bundestag Zuständigkeiten im Bereich des
Bundeshaushalts an ein nicht durch direkte Wahlen legitimiertes Gremium abtritt. Das
Bundesverfassungsgericht machte jedoch den Weg für den Start des Euro-Rettungsschirms
unter Auflagen frei. Der ESM trat schließlich am 27.09.2012 in Kraft.
23
Quelle: Zeit Online (über www.zeit.de), 12.09.2012
24
Quelle: Jahreswirtschaftsbericht 2013, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
(über www.bmwi.de), 25.06.2013
Parallel zur Krisenintervention wurde weiter an der Reformierung der europäischen
Finanzmärkte gearbeitet, um Krisensituationen vermeidbarer und im Zweifel auch
beherrschbarer zu machen. Eine Aufstellung dazu liefert das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie in seinem Jahreswirtschaftsbericht 2013:
25
Quelle: Jahreswirtschaftsbericht 2013, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
(über www.bmwi.de), 25.06.2013
E.1.4
Krisenintervention der Europäischen Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) begleitete das Marktgeschehen 2012 aktiv mit eigenen
Unterstützungsmaßnahmen.
Die in 2011 schon praktizierte großzügige Liquiditätsversorgung der Banken (in EUR und
Fremdwährung) wurde fortgesetzt. So weitete sich der Kapitalbedarf insbesondere
spanischer Banken im ersten Halbjahr 2012 aus, welcher von der Europäischen Zentralbank
im Rahmen des laufenden Geschäfts gedeckt wurde. Auch das Ankaufsprogramm von
privaten und staatlichen Anleihen am Sekundärmarkt (d.h. i.d.R. von Banken) (sog.
Securities Markets Programme, SMP) wurde zunächst fortgesetzt.
In der Sitzung des EZB-Rates vom 06.09.2012 wurde gegen die Stimme der Deutschen
Bundesbank beschlossen, unter bestimmten Bedingungen an den Finanzmärkten
unbegrenzt Staatsanleihen von Mitgliedsländern der Währungsunion zu kaufen (sog.
Outright Monetary Transactions, OMT). Als Voraussetzung für ein solches Handeln der EZB
wurden die Akzeptanz und die Einhaltung von Reformauflagen der Euro-Rettungsschirme
fixiert. Das bisher von der EZB eingesetzte Ankaufsprogramm SMP wurde mit OMT
abgelöst. EZB-Präsident Mario Draghi sprach von einem "effektiven Schutzschild" für die
Euro-Zone gegen die Stürme an den Märkten. Die EZB werde tun, "was immer nötig ist", um
den Euro zu retten. Kritik an diesem Vorgehen gab es von der Deutschen Bundesbank, die
eindringlich auf Gefahren einer Vermischung zwischen Geldpolitik und Fiskalpolitik hinwies.
In der Sitzung des EZB-Rates vom 06.09.2012 konnten diese Einwände jedoch nicht
überzeugen.
Die EZB begründete das neue Programm zum unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen
(OMT) mit notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen, um die im Markt ankommenden
Kreditzinsen zu senken. Es wurde angeführt, dass die hohen Zinsen auf Staatspapiere
26
indirekt die Kreditzinsen für die Verbraucher nach oben treiben würden, so dass der
rekordtiefe Leitzins der EZB nicht bei den Bankkunden ankomme, was dann wiederum zur
Störung der auf stabile Preise zielenden Geldpolitik beitrüge.
Quelle: Welt (über www.welt.de), 07.09.2012
Quelle: Spiegel Online (über www.spiegel.de), 06.09.2012
(…)
Quelle: WAZ (über www.derwesten.de),
06.09.2012
Auch im Jahr 2012 hat die EZB die Anforderungen an die Qualität der als Sicherheiten für
Kredite zu hinterlegenden Wertpapiere weiter auf niedrigem Niveau gehalten, zumindest was
Papiere europäischer Staaten anbelangt. Diese ohnehin schon geringen Anforderungen
wurden Ende Juni 2012 auf weitere Wertpapierarten erweitert. Ergänzend wurde vom EZBRat am 06.09.2012 beschlossen, dass sämtliche Rating-Anforderungen an zu hinterlegende
Sicherheiten entfallen, sofern Staatsanleihen der OMT-Programm-Staaten hinterlegt werden.
Zwar wurden ab dem 25.07.2012 keine griechischen Staatsanleihen oder sonstigen durch
Griechenland voll garantierten Papiere mehr als Sicherheiten akzeptiert, jedoch wurde dies
per EZB-Beschluss mit Wirkung zum 21.12.2012 aufgrund der guten Entwicklung
Griechenlands wieder aufgehoben.
E.1.5
Kommunalfinanzierung
Durch die weiter fortlaufenden Entwicklungen der Euro-Krise, das offene Zweifeln der Märkte
an der Bonität ganzer europäischer Staaten sowie letztlich einem bereits eingetretenen
Zahlungsausfall (Schuldenschnitt Griechenlands) erweiterte sich das Zweifeln auch auf die
sicheren Adressen der deutschen Kommunen.
27
Quelle: Bundesverband deutscher Banken (über www.bankenverband.de), 22.03.2012
Bereits im zweiten Halbjahr 2011 hat sich die Lage der Kommunalfinanzierung merklich
verschlechtert. Diese Problematik hat sich im Verlauf des Jahres 2012 immer weiter
verschärft, da Beschränkungen der einzelnen Banken insgesamt kumulativ auf die gesamte
Finanzierungsbasis wirkten. Da bei einigen Banken zeitgleich einzelne Kreditlimite
heruntergefahren wurden und zudem andere Banken aus verschiedenen Gründen für
Kreditvergaben ganz entfallen sind, rückte die Sicherung der Liquidität immer mehr in den
Fokus des Zins- und Schuldenmanagements.
Quelle: WAZ, 30.04.2012
28
Einige Banken zogen sich nach einer bankinternen Verarbeitung der Finanzkrise ganz aus
dem Kreditsegment für öffentliche Kunden bzw. sogar aus dem gesamten deutschen
Kreditgeschäft zurück. Andere Banken, insbesondere einzelne Landesbanken, zogen sich
aus dem Kreditgeschäft mit Kommunen aus NRW zurück unter Hinweis darauf, zukünftig nur
noch im regionalen Heimatmarkt aktiv sein zu wollen. Zuletzt gab es Banken, die das
Kreditvolumen unter Hinweis auf einen bestimmten Haushaltsstatus (bspw. nicht
genehmigtes Haushaltssicherungskonzept) eingeschränkt oder gestrichen haben. Auch
erfolgten Minderungen von Kreditlimiten aufgrund der bei den Banken notwendigen
Bilanzpflege, um den bald greifenden Regelungen für Banken und Finanzmärkte
entsprechend der Vorschläge des „Basler Ausschusses für Bankenaufsicht“ (Basel III)
gerecht zu werden.
Quelle: Der Neue Kämmerer, Ausgabe 05, 11/2012
Die Handlungsweise der Banken war nur teilweise nachvollziehbar. Unbefriedigend war
bspw. die Feststellung, dass einige Banken die Kreditlimite der Stadt Bochum unter Hinweis
auf das nicht genehmigte Haushaltssicherungskonzept 2011 gestrichen haben, ohne diese
nach Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 wieder zu reaktivieren. Die
enormen Sparbemühungen der Stadt Bochum, inklusive der engen Zusammenarbeit mit der
Bezirksregierung Arnsberg (im Rahmen einer Beratungskooperation) bei der Aufstellung
eines
genehmigungsfähigen
Haushaltssicherungskonzeptes
trugen
in
diesem
Zusammenhang keine direkten Früchte. Entsprechende Begründungen für dieses Verhalten
der Banken konnten insofern nicht überzeugen und mussten abschließend, nun als
‚vorgeschoben’
erkannt,
akzeptiert
werden.
Unglücklich
für
die
städtische
Finanzierungssituation waren auch die Entscheidungen einzelner Landesbanken, sich auf
29
den regionalen Heimatmarkt zurückzuziehen; auf diese Weise sind über die letzten Jahre
einige gute und beidseitig vorteilhafte Geschäftsbeziehungen beendet worden. Da es sich
bei diesen Entscheidungen um strategische Entscheidungen der Banken gehandelt hat,
konnte hier kein direkter Einfluss auf eine Wiederbelebung der Geschäftsbeziehung
genommen werden.
E.1.6
Kapitalmarkt
Im Jahr 2012 pendelte die Inflationsrate weiter im Zielniveau von unter, aber nahe 2%. Die
Steuerung dieser für den Kapitalmarkt wichtigen Größe ist der Europäischen Zentralbank
also gelungen.
Quelle: Statistisches Bundesamt (über www.destatis.de), 26.06.2013
Die anderen auf den Kapitalmarkt einwirkenden Faktoren wie bspw. die Inflationserwartung
der Marktteilnehmer und deren Vertrauen in die Handlungs- und Krisenbewältigungsfähigkeit
der Europäischen Zentralbank (EZB) waren weder messbar noch im Hinblick auf deren
Wirkung auf den Kapitalmarkt darstellbar. Ebenso schlecht analysierbar war das Vertrauen
der Marktteilnehmer in den Euro nebst europäischen Finanzplätzen, insofern natürlich auch
deren Vertrauen in die Europäische Union selbst. Zudem wirkte sich die zurückhaltende
Liquiditätsversorgung der Märkte durch die Banken direkt auf den Kapitalmarkt aus. Durch
das immer noch nicht wiederhergestellte Vertrauen der Banken untereinander, konnte die im
Markt befindliche Liquidität ebenfalls nicht im gewünschten Umfang breit verteilt werden.
Aufgrund der enormen Komplexität der den Kapitalmarkt beeinflussenden Faktoren, war eine
konkrete und belastbare Einschätzung der Lage und der Einzelfaktoren kaum möglich.
Zudem beeinflussten die EZB und die von der Europäischen Union geschaffenen
Institutionen zur Krisenbewältigung (bspw. EFSF, ESM) den Kapitalmarkt direkt durch
Anleihenkäufe.
Im Jahr 2012 haben die Kapitalmarktsätze auf breiter Front nachgegeben, dies aber in einem
über das Jahr gesehen sanften und wenig volatilen Verlauf. Binnen des Jahres 2012 fielen
die hier exemplarisch dargestellten Zinssätze um rd. 1%; so wurde in 2012 erneut ein
„historisch niedriges Zinsniveau“ erreicht.
30
Kapitalmarktsätze auf Tagesbasis
6,0000
Zinssatz in % p.a.
5,0000
4,0000
3,0000
2,0000
1,0000
18 Da
.0 tum
02 6.1
.1 9 9
21 1.1 9
.0 9 9
01 3.2 9
.0 0 0
07 8.2 0
.1 0 0
30 2.2 0
.0 0 0
11 4.2 0
.0 0 0
24 9.2 1
.0 0 0
12 1.2 1
.0 00
28 6.2 2
.1 00
12 0.2 2
.0 0 0
24 3.2 2
.0 0 0
02 7.2 3
.1 0 0
19 2.2 3
.0 0 0
24 4.2 3
.0 0 0
30 8.2 4
.1 0 0
11 2.2 4
.0 00
15 5.2 4
.0 00
23 9.2 5
.0 0 0
02 1.2 5
.0 0 0
09 6.2 6
.1 0 0
16 0.2 6
.0 00
29 2.2 6
.0 00
05 6.2 7
.1 00
18 1.2 7
.0 0 0
28 3.2 7
.0 0 0
02 7.2 8
.1 0 0
17 2.2 8
.0 0 0
26 4.2 8
.0 0 0
06 8.2 9
.0 0 0
17 1.2 9
.0 01
21 5.2 0
.0 01
28 9.2 0
.0 0 1
08 1.2 0
.0 0 1
13 6.2 1
.1 0 1
20 0.2 1
.0 0 1
29 2.2 1
.0 0 1
05 6.2 2
.1 0 1
1. 2
20
12
0,0000
Datum
2-Jahres-Swap-Satz
5-Jahres-Swap-Satz
10-Jahres-Swap-Satz
Kapitalmarktsätze auf Tagesbasis
2,5000
Zinssatz in % p.a.
2,0000
1,5000
1,0000
0,5000
D
09 at
. 0 um
1
17 .20
.0 12
1
25 .20
.0 12
1
02 .20
.0 12
2
10 .20
.0 12
2
20 .20
.0 12
2
28 .20
.0 12
2
07 .20
.0 12
3
15 .20
.0 12
3
23 .20
.0 12
3
02 .20
.0 12
4
12 .20
.0 12
4
20 .20
.0 12
4
30 .20
.0 12
4
09 .20
.0 12
5
17 .20
.0 12
5
25 .20
.0 12
5
04 .20
.0 12
6
12 .20
.0 12
6
20 .20
.0 12
6
28 .20
.0 12
6
06 .20
.0 12
7
16 .20
.0 12
7
24 .20
.0 12
7
01 .20
.0 12
8
09 .20
.0 12
8
17 .20
.0 12
8
27 .20
.0 12
8
04 .20
.0 12
9
12 .20
.0 12
9
20 .20
.0 12
9
28 .20
.0 12
9
08 .20
.1 12
0
16 .20
.1 12
0
24 .20
. 1 12
0
01 .20
.1 12
1
09 .20
.1 12
1
19 .20
.1 12
1
27 .20
.1 12
1
05 .20
.1 12
2
13 .20
.1 12
2
21 .20
.1 12
2.
20
12
0,0000
Datum
2-Jahres-Swap-Satz
5-Jahres-Swap-Satz
10-Jahres-Swap-Satz
Datenquelle: ReutersKommunal, 01/2013
E.1.7
Geldmarkt
Im Gegensatz zur Zinsentwicklung am Kapitalmarkt kann der Geldmarkt leichter und direkter
von der Europäischen Zentralbank (EZB) gesteuert werden. So kann bspw. der
Hauptrefinanzierungssatz angepasst werden, zu dem sich Banken unter bestimmten
Voraussetzungen Geld für eine Woche bei der EZB leihen können. Außerdem kann der
Zinssatz für die Einlagefazilität geändert werden, zu der Banken Geld bei der EZB für einen
Tag anlegen können. Beide Instrumente spielen eine maßgebliche Rolle für die tatsächlichen
Zinsbewegungen im Geldmarkt.
Nach den Zinssenkungen des Hauptrefinanzierungssatzes im Jahr 2011 wurde dieser erneut
mit Wirkung zum 11. Juli 2012 abgesenkt, auf dann nur noch 0,75%. Gleichzeitig wurde der
Zinssatz für die Einlagefazilität, der bereits ab Mai 2009 stets im Gleichschritt mit dem
Leitzins verändert wurde, ebenfalls um 0,25% auf dann nur noch 0% abgesenkt.
31
(…)
Quelle: ReutersKommunal, 05/2012
So haben auch die Geldmarktsätze im Jahr 2012 nachgegeben. Auch hier handelte es sich
um eine sanft fallende Zinsbewegung ohne nennenswerte Volatilitäten. Je nach Fristigkeit
gaben die Geldmarktsätze binnen eines Jahres um rund 1% nach, kurzfristige
Geldmarktsätze weniger aufgrund des Annäherns an die 0%-Marke. Analog zu den
Kapitalmarktsätzen wurden auch im Geldmarktbereich im Jahr 2012 wieder neue „historische
Tiefststände“ erreicht.
Geldmarktsätze nach Monatsdurchschnitt
5,00
3,00
2,00
1,00
0,00
19
99
19 -01
99
19 06
99
20 11
00
20 04
00
-0
20 9
01
20 02
01
20 07
01
20 -12
02
20 -05
02
20 -10
03
20 03
03
20 08
04
20 01
04
20 06
04
20 -11
05
20 -04
05
20 -09
06
20 02
06
-0
20 7
06
20 12
07
-0
20 5
07
20 10
08
20 -03
08
20 -08
09
20 01
09
-0
20 6
09
20 11
10
-0
20 4
10
20 09
11
20 02
11
20 -07
11
20 -12
12
20 05
12
-1
0
Zinssatz in % p.a.
4,00
Jahr-Monat
EONIA
1-Monats-EURIBOR
3-Monats-EURIBOR
6-Monats-EURIBOR
32
12-Monats-EURIBOR
Haupt-Refinanzierungs-Satz
Geldmarktsätze nach Monatsdurchschnitt
2,00
1,80
1,60
Zinssatz in % p.a.
1,40
1,20
1,00
0,80
0,60
0,40
0,20
0,00
2012-01
2012-02
2012-03
2012-04
2012-05
2012-06
2012-07
2012-08
2012-09
2012-10
2012-11
2012-12
Jahr-Monat
EONIA
1-Monats-EURIBOR
3-Monats-EURIBOR
6-Monats-EURIBOR
12-Monats-EURIBOR
Haupt-Refinanzierungs-Satz
Datenquelle: Deutsche Bundesbank (über www.bundesbank.de), 01/2013
E.1.8
Devisenmarkt
Die Schweizer Nationalbank (SNB) hielt auch im Jahr 2012 an dem von ihr am 06.09.2011
verordneten EUR/CHF-Mindestkurs von 1,20 EUR/CHF fest. Sie
begründete diese
Entscheidung seinerzeit hauptsächlich mit der Bekämpfung deflationärer Tendenzen und
machte immer wieder klar, dass sie bereit sei, diesen Mindestkurs mit allen Mitteln zu
verteidigen. Immer wieder aufkommende Gerüchte, der Mindestkurs könne auf 1,25
EUR/CHF angehoben werden, fanden jedoch keine Umsetzung seitens der SNB.
Ein dauerhaft starker Schweizer Franken wäre außerdem eine Belastung für die schweizer
Exportwirtschaft, da Waren in den jeweiligen Währungen der Absatzländer allein aufgrund
der Wechselkursentwicklung erheblich teurer werden würden. Zwar ist es nicht oberstes Ziel
der SNB, einzelne Wirtschaftszweige zu schützen, aber sie muss sich „gemäß Verfassung
und Gesetz vom Gesamtinteresse des Landes leiten lassen, als vorrangiges Ziel die
Preisstabilität gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung tragen“
(Zitat aus http://www.snb.ch „Aufgaben und Ziele der Schweizerischen Nationalbank“). Die
Dämpfung bzw. Vermeidung weiterer starker Währungsaufwertungen liegt daher auch
insofern im mittelbaren Interesse der SNB.
Die Nachfrage nach Schweizer Franken war auch im Jahr 2012 weiter groß, da diese
Währung in Krisenzeiten als „sicherer Hafen“ bei Anlegern geschätzt wird, um das Kapital
auch in schwierigen Marktsituationen erhalten zu können. Die von der SNB verteidigte
Kursuntergrenze von 1,20 EUR/CHF verhinderte aber eine weitere Aufwertung des CHF in
Richtung der Kursparität. Besondere Gründe für eine Abwertung des CHF in Richtung 1,30
EUR/CHF gab es im Jahr 2012 ebenfalls nicht, so dass der Kurs im Jahr 2012 unspektakulär
innerhalb einer Bandbreite von 1,20 EUR/CHF bis rd. 1,22 EUR/CHF pendelte.
33
Quelle: ReutersKommunal, 07.08.2012
Seit der Festlegung des Mindestkurses durch die SNB, insbesondere aber im Jahr 2012,
bewegte sich der Wechselkurs EUR/CHF knapp über den von der SNB festgelegten 1,20
EUR/CHF.
EUR-CHF Kursverlauf seit 1999
1,65
1,60
1,55
1,50
EUR / CHF
1,45
1,40
1,35
1,30
1,25
1,20
1,15
1,10
1,05
1,00
Jan Jul Jan Jul
Jan Jul Jan Jul
Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul
Jan Jul Jan Jul
1999 1999 2000 2000 2001 2001 2002 2002 2003 2003 2004 2004 2005 2005 2006 2006 2007 2007 2008 2008 2009 2009 2010 2010 2011 2011 2012 2012
Datum des Tageskurses
Referenzkurs der Bundesbank
Einstiegskurs
CHF-Kredit 2010/002
Einstiegskurs
CHF-Kredit 2010-004
Kursgrenzen der SNB (Dauer-Intervention)
Datenquelle: Deutsche Bundesbank (über www.bundesbank.de), 01/2013
Berechnungen des Institutes für Banken und Finanzplanung in der Schweiz zeigen weiterhin,
dass der Schweizer Franken trotz des nun festgelegten Mindestkurses immer noch deutlich
überbewertet ist. So lag der faire Wechselkurs EUR/CHF (nach Kaufkraftparität) per Ende
März 2013 bei rd. 1,37 EUR/CHF, davor noch höher. Gemessen am Jahresmittelkurs 2012
von rd. 1,21 EUR/CHF ist der Euro zum Schweizer Franken um rund 0,16 EUR/CHF zu billig.
Für diese deutliche Überbewertung sind überwiegend die bereits geschilderten Sachverhalte
(Kapitalflucht in „sichere Häfen“) verantwortlich.
34
Quelle: Institut für Banken und Finanzplanung, Schweiz (über: www.ibf-chur.ch), 28.06.2013
E.2
Strategien und Maßnahmen
Das aktive Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum verfolgt dauerhaft folgende in
Gliederungspunkt „Aufgaben und Ziele“ bereits genannten Ziele:
Senkung der Durchschnittsverzinsung des Kommunalkredit- und des KassenkreditPortfolios im Rahmen festgelegter Strategien,
Begrenzung der Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken,
über die Jahre stetige, kalkulierbare Zinsbelastungen im städtischen Haushalt.
Diese Ziele beinhalten grundsätzliche Zielkonflikte:
Eine Begrenzung des Zinsänderungs- und Liquiditätsrisikos wird am Leichtesten durch
eine lange Zinsbindungsfrist erreicht. Diese führt allerdings auf Dauer und im
Durchschnitt zu höheren Zinslasten und vernachlässigt damit das durch die aktuelle
Haushaltsnotlage
noch
stärker
zu
gewichtende
Ziel
„Senkung
der
Durchschnittsverzinsung“.
Der Wunsch, langfristig kalkulierbare und stetige Zinsbelastungen in den Haushalt
einzuplanen, wurde auf kommunaler Ebene in der Vergangenheit vorwiegend über lange
Zinsbindungen erreicht, wodurch die Flexibilität verlorenging, auf günstige Marktlagen
zeitnah reagieren zu können.
In das Konzept einzubeziehen sind auch die Besonderheiten kommunaler Schuldner: Sie
sind Langfrist-Schuldner (eine Rückzahlungs-Möglichkeit oder auch -Notwendigkeit innerhalb
kurzer Fristen ist ausgeschlossen) und sie tragen ein theoretisch vernachlässigbares Risiko
der Illiquidität; das unterscheidet Kommunen von bspw. privaten Unternehmen. Deshalb
können und müssen sie, um ihre wirtschaftlichen Stärken ausnutzen zu können, an den
Finanzmärkten strukturell anders agieren als private Schuldner. Auch aufgrund der
35
hervorragenden Bonität kommunaler Schuldner eröffnen sich andere, bessere
Finanzierungsmöglichkeiten als bei kleinen oder mittleren, bonitätsmäßig schlechter
gestellten privaten Unternehmen.
Das aktive Zins- und Schuldenmanagement zielt darauf ab, in Kenntnis dieser Zielkonflikte
und Besonderheiten als kommunaler Schuldner, zu ausgewogenen Entscheidungen zu
kommen. Dabei können die phasenweise verstärkt verfolgten Ziele je nach Lage oder
Anforderung der Märkte oder der eigenen Bedürfnisse wechseln.
Zur Umsetzung des aktiven Zins- und Schuldenmanagements dienen Strategien, die in der
Regel mehrere Instrumente bzw. Methoden miteinander verknüpfen, Marktgegebenheiten
nutzen und kommunale Stärken einsetzen, z.B.:
Eine Verkürzung der Zinsbindungsfristen und damit eine Reduzierung der
Laufzeitenkomponente führt in der Regel zu einer Senkung der Durchschnittsverzinsung.
Die hierdurch entstehenden Zinsänderungsrisiken werden teilweise durch Einsatz von
Derivaten (bspw. durch Cap, Collar, Forward-Swap) gedeckelt oder bewusst in Kauf
genommen.
Der EONIA-Referenzzins orientiert sich stärker als alle anderen Geldmarktsätze am
Leitzins der Europäischen Zentralbank. Alle längerfristigen Zinssätze enthalten bereits
Vertrauens- bzw. Liquiditätsaufschläge, die durch die Finanzmarktkrise noch verschärft
wurden. Aus kommunaler Sicht besteht nicht immer die Notwendigkeit, diese erhöhten
Zinssätze zu zahlen, so dass bei einer beabsichtigten Verkürzung der
Zinsbindungsfristen unter anderem der Abschluss von EONIA-Krediten erwogen wird.
Alternativ kommt auch der Abschluss möglichst kurzfristiger Geldmarktkredite (bspw. auf
1-Monats-Euribor-Basis) in Frage, da diese ebenfalls sehr geringe Vertrauens- bzw.
Liquiditätsaufschläge enthalten.
Durch den Einsatz von EONIA-Kreditlinien (ähnlich den privaten Dispositionskrediten)
kann grundsätzlich vermieden werden, dass auf den städtischen Konten größere
Überschüsse entstehen; damit kann die Differenz zwischen Tagesgeld-Anlagesatz und
EONIA-Referenzzins eingespart werden. Außerdem wird so der Verwaltungsaufwand im
Tagesgeschäft minimiert.
Die Stadt Bochum ist auf absehbare Zeit Dauerschuldner und wird deshalb nicht
aufgrund einer plötzlich eintretenden vollständigen Entschuldung gezwungen sein, aus
Fremdwährungskrediten zu dann ggf. unvorteilhaften Wechselkursen auszusteigen.
Risiken lassen sich außerdem durch den Abschluss von Termin- oder Optionsgeschäften
und die Begrenzung der Volumina zum Teil absichern.
Da insbesondere Kommunalkreditaufnahmen durch Zwischenfinanzierungen zu großen
Volumina gebündelt werden können, lassen sich am Markt optimale Konditionen
erreichen. Auch können dadurch die Voraussetzungen für den Einsatz von Derivaten
verbessert werden.
[Mittlerweile gilt dies jedoch nur noch eingeschränkt, da große Volumina durch den
Verlauf der Euro-Krise und der dargestellten Entwicklungen bei der Liquiditätsversorgung
der Kommunen tendenziell schlechter platzierbar geworden sind.]
Ungleichmäßige Belastungen einzelner Haushaltsjahre durch ein stark schwankendes
Marktumfeld sind bspw. durch den Einsatz von Doppel-Swaps beherrschbar: Die
Belastung aus hochpreisigen Krediten von Vorperioden können – im Sinne der
Stetigkeit – durch eine Derivate-gestützte „Umschuldung“ auf mehrere Perioden verteilt
werden. Außerdem können so günstige Marktlagen auch während der Kreditlaufzeit
genutzt werden.
36
Zukünftige Zinsanpassungen können schon jetzt u.a. durch Forward-Swaps
vorgenommen werden, um eine derzeit günstige Marktlage für zukünftige
Zinssicherungen auszunutzen und um ggf. vorhandene Klumpenrisiken zu glätten.
Auch langfristige (Standard-) Kreditaufnahmen sind in Zeiten historisch niedriger Zinsen
sinnvoll einsetzbar. Sie erlauben zugleich sowohl eine langfristige Zinssicherung als auch
eine langfristige Liquiditätssicherung. Besonders für das aufgrund rechtlicher Vorgaben
traditionell nur kurz- bzw. mittelfristig finanzierte Kassenkredit-Portfolio machen
langfristige (Standard-) Kreditaufnahmen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Sinn.
So kann vermieden werden, dass steigende Zinsen sofort und mit voller Kraft auf den zu
leistenden Zinsaufwand für Kassenkredite wirken.
Im Rahmen besonderer Finanzierungsformen wie bspw. der Platzierung von
Schuldscheinen oder Anleihen können neue Finanzierungswege erschlossen und die
Kontrahentenbasis erweitert werden. Je nach Marktumfeld ist es zudem möglich,
langfristig benötigtes Kapital vergleichsweise zinsgünstig zu finanzieren.
Durch die Aufteilung der Aktivitäten auf unterschiedliche Instrumente bzw. Methoden und die
Ausnutzung der möglichen Bandbreiten der Laufzeiten entsprechend der Schuldenrichtlinie
wird dem Portfolio-Gedanken (Streuung von Risiken) Rechnung getragen und das GesamtRisiko weiter minimiert.
Die Wahl der jeweiligen Strategien und Instrumente / Methoden muss vor dem Hintergrund
einer konkreten Einschätzung der Marktlage erfolgen; hierzu finden im Zins- und
Schuldenmanagement monatliche Strategie-Sitzungen mit fachkundiger Unterstützung statt.
Zusätzlich erfolgen regelmäßige Auswertungen von Fachinformationen (Newsletter von
Banken, Marktinformationssystem „ReutersKommunal“ der Firma Thomson Reuters, diverse
Printmedien sowie frei zugängliche Informationen im Internet). Im Rahmen der sich
bietenden Möglichkeiten werden Fortbildungs- und Marktinformationsveranstaltungen
besucht, sowie Diskussionsmöglichkeiten unter Kommunen genutzt. Die Stadt Bochum
nimmt seit Jahren am interkommunalen „kleinen“ Arbeitskreis verschiedener NRW-Städte
(aktuell: Städte Bochum, Essen, Dortmund, Wuppertal, Herne und Münster) teil, in dessen
Rahmen zumindest halbjährliche Treffen auf Fachebene stattfinden; außerdem erfolgt ein
enger Erfahrungsaustausch außerhalb der regulären Treffen. Aus den genannten Aktivitäten
werden laufend neue Impulse für die tägliche Arbeit, die strategische Ausrichtung sowie die
Rahmensituation generiert. Die Aktivitäten des Zins- und Schuldenmanagements werden
vom städtischen Rechnungsprüfungsamt laufend überprüft und nachvollzogen.
Das bereits in den Berichten über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2010 und
2011 geschilderte Problem des Rückgangs von zur Verfügung stehenden Kreditgebern
weitete
sich
im
Jahr
2012
aus.
Verschärfend
wirkte,
dass
die
Finanzierungsbeeinträchtigungen der Jahre 2010 und 2011 weiter Bestand hatten, sich also
zusammen mit den neu aufkommenden Schwierigkeiten kumulierten. Im Jahr 2012 sind
zudem zwei weitere konditionsstarke Kreditgeber weggebrochen (einer für Kommunalkredite
und einer für Kassenkredite). Eine weitere Bank hatte am Jahresanfang mitgeteilt, keine
Neugeschäfte mehr machen zu wollen, dies jedoch zum Jahresende wieder leicht gelockert.
Außerdem zogen sich zwei weitere Kreditgeber mit zuvor bereits geringer Marktpräsenz
ganz aus dem Kommunalgeschäft zurück. Ein großer und konditionsstarker Kreditgeber für
Kassenkredite in Schweizer Franken hat sich ebenfalls im Jahr 2012 aus dem Markt
zurückgezogen.
Das im Jahr 2012 wieder von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigte
Haushaltssicherungskonzept brachte keine Entspannung der Liquiditätsrisiken. Die unter
Hinweis
auf
die
in
den
Jahren
2010
und
2011
nicht
genehmigten
Haushaltssicherungskonzepte von den Kontrahenten ausgesetzten Kreditlimite wurden nicht
wieder eingesetzt. Bei einer Bank wurde das im Jahr 2011 gestrichene Kreditlimit von 150
37
Mio. EUR nach Besserung der Haushaltslage im Jahr 2012 mit 30 Mio. EUR wiederbelebt,
was per Saldo die seinerzeitig starke Belastung im Nachhinein nur leicht minderte.
Ein Fokus des Risikomanagements lag dementsprechend auf der Begrenzung der
Liquiditätsrisiken bzw. der Sicherstellung der Liquidität. Dennoch musste daneben weiter auf
die Minimierung des Zinsaufwandes geachtet werden, wobei dieses Ziel im direkten
Prioritätenvergleich eher nachrangig zu verfolgen war.
Im Jahr 2012 kam es daher zu Finanzierungsschwierigkeiten, wobei sich diese zunächst nur
im Rahmen des übergeordneten Risikomanagements offenbarten und noch nicht im
konkreten Einzelgeschäft. Folglich konnten im Berichtsjahr noch immer alle
ausgeschriebenen Kreditgeschäfte zufriedenstellend platziert werden, wobei hier allerdings
eine Steuerung freier Kreditlinien erforderlich war.
Aufgrund dieser sich abzeichnenden Finanzierungs-Probleme wurde in den vergangenen
Jahren, insbesondere aber seit dem Jahr 2012 verstärkt an Gegenmaßnahmen und
besonderen Steuerungsmaßnahmen gearbeitet, um der sich weiter verschärfenden
Liquiditätslage zu begegnen. Entsprechende Maßnahmen wurden in enger Zusammenarbeit
mit dem städtischen Rechnungsprüfungsamt erarbeitet und nach Absprache schon im Jahr
2012 teilweise umgesetzt.
E.2.1
Kommunalkredit-Portfolio
Wie in den vergangenen Jahren konnte die Durchschnittsverzinsung des Referenzportfolios
auch im Jahr 2012 unterboten werden (siehe dazu Gliederungspunkt „Erfolgsmessung“).
Die im Jahr 2012 durchgeführte Neuaufnahme eines Kommunalkredites in Höhe von rd. 48,6
Mio. EUR wurde auf Geldmarkt-Basis (3-Monats-Euribor) aufgenommen. So sollte auch im
eher langfristig (und daher eher teurer) finanzierten Kommunalkredit-Portfolio ein
zinsgünstiges Gegengewicht platziert werden. In Zeiten historisch niedriger GeldmarktZinssätze konnte damit ein Beitrag zur Senkung der Durchschnittsverzinsung geleistet
werden; hier gelang bspw. der Kreditabschluss mit einem Zinssatz von 0,26% p.a. für 4
Monate beginnend ab September 2012.
Das gesamte Umschuldungsvolumen im Kommunalkredit-Portfolio war auch im Jahr 2012
geringer als geplant, da im Jahr 2012 41,3 Mio. EUR an Kommunalkrediten endgültig zu
tilgen waren, um das Verhältnis zwischen Kommunalkrediten und den entsprechend dahinter
stehenden Investitionen im Jahr 2010 zu bereinigen (siehe dazu Gliederungspunkt
„Schuldenentwicklung“). So konnte nur mit geringeren Volumina strategisch gearbeitet
werden.
Neben der bereits geschilderten Neuaufnahme eines Kommunalkredites wurden auch die
wesentlichen, im Jahr 2012 frei zur Verfügung stehenden Umschuldungen (d.h. ohne
Verknüpfung zu Derivaten) kurzfristig finanziert. Dabei wurden rd. 28,8 Mio. EUR planmäßig
über das ganze Jahr auf 3-Monats-Euribor-Basis und weitere rd. 35,2 Mio. EUR ab
Dezember für rd. 7 Monate finanziert.
Angesichts des weiter historisch niedrigen Zinsniveaus erfolgten auch erhebliche
Zinssicherungen im Kommunalkredit-Portfolio, jedoch mit Wirkung für die Zukunft und ohne
Sicherung der Liquidität. Im Jahr 2012 wurden insgesamt drei Forward-Swaps mit einem
Gesamtvolumen von rd. 144,7 Mio. EUR abgeschlossen:
Rd. 51,0 Mio. EUR mit einem gesicherten Zinssatz von rd. 1,68% für 2014-2018
Rd. 47,0 Mio. EUR mit einem gesicherten Zinssatz von rd. 1,91% für 2015-2019
Rd. 46,7 Mio. EUR mit einem gesicherten Zinssatz von rd. 2,24% für 2016-2021
38
Einer der drei bis dato im Portfolio befindlichen Doppel-Swaps lief im Jahr 2012 aus, so dass
der in 1997 fixierte Zinssatz von über 7% p.a. das Portfolio zukünftig nicht weiter belastet.
Durch die in 2012 erfolgten Zinssicherungen im Wege des Derivate-Einsatzes konnten
Beiträge zur zukünftigen Sicherung von Erfolgen sowie zur Gewährleistung der
Planungssicherheit und der Risikominimierung geleistet werden. Zudem wurde durch die auf
Geldmarkt-Basis abgeschlossenen Geschäfte ein Beitrag zur Verringerung des
Zinsaufwandes geleistet, wenngleich nicht in der gem. „Richtlinie zum Zins- und
Schuldenmanagement“ der Stadt Bochum vom 17.12.2009 maximal zulässigen Höhe. Durch
den von der Stadt Bochum verfolgten Strategie-Mix von Zinssicherung und kurzfristiger
Zinsbindung konnte weiterhin auch das Ziel der Senkung der Durchschnittsverzinsung (im
Vergleich zum Referenzportfolio) gefördert werden.
E.2.2
Kassenkredit-Portfolio
Auch im Jahr 2012 blieb das Zinsniveau weiter niedrig bzw. sank weiter, so dass auch im
eher kurzfristig finanzierten Kassenkredit-Portfolio von dieser Entwicklung profitiert werden
konnte.
Neben den bereits in Vorjahren erfolgten Zinssicherungen (über Derivate bzw. langfristige
Kassenkredite) wurden die noch nicht verplanten, freien Volumina im Jahr 2012 weiter
kurzfristig finanziert. Die gewählten Laufzeiten tendierten jedoch eher zu zwei Monaten als
zu kürzeren Laufzeiten, da die so erzielten Zinssätze wenn überhaupt nur minimal höher
lagen als die erreichbaren Zinssätze für noch kürzere Laufzeiten. Flankierend wurden auch
drei Kassenkredite (Volumen 136,8 Mio. EUR) für eine Laufzeit von rd. 4 bis 5 Monaten
abgeschlossen, um eine längere Basis-Liquiditätssicherung über den Jahreswechsel
darstellen zu können.
Auch für das Kassenkredit-Portfolio wurde im Jahr 2012 ein neues Derivat zur Zinssicherung
abgeschlossen. Durch den Einsatz eines Zero-Cost-Collar erfolgte eine Zinssicherung für die
Jahre 2012 bis 2017, wobei diese Sicherung ab einer Zinsobergrenze von 2,5% greift; statt
der Zahlung einer Prämie wurde eine Zinsuntergrenze von 0,33% eingezogen (Volumen 40
Mio. EUR, Referenz: 3-Monats-Euribor).
Die Liquidität der Kasse konnte jederzeit sichergestellt und die geringe
Durchschnittsverzinsung (insb. im Vergleich zum Referenzportfolio) gehalten werden (siehe
dazu Gliederungspunkt „Erfolgsmessung“).
F
Einsatz von Derivaten
Derivate werden, je nach Zugehörigkeit der entsprechenden Grundgeschäfte, entweder dem
Kommunalkredit-Portfolio oder dem Kassenkredit-Portfolio zugeordnet. Diese Zuordnungen
können sich auch unterjährig ändern, da sich auch die Zuordnungen der Derivate zu den
Grundgeschäften unterjährig ändern können. Dargestellt wird der Stand am letzten Tag des
Berichtszeitraumes.
F.1
Kommunalkredit-Portfolio
Im Kommunalkredit-Portfolio werden die im Rahmen der am 17.12.2009 durch den Rat der
Stadt Bochum beschlossenen „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ bestimmten
Rahmenbedingungen eingehalten. Der Grundsatz der Konnexität wird bei allen Geschäften
beachtet.
39
F.1.1
Derivate mit Zinssicherungscharakter
Die „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ der Stadt Bochum vom 17.12.2009 legt
für Derivate mit Zinssicherungscharakter keine zusätzlichen Grenzen oder Einschränkungen
(neben den bereits genannten Rahmenbedingungen) fest. Voraussetzung für den Einsatz
von Derivaten mit Zinssicherungscharakter ist, dass die dadurch vollzogenen Änderungen in
der Portfolio-Struktur von der „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ vom
17.12.2009 gedeckt sind.
Dem Kommunalkredit-Portfolio sind zum Ende des Berichtszeitraumes 2012 nach Auslauf
eines Vertrages im Jahr 2012 noch zwei Doppel-Swaps zugeordnet. Per 31.12.2012
valutieren diese bei einem Gesamt-Bezugsbetrag von 51.871.464,61 EUR. Durch den
Einsatz der Doppel-Swaps konnten bei bestehenden Krediten zum Abschlusszeitpunkt die
Zinsausgaben gesenkt und eine Festzinsvereinbarung für einen weiteren Zeitraum getroffen
werden.
Weiterhin sind dem Kommunalkredit-Portfolio sieben Forward-Swaps zugeordnet, welche
zum 31.12.2012 mit insgesamt 302.906.536,74 EUR valutieren; zwei dieser Geschäfte
laufen bereits zum 31.12.2012. Durch den Einsatz der Forward-Swaps konnte bei
bestehenden Krediten eine Festzinsvereinbarung für einen weiteren Zeitraum getroffen
werden.
Außerdem ist per 31.12.2012 eine Kombination aus Cap auf den 3-Monats-Euribor und
Forward-Swap im Bestand, welche zu diesem Zeitpunkt mit einem Volumen in Höhe von
57.857.125,92 EUR valutiert. So konnte zunächst mittels der vertraglich vereinbarten
Zinsobergrenze an niedrigen kurzfristigen Zinsen partizipiert werden und anschließend ein
fester Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum gesichert werden.
F.1.2
Derivate mit risikoverändernder Struktur
Die „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ der Stadt Bochum vom 17.12.2009 legt
für Derivate mit risikoverändernder Struktur folgende Grenzen bzw. Einschränkungen fest:
„Für strukturierte Derivate mit dem Ziel der Zinsoptimierung wird eine Obergrenze von
maximal 50 Mio. Euro (Darlehenshöhe) pro Einzelgeschäft festgelegt. Es werden nur
strukturierte Derivate eingesetzt, deren Risiken gedeckelt sind.“
„Strukturierte Derivate dürfen bis zu einer Obergrenze von 30% des jeweils aktuellen
Portfolio-Volumens abgeschlossen werden.“
Im Berichtszeitraum 2012 sind keine Derivate mit risikoverändernder Struktur im Bestand.
F.2
Kassenkredit-Portfolio
Im Kassenkredit-Portfolio werden die im Rahmen der am 17.12.2009 durch den Rat der
Stadt Bochum beschlossenen „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ bestimmten
Rahmenbedingungen eingehalten. Der Grundsatz der Konnexität wird bei allen Geschäften
beachtet.
40
F.2.1
Derivate mit Zinssicherungscharakter
Die „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ der Stadt Bochum vom 17.12.2009 legt
für Derivate mit Zinssicherungscharakter keine zusätzlichen Grenzen oder Einschränkungen
(neben den bereits genannten Rahmenbedingungen) fest.
Dem Kassenkredit-Portfolio sind zum Ende des Berichtszeitraumes 2012 zwei Zero-CostCollar über ein Gesamt-Volumen von 90.000.000,00 EUR zugeordnet. Diese sichern
kurzfristige Kassenkredite gegen steigende Zinsen (oberhalb der Zinsobergrenze), geben
aber gleichzeitig einen Teil der Zinsvorteile bei sinkenden Zinsen auf (unterhalb der
Zinsuntergrenze). Die Zahlung von Prämien (für die enthaltene Zinssicherung) bei
Geschäftsabschluss entfiel durch die eingezogenen Zinsuntergrenzen.
F.2.2
Derivate mit risikoverändernder Struktur
Die „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ der Stadt Bochum vom 17.12.2009 legt
für Derivate mit risikoverändernder Struktur folgende Grenzen bzw. Einschränkungen fest:
„Für strukturierte Derivate mit dem Ziel der Zinsoptimierung wird eine Obergrenze von
maximal 50 Mio. Euro (Darlehenshöhe) pro Einzelgeschäft festgelegt. Es werden nur
strukturierte Derivate eingesetzt, deren Risiken gedeckelt sind.“
„Strukturierte Derivate dürfen bis zu einer Obergrenze von 30% des jeweils aktuellen
Portfolio-Volumens abgeschlossen werden.“
Zum 31.12.2012 ist ein Derivat mit risikoverändernder Struktur im Bestand. Ein Swap mit
Verlängerungsoption valutiert zum 31.12.2012 mit 30.000.000,00 EUR. Die festgelegte
Obergrenze von 50 Mio. EUR pro Einzelgeschäft wurde eingehalten; die dort enthaltenen
Risiken sind gedeckelt. Zum Abschlusszeitpunkt betrug das Portfolio-Volumen des
Kassenkredit-Portfolios 466,1 Mio. EUR, so dass die betragliche Obergrenze für Derivate mit
risikoverändernder Struktur im Kassenkredit-Portfolio zu diesem Zeitpunkt 139,83 Mio. EUR
(30%) betrug. Darauf waren 30 Mio. EUR anzurechnen, so dass zu diesem Zeitpunkt noch
109,83 Mio. EUR verblieben sind. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden also
eingehalten.
Mit dem Swap mit Verlängerungsoption konnte die Stadt Bochum zunächst einen Zins von
0,93% p.a. für einen Zeitraum von zwei Jahren sichern. Anschließend hat die Bank das
Recht, den Swap zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich diese
Zinssicherung um ein Jahr zu 1,65% p.a.. Die in dieser Swap-Struktur enthaltene Option
(Kündigungsrecht der Bank, Stadt Bochum als Stillhalter) führt zur Einstufung des Geschäfts
als „Derivat mit risikoverändernder Struktur“.
G
Auswertungen und Kennzahlen
Für die vorhandenen Portfolios lassen sich verschiedene Auswertungen erstellen und
verschiedene Kennzahlen bilden, welche einerseits die Struktur des jeweiligen Portfolios
widerspiegeln und andererseits eine Aussage über den Erfolg der Portfolio-Verwaltung
zulassen. Hier wird nur der originäre Berichtszeitraum, d.h. das Jahr 2012 betrachtet.
Zum rechtlich maßgeblichen Betrachtungszeitpunkt führt die durch den Rat der Stadt
Bochum beschlossene „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ vom 17.12.2009
folgendes aus:
41
„Die vorgeschriebenen Höchstgrenzen sind zum jeweiligen Handelszeitpunkt (des
Einzelgeschäfts) verpflichtend und nicht bspw. zu späteren Zeitpunkten (bspw. 31.12. des
Jahres). Ein (regulärer) Schuldenabbau bzw. Schwankungen des Portfolio-Volumens würden
ansonsten zur nachträglichen Unzulässigkeit von einzelnen Geschäften führen.“
Der Blick auf die Auswertungen und Kennzahlen der Portfolios im Rahmen dieses Berichtes
erfolgt dennoch auf Basis des jeweiligen Stichtages (31.12. des Jahres), um eine
gleichnamige Betrachtungsweise zu gewährleisten.
G.1
Kommunalkredit-Portfolio
Die dem Kommunalkredit-Portfolio zugeordneten Derivate fließen mit ihren Auswirkungen,
d.h. mit den zuzuordnenden Aufwänden / Erträgen bzw. Aus- und Einzahlungen sowie deren
Einfluss auf die Geschäfts- und Laufzeitstrukturen der zugrundeliegenden Kredite in die
Portfolio-Auswertungen ein.
Verursacht ein Derivat bspw. einen Aufwand (durch eine zu zahlende Prämie oder negative
Ausgleichszahlungen), so wird der Durchschnitts-Zinssatz für den jeweils vorgegebenen
Zeitraum entsprechend verschlechtert. Erwirtschaftet ein Derivat einen Ertrag (durch eine zu
empfangende Prämie oder positive Ausgleichszahlungen), so verbessert sich der
Durchschnitts-Zinssatz für den jeweils vorgegebenen Zeitraum entsprechend.
Verändert ein Derivat die Zinsbindungsdauer eines Kredites, so geht der Kredit mit der
veränderten Zinsbindungsdauer in die Auswertungen ein.
Etwaige realisierte Wechselkursgewinne oder -verluste aus Fremdwährungsgeschäften in
Schweizer Franken (CHF) gehen nicht in die Portfolio-Auswertungen ein, da deren
Erwirtschaftung nicht das primäre Ziel ist - ebenso nicht die in der kaufmännischen
Buchhaltung vorzunehmenden Wertberichtigungen aufgrund von Wechselkursverlusten.
G.1.1
Durchschnitts-Zinssatz
Der auf dem (vereinfachten) Durchschnittskreditbestand in Höhe von 904.909.545,38 EUR
basierende Durchschnitts-Zinssatz für das Jahr 2012 beträgt 3,88% p.a..
Eine
programmgestützte
Ermittlung
eines
Durchschnitts-Kreditbestandes
(mit
Berücksichtigung aller Kreditbestände des Jahres) ist im Kommunalkredit-Portfolio nicht
möglich. Um dennoch einen (näherungsweisen) durchschnittlichen Kreditbestand zu
ermitteln, werden die Schuldenstände am Ende eines jeden Monats des Jahres 2012
dokumentiert und gemittelt.
Bei
der
Ermittlung
des
Durchschnitts-Zinssatzes
wird
die
kalkulatorische
Rechnungsabgrenzung berücksichtigt, d.h. die Zinsbeträge der einzelnen Kommunalkredite
werden auf die Laufzeit des jeweiligen Kredites verteilt, so dass die tatsächliche Fälligkeit der
Zinszahlungen keine Rolle spielt.
Grundsätzlich werden keine Zusatzerträge oder Zusatzaufwendungen wie bspw.
Wechselkursgewinne oder Wechselkursverluste in den Durchschnitts-Zinssatz einbezogen.
42
G.1.2
Durchschnitts-Restzinsbindungsdauer
Die Durchschnitts-Restzinsbindungsdauer beträgt 2,98 Jahre.
Es dauert also noch 2,98 Jahre (im Mittel) bis alle Darlehen mit einer vereinbarten
Zinsbindungsfrist aus der Zinsbindung kommen. Eingeschlossen sind dabei auch Kredite,
deren Zins bis zum Ende der Laufzeit festgeschrieben ist. Auswirkungen von Derivaten
wurden eingerechnet. Diese Auswertung bezieht sich auf den letzten Tag des
Berichtszeitraumes (31.12.2012).
G.1.3
Durchschnitts-Restlaufzeit
Die Durchschnitts-Restlaufzeit eines jeden Kredites beträgt 25,92 Jahre.
Es dauert also durchschnittlich noch 25,92 Jahre bis jeder Kredit vollständig zurückgezahlt
ist. Das setzt jedoch Prolongationen aller Kredite zu den am letzten Tag des
Berichtszeitraumes (31.12.2012) geltenden Konditionen voraus. Tatsächlich werden bei
anstehenden
Prolongationen
teilweise
andere
Zinsbindungen
und
andere
Rahmenbedingungen gewählt. Außerdem herrscht zum Umschuldungszeitpunkt eine andere
Zinsstruktur als zum Aufnahmezeitpunkt bzw. zum letzten Umschuldungszeitpunkt, so dass
daraus abweichende Zins- und Tilgungsleistungen entstehen können.
G.1.4
Zinsbindungsstruktur
Die durch den Rat der Stadt Bochum beschlossene „Richtlinie zum Zins- und
Schuldenmanagement“ vom 17.12.2009 schreibt folgende Zinsbindungsstruktur vor:
„Limite / Zinsbindungsfristen
Maximal 10% des jeweils aktuellen Portfolio-Volumens können über Kredite mit
Zinsbindungsfristen von unter einem Jahr (sogenannte Roll-Over-Kredite in EUR)
finanziert werden. Alternativ kann dieser Portfolio-Anteil über Fremdwährungskredite in
Schweizer Franken (CHF) finanziert werden.
Maximal (weitere) 20% des jeweils aktuellen Portfolio-Volumens können über Kredite mit
Zinsbindungsfristen von unter einem Jahr (sogenannte Roll-Over-Kredite in EUR)
finanziert werden.
Maximal (weitere) 20% des jeweils aktuellen Portfolio-Volumens können über Kredite mit
Zinsbindungsfristen von einem Jahr bis unter 5 Jahren finanziert werden.
Mindestens 50% des jeweils aktuellen Portfolio-Volumens müssen über Kredite mit
Zinsbindungsfristen von mindestens 5 Jahren finanziert werden.
Nicht ausgenutzte Volumina der jeweils kürzeren Zinsbindungsfristen dürfen zu Gunsten
der jeweils längeren Zinsbindungsfristen verschoben werden.“
„ Auswirkungen von Derivaten auf Kredite
Variabel verzinsliche Kredite, welche durch den Einsatz von Swaps faktisch in fest
verzinsliche Kredite umgewandelt werden, sind für die Laufzeit des Swaps dem fest
verzinslichen Portfolioanteil zuzuordnen. Werden fest verzinsliche Kredite durch den
Einsatz von Swaps faktisch in variabel verzinsliche Kredite umgewandelt, so sind diese
für die Laufzeit des Swaps dem variabel verzinslichen Portfolioanteil zuzuordnen.
Werden variabel verzinsliche Kredite durch den Einsatz von Derivaten (z.B. Caps,
Collars) mit einer Zinsobergrenze versehen, so sind sie dem festen Portfolioanteil
zuzurechnen.“
43
Vorgabe der Zinsbindungsstruktur
gemäß Richtlinie vom 17.12.2009
(kürzest mögliche Zinsbindung)
Restschuld bei Bindungsfrist
1
(bis 11 Monate in EUR oder
CHF) (Höchstanteil)
10,00%
Restschuld bei Bindungsfrist
2 (bis 11 Monate)
(Höchstanteil)
20,00%
Restschuld bei Bindungsfrist
3 (1 Jahr bis 4 Jahre)
(Höchstanteil)
20,00%
Restschuld bei Bindungsfrist
4 (ab 5 Jahre)
(Mindestanteil)
50,00%
Die Zinsbindungsstruktur der Stadt Bochum entspricht dieser Vorgabe:
Zinsbindungsstruktur (einfach) zum 31.12.2012
Restschuld mit Zinsbindung
bei Bindungsfrist 1 (CHF bis
11 Monate)
(in der Auswertung keine
Berücksichtigung freier CHFKapazitäten z.G.
Bindungsfrist 2 in EUR);
0,00; 0,00%
Restschuld bei Bindungsfrist
2 (bis 11 Monate);
113.014.043,67; 12,60%
Restschuld bei Bindungsfrist
3 (1 Jahr bis 4 Jahre);
111.739.626,79; 12,46%
Restschuld bei Bindungsfrist
4 (ab 5 Jahre);
672.292.077,55; 74,95%
G.1.5
Komplexitätsstruktur
Die durch den Rat der Stadt Bochum beschlossene „Richtlinie zum Zins- und
Schuldenmanagement“ vom 17.12.2009 schreibt folgende Komplexitätsstruktur vor:
44
„Die Aufnahme strukturierter Kredite ist zulässig. Das Gesamtvolumen der strukturierten
Kredite darf 15% des jeweils aktuellen Portfolio-Volumens nicht überschreiten. Es werden
nur strukturierte Kredite eingesetzt, deren Risiken gedeckelt sind.“
Die Komplexitätsstruktur der Stadt Bochum entspricht dieser Vorgabe: Zum 31.12.2012 sind
strukturierte Kredite mit einem Gesamtvolumen von 25.783.839,64 EUR im Bestand, mithin
2,87% des Gesamtvolumens.
Das Portfolio lässt sich nach Gläubigergruppen wie folgt aufteilen:
Kommunalkreditportfolio nach Gläubigergruppen zum 31.12.2012
Bundesagentur für Arbeit
sonst. inländ. Stellen
423.838,87
68.746.534,88
0,05%
inländ.
7,66%
Versicherungsunternehm
Länder
1.924.407,80
0,21%
en
7.075.026,01
0,79%
Eigenbetriebe und andere
öff. Fonds etc.
3.821.311,39
0,43%
inländ. Sparkassen
24.588.614,77
2,74%
inländ. Girozentralen /
Landesbanken
408.050.499,09
45,49%
inländ. Bausparkassen
9.303.062,20
1,04%
sonstige inländ.
Kreditinstitute
373.112.453,00
41,59%
G.1.6
Zinsstruktur
Das Kommunalkredit-Portfolio weist folgende Zinsstruktur (nach Volumen in EUR) aus:
Zinsstruktur nach Volumen zum 31.12.2012
Zinsstruktur 4
5% - 5,99%; 88.005.384,22;
9,81%
Zinsstruktur 3
4% - 4,99%;
204.243.046,51; 22,77%
Zinsstruktur 5
6% - x%; 63.489.125,11;
7,08%
Zinsstruktur 1
0% - 2,99%;
271.905.146,21; 30,31%
Zinsstruktur 2
3% - 3,99%;
269.403.045,96; 30,03%
45
Das Volumen der hochverzinslichen Darlehen mit einer Verzinsung von mehr als 5 % p.a. ist
mit einem Anteil von 16,89% im Vergleich zum Vorjahr (24,06%) deutlich gesunken.
Per 31.12.2012 weist das Kommunalkredit-Portfolio
Zinsbindungsdauer bzw. Restzinsbindungsdauer) aus:
folgende
Zinsstruktur
(nach
Zinsstruktur (nach Zinsbindungsdauer bzw. Restzinsbindungsdauer)
18,00
16,00
14,00
12,00
Jahre
10,00
8,00
6,00
4,00
2,00
0,00
Zinsstruktur 1
0% - 2,99%
Zinsstruktur 2
3% - 3,99%
Zinsstruktur 3
4% - 4,99%
Zinsstruktur 4
5% - 5,99%
Zinsstruktur 5
6% - x%
Durchschnittliche Zinsbindungsdauer
(gewichtet) in Jahren zum 31.12.2012
3,56
7,15
12,00
15,10
17,65
Durchschnittliche Restzinsbindungsdauer
(gewichtet) in Jahren zum 31.12.2012
2,32
2,88
3,66
3,29
3,68
Zinsstruktur
Die Auswertung der Zinsstruktur (nach Zinsbindungsdauer bzw. Restzinsbindungsdauer)
zeigt, dass die Zinsbindungsdauer im Durchschnitt länger war, je höher die Verzinsung zum
Zinsanpassungs- oder Kreditaufnahmetermin war. Zu bedenken ist dabei allerdings auch,
dass sich schon die Wahl einer tendenziell längeren Zinsbindungsdauer zinserhöhend
auswirkt.
Die vorstehenden Auswertungen machen deutlich, dass es bei der Portfoliosteuerung, wie
sie in der Vergangenheit bei vielen Kommunen vorherrschte, in hohem Maße an der
Flexibilität fehlte, um schneller an sinkenden Zinsen zu partizipieren. Trotz der seit 2002 mit
Ausnahmen permanent gesunkenen Zinsen werden aufgrund von langfristig vereinbarten
Zinsbindungen noch immer rd. 7% des Kreditportfolios zu mehr als 6% verzinst.
G.1.7
Klumpenrisiken
Wie in Gliederungspunkt „Instrumente und Methoden“ dargestellt, plant die Stadt Bochum
ihre Kreditaufnahmen so, dass Belastungsspitzen in einzelnen Jahren (sog. Klumpenrisiken)
vermieden werden.
46
Per 31.12.2012 stellen sich die Klumpenrisiken wie folgt dar:
Restschuld bei Zinsanpassung
250.000.000,00
Restschuld in EUR
200.000.000,00
150.000.000,00
Startzeitpunkt
ForwardSwap
15.11.2028
100.000.000,00
53 Mio.
50.000.000,00
0,00
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
Jahr der Zinsanpassung
Der Einfluss von Derivaten auf deren Grundgeschäfte (Kredite) wurde hier berücksichtigt.
Lediglich Forward-Geschäfte mit langen Vorlaufzeiten werden nicht unmittelbar
berücksichtigt (bspw. ein vorhandener Forward-Swap mit Laufzeitbeginn im Jahr 2028,
nachrichtlich aufgeführt).
Der in 2013 relativ hohe Ausschlag auf rd. 232 Mio. EUR ist insb. auf den im Jahr 2012
kurzfristig finanzierten Anteil an Kommunalkrediten zurückzuführen. Die in 2012 kurzfristig,
d.h. mit einer Laufzeit von max. 11 Monaten finanzierten Portfolio-Anteile (113,0 Mio. EUR,
Gliederungspunkt „Zinsbindungsstruktur“) wurden dem regulären Umschuldungsvolumen für
2013 hinzugerechnet.
G.2
Kassenkredit-Portfolio
Die dem Kassenkredit-Portfolio zugeordneten Derivate fließen mit ihren Auswirkungen, d.h.
mit den zuzuordnenden Aufwänden / Erträgen bzw. Aus- und Einzahlungen sowie deren
Einfluss auf die Geschäfts- und Laufzeitstrukturen der zugrundeliegenden Kredite in die
Portfolio-Auswertungen ein.
Verursacht ein Derivat bspw. einen Aufwand (durch eine zu zahlende Prämie oder negative
Ausgleichszahlungen), so wird der Durchschnitts-Zinssatz für den jeweils vorgegebenen
Zeitraum entsprechend verschlechtert. Erwirtschaftet ein Derivat einen Ertrag (durch eine zu
empfangende Prämie oder positive Ausgleichszahlungen), so verbessert sich der
Durchschnitts-Zinssatz für den jeweils vorgegebenen Zeitraum entsprechend.
Verändert ein Derivat die Zinsbindungsdauer eines Kredites, so geht der Kredit mit der
veränderten Zinsbindungsdauer in die Auswertungen ein.
Etwaige realisierte Wechselkursgewinne oder -verluste aus Fremdwährungsgeschäften in
Schweizer Franken (CHF) gehen nicht in die Portfolio-Auswertungen ein, da deren
47
Erwirtschaftung nicht das primäre Ziel ist - ebenso nicht die in der kaufmännischen
Buchhaltung vorzunehmenden Wertberichtigungen aufgrund von Wechselkursverlusten.
G.2.1
Durchschnitts-Bestände
Der durchschnittliche Kassenkreditbestand im Jahr 2012 lag bei 559.962.591,77 EUR.
Dieser wird mit Berücksichtigung aller Kreditbestände des Jahres taggenau berechnet. Der
Anfangsbestand an Kassenkrediten betrug am 01.01.2012 506.784.309,60 EUR, der
Endbestand betrug am 31.12.2012 579.911.800,41 EUR (nachrichtlich).
Die am 31.12.2012 vorhandenen Fremdwährungskredite in Schweizer Franken (CHF) gehen
in Höhe der Ursprungsverpflichtung gemäß Aufnahmekurs ein.
Als Höchstbetrag für Kassenkredite sieht die aktuelle Rechtslage am Stichtag
800.000.000,00 EUR vor (§ 5 der Haushaltssatzung 2012, Beschluss des Rates der Stadt
Bochum vom 26.04.2012).
Die durchschnittliche Inanspruchnahme in den jeweiligen Monaten zeigt die folgende Grafik:
Durchschnittliche Kassenkreditbestände im Jahr 2012
600.000
580.000
TEUR
560.000
540.000
520.000
500.000
480.000
460.000
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Monat
Monatsdurchschnitt
G.2.2
Jahresdurchschnitt
Durchschnitts-Zinssatz
Der durchschnittliche Kassenkredit-Zinssatz im Jahr 2012 lag bei 0,85 % p.a..
Bei
der
Ermittlung
des
Durchschnitts-Zinssatzes
wird
die
kalkulatorische
Rechnungsabgrenzung berücksichtigt, d.h. die Zinsbeträge der einzelnen Kassenkredite
werden auf die Laufzeit des jeweiligen Kredites verteilt, so dass die tatsächliche Fälligkeit der
Zinszahlungen keine Rolle spielt.
Grundsätzlich werden keine Zusatzerträge oder Zusatzaufwendungen wie bspw.
Wechselkursgewinne oder Wechselkursverluste in den Durchschnitts-Zinssatz einbezogen.
48
Die durchschnittlichen Zinssätze nach Monaten zeigt die folgende Grafik:
Durchschnittliche Kassenkreditzinssätze im Jahr 2012
1,40%
1,20%
Zinssatz p.a.
1,00%
0,80%
0,60%
0,40%
0,20%
0,00%
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Monat
Monatsdurchschnitt
G.2.3
Jahresdurchschnitt
Portfolio-Struktur
Das Kassenkredit-Portfolio weist per 31.12.2012 stichtagsbezogen folgende Struktur auf:
Portfolio-Analyse nach Kategorien
Fremdwährungs-Verbindlichkeiten
(ungesichert); 150.000.000,00;
26%
EUR-Verbindlichkeiten (Laufzeit
bzw. Zinsbindung: fünf Jahre u.
ein Tag bis zehn Jahre); 0,00; 0%
Risikoabnahme
EUR-Verbindlichkeiten (Laufzeit
bzw. Zinsbindung: ein Jahr u. ein
Tag bis fünf Jahre);
180.000.000,00; 31%
Fremdwährungs-Verbindlichkeiten
(gesichert über Terminkurs); 0,00;
0%
EUR-Verbindlichkeiten (Laufzeit
bzw. Zinsbindung: ein Tag);
9.411.800,41; 2%
EUR-Verbindlichkeiten (Laufzeit
bzw. Zinsbindung: zwei Tage bis
ein Jahr); 240.500.000,00; 41%
G.2.4
Komplexitätsstruktur
Die durch den Rat der Stadt Bochum beschlossene „Richtlinie zum Zins- und
Schuldenmanagement“ vom 17.12.2009 schreibt folgende Komplexitätsstruktur vor:
49
„Die Aufnahme strukturierter Kredite ist zulässig. Das Gesamtvolumen der strukturierten
Kredite darf 15% des jeweils aktuellen Portfolio-Volumens nicht überschreiten. Es werden
nur strukturierte Kredite eingesetzt, deren Risiken gedeckelt sind.“
Die Komplexitätsstruktur der Stadt Bochum entspricht dieser Vorgabe, da zurzeit
(Berichtszeitraum 2012) keine strukturierten Kredite im Bestand sind.
G.2.5
Fremdwährungsgeschäfte in Schweizer Franken
Die durch den Rat der Stadt Bochum beschlossene „Richtlinie zum Zins- und
Schuldenmanagement“
vom
17.12.2009
bestimmt
für
den
Abschluss
von
Fremdwährungsgeschäften:
„Die Finanzierung über Fremdwährungskredite in Schweizer Franken (CHF) ist bis zu einem
Anteil von max. 35% der jeweiligen aktuellen Kassenkreditermächtigung zulässig. Sofern das
Wechselkursrisiko eines Fremdwährungsgeschäftes über ein Devisengeschäft (Kassa oder
Termingeschäft) neutralisiert wurde, zählt der (abgesicherte) Fremdwährungskredit als EURKredit.“
Wie bereits im „Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2010“
dargestellt, wurden im Jahr 2010 zwei Fremdwährungskredite in Schweizer Franken im
Umfang von insg. 150.000.000,00 EUR (Ursprungsverpflichtung gemäß Aufnahmekurs)
aufgenommen. Gemäß der zu den Abschlusszeitpunkten (19.01.2010 / 11.02.2010)
geltenden Kassenkreditermächtigung 2008 durften Kassenkredite in Höhe von maximal
450.000.000,00 EUR aufgenommen werden, so dass Fremdwährungsgeschäfte in
Schweizer Franken bis zur Höhe von 157.500.000,00 EUR eingegangen werden durften. Der
„Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ vom 17.12.2009 wurde entsprochen.
Durch die aufgenommenen Fremdwährungskredite in Schweizer Franken konnte der
Zinsunterschied zwischen der Schweiz und dem Euroraum in Höhe von zuletzt rd. 0,5% p.a.
bis 0,7% p.a., außerhalb der Niedrigzinsphase erfahrungsgemäß aber eher 1% p.a. bis 2%
p.a. weiter genutzt werden. Durch die im Jahr 2010 abgeschlossenen Kassenkredite in
Schweizer Franken wurden im Jahr 2012 Zinsvorteile in Höhe von insgesamt rd. 1,6 Mio.
EUR erzielt.
Die mit den Kassenkrediten in Schweizer Franken verfolgte Strategie zielt auf die
Generierung von Zinsvorteilen und nicht auf die Erzielung von Wechselkursgewinnen ab. Der
aufgrund der Euro-Krise (siehe Gliederungspunkt „Marktumfeld, Strategien und
Maßnahmen“) hervorgerufene Kursverfall des Euro zum Schweizer Franken machte bereits
zum 31.12.2010 eine bilanzielle Neubewertung der Kassenkredite in Schweizer Franken
erforderlich. Hierdurch ist per 31.12.2010 ein Buchverlust in Höhe von rd. 26,6 Mio. EUR
entstanden. Zudem wurden bereits per 31.12.2010 Drohverlustrückstellungen auf Basis
eines EUR/CHF-Kursniveaus von 1,20 EUR/CHF gebildet, die zu einem zusätzlichen
Buchverlust in Höhe von rd. 7,4 Mio. EUR geführt haben.
Sollte sich das EUR/CHF-Kursniveau zukünftig wieder nachhaltig in Richtung über 1,20
EUR/CHF entwickeln, würden wieder buchhalterische Kursgewinne entstehen bzw.
Drohverlustrückstellungen gemindert werden können. Da per 31.12.2012 nach wie vor ein
Kursniveau von rd. 1,20 EUR/CHF besteht, werden im Jahresabschluss 2012 keine
Kursgewinne oder Kursverluste zu verbuchen sein.
Wie bereits in den Ausführungen zu Fremdwährungskrediten im Gliederungspunkt
„Instrumente
und
Methoden“
dargestellt,
entstehen
bei
dessen
Aufnahme
Wechselkursrisiken, da Rückzahlungsbetrag und anfallende Zinsbeträge in Schweizer
Franken (und nicht wie üblich in Euro) angeschafft werden müssen. Durch die
50
Dauerschuldner-Eigenschaft der Stadt Bochum wird sie nicht aufgrund einer plötzlich
eintretenden vollständigen Entschuldung gezwungen sein, aus Fremdwährungskrediten zu
dann ggf. unvorteilhaften Wechselkursen auszusteigen. Aus dieser Position heraus können
Wechselkursschwankungen bei der Aufnahme und bei der Rückzahlung von
Fremdwährungskrediten optimal genutzt bzw. abgewartet werden. So kann der
Fremdwährungskredit bei schlechter Wechselkursentwicklung bspw. einfach prolongiert
werden, so dass kein unmittelbarer Zwang zur Realisierung des Wechselkurses entsteht.
Dennoch müssen Wechselkursschwankungen zumindest bilanziell aufgearbeitet werden. So
sehr diese das Jahres-Ergebnis auch beeinflussen, es bleibt bei einer buchhalterischen und
nicht realisierten Verarbeitung. Diese ist im Rahmen des Risikomanagements zu bewerten,
muss jedoch bei der Frage der Wirtschaftlichkeit einer Kreditentscheidung zunächst
unberücksichtigt bleiben.
H
Erfolgsmessung 2012
Am 13.12.2007 wurde die Beschlussvorlage „Zins- und Schuldenmanagement der Stadt
Bochum“ durch den Rat der Stadt Bochum beschlossen. Im Rahmen der Begründung dieses
Ratsbeschlusses werden u.a. Regeln und Rahmenbedingungen für das Zins- und
Schuldenmanagement der Stadt Bochum eröffnet mit dem Ziel einer effizienten und
risikobewussten Aufgabenwahrnehmung.
In der Begründung zur Beschlussvorlage wird zum Thema „Erfolgsmessung“ ausgeführt:
„Im Rahmen des aktiven Zins- und Schuldenmanagements legt die Kämmerei einen Zielzins fest.
Dieser Zielzins ist Entscheidungsgrundlage und Leitlinie zur Steuerung des Derivateinsatzes und
ermöglicht eine Erfolgsmessung.
Die Zielzinsbestimmung erfolgt jährlich und ist Bestandteil des Schuldenberichtes. Notwendige
Zielkorrekturen aufgrund veränderter Marktbedingungen werden gesondert mitgeteilt.“
H.1
Systematik der Erfolgsmessung
Um die Erfolge des aktiven Zins- und Schuldenmanagements der Stadt Bochum messbar zu
machen, wird je ein Referenzportfolio für Kommunalkredite und für Kassenkredite erstellt und
laufend gepflegt. In den Referenzportfolios wird die Strategie des klassischen Zins- und
Schuldenmanagements nachgebildet und fiktiv fortgeführt. Durch den Vergleich der fiktiven
Daten der Referenzportfolios mit den Daten der realen Portfolios können zwei
unterschiedliche Strategien (klassisches Zins- und Schuldenmanagement und aktives Zinsund Schuldenmanagement) in einer realitätsnahen Methodik miteinander verglichen werden.
Ziel des aktiven Zins- und Schuldenmanagements der Stadt Bochum ist die Unterschreitung
des durch das klassische Zins- und Schuldenmanagement vorgegebenen Zielzinses.
In der Rückschau können beide Referenzportfolios mit tatsächlichen Marktwerten (gemäß
Deutsche Bundesbank bzw. Marktinformationssystem „ReutersKommunal“ der Firma
Thomson Reuters) und realen Schuldenentwicklungen kalkuliert werden und lassen durch
die Ermittlung eines Referenzportfolio-Zinses (→ sog. Zielzins) Rückschlüsse auf die
tatsächliche Zielerreichung zu. Vergleichsmaßstab für die Erfolgsmessung ist also die
Zinsentwicklung im vorgegebenen Referenzportfolio in der Rückschau. Da in der Rückschau
mit tatsächlichen Marktwerten (gemäß Deutsche Bundesbank bzw. Marktinformationssystem
„ReutersKommunal“ der Firma Thomson Reuters) und realen Schuldenentwicklungen
kalkuliert wird, liefert das Referenzportfolio eine faire Vergleichsbasis zum tatsächlichen
Portfolio, da so auch in der Erfolgsmessung die unbeeinflussbare und nicht vorhersehbare
51
Entwicklung an den Märkten und die tatsächliche Schuldenentwicklung berücksichtigt
werden. Beschönigungen der Zielerreichung wie sie bspw. beim Vergleich des tatsächlichen
Portfolios mit den jeweils geplanten Haushaltsansätzen durch „großzügige Planung“
entstehen könnten, sind ausgeschlossen.
Aufgrund der festgelegten, unabhängig von subjektiven Einschätzungen oder Prognosen
durchführbaren (nachträglichen) Zielzinsermittlung erübrigt sich eine Zielzinsfestlegung für
zukünftige Perioden im Rahmen des Berichtes über das städtische Zins- und
Schuldenmanagement. Durch die transparente und nicht beeinflussbare (nachträgliche)
Zielzinsermittlung wird der Beschlussvorlage „Zins- und Schuldenmanagement der Stadt
Bochum“ vom 13.12.2007 weiterhin entsprochen.
Aus beiden Referenzportfolios können in der Vorausschau prognosebasierte Entwicklungen
und Ziele abgeleitet werden. Die Vorausschau der Referenzportfolios dient ausschließlich
der unterjährigen Steuerung und der unterjährigen Risikokontrolle. In diesem Rahmen kann
auch ein (maximaler) Haushaltsplanungszins unter Annahme verschiedener Zinsszenarien
im Modell ermittelt werden. Die Berechnungen erfolgen auf der Grundlage des modellhaften
Referenzportfolios und der geplanten weiteren Schuldenentwicklung.
Die Portfolio-Pflege aller Referenzportfolios erfolgt im eigens von der Stadt Bochum mit
fachkundiger Unterstützung entwickelten Programm „SERPo“ (Systematisch, ergebnis-,
risiko- gesteuertes Portfoliomanagement).
H.1.1
Referenzportfolio für Kommunalkredite
Das Referenzportfolio für Kommunalkredite zeichnet aus:
Reale Abbildung der Schuldenentwicklung
o Dem Referenzportfolio wird eine reale Entwicklung des Kreditvolumens seit 1996 auf
Basis der Jahresendbestände (und zugehörigen einfachen Durchschnittsbeständen)
unterstellt.
Verstetigung der Zinsausgaben
o Alle Kredittranchen werden jeweils für 10 Jahre im Zins festgeschrieben.
Realitätsnahe Kosten
o Für die einzelnen Kredittranchen werden am Markt offiziell gehandelte Swap-Sätze
für 10-jährige Zinsbindungen zugrunde gelegt.
o Da die Swap-Sätze keinen Aufschlag für die zugehörige Liquiditätssicherung
enthalten, werden entsprechende Aufschläge (auf Basis von konkreten
Kreditangeboten, bspw. von Kreditvermittlern, an einen unbestimmten
Adressatenkreis von Kommunen) hinzugerechnet.
[Anmerkung: Die bislang hinzugerechneten Aufschläge bedürfen einer zukünftigen Anpassung /
Erhöhung, da die hier hinterlegten Aufschläge für die Stadt Bochum auf Basis von konkreten
Kreditvermittler-Angeboten zunehmend nicht mehr erzielbar sind. Je nach hinterlegtem (aber für den
Empfänger der Kreditangebote nicht ersichtlichen) Einzelangebot werden bspw.
ausschließlich die jeweiligen Bestgebote vieler einzelner Bankofferten angeboten,
für Kommunen in einzelnen Bundesländern nicht erzielbare Angebote unterbreitet,
für Kommunen mit mäßigem Haushaltsstatus nicht erzielbare Angebote unterbreitet,
einzelne individuelle Kreditlimite und deren Auslastung bei den Banken nicht berücksichtigt.
In der Praxis sind die Zinssätze jedenfalls nicht uneingeschränkt erzielbar. In der Vergangenheit
spiegelten diese so unterlegten Aufschläge auf die einschlägigen Swap-Sätze dennoch ungefähr die
tatsächliche Kreditaufnahmepraxis. Das ist durch die letzten Entwicklungen der Euro-Krise und insb. die
Liquiditätsprobleme der deutschen Kommunen wie auch der Stadt Bochum nun nicht mehr der Fall.
Daher muss eine Erhöhung dieser Aufschläge erwogen werden. Derzeit wird für den nächsten Bericht
über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2013 an der Umsetzung dieser Erhöhung
gearbeitet.]
52
Angemessene Risikoverteilung der Prolongationen (keine Klumpenrisiken)
o Im Startjahr 1996 wird der Jahresendbestand an Kommunalkrediten in 10 gleich
große Tranchen aufgeteilt.
o Die Fälligkeiten dieser Tranchen werden auf das Startjahr und die dann folgenden
9 Jahre verteilt.
o Ab dem Jahr 2007 wird auf dieser Basis ein fiktives Umschuldungsvolumen
errechnet.
o Die jährlichen Neuaufnahmen von Kommunalkrediten werden zu den bestehenden
bzw. sich ergebenden Tranchen hinzugerechnet.
Ausgleich der unterjährigen Zinsentwicklung
o Basis der Zinskostenermittlung ist der Jahresdurchschnitt aller Swap-Sätze für die
Laufzeit von 10 Jahren.
o Dieser Wert glättet die wechselhafte unterjährige Entwicklung der Zinsen.
Ausgleich der unterjährigen Umschuldungs- und Neuaufnahme-Zeitpunkte
o Umschuldungen erfolgen im Mittel zum jeweiligen Halbjahr und wirken sich daher nur
auf das zweite Halbjahr aus (halbjährliche Zahlungsweise unterstellt).
o Diese Glättung geschieht durch eine halbjährliche Verschiebung der Zinslast.
H.1.2
Referenzportfolio für Kassenkredite
Wie im letzten Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2011
angekündigt, erfolgt mit dem Berichtsjahr 2012 eine Änderung des Referenzportfolios für
Kassenkredite.
Denn: Seit Mai 2011 dürfen aufgrund einer Neufassung des Runderlasses auch
Kassenkredite mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren abgeschlossen werden. Außerdem
haben sich die Vorgaben zur Einbindung der zuständigen Kommunalaufsicht verändert.
Maxime des im Rahmen des Referenzportfolios nachzubildenden klassischen Zins- und
Schuldenmanagements war immer die möglichst langfristige Zinssicherung des Portfolios im
Rahmen der geltenden Rechtslage. Da die seit Mai 2011 geltende Rechtslage nunmehr
andere Vorgaben dazu macht, waren diese realitätsnah nachzubilden und in das
Referenzportfolio einzubringen. Änderungen in der Berechnungsstruktur dieser langfristigen
Portfolio-Anteile machten jedoch eine grundsätzliche Umstellung der Berechnungsmethodik
des Referenzportfolios für Kassenkredite erforderlich, als Vorbild dient nun das
Referenzportfolio für Kommunalkredite.
Das Referenzportfolio für Kassenkredite zeichnet aus:
Reale Abbildung der Schuldenentwicklung
o Dem
Referenzportfolio
wird
die
tatsächliche
jährliche
DurchschnittsInanspruchnahme von Kassenkrediten seit 2011 (d.h. mit Geltung der veränderten
Rechtslage) unterstellt; diese wird mit Berücksichtigung aller Kreditbestände des
Jahres taggenau berechnet.
Verstetigung der Zinsausgaben
o Es wird unterstellt, dass die längst mögliche Zinssicherung betrieben wurde. Nach
aktueller Erlasslage (siehe dazu Gliederungspunkt „Rechtsgrundlagen und
Rahmenbedingungen“) können 50% des Bestandes an Kassenkrediten vom
31.12.2010 mit Laufzeiten von bis zu 10 Jahren aufgenommen werden, außerdem
weitere 25% mit Laufzeiten von bis zu 5 Jahren. Die Grenzen verstehen sich
zuzüglich einer „nicht wesentlichen Überschreitung“, welche im Referenzportfolio
jedoch keine Berücksichtigung findet. Für Zinssicherungen von über 5 Jahren muss
eine Genehmigung von der zuständigen Kommunalaufsicht eingeholt werden.
53
o
Bei einem Bestand an Kassenkrediten vom 31.12.2010 in Höhe von 394,2 Mio. EUR
bedeutet das die Berücksichtigung eines maximalen Volumens von 197,1 Mio. EUR
mit einer Zinsbindung von 10 Jahren sowie eines maximalen Volumens von 98,55
Mio. EUR mit einer Zinsbindung von 5 Jahren. Für den restlichen, nicht langfristig
zinsgesicherten Portfolio-Anteil wird eine Zinsbindung von 3 Monaten unterstellt.
Realitätsnahe Kosten
o Für die langfristigen Kredittranchen werden am Markt offiziell gehandelte Swap-Sätze
für 5-jährige bzw. 10-jährige Zinsbindungen zugrunde gelegt.
o Für die kurzfristigen Kredittranchen werden die offiziellen 3-Monats-Euribor-Sätze
(veröffentlicht durch die Deutsche Bundesbank) zugrunde gelegt.
o Da die Swap-Sätze keinen Aufschlag für die zugehörige Liquiditätssicherung
enthalten, werden entsprechende Aufschläge (auf Basis von konkreten
Kreditangeboten, bspw. von Kreditvermittlern, an einen unbestimmten
Adressatenkreis von Kommunen) hinzugerechnet.
[Anmerkung: Die bislang hinzugerechneten Aufschläge bedürfen einer zukünftigen Anpassung /
Erhöhung, da die hier hinterlegten Aufschläge für die Stadt Bochum auf Basis von konkreten
Kreditvermittler-Angeboten zunehmend nicht mehr erzielbar sind. Je nach hinterlegtem (aber für den
Empfänger der Kreditangebote nicht ersichtlichen) Einzelangebot werden bspw.
ausschließlich die jeweiligen Bestgebote vieler einzelner Bankofferten angeboten,
für Kommunen in einzelnen Bundesländern nicht erzielbare Angebote unterbreitet,
für Kommunen mit mäßigem Haushaltsstatus nicht erzielbare Angebote unterbreitet,
einzelne individuelle Kreditlimite und deren Auslastung bei den Banken nicht berücksichtigt.
In der Praxis sind die Zinssätze jedenfalls nicht uneingeschränkt erzielbar. In der Vergangenheit
spiegelten diese so unterlegten Aufschläge auf die einschlägigen Swap-Sätze dennoch ungefähr die
tatsächliche Kreditaufnahmepraxis. Das ist durch die letzten Entwicklungen der Euro-Krise und insb. die
Liquiditätsprobleme der deutschen Kommunen wie auch der Stadt Bochum nun nicht mehr der Fall.
Daher muss eine Erhöhung dieser Aufschläge erwogen werden. Derzeit wird für den nächsten Bericht
über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2013 an der Umsetzung dieser Erhöhung
gearbeitet.]
Angemessene Risikoverteilung der Prolongationen (keine Klumpenrisiken)
o Im Startjahr 2012 wird der Jahres-Durchschnittsbestand an Kassenkrediten in
Tranchen aufgeteilt, welche die rechtlich längst mögliche Zinsbindung abbilden,
d.h.197,1 Mio. EUR für 10 Jahre, 98,55 Mio. EUR für 5 Jahre sowie den
verbleibenden Restbetrag in Höhe von rd. 264,31 Mio. EUR für 3 Monate.
o Die Fälligkeiten dieser Tranchen werden auf das Startjahr und die dann folgenden
Restlaufzeitjahre verteilt.
o Ab dem Jahr 2023 wird auf dieser Basis ein fiktives Umschuldungsvolumen
errechnet.
o Die jährlichen (rechnerischen) Neuaufnahmen von Kassenkrediten werden zu den
bestehenden bzw. sich ergebenden Tranchen hinzugerechnet.
Akzeptanz von Nachteilen des systematischen Aufbaus
o Der Bestandsaufbau (Umschuldungsvolumina über die Jahre) erfolgt bis zum Jahr
2022, d.h. im laufenden Betrieb. Die Unterstellung einer schon immer so
angewendeten Strategie (bspw. durch einen Bestandsaufbau ab dem Jahr 2001) ist
nicht zielführend, da die rechtlichen Möglichkeiten zu dieser weitergehenden
langfristigen Zinsabsicherung erst ab Mai 2011 bestanden haben.
o Das hat zur Folge, dass ausschließlich das (historisch niedrige) Zinsniveau von 2012
auf breiter Front bis zur rechtlich maximal zulässigen Grenze im Referenzportfolio
gesichert wird. Das (höhere) Zinsniveau der Vorjahre findet keine Berücksichtigung.
o Im tatsächlichen Portfolio könnte der so dargestellte Bestandsaufbau gar nicht
nachgestellt werden, da die bisherige (alte) Rechtslage bereits längerfristige
Geschäfte zuließ, welche auch abgeschlossen wurden. Diese (rechtliche und
tatsächliche) Vorgeschichte findet jedoch keinen Eingang in die neue Systematik des
Referenzportfolios.
54
o
o
Diese im Referenzportfolio fiktiv durchgeführte umfangreiche Zinssicherung in einem
historisch niedrigen Zinsumfeld macht eine Zielerreichung in den Folgejahren
schwierig.
Vernachlässigt wird auch, dass im Startjahr 2012 für unterschiedliche Restlaufzeiten
unterschiedliche Zinssätze anzusetzen gewesen wären.
Ausgleich der unterjährigen Zinsentwicklung
o Basis der Zinskostenermittlung für die langfristigen Kredittranchen
Jahresdurchschnitt aller Swap-Sätze für die Laufzeit von 5 bzw. 10 Jahren.
o Basis der Zinskostenermittlung für die kurzfristigen Kredittranchen
Jahresdurchschnitt aller 3-Monats-Euribor-Sätze.
o Diese Werte glätten die wechselhafte unterjährige Entwicklung der Zinsen.
ist der
ist der
Ausgleich der unterjährigen Kreditaufnahme-Zeitpunkte für langfristige Kredittranchen
o Langfristige Kreditaufnahmen (5 und 10 Jahre) erfolgen im Mittel zum jeweiligen
Halbjahr.
H.2
Zielerfüllung in der vergangenen Periode
Nach der Kalkulation des Referenzportfolios für Kommunalkredite ergibt sich unter
Einhaltung der dargestellten Systematik ein Zielzins in Höhe von 4,02% p.a. für das Jahr
2012. Dieser Zielzins bezieht sich auf ein vereinfachtes Durchschnittsvolumen auf Basis des
Jahresanfangsbestandes und des Jahresendbestandes.
Mit dem IST-Portfolio wurde ein Durchschnittszins in Höhe von 3,88% p.a. für das Jahr 2012
erzielt. Dieser Durchschnittszins bezieht sich auf alle Monatsendbestände und bietet damit
eine genauere Datengrundlage.
Um diese Berechnungen der jeweils in Bezug gesetzten Durchschnittsbestände zu
objektivieren, werden absolute Zinszahlungen in EUR verglichen:
Jahr
Kommunalkreditportfolio
IST-Portfolio
2012
Referenz
35.130.738,87
36.575.563,39
Teilerfolg
1.444.824,52
Nach der Kalkulation des Referenzportfolios für Kassenkredite ergibt sich unter Einhaltung
der dargestellten Systematik ein Zielzins in Höhe von 1,26% p.a. für das Jahr 2012. Dieser
Zielzins bezieht sich auf den Jahres-Durchschnittsbestand.
Mit dem IST-Portfolio wurde ein Durchschnittszins in Höhe von 0,85% p.a. für das Jahr 2012
erzielt. Dieser Durchschnittszins bezieht sich ebenfalls auf den Jahres-Durchschnittsbestand.
Ausgedrückt in absoluten Zahlen in EUR, ergeben sich folgende Zinszahlungen:
Kassenkreditportolio
Jahr
IST-Portfolio
2012
4.747.451,32
Referenz
7.030.747,07
Teilerfolg
2.283.295,75
55
Insgesamt ergibt sich folgende Erfolgsübersicht seit dem Jahr 2008, d.h. ab Beginn des
Vergleichs zwischen Referenzportfolio (klassisches Zins- und Schuldenmanagement) und
IST-Portfolio (aktives Zins- und Schuldenmanagement):
Kommunalkreditportfolio
Jahr
IST-Portfolio
Referenz
GesamtErfolg
Kassenkreditportolio
Teilerfolg
IST-Portfolio
Referenz
Teilerfolg
2008
2009
2010
2011
2012
41.317.730,11
41.957.803,70
38.515.027,03
38.441.259,53
35.130.738,87
43.336.992,34
45.395.811,88
43.431.860,65
40.060.228,26
36.575.563,39
2.019.262,23
3.438.008,18
4.916.833,62
1.618.968,73
1.444.824,52
12.641.690,54
7.179.627,59
5.527.876,81
6.198.318,20
4.747.451,32
13.972.744,67
9.023.510,04
7.714.352,17
8.252.639,39
7.030.747,07
1.331.054,13
1.843.882,45
2.186.475,36
2.054.321,19
2.283.295,75
3.350.316,36
5.281.890,63
7.103.308,98
3.673.289,92
3.728.120,27
Summe:
195.362.559,24
208.800.456,52
13.437.897,28
36.294.964,46
45.993.993,34
9.699.028,88
23.136.926,16
H.3
Deckungsrücklage
In der Begründung zur Beschlussvorlage Nr. 20092612 vom 17.12.2009 („Richtlinie zum
Zins- und Schuldenmanagement“) heißt es zu erreichten Reduzierungen der Zinsausgaben:
„Aufgrund des aktiven Schuldenmanagements erreichte Reduzierungen der Zinsausgaben stehen
zunächst nicht zur Deckung von Mehrausgaben zur Verfügung. Sie dienen zur Absicherung, damit
temporär eintretende, den Haushalt belastende Entwicklungen aufgefangen werden können.“
Für diese Absicherung wurde das Mittel der „Deckungsrücklage“ gewählt, d.h. nicht
ausgeschöpfte Ermächtigungen werden vom auslaufenden in das kommende Haushaltsjahr
übertragen. Die so übertragenen Ermächtigungen stehen per Gesetz nur für ein Jahr zur
Verfügung, können aber zügig verbraucht werden, da die ersten Verfügungen im neuen Jahr
automatisch aus den übertragenen Ermächtigungen bestritten werden (First-In-First-Out).
Die Deckungsrücklage weist zu Beginn des Berichtszeitraumes einen Bestand von
3.673.289,92 EUR auf. Für das Jahr 2012 kann ein Erfolg in Höhe von 3.728.120,27 EUR
eingebucht werden, so dass eine maximale Ermächtigungsübertragung in Höhe von
7.401.410,19 EUR möglich ist. Die tatsächliche Ermächtigungsübertragung erfolgt in Höhe
von 1.401.410,19 Euro. Dadurch wird das gesamtstädtische Übertragungsvolumen im Sinne
einer übersichtlicheren Haushaltswirtschaft spürbar reduziert. Es wird davon ausgegangen,
dass der übertragene Erfolg für das Jahr 2013 ausreicht, um das Risiko unerwarteter
Zinssteigerungen und den dadurch bedingten zusätzlichen Zinsaufwand abzudecken.
Damit ergibt sich folgender, maximaler Bestand der Deckungsrücklage für das aktive Zinsund Schuldenmanagement der Stadt Bochum:
Zins- und Schuldenmanagement: Deckungsrücklage (HAR)
Jahr
2008
2009
2010
2011
2012
Einbuchungen
3.635.763,00 EUR
2.750.194,28 EUR
0,00 EUR
3.673.289,92 EUR
3.728.120,27 EUR
Ausbuchungen
0,00 EUR
0,00 EUR
6.385.957,28 EUR
0,00 EUR
6.000.000,00 EUR
56
Bestand
3.635.763,00 EUR
6.385.957,28 EUR
0,00 EUR
3.673.289,92 EUR
1.401.410,19 EUR
I
Anhang
57
58
59
60
Datenblatt 2012
Kassenkredite
Schuldenstand in TEUR
Kassenkreditermächtigung in TEUR
Pro-Kopf-Verschuldung in EUR
je Einwohner
Kredite
Gesamt
Kommunalkredite
Entwicklung des Schuldenstandes
Stichtag
Einwohnerzahl
(zum 31.12. zwei Jahre vor Stichtag)
Schuldenstand in TEUR
Pro-Kopf-Verschuldung in EUR
je Einwohner
Kredit-Neuaufnahmen in TEUR
(im Jahr vor dem Stichtag)
Tilgungen in TEUR
(im Jahr vor dem Stichtag)
Nettoneuverschuldung in TEUR
(im Jahr vor dem Stichtag)
Pro-Kopf-Verschuldung in EUR
je Einwohner
31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012
383.743
381.542
378.596
376.319
374.737
986.687
999.082
958.747
924.520
897.046
2.571
2.619
2.532
2.457
2.394
129.274
53.089
50.000
40.374
48.624
22.943
40.694
90.335
74.601
76.098
106.331
12.395
-40.335
-34.227
-27.474
309.892
450.000
389.966
450.000
394.200
550.000
506.784
650.000
579.912
800.000
808
1.022
1.041
1.347
1.548
3.379
3.641
3.573
3.804
3.942
Entwicklung der Portfolio-Struktur
Zinsbindungsfrist **
Vorgeschriebene
Portfolio-Struktur
für das
KommunalkreditPortfolio
Limit
gemäß
Richtlinie *
(17.12.2009)
31.12.2011
Limit in
TEUR
Anteil
31.12.2012
Anteil in
TEUR
Limit in
TEUR
Anteil
Anteil in
TEUR
> 5 Jahre mind.
50%
462.260
84,3%
779.215
448.523
74,9%
672.292
1 - 4 Jahre max.
20%
184.904
12,6%
116.215
179.409
12,5%
111.740
20%
184.904
3,1%
29.090
179.409
12,6%
113.014
10%
92.452
0,0%
0
89.705
0,0%
0
15%
138.678
2,8%
26.194
134.557
2,9%
25.784
< 1 Jahr
max.
< 1 Jahr
max.
bzw. CHF
Strukturierte
max.
Kredite
* = Die vorgeschriebenen Höchstgrenzen sind zum jeweiligen Handelszeitpunkt (des Einzelgeschäfts) verpflichtend und nicht zu späteren Zeitpunkten (bspw. 31.12. des Jahres).
** = Nicht ausgenutzte Volumina der jeweils kürzeren Zinsbindungsfristen dürfen zu Gunsten der jeweils längeren Zinsbindungsfristen verschoben werden.
Vorgeschriebene
Limit
Portfolio-Struktur
gemäß
für das
Richtlinie *
Kassenkredit(13.12.2007)
Portfolio
Fremdwährungs- max.35% der
geschäfte in CHF akt. Krediterm.
Strukturierte
max.
15%
Kredite
31.12.2011
Limit in
TEUR
Anteil
31.12.2012
Anteil in
TEUR
Limit in
TEUR
Anteil
Anteil in
TEUR
227.500
23,1%
150.000
280.000
18,8%
150.000
76.018
0,0%
0
86.987
0,0%
0
* = Die vorgeschriebenen Höchstgrenzen sind zum jeweiligen Handelszeitpunkt (des Einzelgeschäfts) verpflichtend und nicht zu späteren Zeitpunkten (bspw. 31.12. des Jahres).
Auswertungen und Kennzahlen
31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012
Stichtag
964.137
945.397
904.910
Durchschnitts-Kreditbestand in TEUR p.a. (vereinf.)
Kommunalkredit- Durchschnitts-Zinssatz in % p.a.
3,99%
4,07%
3,88%
Portfolio
4,5
3,9
3,0
Durchschnitts-Restzinsbindungsdauer in Jahren
26,6
26,1
25,9
Durchschnitts-Restlaufzeit in Jahren
KassenkreditPortfolio
Durchschnitts-Kreditbestand in TEUR p.a.
Durchschnitts-Zinssatz in % p.a.
Der ausgewiesene Erfolg beträgt (in Mio. EUR, gerundet):
(Anm.: Ohne Gewinne / Verluste aus Fremdwährungsgeschäften)
61
446.911
1,24%
455.446
1,36%
559.963
0,85%
7,1
3,7
3,7