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Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2012.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2012.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
26.12.14, 13:22
Aktualisiert
28.01.18, 01:38

Inhalt der Datei

Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2012 Stadt Bochum Amt für Finanzsteuerung Abteilung Finanz- und Beteiligungsmanagement Arbeitsgruppe Zinsmanagement Stand: 17.07.2013 Inhalt Kurzbericht 2012 ......................................................................................................................4 A Aufgaben und Ziele ..........................................................................................................5 B Instrumente und Methoden ..............................................................................................7 B.1 Kreditausschreibungen im Wettbewerb ...................................................................7 B.2 Fremdplatzierungen von Schuldscheindarlehen und Anleihen................................7 B.2.1 Schuldscheindarlehen .....................................................................................8 B.2.2 Anleihen...........................................................................................................8 B.3 Steuerung der Zinsbindungsfristen..........................................................................9 B.4 Fremdwährungskredite............................................................................................9 B.5 Strukturierte Kredite...............................................................................................10 B.6 Derivate .................................................................................................................10 B.6.1 Swap..............................................................................................................11 B.6.2 Forward-Swap ...............................................................................................11 B.6.3 Swaption ........................................................................................................12 B.6.4 Cap / Floor .....................................................................................................12 B.6.5 Collar .............................................................................................................13 B.6.6 Strukturierte Derivate.....................................................................................13 C Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen................................................................14 C.1 Gesetze, Verordnungen und Satzungen ...............................................................14 C.2 Erlasse und Richtlinien weisungsberechtigter Stellen ...........................................14 C.3 Richtlinien und Arbeitsanweisungen der Stadt Bochum ........................................15 D Schuldenentwicklung .....................................................................................................15 D.1 Kommunalkredit-Portfolio ......................................................................................16 D.2 Kassenkredit-Portfolio ...........................................................................................17 E Marktumfeld, Strategien und Maßnahmen......................................................................18 E.1 Darstellung des Marktumfeldes 2012 ....................................................................18 E.1.1 Griechenland .................................................................................................18 E.1.2 Wirtschaftliche Entwicklung ausgewählter Euro-Staaten...............................21 E.1.3 Krisenintervention der Europäischen Union ..................................................23 E.1.4 Krisenintervention der Europäischen Zentralbank.........................................26 E.1.5 Kommunalfinanzierung ..................................................................................27 E.1.6 Kapitalmarkt...................................................................................................30 E.1.7 Geldmarkt ......................................................................................................31 E.1.8 Devisenmarkt.................................................................................................33 E.2 Strategien und Maßnahmen ..................................................................................35 E.2.1 Kommunalkredit-Portfolio ..............................................................................38 E.2.2 Kassenkredit-Portfolio....................................................................................39 F Einsatz von Derivaten ....................................................................................................39 F.1 Kommunalkredit-Portfolio ......................................................................................39 F.1.1 Derivate mit Zinssicherungscharakter ...........................................................40 F.1.2 Derivate mit risikoverändernder Struktur .......................................................40 F.2 Kassenkredit-Portfolio ...........................................................................................40 F.2.1 Derivate mit Zinssicherungscharakter ...........................................................41 F.2.2 Derivate mit risikoverändernder Struktur .......................................................41 G Auswertungen und Kennzahlen .....................................................................................41 G.1 Kommunalkredit-Portfolio ......................................................................................42 G.1.1 Durchschnitts-Zinssatz ..................................................................................42 G.1.2 Durchschnitts-Restzinsbindungsdauer ..........................................................43 G.1.3 Durchschnitts-Restlaufzeit .............................................................................43 G.1.4 Zinsbindungsstruktur .....................................................................................43 G.1.5 Komplexitätsstruktur ......................................................................................44 G.1.6 Zinsstruktur ....................................................................................................45 G.1.7 Klumpenrisiken ..............................................................................................46 2 Kassenkredit-Portfolio ...........................................................................................47 G.2 G.2.1 Durchschnitts-Bestände.................................................................................48 G.2.2 Durchschnitts-Zinssatz ..................................................................................48 G.2.3 Portfolio-Struktur............................................................................................49 G.2.4 Komplexitätsstruktur ......................................................................................49 G.2.5 Fremdwährungsgeschäfte in Schweizer Franken..........................................50 H Erfolgsmessung 2012 ....................................................................................................51 H.1 Systematik der Erfolgsmessung ............................................................................51 H.1.1 Referenzportfolio für Kommunalkredite .........................................................52 H.1.2 Referenzportfolio für Kassenkredite ..............................................................53 H.2 Zielerfüllung in der vergangenen Periode..............................................................55 H.3 Deckungsrücklage .................................................................................................56 I Anhang............................................................................................................................57 3 Kurzbericht 2012 Die im Jahr 2008 eskalierte internationale „Finanzkrise“ wirkt bis heute auf die Finanz- und Devisenmärkte. Was zunächst als Banken- und Immobilienkrise begann, wandelte sich schließlich zur Euro-Krise, die nicht nur auf zu hohen Staatsschulden einzelner europäischer Staaten sondern auch auf grundlegenden Unterschieden der einzelnen nationalen Strukturen basierte. Durch die Jahre der Gewöhnung an außergewöhnliche Situationen im Finanzsektor vermochten Krisenmeldungen immer weniger aufzuregen. Die Staatsschuldenkrise bzw. die Euro-Krise breitete sich auch im Berichtsjahr 2012 weiter aus. Nach wie vor ungelösten europäischen Problemen standen große Eindämmungsaktionen der Euro-Staatengemeinschaft aber auch der Europäischen Zentralbank gegenüber. Ein Austritt Griechenlands aus dem Euro und seine Folgen wurden ernsthaft diskutiert. Massive Sparmaßnahmen Griechenlands trieben das Volk zu Massenprotesten und Streiks auf die Straße, Unruhen in der Bevölkerung waren die Folge. Im Jahr 2012 verschlechterten sich die Finanzierungsbedingungen für Kommunen in Deutschland erheblich, insbesondere aber für die tendenziell höher verschuldeten Großstädte in NRW wie auch die Stadt Bochum. Dieser Effekt wirkte kumulativ zu der in 2011 schon leicht verschlechterten Finanzierungssituation der Stadt Bochum; auch das genehmigte Haushaltssicherungskonzept 2012 konnte daran nichts ändern. Ein direkter Zusammenhang zwischen Haushaltssituation und Kreditvergabe-Bereitschaft konnte insofern (auch entgegen Aussagen einzelner Banken) nur schwer hergestellt werden: Ein nicht genehmigtes Haushaltssicherungskonzept führte direkt zu Einschränkungen bei der Kreditversorgung, ein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept führte hingegen nicht zu einer vergleichbaren (unmittelbaren) Verbesserung der Kreditversorgung im selben Umfang. Aus diesem Grund rückte die Sicherung der Liquiditäts-Versorgung für die Stadt Bochum zunehmend mehr in den Fokus. Ende 2011 wurde von ausgewählten Banken für das Jahr 2012 prognostiziert, dass die Geldmarktzinsen tendenziell seitwärts gehend sinken werden; für die Kapitalmarktzinsen wurde ein tendenzielles Ansteigen, jedoch auch im Rahmen einer Seitwärtsbewegung erwartet. Im Jahresverlauf 2012 konnten sich sinkende Zinsen sowohl im Geld- als auch im Kapitalmarkt durchsetzen. Im Geldmarkt gaben die Zinssätze binnen des Jahres 2012 massiv nach, bspw. um rd. 1,17% p.a. auf nur noch 0,187% p.a. beim 3-Monats-Euribor. Im Kapitalmarkt waren ebenso nachgebende Zinssätze zu beobachten, bspw. um rd. 0,81% p.a. auf nur noch 1,569% p.a. beim 10-Jahres-Swap-Satz. So wurden während des Jahresverlaufes 2012 immer wieder neue „historische Tiefst-Zinssätze“ erreicht. Aufgrund der in 2012 immer noch andauernden Fixierung eines Mindestkurses des Schweizer Franken (1,20 EUR/CHF), verteidigt durch Devisenmarkt-Interventionen der Schweizer Nationalbank (SNB), pendelte der EUR/CHF-Kurs unspektakulär innerhalb einer Bandbreite von 1,20 EUR/CHF bis rd. 1,22 EUR/CHF. Gemessen am Bochumer Referenzportfolio, welches das klassische Zins- und Schuldenmanagement abbildet, konnte im Kommunalkredit-Portfolio ein Erfolg in Höhe von rd. 1,4 Mio. EUR (2011: rd. 1,6 Mio. EUR) und im Kassenkredit-Portfolio ein Erfolg in Höhe von rd. 2,3 Mio. EUR (2011: rd. 2,1 Mio. EUR) erzielt werden. Im Vergleich zum klassischen Zins- und Schuldenmanagement wurden insgesamt erneut rd. 3,7 Mio. EUR (2011: rd. 3,7 Mio. EUR) eingespart. Es wird auf den Gliederungspunkt „Erfolgsmessung 2012“ verwiesen. Seit dem Jahr 2008 (Beginn des Vergleichs zwischen Referenzportfolio und IST-Portfolio) konnten mit dem aktiven Zins- und Schuldenmanagement insgesamt rd. 23,1 Mio. EUR gegenüber dem klassischen Zins- und Schuldenmanagement eingespart werden. Details zum Kurzbericht sind den einzelnen Gliederungspunkten zu entnehmen. 4 A Aufgaben und Ziele Der „Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement“ soll die Inhalte und Ergebnisse des Zins- und Schuldenmanagements darstellen und basiert auf den Vorgaben der Richtlinie zum „Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum“ (Beschlussvorlage Nr. 20072410), welche durch den Rat der Stadt Bochum am 13.12.2007 beschlossen worden ist. Mittlerweile wurde diese Richtlinie an die seitdem veränderte Rechtslage (insb. hervorgerufen durch einen neuen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW) angepasst; weiterhin erfolgte ein Zugeständnis an größere einzugehende Risiken, um die laufenden Konsolidierungsanforderungen erfüllen zu können. So wurde die neue „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ (Beschlussvorlage Nr. 20092612) vom Rat der Stadt Bochum im Rahmen der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes 2009 am 17.12.2009 beschlossen. Der Abbau der städtischen Schulden hat oberste Priorität, ist jedoch von äußeren Einflüssen wie bspw. der wirtschaftlichen Lage der Stadt Bochum (→ Steigerung von Einnahmen), der Haushaltsdisziplin (→ Minderung von Ausgaben) und der Entwicklung der Transferzahlungen an und von anderen Haushalten (→ Steigerung von Einnahmen / → Minderung von Ausgaben) abhängig. Unabhängig davon soll die laufende Haushaltskonsolidierung auch zu einer Verringerung des Schuldenbestandes führen. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Stadt Bochum auf absehbare Zeit Schuldner am Kreditmarkt bleiben wird. Ein möglichst zielgerichteter und verantwortungsbewusster Umgang mit dieser Situation erfordert die Anwendung eines umsichtigen und aktiven Zinsund Schuldenmanagements nebst Durchführung eines entsprechenden Risikomanagements. Schuldenmanagement beschreibt Schuldenportfolio) zu steuern. die Aufgabe, den Schuldenbestand (das Durch die Auswahl des wirtschaftlichsten Kreditangebotes zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme bzw. der Kreditprolongation und durch eine sinnvolle Verteilung von Zinsbindungsfristen und Prolongationsterminen werden Belastungsspitzen in einzelnen Jahren (Klumpenrisiken) vermieden. Durch die Auswahl und Steuerung von Tilgungsstrukturen werden überdurchschnittliche Haushaltsbelastungen vermieden und die Nutzbarkeit des Schuldenbestandes für den Einsatz von Derivaten sichergestellt. Im Rahmen des Schuldenmanagements wird auch die Liquidität der Stadt Bochum sichergestellt; dieser Teilaufgabe kommt im Rahmen der Entwicklungen der Geld- und Kapitalmarktkrisen der letzten Jahre (Finanzkrise, Wirtschaftskrise, Staatsschuldenkrise / Euro-Krise) immer größere Bedeutung zu. Zinsmanagement beschreibt die Aufgabe, die Zinsbelastung aus dem bestehenden Schuldenbestand zu steuern. Dadurch soll die Belastung des Haushaltes durch den Zinsaufwand planbar gemacht bzw. verringert werden. Ein aktives Zinsmanagement gestaltet den Kostenfaktor „Zins“ möglichst planvoll und unabhängig von der Beschaffung der Liquidität sowie den Zufälligkeiten der Märkte. Das Ziel der Minimierung von Zinsaufwand ist häufig gegenläufig zum Ziel der Planbarkeit von Zinsaufwand, so dass stetig an der möglichst besten Mischung zur Erreichung beider Ziele gearbeitet wird. Eine möglichst langfristige Zinsbindung kann dem Ziel der Minimierung von Zinsaufwand entgegenlaufen. Denn: Im langfristigen Zins ist in der Regel (→ „normale“ Zinsstrukturkurve, nicht invers) ein Aufschlag für die Laufzeitkomponente enthalten, der den Kreditgeber für die von ihm garantierte Zinssicherheit entschädigt und dessen damit eingegangene langfristige Risiken (bspw. die zukünftige Entwicklung der Inflation) abmildert. Bei überwiegend 5 langfristig finanzierten Portfolios kann so zwar die Planbarkeit von Zinsaufwand erreicht werden, nicht jedoch die Minimierung von Zinsaufwand. Ein möglichst geringer Zinsaufwand kann dem Ziel der Planbarkeit von Zinsaufwand entgegenlaufen. Denn: Der kurzfristige Zins ist in der Regel (→ „normale“ Zinsstrukturkurve, nicht invers) zwar niedriger als der langfristige Zins, enthält dafür jedoch nahezu keine Zinssicherung; steigt das Zinsniveau, ist unmittelbar mit steigendem Zinsaufwand zu rechnen. Bei überwiegend kurzfristig finanzierten Portfolios kann so zwar die Minimierung von Zinsaufwand erreicht werden, nicht jedoch die Planbarkeit von Zinsaufwand. Um jedoch gleichsam die Ziele der Planbarkeit von Zinsaufwand sowie der Minimierung von Zinsaufwand verfolgen zu können, erfolgt eine Mischung beider Strategien. Die einmal getroffenen Zinsentscheidungen sind mit dem gegebenen Instrumentarium ohne erhebliche Zusatzkosten (bspw. Vorfälligkeitsentschädigung, Margenschaden) nicht mehr veränderbar. Ausschließlich der Einsatz von Derivaten lässt – wirtschaftlich gesehen – Veränderungen der einmal getroffenen Konditionen im Nachhinein zu. Risikomanagement beschreibt die Aufgabe, die im Schuldenbestand enthaltenen und aus weiteren Geschäftsabschlüssen erwachsenden Zins- und Liquiditätsrisiken einzuschätzen und im Hinblick auf die gesetzten Ziele möglichst risikomindernd zu steuern. Da sich mit der Ausgestaltung und der Durchführung des Zins- und Schuldenmanagements die Zinsänderungsrisiken laufend verändern und sich damit auch das Risiko einer Zinskostenerhöhung verändert, kommt der systematischen Risikosteuerung eine große Bedeutung zu. Die Aufgabe der Risikosteuerung ist allerdings nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Die Stadt Bochum hat zusätzlich zu den bereits durch geltendes Recht vorgegebenen Portfolio-Limiten und Risikogrenzen eine weitergehende, permanente Risikosteuerung entwickelt. Mit „SERPo“ (Systematisch, ergebnis-, risiko- gesteuertes Portfoliomanagement) werden Risiken verschiedener fiktiver Portfolios anhand ausgewählter Zinsszenarien simuliert und im Hinblick auf die realen Schuldenportfolios der Stadt Bochum ausgewertet. Ergänzend erfolgt eine Risikobewertung nebst entsprechender Risikosteuerung zur Minimierung von Liquiditätsrisiken bei möglichst geringem Aufwand. Dazu wurde ein Simulationssystem im Sinne eines portfolioübergreifenden Stress-Tests entwickelt, welches sich ausschließlich der Simulation von Liquiditätsrisiken im Gesamtkreditbestand widmet. Folgende Ziele sollen im Rahmen des Schuldenmanagements der Stadt Bochum erreicht werden:  Senkung der Durchschnittsverzinsung des Kommunalkredit- und des KassenkreditPortfolios im Rahmen festgelegter Strategien,  Begrenzung der Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken,  über die Jahre stetige, kalkulierbare Zinsbelastungen im städtischen Haushalt. Zur Erreichung dieser Ziele müssen die maximal angestrebte Zinsbelastung und das damit zusammenhängende akzeptable Risiko (Zinsänderungsrisiko) definiert und im jeweiligen Schuldenportfolio umgesetzt werden. 6 B Instrumente und Methoden Für das Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum stehen folgende Instrumente und Methoden zur Verfügung:  Kreditausschreibungen im Wettbewerb  Fremdplatzierungen von Schuldscheindarlehen und Anleihen  Steuerung der Zinsbindungsfristen  Fremdwährungskredite  Strukturierte Kredite  Derivate B.1 Kreditausschreibungen im Wettbewerb Die Stadt Bochum schreibt sämtliche Kreditaufnahmen im Wettbewerb aus. Hierbei handelt es sich um bilaterale Kreditgeschäfte direkt zwischen der Stadt Bochum als Schuldner und einer Bank etc. als Gläubiger. Der wirtschaftlichste Anbieter erhält den Zuschlag. Das Verfahren der Preisabfrage wird laufend weiterentwickelt und entsprechend in einer Arbeitsanweisung fixiert. Dabei stehen Transparenz, Wirtschaftlichkeit, Fairness sowie eine dauerhafte und gesunde Geschäftsbeziehung zwischen Gläubiger und Stadt Bochum im Vordergrund. Es werden Kontrahentenlisten geführt und laufend gepflegt, so dass neue Kontrahenten hinzu kommen oder uninteressant gewordene Kontrahenten wegfallen können. Es erfolgen regelmäßig neue Kontaktaufnahmen mit dem Bestreben, die Kontrahentenlisten zu erweitern. Das garantiert ein breites Spektrum an Anbietern und damit eine größere Wahrscheinlichkeit eines günstigen Angebotes. So wurden im Jahr 2012 bspw. 79 Geschäfte (Kassen- und Kommunalkredite sowie Derivate) per Preisabfrage im Markt platziert und abgeschlossen. B.2 Fremdplatzierungen von Schuldscheindarlehen und Anleihen Als alternative Finanzierungsinstrumente gegenüber den normalen bilateralen Krediten kommen insbesondere Schuldscheindarlehen und Anleihen in Betracht. Sowohl Schuldscheindarlehen als auch Anleihen werden im Rahmen einer Fremdplatzierung auf den Markt gebracht, d.h. eine Bank oder ein anderer Kapitaldienstleister (sog. „Arrangeur“ oder „Platzeur“) vermarktet das Schuldscheindarlehen oder die Anleihe professionell für die Stadt Bochum in seinem zur Verfügung stehenden Investorenkreis. Dafür erhält der Arrangeur eine einmalige Platzierungsprovision sowie ggf. laufende Zahlstellengebühren, wenn dieser über die gesamte Laufzeit des Finanzierungsinstruments Zahlungsflüsse und Mitteilungen für die Stadt Bochum bündelt und verteilt. Die Einrichtung einer solchen Zahlstellenfunktion ist entweder zwingend oder empfiehlt sich unbedingt, da die Gläubiger-Anzahl bereits zu Geschäftsbeginn oder aber während der Laufzeit durch Abtretungen auf ein nicht mehr in Eigenregie abwickelbares Maß ansteigen kann. 7 Da die Kreditvergabe nicht direkt nach eigener Kreditausschreibung im Wettbewerb erfolgt, sondern ein mehrwöchiges Vermarktungsverfahren vorgeschaltet ist, muss ein Arrangeur sorgfältig ausgewählt werden. Dafür erfolgen detaillierte Beratungsgespräche mit mehreren Arrangeuren unter Zuhilfenahme von Beratungsunterlagen und Gegenüberstellung der Eigenschaften jedes einzelnen Arrangeurs im Rahmen einer Bewertungsmatrix. B.2.1 Schuldscheindarlehen Schuldscheindarlehen sind mit „normalen“ bilateralen Krediten vergleichbar, lediglich das Platzierungsverfahren (i.d.R. Fremdplatzierung) und einzelne Kreditdaten (i.d.R. endfällige Tilgung) weichen ab. Es gibt keine Prospektpflichten, keine Rating-Pflicht und auch keine Notwendigkeit einer Börsenzulassung. Das macht das Schuldscheindarlehen zu einem verhältnismäßig einfach strukturierten und für Kommunen sinnvoll einsetzbaren Finanzierungsinstrument. Für Volumina ab rd. 10 Mio. EUR und einer Stückelung für Abtretungen von i.d.R. 500 TEUR kann das Schuldscheindarlehen genutzt werden. Für Schuldscheindarlehen sind vornehmlich lange Laufzeiten platzierbar (derzeit bspw. rd. 5 bis 15 Jahre), teilweise aber auch lange Vertragslaufzeiten mit variabler Verzinsung (sog. Floater) bspw. auf Basis des 6-MonatsEuribor. Schuldscheindarlehen haben den Vorteil, dass sie nicht im üblichen Kontrahentenkreis für Kreditgeschäfte der Stadt Bochum platziert werden müssen, sondern ein expliziter Ausschluss dieses Kontrahentenkreises erfolgen kann. Auf diese Weise können neue Kapitalgeber, insb. in neuen Sektoren (bspw. Versicherungswirtschaft und andere Kapitalsammelstellen) gewonnen werden. Die Vorbereitung und Durchführung des Platzierungsverfahrens bindet trotz der Begleitung durch einen ausgewählten Arrangeur auch bei der Stadt Bochum erhebliche personelle Ressourcen, da das Platzierungsverfahren intern vorbereitet, abgestimmt, durchgeführt und verwaltet werden muss. Dieses Instrument ist daher nicht für eine schnelle Umschichtung von Liquidität geeignet. Umso wichtiger ist es, solche Maßnahmen sorgfältig mit zeitlichem Vorlauf vorzubereiten und mit entsprechendem Personalaufwand zu begleiten. B.2.2 Anleihen Im Gegensatz zu Schuldscheindarlehen sind Anleihen i.d.R. börsennotierte Wertpapiere und können von jedermann gezeichnet werden. Der Platzierungs- und Pflegeaufwand ist bei Anleihen noch größer als bei Schuldscheindarlehen. Anleihen müssen im Rahmen einer Fremdplatzierung auf den Markt gebracht werden, erfordern die Einhaltung einzelner Kreditdaten (i.d.R. endfällige Tilgung) und die Erstellung eines Prospektes (nebst unter Umständen erforderlicher externer Prüfung des Prospektes und Haftung für dessen Inhalte). Bei regelmäßigen Platzierungen von Anleihen ist üblicherweise ein Rating Voraussetzung für eine gute Platzierbarkeit der Anleihe, allerdings ist dies bei Kommunalanleihen noch fraglich. Für die Platzierung von Anleihen ist ein zu platzierendes Volumen von rd. 200 Mio. EUR, eher aber 500 Mio. EUR notwendig, wenn Großinvestoren sowie das Ausland erreicht werden sollen. Die Größenordnung von 500 Mio. EUR wird von den Marktteilnehmern als ausreichend liquide und entsprechend gut platzierbar akzeptiert. Auch lohnen sich erst ab einem größeren Volumen der umfangreiche Vorbereitungsaufwand und die höheren Platzierungskosten. Das spricht derzeit gegen die Platzierung einer (Einzel-) Anleihe, da so Klumpenrisiken bei einer Anschlussfinanzierung entstehen; auch könnten Umschuldungsvolumina des betreffenden Jahres nicht ausreichend auf verschiedene Gläubiger und Zinsbindungen gestreut werden. 8 Während der Laufzeit einer kleinvolumigen (Kommunal-) Anleihe ist börsenseitig mit wenig Angebot und wenig Nachfrage zu rechnen (aufgrund des verhältnismäßig geringen Volumens und der im Markt relativ irrelevanten Stellung einer einzelnen Kommune), d.h. die Anleihe wäre nur eingeschränkt handelbar. Zwar betreibt auch die platzierende Bank eine laufende Marktpflege, doch durch die Börsennotierung ist die Anleihe dieser eingeschränkten Handelbarkeit grundsätzlich unterworfen. Bei einem zu klein gewählten Platzierungsvolumen könnten einzelne Anteile unter Umständen nur schwer veräußerbar sein. Außerdem wären große Kursausschläge bereits bei mittleren gehandelten Volumina wahrscheinlich und würden Bewertungsrisiken bei den Investoren nach sich ziehen. Sofern diese Kursausschläge aufgrund der (transparenten und für jeden nachvollziehbaren) Börsennotierung öffentlichkeitswirksam werden würden, könnte daraus ein unbegründetes Misstrauen gegen die Stadt Bochum als Schuldner einhergehen, welches lediglich auf die Wahl des falschen Finanzierungsinstrumentes oder auf das zu klein gewählte Volumen zurückzuführen wäre (und nicht auf z.B. schlechte Finanzdaten oder tatsächlich drohende Risiken). Die Vorbereitung und Durchführung des Platzierungsverfahrens für Anleihen sollte trotz der Begleitung durch einen ausgewählten Arrangeur noch umfangreicher sein und deshalb noch länger dauern als das Verfahren für Schuldscheindarlehen. Für eine schnelle Umschichtung von Liquidität ist dieses Instrument daher noch weniger geeignet als der Einsatz von Schuldscheindarlehen. Die Anleihe ist daher gegenüber dem Instrument des Schuldscheindarlehens für einzelne Kommunen eher schlechter einsetzbar, sinnvollerweise am ehesten im Rahmen einer Gemeinschaftsanleihe mit mehreren Kommunen; in diesem Fall kann der Einsatz von Anleihen sinnvoll sein, insbesondere wenn Schuldscheindarlehen zukünftig schwieriger platzierbar oder deutlich teurer werden sollten. B.3 Steuerung der Zinsbindungsfristen Die Stadt Bochum plant ihre Kreditaufnahmen so, dass Belastungsspitzen in einzelnen Jahren (sog. Klumpenrisiken) vermieden werden. Notwendige zukünftige Prolongationen bzw. Umschuldungen werden nach Bedarf auch schon vorab möglichst günstig verteilt. Dadurch wird vermieden, dass außergewöhnlich große Umschuldungen unter Umständen in einer Phase hoher Zinsen erfolgen müssen. Die jeweiligen Klumpenrisiken sind zwar jederzeit auch nachträglich durch den Einsatz von Derivaten beeinflussbar, dennoch empfiehlt es sich, Zinsbindungsfristen laufend zu glätten (sofern strategisch angebracht). Die aktuelle Auswertung zu den Klumpenrisiken des Kommunalkredit-Portfolios zum Ende des Berichtszeitraumes ist dem Gliederungspunkt „Auswertungen und Kennzahlen“ zu entnehmen. B.4 Fremdwährungskredite Durch die Aufnahme von Fremdwährungskrediten in Schweizer Franken (CHF) wird das in der Schweiz traditionell niedrigere Zinsniveau genutzt. Dabei entstehen Wechselkursrisiken, da Rückzahlungsbetrag und anfallende Zinsbeträge in Schweizer Franken angeschafft werden müssen. Die Stadt Bochum ist jedoch auf absehbare Zeit Dauerschuldner und wird deshalb nicht aufgrund einer plötzlich eintretenden vollständigen Entschuldung gezwungen sein, aus Fremdwährungskrediten zu dann ggf. unvorteilhaften Wechselkursen auszusteigen. Aus dieser Position heraus können Wechselkursschwankungen bei der Aufnahme und bei der Rückzahlung von 9 Fremdwährungskrediten optimal genutzt bzw. abgewartet werden. So kann der Fremdwährungskredit bei schlechter Wechselkursentwicklung bspw. einfach prolongiert werden, so dass kein unmittelbarer Zwang zur Realisierung des Wechselkurses entsteht. Trotz hoher Wechselkursvolatilität durch die Eigenschaft des Schweizer Franken als Fluchtwährung in finanziell „unruhigen“ Zeiten war der EUR/CHF-Wechselkurs auf lange Sicht relativ stabil. Durch Termingeschäfte kann ggf. auch vor der Fälligkeit des Fremdwährungskredites ein Wechselkurs gesichert werden, um ein Ausstiegsszenario zu erstellen. Ein Devisentermingeschäft betrifft lediglich den Devisentausch, nicht aber das zugrunde liegende Kreditgeschäft, so dass jederzeit gehandelt werden kann. Ähnliches gilt für Optionsgeschäfte, die Wechselkurse bei gleichzeitiger Rücktrittsmöglichkeit sichern können. B.5 Strukturierte Kredite Strukturierte Kredite vereinen einen klassischen Kredit mit Elementen der Derivate und lassen neben der mit einem Kredit primär beabsichtigten Sicherung der Liquidität besondere Gestaltungsspielräume zu. Ein Beispiel für strukturierte Kredite sind Kredite mit Gläubiger-Kündigungsrecht: Zu einem bestimmten Zeitpunkt oder während eines bestimmten Zeitraumes hat der Gläubiger das Recht, den Kredit zu kündigen. Dafür verbilligt dieser die erste, fest fixierte Zinsperiode. Damit geht dann das Risiko einher, dass der Gläubiger von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht, wenn er zu diesem Zeitpunkt am Markt einen höheren Zins erzielen kann. Für einen Anschlusskredit für die entgangene Restlaufzeit des Kredites müsste die Stadt Bochum dann einen höheren Zins zahlen, hat aber in der ersten fest fixierten Zinsperiode nur einen verbilligten Zins zahlen müssen. Der Kredit mit Gläubigerkündigungsrecht verknüpft den klassischen Kredit mit einer Option. B.6 Derivate Der Begriff „Derivat“ basiert auf dem lateinischen „derivare“ und bedeutet „ableiten“. Derivate werden von bestimmten Basiswerten (bspw. von Zinssätzen) abgeleitet. So entsteht ein Abhängigkeitsgefüge von Derivat zu Basiswert. Ändert sich bspw. das Zinsniveau, so ändert sich auch der Preis für das Derivat mit Zinsen als Basiswert. Durch Derivate lässt sich der Zins als einer der wesentlichen Vertragsbestandteile eines Kredites von diesem abspalten bzw. gesondert behandeln. Der Zins kann so getrennt vom Kredit gesteuert werden. Derivate sind rechtlich vom Kredit unabhängige Verträge und können daher getrennt vereinbart und aufgelöst werden; auch kommen dafür ggf. andere Kontrahenten in Frage. Derivate gewähren maximale Flexibilität bei Zinsentscheidungen, können Risiken am Finanzmarkt absichern und Zinsreduzierungen generieren. Derivate können jedoch auch Risiken erhöhen und zu Mehrkosten führen. Einer ordentlichen Risikoeinschätzung und Wirkungsanalyse sowie einer fachlich versierten Handhabe dieser Instrumente kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Die für ein kommunales Zins- und Schuldenmanagement unter diesen Begriff fallenden wesentlichen Instrumente nebst entsprechender Regelungen werden in der vom Rat der Stadt Bochum am 13.12.2007 beschlossenen Richtlinie zum „Zinsund Schuldenmanagement der Stadt Bochum“ (Beschlussvorlage Nr. 20072410) erläutert. Eine exemplarische Nennung der gängigsten einfachen Derivate (sog. Plain-VanillaDerivate) nebst Kurzerklärung erfolgt im Rahmen der nächsten Gliederungspunkte. 10 B.6.1 Swap Ein Swap ist eine vertragliche Vereinbarung zweier Partner, für einen bestimmen Zeitraum in Bezug auf einen bestimmten Kapitalbetrag die darauf entfallenden Zinszahlungsströme zu tauschen. Die Vereinbarung bezieht sich nur auf den Austausch der Zinszahlungen und nicht auf das Kapital. Der Swap ist vom Grundgeschäft unabhängig. Der Swap erlaubt bspw. den Tausch von einem variablen gegen einen festen Zinssatz und umgekehrt. Durch verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten und Kombinationen mit anderen Derivaten sind unterschiedliche Swapstrukturen möglich. Wesentliche Vertragsinhalte:  Nominalbetrag / Bezugbetrag  Laufzeit  Zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins) Dabei gibt es zwei hier beispielhaft zu nennende Konstellationen (Darstellung aus Sicht der Stadt Bochum):  Payer-Swap: Stadt Bochum zahlt einen Festzins und erhält einen variablen Zins  Receiver-Swap: Stadt Bochum zahlt einen variablen Zins und erhält einen Festzins Im Endbild, d.h. inkl. der Beziehung zu dem zu Grunde liegenden Kredit, stellen sich diese beiden Konstellationen wie folgt dar: Receiver-Swap: 6-Monats-Euribor Festzins Derivatgeschäft Grundgeschäft Grundgeschäft Derivatgeschäft Tilgung 6-Monats-Euribor Festzins Festzins Kreditbetrag Tilgung 6-Monats-Euribor Kreditbetrag Payer-Swap: Bei dieser Darstellung handelt es sich lediglich um eine denkbare Vertragskonstellation. Eine wie hier gezeigte tatsächliche Vertragsgestaltung (insb. mit den hier zur Veranschaulichung eingefügten Banken) existiert so nicht oder ist rein zufällig. B.6.2 Forward-Swap Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingungen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich auch auf den Forward-Swap zu. Der wesentliche Unterschied zum „normalen“ Swap besteht jedoch im Vertragsbeginn, denn der Forward-Swap beginnt erst in der Zukunft (bspw. in drei Jahren). Wesentliche Vertragsinhalte:  Nominalbetrag / Bezugbetrag  Laufzeit (in der Zukunft) (teilweise unterteilt in Vorlaufzeit und Laufzeit)  Zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins) 11 B.6.3 Swaption Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingungen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich auch auf die Swaption zu. Der Begriff „Swaption“ ist ein Kunstwort aus „Swap“ und „Option“, d.h. sie ist im Wesentlichen eine Option auf einen Swap. Der Unterschied zum „normalen“ Swap besteht also darin, dass zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt oder in einem bestimmten zukünftigen Zeitraum von einem bestimmten Vertragspartner gewählt werden kann, ob er den Swap wie vereinbart eingehen möchte oder nicht. Für dieses Recht muss er bei Vertragsabschluss eine Prämie zahlen. Wesentliche Vertragsinhalte:  Nominalbetrag / Bezugbetrag  Laufzeit  Zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins)  Ausübungszeitpunkt / Ausübungszeitraum  (Options-) Prämie (als Ausgleich für das Recht, den Swap nicht eingehen zu müssen) B.6.4 Cap / Floor Der Cap ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien über eine Zinsobergrenze. Gegen Zahlung einer Prämie garantiert der Cap-Verkäufer die Erbringung von Ausgleichszahlungen, falls der festgelegte (Referenz-) Zinssatz die vorher fixierte Zinsobergrenze überschreitet. Auf diese Weise kann der Cap-Käufer (bspw. die Stadt Bochum) die Vorteile niedriger Zinsen des Geldmarktes nutzen und sich zugleich gegen mögliche Zinssteigerungen absichern. Der Floor hingegen ist eine vertragliche Vereinbarung über eine Zinsuntergrenze. Er ist das Spiegelbild zum Cap und verpflichtet den Floor-Verkäufer, die Differenz zwischen der vereinbarten Zinsuntergrenze und dem jeweils aktuellen gefixten Referenzzinssatz zu zahlen. Der Floor-Verkäufer (bspw. die Stadt Bochum) erhält für den Verkauf eines Floor eine Prämie. Dieser Vorteil ist verbunden mit dem Risiko, bei fallenden Zinsen ab einer bestimmten Grenze nicht mehr an den niedrigen Zinsen zu partizipieren. Wesentliche Vertragsinhalte:  Nominalbetrag / Bezugbetrag  Laufzeit  Zinsobergrenze (Cap) bzw. Zinsuntergrenze (Floor)  Kurzfristiger Referenzzinssatz  Prämie 12 Im Endbild, d.h. inkl. der Beziehung zu dem zu Grunde liegenden Kredit, stellt sich ein Cap wie folgt dar: Cap: Ausgleichszahlung, wenn Strike überschritten wird… Derivatgeschäft 6,00 Zi nssatz i n % p.a. Grundgeschäft Tilgung 6-Monats-Euribor Kreditbetrag Prämie (i.d.R. upfront) 5,00 4,00 3,00 2,00 1,00 Strike 0,00 3 0 . 12 . 98 Ausgleichszahlung aus dem Derivat i.H.d. Differenz zum Strike 3 0. 12 . 00 3 0 . 12 .0 2 3 0. 12 . 04 Datum 3 0 . 12 .0 6 3 0 . 12 . 08 Keine Zahlung Bei dieser Darstellung handelt es sich lediglich um eine denkbare Vertragskonstellation. Eine wie hier gezeigte tatsächliche Vertragsgestaltung (insb. mit den hier zur Veranschaulichung eingefügten Banken) existiert so nicht oder ist rein zufällig. B.6.5 Collar Der Collar ist eine Kombination aus Cap und Floor. Im Rahmen des Collar wird zeitgleich ein Cap gekauft und ein Floor verkauft. Die für den Cap zu erbringende Prämie wird durch die zu vereinnahmende Prämie für den Floor gemindert. Mit Abschluss des Collar kann man sich gegen steigende Zinsen absichern und zeitgleich an sinkenden Zinsen partizipieren, das jedoch nur bis zur vereinbarten Zinsuntergrenze. Innerhalb der durch Cap und Floor bestimmten Bandbreite kann der Zinssatz frei pendeln. Sofern die zu zahlende Prämie für den Cap mit der zu vereinnahmenden Prämie für den Floor übereinstimmt, muss keine Zahlung geleistet werden; man spricht dann von einem „Zero-Cost-Collar“. Wesentliche Vertragsinhalte:  Nominalbetrag / Bezugbetrag  Laufzeit  Zinsobergrenze (Cap) und Zinsuntergrenze (Floor)  Kurzfristiger Referenzzinssatz  Prämie B.6.6 Strukturierte Derivate Strukturierte Derivate sind Geld- und Kapitalmarktprodukte, die sich aus mehreren Derivatearten (Swaps und Optionen) mit unterschiedlichen Risikoprofilen zusammensetzen und deren Berechnungsgrundlage an eine mehr oder weniger komplexe Berechnungsformel gebunden ist. In der praktischen Anwendung werden sie vielfach in Form von Swapgeschäften dargestellt. Sie ermöglichen die Generierung von Zinsverbesserungen für das bestehende, ansonsten unveränderbare kommunale Kreditportfolio. 13 Strukturierte Derivate sind im Einzelfall auf ihre Eignung zu prüfen. Bei strukturierten Derivaten sind hohe Maßstäbe an Risikobeurteilung und Wirkungseinschätzung zu legen. C Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen Für das Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum gelten unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen verschiedener Qualitäten. C.1 Gesetze, Verordnungen und Satzungen Grundsätzlich sind alle Normen, welche die Haushaltswirtschaft einer Gemeinde regeln ebenfalls Rechtsgrundlage für das jeweilige Zins- und Schuldenmanagement. Eine der formellen Grundlagen für das Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Für die Haushaltswirtschaft greifen dabei vor allem die §§ 75 bis 96 („8. Teil Haushaltswirtschaft“). § 86 GO NRW regelt die Kreditaufnahmen der Gemeinden, § 89 GO NRW regelt die Aufnahme von Kassenkrediten. Diese Normen bilden u.a. die Grundlage für das Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum. Daneben greifen indirekt weitere Gesetze und Verordnungen, die primär zu Regulierung des Finanzmarktes geschaffen worden sind. Einige Gesetze und Verordnungen des Bankwesens betreffen daher auch das Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum, so beispielsweise die EU-Richtlinie „MiFID“ (Markets in Financial Instruments Directive, deutsch: Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente), welche die Beratungs- und Informationspflichten sowie Haftungsfragen zwischen Bank und Kunde regelt. Die in EU-Recht eingebetteten Eigenkapitalregelungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel II, zukünftig erweitert um Basel III) wirken zwar nur auf Banken und Kapitaldienstleister direkt, doch haben die dort festgelegten Eigenkapitalanforderungen zum Teil Folgen für deren Kreditgeschäft mit Kommunen. Auf diese Regelungen muss im Rahmen des städtischen Zins- und Schuldenmanagements reagiert werden; daraus erwachsende Risiken müssen bewertet, gesteuert und schlussendlich minimiert werden. Nicht zuletzt regelt auch die Haushaltssatzung der Stadt Bochum als gemeindliches Ortsrecht die Rahmenbedingungen des Zins- und Schuldenmanagements. Nicht nur die Festlegung der Haushaltsansätze für Zins- und Tilgungsleistungen, sondern auch die Ermächtigung zur Aufnahme von Kommunalkrediten oder Kassenkrediten erfolgt in der jeweils gültigen, vom Rat der Stadt Bochum beschlossenen Haushaltssatzung. C.2 Erlasse und Richtlinien weisungsberechtigter Stellen Neben dem nach außen geltenden Recht, nämlich den Gesetzen, Verordnungen und Satzungen, gibt es auch Normen und Regularien, die nur intern binden. So haben Richtlinien und Erlasse des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen und der Bezirksregierung Arnsberg einen Weisungscharakter im Sinne einer aufsichtsrechtlichen Weisung an nachgeordnete Stellen (Gemeinden und Kreise). Solche Anweisungen sind für die Gemeinde bzw. den Kreis zwingend zu beachten. Die für das Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum maßgeblichen Rahmenbedingungen werden insbesondere durch den Runderlass „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden (GV)“ vom 09.10.2006, AZ 34-48.05.01/01 in 14 den Neufassungen der Runderlasse vom 04.09.2009, AZ 34-48.05.01/01-8/09, vom 13.12.2010, AZ 34-48.05.01/01-11/10 und vom 06.05.2011, AZ -34-48.05.01/01-8/11 des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen festgelegt. C.3 Richtlinien und Arbeitsanweisungen der Stadt Bochum Zentrales Regelwerk für das Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum ist die am 13.12.2007 durch den Rat der Stadt Bochum beschlossene Richtlinie zum „Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum“ (Beschlussvorlage Nr. 20072410). Die Richtlinie führt exemplarisch Instrumente bzw. Methoden des Zins- und Schuldenmanagements auf, geht auf Rahmenbedingungen ein und legt den Grundstein für eine entsprechende Erfolgsmessung. Zusätzlich legt die Richtlinie Höchstgrenzen für einzelne Geschäfte sowie Grenzen für die strukturelle Veränderung der Portfolios fest. Die Richtlinie ermächtigt das Amt für Finanzsteuerung darüber hinaus zur Erstellung einer weitergehenden Arbeitsanweisung. Diese Richtlinie wurde am 17.12.2009 an die neuen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen angepasst („Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ Beschlussvorlage Nr. 20092612) (siehe Anlage). So musste einerseits die Neufassung des Runderlasses vom 04.09.2009, AZ 34-48.05.01101 - 8/09 des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen berücksichtigt werden. Andererseits mussten neue Limitund Geschäftsvorgaben eingearbeitet werden, um die zu diesem Zeitpunkt geforderten Einsparvorgaben im Rahmen der Haushaltskonsolidierung erreichen zu können. Die „Arbeitsanweisung zum städtischen Zins- und Schuldenmanagement“ regelt die Rahmenbedingungen und die konkreten Verfahrensweisen für die einzelnen Geschäftsfelder wie bspw. die Kreditaufnahmen und den Abschluss von Derivaten, legt aber auch Kompetenzen und Verantwortungsbereiche fest. Die Arbeitsanweisung ist vom Kämmerer an das Amt für Finanzsteuerung (im Einvernehmen) gerichtet. Der Kämmerer bzw. das Amt für Finanzsteuerung behält sich vor, die Arbeitsanweisung fortzuschreiben, wenn dies durch grundlegende Veränderungen oder notwendige Anpassungen erforderlich wird. D Schuldenentwicklung Die Schulden der Stadt Bochum unterteilen sich in das Kommunalkredit-Portfolio und das Kassenkredit-Portfolio. Im Kommunalkredit-Portfolio werden Kredite zur Finanzierung von Vermögensgegenständen (Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) sowie zugehörige Derivate erfasst. Zwar wird nicht jedem Kredit ein einzelner Vermögensgegenstand zugeordnet, aber der Gesamtheit aller Vermögensgegenstände wird das gesamte Kommunalkredit-Portfolio zugeordnet bzw. neue Kredite werden nur in Höhe der auch zufließenden Vermögensgegenstände aufgenommen (sog. Gesamtdeckungsprinzip). Das Kassenkredit-Portfolio umfasst Kredite zur Liquiditätssicherung sowie zugehörige Derivate. Hier geht es darum, die Liquidität der Kasse sicherzustellen. Konkrete Vermögensgegenstände stehen diesen Kreditaufnahmen nicht gegenüber. 15 D.1 Kommunalkredit-Portfolio Am Ende des Haushaltsjahres 2012 hat sich der Schuldenstand der Kommunalkredite der Stadt Bochum in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt: Kommunalkredite Entwicklung des Schuldenstandes Stichtag Einwohnerzahl (zum 31.12. zwei Jahre vor Stichtag) Schuldenstand in TEUR Pro-Kopf-Verschuldung in EUR je Einwohner Kredit-Neuaufnahmen in TEUR (im Jahr vor dem Stichtag) Tilgungen in TEUR (im Jahr vor dem Stichtag) Nettoneuverschuldung in TEUR (im Jahr vor dem Stichtag) 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 383.743 381.542 378.596 376.319 374.737 986.687 999.082 958.747 924.520 897.046 2.571 2.619 2.532 2.457 2.394 129.274 53.089 50.000 40.374 48.624 22.943 40.694 90.335 74.601 76.098 106.331 12.395 -40.335 -34.227 -27.474 [Anmerkung: Der im Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement dargestellte Schuldenstand sowie die ausgewiesenen Tilgungen (beides bezogen auf Kommunalkredite) können von den im Jahresabschluss der Stadt Bochum dargestellten Werten abweichen. Im Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement erfolgt die Zuordnung von Schulden strikt nach Kreditart ohne Berücksichtigung der bilanziellen Zuordnung. Im Jahresabschluss muss jedoch Rücksicht auf die geltenden Zuordnungsvorschriften genommen werden, so dass bspw. Kommunalkredite von Beteiligungen und verbundenen Unternehmen in abweichende Bilanzpositionen eingehen und folglich nicht bei Kommunalkrediten ausgewiesen werden; die dort ausgewiesenen Werte sollten also geringer sein.] Die im Jahr 2012 gegenüber den eigentlich vereinbarten Regeltilgungen deutlich erhöhten Tilgungen sind auf eine Bereinigung des Verhältnisses zwischen Kommunalkrediten und den entsprechend dahinter stehenden Investitionen im Jahr 2010 zurückzuführen. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2010 (im Entwurf dem Rat der Stadt Bochum zugeleitet am 24.05.2012) wurde festgestellt, dass im Jahr 2010 mehr Kommunalkredite aufgenommen als Investitionen getätigt worden sind. Um dieses Verhältnis zu korrigieren, wurden in 2012 Umschuldungsvolumina in Höhe von rd. 41,3 Mio. EUR endgültig getilgt, statt diese wieder am Kreditmarkt aufzunehmen. Damit wurde dem Gesamtdeckungsprinzip entsprochen und den Kreditaufnahme-Grundsätzen aus § 86 GO NRW auf Basis neuer Erkenntnisse für das Jahr 2010 Rechnung getragen. Bereits im Jahr 2011 kam es zu einer solchen Bereinigung des Verhältnisses zwischen Kommunalkrediten und den entsprechend dahinter stehenden Investitionen des Jahres 2009. Auch zukünftig könnte es zu entsprechenden Korrekturen kommen, da Kredite und entsprechend dagegen stehende Investitionen zeitgleich zu planen sind, jedoch die Veranschlagungen für Investitionen deutlich länger haushalterisch auf Folgejahre übertragbar sind (i.d.R. bis zur Fertigstellung) als die entsprechenden Kreditmittel (i.d.R. maximal ein Jahr). Bei voller Umsetzung der Investitionsplanung und gleichzeitiger Durchführung von Investitionen vergangener Jahre kann es dazu kommen, dass diese nicht wie vorgesehen mit Kommunalkrediten unterlegt werden können. Das ist dann den unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zur haushalterischen Übertragung geschuldet. Die dann erforderlichen zusätzlichen Kreditgenehmigungen sind dann ggf. gesondert zu beantragen. Die „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ vom 17.12.2009 legt für Kommunalkredite (zu Derivaten siehe Gliederungspunkt „Einsatz von Derivaten“) eine bestimmte Portfolio-Struktur fest. 16 Durch Limitierung einzelner Strukturen wird das Risiko begrenzt: Entwicklung der Portfolio-Struktur Zinsbindungsfrist ** Vorgeschriebene Portfolio-Struktur für das KommunalkreditPortfolio 31.12.2011 Limit gemäß Richtlinie * (17.12.2009) Limit in TEUR Anteil 31.12.2012 Anteil in TEUR Limit in TEUR Anteil Anteil in TEUR > 5 Jahre mind. 50% 462.260 84,3% 779.215 448.523 74,9% 672.292 1 - 4 Jahre max. 20% 184.904 12,6% 116.215 179.409 12,5% 111.740 20% 184.904 3,1% 29.090 179.409 12,6% 113.014 10% 92.452 0,0% 0 89.705 0,0% 0 15% 138.678 2,8% 26.194 134.557 2,9% 25.784 < 1 Jahr max. < 1 Jahr max. bzw. CHF Strukturierte max. Kredite * = Die vorgeschriebenen Höchstgrenzen sind zum jeweiligen Handelszeitpunkt (des Einzelgeschäfts) verpflichtend und nicht zu späteren Zeitpunkten (bspw. 31.12. des Jahres). ** = Nicht ausgenutzte Volumina der jeweils kürzeren Zinsbindungsfristen dürfen zu Gunsten der jeweils längeren Zinsbindungsfristen verschoben werden. Durch die vorgenannten Tilgungen von Kommunalkrediten waren die strategischen Einflussmöglichkeiten auf die Portfolio-Struktur im Jahr 2012 begrenzt. Von den im Jahr 2012 frei (d.h. ohne vorherige Zuordnung zu Derivaten) zur Verfügung stehenden Volumina für Umschuldungen konnten aus den genannten Gründen nur rd. 66 Mio. EUR tatsächlich strategisch platziert werden. Nach dem per Ende 2011 nur noch geringen Volumen im Zinsbindungssegment „< 1 Jahr“ in Höhe von rd. 29 Mio. EUR konnte dieses dennoch im Jahr 2012 unter Zuhilfenahme des Neuaufnahmevolumens auf insgesamt rd. 113 Mio. EUR aufgestockt werden. D.2 Kassenkredit-Portfolio Am Ende des Haushaltsjahres 2012 hat sich der Schuldenstand der Kassenkredite der Stadt Bochum in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt: Kassenkredite Entwicklung des Schuldenstandes Stichtag Einwohnerzahl (zum 31.12. zwei Jahre vor Stichtag) Schuldenstand in TEUR Kassenkreditermächtigung in TEUR Pro-Kopf-Verschuldung in EUR je Einwohner 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 383.743 381.542 378.596 376.319 374.737 309.892 450.000 389.966 450.000 394.200 550.000 506.784 650.000 579.912 800.000 808 1.022 1.041 1.347 1.548 Die außergewöhnlich hohe Zunahme der Kassenkredite vom 31.12.2010 auf den 31.12.2011 und schließlich auf den 31.12.2012 ist u.a. auf die bereits geschilderten Tilgungen von Kommunalkrediten zurückzuführen. Da die Stadt Bochum sowohl im investiven als auch im konsumtiven Bereich kreditfinanziert ist, konnte das im Kommunalkredit-Portfolio getilgte Volumen in Höhe von rd. 41,3 Mio. EUR (im Jahr 2012) lediglich ins Kassenkredit-Portfolio verschoben werden. Die amtliche Statistik des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NordrheinWestfalen berücksichtigt im Gegensatz zur obigen Auswertung keine Pro-Kopf-Verschuldung je Einwohner im Bereich der Kassenkredite. Sofern die Pro-Kopf-Verschuldung je Einwohner der Stadt Bochum mit der einer anderen Stadt verglichen werden soll, muss die hier nachrichtlich aufgeführte Pro-Kopf-Verschuldung je Einwohner des Kassenkredit-Portfolios außer Betracht gelassen werden. 17 Die „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ vom 17.12.2009 legt für Kassenkredite (zu Derivaten siehe Gliederungspunkt „Einsatz von Derivaten“) eine bestimmte PortfolioStruktur fest. Durch Limitierung einzelner Strukturen wird das Risiko begrenzt: Entwicklung der Portfolio-Struktur Vorgeschriebene Limit Portfolio-Struktur gemäß für das Richtlinie * Kassenkredit(13.12.2007) Portfolio Fremdwährungs- max.35% der geschäfte in CHF akt. Krediterm. Strukturierte max. 15% Kredite 31.12.2011 Limit in TEUR Anteil 31.12.2012 Anteil in TEUR Limit in TEUR Anteil Anteil in TEUR 227.500 23,1% 150.000 280.000 18,8% 150.000 76.018 0,0% 0 86.987 0,0% 0 * = Die vorgeschriebenen Höchstgrenzen sind zum jeweiligen Handelszeitpunkt (des Einzelgeschäfts) verpflichtend und nicht zu späteren Zeitpunkten (bspw. 31.12. des Jahres). Fremdwährungsgeschäfte in Schweizer Franken (CHF) gehen in den Schuldenstand und den dargestellten Anteil an Fremdwährungsgeschäften mit Ihrem anfänglichen Nominalvolumen (Kreditaufnahmebetrag in EUR) ein, d.h. während der Kreditlaufzeit bleiben Wechselkursschwankungen unberücksichtigt. Sofern das im Fremdwährungsgeschäft enthaltene Wechselkursrisiko zum Stichtag bereits ausgeschaltet ist (bspw. durch ein abgeschlossenes Termingeschäft), geht das jeweilige Fremdwährungsgeschäft in CHF mit dem Rückzahlungsvolumen (Kreditrückzahlungsbetrag in EUR) ein. E Marktumfeld, Strategien und Maßnahmen Zur Einschätzung der Strategien des Schuldenmanagements der Stadt Bochum muss auch das Marktumfeld im Berichtszeitraum dargestellt und einbezogen werden. Die folgenden Darstellungen beziehen sich lediglich auf wesentliche Marktentwicklungen und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. E.1 Darstellung des Marktumfeldes 2012 Wie in den Vorjahren (seit dem Jahr 2008) blieb auch im Jahr 2012 die Euro-Krise weiter präsent. „Euro-Krise“ deshalb, weil nicht mehr ausschließlich die zu hohen Staatsschulden einzelner europäischer Staaten das Kernproblem dieser Krisenentwicklung darstellten, sondern vielmehr die makroökonomischen Ungleichgewichte im Euroraum. So blieben weiter die bisher schon beobachteten, schwächeren Euro-Staaten Portugal, Italien, Irland, Griechenland und Spanien im Fokus der Marktteilnehmer. E.1.1 Griechenland Die Probleme Griechenlands dominierten den Euro-Währungsraum im Jahr 2012. So einigten sich die Finanzminister der Eurozone im Februar 2012 auf ein weiteres Hilfspaket für das angeschlagene Griechenland (Kreditzusagen in Höhe von 130 Mrd. Euro, ursprünglich 109 Mrd. Euro). Als Gegenleistung musste Griechenland mehr Kontrollen akzeptieren und einen Teil seiner Budgethoheit abgeben. Im Februar 2012 wurde ein weiteres Sparpaket vom griechischen Parlament verabschiedet, welches teils deutliche Einschnitte für die Bevölkerung beinhaltete:  Absenkung des Mindestlohns auf 586,00 Euro  Absenkung des Mindestlohns für unter 25-Jährige auf 525,00 Euro 18            Kürzung der Gehälter bestimmter Berufsgruppen im öffentlichen Dienst rückwirkend zum 01.01.2012 um 20 Prozent Kürzung des Arbeitslosengeld auf 322,00 Euro Kürzung der Renten um 10 bis 15 Prozent Erhöhung der Selbstbeteiligung bei Medikamenten Kürzung der Medikamentenkosten staatlicher Kliniken Einsparungen bei Überstunden der Ärzte Kürzung der Zuschüsse für Städte und Gemeinden Sofortige Entlassung von 15.000 Staatsangestellten; bis 2015 150.000 Entlassungen Privatisierung von Staatsbetrieben Schließung von 200 kleinen, ineffizienten Steuerämtern und Einstellung 1000 neuer Steuerkontrolleure Kürzung der Militärausgaben um 600 Millionen Euro bis 2015 Massive Proteste und Streiks der griechischen Bevölkerung waren die Folge. Quelle: Stern (über www.stern.de), 13.02.2012 Anfang März 2012 gab die griechische Regierung bekannt, sich mit 85,8 Prozent der Privatgläubiger auf einen freiwilligen Schuldenerlass in Höhe von über 100 Mrd. EUR 19 geeinigt zu haben. Trotz dieser großen Zustimmung von Anleihe-Gläubigern zum teilweisen Forderungsverzicht konnten letztlich nicht alle Anleger von diesem Vorgehen überzeugt werden. Daher hat die griechische Regierung Zwangsklauseln aktiviert, die den restlichen Gläubigern den benötigten Forderungsverzicht per Gesetz aufgeben. Aufgrund dieses Verfahrens stellte die ISDA am 09.03.2012 den Zahlungsausfall Griechenlands fest. Der Schuldenschnitt betrug letztendlich 107 Mrd. Euro. Quelle: Süddeutsche (über www.sueddeutsche.de), 09.03.2012 Quelle: Spiegel Online (über www.spiegel.de), 26.11.2012 Quelle: Handelsblatt (über www.handelsblatt.com), 12.03.2012 Nach Stagnation der griechischen Reform- und Sparbemühungen im ersten Halbjahr 2012, häuften sich schließlich die offenen Spekulationen um einen möglichen Austritt Griechenlands aus der Euro-Währungsunion. Wirtschaftsexperten diskutierten über die Folgen eines Austritts für Griechenland und selbst die Europäische Zentralbank hielt Szenarien für den Austritt Griechenlands bereit; ein gänzlicher Zusammenbruch der griechischen Wirtschaft sowie unter Umständen des gesamten Euro-Währungsraumes wäre dann wahrscheinlich gewesen. Direkte Folge aus den Finanzproblemen Griechenlands waren erhöhte Barabhebungen des griechischen Volkes, was wiederum zu weiteren Finanzierungsproblemen des griechischen Bankensektors führte. Zeitgleich begann die griechische Regierung im Juli 2012 damit, den griechischen Staatsapparat zu verschlanken; mehr als 200 Behörden wurden abgeschafft oder mussten mit anderen fusionieren. 20 Quelle: ReutersKommunal, 07/2012 (…) Quelle: Focus Online (über www.focus.de), 23.07.2012 Im November 2012 wurde ein weiteres Sparpaket in Höhe von 13,5 Milliarden Euro beschlossen. Dieses war Voraussetzung für weitere Hilfen aus dem Ausland. E.1.2 Wirtschaftliche Entwicklung ausgewählter Euro-Staaten Die wirtschaftlichen Probleme der Euro-Staaten setzten sich fort. Voraussetzungen für eine Beendigung der Euro-Krise wären zumindest die Besserung der wirtschaftlichen Lage der einzelnen (Krisen-) Länder und ein auf mehr individuelle Bedürfnisse abgestimmtes europäisches Konzept. Beides konnte in 2012 nicht beobachtet werden, zumindest nicht in ausreichendem Maße zur wirkungsvollen Eindämmung der Euro-Krise. Vielmehr stand 2012 weiter im Fokus der Sofort-Reaktionen im Sinne der Krisenbewältigung. Über die Prognosen der EU-Kommission zur wirtschaftlichen Entwicklung einzelner ausgewählter Euro-Staaten lieferte Reuters einen Überblick: 11. Mai (Reuters) Die Schuldenkrise setzt den Krisenländern Griechenland, Spanien, Italien, Irland und Portugal besonders zu. Die Entwicklung in diesen Staaten wird maßgeblich dafür sein, ob die Krise der Währungsunion ein Ende findet oder sich verschärft. Nachfolgend ein Überblick, wie sich die fünf Sorgenländer nach Prognose der EUKommission vom Freitag bis 2013 schlagen werden. GRIECHENLAND 2013 dürfte die Wirtschaft ihre harte Schrumpfkur beenden. Die EU-Kommission rechnet dann mit einer Stagnation. In diesem Jahr wird das Bruttoinlandsprodukt laut Prognose aber mit 4,7 Prozent nochmals einbrechen. "Die verfügbaren Einkommen werden durch die steigende Arbeitslosigkeit gedrückt, Lohnsenkungen und Steuererhöhungen lasten ebenfalls auf der Binnennachfrage", sagte die EU-Kommission voraus. Jeder fünfte Grieche steht ohne Arbeit da. Ein schuldenfreier Haushalt bleibt in weiter Ferne: Das Defizit dürfte bei 7,3 Prozent liegen, 2013 sogar bei 8,4 Prozent. Der Schuldenberg wächst weiter: Im kommenden Jahr dürfte er 168 Prozent der Wirtschaftsleistung ausmachen. Eigentlich sehen die EU-Verträge eine Obergrenze von 60 Prozent vor. SPANIEN Das Land findet nicht aus der Rezession. Das Bruttoinlandsprodukt dürfte in diesem Jahr um 1,8 Prozent schrumpfen, 2013 nochmals um 0,3 Prozent. "Es stehen schwierige Zeiten ins Haus", warnt die EUKommission. Die ohnehin schon dramatische Lage am Arbeitsmarkt wird sich weiter zuspitzen: Jeder vierte Spanier wird im kommenden Jahr ohne Job sein. Kein anderes EU-Land weist eine so hohe Arbeitslosenquote aus. 2008 lag sie noch bei 11,3 Prozent. Das drückt die Binnennachfrage. Die Wirtschaftskrise sorgt dafür, dass die Löcher in der Staatskasse groß bleiben. Die Neuverschuldung wird jeweils mehr als sechs Prozent der Wirtschaftsleistung ausmachen; die EU-Verträge sehen eigentlich eine Obergrenze von drei Prozent vor. 21 ITALIEN 2012 wird ein verlorenes Jahr: Die Wirtschaftsleistung dürfte um 1,4 Prozent sinken, die Arbeitslosenquote auf 9,5 Prozent steigen. "Die Schuldenkrise in der Euro-Zone belastet die italienische Wirtschaft", schreibt die Kommission. Steuererhöhungen und die steigende Arbeitslosigkeit drücken die Einkommen, wodurch der private Konsum schrumpft. Die EU setzt auf eine langsame Erholung im nächsten Jahr. Die Wirtschaft dürfte dann wieder wachsen, wenn auch nur um 0,4 Prozent. Das Staatsdefizit wird sich demnach auf 1,1 Prozent nahezu halbieren, der Schuldenberg sogar von 123,5 auf 121,8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes abgetragen werden. IRLAND Dank steigender Exporte kann das Land einen Rückfall in die Rezession wohl vermeiden. Die Brüsseler Behörde rechnet in diesem Jahr mit einem Wachstum von 0,5 Prozent, das sich 2013 auf 1,9 Prozent beschleunigen soll. "Die Exportwirtschaft bleibt die Konjunkturlok", schreiben die Brüsseler Experten. Die Arbeitslosigkeit sollte leicht zurückgehen. Allerdings reicht der kleine Aufschwung nicht aus, um die maroden Staatsfinanzen zu sanieren. Das Defizit dürfte in diesem Jahr 8,3 Prozent betragen und 2013 bei 7,5 Prozent liegen. Der Schuldenberg wächst dadurch weiter und erreicht im kommenden Jahr 120 Prozent des Bruttoinlandsproduktes - doppelt so viel wie die EU-Verträge als Obergrenze vorsehen. PORTUGAL Auch für Portugal ist 2012 ein verlorenes Jahr. Die Wirtschaft dürfte mit 3,3 Prozent noch stärker einbrechen als während der Weltfinanzkrise 2009. Kommendes Jahr sagt die Kommission wieder ein bescheidenes Wachstum von 0,3 Prozent voraus. "Haupttreiber werden die Exporte sein angesichts der Konjunkturerholung in der EU und der verbesserten preislichen Wettbewerbsfähigkeit aufgrund der Lohnzurückhaltung", prognostiziert die EUKommission. Das Defizit dürfte bis dahin von 4,7 auf 3,1 Prozent nachlassen. Der Schuldenstand wird dagegen auf gut 117 Prozent des Bruttoinlandsproduktes steigen. 2008 waren es noch 71,6 Prozent. FRANKREICH Mit wachsender Sorge blickt die EU-Kommission auch auf Frankreich. Das Defizit der nach Deutschland zweitgrößten Volkswirtschaft in der Eurozone wird nach der Vorhersage kaum sinken. In diesem Jahr wird ein Fehlbetrag von 4,5 Prozent erwartet, der 2013 auf 4,2 Prozent schrumpfen soll. Die Kommission fordert deshalb weitere Einsparungen zum Abbau der Neuverschuldung. Quelle: ReutersKommunal, 05/2012 Im Jahr 2012 überschritten folgende europäische Staaten die Maastricht-Kriterien bzgl. des Haushaltsdefizits (max. -3,0% vom Bruttoinlandsprodukt) deutlich: Spanien mit -10,6%, Griechenland mit -10,0%, gefolgt von Irland (-7,6%), Portugal (-6,4%), Großbritannien und Zypern (mit je -6,3%), wenngleich einzelne dieser Staaten Defizit-Verbesserungen für sich verbuchen konnten (bspw. Irland, Großbritannien und Griechenland). Auch bei den Gesamtschulden europäischer Staaten war die Einhaltung der Maastricht-Kriterien (max. 60,0% vom Bruttoinlandsprodukt) größtenteils unerreichbar: Bspw. Griechenland (156,9%), Italien (127%), Portugal (123,6%) und Irland (117,6%). Doch auch die mit einem großen Bruttoinlandsprodukt ausgestatteten und stabilisierend wirkenden Staaten wie Deutschland (81,9%), Frankreich (90,2%) und Großbritannien (90,0%) konnten hier die MaastrichtKriterien nicht einhalten. Im August 2012 senkte die Ratingagentur Moody’s die Kreditwürdigkeit Sloweniens um 3 Stufen auf dann nur noch Baa2. Moody's erklärte diesen Schritt mit einem erhöhten Kapitalbedarf für das Bankensystem sowie steigenden Finanzierungskosten sowie einer weiter schwachen Wirtschaftsleistung. Auch Zyperns Bonität sowie dessen Zukunftsaussichten wurden im Jahr 2012 hinterfragt. Die Bonität Deutschlands wurde unterdessen seitens der Ratingagentur Standard & Poor's weiter mit AAA bei stabilem Ausblick bewertet; das Land habe eine „breit aufgestellte und wettbewerbsfähige Wirtschaft, die die Fähigkeit bewiesen hat, schwere wirtschaftliche und finanzielle Schocks zu verkraften". Die Ratingagentur Moody’s vermerkte für die Bonität Deutschlands einen negativen Ausblick. Im Kontext einer im übrigen Europa durchaus schwierigen wirtschaftlichen Lage hat sich Deutschland noch mit einem dafür guten Wachstum in Höhe von 0,7% entwickelt. Das Jahr 2012 entwickelte sich zum Jahresende hin mit nachlassendem Schwung bis hin zum Stillstand. Das lag auch daran, dass die Entwicklung der Weltkonjunktur nachließ (Wachstum 22 2011 rd. 3,8%, Wachstum 2012 vorauss. 3,3%); ursächlich dafür war auch die Finanzkrise mit ihrer derzeitigen Ausprägung in Form der Euro-Krise mit den daraus folgenden Unsicherheiten. Quelle: Jahreswirtschaftsbericht 2013, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) (über www.bmwi.de), 25.06.2013 E.1.3 Krisenintervention der Europäischen Union Im Jahr 2012 sollte der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) als Teil des EuroRettungsschirmes die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ablösen. Letztere war nur vorübergehendes Hilfsinstrument zur Krisen-Eindämmung, der ESM sollte dauerhaften Charakter haben. Aufgabe des ESM sollte es sein, überschuldete Mitgliedstaaten der Eurozone durch Notkredite und Bürgschaften zu unterstützen, um deren Zahlungsunfähigkeit zu verhindern. Die Inanspruchnahme entsprechender ESM-Hilfen wurde allerdings an Voraussetzungen gekoppelt, so bspw. die Einhaltung wirtschaftspolitischer Auflagen, die Umsetzung eines makroökonomischen Anpassungsprogrammes sowie eine tiefgehende Analyse über die Nachhaltigkeit der Staatsschuldensituation. Durch die Fixierung dieser Voraussetzungen sollte Einfluss auf die Ursache der Krise gewonnen werden. Gegen die notwendige Ratifizierung des ESM-Vertrages durch die Bundesrepublik Deutschland richteten sich mehrere Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel, dem Bundespräsidenten die Unterzeichnung des Gesetzes zum ESM bis zum endgültigen Urteil des Gerichts über die Verfassungsbeschwerden zu untersagen. Von den Klägern wurde insbesondere kritisiert, dass der Bundestag Zuständigkeiten im Bereich des Bundeshaushalts an ein nicht durch direkte Wahlen legitimiertes Gremium abtritt. Das Bundesverfassungsgericht machte jedoch den Weg für den Start des Euro-Rettungsschirms unter Auflagen frei. Der ESM trat schließlich am 27.09.2012 in Kraft. 23 Quelle: Zeit Online (über www.zeit.de), 12.09.2012 24 Quelle: Jahreswirtschaftsbericht 2013, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) (über www.bmwi.de), 25.06.2013 Parallel zur Krisenintervention wurde weiter an der Reformierung der europäischen Finanzmärkte gearbeitet, um Krisensituationen vermeidbarer und im Zweifel auch beherrschbarer zu machen. Eine Aufstellung dazu liefert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in seinem Jahreswirtschaftsbericht 2013: 25 Quelle: Jahreswirtschaftsbericht 2013, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) (über www.bmwi.de), 25.06.2013 E.1.4 Krisenintervention der Europäischen Zentralbank Die Europäische Zentralbank (EZB) begleitete das Marktgeschehen 2012 aktiv mit eigenen Unterstützungsmaßnahmen. Die in 2011 schon praktizierte großzügige Liquiditätsversorgung der Banken (in EUR und Fremdwährung) wurde fortgesetzt. So weitete sich der Kapitalbedarf insbesondere spanischer Banken im ersten Halbjahr 2012 aus, welcher von der Europäischen Zentralbank im Rahmen des laufenden Geschäfts gedeckt wurde. Auch das Ankaufsprogramm von privaten und staatlichen Anleihen am Sekundärmarkt (d.h. i.d.R. von Banken) (sog. Securities Markets Programme, SMP) wurde zunächst fortgesetzt. In der Sitzung des EZB-Rates vom 06.09.2012 wurde gegen die Stimme der Deutschen Bundesbank beschlossen, unter bestimmten Bedingungen an den Finanzmärkten unbegrenzt Staatsanleihen von Mitgliedsländern der Währungsunion zu kaufen (sog. Outright Monetary Transactions, OMT). Als Voraussetzung für ein solches Handeln der EZB wurden die Akzeptanz und die Einhaltung von Reformauflagen der Euro-Rettungsschirme fixiert. Das bisher von der EZB eingesetzte Ankaufsprogramm SMP wurde mit OMT abgelöst. EZB-Präsident Mario Draghi sprach von einem "effektiven Schutzschild" für die Euro-Zone gegen die Stürme an den Märkten. Die EZB werde tun, "was immer nötig ist", um den Euro zu retten. Kritik an diesem Vorgehen gab es von der Deutschen Bundesbank, die eindringlich auf Gefahren einer Vermischung zwischen Geldpolitik und Fiskalpolitik hinwies. In der Sitzung des EZB-Rates vom 06.09.2012 konnten diese Einwände jedoch nicht überzeugen. Die EZB begründete das neue Programm zum unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen (OMT) mit notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen, um die im Markt ankommenden Kreditzinsen zu senken. Es wurde angeführt, dass die hohen Zinsen auf Staatspapiere 26 indirekt die Kreditzinsen für die Verbraucher nach oben treiben würden, so dass der rekordtiefe Leitzins der EZB nicht bei den Bankkunden ankomme, was dann wiederum zur Störung der auf stabile Preise zielenden Geldpolitik beitrüge. Quelle: Welt (über www.welt.de), 07.09.2012 Quelle: Spiegel Online (über www.spiegel.de), 06.09.2012 (…) Quelle: WAZ (über www.derwesten.de), 06.09.2012 Auch im Jahr 2012 hat die EZB die Anforderungen an die Qualität der als Sicherheiten für Kredite zu hinterlegenden Wertpapiere weiter auf niedrigem Niveau gehalten, zumindest was Papiere europäischer Staaten anbelangt. Diese ohnehin schon geringen Anforderungen wurden Ende Juni 2012 auf weitere Wertpapierarten erweitert. Ergänzend wurde vom EZBRat am 06.09.2012 beschlossen, dass sämtliche Rating-Anforderungen an zu hinterlegende Sicherheiten entfallen, sofern Staatsanleihen der OMT-Programm-Staaten hinterlegt werden. Zwar wurden ab dem 25.07.2012 keine griechischen Staatsanleihen oder sonstigen durch Griechenland voll garantierten Papiere mehr als Sicherheiten akzeptiert, jedoch wurde dies per EZB-Beschluss mit Wirkung zum 21.12.2012 aufgrund der guten Entwicklung Griechenlands wieder aufgehoben. E.1.5 Kommunalfinanzierung Durch die weiter fortlaufenden Entwicklungen der Euro-Krise, das offene Zweifeln der Märkte an der Bonität ganzer europäischer Staaten sowie letztlich einem bereits eingetretenen Zahlungsausfall (Schuldenschnitt Griechenlands) erweiterte sich das Zweifeln auch auf die sicheren Adressen der deutschen Kommunen. 27 Quelle: Bundesverband deutscher Banken (über www.bankenverband.de), 22.03.2012 Bereits im zweiten Halbjahr 2011 hat sich die Lage der Kommunalfinanzierung merklich verschlechtert. Diese Problematik hat sich im Verlauf des Jahres 2012 immer weiter verschärft, da Beschränkungen der einzelnen Banken insgesamt kumulativ auf die gesamte Finanzierungsbasis wirkten. Da bei einigen Banken zeitgleich einzelne Kreditlimite heruntergefahren wurden und zudem andere Banken aus verschiedenen Gründen für Kreditvergaben ganz entfallen sind, rückte die Sicherung der Liquidität immer mehr in den Fokus des Zins- und Schuldenmanagements. Quelle: WAZ, 30.04.2012 28 Einige Banken zogen sich nach einer bankinternen Verarbeitung der Finanzkrise ganz aus dem Kreditsegment für öffentliche Kunden bzw. sogar aus dem gesamten deutschen Kreditgeschäft zurück. Andere Banken, insbesondere einzelne Landesbanken, zogen sich aus dem Kreditgeschäft mit Kommunen aus NRW zurück unter Hinweis darauf, zukünftig nur noch im regionalen Heimatmarkt aktiv sein zu wollen. Zuletzt gab es Banken, die das Kreditvolumen unter Hinweis auf einen bestimmten Haushaltsstatus (bspw. nicht genehmigtes Haushaltssicherungskonzept) eingeschränkt oder gestrichen haben. Auch erfolgten Minderungen von Kreditlimiten aufgrund der bei den Banken notwendigen Bilanzpflege, um den bald greifenden Regelungen für Banken und Finanzmärkte entsprechend der Vorschläge des „Basler Ausschusses für Bankenaufsicht“ (Basel III) gerecht zu werden. Quelle: Der Neue Kämmerer, Ausgabe 05, 11/2012 Die Handlungsweise der Banken war nur teilweise nachvollziehbar. Unbefriedigend war bspw. die Feststellung, dass einige Banken die Kreditlimite der Stadt Bochum unter Hinweis auf das nicht genehmigte Haushaltssicherungskonzept 2011 gestrichen haben, ohne diese nach Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 wieder zu reaktivieren. Die enormen Sparbemühungen der Stadt Bochum, inklusive der engen Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Arnsberg (im Rahmen einer Beratungskooperation) bei der Aufstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes trugen in diesem Zusammenhang keine direkten Früchte. Entsprechende Begründungen für dieses Verhalten der Banken konnten insofern nicht überzeugen und mussten abschließend, nun als ‚vorgeschoben’ erkannt, akzeptiert werden. Unglücklich für die städtische Finanzierungssituation waren auch die Entscheidungen einzelner Landesbanken, sich auf 29 den regionalen Heimatmarkt zurückzuziehen; auf diese Weise sind über die letzten Jahre einige gute und beidseitig vorteilhafte Geschäftsbeziehungen beendet worden. Da es sich bei diesen Entscheidungen um strategische Entscheidungen der Banken gehandelt hat, konnte hier kein direkter Einfluss auf eine Wiederbelebung der Geschäftsbeziehung genommen werden. E.1.6 Kapitalmarkt Im Jahr 2012 pendelte die Inflationsrate weiter im Zielniveau von unter, aber nahe 2%. Die Steuerung dieser für den Kapitalmarkt wichtigen Größe ist der Europäischen Zentralbank also gelungen. Quelle: Statistisches Bundesamt (über www.destatis.de), 26.06.2013 Die anderen auf den Kapitalmarkt einwirkenden Faktoren wie bspw. die Inflationserwartung der Marktteilnehmer und deren Vertrauen in die Handlungs- und Krisenbewältigungsfähigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) waren weder messbar noch im Hinblick auf deren Wirkung auf den Kapitalmarkt darstellbar. Ebenso schlecht analysierbar war das Vertrauen der Marktteilnehmer in den Euro nebst europäischen Finanzplätzen, insofern natürlich auch deren Vertrauen in die Europäische Union selbst. Zudem wirkte sich die zurückhaltende Liquiditätsversorgung der Märkte durch die Banken direkt auf den Kapitalmarkt aus. Durch das immer noch nicht wiederhergestellte Vertrauen der Banken untereinander, konnte die im Markt befindliche Liquidität ebenfalls nicht im gewünschten Umfang breit verteilt werden. Aufgrund der enormen Komplexität der den Kapitalmarkt beeinflussenden Faktoren, war eine konkrete und belastbare Einschätzung der Lage und der Einzelfaktoren kaum möglich. Zudem beeinflussten die EZB und die von der Europäischen Union geschaffenen Institutionen zur Krisenbewältigung (bspw. EFSF, ESM) den Kapitalmarkt direkt durch Anleihenkäufe. Im Jahr 2012 haben die Kapitalmarktsätze auf breiter Front nachgegeben, dies aber in einem über das Jahr gesehen sanften und wenig volatilen Verlauf. Binnen des Jahres 2012 fielen die hier exemplarisch dargestellten Zinssätze um rd. 1%; so wurde in 2012 erneut ein „historisch niedriges Zinsniveau“ erreicht. 30 Kapitalmarktsätze auf Tagesbasis 6,0000 Zinssatz in % p.a. 5,0000 4,0000 3,0000 2,0000 1,0000 18 Da .0 tum 02 6.1 .1 9 9 21 1.1 9 .0 9 9 01 3.2 9 .0 0 0 07 8.2 0 .1 0 0 30 2.2 0 .0 0 0 11 4.2 0 .0 0 0 24 9.2 1 .0 0 0 12 1.2 1 .0 00 28 6.2 2 .1 00 12 0.2 2 .0 0 0 24 3.2 2 .0 0 0 02 7.2 3 .1 0 0 19 2.2 3 .0 0 0 24 4.2 3 .0 0 0 30 8.2 4 .1 0 0 11 2.2 4 .0 00 15 5.2 4 .0 00 23 9.2 5 .0 0 0 02 1.2 5 .0 0 0 09 6.2 6 .1 0 0 16 0.2 6 .0 00 29 2.2 6 .0 00 05 6.2 7 .1 00 18 1.2 7 .0 0 0 28 3.2 7 .0 0 0 02 7.2 8 .1 0 0 17 2.2 8 .0 0 0 26 4.2 8 .0 0 0 06 8.2 9 .0 0 0 17 1.2 9 .0 01 21 5.2 0 .0 01 28 9.2 0 .0 0 1 08 1.2 0 .0 0 1 13 6.2 1 .1 0 1 20 0.2 1 .0 0 1 29 2.2 1 .0 0 1 05 6.2 2 .1 0 1 1. 2 20 12 0,0000 Datum 2-Jahres-Swap-Satz 5-Jahres-Swap-Satz 10-Jahres-Swap-Satz Kapitalmarktsätze auf Tagesbasis 2,5000 Zinssatz in % p.a. 2,0000 1,5000 1,0000 0,5000 D 09 at . 0 um 1 17 .20 .0 12 1 25 .20 .0 12 1 02 .20 .0 12 2 10 .20 .0 12 2 20 .20 .0 12 2 28 .20 .0 12 2 07 .20 .0 12 3 15 .20 .0 12 3 23 .20 .0 12 3 02 .20 .0 12 4 12 .20 .0 12 4 20 .20 .0 12 4 30 .20 .0 12 4 09 .20 .0 12 5 17 .20 .0 12 5 25 .20 .0 12 5 04 .20 .0 12 6 12 .20 .0 12 6 20 .20 .0 12 6 28 .20 .0 12 6 06 .20 .0 12 7 16 .20 .0 12 7 24 .20 .0 12 7 01 .20 .0 12 8 09 .20 .0 12 8 17 .20 .0 12 8 27 .20 .0 12 8 04 .20 .0 12 9 12 .20 .0 12 9 20 .20 .0 12 9 28 .20 .0 12 9 08 .20 .1 12 0 16 .20 .1 12 0 24 .20 . 1 12 0 01 .20 .1 12 1 09 .20 .1 12 1 19 .20 .1 12 1 27 .20 .1 12 1 05 .20 .1 12 2 13 .20 .1 12 2 21 .20 .1 12 2. 20 12 0,0000 Datum 2-Jahres-Swap-Satz 5-Jahres-Swap-Satz 10-Jahres-Swap-Satz Datenquelle: ReutersKommunal, 01/2013 E.1.7 Geldmarkt Im Gegensatz zur Zinsentwicklung am Kapitalmarkt kann der Geldmarkt leichter und direkter von der Europäischen Zentralbank (EZB) gesteuert werden. So kann bspw. der Hauptrefinanzierungssatz angepasst werden, zu dem sich Banken unter bestimmten Voraussetzungen Geld für eine Woche bei der EZB leihen können. Außerdem kann der Zinssatz für die Einlagefazilität geändert werden, zu der Banken Geld bei der EZB für einen Tag anlegen können. Beide Instrumente spielen eine maßgebliche Rolle für die tatsächlichen Zinsbewegungen im Geldmarkt. Nach den Zinssenkungen des Hauptrefinanzierungssatzes im Jahr 2011 wurde dieser erneut mit Wirkung zum 11. Juli 2012 abgesenkt, auf dann nur noch 0,75%. Gleichzeitig wurde der Zinssatz für die Einlagefazilität, der bereits ab Mai 2009 stets im Gleichschritt mit dem Leitzins verändert wurde, ebenfalls um 0,25% auf dann nur noch 0% abgesenkt. 31 (…) Quelle: ReutersKommunal, 05/2012 So haben auch die Geldmarktsätze im Jahr 2012 nachgegeben. Auch hier handelte es sich um eine sanft fallende Zinsbewegung ohne nennenswerte Volatilitäten. Je nach Fristigkeit gaben die Geldmarktsätze binnen eines Jahres um rund 1% nach, kurzfristige Geldmarktsätze weniger aufgrund des Annäherns an die 0%-Marke. Analog zu den Kapitalmarktsätzen wurden auch im Geldmarktbereich im Jahr 2012 wieder neue „historische Tiefststände“ erreicht. Geldmarktsätze nach Monatsdurchschnitt 5,00 3,00 2,00 1,00 0,00 19 99 19 -01 99 19 06 99 20 11 00 20 04 00 -0 20 9 01 20 02 01 20 07 01 20 -12 02 20 -05 02 20 -10 03 20 03 03 20 08 04 20 01 04 20 06 04 20 -11 05 20 -04 05 20 -09 06 20 02 06 -0 20 7 06 20 12 07 -0 20 5 07 20 10 08 20 -03 08 20 -08 09 20 01 09 -0 20 6 09 20 11 10 -0 20 4 10 20 09 11 20 02 11 20 -07 11 20 -12 12 20 05 12 -1 0 Zinssatz in % p.a. 4,00 Jahr-Monat EONIA 1-Monats-EURIBOR 3-Monats-EURIBOR 6-Monats-EURIBOR 32 12-Monats-EURIBOR Haupt-Refinanzierungs-Satz Geldmarktsätze nach Monatsdurchschnitt 2,00 1,80 1,60 Zinssatz in % p.a. 1,40 1,20 1,00 0,80 0,60 0,40 0,20 0,00 2012-01 2012-02 2012-03 2012-04 2012-05 2012-06 2012-07 2012-08 2012-09 2012-10 2012-11 2012-12 Jahr-Monat EONIA 1-Monats-EURIBOR 3-Monats-EURIBOR 6-Monats-EURIBOR 12-Monats-EURIBOR Haupt-Refinanzierungs-Satz Datenquelle: Deutsche Bundesbank (über www.bundesbank.de), 01/2013 E.1.8 Devisenmarkt Die Schweizer Nationalbank (SNB) hielt auch im Jahr 2012 an dem von ihr am 06.09.2011 verordneten EUR/CHF-Mindestkurs von 1,20 EUR/CHF fest. Sie begründete diese Entscheidung seinerzeit hauptsächlich mit der Bekämpfung deflationärer Tendenzen und machte immer wieder klar, dass sie bereit sei, diesen Mindestkurs mit allen Mitteln zu verteidigen. Immer wieder aufkommende Gerüchte, der Mindestkurs könne auf 1,25 EUR/CHF angehoben werden, fanden jedoch keine Umsetzung seitens der SNB. Ein dauerhaft starker Schweizer Franken wäre außerdem eine Belastung für die schweizer Exportwirtschaft, da Waren in den jeweiligen Währungen der Absatzländer allein aufgrund der Wechselkursentwicklung erheblich teurer werden würden. Zwar ist es nicht oberstes Ziel der SNB, einzelne Wirtschaftszweige zu schützen, aber sie muss sich „gemäß Verfassung und Gesetz vom Gesamtinteresse des Landes leiten lassen, als vorrangiges Ziel die Preisstabilität gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung tragen“ (Zitat aus http://www.snb.ch „Aufgaben und Ziele der Schweizerischen Nationalbank“). Die Dämpfung bzw. Vermeidung weiterer starker Währungsaufwertungen liegt daher auch insofern im mittelbaren Interesse der SNB. Die Nachfrage nach Schweizer Franken war auch im Jahr 2012 weiter groß, da diese Währung in Krisenzeiten als „sicherer Hafen“ bei Anlegern geschätzt wird, um das Kapital auch in schwierigen Marktsituationen erhalten zu können. Die von der SNB verteidigte Kursuntergrenze von 1,20 EUR/CHF verhinderte aber eine weitere Aufwertung des CHF in Richtung der Kursparität. Besondere Gründe für eine Abwertung des CHF in Richtung 1,30 EUR/CHF gab es im Jahr 2012 ebenfalls nicht, so dass der Kurs im Jahr 2012 unspektakulär innerhalb einer Bandbreite von 1,20 EUR/CHF bis rd. 1,22 EUR/CHF pendelte. 33 Quelle: ReutersKommunal, 07.08.2012 Seit der Festlegung des Mindestkurses durch die SNB, insbesondere aber im Jahr 2012, bewegte sich der Wechselkurs EUR/CHF knapp über den von der SNB festgelegten 1,20 EUR/CHF. EUR-CHF Kursverlauf seit 1999 1,65 1,60 1,55 1,50 EUR / CHF 1,45 1,40 1,35 1,30 1,25 1,20 1,15 1,10 1,05 1,00 Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul Jan Jul 1999 1999 2000 2000 2001 2001 2002 2002 2003 2003 2004 2004 2005 2005 2006 2006 2007 2007 2008 2008 2009 2009 2010 2010 2011 2011 2012 2012 Datum des Tageskurses Referenzkurs der Bundesbank Einstiegskurs CHF-Kredit 2010/002 Einstiegskurs CHF-Kredit 2010-004 Kursgrenzen der SNB (Dauer-Intervention) Datenquelle: Deutsche Bundesbank (über www.bundesbank.de), 01/2013 Berechnungen des Institutes für Banken und Finanzplanung in der Schweiz zeigen weiterhin, dass der Schweizer Franken trotz des nun festgelegten Mindestkurses immer noch deutlich überbewertet ist. So lag der faire Wechselkurs EUR/CHF (nach Kaufkraftparität) per Ende März 2013 bei rd. 1,37 EUR/CHF, davor noch höher. Gemessen am Jahresmittelkurs 2012 von rd. 1,21 EUR/CHF ist der Euro zum Schweizer Franken um rund 0,16 EUR/CHF zu billig. Für diese deutliche Überbewertung sind überwiegend die bereits geschilderten Sachverhalte (Kapitalflucht in „sichere Häfen“) verantwortlich. 34 Quelle: Institut für Banken und Finanzplanung, Schweiz (über: www.ibf-chur.ch), 28.06.2013 E.2 Strategien und Maßnahmen Das aktive Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum verfolgt dauerhaft folgende in Gliederungspunkt „Aufgaben und Ziele“ bereits genannten Ziele:  Senkung der Durchschnittsverzinsung des Kommunalkredit- und des KassenkreditPortfolios im Rahmen festgelegter Strategien,  Begrenzung der Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken,  über die Jahre stetige, kalkulierbare Zinsbelastungen im städtischen Haushalt. Diese Ziele beinhalten grundsätzliche Zielkonflikte:  Eine Begrenzung des Zinsänderungs- und Liquiditätsrisikos wird am Leichtesten durch eine lange Zinsbindungsfrist erreicht. Diese führt allerdings auf Dauer und im Durchschnitt zu höheren Zinslasten und vernachlässigt damit das durch die aktuelle Haushaltsnotlage noch stärker zu gewichtende Ziel „Senkung der Durchschnittsverzinsung“.  Der Wunsch, langfristig kalkulierbare und stetige Zinsbelastungen in den Haushalt einzuplanen, wurde auf kommunaler Ebene in der Vergangenheit vorwiegend über lange Zinsbindungen erreicht, wodurch die Flexibilität verlorenging, auf günstige Marktlagen zeitnah reagieren zu können. In das Konzept einzubeziehen sind auch die Besonderheiten kommunaler Schuldner: Sie sind Langfrist-Schuldner (eine Rückzahlungs-Möglichkeit oder auch -Notwendigkeit innerhalb kurzer Fristen ist ausgeschlossen) und sie tragen ein theoretisch vernachlässigbares Risiko der Illiquidität; das unterscheidet Kommunen von bspw. privaten Unternehmen. Deshalb können und müssen sie, um ihre wirtschaftlichen Stärken ausnutzen zu können, an den Finanzmärkten strukturell anders agieren als private Schuldner. Auch aufgrund der 35 hervorragenden Bonität kommunaler Schuldner eröffnen sich andere, bessere Finanzierungsmöglichkeiten als bei kleinen oder mittleren, bonitätsmäßig schlechter gestellten privaten Unternehmen. Das aktive Zins- und Schuldenmanagement zielt darauf ab, in Kenntnis dieser Zielkonflikte und Besonderheiten als kommunaler Schuldner, zu ausgewogenen Entscheidungen zu kommen. Dabei können die phasenweise verstärkt verfolgten Ziele je nach Lage oder Anforderung der Märkte oder der eigenen Bedürfnisse wechseln. Zur Umsetzung des aktiven Zins- und Schuldenmanagements dienen Strategien, die in der Regel mehrere Instrumente bzw. Methoden miteinander verknüpfen, Marktgegebenheiten nutzen und kommunale Stärken einsetzen, z.B.:  Eine Verkürzung der Zinsbindungsfristen und damit eine Reduzierung der Laufzeitenkomponente führt in der Regel zu einer Senkung der Durchschnittsverzinsung. Die hierdurch entstehenden Zinsänderungsrisiken werden teilweise durch Einsatz von Derivaten (bspw. durch Cap, Collar, Forward-Swap) gedeckelt oder bewusst in Kauf genommen.  Der EONIA-Referenzzins orientiert sich stärker als alle anderen Geldmarktsätze am Leitzins der Europäischen Zentralbank. Alle längerfristigen Zinssätze enthalten bereits Vertrauens- bzw. Liquiditätsaufschläge, die durch die Finanzmarktkrise noch verschärft wurden. Aus kommunaler Sicht besteht nicht immer die Notwendigkeit, diese erhöhten Zinssätze zu zahlen, so dass bei einer beabsichtigten Verkürzung der Zinsbindungsfristen unter anderem der Abschluss von EONIA-Krediten erwogen wird. Alternativ kommt auch der Abschluss möglichst kurzfristiger Geldmarktkredite (bspw. auf 1-Monats-Euribor-Basis) in Frage, da diese ebenfalls sehr geringe Vertrauens- bzw. Liquiditätsaufschläge enthalten.  Durch den Einsatz von EONIA-Kreditlinien (ähnlich den privaten Dispositionskrediten) kann grundsätzlich vermieden werden, dass auf den städtischen Konten größere Überschüsse entstehen; damit kann die Differenz zwischen Tagesgeld-Anlagesatz und EONIA-Referenzzins eingespart werden. Außerdem wird so der Verwaltungsaufwand im Tagesgeschäft minimiert.  Die Stadt Bochum ist auf absehbare Zeit Dauerschuldner und wird deshalb nicht aufgrund einer plötzlich eintretenden vollständigen Entschuldung gezwungen sein, aus Fremdwährungskrediten zu dann ggf. unvorteilhaften Wechselkursen auszusteigen. Risiken lassen sich außerdem durch den Abschluss von Termin- oder Optionsgeschäften und die Begrenzung der Volumina zum Teil absichern.  Da insbesondere Kommunalkreditaufnahmen durch Zwischenfinanzierungen zu großen Volumina gebündelt werden können, lassen sich am Markt optimale Konditionen erreichen. Auch können dadurch die Voraussetzungen für den Einsatz von Derivaten verbessert werden. [Mittlerweile gilt dies jedoch nur noch eingeschränkt, da große Volumina durch den Verlauf der Euro-Krise und der dargestellten Entwicklungen bei der Liquiditätsversorgung der Kommunen tendenziell schlechter platzierbar geworden sind.]  Ungleichmäßige Belastungen einzelner Haushaltsjahre durch ein stark schwankendes Marktumfeld sind bspw. durch den Einsatz von Doppel-Swaps beherrschbar: Die Belastung aus hochpreisigen Krediten von Vorperioden können – im Sinne der Stetigkeit – durch eine Derivate-gestützte „Umschuldung“ auf mehrere Perioden verteilt werden. Außerdem können so günstige Marktlagen auch während der Kreditlaufzeit genutzt werden. 36  Zukünftige Zinsanpassungen können schon jetzt u.a. durch Forward-Swaps vorgenommen werden, um eine derzeit günstige Marktlage für zukünftige Zinssicherungen auszunutzen und um ggf. vorhandene Klumpenrisiken zu glätten.  Auch langfristige (Standard-) Kreditaufnahmen sind in Zeiten historisch niedriger Zinsen sinnvoll einsetzbar. Sie erlauben zugleich sowohl eine langfristige Zinssicherung als auch eine langfristige Liquiditätssicherung. Besonders für das aufgrund rechtlicher Vorgaben traditionell nur kurz- bzw. mittelfristig finanzierte Kassenkredit-Portfolio machen langfristige (Standard-) Kreditaufnahmen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Sinn. So kann vermieden werden, dass steigende Zinsen sofort und mit voller Kraft auf den zu leistenden Zinsaufwand für Kassenkredite wirken.  Im Rahmen besonderer Finanzierungsformen wie bspw. der Platzierung von Schuldscheinen oder Anleihen können neue Finanzierungswege erschlossen und die Kontrahentenbasis erweitert werden. Je nach Marktumfeld ist es zudem möglich, langfristig benötigtes Kapital vergleichsweise zinsgünstig zu finanzieren. Durch die Aufteilung der Aktivitäten auf unterschiedliche Instrumente bzw. Methoden und die Ausnutzung der möglichen Bandbreiten der Laufzeiten entsprechend der Schuldenrichtlinie wird dem Portfolio-Gedanken (Streuung von Risiken) Rechnung getragen und das GesamtRisiko weiter minimiert. Die Wahl der jeweiligen Strategien und Instrumente / Methoden muss vor dem Hintergrund einer konkreten Einschätzung der Marktlage erfolgen; hierzu finden im Zins- und Schuldenmanagement monatliche Strategie-Sitzungen mit fachkundiger Unterstützung statt. Zusätzlich erfolgen regelmäßige Auswertungen von Fachinformationen (Newsletter von Banken, Marktinformationssystem „ReutersKommunal“ der Firma Thomson Reuters, diverse Printmedien sowie frei zugängliche Informationen im Internet). Im Rahmen der sich bietenden Möglichkeiten werden Fortbildungs- und Marktinformationsveranstaltungen besucht, sowie Diskussionsmöglichkeiten unter Kommunen genutzt. Die Stadt Bochum nimmt seit Jahren am interkommunalen „kleinen“ Arbeitskreis verschiedener NRW-Städte (aktuell: Städte Bochum, Essen, Dortmund, Wuppertal, Herne und Münster) teil, in dessen Rahmen zumindest halbjährliche Treffen auf Fachebene stattfinden; außerdem erfolgt ein enger Erfahrungsaustausch außerhalb der regulären Treffen. Aus den genannten Aktivitäten werden laufend neue Impulse für die tägliche Arbeit, die strategische Ausrichtung sowie die Rahmensituation generiert. Die Aktivitäten des Zins- und Schuldenmanagements werden vom städtischen Rechnungsprüfungsamt laufend überprüft und nachvollzogen. Das bereits in den Berichten über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2010 und 2011 geschilderte Problem des Rückgangs von zur Verfügung stehenden Kreditgebern weitete sich im Jahr 2012 aus. Verschärfend wirkte, dass die Finanzierungsbeeinträchtigungen der Jahre 2010 und 2011 weiter Bestand hatten, sich also zusammen mit den neu aufkommenden Schwierigkeiten kumulierten. Im Jahr 2012 sind zudem zwei weitere konditionsstarke Kreditgeber weggebrochen (einer für Kommunalkredite und einer für Kassenkredite). Eine weitere Bank hatte am Jahresanfang mitgeteilt, keine Neugeschäfte mehr machen zu wollen, dies jedoch zum Jahresende wieder leicht gelockert. Außerdem zogen sich zwei weitere Kreditgeber mit zuvor bereits geringer Marktpräsenz ganz aus dem Kommunalgeschäft zurück. Ein großer und konditionsstarker Kreditgeber für Kassenkredite in Schweizer Franken hat sich ebenfalls im Jahr 2012 aus dem Markt zurückgezogen. Das im Jahr 2012 wieder von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigte Haushaltssicherungskonzept brachte keine Entspannung der Liquiditätsrisiken. Die unter Hinweis auf die in den Jahren 2010 und 2011 nicht genehmigten Haushaltssicherungskonzepte von den Kontrahenten ausgesetzten Kreditlimite wurden nicht wieder eingesetzt. Bei einer Bank wurde das im Jahr 2011 gestrichene Kreditlimit von 150 37 Mio. EUR nach Besserung der Haushaltslage im Jahr 2012 mit 30 Mio. EUR wiederbelebt, was per Saldo die seinerzeitig starke Belastung im Nachhinein nur leicht minderte. Ein Fokus des Risikomanagements lag dementsprechend auf der Begrenzung der Liquiditätsrisiken bzw. der Sicherstellung der Liquidität. Dennoch musste daneben weiter auf die Minimierung des Zinsaufwandes geachtet werden, wobei dieses Ziel im direkten Prioritätenvergleich eher nachrangig zu verfolgen war. Im Jahr 2012 kam es daher zu Finanzierungsschwierigkeiten, wobei sich diese zunächst nur im Rahmen des übergeordneten Risikomanagements offenbarten und noch nicht im konkreten Einzelgeschäft. Folglich konnten im Berichtsjahr noch immer alle ausgeschriebenen Kreditgeschäfte zufriedenstellend platziert werden, wobei hier allerdings eine Steuerung freier Kreditlinien erforderlich war. Aufgrund dieser sich abzeichnenden Finanzierungs-Probleme wurde in den vergangenen Jahren, insbesondere aber seit dem Jahr 2012 verstärkt an Gegenmaßnahmen und besonderen Steuerungsmaßnahmen gearbeitet, um der sich weiter verschärfenden Liquiditätslage zu begegnen. Entsprechende Maßnahmen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem städtischen Rechnungsprüfungsamt erarbeitet und nach Absprache schon im Jahr 2012 teilweise umgesetzt. E.2.1 Kommunalkredit-Portfolio Wie in den vergangenen Jahren konnte die Durchschnittsverzinsung des Referenzportfolios auch im Jahr 2012 unterboten werden (siehe dazu Gliederungspunkt „Erfolgsmessung“). Die im Jahr 2012 durchgeführte Neuaufnahme eines Kommunalkredites in Höhe von rd. 48,6 Mio. EUR wurde auf Geldmarkt-Basis (3-Monats-Euribor) aufgenommen. So sollte auch im eher langfristig (und daher eher teurer) finanzierten Kommunalkredit-Portfolio ein zinsgünstiges Gegengewicht platziert werden. In Zeiten historisch niedriger GeldmarktZinssätze konnte damit ein Beitrag zur Senkung der Durchschnittsverzinsung geleistet werden; hier gelang bspw. der Kreditabschluss mit einem Zinssatz von 0,26% p.a. für 4 Monate beginnend ab September 2012. Das gesamte Umschuldungsvolumen im Kommunalkredit-Portfolio war auch im Jahr 2012 geringer als geplant, da im Jahr 2012 41,3 Mio. EUR an Kommunalkrediten endgültig zu tilgen waren, um das Verhältnis zwischen Kommunalkrediten und den entsprechend dahinter stehenden Investitionen im Jahr 2010 zu bereinigen (siehe dazu Gliederungspunkt „Schuldenentwicklung“). So konnte nur mit geringeren Volumina strategisch gearbeitet werden. Neben der bereits geschilderten Neuaufnahme eines Kommunalkredites wurden auch die wesentlichen, im Jahr 2012 frei zur Verfügung stehenden Umschuldungen (d.h. ohne Verknüpfung zu Derivaten) kurzfristig finanziert. Dabei wurden rd. 28,8 Mio. EUR planmäßig über das ganze Jahr auf 3-Monats-Euribor-Basis und weitere rd. 35,2 Mio. EUR ab Dezember für rd. 7 Monate finanziert. Angesichts des weiter historisch niedrigen Zinsniveaus erfolgten auch erhebliche Zinssicherungen im Kommunalkredit-Portfolio, jedoch mit Wirkung für die Zukunft und ohne Sicherung der Liquidität. Im Jahr 2012 wurden insgesamt drei Forward-Swaps mit einem Gesamtvolumen von rd. 144,7 Mio. EUR abgeschlossen:  Rd. 51,0 Mio. EUR mit einem gesicherten Zinssatz von rd. 1,68% für 2014-2018  Rd. 47,0 Mio. EUR mit einem gesicherten Zinssatz von rd. 1,91% für 2015-2019  Rd. 46,7 Mio. EUR mit einem gesicherten Zinssatz von rd. 2,24% für 2016-2021 38 Einer der drei bis dato im Portfolio befindlichen Doppel-Swaps lief im Jahr 2012 aus, so dass der in 1997 fixierte Zinssatz von über 7% p.a. das Portfolio zukünftig nicht weiter belastet. Durch die in 2012 erfolgten Zinssicherungen im Wege des Derivate-Einsatzes konnten Beiträge zur zukünftigen Sicherung von Erfolgen sowie zur Gewährleistung der Planungssicherheit und der Risikominimierung geleistet werden. Zudem wurde durch die auf Geldmarkt-Basis abgeschlossenen Geschäfte ein Beitrag zur Verringerung des Zinsaufwandes geleistet, wenngleich nicht in der gem. „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ der Stadt Bochum vom 17.12.2009 maximal zulässigen Höhe. Durch den von der Stadt Bochum verfolgten Strategie-Mix von Zinssicherung und kurzfristiger Zinsbindung konnte weiterhin auch das Ziel der Senkung der Durchschnittsverzinsung (im Vergleich zum Referenzportfolio) gefördert werden. E.2.2 Kassenkredit-Portfolio Auch im Jahr 2012 blieb das Zinsniveau weiter niedrig bzw. sank weiter, so dass auch im eher kurzfristig finanzierten Kassenkredit-Portfolio von dieser Entwicklung profitiert werden konnte. Neben den bereits in Vorjahren erfolgten Zinssicherungen (über Derivate bzw. langfristige Kassenkredite) wurden die noch nicht verplanten, freien Volumina im Jahr 2012 weiter kurzfristig finanziert. Die gewählten Laufzeiten tendierten jedoch eher zu zwei Monaten als zu kürzeren Laufzeiten, da die so erzielten Zinssätze wenn überhaupt nur minimal höher lagen als die erreichbaren Zinssätze für noch kürzere Laufzeiten. Flankierend wurden auch drei Kassenkredite (Volumen 136,8 Mio. EUR) für eine Laufzeit von rd. 4 bis 5 Monaten abgeschlossen, um eine längere Basis-Liquiditätssicherung über den Jahreswechsel darstellen zu können. Auch für das Kassenkredit-Portfolio wurde im Jahr 2012 ein neues Derivat zur Zinssicherung abgeschlossen. Durch den Einsatz eines Zero-Cost-Collar erfolgte eine Zinssicherung für die Jahre 2012 bis 2017, wobei diese Sicherung ab einer Zinsobergrenze von 2,5% greift; statt der Zahlung einer Prämie wurde eine Zinsuntergrenze von 0,33% eingezogen (Volumen 40 Mio. EUR, Referenz: 3-Monats-Euribor). Die Liquidität der Kasse konnte jederzeit sichergestellt und die geringe Durchschnittsverzinsung (insb. im Vergleich zum Referenzportfolio) gehalten werden (siehe dazu Gliederungspunkt „Erfolgsmessung“). F Einsatz von Derivaten Derivate werden, je nach Zugehörigkeit der entsprechenden Grundgeschäfte, entweder dem Kommunalkredit-Portfolio oder dem Kassenkredit-Portfolio zugeordnet. Diese Zuordnungen können sich auch unterjährig ändern, da sich auch die Zuordnungen der Derivate zu den Grundgeschäften unterjährig ändern können. Dargestellt wird der Stand am letzten Tag des Berichtszeitraumes. F.1 Kommunalkredit-Portfolio Im Kommunalkredit-Portfolio werden die im Rahmen der am 17.12.2009 durch den Rat der Stadt Bochum beschlossenen „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ bestimmten Rahmenbedingungen eingehalten. Der Grundsatz der Konnexität wird bei allen Geschäften beachtet. 39 F.1.1 Derivate mit Zinssicherungscharakter Die „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ der Stadt Bochum vom 17.12.2009 legt für Derivate mit Zinssicherungscharakter keine zusätzlichen Grenzen oder Einschränkungen (neben den bereits genannten Rahmenbedingungen) fest. Voraussetzung für den Einsatz von Derivaten mit Zinssicherungscharakter ist, dass die dadurch vollzogenen Änderungen in der Portfolio-Struktur von der „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ vom 17.12.2009 gedeckt sind. Dem Kommunalkredit-Portfolio sind zum Ende des Berichtszeitraumes 2012 nach Auslauf eines Vertrages im Jahr 2012 noch zwei Doppel-Swaps zugeordnet. Per 31.12.2012 valutieren diese bei einem Gesamt-Bezugsbetrag von 51.871.464,61 EUR. Durch den Einsatz der Doppel-Swaps konnten bei bestehenden Krediten zum Abschlusszeitpunkt die Zinsausgaben gesenkt und eine Festzinsvereinbarung für einen weiteren Zeitraum getroffen werden. Weiterhin sind dem Kommunalkredit-Portfolio sieben Forward-Swaps zugeordnet, welche zum 31.12.2012 mit insgesamt 302.906.536,74 EUR valutieren; zwei dieser Geschäfte laufen bereits zum 31.12.2012. Durch den Einsatz der Forward-Swaps konnte bei bestehenden Krediten eine Festzinsvereinbarung für einen weiteren Zeitraum getroffen werden. Außerdem ist per 31.12.2012 eine Kombination aus Cap auf den 3-Monats-Euribor und Forward-Swap im Bestand, welche zu diesem Zeitpunkt mit einem Volumen in Höhe von 57.857.125,92 EUR valutiert. So konnte zunächst mittels der vertraglich vereinbarten Zinsobergrenze an niedrigen kurzfristigen Zinsen partizipiert werden und anschließend ein fester Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum gesichert werden. F.1.2 Derivate mit risikoverändernder Struktur Die „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ der Stadt Bochum vom 17.12.2009 legt für Derivate mit risikoverändernder Struktur folgende Grenzen bzw. Einschränkungen fest: „Für strukturierte Derivate mit dem Ziel der Zinsoptimierung wird eine Obergrenze von maximal 50 Mio. Euro (Darlehenshöhe) pro Einzelgeschäft festgelegt. Es werden nur strukturierte Derivate eingesetzt, deren Risiken gedeckelt sind.“ „Strukturierte Derivate dürfen bis zu einer Obergrenze von 30% des jeweils aktuellen Portfolio-Volumens abgeschlossen werden.“ Im Berichtszeitraum 2012 sind keine Derivate mit risikoverändernder Struktur im Bestand. F.2 Kassenkredit-Portfolio Im Kassenkredit-Portfolio werden die im Rahmen der am 17.12.2009 durch den Rat der Stadt Bochum beschlossenen „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ bestimmten Rahmenbedingungen eingehalten. Der Grundsatz der Konnexität wird bei allen Geschäften beachtet. 40 F.2.1 Derivate mit Zinssicherungscharakter Die „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ der Stadt Bochum vom 17.12.2009 legt für Derivate mit Zinssicherungscharakter keine zusätzlichen Grenzen oder Einschränkungen (neben den bereits genannten Rahmenbedingungen) fest. Dem Kassenkredit-Portfolio sind zum Ende des Berichtszeitraumes 2012 zwei Zero-CostCollar über ein Gesamt-Volumen von 90.000.000,00 EUR zugeordnet. Diese sichern kurzfristige Kassenkredite gegen steigende Zinsen (oberhalb der Zinsobergrenze), geben aber gleichzeitig einen Teil der Zinsvorteile bei sinkenden Zinsen auf (unterhalb der Zinsuntergrenze). Die Zahlung von Prämien (für die enthaltene Zinssicherung) bei Geschäftsabschluss entfiel durch die eingezogenen Zinsuntergrenzen. F.2.2 Derivate mit risikoverändernder Struktur Die „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ der Stadt Bochum vom 17.12.2009 legt für Derivate mit risikoverändernder Struktur folgende Grenzen bzw. Einschränkungen fest: „Für strukturierte Derivate mit dem Ziel der Zinsoptimierung wird eine Obergrenze von maximal 50 Mio. Euro (Darlehenshöhe) pro Einzelgeschäft festgelegt. Es werden nur strukturierte Derivate eingesetzt, deren Risiken gedeckelt sind.“ „Strukturierte Derivate dürfen bis zu einer Obergrenze von 30% des jeweils aktuellen Portfolio-Volumens abgeschlossen werden.“ Zum 31.12.2012 ist ein Derivat mit risikoverändernder Struktur im Bestand. Ein Swap mit Verlängerungsoption valutiert zum 31.12.2012 mit 30.000.000,00 EUR. Die festgelegte Obergrenze von 50 Mio. EUR pro Einzelgeschäft wurde eingehalten; die dort enthaltenen Risiken sind gedeckelt. Zum Abschlusszeitpunkt betrug das Portfolio-Volumen des Kassenkredit-Portfolios 466,1 Mio. EUR, so dass die betragliche Obergrenze für Derivate mit risikoverändernder Struktur im Kassenkredit-Portfolio zu diesem Zeitpunkt 139,83 Mio. EUR (30%) betrug. Darauf waren 30 Mio. EUR anzurechnen, so dass zu diesem Zeitpunkt noch 109,83 Mio. EUR verblieben sind. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden also eingehalten. Mit dem Swap mit Verlängerungsoption konnte die Stadt Bochum zunächst einen Zins von 0,93% p.a. für einen Zeitraum von zwei Jahren sichern. Anschließend hat die Bank das Recht, den Swap zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich diese Zinssicherung um ein Jahr zu 1,65% p.a.. Die in dieser Swap-Struktur enthaltene Option (Kündigungsrecht der Bank, Stadt Bochum als Stillhalter) führt zur Einstufung des Geschäfts als „Derivat mit risikoverändernder Struktur“. G Auswertungen und Kennzahlen Für die vorhandenen Portfolios lassen sich verschiedene Auswertungen erstellen und verschiedene Kennzahlen bilden, welche einerseits die Struktur des jeweiligen Portfolios widerspiegeln und andererseits eine Aussage über den Erfolg der Portfolio-Verwaltung zulassen. Hier wird nur der originäre Berichtszeitraum, d.h. das Jahr 2012 betrachtet. Zum rechtlich maßgeblichen Betrachtungszeitpunkt führt die durch den Rat der Stadt Bochum beschlossene „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ vom 17.12.2009 folgendes aus: 41 „Die vorgeschriebenen Höchstgrenzen sind zum jeweiligen Handelszeitpunkt (des Einzelgeschäfts) verpflichtend und nicht bspw. zu späteren Zeitpunkten (bspw. 31.12. des Jahres). Ein (regulärer) Schuldenabbau bzw. Schwankungen des Portfolio-Volumens würden ansonsten zur nachträglichen Unzulässigkeit von einzelnen Geschäften führen.“ Der Blick auf die Auswertungen und Kennzahlen der Portfolios im Rahmen dieses Berichtes erfolgt dennoch auf Basis des jeweiligen Stichtages (31.12. des Jahres), um eine gleichnamige Betrachtungsweise zu gewährleisten. G.1 Kommunalkredit-Portfolio Die dem Kommunalkredit-Portfolio zugeordneten Derivate fließen mit ihren Auswirkungen, d.h. mit den zuzuordnenden Aufwänden / Erträgen bzw. Aus- und Einzahlungen sowie deren Einfluss auf die Geschäfts- und Laufzeitstrukturen der zugrundeliegenden Kredite in die Portfolio-Auswertungen ein. Verursacht ein Derivat bspw. einen Aufwand (durch eine zu zahlende Prämie oder negative Ausgleichszahlungen), so wird der Durchschnitts-Zinssatz für den jeweils vorgegebenen Zeitraum entsprechend verschlechtert. Erwirtschaftet ein Derivat einen Ertrag (durch eine zu empfangende Prämie oder positive Ausgleichszahlungen), so verbessert sich der Durchschnitts-Zinssatz für den jeweils vorgegebenen Zeitraum entsprechend. Verändert ein Derivat die Zinsbindungsdauer eines Kredites, so geht der Kredit mit der veränderten Zinsbindungsdauer in die Auswertungen ein. Etwaige realisierte Wechselkursgewinne oder -verluste aus Fremdwährungsgeschäften in Schweizer Franken (CHF) gehen nicht in die Portfolio-Auswertungen ein, da deren Erwirtschaftung nicht das primäre Ziel ist - ebenso nicht die in der kaufmännischen Buchhaltung vorzunehmenden Wertberichtigungen aufgrund von Wechselkursverlusten. G.1.1 Durchschnitts-Zinssatz Der auf dem (vereinfachten) Durchschnittskreditbestand in Höhe von 904.909.545,38 EUR basierende Durchschnitts-Zinssatz für das Jahr 2012 beträgt 3,88% p.a.. Eine programmgestützte Ermittlung eines Durchschnitts-Kreditbestandes (mit Berücksichtigung aller Kreditbestände des Jahres) ist im Kommunalkredit-Portfolio nicht möglich. Um dennoch einen (näherungsweisen) durchschnittlichen Kreditbestand zu ermitteln, werden die Schuldenstände am Ende eines jeden Monats des Jahres 2012 dokumentiert und gemittelt. Bei der Ermittlung des Durchschnitts-Zinssatzes wird die kalkulatorische Rechnungsabgrenzung berücksichtigt, d.h. die Zinsbeträge der einzelnen Kommunalkredite werden auf die Laufzeit des jeweiligen Kredites verteilt, so dass die tatsächliche Fälligkeit der Zinszahlungen keine Rolle spielt. Grundsätzlich werden keine Zusatzerträge oder Zusatzaufwendungen wie bspw. Wechselkursgewinne oder Wechselkursverluste in den Durchschnitts-Zinssatz einbezogen. 42 G.1.2 Durchschnitts-Restzinsbindungsdauer Die Durchschnitts-Restzinsbindungsdauer beträgt 2,98 Jahre. Es dauert also noch 2,98 Jahre (im Mittel) bis alle Darlehen mit einer vereinbarten Zinsbindungsfrist aus der Zinsbindung kommen. Eingeschlossen sind dabei auch Kredite, deren Zins bis zum Ende der Laufzeit festgeschrieben ist. Auswirkungen von Derivaten wurden eingerechnet. Diese Auswertung bezieht sich auf den letzten Tag des Berichtszeitraumes (31.12.2012). G.1.3 Durchschnitts-Restlaufzeit Die Durchschnitts-Restlaufzeit eines jeden Kredites beträgt 25,92 Jahre. Es dauert also durchschnittlich noch 25,92 Jahre bis jeder Kredit vollständig zurückgezahlt ist. Das setzt jedoch Prolongationen aller Kredite zu den am letzten Tag des Berichtszeitraumes (31.12.2012) geltenden Konditionen voraus. Tatsächlich werden bei anstehenden Prolongationen teilweise andere Zinsbindungen und andere Rahmenbedingungen gewählt. Außerdem herrscht zum Umschuldungszeitpunkt eine andere Zinsstruktur als zum Aufnahmezeitpunkt bzw. zum letzten Umschuldungszeitpunkt, so dass daraus abweichende Zins- und Tilgungsleistungen entstehen können. G.1.4 Zinsbindungsstruktur Die durch den Rat der Stadt Bochum beschlossene „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ vom 17.12.2009 schreibt folgende Zinsbindungsstruktur vor: „Limite / Zinsbindungsfristen  Maximal 10% des jeweils aktuellen Portfolio-Volumens können über Kredite mit Zinsbindungsfristen von unter einem Jahr (sogenannte Roll-Over-Kredite in EUR) finanziert werden. Alternativ kann dieser Portfolio-Anteil über Fremdwährungskredite in Schweizer Franken (CHF) finanziert werden.  Maximal (weitere) 20% des jeweils aktuellen Portfolio-Volumens können über Kredite mit Zinsbindungsfristen von unter einem Jahr (sogenannte Roll-Over-Kredite in EUR) finanziert werden.  Maximal (weitere) 20% des jeweils aktuellen Portfolio-Volumens können über Kredite mit Zinsbindungsfristen von einem Jahr bis unter 5 Jahren finanziert werden.  Mindestens 50% des jeweils aktuellen Portfolio-Volumens müssen über Kredite mit Zinsbindungsfristen von mindestens 5 Jahren finanziert werden.  Nicht ausgenutzte Volumina der jeweils kürzeren Zinsbindungsfristen dürfen zu Gunsten der jeweils längeren Zinsbindungsfristen verschoben werden.“ „ Auswirkungen von Derivaten auf Kredite  Variabel verzinsliche Kredite, welche durch den Einsatz von Swaps faktisch in fest verzinsliche Kredite umgewandelt werden, sind für die Laufzeit des Swaps dem fest verzinslichen Portfolioanteil zuzuordnen. Werden fest verzinsliche Kredite durch den Einsatz von Swaps faktisch in variabel verzinsliche Kredite umgewandelt, so sind diese für die Laufzeit des Swaps dem variabel verzinslichen Portfolioanteil zuzuordnen.  Werden variabel verzinsliche Kredite durch den Einsatz von Derivaten (z.B. Caps, Collars) mit einer Zinsobergrenze versehen, so sind sie dem festen Portfolioanteil zuzurechnen.“ 43 Vorgabe der Zinsbindungsstruktur gemäß Richtlinie vom 17.12.2009 (kürzest mögliche Zinsbindung) Restschuld bei Bindungsfrist 1 (bis 11 Monate in EUR oder CHF) (Höchstanteil) 10,00% Restschuld bei Bindungsfrist 2 (bis 11 Monate) (Höchstanteil) 20,00% Restschuld bei Bindungsfrist 3 (1 Jahr bis 4 Jahre) (Höchstanteil) 20,00% Restschuld bei Bindungsfrist 4 (ab 5 Jahre) (Mindestanteil) 50,00% Die Zinsbindungsstruktur der Stadt Bochum entspricht dieser Vorgabe: Zinsbindungsstruktur (einfach) zum 31.12.2012 Restschuld mit Zinsbindung bei Bindungsfrist 1 (CHF bis 11 Monate) (in der Auswertung keine Berücksichtigung freier CHFKapazitäten z.G. Bindungsfrist 2 in EUR); 0,00; 0,00% Restschuld bei Bindungsfrist 2 (bis 11 Monate); 113.014.043,67; 12,60% Restschuld bei Bindungsfrist 3 (1 Jahr bis 4 Jahre); 111.739.626,79; 12,46% Restschuld bei Bindungsfrist 4 (ab 5 Jahre); 672.292.077,55; 74,95% G.1.5 Komplexitätsstruktur Die durch den Rat der Stadt Bochum beschlossene „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ vom 17.12.2009 schreibt folgende Komplexitätsstruktur vor: 44 „Die Aufnahme strukturierter Kredite ist zulässig. Das Gesamtvolumen der strukturierten Kredite darf 15% des jeweils aktuellen Portfolio-Volumens nicht überschreiten. Es werden nur strukturierte Kredite eingesetzt, deren Risiken gedeckelt sind.“ Die Komplexitätsstruktur der Stadt Bochum entspricht dieser Vorgabe: Zum 31.12.2012 sind strukturierte Kredite mit einem Gesamtvolumen von 25.783.839,64 EUR im Bestand, mithin 2,87% des Gesamtvolumens. Das Portfolio lässt sich nach Gläubigergruppen wie folgt aufteilen: Kommunalkreditportfolio nach Gläubigergruppen zum 31.12.2012 Bundesagentur für Arbeit sonst. inländ. Stellen 423.838,87 68.746.534,88 0,05% inländ. 7,66% Versicherungsunternehm Länder 1.924.407,80 0,21% en 7.075.026,01 0,79% Eigenbetriebe und andere öff. Fonds etc. 3.821.311,39 0,43% inländ. Sparkassen 24.588.614,77 2,74% inländ. Girozentralen / Landesbanken 408.050.499,09 45,49% inländ. Bausparkassen 9.303.062,20 1,04% sonstige inländ. Kreditinstitute 373.112.453,00 41,59% G.1.6 Zinsstruktur Das Kommunalkredit-Portfolio weist folgende Zinsstruktur (nach Volumen in EUR) aus: Zinsstruktur nach Volumen zum 31.12.2012 Zinsstruktur 4 5% - 5,99%; 88.005.384,22; 9,81% Zinsstruktur 3 4% - 4,99%; 204.243.046,51; 22,77% Zinsstruktur 5 6% - x%; 63.489.125,11; 7,08% Zinsstruktur 1 0% - 2,99%; 271.905.146,21; 30,31% Zinsstruktur 2 3% - 3,99%; 269.403.045,96; 30,03% 45 Das Volumen der hochverzinslichen Darlehen mit einer Verzinsung von mehr als 5 % p.a. ist mit einem Anteil von 16,89% im Vergleich zum Vorjahr (24,06%) deutlich gesunken. Per 31.12.2012 weist das Kommunalkredit-Portfolio Zinsbindungsdauer bzw. Restzinsbindungsdauer) aus: folgende Zinsstruktur (nach Zinsstruktur (nach Zinsbindungsdauer bzw. Restzinsbindungsdauer) 18,00 16,00 14,00 12,00 Jahre 10,00 8,00 6,00 4,00 2,00 0,00 Zinsstruktur 1 0% - 2,99% Zinsstruktur 2 3% - 3,99% Zinsstruktur 3 4% - 4,99% Zinsstruktur 4 5% - 5,99% Zinsstruktur 5 6% - x% Durchschnittliche Zinsbindungsdauer (gewichtet) in Jahren zum 31.12.2012 3,56 7,15 12,00 15,10 17,65 Durchschnittliche Restzinsbindungsdauer (gewichtet) in Jahren zum 31.12.2012 2,32 2,88 3,66 3,29 3,68 Zinsstruktur Die Auswertung der Zinsstruktur (nach Zinsbindungsdauer bzw. Restzinsbindungsdauer) zeigt, dass die Zinsbindungsdauer im Durchschnitt länger war, je höher die Verzinsung zum Zinsanpassungs- oder Kreditaufnahmetermin war. Zu bedenken ist dabei allerdings auch, dass sich schon die Wahl einer tendenziell längeren Zinsbindungsdauer zinserhöhend auswirkt. Die vorstehenden Auswertungen machen deutlich, dass es bei der Portfoliosteuerung, wie sie in der Vergangenheit bei vielen Kommunen vorherrschte, in hohem Maße an der Flexibilität fehlte, um schneller an sinkenden Zinsen zu partizipieren. Trotz der seit 2002 mit Ausnahmen permanent gesunkenen Zinsen werden aufgrund von langfristig vereinbarten Zinsbindungen noch immer rd. 7% des Kreditportfolios zu mehr als 6% verzinst. G.1.7 Klumpenrisiken Wie in Gliederungspunkt „Instrumente und Methoden“ dargestellt, plant die Stadt Bochum ihre Kreditaufnahmen so, dass Belastungsspitzen in einzelnen Jahren (sog. Klumpenrisiken) vermieden werden. 46 Per 31.12.2012 stellen sich die Klumpenrisiken wie folgt dar: Restschuld bei Zinsanpassung 250.000.000,00 Restschuld in EUR 200.000.000,00 150.000.000,00 Startzeitpunkt ForwardSwap 15.11.2028 100.000.000,00 53 Mio. 50.000.000,00 0,00 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 Jahr der Zinsanpassung Der Einfluss von Derivaten auf deren Grundgeschäfte (Kredite) wurde hier berücksichtigt. Lediglich Forward-Geschäfte mit langen Vorlaufzeiten werden nicht unmittelbar berücksichtigt (bspw. ein vorhandener Forward-Swap mit Laufzeitbeginn im Jahr 2028, nachrichtlich aufgeführt). Der in 2013 relativ hohe Ausschlag auf rd. 232 Mio. EUR ist insb. auf den im Jahr 2012 kurzfristig finanzierten Anteil an Kommunalkrediten zurückzuführen. Die in 2012 kurzfristig, d.h. mit einer Laufzeit von max. 11 Monaten finanzierten Portfolio-Anteile (113,0 Mio. EUR, Gliederungspunkt „Zinsbindungsstruktur“) wurden dem regulären Umschuldungsvolumen für 2013 hinzugerechnet. G.2 Kassenkredit-Portfolio Die dem Kassenkredit-Portfolio zugeordneten Derivate fließen mit ihren Auswirkungen, d.h. mit den zuzuordnenden Aufwänden / Erträgen bzw. Aus- und Einzahlungen sowie deren Einfluss auf die Geschäfts- und Laufzeitstrukturen der zugrundeliegenden Kredite in die Portfolio-Auswertungen ein. Verursacht ein Derivat bspw. einen Aufwand (durch eine zu zahlende Prämie oder negative Ausgleichszahlungen), so wird der Durchschnitts-Zinssatz für den jeweils vorgegebenen Zeitraum entsprechend verschlechtert. Erwirtschaftet ein Derivat einen Ertrag (durch eine zu empfangende Prämie oder positive Ausgleichszahlungen), so verbessert sich der Durchschnitts-Zinssatz für den jeweils vorgegebenen Zeitraum entsprechend. Verändert ein Derivat die Zinsbindungsdauer eines Kredites, so geht der Kredit mit der veränderten Zinsbindungsdauer in die Auswertungen ein. Etwaige realisierte Wechselkursgewinne oder -verluste aus Fremdwährungsgeschäften in Schweizer Franken (CHF) gehen nicht in die Portfolio-Auswertungen ein, da deren 47 Erwirtschaftung nicht das primäre Ziel ist - ebenso nicht die in der kaufmännischen Buchhaltung vorzunehmenden Wertberichtigungen aufgrund von Wechselkursverlusten. G.2.1 Durchschnitts-Bestände Der durchschnittliche Kassenkreditbestand im Jahr 2012 lag bei 559.962.591,77 EUR. Dieser wird mit Berücksichtigung aller Kreditbestände des Jahres taggenau berechnet. Der Anfangsbestand an Kassenkrediten betrug am 01.01.2012 506.784.309,60 EUR, der Endbestand betrug am 31.12.2012 579.911.800,41 EUR (nachrichtlich). Die am 31.12.2012 vorhandenen Fremdwährungskredite in Schweizer Franken (CHF) gehen in Höhe der Ursprungsverpflichtung gemäß Aufnahmekurs ein. Als Höchstbetrag für Kassenkredite sieht die aktuelle Rechtslage am Stichtag 800.000.000,00 EUR vor (§ 5 der Haushaltssatzung 2012, Beschluss des Rates der Stadt Bochum vom 26.04.2012). Die durchschnittliche Inanspruchnahme in den jeweiligen Monaten zeigt die folgende Grafik: Durchschnittliche Kassenkreditbestände im Jahr 2012 600.000 580.000 TEUR 560.000 540.000 520.000 500.000 480.000 460.000 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Monat Monatsdurchschnitt G.2.2 Jahresdurchschnitt Durchschnitts-Zinssatz Der durchschnittliche Kassenkredit-Zinssatz im Jahr 2012 lag bei 0,85 % p.a.. Bei der Ermittlung des Durchschnitts-Zinssatzes wird die kalkulatorische Rechnungsabgrenzung berücksichtigt, d.h. die Zinsbeträge der einzelnen Kassenkredite werden auf die Laufzeit des jeweiligen Kredites verteilt, so dass die tatsächliche Fälligkeit der Zinszahlungen keine Rolle spielt. Grundsätzlich werden keine Zusatzerträge oder Zusatzaufwendungen wie bspw. Wechselkursgewinne oder Wechselkursverluste in den Durchschnitts-Zinssatz einbezogen. 48 Die durchschnittlichen Zinssätze nach Monaten zeigt die folgende Grafik: Durchschnittliche Kassenkreditzinssätze im Jahr 2012 1,40% 1,20% Zinssatz p.a. 1,00% 0,80% 0,60% 0,40% 0,20% 0,00% 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Monat Monatsdurchschnitt G.2.3 Jahresdurchschnitt Portfolio-Struktur Das Kassenkredit-Portfolio weist per 31.12.2012 stichtagsbezogen folgende Struktur auf: Portfolio-Analyse nach Kategorien Fremdwährungs-Verbindlichkeiten (ungesichert); 150.000.000,00; 26% EUR-Verbindlichkeiten (Laufzeit bzw. Zinsbindung: fünf Jahre u. ein Tag bis zehn Jahre); 0,00; 0% Risikoabnahme EUR-Verbindlichkeiten (Laufzeit bzw. Zinsbindung: ein Jahr u. ein Tag bis fünf Jahre); 180.000.000,00; 31% Fremdwährungs-Verbindlichkeiten (gesichert über Terminkurs); 0,00; 0% EUR-Verbindlichkeiten (Laufzeit bzw. Zinsbindung: ein Tag); 9.411.800,41; 2% EUR-Verbindlichkeiten (Laufzeit bzw. Zinsbindung: zwei Tage bis ein Jahr); 240.500.000,00; 41% G.2.4 Komplexitätsstruktur Die durch den Rat der Stadt Bochum beschlossene „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ vom 17.12.2009 schreibt folgende Komplexitätsstruktur vor: 49 „Die Aufnahme strukturierter Kredite ist zulässig. Das Gesamtvolumen der strukturierten Kredite darf 15% des jeweils aktuellen Portfolio-Volumens nicht überschreiten. Es werden nur strukturierte Kredite eingesetzt, deren Risiken gedeckelt sind.“ Die Komplexitätsstruktur der Stadt Bochum entspricht dieser Vorgabe, da zurzeit (Berichtszeitraum 2012) keine strukturierten Kredite im Bestand sind. G.2.5 Fremdwährungsgeschäfte in Schweizer Franken Die durch den Rat der Stadt Bochum beschlossene „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ vom 17.12.2009 bestimmt für den Abschluss von Fremdwährungsgeschäften: „Die Finanzierung über Fremdwährungskredite in Schweizer Franken (CHF) ist bis zu einem Anteil von max. 35% der jeweiligen aktuellen Kassenkreditermächtigung zulässig. Sofern das Wechselkursrisiko eines Fremdwährungsgeschäftes über ein Devisengeschäft (Kassa oder Termingeschäft) neutralisiert wurde, zählt der (abgesicherte) Fremdwährungskredit als EURKredit.“ Wie bereits im „Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2010“ dargestellt, wurden im Jahr 2010 zwei Fremdwährungskredite in Schweizer Franken im Umfang von insg. 150.000.000,00 EUR (Ursprungsverpflichtung gemäß Aufnahmekurs) aufgenommen. Gemäß der zu den Abschlusszeitpunkten (19.01.2010 / 11.02.2010) geltenden Kassenkreditermächtigung 2008 durften Kassenkredite in Höhe von maximal 450.000.000,00 EUR aufgenommen werden, so dass Fremdwährungsgeschäfte in Schweizer Franken bis zur Höhe von 157.500.000,00 EUR eingegangen werden durften. Der „Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“ vom 17.12.2009 wurde entsprochen. Durch die aufgenommenen Fremdwährungskredite in Schweizer Franken konnte der Zinsunterschied zwischen der Schweiz und dem Euroraum in Höhe von zuletzt rd. 0,5% p.a. bis 0,7% p.a., außerhalb der Niedrigzinsphase erfahrungsgemäß aber eher 1% p.a. bis 2% p.a. weiter genutzt werden. Durch die im Jahr 2010 abgeschlossenen Kassenkredite in Schweizer Franken wurden im Jahr 2012 Zinsvorteile in Höhe von insgesamt rd. 1,6 Mio. EUR erzielt. Die mit den Kassenkrediten in Schweizer Franken verfolgte Strategie zielt auf die Generierung von Zinsvorteilen und nicht auf die Erzielung von Wechselkursgewinnen ab. Der aufgrund der Euro-Krise (siehe Gliederungspunkt „Marktumfeld, Strategien und Maßnahmen“) hervorgerufene Kursverfall des Euro zum Schweizer Franken machte bereits zum 31.12.2010 eine bilanzielle Neubewertung der Kassenkredite in Schweizer Franken erforderlich. Hierdurch ist per 31.12.2010 ein Buchverlust in Höhe von rd. 26,6 Mio. EUR entstanden. Zudem wurden bereits per 31.12.2010 Drohverlustrückstellungen auf Basis eines EUR/CHF-Kursniveaus von 1,20 EUR/CHF gebildet, die zu einem zusätzlichen Buchverlust in Höhe von rd. 7,4 Mio. EUR geführt haben. Sollte sich das EUR/CHF-Kursniveau zukünftig wieder nachhaltig in Richtung über 1,20 EUR/CHF entwickeln, würden wieder buchhalterische Kursgewinne entstehen bzw. Drohverlustrückstellungen gemindert werden können. Da per 31.12.2012 nach wie vor ein Kursniveau von rd. 1,20 EUR/CHF besteht, werden im Jahresabschluss 2012 keine Kursgewinne oder Kursverluste zu verbuchen sein. Wie bereits in den Ausführungen zu Fremdwährungskrediten im Gliederungspunkt „Instrumente und Methoden“ dargestellt, entstehen bei dessen Aufnahme Wechselkursrisiken, da Rückzahlungsbetrag und anfallende Zinsbeträge in Schweizer Franken (und nicht wie üblich in Euro) angeschafft werden müssen. Durch die 50 Dauerschuldner-Eigenschaft der Stadt Bochum wird sie nicht aufgrund einer plötzlich eintretenden vollständigen Entschuldung gezwungen sein, aus Fremdwährungskrediten zu dann ggf. unvorteilhaften Wechselkursen auszusteigen. Aus dieser Position heraus können Wechselkursschwankungen bei der Aufnahme und bei der Rückzahlung von Fremdwährungskrediten optimal genutzt bzw. abgewartet werden. So kann der Fremdwährungskredit bei schlechter Wechselkursentwicklung bspw. einfach prolongiert werden, so dass kein unmittelbarer Zwang zur Realisierung des Wechselkurses entsteht. Dennoch müssen Wechselkursschwankungen zumindest bilanziell aufgearbeitet werden. So sehr diese das Jahres-Ergebnis auch beeinflussen, es bleibt bei einer buchhalterischen und nicht realisierten Verarbeitung. Diese ist im Rahmen des Risikomanagements zu bewerten, muss jedoch bei der Frage der Wirtschaftlichkeit einer Kreditentscheidung zunächst unberücksichtigt bleiben. H Erfolgsmessung 2012 Am 13.12.2007 wurde die Beschlussvorlage „Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum“ durch den Rat der Stadt Bochum beschlossen. Im Rahmen der Begründung dieses Ratsbeschlusses werden u.a. Regeln und Rahmenbedingungen für das Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum eröffnet mit dem Ziel einer effizienten und risikobewussten Aufgabenwahrnehmung. In der Begründung zur Beschlussvorlage wird zum Thema „Erfolgsmessung“ ausgeführt: „Im Rahmen des aktiven Zins- und Schuldenmanagements legt die Kämmerei einen Zielzins fest. Dieser Zielzins ist Entscheidungsgrundlage und Leitlinie zur Steuerung des Derivateinsatzes und ermöglicht eine Erfolgsmessung. Die Zielzinsbestimmung erfolgt jährlich und ist Bestandteil des Schuldenberichtes. Notwendige Zielkorrekturen aufgrund veränderter Marktbedingungen werden gesondert mitgeteilt.“ H.1 Systematik der Erfolgsmessung Um die Erfolge des aktiven Zins- und Schuldenmanagements der Stadt Bochum messbar zu machen, wird je ein Referenzportfolio für Kommunalkredite und für Kassenkredite erstellt und laufend gepflegt. In den Referenzportfolios wird die Strategie des klassischen Zins- und Schuldenmanagements nachgebildet und fiktiv fortgeführt. Durch den Vergleich der fiktiven Daten der Referenzportfolios mit den Daten der realen Portfolios können zwei unterschiedliche Strategien (klassisches Zins- und Schuldenmanagement und aktives Zinsund Schuldenmanagement) in einer realitätsnahen Methodik miteinander verglichen werden. Ziel des aktiven Zins- und Schuldenmanagements der Stadt Bochum ist die Unterschreitung des durch das klassische Zins- und Schuldenmanagement vorgegebenen Zielzinses. In der Rückschau können beide Referenzportfolios mit tatsächlichen Marktwerten (gemäß Deutsche Bundesbank bzw. Marktinformationssystem „ReutersKommunal“ der Firma Thomson Reuters) und realen Schuldenentwicklungen kalkuliert werden und lassen durch die Ermittlung eines Referenzportfolio-Zinses (→ sog. Zielzins) Rückschlüsse auf die tatsächliche Zielerreichung zu. Vergleichsmaßstab für die Erfolgsmessung ist also die Zinsentwicklung im vorgegebenen Referenzportfolio in der Rückschau. Da in der Rückschau mit tatsächlichen Marktwerten (gemäß Deutsche Bundesbank bzw. Marktinformationssystem „ReutersKommunal“ der Firma Thomson Reuters) und realen Schuldenentwicklungen kalkuliert wird, liefert das Referenzportfolio eine faire Vergleichsbasis zum tatsächlichen Portfolio, da so auch in der Erfolgsmessung die unbeeinflussbare und nicht vorhersehbare 51 Entwicklung an den Märkten und die tatsächliche Schuldenentwicklung berücksichtigt werden. Beschönigungen der Zielerreichung wie sie bspw. beim Vergleich des tatsächlichen Portfolios mit den jeweils geplanten Haushaltsansätzen durch „großzügige Planung“ entstehen könnten, sind ausgeschlossen. Aufgrund der festgelegten, unabhängig von subjektiven Einschätzungen oder Prognosen durchführbaren (nachträglichen) Zielzinsermittlung erübrigt sich eine Zielzinsfestlegung für zukünftige Perioden im Rahmen des Berichtes über das städtische Zins- und Schuldenmanagement. Durch die transparente und nicht beeinflussbare (nachträgliche) Zielzinsermittlung wird der Beschlussvorlage „Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum“ vom 13.12.2007 weiterhin entsprochen. Aus beiden Referenzportfolios können in der Vorausschau prognosebasierte Entwicklungen und Ziele abgeleitet werden. Die Vorausschau der Referenzportfolios dient ausschließlich der unterjährigen Steuerung und der unterjährigen Risikokontrolle. In diesem Rahmen kann auch ein (maximaler) Haushaltsplanungszins unter Annahme verschiedener Zinsszenarien im Modell ermittelt werden. Die Berechnungen erfolgen auf der Grundlage des modellhaften Referenzportfolios und der geplanten weiteren Schuldenentwicklung. Die Portfolio-Pflege aller Referenzportfolios erfolgt im eigens von der Stadt Bochum mit fachkundiger Unterstützung entwickelten Programm „SERPo“ (Systematisch, ergebnis-, risiko- gesteuertes Portfoliomanagement). H.1.1 Referenzportfolio für Kommunalkredite Das Referenzportfolio für Kommunalkredite zeichnet aus:  Reale Abbildung der Schuldenentwicklung o Dem Referenzportfolio wird eine reale Entwicklung des Kreditvolumens seit 1996 auf Basis der Jahresendbestände (und zugehörigen einfachen Durchschnittsbeständen) unterstellt.  Verstetigung der Zinsausgaben o Alle Kredittranchen werden jeweils für 10 Jahre im Zins festgeschrieben.  Realitätsnahe Kosten o Für die einzelnen Kredittranchen werden am Markt offiziell gehandelte Swap-Sätze für 10-jährige Zinsbindungen zugrunde gelegt. o Da die Swap-Sätze keinen Aufschlag für die zugehörige Liquiditätssicherung enthalten, werden entsprechende Aufschläge (auf Basis von konkreten Kreditangeboten, bspw. von Kreditvermittlern, an einen unbestimmten Adressatenkreis von Kommunen) hinzugerechnet. [Anmerkung: Die bislang hinzugerechneten Aufschläge bedürfen einer zukünftigen Anpassung / Erhöhung, da die hier hinterlegten Aufschläge für die Stadt Bochum auf Basis von konkreten Kreditvermittler-Angeboten zunehmend nicht mehr erzielbar sind. Je nach hinterlegtem (aber für den Empfänger der Kreditangebote nicht ersichtlichen) Einzelangebot werden bspw.  ausschließlich die jeweiligen Bestgebote vieler einzelner Bankofferten angeboten,  für Kommunen in einzelnen Bundesländern nicht erzielbare Angebote unterbreitet,  für Kommunen mit mäßigem Haushaltsstatus nicht erzielbare Angebote unterbreitet,  einzelne individuelle Kreditlimite und deren Auslastung bei den Banken nicht berücksichtigt. In der Praxis sind die Zinssätze jedenfalls nicht uneingeschränkt erzielbar. In der Vergangenheit spiegelten diese so unterlegten Aufschläge auf die einschlägigen Swap-Sätze dennoch ungefähr die tatsächliche Kreditaufnahmepraxis. Das ist durch die letzten Entwicklungen der Euro-Krise und insb. die Liquiditätsprobleme der deutschen Kommunen wie auch der Stadt Bochum nun nicht mehr der Fall. Daher muss eine Erhöhung dieser Aufschläge erwogen werden. Derzeit wird für den nächsten Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2013 an der Umsetzung dieser Erhöhung gearbeitet.] 52  Angemessene Risikoverteilung der Prolongationen (keine Klumpenrisiken) o Im Startjahr 1996 wird der Jahresendbestand an Kommunalkrediten in 10 gleich große Tranchen aufgeteilt. o Die Fälligkeiten dieser Tranchen werden auf das Startjahr und die dann folgenden 9 Jahre verteilt. o Ab dem Jahr 2007 wird auf dieser Basis ein fiktives Umschuldungsvolumen errechnet. o Die jährlichen Neuaufnahmen von Kommunalkrediten werden zu den bestehenden bzw. sich ergebenden Tranchen hinzugerechnet.  Ausgleich der unterjährigen Zinsentwicklung o Basis der Zinskostenermittlung ist der Jahresdurchschnitt aller Swap-Sätze für die Laufzeit von 10 Jahren. o Dieser Wert glättet die wechselhafte unterjährige Entwicklung der Zinsen.  Ausgleich der unterjährigen Umschuldungs- und Neuaufnahme-Zeitpunkte o Umschuldungen erfolgen im Mittel zum jeweiligen Halbjahr und wirken sich daher nur auf das zweite Halbjahr aus (halbjährliche Zahlungsweise unterstellt). o Diese Glättung geschieht durch eine halbjährliche Verschiebung der Zinslast. H.1.2 Referenzportfolio für Kassenkredite Wie im letzten Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2011 angekündigt, erfolgt mit dem Berichtsjahr 2012 eine Änderung des Referenzportfolios für Kassenkredite. Denn: Seit Mai 2011 dürfen aufgrund einer Neufassung des Runderlasses auch Kassenkredite mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren abgeschlossen werden. Außerdem haben sich die Vorgaben zur Einbindung der zuständigen Kommunalaufsicht verändert. Maxime des im Rahmen des Referenzportfolios nachzubildenden klassischen Zins- und Schuldenmanagements war immer die möglichst langfristige Zinssicherung des Portfolios im Rahmen der geltenden Rechtslage. Da die seit Mai 2011 geltende Rechtslage nunmehr andere Vorgaben dazu macht, waren diese realitätsnah nachzubilden und in das Referenzportfolio einzubringen. Änderungen in der Berechnungsstruktur dieser langfristigen Portfolio-Anteile machten jedoch eine grundsätzliche Umstellung der Berechnungsmethodik des Referenzportfolios für Kassenkredite erforderlich, als Vorbild dient nun das Referenzportfolio für Kommunalkredite. Das Referenzportfolio für Kassenkredite zeichnet aus:  Reale Abbildung der Schuldenentwicklung o Dem Referenzportfolio wird die tatsächliche jährliche DurchschnittsInanspruchnahme von Kassenkrediten seit 2011 (d.h. mit Geltung der veränderten Rechtslage) unterstellt; diese wird mit Berücksichtigung aller Kreditbestände des Jahres taggenau berechnet.  Verstetigung der Zinsausgaben o Es wird unterstellt, dass die längst mögliche Zinssicherung betrieben wurde. Nach aktueller Erlasslage (siehe dazu Gliederungspunkt „Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen“) können 50% des Bestandes an Kassenkrediten vom 31.12.2010 mit Laufzeiten von bis zu 10 Jahren aufgenommen werden, außerdem weitere 25% mit Laufzeiten von bis zu 5 Jahren. Die Grenzen verstehen sich zuzüglich einer „nicht wesentlichen Überschreitung“, welche im Referenzportfolio jedoch keine Berücksichtigung findet. Für Zinssicherungen von über 5 Jahren muss eine Genehmigung von der zuständigen Kommunalaufsicht eingeholt werden. 53 o  Bei einem Bestand an Kassenkrediten vom 31.12.2010 in Höhe von 394,2 Mio. EUR bedeutet das die Berücksichtigung eines maximalen Volumens von 197,1 Mio. EUR mit einer Zinsbindung von 10 Jahren sowie eines maximalen Volumens von 98,55 Mio. EUR mit einer Zinsbindung von 5 Jahren. Für den restlichen, nicht langfristig zinsgesicherten Portfolio-Anteil wird eine Zinsbindung von 3 Monaten unterstellt. Realitätsnahe Kosten o Für die langfristigen Kredittranchen werden am Markt offiziell gehandelte Swap-Sätze für 5-jährige bzw. 10-jährige Zinsbindungen zugrunde gelegt. o Für die kurzfristigen Kredittranchen werden die offiziellen 3-Monats-Euribor-Sätze (veröffentlicht durch die Deutsche Bundesbank) zugrunde gelegt. o Da die Swap-Sätze keinen Aufschlag für die zugehörige Liquiditätssicherung enthalten, werden entsprechende Aufschläge (auf Basis von konkreten Kreditangeboten, bspw. von Kreditvermittlern, an einen unbestimmten Adressatenkreis von Kommunen) hinzugerechnet. [Anmerkung: Die bislang hinzugerechneten Aufschläge bedürfen einer zukünftigen Anpassung / Erhöhung, da die hier hinterlegten Aufschläge für die Stadt Bochum auf Basis von konkreten Kreditvermittler-Angeboten zunehmend nicht mehr erzielbar sind. Je nach hinterlegtem (aber für den Empfänger der Kreditangebote nicht ersichtlichen) Einzelangebot werden bspw.  ausschließlich die jeweiligen Bestgebote vieler einzelner Bankofferten angeboten,  für Kommunen in einzelnen Bundesländern nicht erzielbare Angebote unterbreitet,  für Kommunen mit mäßigem Haushaltsstatus nicht erzielbare Angebote unterbreitet,  einzelne individuelle Kreditlimite und deren Auslastung bei den Banken nicht berücksichtigt. In der Praxis sind die Zinssätze jedenfalls nicht uneingeschränkt erzielbar. In der Vergangenheit spiegelten diese so unterlegten Aufschläge auf die einschlägigen Swap-Sätze dennoch ungefähr die tatsächliche Kreditaufnahmepraxis. Das ist durch die letzten Entwicklungen der Euro-Krise und insb. die Liquiditätsprobleme der deutschen Kommunen wie auch der Stadt Bochum nun nicht mehr der Fall. Daher muss eine Erhöhung dieser Aufschläge erwogen werden. Derzeit wird für den nächsten Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2013 an der Umsetzung dieser Erhöhung gearbeitet.]  Angemessene Risikoverteilung der Prolongationen (keine Klumpenrisiken) o Im Startjahr 2012 wird der Jahres-Durchschnittsbestand an Kassenkrediten in Tranchen aufgeteilt, welche die rechtlich längst mögliche Zinsbindung abbilden, d.h.197,1 Mio. EUR für 10 Jahre, 98,55 Mio. EUR für 5 Jahre sowie den verbleibenden Restbetrag in Höhe von rd. 264,31 Mio. EUR für 3 Monate. o Die Fälligkeiten dieser Tranchen werden auf das Startjahr und die dann folgenden Restlaufzeitjahre verteilt. o Ab dem Jahr 2023 wird auf dieser Basis ein fiktives Umschuldungsvolumen errechnet. o Die jährlichen (rechnerischen) Neuaufnahmen von Kassenkrediten werden zu den bestehenden bzw. sich ergebenden Tranchen hinzugerechnet.  Akzeptanz von Nachteilen des systematischen Aufbaus o Der Bestandsaufbau (Umschuldungsvolumina über die Jahre) erfolgt bis zum Jahr 2022, d.h. im laufenden Betrieb. Die Unterstellung einer schon immer so angewendeten Strategie (bspw. durch einen Bestandsaufbau ab dem Jahr 2001) ist nicht zielführend, da die rechtlichen Möglichkeiten zu dieser weitergehenden langfristigen Zinsabsicherung erst ab Mai 2011 bestanden haben. o Das hat zur Folge, dass ausschließlich das (historisch niedrige) Zinsniveau von 2012 auf breiter Front bis zur rechtlich maximal zulässigen Grenze im Referenzportfolio gesichert wird. Das (höhere) Zinsniveau der Vorjahre findet keine Berücksichtigung. o Im tatsächlichen Portfolio könnte der so dargestellte Bestandsaufbau gar nicht nachgestellt werden, da die bisherige (alte) Rechtslage bereits längerfristige Geschäfte zuließ, welche auch abgeschlossen wurden. Diese (rechtliche und tatsächliche) Vorgeschichte findet jedoch keinen Eingang in die neue Systematik des Referenzportfolios. 54 o o   Diese im Referenzportfolio fiktiv durchgeführte umfangreiche Zinssicherung in einem historisch niedrigen Zinsumfeld macht eine Zielerreichung in den Folgejahren schwierig. Vernachlässigt wird auch, dass im Startjahr 2012 für unterschiedliche Restlaufzeiten unterschiedliche Zinssätze anzusetzen gewesen wären. Ausgleich der unterjährigen Zinsentwicklung o Basis der Zinskostenermittlung für die langfristigen Kredittranchen Jahresdurchschnitt aller Swap-Sätze für die Laufzeit von 5 bzw. 10 Jahren. o Basis der Zinskostenermittlung für die kurzfristigen Kredittranchen Jahresdurchschnitt aller 3-Monats-Euribor-Sätze. o Diese Werte glätten die wechselhafte unterjährige Entwicklung der Zinsen. ist der ist der Ausgleich der unterjährigen Kreditaufnahme-Zeitpunkte für langfristige Kredittranchen o Langfristige Kreditaufnahmen (5 und 10 Jahre) erfolgen im Mittel zum jeweiligen Halbjahr. H.2 Zielerfüllung in der vergangenen Periode Nach der Kalkulation des Referenzportfolios für Kommunalkredite ergibt sich unter Einhaltung der dargestellten Systematik ein Zielzins in Höhe von 4,02% p.a. für das Jahr 2012. Dieser Zielzins bezieht sich auf ein vereinfachtes Durchschnittsvolumen auf Basis des Jahresanfangsbestandes und des Jahresendbestandes. Mit dem IST-Portfolio wurde ein Durchschnittszins in Höhe von 3,88% p.a. für das Jahr 2012 erzielt. Dieser Durchschnittszins bezieht sich auf alle Monatsendbestände und bietet damit eine genauere Datengrundlage. Um diese Berechnungen der jeweils in Bezug gesetzten Durchschnittsbestände zu objektivieren, werden absolute Zinszahlungen in EUR verglichen: Jahr Kommunalkreditportfolio IST-Portfolio 2012 Referenz 35.130.738,87 36.575.563,39 Teilerfolg 1.444.824,52 Nach der Kalkulation des Referenzportfolios für Kassenkredite ergibt sich unter Einhaltung der dargestellten Systematik ein Zielzins in Höhe von 1,26% p.a. für das Jahr 2012. Dieser Zielzins bezieht sich auf den Jahres-Durchschnittsbestand. Mit dem IST-Portfolio wurde ein Durchschnittszins in Höhe von 0,85% p.a. für das Jahr 2012 erzielt. Dieser Durchschnittszins bezieht sich ebenfalls auf den Jahres-Durchschnittsbestand. Ausgedrückt in absoluten Zahlen in EUR, ergeben sich folgende Zinszahlungen: Kassenkreditportolio Jahr IST-Portfolio 2012 4.747.451,32 Referenz 7.030.747,07 Teilerfolg 2.283.295,75 55 Insgesamt ergibt sich folgende Erfolgsübersicht seit dem Jahr 2008, d.h. ab Beginn des Vergleichs zwischen Referenzportfolio (klassisches Zins- und Schuldenmanagement) und IST-Portfolio (aktives Zins- und Schuldenmanagement): Kommunalkreditportfolio Jahr IST-Portfolio Referenz GesamtErfolg Kassenkreditportolio Teilerfolg IST-Portfolio Referenz Teilerfolg 2008 2009 2010 2011 2012 41.317.730,11 41.957.803,70 38.515.027,03 38.441.259,53 35.130.738,87 43.336.992,34 45.395.811,88 43.431.860,65 40.060.228,26 36.575.563,39 2.019.262,23 3.438.008,18 4.916.833,62 1.618.968,73 1.444.824,52 12.641.690,54 7.179.627,59 5.527.876,81 6.198.318,20 4.747.451,32 13.972.744,67 9.023.510,04 7.714.352,17 8.252.639,39 7.030.747,07 1.331.054,13 1.843.882,45 2.186.475,36 2.054.321,19 2.283.295,75 3.350.316,36 5.281.890,63 7.103.308,98 3.673.289,92 3.728.120,27 Summe: 195.362.559,24 208.800.456,52 13.437.897,28 36.294.964,46 45.993.993,34 9.699.028,88 23.136.926,16 H.3 Deckungsrücklage In der Begründung zur Beschlussvorlage Nr. 20092612 vom 17.12.2009 („Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement“) heißt es zu erreichten Reduzierungen der Zinsausgaben: „Aufgrund des aktiven Schuldenmanagements erreichte Reduzierungen der Zinsausgaben stehen zunächst nicht zur Deckung von Mehrausgaben zur Verfügung. Sie dienen zur Absicherung, damit temporär eintretende, den Haushalt belastende Entwicklungen aufgefangen werden können.“ Für diese Absicherung wurde das Mittel der „Deckungsrücklage“ gewählt, d.h. nicht ausgeschöpfte Ermächtigungen werden vom auslaufenden in das kommende Haushaltsjahr übertragen. Die so übertragenen Ermächtigungen stehen per Gesetz nur für ein Jahr zur Verfügung, können aber zügig verbraucht werden, da die ersten Verfügungen im neuen Jahr automatisch aus den übertragenen Ermächtigungen bestritten werden (First-In-First-Out). Die Deckungsrücklage weist zu Beginn des Berichtszeitraumes einen Bestand von 3.673.289,92 EUR auf. Für das Jahr 2012 kann ein Erfolg in Höhe von 3.728.120,27 EUR eingebucht werden, so dass eine maximale Ermächtigungsübertragung in Höhe von 7.401.410,19 EUR möglich ist. Die tatsächliche Ermächtigungsübertragung erfolgt in Höhe von 1.401.410,19 Euro. Dadurch wird das gesamtstädtische Übertragungsvolumen im Sinne einer übersichtlicheren Haushaltswirtschaft spürbar reduziert. Es wird davon ausgegangen, dass der übertragene Erfolg für das Jahr 2013 ausreicht, um das Risiko unerwarteter Zinssteigerungen und den dadurch bedingten zusätzlichen Zinsaufwand abzudecken. Damit ergibt sich folgender, maximaler Bestand der Deckungsrücklage für das aktive Zinsund Schuldenmanagement der Stadt Bochum: Zins- und Schuldenmanagement: Deckungsrücklage (HAR) Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 Einbuchungen 3.635.763,00 EUR 2.750.194,28 EUR 0,00 EUR 3.673.289,92 EUR 3.728.120,27 EUR Ausbuchungen 0,00 EUR 0,00 EUR 6.385.957,28 EUR 0,00 EUR 6.000.000,00 EUR 56 Bestand 3.635.763,00 EUR 6.385.957,28 EUR 0,00 EUR 3.673.289,92 EUR 1.401.410,19 EUR I Anhang 57 58 59 60 Datenblatt 2012 Kassenkredite Schuldenstand in TEUR Kassenkreditermächtigung in TEUR Pro-Kopf-Verschuldung in EUR je Einwohner Kredite Gesamt Kommunalkredite Entwicklung des Schuldenstandes Stichtag Einwohnerzahl (zum 31.12. zwei Jahre vor Stichtag) Schuldenstand in TEUR Pro-Kopf-Verschuldung in EUR je Einwohner Kredit-Neuaufnahmen in TEUR (im Jahr vor dem Stichtag) Tilgungen in TEUR (im Jahr vor dem Stichtag) Nettoneuverschuldung in TEUR (im Jahr vor dem Stichtag) Pro-Kopf-Verschuldung in EUR je Einwohner 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 383.743 381.542 378.596 376.319 374.737 986.687 999.082 958.747 924.520 897.046 2.571 2.619 2.532 2.457 2.394 129.274 53.089 50.000 40.374 48.624 22.943 40.694 90.335 74.601 76.098 106.331 12.395 -40.335 -34.227 -27.474 309.892 450.000 389.966 450.000 394.200 550.000 506.784 650.000 579.912 800.000 808 1.022 1.041 1.347 1.548 3.379 3.641 3.573 3.804 3.942 Entwicklung der Portfolio-Struktur Zinsbindungsfrist ** Vorgeschriebene Portfolio-Struktur für das KommunalkreditPortfolio Limit gemäß Richtlinie * (17.12.2009) 31.12.2011 Limit in TEUR Anteil 31.12.2012 Anteil in TEUR Limit in TEUR Anteil Anteil in TEUR > 5 Jahre mind. 50% 462.260 84,3% 779.215 448.523 74,9% 672.292 1 - 4 Jahre max. 20% 184.904 12,6% 116.215 179.409 12,5% 111.740 20% 184.904 3,1% 29.090 179.409 12,6% 113.014 10% 92.452 0,0% 0 89.705 0,0% 0 15% 138.678 2,8% 26.194 134.557 2,9% 25.784 < 1 Jahr max. < 1 Jahr max. bzw. CHF Strukturierte max. Kredite * = Die vorgeschriebenen Höchstgrenzen sind zum jeweiligen Handelszeitpunkt (des Einzelgeschäfts) verpflichtend und nicht zu späteren Zeitpunkten (bspw. 31.12. des Jahres). ** = Nicht ausgenutzte Volumina der jeweils kürzeren Zinsbindungsfristen dürfen zu Gunsten der jeweils längeren Zinsbindungsfristen verschoben werden. Vorgeschriebene Limit Portfolio-Struktur gemäß für das Richtlinie * Kassenkredit(13.12.2007) Portfolio Fremdwährungs- max.35% der geschäfte in CHF akt. Krediterm. Strukturierte max. 15% Kredite 31.12.2011 Limit in TEUR Anteil 31.12.2012 Anteil in TEUR Limit in TEUR Anteil Anteil in TEUR 227.500 23,1% 150.000 280.000 18,8% 150.000 76.018 0,0% 0 86.987 0,0% 0 * = Die vorgeschriebenen Höchstgrenzen sind zum jeweiligen Handelszeitpunkt (des Einzelgeschäfts) verpflichtend und nicht zu späteren Zeitpunkten (bspw. 31.12. des Jahres). Auswertungen und Kennzahlen 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 Stichtag 964.137 945.397 904.910 Durchschnitts-Kreditbestand in TEUR p.a. (vereinf.) Kommunalkredit- Durchschnitts-Zinssatz in % p.a. 3,99% 4,07% 3,88% Portfolio 4,5 3,9 3,0 Durchschnitts-Restzinsbindungsdauer in Jahren 26,6 26,1 25,9 Durchschnitts-Restlaufzeit in Jahren KassenkreditPortfolio Durchschnitts-Kreditbestand in TEUR p.a. Durchschnitts-Zinssatz in % p.a. Der ausgewiesene Erfolg beträgt (in Mio. EUR, gerundet): (Anm.: Ohne Gewinne / Verluste aus Fremdwährungsgeschäften) 61 446.911 1,24% 455.446 1,36% 559.963 0,85% 7,1 3,7 3,7