Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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98 kB
Erstellt
26.12.14, 13:23
Aktualisiert
28.01.18, 00:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 4 (36 40)
Vorlage Nr. 20132043
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Starkregen am 20.06.2013
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Ost
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Sitzungstermin
akt.
Beratung
25.09.2013
08.10.2013
Anlagen
Wortlaut
1.
Berechnung Entwässerungsnetz und Regenintensität
Der starke Niederschlag am 20.06.2013 kann in seiner Intensität und Ausbreitung über das
halbe Stadtgebiet in diesem Sinne als eine Katastrophe bezeichnet werden.
Die Regenschreiber Innenstadt, Langendreer und Kornharpen haben während der ca. 120
min. Dauer des Niederschlags folgende Maximalwerte aufgezeichnet
Innenstadt
55,7 mm
Langendreer 78,6 mm
Kornharpen
72,3 mm
Diese Werte zeigen alle ein Regenereignis, das etwa und tlw. über einer 100 jährigen
Häufigkeit liegt.
Für die Bemessung und hydraulische Dimensionierung der Entwässerungsanlagen sind die
Vorgaben der DIN/ EN 752 gültig. In der Norm sind die Zielsetzungen für
Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden festgelegt. Sie enthält des Weiteren
Leistungsanforderungen zum Erreichen dieser Zielsetzungen und Grundsätze u. a. zu
Planung, Bemessung von Kanalnetzen und deren Abflusssicherheit im Stadtgebiet.
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Die Euro-Norm 752 legt fest, in welcher Größenordnung die Kanäle hergestellt und welche
Wassermengen schadlos abgeleitet werden müssen (wesentlichste Regeln):
bestehende Netze in allg. Wohngebieten
sanierte Netze in allg. Wohngebieten
Netze in Gewerbegebieten
Netze in Innenstädten
2 jährige Häufigkeit
3 jährige Häufigkeit
5 jährige Häufigkeit
5 jährige Häufigkeit oder 3
jährige Häufigkeit
und eine Überflutungssicherheit bieten für
(d. h. es dürfen keine nennenswerten Schäden durch oberflächig abfließendes Wasser
entstehen):
allg. Wohngebiete
Gewerbegebiete
Innenstädten
20 jährige Häufigkeit
30 jährige Häufigkeit
30 jährige Häufigkeit
Grundsätzlich ist für die bestehenden Kanalnetze die Ableitung eines Regens mit
einer 2 jährigen Häufigkeit gewährleistet.
Starkregenereignisse, deren Intensität diese Bemessungsziele der EN 752 überschreiten,
werden auch zukünftig das Kanalnetz einstauen und zu punktuellen Überflutungen führen,
die nicht zwangsläufig Schäden nach sich ziehen müssen.
Ein kontrollierter Abfluss eines derartigen Niederschlags war nicht möglich. Bei
einem 100 jährigen Regenereignis ist aus hydraulischer Sicht die Existenz eines
Kanalnetzes völlig zu vernachlässigen, d. h. Wasseraustritte aus dem Kanal
beeinflussen den Ablauf auf der Oberfläche nicht mehr.
Dieses Regenereignis am 20.06.2013 führte zu extremem Oberflächenabflüssen, der in
vielen Bereichen nur über die Strassen abgeleitet werden konnten. Liegen starke
Gefälleverhältnisse vor, schießt das Wasser aufgrund der Menge und Geschwindigkeit über
die Sinkkästen hinweg.
Aufgrund des extremen Niederschlags (100 jähriges Regenereignis) in Verbindung mit den
Gefälleverhältnissen summierte sich der Ablauf zu einem sehr großen Oberflächenabfluss,
der sich natürlich am tiefsten Punkt sammelte und als Hauptursache für die Überflutung
anzusehen war.
2.
Auswirkungen des Starkregenereignis
Durch das Starkregenereignis sind erhebliche Schäden entstanden.
Von der Stadtmitte bis zur östlichen Stadtgrenze hat der Starkregen erhebliche
Überflutungen verursacht. Es wurden erhebliche Schäden an Strassen, Grünanlagen,
Gebäuden und auch Entwässerungseinrichtungen verursacht, bei denen zunächst
Sicherungsmaßnahmen und kleinere Reparaturen ergriffen werden mussten.
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Die Kosten für umfassendere Reparaturen liegen im Entwässerungsbereich bei ca.
150.000,-€. Details auch aus anderen Bereichen werden zurzeit noch
zusammengestellt und in der nächsten Sitzung des Ausschusses berichtet.
Ca. 25 Schadenersatzforderungen sind bisher eingegangen, es werden aber täglich mehr.
Diese Unterlagen werden technisch und juristisch bewertet, anschließend bezüglich der
Regressforderungen an den Versicherer „Kommunalen Schadensausgleich –KSA“
weitergeleitet und von dort abschließend geprüft. Das Ergebnis des KSA über Umfang einer
Anerkennung der Regressforderungen wird danach an die Antragsteller weitergeleitet.
Derzeit gibt es noch keine abschließende Bewertung der Schadensfälle. Eine sonstige
finanzielle Hilfe durch Fonds gibt es für die Betroffenen nicht.
3.
lfd. Konzepte und Maßnahmen zur Ableitung von Regen
In den letzten Jahren kam es wiederholt zu Starkregenereignissen. Diese waren aber örtlich
sehr begrenzt, betrafen punktuell unterschiedliche Stadtteile und hatten daher auch keine
großflächigen Auswirkungen. Der starke Niederschlag am 20.06.2013 dagegen kann in
seiner Intensität und Ausbreitung über das halbe Stadtgebiet als eine Katastrophe
bezeichnet werden. Folgende Schwerpunkte waren in den verschiedenen Stadtgebieten
betroffen:
nördliches Stadtgebiet:
Kreuzungsbereich Wiescherstraße/Frauenlobstraße/Im Dorf Hiltrop,
Kreuzungsbereich Harpener Hellweg/Am Ruhrpark einschließlich Alte Werner Straße
Lütgendortmunder Hellweg
Ecksee.
In der Stadtmitte lagen die Schwerpunkte der Überflutung im Bereich
Universitätsstraße/ Oskar-Hoffmann-Straße
Joachimstraße
Goerdtstraße
Im östlichen Stadtgebiet waren davon hauptsächlich die Tiefpunkte in Langendreer
betroffen:
Wittener Straße/Unterstraße von A43 bis Hauptstraße
Carl-von-Ossietzky-Platz
Gasstraße/ Heinrich-Gustav-Straße /Salzstraße
der Langendreer Bach
Im südlichen Stadtgebiet war das Lottental überflutet.
Das Tiefbauamt erarbeitet in verschiedenen Bereichen Maßnahmen, die zukünftig die
Abflusssituation deutlich verbessern. Teilweise sind diese Baumaßnahmen bereits
umgesetzt worden.
In Harpen soll im Frühjahr 2014 mit dem Ausbau des Kirchharpener Baches als
durchgängiges Gewässer vom Harpener Hellweg bis zum Harpener Bach begonnen
werden.
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In Langendreer ist der größte Teil der Baumaßnahme „Salzbachkanal“ fertig gestellt.
Für den Ölbach und Langendreerbach wird z. Zt. ein Konzept erarbeitet, um die
Abflussverhältnisse zu verbessern. Dazu zählen auch Maßnahmen wie der Bau von
Rückhaltebecken und Überflutungsflächen.
4.
Entwässerungsanlagen in Erschließungsgebieten und bei Neubauten
Neubauten führen zu zusätzlichen Versiegelungen von Flächen, tragen aber nicht
grundsätzlich zur Erhöhung der Niederschlagsmengen im Kanal bei. So besteht seit dem
zum 01.07.1995 novellierten Landeswassergesetz – LWG eine gesetzliche Grundpflicht zur
Versickerung oder Verrieselung vor Ort oder ortsnahen Einleitung von Niederschlagswasser
in ein Gewässer. Ist diese Versickerung nicht möglich wird grundsätzlich eine
Regenrückhaltung auf dem Grundstück verlangt, die den Abfluss auf die „natürliche“
Abflussmenge reduziert. Für Grundstücke mit einer Versiegelungsfläche über 800 m² wird
ein Überflutungsnachweis verlangt, der nachweist, dass auch bei Starkregen die
Wassermengen auf dem Grundstück schadlos verbleiben.