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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
26.12.14, 13:23
Aktualisiert
28.01.18, 00:18

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 4 (36 40) Vorlage Nr. 20132043 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Starkregen am 20.06.2013 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Ost Bezirksvertretung Bochum-Nord Sitzungstermin akt. Beratung 25.09.2013 08.10.2013 Anlagen Wortlaut 1. Berechnung Entwässerungsnetz und Regenintensität Der starke Niederschlag am 20.06.2013 kann in seiner Intensität und Ausbreitung über das halbe Stadtgebiet in diesem Sinne als eine Katastrophe bezeichnet werden. Die Regenschreiber Innenstadt, Langendreer und Kornharpen haben während der ca. 120 min. Dauer des Niederschlags folgende Maximalwerte aufgezeichnet Innenstadt 55,7 mm Langendreer 78,6 mm Kornharpen 72,3 mm Diese Werte zeigen alle ein Regenereignis, das etwa und tlw. über einer 100 jährigen Häufigkeit liegt. Für die Bemessung und hydraulische Dimensionierung der Entwässerungsanlagen sind die Vorgaben der DIN/ EN 752 gültig. In der Norm sind die Zielsetzungen für Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden festgelegt. Sie enthält des Weiteren Leistungsanforderungen zum Erreichen dieser Zielsetzungen und Grundsätze u. a. zu Planung, Bemessung von Kanalnetzen und deren Abflusssicherheit im Stadtgebiet. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 4 (36 40) Vorlage Nr. 20132043 Die Euro-Norm 752 legt fest, in welcher Größenordnung die Kanäle hergestellt und welche Wassermengen schadlos abgeleitet werden müssen (wesentlichste Regeln): bestehende Netze in allg. Wohngebieten sanierte Netze in allg. Wohngebieten Netze in Gewerbegebieten Netze in Innenstädten 2 jährige Häufigkeit 3 jährige Häufigkeit 5 jährige Häufigkeit 5 jährige Häufigkeit oder 3 jährige Häufigkeit und eine Überflutungssicherheit bieten für (d. h. es dürfen keine nennenswerten Schäden durch oberflächig abfließendes Wasser entstehen): allg. Wohngebiete Gewerbegebiete Innenstädten 20 jährige Häufigkeit 30 jährige Häufigkeit 30 jährige Häufigkeit Grundsätzlich ist für die bestehenden Kanalnetze die Ableitung eines Regens mit einer 2 jährigen Häufigkeit gewährleistet. Starkregenereignisse, deren Intensität diese Bemessungsziele der EN 752 überschreiten, werden auch zukünftig das Kanalnetz einstauen und zu punktuellen Überflutungen führen, die nicht zwangsläufig Schäden nach sich ziehen müssen. Ein kontrollierter Abfluss eines derartigen Niederschlags war nicht möglich. Bei einem 100 jährigen Regenereignis ist aus hydraulischer Sicht die Existenz eines Kanalnetzes völlig zu vernachlässigen, d. h. Wasseraustritte aus dem Kanal beeinflussen den Ablauf auf der Oberfläche nicht mehr. Dieses Regenereignis am 20.06.2013 führte zu extremem Oberflächenabflüssen, der in vielen Bereichen nur über die Strassen abgeleitet werden konnten. Liegen starke Gefälleverhältnisse vor, schießt das Wasser aufgrund der Menge und Geschwindigkeit über die Sinkkästen hinweg. Aufgrund des extremen Niederschlags (100 jähriges Regenereignis) in Verbindung mit den Gefälleverhältnissen summierte sich der Ablauf zu einem sehr großen Oberflächenabfluss, der sich natürlich am tiefsten Punkt sammelte und als Hauptursache für die Überflutung anzusehen war. 2. Auswirkungen des Starkregenereignis Durch das Starkregenereignis sind erhebliche Schäden entstanden. Von der Stadtmitte bis zur östlichen Stadtgrenze hat der Starkregen erhebliche Überflutungen verursacht. Es wurden erhebliche Schäden an Strassen, Grünanlagen, Gebäuden und auch Entwässerungseinrichtungen verursacht, bei denen zunächst Sicherungsmaßnahmen und kleinere Reparaturen ergriffen werden mussten. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 4 (36 40) Vorlage Nr. 20132043 Die Kosten für umfassendere Reparaturen liegen im Entwässerungsbereich bei ca. 150.000,-€. Details auch aus anderen Bereichen werden zurzeit noch zusammengestellt und in der nächsten Sitzung des Ausschusses berichtet. Ca. 25 Schadenersatzforderungen sind bisher eingegangen, es werden aber täglich mehr. Diese Unterlagen werden technisch und juristisch bewertet, anschließend bezüglich der Regressforderungen an den Versicherer „Kommunalen Schadensausgleich –KSA“ weitergeleitet und von dort abschließend geprüft. Das Ergebnis des KSA über Umfang einer Anerkennung der Regressforderungen wird danach an die Antragsteller weitergeleitet. Derzeit gibt es noch keine abschließende Bewertung der Schadensfälle. Eine sonstige finanzielle Hilfe durch Fonds gibt es für die Betroffenen nicht. 3. lfd. Konzepte und Maßnahmen zur Ableitung von Regen In den letzten Jahren kam es wiederholt zu Starkregenereignissen. Diese waren aber örtlich sehr begrenzt, betrafen punktuell unterschiedliche Stadtteile und hatten daher auch keine großflächigen Auswirkungen. Der starke Niederschlag am 20.06.2013 dagegen kann in seiner Intensität und Ausbreitung über das halbe Stadtgebiet als eine Katastrophe bezeichnet werden. Folgende Schwerpunkte waren in den verschiedenen Stadtgebieten betroffen: nördliches Stadtgebiet: Kreuzungsbereich Wiescherstraße/Frauenlobstraße/Im Dorf Hiltrop, Kreuzungsbereich Harpener Hellweg/Am Ruhrpark einschließlich Alte Werner Straße Lütgendortmunder Hellweg Ecksee. In der Stadtmitte lagen die Schwerpunkte der Überflutung im Bereich Universitätsstraße/ Oskar-Hoffmann-Straße Joachimstraße Goerdtstraße Im östlichen Stadtgebiet waren davon hauptsächlich die Tiefpunkte in Langendreer betroffen: Wittener Straße/Unterstraße von A43 bis Hauptstraße Carl-von-Ossietzky-Platz Gasstraße/ Heinrich-Gustav-Straße /Salzstraße der Langendreer Bach Im südlichen Stadtgebiet war das Lottental überflutet. Das Tiefbauamt erarbeitet in verschiedenen Bereichen Maßnahmen, die zukünftig die Abflusssituation deutlich verbessern. Teilweise sind diese Baumaßnahmen bereits umgesetzt worden. In Harpen soll im Frühjahr 2014 mit dem Ausbau des Kirchharpener Baches als durchgängiges Gewässer vom Harpener Hellweg bis zum Harpener Bach begonnen werden. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 4 (36 40) Vorlage Nr. 20132043 In Langendreer ist der größte Teil der Baumaßnahme „Salzbachkanal“ fertig gestellt. Für den Ölbach und Langendreerbach wird z. Zt. ein Konzept erarbeitet, um die Abflussverhältnisse zu verbessern. Dazu zählen auch Maßnahmen wie der Bau von Rückhaltebecken und Überflutungsflächen. 4. Entwässerungsanlagen in Erschließungsgebieten und bei Neubauten Neubauten führen zu zusätzlichen Versiegelungen von Flächen, tragen aber nicht grundsätzlich zur Erhöhung der Niederschlagsmengen im Kanal bei. So besteht seit dem zum 01.07.1995 novellierten Landeswassergesetz – LWG eine gesetzliche Grundpflicht zur Versickerung oder Verrieselung vor Ort oder ortsnahen Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer. Ist diese Versickerung nicht möglich wird grundsätzlich eine Regenrückhaltung auf dem Grundstück verlangt, die den Abfluss auf die „natürliche“ Abflussmenge reduziert. Für Grundstücke mit einer Versiegelungsfläche über 800 m² wird ein Überflutungsnachweis verlangt, der nachweist, dass auch bei Starkregen die Wassermengen auf dem Grundstück schadlos verbleiben.