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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
26.12.14, 13:23
Aktualisiert
28.01.18, 00:18

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 33 (2201) Vorlage Nr. 20131149 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Antrag der Fraktionen SPD und Die Grünen im Rat zur Sitzung des Ausschusses für Migration und Integration vom 08.05.2013, Vorlagen-Nr. 20130828 Bezeichnung der Vorlage Verpflichtungserklärungen nach § 68 Aufenthaltsgesetz Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Ausschuss für Migration und Integration Anlagen Wortlaut Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz Die Verwaltung wird aufgefordert, die Abgabe der Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz im Bürgerbüro zu ermöglichen. Begründung Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichten sich Dritte (in der Regel Verwandte oder Bekannte) im Falle eines Besuches alle Kosten für den Lebensunterhalt der Ausländerin bzw. des Ausländers zu tragen und sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall sowie bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. In Bochum muss diese Erklärung im Ausländerbüro abgegeben und dafür lange Wartezeiten in Kauf genommen werden. Da bei der Abgabe der Verpflichtungserklärung keine speziell ausländerrechtlichen Prüfvorgänge (Prüfung Einkommensverhältnisse etc.) anfallen, sollte die Abgabe auch im Bürgerbüro möglich sein. In anderen Städten wie Gelsenkirchen wird dies bereits so gehandhabt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 33 (2201) Vorlage Nr. 20131149 Stellungnahme der Verwaltung Die Verwaltung bedankt sich für die Anregung, sieht jedoch unter den gegebenen Umständen und entsprechend nachfolgender Begründung keine Möglichkeit, diese wie beantragt umzusetzen. Um den Kunden entgegen zu kommen, wurde bereits Anfang d.M. damit begonnen, zwei MitarbeiterInnen während der Öffnungszeiten ausschließlich für die Abgabe von Verpflichtungserklärungen (VE) einzusetzen. Außerdem wurden Sondertermine (die in dem Monaten März / April und September / Oktober für die Gruppenbearbeitung von Studierenden genutzt werden) außerhalb der regulären Öffnungszeiten eingerichtet. Eine Ausweitung der Terminvergabe ist beabsichtigt, so dass perspektivisch ein Großteil der VEKunden nicht mit der Wartesituation im Spontankundenbereich konfrontiert werden muss, die sich durch diese Maßnahmen ebenfalls entspannen dürfte. Begründung : Gem. Ziff. 68.0.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz ist die Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung abzugeben. Diese Regelung lässt keinen Raum für die Delegation oder Abgabe der Aufgabe an eine andere (auch interne) Behörde oder Institution. Darüber hinaus muss die Ausländerbehörde bzw. die Auslandsvertretung diejenigen, die sich verpflichten sollen, über die Folgen und Risiken einer Verpflichtung umfassend und sachgemäß von Amts wegen belehren. Diese Erklärungen bzw. die Aufklärung über die Rechtsfolgen müssen fehlerlos, vollständig und insoweit gerichtsverwertbar sein. Eine ordnungsgemäße Belehrung ist Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des Erstattungsanspruchs. Bedingung hierfür wiederum sind gefestigte Fachkenntnisse des Ausländerrechts und dessen Begleitbestimmungen, die den MitarbeiterInnen (MA) anderer Stellen (hier des / der Bürgerbüros) zunächst aufwendig vermittelt werden müssten, um die erforderliche Rechtssicherheit und -routine herzustellen. Diesbezüglich haben die MA der Bürgerbüros bereits jetzt ein Spektrum von 49 teils hochkomplexen Einzelaufgaben zu bewältigen, so dass ihnen aus Sicht der Verwaltung keine weitere, qualitativ durchaus anspruchsvolle Aufgabe zugemutet werden sollte. Rückfragen auf Sachbearbeiterebene bei der Stadt Gelsenkirchen (Bürgercenter) haben ergeben, dass sich die (nach hiesiger Auffassung unzulässige) Aufgabenverlagerung keineswegs reibungslos darstellt. Aufgrund der diffizilen Vorgaben sind häufige Rückfragen bei der Ausländerbehörde erforderlich, die dann den Personaleinsatz insgesamt erhöhen, ohne dass sich dadurch ein Mehrwert für den Kunden ergibt.