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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
26.12.14, 13:23
Aktualisiert
28.01.18, 00:18

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 0 (3200) Vorlage Nr. 20131843 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage aus der 22. Sitzung des Ausschusses für Migration und Integration vom 19.06.21013;Vorlagennummer 20131486 Bezeichnung der Vorlage Beschneidungen in Bochum Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Migration und Integration akt. Beratung 19.09.2013 Anlagen Wortlaut Es wird folgende Anfrage gestellt: Das Thema Beschneidung wurde im letzten Jahr gesellschaftlich und politisch breit diskutiert. Ende 2012 hat der Bundestag eine neue gesetzliche Regelung zu religiösen Beschneidungen beschlossen. Die Beschneidungen von muslimischen und jüdischen Jungen sind weiterhin grundsätzlich erlaubt – vorausgesetzt, dass sie „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ durchgeführt werden. Bei dem Gesetz hat man sich auf eine Fassung geeinigt, die sowohl Rücksicht auf die körperliche Unversehrtheit des Kindes, auf das Recht und die Pflicht der Eltern auf und zur Erziehung der Kinder sowie die Glaubensfreiheit nehmen soll. Vor diesem Hintergrund wird angefragt: - Welche Erfahrungen gibt es in Bochum hinsichtlich der Beschneidungen bei muslimischen und jüdischen Jungen? Gab es Hinweise auf Vorfälle, in denen das Kindeswohl nicht ausreichend berücksichtigt wurde? Wie wird in Bochum überprüft, dass sie Beschneidungen nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 0 (3200) Vorlage Nr. 20131843 Seit Ende 2012 gilt bundesweit das Beschneidungsgesetz, das eine Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen erlaubt. Nach dem Gesetz dürfen sowohl Ärzte als auch religiöse Beschneider den Eingriff vornehmen. Ein religiöser Beschneider ist dazu allerdings nur berechtigt, wenn er dazu speziell ausgebildet ist. Er darf außerdem nur Säuglinge beschneiden, die nicht älter als sechs Monate sind. Verfahren in Bochum bei muslimischen Jungen: Nach den Rechtsschulen des Islam gilt die Beschneidung als Akt der Gottesverehrung. Es gibt in Bochum wesentlich mehr Beschneidungen bei muslimischen als bei jüdischen Jungen. Die Beschneidungen werden meist im vierten bis achten Lebensjahr durchgeführt. Diese erfolgt von Ärzten. Ein Bochumer Kinderchirurg führt bei ca. 100-150 muslimischen Jungen pro Jahr Beschneidungen durch. Außerdem werden in der Abteilung für Kinderchirurgie des Marienhospitals in Herne Zirkumzisionen (Beschneidungen) bei medizinischer Indikation durchgeführt. Beschneidungen aus rein religiösen Gründen werden den Eltern in einer Höhe von 317,73 € in Rechnung gestellt. Angewandt wird aufgrund des Alters der Kinder die „Erwachsenen-Technik“, die in Narkose erfolgt und die im Rahmen des Eingriffs auch eine Blutstillung erforderlich macht. Verfahren in Bochum bei jüdischen Jungen: Die Beschneidung von Jungen am achten Tag nach ihrer Geburt ist ein konstitutives Element des Judentums, das im 1. Buch Moses als Zeichen für den Bund mit Gott geschrieben steht. Ein Bochumer Chirurg und Allgemeinmediziner führt bei ca. 15-20 Jungen pro Jahr diese Beschneidungen durch. Sein Einzugsbereich geht von Hannover bis Luxemburg, von Hamburg bis Frankfurt. Dieser Arzt mache ungefähr 2/3 aller im jüdischen Kulturkreis dieser Region durchgeführten Beschneidungen. Der Chirurg teilte mit, dass viele Juden die Beschneidung nicht mehr machen lassen, daher die recht geringe Zahl der Eingriffe. Diese führe er nicht nur in der Praxis, sondern auch in der Wohnung der Familien bzw. in der Synagoge durch. Es gebe im Ruhrgebiet außerdem Beschneidungen, die von Laien („Mohalim“ – Beschneider, Plural) durchgeführt werden. Die Beschneidungstechnik unterscheidet sich grundlegend von der „Erwachsenen-Technik“: ein geschlitztes Metallblatt wird über die Vorhaut gezogen. Blutstillung und Wundnaht sind nicht erforderlich. Diese Technik ist weniger eingreifend als das bei älteren Kindern und Erwachsenen angewandte Verfahren. Daher ist zu vertreten, dass auch Personen ohne ärztliche Ausbildung diese Eingriffe durchführen. Diese Personen sind für die Durchführung der Beschneidungen mit dieser Technik ausgebildet. Insoweit ist Gesetzeskonformität gegeben. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 0 (3200) Vorlage Nr. 20131843 Komplikationen der Beschneidungen; Überprüfung der Einhaltung der „Regeln der Kunst“ Medizinische Einrichtungen sind verpflichtet, Komplikationen und Infektionen nach durchgeführten Eingriffen aufzuzeichnen und zu bewerten. Diese werden von der Einrichtung statistisch ausgewertet. Eine Grundlage ist das Bundesinfektionsschutzgesetz. Das gilt nicht für von Laien durchgeführte Beschneidungen. Einen Anhalt über die Häufigkeit von Komplikationen bei nicht-ärztlichen Beschneidungen können die Erkenntnisse der Ärzte über dort vorgestellte Notfälle und Nebenwirkungen geben. Ärzte aus Bochum und Umgebung – darunter fallen auch die niedergelassenen Kinderärzte - sehen nur Einzelfälle mit Komplikationen, insbesondere nach Beschneidungen in der Türkei. Das sind insbesondere Nachblutungen; denkbar sind auch Infektionen. Es handelt sich um insgesamt wenige Fälle pro Jahr. Ernsthafte Komplikationen seien nicht aufgetreten. Eine direkte medizinische Überprüfung der Laien, ob diese die Beschneidungen nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchführen, erfolgt nicht. Aufgrund der Aussagen der Ärzte über den sehr geringen Umfang von Komplikationen ist diese auch nicht zwingend erforderlich.