Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Befreiung.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
26.12.14, 13:23
Aktualisiert
28.01.18, 00:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Stadtamt
Befreiung
- Seite 1 -
TOP/akt. Beratung
67 21 No
(1443)
Vorlage Nr. 20132078
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Bau einer 10 kV Kabeltrasse in Bochum-Linden
Beratungsfolge
Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Sitzungstermin
akt.
Beratung
24.09.2013
Anlagen
Lageplan
Wortlaut
Die Steag GmbH beabsichtigt den Bau einer Erdkabeltrasse vom Umspannwerk Linden zur
Wasserhaltung Friedlicher Nachbar in Bochum-Linden. Die Wasserhaltung Friedlicher Nachbar wird zurzeit über eine bestehende Kabeltrasse von 4,5 km Länge aus der 10 kV Schaltanlage der Westnetz GmbH Prinz Regent in Weitmar mit Energie versorgt.
Die Kabel in dieser Trasse sind aufgrund ihres Alters (59 Jahre) nicht mehr betriebssicher.
Die Ausfälle der Kabel aufgrund nachlassender Isolationsgüte häufen sich mit steigender
Tendenz.
Da es sich bei der WH Friedlicher Nachbar um die Stromversorgung eines Wasserhaltungsstandorts handelt, der zu den Ewigkeitsbetrieben zählt, ist eine zuverlässige Energieversorgung unerlässlich. Kann die Energieversorgung nicht gewährleistet werden, ist das
Entfernen des Grubenwassers nicht mehr sichergestellt. Um die Energieversorgung des
Standortes zuverlässig sicherzustellen, ist eine neue Kabeltrasse notwendig.
Im Rahmen der vorliegenden Planung wurden auch alternative Trassenverläufe zwischen
dem Umspannwerk Linden und der Wasserhaltung Friedlicher Nachbar geprüft und der
Trassenverlauf entsprechend angepasst, um Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst zu
vermeiden. Aus diesem Grund verläuft die geplante Trasse überwiegend auf versiegelten
Flächen, Wegen und Straßen.
Stadt Bochum
Befreiung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 21 No
(1443)
Vorlage Nr. 20132078
Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Bochum-West
innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Nr. 13 und ist als Eingriff in Natur und Landschaft
nach ' 4 Landschaftsgesetz (LG) zu betrachten.
Der Verursacher eines Eingriffs ist zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von
Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen durch
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen.
Zur Entscheidungsvorbereitung und Klärung der ökologischen Wirkungen des
Bauvorhabens und als Grundlage für die Zulassung des Vorhabens hat die Steag GmbH als
Träger des Vorhabens einen Landschaftspflegerischen Begleitplan und eine
artenschutzrechtliche Untersuchung erstellt.
Im Rahmen der vorliegenden Planung wird das Vorhaben auf seine Umweltauswirkung
untersucht und die durch die Baumaßnahme erwarteten Eingriffe in den Naturhaushalt und
des Landschaftsbild minimiert und ausgeglichen.
Die untere Landschaftsbehörde beabsichtigt, für die geplante Kabelverlegung eine Befreiung
nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz von den Verboten des Landschaftsplanes zu erteilen.
Das Vorhaben wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert.