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Befreiung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Befreiung.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
26.12.14, 13:23
Aktualisiert
28.01.18, 00:19

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Stadtamt Befreiung - Seite 1 - TOP/akt. Beratung 67 21 No (1443) Vorlage Nr. 20132078 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Bau einer 10 kV Kabeltrasse in Bochum-Linden Beratungsfolge Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde Sitzungstermin akt. Beratung 24.09.2013 Anlagen Lageplan Wortlaut Die Steag GmbH beabsichtigt den Bau einer Erdkabeltrasse vom Umspannwerk Linden zur Wasserhaltung Friedlicher Nachbar in Bochum-Linden. Die Wasserhaltung Friedlicher Nachbar wird zurzeit über eine bestehende Kabeltrasse von 4,5 km Länge aus der 10 kV Schaltanlage der Westnetz GmbH Prinz Regent in Weitmar mit Energie versorgt. Die Kabel in dieser Trasse sind aufgrund ihres Alters (59 Jahre) nicht mehr betriebssicher. Die Ausfälle der Kabel aufgrund nachlassender Isolationsgüte häufen sich mit steigender Tendenz. Da es sich bei der WH Friedlicher Nachbar um die Stromversorgung eines Wasserhaltungsstandorts handelt, der zu den Ewigkeitsbetrieben zählt, ist eine zuverlässige Energieversorgung unerlässlich. Kann die Energieversorgung nicht gewährleistet werden, ist das Entfernen des Grubenwassers nicht mehr sichergestellt. Um die Energieversorgung des Standortes zuverlässig sicherzustellen, ist eine neue Kabeltrasse notwendig. Im Rahmen der vorliegenden Planung wurden auch alternative Trassenverläufe zwischen dem Umspannwerk Linden und der Wasserhaltung Friedlicher Nachbar geprüft und der Trassenverlauf entsprechend angepasst, um Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst zu vermeiden. Aus diesem Grund verläuft die geplante Trasse überwiegend auf versiegelten Flächen, Wegen und Straßen. Stadt Bochum Befreiung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 No (1443) Vorlage Nr. 20132078 Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Bochum-West innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Nr. 13 und ist als Eingriff in Natur und Landschaft nach ' 4 Landschaftsgesetz (LG) zu betrachten. Der Verursacher eines Eingriffs ist zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen. Zur Entscheidungsvorbereitung und Klärung der ökologischen Wirkungen des Bauvorhabens und als Grundlage für die Zulassung des Vorhabens hat die Steag GmbH als Träger des Vorhabens einen Landschaftspflegerischen Begleitplan und eine artenschutzrechtliche Untersuchung erstellt. Im Rahmen der vorliegenden Planung wird das Vorhaben auf seine Umweltauswirkung untersucht und die durch die Baumaßnahme erwarteten Eingriffe in den Naturhaushalt und des Landschaftsbild minimiert und ausgeglichen. Die untere Landschaftsbehörde beabsichtigt, für die geplante Kabelverlegung eine Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz von den Verboten des Landschaftsplanes zu erteilen. Das Vorhaben wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert.