Daten
Kommune
Bochum
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Mitteilung der Verwaltung.pdf
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Erstellt
26.12.14, 13:23
Aktualisiert
28.01.18, 00:19
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 21 Mo
(3518)
Vorlage Nr. 20131676
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Sachstand zum Umsetzungskonzept der Strategischen Umweltplanung (StrUP)
Beratungsfolge
Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Sitzungstermin
akt.
Beratung
24.09.2013
Anlagen
Wortlaut
Abteilung 67 3, Technischer Umweltschutz, gibt nachfolgenden Sachstandsbericht
zur Kenntnis
Bei der Strategischen Umweltplanung werden im Rahmen des Zielsystems zu einzelnen
Schutzgütern Zustände
beschrieben, die auf dem Wege durch unterschiedliche
Maßnahmen und Projekte erreicht werden sollen.
Die detaillierte Umsetzung dieser Maßnahmen wird in Arbeitsgruppen behandelt, die
inhaltlich den Kern des dezentralen Umsetzungskonzeptes (Zustimmung im
Umweltausschuss am 01.12.2011) bilden.
Neben diesen Kernprojekten sind weitere Maßnahmen und Projekte wie z.B. das
Klimaanpassungskonzept, das Luftqualitätsmesssystem usw. als Einzelmaßnahmen
eingestuft, für die die Strategische Umweltplanung den erweiterten Rahmen bildet. Auch
Projekte aus dem täglichen Verwaltungshandeln (z. B. Unterhaltung des geologischen
Gartens, Unterhaltung von Park- und Grünanlagen usw.), welche finanziell über den
Haushalt bereits abgesichert sind, fließen in die Zielsetzungen mit ein, werden aber im
Rahmen des Umsetzungskonzeptes nicht weiter beleuchtet.
Aus allen Projekten zusammen generiert sich ein Maßnahmenpaket, das aus verschiedenen
Perspektiven gesteuert wird. Zur Darstellung des Bearbeitungsstandes wird im Folgenden
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zu den einzelnen Maßnahmen der Strategischen Umweltplanung der aktuelle Sachstand
berichtet.
Sachstand
Versiegelungskartierung: Die Überfliegung des Stadtgebietes ist erfolgt und wurde für
eine Flächenkategorisierung ausgewertet. Die GIS-Daten liegen bei StA 66 vor. Um die
Darstellungen weiter abzustufen, sind die Daten nun mit anderen Kartengrundlagen zu
verschneiden (z.B. Darstellung von begrünten aber auch abgedichteten Altdeponien).
Versiegelungskataster StA 61 4: Ein Anforderungsprofil zur „Implementierung der StrUP
in die Verwaltung“ wird erstellt. Wesentlicher Teil der Implementierung wird die
Ausarbeitung eines Konzeptes zur Erstellung des Versiegelungskatasters sein.
Projektzeitraum ca. 2013
Bodenbelastungskarte (BBK) / Bodenkartierung StA 67 301: Die Auftragsvergabe zur
BBK erfolgte am 19.09.2012. Aufbereitung der Grundlagendaten ist erfolgt,
Messnetzplanung läuft, Projektzeitraum 1 Jahr, Kosten ca. 93 T€, Fördermaßnahme
Land NRW.
Die Erstellung der Bodenkartierung ist prinzipiell ebenfalls förderfähig. Der Antrag wurde
jedoch zugunsten des Förderantrages zur Erstellung der BBK zurückgestellt, da für den
Bereich Bodenschutz nicht zwei Maßnahmen gleichzeitig gefördert werden.
Grundwasserkataster StA 67 31: Das digitale Grundwasserkataster befindet sich derzeit
im Aufbau; ausreichende Haushaltsmittel für die Datenübernahme aus Handakten,
Gutachten etc. stehen zur Verfügung. Seit April 2013 überprüft ein beauftragtes
Gutachterbüro eine Vielzahl vorliegender Daten zum Grundwasser auf Vollständigkeit
und Plausibilität und gibt sie in ein bereits vorhandenes GW-Programm ein.
Gewässergütebericht StA 67 31: Der Gewässergütebericht 2012 der Biologischen
Station östliches Ruhrgebiet liegt inzwischen vollständig vor. Die wesentlichen
Ergebnisse sind bereits in der AfU-Sitzung am 18.04.2013 vorgestellt worden. Zurzeit
läuft die Erarbeitung einer Kurzfassung des Berichtes, die über das städtische Internet
sowie als Druckversion der Öffentlichkeit in Kürze zur Verfügung gestellt wird.
Konzepte zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern (KNEF) StA 66 4, 67 2:
In den vergangenen Jahren wurde für einige der Bochumer Fließgewässer ein KNEF
erarbeitet. Die jeweiligen KNEF beinhalten je nach Gewässer zum einen Abschnitte, die
im Rahmen der Gewässerunterhaltung ökologisch verbessert werden können. Diese
Abschnitte, die unter die Kategorie "Belassen" oder "Entwickeln" fallen, wurden in den
jeweiligen Gewässerunterhaltungsplan aufgenommen, der jährlich angepasst wird. Zum
anderen gibt es Abschnitte, die unter die Kategorie "Gestalten" fallen. Für diese
Abschnitte ist in der Regel eine Gewässerplanung mit wasserrechtlichem
Genehmigungsverfahren gem. §68 WHG erforderlich. Ein Großteil dieser Planungen
wurde bereits beauftragt bzw. die Genehmigung liegt vor. Die zeitliche Umsetzung der
Gewässerabschnitte wird in Abstimmung mit dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)
erfolgen, da der Gewässerumbau überwiegend im Zusammenhang mit dem Kanalbau
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steht. Für die "Zielverfolgung" wurde ein Zeitplan für die betroffenen Gewässer
aufgestellt.
Für Gewässer, die in den vergangenen Jahren ökologisch ausgebaut wurden, werden
nachträglich keine KNEF erstellt. Die Entwicklung dieser Gewässer wird im Rahmen
eines Monitorings kontrolliert. In Kürze soll für die Gewässer "Nettelbecke/Rauendahler
Bach" ein KNEF erstellt werden. Außerdem soll für den Dahlhauser Bach eine
Machbarkeitsstudie erarbeitet werden. Für die KNEF wurden bzw. werden grundsätzlich
Fördergelder beantragt. Für Gewässerausbaumaßnahmen, bei denen die Möglichkeit
gegeben ist, werden ebenfalls Fördergelder beantragt.
Stadtbiotoptypenkartierung StA 67 2: Der Auftrag zur Erarbeitung ist 2012 an die
Biologische Station vergeben worden. Die ersten Ergebnisse liegen voraussichtlich Ende
2013 vor.
Kartierung biotopspezifischer Leitarten StA 67 2: Für dieses Jahr stehen 30.000 € zur
Verfügung. Die Vergabe der Arbeiten befinden sich in Vorbereitung (Ausschreibungstext,
Auswahl eines Büros).
Klimaanpassungskonzept: Das Konzept ist eine deutliche Weiterentwicklung der
bisherigen Klimaanalyse für die Stadt Bochum. Die lokalen Auswirkungen der beiden
wichtigsten Anpassungseffekte `HitzeA und `StarkregenA werden durch die RUB,
Geographisches Institut, Frau Dr. Monika Steinrücke, für die gesamte Stadt untersucht.
Geeignete Maßnahmen inkl. der Umsetzungsstrategien werden für diejenigen Bereiche
aufgezeigt, die durch den Klimawandel besonders betroffen sein werden. Außerdem wird
ein konkreter Handlungskatalog für alle Planungen sowie ein Controlling-Konzept
entwickelt.
In den letzten Monaten wurden vier Fallstudien für besonders belastete Gebiete in
Bochum durchgeführt. Dabei wurde mittels einer Computersimulation dargestellt, mit
welchen Maßnahmen (Baumpflanzungen, Begrünung, Fassadenfarben, Wasserflächen)
positive Effekte kleinräumlich erzielt werden könnten. Parallel wurden Studien über die
innerstädtischen Fließwege bei Starkregen untersucht und Maßnahmen für neue
Abflussräume simuliert. Zudem wird eine Karte mit der Darstellung der
Gefährdungspotentiale erstellt, die auch das Zukunfts-Szenario für die Jahre 2051 bis
2060 aufzeigen wird.
Die Ergebnisse aus den Fallstudien sowie der konkrete Leitfaden für die
Berücksichtigung der Klimaanpassung sind in der Endbearbeitung. Bis 06/13 soll eine
Broschüre fertig gestellt sein, mit der das Konzept dann der Öffentlichkeit vorgestellt wird
Baumkataster: Die Mittel wurden durch StA 67 angemeldet, aber im Ämtergespräch mit
der Kämmerei wieder ausgeplant. Die Baumerfassung läuft sukzessive. Die digitale
Umsetzung der Erfassung kann aber nur mit finanziellen Mitteln (Wiederanmeldung
2014) erfolgen.
Lärmminderung: Die zweite Stufe der Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie
ist von StA 61 31 für den Ballungsraum Bochum berechnet und ausgewertet worden. Die
Ergebnisse der Lärmkartierung (Flächenanteile und betroffene Einwohner in bestimmten
Pegelklassen) werden seit dem 22.04.2013 im Umgebungslärmportal des LANUV, auf
der Internetseite der Stadt Bochum und im GIS-Portal der Stadt veröffentlicht. Die
detaillierte Lärmaktionsplanung wird zurzeit auf Basis der Ergebnisse der 2. Stufe in
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Zusammenarbeit mit der Firma Lärmkontor GmbH durchgeführt. Hierzu findet im
Zeitraum vom 17.06. bis 12.07.2013 unter www.bochum-gegen-laerm.de eine OnlineBeteiligung statt. Bürgerinnen und Bürgern wird die Gelegenheit gegeben, sich über
Lärm in Bochum zu informieren und ihre Ideen und Anregungen zu einzelnen
Belastungsschwerpunkten mitzuteilen.
Luftqualität: Der fortgeschriebene Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost ist zum
01.10.2011 in Kraft getreten. Neben zahlreichen regionalen Maßnahmen sind 22 lokale
Maßnahmen erarbeitet worden, die sukzessive und in Abhängigkeit der städtischen
Finanzlage umgesetzt werden. Darüber hinaus wurde die Umweltzone Bochum bis an
die Stadtgrenzen der Nachbarstädte Essen, Gelsenkirchen, Herne, Castrop-Rauxel und
Dortmund herangeführt. Gleichzeitig wurde eine großflächig zusammenhängende
Umweltzone Ruhrgebiet eingerichtet, welche eine flächendeckende Reduzierung der
verkehrsbedingten Schadstoffemissionen bewirken soll und damit eine Verbesserung
der Luftqualität.