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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 13:24
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28.01.18, 00:25
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 59)
Vorlage Nr.: 20131959
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Rahmenplan "OSTPARK - Neues Wohnen."
hier: Grundsatzbeschluss
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Bezirksvertretung Bochum-Ost
Frauenbeirat
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Ausschuss für Kultur und Sport
Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Jugendhilfeausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
25.09.2013
25.09.2013
08.10.2013
09.10.2013
10.10.2013
10.10.2013
22.11.2013
26.11.2013
27.11.2013
11.12.2013
19.12.2013
Anlagen
Bebauungsvorschlag
Erläuterungstext
Kalkulation
Städtebauliches Gerüst
Übersichtsplan
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
J
N
N
J
akt.
Beratung
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1.
Wohnungsbausituation im Ruhrgebiet
Die meisten Städte in der Metropole Ruhr verzeichnen - trotz Einwohnerverlusten weiterhin eine Nachfrage nach Wohnungen im Neubaubereich. Insbesondere zur
Ausdifferenzierung des Wohnungsangebots ist die Entwicklung von neuen Wohnstandorten
wichtig, um für bestimmte Zielgruppen weiterhin als Wohnstandort interessant zu bleiben.
Dabei sind keine austauschbaren Angebote erforderlich, sondern es werden innovative
Ansätze beim Städtebau und der Energieversorgung, beim Klimaschutz und Wohnen
benötigt, um Alleinstellungsmerkmale zu erzeugen und im regionalen Wettbewerb bestehen
zu können.
In der Metropole Ruhr wird derzeit eine Reihe von innovativen Wohnungsbauprojekten mit
zum Teil beträchtlichen Wohneinheiten realisiert (Auswahl):
Dortmund
Dortmund
Essen
Gelsenkirchen
Bottrop
Mülheim a. d. Ruhr
Phönixsee, ca. 900 Wohneinheiten
Hohenbuschei, ca. 960 Wohneinheiten
Universitätsviertel, ca. 500 Wohneinheiten
Graf Bismarck, ca. 700 Wohneinheiten
Siedlung Schultenkamp, ca. 475 Wohneinheiten
Ruhrbania, ca. 250 Wohneinheiten
Bei vielen der Projekte zeigt sich, dass die Vermarktung zügiger läuft als zuvor
prognostiziert wurde.
Auch in Bochum zeigt die Nachfrage bei den aktuellen Wohnungsbaustandorten
(Dorneburger Mühlenbach oder Quartier 100), dass Bedarf an neuen, attraktiven
Wohnlagen besteht. Im Vergleich zu den Nachbarstädten ist das Angebot aber zu gering.
Deshalb muss auch Bochum „nachziehen“ und das Potenzial der Flächen im
Rahmenplangebiet Feldmark / Havkenscheider Feld für Wohnungsbau nutzen, der
langfristig und schrittweise über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren realisiert werden
kann, je nach aktueller Lage auf dem Wohnungsmarkt.
2.
Wohnungsmarktanalyse
Die durch ein Gutachterbüro erstellte Wohnungsmarktanalyse hat ergeben: In der
Gesamtstadt besteht ein Bedarf von rd. 370 Wohneinheiten pro Jahr (185
Einfamilienhäuser, 185 Wohnungen). Hiervon entfällt auf das Rahmenplangebiet ein
Potenzial von 30 Einfamilienhäusern und 40 Wohnungen pro Jahr.
Den einzelnen Quartieren im Rahmenplangebiet wird überwiegend eine gute, in Teilen
auch eine sehr gute Lage attestiert. Als Zielgruppen kommen neben Haushaltsgründern,
Berufsanfängern und Studenten auch Familien und Arrivierte infrage – für einen
breitgefächerten und sozial ausgewogenen Zielgruppenmix ist demnach gesorgt.
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3.
Rahmenplangebiet
Das Rahmenplangebiet liegt im Bereich der Stadtteile Altenbochum und Laer und lässt sich
räumlich in drei verschiedene Bereiche gliedern:
In den innenstadtnahen Teil rund um den Friedhof Altenbochum mit dem Gelände
der früheren Stadtgärtnerei und der Evangelischen Fachhochschule: Auf den seit
Jahren brachliegenden Flächen mit besonders guter räumlicher Anbindung an
Altenbochum soll das Quartier „Feldmark“ entstehen).
In den mittleren Teil zwischen Sheffield-Ring und Havkenscheider Straße; hier sind
derzeit verschiedene freiraum- und freizeitorientierte Nutzungen. Langfristig gesehen
soll der Sportplatz an der Havkenscheider Straße in einen neuen, hochwertigen
Sportpark im Norden des Plangebietes verlagert werden. Die freiwerdende Fläche
bietet dann einen attraktiven Raum für Wohnungsbau. Im Rahmenplan wird dieser
Bereich als „Quartier „Havkenscheider Park“ bezeichnet.
Sowie in den östlichen Teil, der an den Häusern am Werner Hellweg anknüpft und
dann in den offenen Landschaftsraum des Havkenscheider Tals übergeht. Für die
Bebauung der dazwischen liegenden Brachflächen gibt es bereits einen
Bebauungsplan aus dem Jahr 2000, der aber nie umgesetzt worden ist. Mit der
Rahmenplanung wurde eine neue städtebauliche Struktur entwickelt, die zu
vermarktungsfähigen Baugrundstücken führt. Dieser Teil hat im Rahmenplan die
Bezeichnung „Havkenscheider Höhe“ bekommen.
Bei allen vorgesehenen Bauflächen handelt es sich also um die Wiedernutzung von
Brachflächen, die zudem städtebaulich integriert sind. Es geht hier keineswegs um die
Bebauung von „freier Landschaft“. Somit werden die allgemeinen planungsrechtlichen
Vorgaben hier umgesetzt, sparsam mit Grund und Boden umzugehen und neue Bauflächen
vorrangig auf Wiedernutzbarmachungen von Brachflächen und Nachverdichtung zu
konzentrieren.
Das gesamte Planungsgebiet umfasst die „inneren Ränder“ der Stadt: Siedlungsränder, die
aber diffus und versteckt verlaufen und für den Passanten nicht als Zugang zum Freiraum
(Friedhof, Kleingärten, freie Landschaft) erkennbar sind. Die Freiräume des regionalen
Grünzugs E sind derzeit nur sehr eingeschränkt erreichbar und nutzbar, aber sie bieten
eigentlich ein hohes und wohnortnahes Potenzial für Naherholung, urbanes Gärtnern und
für die naturnahe Bewirtschaftung von Regenwasser.
Durch eine stärkere bauliche Verdichtung des Siedlungsrands können attraktive
Wohnlagen direkt am Übergang zur Landschaft geschaffen werden. Zugleich kann damit
eine endgültige, klare Siedlungskante gebildet werden, die eine weitere „schleichende“
Bebauung in die Landschaft hinein verhindert.
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Die Nähe zur Innenstadt und zu Stadtteil- und Nahversorgungszentren sowie die gute
Anbindung an überregionale Straßen und den ÖPNV sind für die Entwicklung von
Wohnstandorten äußerst günstig. Hinzu kommt aktuell die Perspektive für eine gewerbliche
und wissenschaftsorientierte Neunutzung auf den Flächen des Opel-Werks I: Diese neuen
Nutzungen ziehen in der Umgebung einen Bedarf an Wohnraum unterschiedlicher Größe
und Qualität nach sich. Durch die gleichzeitige Entwicklung der Wohnquartiere und der
Opel-Flächen wird ein starker Impuls für die Aufwertung und Belebung des Gesamtraums
Altenbochum und Laer entstehen.
Ein großer Vorteil bei der Entwicklung und Gestaltung ist zudem der überwiegend
städtische Grundstücksbesitz: Im westlichen und mittleren Teil sind fast sämtliche Flächen
im Eigentum der Stadt Bochum. Im östlichen Rahmenplangebiet gehören Flächen einer
Wohnungsbaugesellschaft.
4.
Derzeitiges Planungsrecht und Planungsvorgaben
Für den westlichen Teil und den mittleren Teil gelten derzeit die Bebauungspläne Nr. 185
und 324, welche Flächen für die Landwirtschaft bzw. öffentliche Grünflächen mit
verschiedenen Zweckbestimmungen festsetzen.
Im östlichen Bereich gilt der Bebauungsplan Nr. 679 I, welcher ein Allgemeines Wohngebiet
und Mischgebiete, einen Kita-Standort, öffentliche Verkehrsflächen, Ausgleichsflächen und
eine private Grünfläche festsetzt. Diese Planung ist nicht umgesetzt worden. Hintergrund ist
eine städtebauliche Planung aus den 1990er-Jahren, auf deren Basis im Jahr 2000 ein
Bebauungsplan aufgestellt wurde. Auf Basis dieses Bebauungsplans wurde eine Umlegung
durchgeführt. Dass der Plan nicht umgesetzt worden ist, liegt daran, dass auf Basis dieses
Bebauungsplans nach heutigen Markterfordernissen keine vermarktungsfähige Bebauung
möglich ist.
Für den Großteil der im Rahmenplan vorgesehenen Bauflächen wurden am 25.08.2009
Bebauungsplan-Aufstellungsbeschlüsse (Nr. 900 bzw. 901) gefasst, im Nachgang zu den
ersten Planungsideen aus dem Charrette-Verfahren (siehe unter 5.). Mit Beschluss vom
05.05.2010 hat der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung die weitere
Bearbeitung der beiden Bebauungspläne verfügt.
Auch im regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) sind die meisten der geplanten
Bauabschnitte bereits als Wohnbauflächen dargestellt, mit Ausnahme der Bebauung
zwischen Friedhof Altenbochum und Sheffield-Ring, wo sich aber derzeit keine ökologisch
wertvollen Grünstrukturen befinden. Deshalb sollen im Gegenzug die viel wertvolleren
Grünstrukturen „auf der anderen Seite“ des Friedhofs (also westlich) erhalten werden, die
im RFNP noch als Wohnbauflächen dargestellt sind. Somit erfolgt auf Quartiersebene ein
ökologischer Ausgleich, was die Durchführung des RFNP-Änderungsverfahrens stark
erleichtern wird.
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5.
Erarbeitungsprozess des neuen Rahmenplans
Im Jahre 2009 wurde für das Gesamtareal des jetzigen Rahmenplans eine sog. Charrette
durchgeführt: Ein Team aus Architekten und Stadtplanern aus Berlin und den USA hat eine
Woche lang unter Einbindung von Anwohnern und der Verwaltung erste Grundideen
entwickelt. Die Ergebnisse und der Erarbeitungsprozess wurden in einer Broschüre des
Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes dokumentiert.
Diese Ansätze wurden seit Ende 2011 weiter entwickelt, durch einen intensiv abgestimmten
Planungsprozess im Dialog mit einem externen Team von Stadtplanern,
Landschaftsarchitekten, Gewässerplanern und Energieplanern.
Das Ergebnis liegt jetzt vor. Innerhalb der Verwaltung hat eine ämterübergreifende
Projektgruppe die Planung begleitet und abgestimmt. Der Verwaltungsvorstand hat am
29.01.2013 den Rahmenplan als Basis für die weiteren Planungsschritte verabschiedet. Die
weitere Ausarbeitung und die Umsetzung der Planung erfolgen im Rahmen eines
dezernatsübergreifenden Verbundprojektes. Bereits seit März 2012 erfolgt eine
kontinuierliche Arbeit der Projektgruppe. Die Gesamtleitung des Verbundprojektes hat StA
61 übernommen.
Neben der Schaffung von neuem Wohnbauland sind bei der Rahmenplanung folgende
spezielle, übergeordnete Ziele verfolgt worden und werden auch bei der weiteren
Konkretisierung eine wichtige Rolle spielen:
Gute Einbindung und Vernetzung der neuen Quartiere mit der Landschaft
Gut ablesbare bauliche Ausformung des Siedlungsrands
Hochwertige Gestaltung von Gebäuden und Landschaft
Vielfältig nutzbare, attraktiv gestaltete öffentliche Räume (Plätze, Wege, Grünflächen)
Einen Mehrwert für die Gesamtstadt erzeugen (neue Freiräume mit Wasserlauf,
Sportpark, Kitas)
Innovative Energiestandards und -versorgungskonzepte für die einzelnen Quartiere
Schaffung von autoreduzierten Quartieren ohne Durchgangsverkehr, die für Fuß- und
Radverkehr attraktiv sind
Naturnahe und klimawandelrobuste Ableitung des Regenwassers (keine Kanäle,
sondern offene Rinnen im Straßenraum und zentraler Wasserlauf in West-OstRichtung)
Der Rahmenplan soll das Grundgerüst für nachfolgende Planungsschritte bilden – der
„Rahmen“ ist weiter auszufüllen. Dies betrifft vor allem die Gebäudetypologien, die
Konkretisierung des städtebaulichen Entwurfs, die konkrete Gestaltung der Freiräume und
den Sportpark im Norden.
Bei der Konkretisierung der Planung sind außerdem folgende Aspekte vertieft zu
betrachten:
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6.
verkehrliche Erschließung inklusive eines Konzeptes für die Neuordnung des ÖPNV
und des Fahrradverkehrs,
Diversifizierung des Wohnungsmixes (Größe, Ausstattung, Barrierefreiheit,
Preisniveau) um vielfältige und altersmäßig gemischte Wohnquartiere zu erreichen und
monotone soziale Strukturen zu verhindern,
Vermarktungsmodelle für die einzelnen Abschnitte (inkl. der gezielten Einbindung von
Bauherrengemeinschaften und Baugruppen),
Chancengleichheit und Gender-Planning: Hierzu wurde von einer externen Gutachterin
eine Analyse der Rahmenplanung erstellt, deren Empfehlungen in die weitere Planung
einfließen werden.
Inhalte und Effekte der Planung
Das Rahmenplangebiet gliedert sich in drei Wohnquartiere mit insgesamt rd. 1.000 neuen
Wohneinheiten. Es ist eine Vielfalt an verschiedenen Wohnungstypen vorgesehen, die ein
breites Nachfragespektrum abdecken. Die Kombination von attraktiver Stadtrandlage und
städtebaulicher Qualität schafft ein bislang in Bochum nicht vorhandenes Angebot, das
dazu beitragen wird, Wohnbevölkerung an die Stadt Bochum zu binden, und für neue
Zielgruppen attraktiv zu werden, gerade auch im Hinblick auf künftige Arbeitsplatzangebote
auf den Flächen des Opel-Werks I.
Die Umsetzung des Rahmenplans erzielt zudem positive Effekte, die über die reine
Schaffung von Wohnraum und über das eigentliche Plangebiet hinaus wirken. Dies sind
insbesondere die Aufwertung von Freiräumen, die Schaffung eines naturnah gestalteten
Wasserlaufs, eines modernen Sportparks mit Jugendplatz sowie die Errichtung von ein bis
zwei neuen Kitas.
Der Stadtteil Laer erfährt positive Entwicklungsimpulse durch die Umsetzung der
Rahmenplanung, und zwar bereits in absehbarer Zeit, lange bevor auf den Opel-Flächen
entsprechende Impulse greifen können.
Das verbindende Element der drei Quartiere bildet ein neuer Wasserlauf mit Uferstreifen,
welcher der Entwässerung der Baugebiete dient. Er wird weiter geführt nach Osten bis zur
A 43 und dort in den Harpener Bach münden. Ein weiteres übergreifendes Element ist eine
Fußgänger- und Radfahrer-Promenade entlang der neuen Siedlungskanten, die die
angrenzenden Freiräume erlebbar macht. Die Landschaft wird künftig nicht mehr
„abgeriegelt“.
Im Norden des Rahmenplangebietes ist auf lange Sicht ein neuer Sportpark vorgesehen,
der modernen Standards entspricht und eine Kombination verschiedener Angebote schafft.
Dieser soll die Sport- und Jugendinfrastruktur für Laer bündeln und funktional aufwerten.
Hier besteht Raum für moderne Sportanlagen (ein Großspielfeld mit Rundlaufbahn aus
Kunstrasen, ein Kleinspielfeld aus Naturrasen, Vereinsheim und Umkleideräume) in einem
attraktiven Umfeld und ohne Störung von Wohnnutzungen.
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Außerdem ist hier auch ein idealer Standort für einen Jugendplatz, welcher gemäß der
Bochumer Spielleitplanung ohnehin in jedem Bezirk zur Verfügung stehen muss. Die
Radsporttrainingsstrecke soll bestehen bleiben, aber ggf. in ihrer Figur verändert werden.
Die Anordnung der einzelnen Bausteine des Sportparks ist in der weiteren Planung noch
genauer festzulegen.
Der Sportpark soll langfristig den Ersatz für die beiden jetzigen Sportplätze an der
Havkenscheider Straße bilden. Es ist aber zu beachten, dass der neue Sportpark erst auf
lange Sicht realisiert werden soll (siehe unter 8.).
Mit der neuen Rahmenplanung wird die städtebauliche Figur besser an die Topographie
angepasst und durch eine zeitgemäße städtebauliche Struktur werden vermarktungsfähige
Baugrundstücke geschaffen. Deshalb sind im Quartier Havkenscheider Höhe zunächst
geringere Bauflächen enthalten. Aber die genaue Abgrenzung zwischen dem Freiraum und
den neuen Bauflächen soll bei der weiteren Konkretisierung des Rahmenplans in
Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer noch festgelegt werden. Dabei wird eine
Ausdehnung der Bauflächen angestrebt, die sich sowohl auf die städtischen Grundstücke
als auch auf das Grundstück der Wohnungsbaugesellschaft erstreckt. In dem Rahmenplan
(siehe Anlage 1) sind die fraglichen Bereiche als „Übergangsflächen“ schraffiert
gekennzeichnet.
Die näheren konzeptionellen Inhalte der Rahmenplanung werden im Erläuterungstext
(siehe Anlage 1) dargelegt.
7.
Städtebauliche Kalkulation
Mit der städtebaulichen Kalkulation wurde ein externer Fachgutachter beauftragt: Die DSK
Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft hat eine Gesamtbilanz für die
Vermögensentwicklung der Stadt Bochum nach Maßgabe des NKF durchgeführt.
Generell wurde dabei von vorsichtigen, konservativen Ansätzen ausgegangen, so dass
man bei den Ergebnissen in jedem Fall „auf der sicheren Seite“ liegt. Es wurden zunächst
die Buchwerte der städtischen Grundstücke, welche in die Maßnahme eingebracht werden,
als Kosten berücksichtigt. Dazu wurden die Investitionskosten für Infrastruktur addiert.
Auf der Einnahmeseite stehen neben den Verkaufserlösen der Grundstücke auch die
Buchwerte der neuen Straßen, Kanäle, Grünflächen und sozialen Einrichtungen.
Es ergibt sich bei der Gesamtbetrachtung aller Quartiere (nach Abzug aller Kosten) ein
positives Vermögenssaldo für die Stadt von insgesamt ca. 12,2 Mio. EUR. Hiervon
entfallen alleine auf das Quartier Feldmark 10,4 Mio. EUR, inklusive der Kosten für den
kompletten Wasserlauf bis zum Harpener Bach.
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Fazit/Umsetzung:
Die Erschließung des Quartiers „Feldmark“ kann unmittelbar nach Schaffung des
Baurechts beginnen. Denn dieses Quartier ist aus sich heraus wirtschaftlich und es
ergeben sich daraus keinerlei Zwänge, auch die beiden anderen WohnungsbauQuartiere umzusetzen.
Die beiden anderen Quartiere können schrittweise, je nach Bedarf, mittel- bis langfristig
entwickelt werden.
Im Detail sind weitere wirtschaftliche Optimierungsmöglichkeiten in den Quartieren (vor
allem im östlichen Teil) vorhanden. Bei der weiteren Verfeinerung der Planung wird
überprüft, wie weit eine Ausdehnung von Bauland möglich ist und somit die Bilanz
verbessert werden kann.
8.
Umsetzung
Für die Umsetzung der Planung wird von dem o. a. Gutachterbüro ein klassisches Modell
empfohlen, wonach zunächst die Stadt (oder ein von ihr beauftragter Träger) die
Erschließung erstellt. Auf dieser Basis sollen dann abschnittsweise Investorenwettbewerbe
für den Hochbau oder (bei Einfamilienhausbereichen) auch Einzelvermarktungen der
Grundstücke erfolgen. Gründe hierfür sind die Größe der Gesamtmaßnahme und der
Quartiere sowie die Langfristigkeit des Umsetzungsprozesses. Die Stadt behält somit die
Oberhand bei der Gesamtentwicklung und kann flexibel auf veränderte
Rahmenbedingungen reagieren.
Generell ist zu beachten, dass es sich um eine langfristige Umsetzung handeln wird,
angesichts des o. a. jährlichen Potenzials von nur 70 Wohneinheiten, im Vergleich zur
Größe der Maßnahme (1000 WE). Außerdem bilden die drei Quartiere sehr eigenständige
Einheiten, die jeweils auch alleine funktionieren, ohne „unfertig“ auszusehen. Dies bedeutet
eine schrittweise, langfristige Gesamt-Realisierung.
Das Quartier Feldmark soll als Erstes realisiert werden (Image- und Adressbildung,
praktische Erschließungsgründe, Sichtbarkeit, hochwertiger Charakter, vielfältige
Wohnungsangebote im Quartier). Hierfür wurde eine konkrete Umsetzungs- und
Finanzierungsplanung zunächst bis 2019 erstellt.
Die beiden anderen Quartiere werden zunächst nicht mit einer konkreten
Umsetzungsplanung versehen, sondern diese werden erst mittelfristig realisiert:
Das östliche Quartier „Havkenscheider Höhe“ erstreckt sich überwiegend auf Flächen,
die im Besitz einer Wohnungsbaugesellschaft sind. Die neue Planung macht eine
Änderung der Grundstückszuschnitte erforderlich, weil das Erschließungsgerüst
geändert wurde. Insofern wird der Realisierungszeitraum stark davon abhängen, wie
schnell sich der Eigentümer mit der Stadt auf die neue Grundstücksabgrenzung
verständigen wird.
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9.
Das mittlere Quartier „Havkenscheider Park“ liegt auf dem jetzigen Sportplatz an der
Havkenscheider Straße. Dieser soll als Zwischenschritt zunächst mit Kunstrasen
versehen werden. Damit wird ein adäquater Ersatz geschaffen für den nördlich
liegenden Ascheplatz, dessen Fläche schon ab 2016 für den neuen Wasserlauf
benötigt wird. Nach ca. 10 bis 15 Jahren hat sich ein Kunstrasenplatz in der Regel
abgenutzt. Somit ist dann ein geeigneter Zeitpunkt, um mit der Realisierung des
„großen“ Sportparks zu beginnen. Der Rückbau des Ascheplatzes hat grundsätzlich
Auswirkungen auf die Vermögensbilanz der Stadt Bochum.
Finanzierung
Eine genaue Finanz- und Zeitplanung wird zunächst nur für das Quartier Feldmark erstellt,
weil hier mit der Umsetzung begonnen werden soll. Generell sind die Mittel für
Planungskosten, Freilegung des Grundstücks und den Bau der Erschließung (Straßen,
Schmutzwasserkanäle, offene Regenwasserbeseitigung) und der Grünflächen durch die
Stadt in den nächsten Jahren zur Verfügung zu stellen, wenn nach der u. a. Zeitplanung
verfahren werden soll. Hierfür soll eine zentrale projektbezogene Haushaltsstelle
eingerichtet werden, um eine zügige, abgestimmte und transparente Bewirtschaftung und
das Controlling der Gesamtmaßnahme zu gewährleisten.
Bezüglich der Gesamt-Kalkulation und des städtischen Vermögenszuwachses wird auf
Kapitel 7. verwiesen.
10.
Eckpunkte der Umsetzung der Gesamtmaßnahme
Die langfristige Umsetzung der drei Quartiere soll nach jetzigem Stand mit folgenden
groben zeitlichen Eckpunkten erfolgen. Dabei ist stets der komplette Planungsvorlauf bis
zur Fertigstellung der Erschließung und Vermarktung der Grundstücke gemeint. Die
Errichtung der Gebäude selbst hängt von den Investoren ab.
Quartier Feldmark:
2014 - 2020
Für den Fall, dass noch eine entsprechende Mittelausstattung im Haushalt 2014 und der
mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt wird, sind für das Quartier Feldmark folgende
weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte möglich (zum Zeitpunkt der Erstellung dieser
Beschlussvorlage erfolgte eine nachträgliche Mittelanmeldung für den Haushaltsplan 2014
und die mittelfristige Finanzplanung):
04/2014:
Ausschreibung und Vergabe der Erschließungsplanungen (Straßenbau,
Entwässerung, Freiraumplanung)
12/2015:
Abschluss der Erschließungsplanung (Entwurfsplanung) für alle Abschnitte.
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Im westlichen und südlichen Bauabschnitt:
09/2014:
Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 900
2014/2015:
Durchführung eines Investoren-Wettbewerbs für den ersten Bauabschnitt an
der Immanuel-Kant-Straße; Vermarktung erster Baugrundstücke
2015:
Satzungsbeschluss
2015:
Umbau des Rasenplatzes an der Havkenscheider Straße in einen
Kunstrasenplatz
01/2016:
Start des Baus der Entwässerung (offener Wasserlauf über das Quartier
Feldmark hinaus, zunächst bis zur Havkenscheider Straße, dort temporäre
Versickerung)
2016:
Ggf. Baubeginn der ersten Gebäude direkt an der Immanuel-Kant-Straße,
für die keine neue Erschließung erforderlich ist und die Entwässerung vorab
gesichert ist
01/2017:
Start des Straßenbaus und der Schmutzwasserkanäle beginnend im Westen
an der Immanuel-Kant-Straße
Herstellung der Grün- und Platzflächen
Vermarktung der weiteren Baugrundstücke
Im östlichen Bauabschnitt (zwischen Friedhof Altenbochum und Sheffield-Ring):
2014 - 2016: Änderungsverfahren für den RFNP
2016 - 2018: Bebauungsplanverfahren
2019 - 2020: Bau der Straßen und Start der Vermarktung der Baugrundstücke
Quartier Havkenscheider Höhe (östlicher Teil des Rahmenplans):
Die Entwicklung hier hängt wesentlich von der Wohnungsbaugesellschaft ab. Folgende
Eckpunkte wären unter der Voraussetzung möglich, dass es zu einer zügigen Einigung
über die städtebauliche Konzeption sowie zu vertraglichen Vereinbarung über die
Aufteilung der Erschließungskosten kommt:
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2014 - 2018: Planerische Konkretisierung und einvernehmliche Abstimmung mit der
Wohnungsbaugesellschaft über das neue städtebauliche Konzept;
Regelungen mit der Wohnungsbaugesellschaft über neue Grundstückszuschnitte, Aufteilung der Planungs- und Erschließungskosten
Durchführung des neuen Bebauungsplanverfahrens (B-Plan Nr. 901)
Vergabe und Erstellung der Erschließungsplanung und der Freiraumplanung
(Finanzierung anteilig durch den privaten Eigentümer)
Verhandlungen mit einem weiteren privaten Grundstückseigentümer über
den Ankauf einer Fläche für die östliche Verlängerung des Wasserlaufs
2019 - 2023: Bau der Straßen-Erschließung (ggf. durch städtebaulichen Vertrag) und der
Schmutzwasserkanäle
Bau der Verlängerung des Wasserlaufs (Regenwasser) bis zum Harpener
Bach
Vermarktung der Grundstücke
Quartier Havkenscheider Park (mittlerer Teil des Rahmenplans):
Hinweis:
Hier soll die Rahmenplanung erst langfristig umgesetzt werden. Dies entspricht der
Wohnungsmarktanalyse, wonach eine schrittweise Vermarktung erfolgen muss.
Dieses Quartier bietet sich als „letzter“ Baustein auch deshalb an, weil in 2015 zunächst der
bestehende Sportplatz Havkenscheider Straße als Zwischenschritt mit Kunstrasen
versehen werden soll, als Ersatz für den wegfallenden Ascheplatz (wird für den Wasserlauf
benötigt). Nach ca. 10 - 15 Jahren hat sich ein Kunstrasenbelag in der Regel abgenutzt, so
dass dann der geeignete Zeitpunkt wäre, um den Bau des neuen Sportparks im Norden in
Angriff zu nehmen und den Sportplatz zu verlagern. Auf diese Weise hat man auch die
Möglichkeit, diesen Baustein der Rahmenplanung flexibel umzusetzen und am aktuellem
Wohnungsbedarf sowie an der Haushaltslage zu orientieren.
2020 - 2025: Für den neuen Sportpark im Norden:
Weitere Planungsschritte, unter Einbindung der Radsportstrecke
Bebauungsplanverfahren
Bau und Inbetriebnahme des neuen Sportparks
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2022 - 2025: Für das neue Wohnquartier auf der Fläche des jetzigen Sportplatzes:
Bebauungsplanverfahren
Vergabe und Erstellung der Straßenplanung und der Freiraumplanung
2026 - 2030: Aufgabe des Kunstrasensportplatzes an der Havkenscheider Straße
Freilegung des Grundstücks
Bau der Erschließung und Herstellung der Grünflächen
Vermarktung der Baugrundstücke (ggf. Verkauf an Bauträger)
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Vorlage Nr.: 20131959
Bezeichnung der Vorlage
Rahmenplan "OSTPARK - Neues Wohnen."
hier: Grundsatzbeschluss
Grundsatzbeschluss
Der von der Oberbürgermeisterin vorgelegte Entwurf des Rahmenplans „Feldmark und
Havkenscheider Feld“ wird als Basis für die Bebauungsplanung, für die weiteren
vertiefenden Planungen der einzelnen Teilbereiche und für die schrittweise Realisierung
beschlossen. Das Gesamtprojekt wird mit dem Projekttitel „OSTPARK - Neues Wohnen.“
kommuniziert und vermarktet.