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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
185 kB
Erstellt
26.12.14, 13:24
Aktualisiert
28.01.18, 00:25

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 59) Vorlage Nr.: 20131959 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Rahmenplan "OSTPARK - Neues Wohnen." hier: Grundsatzbeschluss Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Bezirksvertretung Bochum-Ost Frauenbeirat Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Bezirksvertretung Bochum-Mitte Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Ausschuss für Kultur und Sport Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 25.09.2013 25.09.2013 08.10.2013 09.10.2013 10.10.2013 10.10.2013 22.11.2013 26.11.2013 27.11.2013 11.12.2013 19.12.2013 Anlagen Bebauungsvorschlag Erläuterungstext Kalkulation Städtebauliches Gerüst Übersichtsplan Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung J N N J akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 2 Vorlage Nr.: 20131959 Stadtamt 61 32 (25 59) TOP/akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 59) Vorlage Nr.: 20131959 1. Wohnungsbausituation im Ruhrgebiet Die meisten Städte in der Metropole Ruhr verzeichnen - trotz Einwohnerverlusten weiterhin eine Nachfrage nach Wohnungen im Neubaubereich. Insbesondere zur Ausdifferenzierung des Wohnungsangebots ist die Entwicklung von neuen Wohnstandorten wichtig, um für bestimmte Zielgruppen weiterhin als Wohnstandort interessant zu bleiben. Dabei sind keine austauschbaren Angebote erforderlich, sondern es werden innovative Ansätze beim Städtebau und der Energieversorgung, beim Klimaschutz und Wohnen benötigt, um Alleinstellungsmerkmale zu erzeugen und im regionalen Wettbewerb bestehen zu können. In der Metropole Ruhr wird derzeit eine Reihe von innovativen Wohnungsbauprojekten mit zum Teil beträchtlichen Wohneinheiten realisiert (Auswahl): Dortmund Dortmund Essen Gelsenkirchen Bottrop Mülheim a. d. Ruhr Phönixsee, ca. 900 Wohneinheiten Hohenbuschei, ca. 960 Wohneinheiten Universitätsviertel, ca. 500 Wohneinheiten Graf Bismarck, ca. 700 Wohneinheiten Siedlung Schultenkamp, ca. 475 Wohneinheiten Ruhrbania, ca. 250 Wohneinheiten Bei vielen der Projekte zeigt sich, dass die Vermarktung zügiger läuft als zuvor prognostiziert wurde. Auch in Bochum zeigt die Nachfrage bei den aktuellen Wohnungsbaustandorten (Dorneburger Mühlenbach oder Quartier 100), dass Bedarf an neuen, attraktiven Wohnlagen besteht. Im Vergleich zu den Nachbarstädten ist das Angebot aber zu gering. Deshalb muss auch Bochum „nachziehen“ und das Potenzial der Flächen im Rahmenplangebiet Feldmark / Havkenscheider Feld für Wohnungsbau nutzen, der langfristig und schrittweise über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren realisiert werden kann, je nach aktueller Lage auf dem Wohnungsmarkt. 2. Wohnungsmarktanalyse Die durch ein Gutachterbüro erstellte Wohnungsmarktanalyse hat ergeben: In der Gesamtstadt besteht ein Bedarf von rd. 370 Wohneinheiten pro Jahr (185 Einfamilienhäuser, 185 Wohnungen). Hiervon entfällt auf das Rahmenplangebiet ein Potenzial von 30 Einfamilienhäusern und 40 Wohnungen pro Jahr. Den einzelnen Quartieren im Rahmenplangebiet wird überwiegend eine gute, in Teilen auch eine sehr gute Lage attestiert. Als Zielgruppen kommen neben Haushaltsgründern, Berufsanfängern und Studenten auch Familien und Arrivierte infrage – für einen breitgefächerten und sozial ausgewogenen Zielgruppenmix ist demnach gesorgt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 59) Vorlage Nr.: 20131959 3. Rahmenplangebiet Das Rahmenplangebiet liegt im Bereich der Stadtteile Altenbochum und Laer und lässt sich räumlich in drei verschiedene Bereiche gliedern:    In den innenstadtnahen Teil rund um den Friedhof Altenbochum mit dem Gelände der früheren Stadtgärtnerei und der Evangelischen Fachhochschule: Auf den seit Jahren brachliegenden Flächen mit besonders guter räumlicher Anbindung an Altenbochum soll das Quartier „Feldmark“ entstehen). In den mittleren Teil zwischen Sheffield-Ring und Havkenscheider Straße; hier sind derzeit verschiedene freiraum- und freizeitorientierte Nutzungen. Langfristig gesehen soll der Sportplatz an der Havkenscheider Straße in einen neuen, hochwertigen Sportpark im Norden des Plangebietes verlagert werden. Die freiwerdende Fläche bietet dann einen attraktiven Raum für Wohnungsbau. Im Rahmenplan wird dieser Bereich als „Quartier „Havkenscheider Park“ bezeichnet. Sowie in den östlichen Teil, der an den Häusern am Werner Hellweg anknüpft und dann in den offenen Landschaftsraum des Havkenscheider Tals übergeht. Für die Bebauung der dazwischen liegenden Brachflächen gibt es bereits einen Bebauungsplan aus dem Jahr 2000, der aber nie umgesetzt worden ist. Mit der Rahmenplanung wurde eine neue städtebauliche Struktur entwickelt, die zu vermarktungsfähigen Baugrundstücken führt. Dieser Teil hat im Rahmenplan die Bezeichnung „Havkenscheider Höhe“ bekommen. Bei allen vorgesehenen Bauflächen handelt es sich also um die Wiedernutzung von Brachflächen, die zudem städtebaulich integriert sind. Es geht hier keineswegs um die Bebauung von „freier Landschaft“. Somit werden die allgemeinen planungsrechtlichen Vorgaben hier umgesetzt, sparsam mit Grund und Boden umzugehen und neue Bauflächen vorrangig auf Wiedernutzbarmachungen von Brachflächen und Nachverdichtung zu konzentrieren. Das gesamte Planungsgebiet umfasst die „inneren Ränder“ der Stadt: Siedlungsränder, die aber diffus und versteckt verlaufen und für den Passanten nicht als Zugang zum Freiraum (Friedhof, Kleingärten, freie Landschaft) erkennbar sind. Die Freiräume des regionalen Grünzugs E sind derzeit nur sehr eingeschränkt erreichbar und nutzbar, aber sie bieten eigentlich ein hohes und wohnortnahes Potenzial für Naherholung, urbanes Gärtnern und für die naturnahe Bewirtschaftung von Regenwasser. Durch eine stärkere bauliche Verdichtung des Siedlungsrands können attraktive Wohnlagen direkt am Übergang zur Landschaft geschaffen werden. Zugleich kann damit eine endgültige, klare Siedlungskante gebildet werden, die eine weitere „schleichende“ Bebauung in die Landschaft hinein verhindert. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 59) Vorlage Nr.: 20131959 Die Nähe zur Innenstadt und zu Stadtteil- und Nahversorgungszentren sowie die gute Anbindung an überregionale Straßen und den ÖPNV sind für die Entwicklung von Wohnstandorten äußerst günstig. Hinzu kommt aktuell die Perspektive für eine gewerbliche und wissenschaftsorientierte Neunutzung auf den Flächen des Opel-Werks I: Diese neuen Nutzungen ziehen in der Umgebung einen Bedarf an Wohnraum unterschiedlicher Größe und Qualität nach sich. Durch die gleichzeitige Entwicklung der Wohnquartiere und der Opel-Flächen wird ein starker Impuls für die Aufwertung und Belebung des Gesamtraums Altenbochum und Laer entstehen. Ein großer Vorteil bei der Entwicklung und Gestaltung ist zudem der überwiegend städtische Grundstücksbesitz: Im westlichen und mittleren Teil sind fast sämtliche Flächen im Eigentum der Stadt Bochum. Im östlichen Rahmenplangebiet gehören Flächen einer Wohnungsbaugesellschaft. 4. Derzeitiges Planungsrecht und Planungsvorgaben Für den westlichen Teil und den mittleren Teil gelten derzeit die Bebauungspläne Nr. 185 und 324, welche Flächen für die Landwirtschaft bzw. öffentliche Grünflächen mit verschiedenen Zweckbestimmungen festsetzen. Im östlichen Bereich gilt der Bebauungsplan Nr. 679 I, welcher ein Allgemeines Wohngebiet und Mischgebiete, einen Kita-Standort, öffentliche Verkehrsflächen, Ausgleichsflächen und eine private Grünfläche festsetzt. Diese Planung ist nicht umgesetzt worden. Hintergrund ist eine städtebauliche Planung aus den 1990er-Jahren, auf deren Basis im Jahr 2000 ein Bebauungsplan aufgestellt wurde. Auf Basis dieses Bebauungsplans wurde eine Umlegung durchgeführt. Dass der Plan nicht umgesetzt worden ist, liegt daran, dass auf Basis dieses Bebauungsplans nach heutigen Markterfordernissen keine vermarktungsfähige Bebauung möglich ist. Für den Großteil der im Rahmenplan vorgesehenen Bauflächen wurden am 25.08.2009 Bebauungsplan-Aufstellungsbeschlüsse (Nr. 900 bzw. 901) gefasst, im Nachgang zu den ersten Planungsideen aus dem Charrette-Verfahren (siehe unter 5.). Mit Beschluss vom 05.05.2010 hat der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung die weitere Bearbeitung der beiden Bebauungspläne verfügt. Auch im regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) sind die meisten der geplanten Bauabschnitte bereits als Wohnbauflächen dargestellt, mit Ausnahme der Bebauung zwischen Friedhof Altenbochum und Sheffield-Ring, wo sich aber derzeit keine ökologisch wertvollen Grünstrukturen befinden. Deshalb sollen im Gegenzug die viel wertvolleren Grünstrukturen „auf der anderen Seite“ des Friedhofs (also westlich) erhalten werden, die im RFNP noch als Wohnbauflächen dargestellt sind. Somit erfolgt auf Quartiersebene ein ökologischer Ausgleich, was die Durchführung des RFNP-Änderungsverfahrens stark erleichtern wird. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 59) Vorlage Nr.: 20131959 5. Erarbeitungsprozess des neuen Rahmenplans Im Jahre 2009 wurde für das Gesamtareal des jetzigen Rahmenplans eine sog. Charrette durchgeführt: Ein Team aus Architekten und Stadtplanern aus Berlin und den USA hat eine Woche lang unter Einbindung von Anwohnern und der Verwaltung erste Grundideen entwickelt. Die Ergebnisse und der Erarbeitungsprozess wurden in einer Broschüre des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes dokumentiert. Diese Ansätze wurden seit Ende 2011 weiter entwickelt, durch einen intensiv abgestimmten Planungsprozess im Dialog mit einem externen Team von Stadtplanern, Landschaftsarchitekten, Gewässerplanern und Energieplanern. Das Ergebnis liegt jetzt vor. Innerhalb der Verwaltung hat eine ämterübergreifende Projektgruppe die Planung begleitet und abgestimmt. Der Verwaltungsvorstand hat am 29.01.2013 den Rahmenplan als Basis für die weiteren Planungsschritte verabschiedet. Die weitere Ausarbeitung und die Umsetzung der Planung erfolgen im Rahmen eines dezernatsübergreifenden Verbundprojektes. Bereits seit März 2012 erfolgt eine kontinuierliche Arbeit der Projektgruppe. Die Gesamtleitung des Verbundprojektes hat StA 61 übernommen. Neben der Schaffung von neuem Wohnbauland sind bei der Rahmenplanung folgende spezielle, übergeordnete Ziele verfolgt worden und werden auch bei der weiteren Konkretisierung eine wichtige Rolle spielen:         Gute Einbindung und Vernetzung der neuen Quartiere mit der Landschaft Gut ablesbare bauliche Ausformung des Siedlungsrands Hochwertige Gestaltung von Gebäuden und Landschaft Vielfältig nutzbare, attraktiv gestaltete öffentliche Räume (Plätze, Wege, Grünflächen) Einen Mehrwert für die Gesamtstadt erzeugen (neue Freiräume mit Wasserlauf, Sportpark, Kitas) Innovative Energiestandards und -versorgungskonzepte für die einzelnen Quartiere Schaffung von autoreduzierten Quartieren ohne Durchgangsverkehr, die für Fuß- und Radverkehr attraktiv sind Naturnahe und klimawandelrobuste Ableitung des Regenwassers (keine Kanäle, sondern offene Rinnen im Straßenraum und zentraler Wasserlauf in West-OstRichtung) Der Rahmenplan soll das Grundgerüst für nachfolgende Planungsschritte bilden – der „Rahmen“ ist weiter auszufüllen. Dies betrifft vor allem die Gebäudetypologien, die Konkretisierung des städtebaulichen Entwurfs, die konkrete Gestaltung der Freiräume und den Sportpark im Norden. Bei der Konkretisierung der Planung sind außerdem folgende Aspekte vertieft zu betrachten: Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 59) Vorlage Nr.: 20131959     6. verkehrliche Erschließung inklusive eines Konzeptes für die Neuordnung des ÖPNV und des Fahrradverkehrs, Diversifizierung des Wohnungsmixes (Größe, Ausstattung, Barrierefreiheit, Preisniveau) um vielfältige und altersmäßig gemischte Wohnquartiere zu erreichen und monotone soziale Strukturen zu verhindern, Vermarktungsmodelle für die einzelnen Abschnitte (inkl. der gezielten Einbindung von Bauherrengemeinschaften und Baugruppen), Chancengleichheit und Gender-Planning: Hierzu wurde von einer externen Gutachterin eine Analyse der Rahmenplanung erstellt, deren Empfehlungen in die weitere Planung einfließen werden. Inhalte und Effekte der Planung Das Rahmenplangebiet gliedert sich in drei Wohnquartiere mit insgesamt rd. 1.000 neuen Wohneinheiten. Es ist eine Vielfalt an verschiedenen Wohnungstypen vorgesehen, die ein breites Nachfragespektrum abdecken. Die Kombination von attraktiver Stadtrandlage und städtebaulicher Qualität schafft ein bislang in Bochum nicht vorhandenes Angebot, das dazu beitragen wird, Wohnbevölkerung an die Stadt Bochum zu binden, und für neue Zielgruppen attraktiv zu werden, gerade auch im Hinblick auf künftige Arbeitsplatzangebote auf den Flächen des Opel-Werks I. Die Umsetzung des Rahmenplans erzielt zudem positive Effekte, die über die reine Schaffung von Wohnraum und über das eigentliche Plangebiet hinaus wirken. Dies sind insbesondere die Aufwertung von Freiräumen, die Schaffung eines naturnah gestalteten Wasserlaufs, eines modernen Sportparks mit Jugendplatz sowie die Errichtung von ein bis zwei neuen Kitas. Der Stadtteil Laer erfährt positive Entwicklungsimpulse durch die Umsetzung der Rahmenplanung, und zwar bereits in absehbarer Zeit, lange bevor auf den Opel-Flächen entsprechende Impulse greifen können. Das verbindende Element der drei Quartiere bildet ein neuer Wasserlauf mit Uferstreifen, welcher der Entwässerung der Baugebiete dient. Er wird weiter geführt nach Osten bis zur A 43 und dort in den Harpener Bach münden. Ein weiteres übergreifendes Element ist eine Fußgänger- und Radfahrer-Promenade entlang der neuen Siedlungskanten, die die angrenzenden Freiräume erlebbar macht. Die Landschaft wird künftig nicht mehr „abgeriegelt“. Im Norden des Rahmenplangebietes ist auf lange Sicht ein neuer Sportpark vorgesehen, der modernen Standards entspricht und eine Kombination verschiedener Angebote schafft. Dieser soll die Sport- und Jugendinfrastruktur für Laer bündeln und funktional aufwerten. Hier besteht Raum für moderne Sportanlagen (ein Großspielfeld mit Rundlaufbahn aus Kunstrasen, ein Kleinspielfeld aus Naturrasen, Vereinsheim und Umkleideräume) in einem attraktiven Umfeld und ohne Störung von Wohnnutzungen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 59) Vorlage Nr.: 20131959 Außerdem ist hier auch ein idealer Standort für einen Jugendplatz, welcher gemäß der Bochumer Spielleitplanung ohnehin in jedem Bezirk zur Verfügung stehen muss. Die Radsporttrainingsstrecke soll bestehen bleiben, aber ggf. in ihrer Figur verändert werden. Die Anordnung der einzelnen Bausteine des Sportparks ist in der weiteren Planung noch genauer festzulegen. Der Sportpark soll langfristig den Ersatz für die beiden jetzigen Sportplätze an der Havkenscheider Straße bilden. Es ist aber zu beachten, dass der neue Sportpark erst auf lange Sicht realisiert werden soll (siehe unter 8.). Mit der neuen Rahmenplanung wird die städtebauliche Figur besser an die Topographie angepasst und durch eine zeitgemäße städtebauliche Struktur werden vermarktungsfähige Baugrundstücke geschaffen. Deshalb sind im Quartier Havkenscheider Höhe zunächst geringere Bauflächen enthalten. Aber die genaue Abgrenzung zwischen dem Freiraum und den neuen Bauflächen soll bei der weiteren Konkretisierung des Rahmenplans in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer noch festgelegt werden. Dabei wird eine Ausdehnung der Bauflächen angestrebt, die sich sowohl auf die städtischen Grundstücke als auch auf das Grundstück der Wohnungsbaugesellschaft erstreckt. In dem Rahmenplan (siehe Anlage 1) sind die fraglichen Bereiche als „Übergangsflächen“ schraffiert gekennzeichnet. Die näheren konzeptionellen Inhalte der Rahmenplanung werden im Erläuterungstext (siehe Anlage 1) dargelegt. 7. Städtebauliche Kalkulation Mit der städtebaulichen Kalkulation wurde ein externer Fachgutachter beauftragt: Die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft hat eine Gesamtbilanz für die Vermögensentwicklung der Stadt Bochum nach Maßgabe des NKF durchgeführt. Generell wurde dabei von vorsichtigen, konservativen Ansätzen ausgegangen, so dass man bei den Ergebnissen in jedem Fall „auf der sicheren Seite“ liegt. Es wurden zunächst die Buchwerte der städtischen Grundstücke, welche in die Maßnahme eingebracht werden, als Kosten berücksichtigt. Dazu wurden die Investitionskosten für Infrastruktur addiert. Auf der Einnahmeseite stehen neben den Verkaufserlösen der Grundstücke auch die Buchwerte der neuen Straßen, Kanäle, Grünflächen und sozialen Einrichtungen. Es ergibt sich bei der Gesamtbetrachtung aller Quartiere (nach Abzug aller Kosten) ein positives Vermögenssaldo für die Stadt von insgesamt ca. 12,2 Mio. EUR. Hiervon entfallen alleine auf das Quartier Feldmark 10,4 Mio. EUR, inklusive der Kosten für den kompletten Wasserlauf bis zum Harpener Bach. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 7 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 59) Vorlage Nr.: 20131959 Fazit/Umsetzung:  Die Erschließung des Quartiers „Feldmark“ kann unmittelbar nach Schaffung des Baurechts beginnen. Denn dieses Quartier ist aus sich heraus wirtschaftlich und es ergeben sich daraus keinerlei Zwänge, auch die beiden anderen WohnungsbauQuartiere umzusetzen.  Die beiden anderen Quartiere können schrittweise, je nach Bedarf, mittel- bis langfristig entwickelt werden. Im Detail sind weitere wirtschaftliche Optimierungsmöglichkeiten in den Quartieren (vor allem im östlichen Teil) vorhanden. Bei der weiteren Verfeinerung der Planung wird überprüft, wie weit eine Ausdehnung von Bauland möglich ist und somit die Bilanz verbessert werden kann.  8. Umsetzung Für die Umsetzung der Planung wird von dem o. a. Gutachterbüro ein klassisches Modell empfohlen, wonach zunächst die Stadt (oder ein von ihr beauftragter Träger) die Erschließung erstellt. Auf dieser Basis sollen dann abschnittsweise Investorenwettbewerbe für den Hochbau oder (bei Einfamilienhausbereichen) auch Einzelvermarktungen der Grundstücke erfolgen. Gründe hierfür sind die Größe der Gesamtmaßnahme und der Quartiere sowie die Langfristigkeit des Umsetzungsprozesses. Die Stadt behält somit die Oberhand bei der Gesamtentwicklung und kann flexibel auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren. Generell ist zu beachten, dass es sich um eine langfristige Umsetzung handeln wird, angesichts des o. a. jährlichen Potenzials von nur 70 Wohneinheiten, im Vergleich zur Größe der Maßnahme (1000 WE). Außerdem bilden die drei Quartiere sehr eigenständige Einheiten, die jeweils auch alleine funktionieren, ohne „unfertig“ auszusehen. Dies bedeutet eine schrittweise, langfristige Gesamt-Realisierung. Das Quartier Feldmark soll als Erstes realisiert werden (Image- und Adressbildung, praktische Erschließungsgründe, Sichtbarkeit, hochwertiger Charakter, vielfältige Wohnungsangebote im Quartier). Hierfür wurde eine konkrete Umsetzungs- und Finanzierungsplanung zunächst bis 2019 erstellt. Die beiden anderen Quartiere werden zunächst nicht mit einer konkreten Umsetzungsplanung versehen, sondern diese werden erst mittelfristig realisiert:  Das östliche Quartier „Havkenscheider Höhe“ erstreckt sich überwiegend auf Flächen, die im Besitz einer Wohnungsbaugesellschaft sind. Die neue Planung macht eine Änderung der Grundstückszuschnitte erforderlich, weil das Erschließungsgerüst geändert wurde. Insofern wird der Realisierungszeitraum stark davon abhängen, wie schnell sich der Eigentümer mit der Stadt auf die neue Grundstücksabgrenzung verständigen wird. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 8 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 59) Vorlage Nr.: 20131959  9. Das mittlere Quartier „Havkenscheider Park“ liegt auf dem jetzigen Sportplatz an der Havkenscheider Straße. Dieser soll als Zwischenschritt zunächst mit Kunstrasen versehen werden. Damit wird ein adäquater Ersatz geschaffen für den nördlich liegenden Ascheplatz, dessen Fläche schon ab 2016 für den neuen Wasserlauf benötigt wird. Nach ca. 10 bis 15 Jahren hat sich ein Kunstrasenplatz in der Regel abgenutzt. Somit ist dann ein geeigneter Zeitpunkt, um mit der Realisierung des „großen“ Sportparks zu beginnen. Der Rückbau des Ascheplatzes hat grundsätzlich Auswirkungen auf die Vermögensbilanz der Stadt Bochum. Finanzierung Eine genaue Finanz- und Zeitplanung wird zunächst nur für das Quartier Feldmark erstellt, weil hier mit der Umsetzung begonnen werden soll. Generell sind die Mittel für Planungskosten, Freilegung des Grundstücks und den Bau der Erschließung (Straßen, Schmutzwasserkanäle, offene Regenwasserbeseitigung) und der Grünflächen durch die Stadt in den nächsten Jahren zur Verfügung zu stellen, wenn nach der u. a. Zeitplanung verfahren werden soll. Hierfür soll eine zentrale projektbezogene Haushaltsstelle eingerichtet werden, um eine zügige, abgestimmte und transparente Bewirtschaftung und das Controlling der Gesamtmaßnahme zu gewährleisten. Bezüglich der Gesamt-Kalkulation und des städtischen Vermögenszuwachses wird auf Kapitel 7. verwiesen. 10. Eckpunkte der Umsetzung der Gesamtmaßnahme Die langfristige Umsetzung der drei Quartiere soll nach jetzigem Stand mit folgenden groben zeitlichen Eckpunkten erfolgen. Dabei ist stets der komplette Planungsvorlauf bis zur Fertigstellung der Erschließung und Vermarktung der Grundstücke gemeint. Die Errichtung der Gebäude selbst hängt von den Investoren ab. Quartier Feldmark: 2014 - 2020 Für den Fall, dass noch eine entsprechende Mittelausstattung im Haushalt 2014 und der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt wird, sind für das Quartier Feldmark folgende weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte möglich (zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage erfolgte eine nachträgliche Mittelanmeldung für den Haushaltsplan 2014 und die mittelfristige Finanzplanung): 04/2014: Ausschreibung und Vergabe der Erschließungsplanungen (Straßenbau, Entwässerung, Freiraumplanung) 12/2015: Abschluss der Erschließungsplanung (Entwurfsplanung) für alle Abschnitte. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 9 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 59) Vorlage Nr.: 20131959 Im westlichen und südlichen Bauabschnitt: 09/2014: Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 900 2014/2015: Durchführung eines Investoren-Wettbewerbs für den ersten Bauabschnitt an der Immanuel-Kant-Straße; Vermarktung erster Baugrundstücke 2015: Satzungsbeschluss 2015: Umbau des Rasenplatzes an der Havkenscheider Straße in einen Kunstrasenplatz 01/2016: Start des Baus der Entwässerung (offener Wasserlauf über das Quartier Feldmark hinaus, zunächst bis zur Havkenscheider Straße, dort temporäre Versickerung) 2016: Ggf. Baubeginn der ersten Gebäude direkt an der Immanuel-Kant-Straße, für die keine neue Erschließung erforderlich ist und die Entwässerung vorab gesichert ist 01/2017: Start des Straßenbaus und der Schmutzwasserkanäle beginnend im Westen an der Immanuel-Kant-Straße Herstellung der Grün- und Platzflächen Vermarktung der weiteren Baugrundstücke Im östlichen Bauabschnitt (zwischen Friedhof Altenbochum und Sheffield-Ring): 2014 - 2016: Änderungsverfahren für den RFNP 2016 - 2018: Bebauungsplanverfahren 2019 - 2020: Bau der Straßen und Start der Vermarktung der Baugrundstücke Quartier Havkenscheider Höhe (östlicher Teil des Rahmenplans): Die Entwicklung hier hängt wesentlich von der Wohnungsbaugesellschaft ab. Folgende Eckpunkte wären unter der Voraussetzung möglich, dass es zu einer zügigen Einigung über die städtebauliche Konzeption sowie zu vertraglichen Vereinbarung über die Aufteilung der Erschließungskosten kommt: Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 10 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 59) Vorlage Nr.: 20131959 2014 - 2018: Planerische Konkretisierung und einvernehmliche Abstimmung mit der Wohnungsbaugesellschaft über das neue städtebauliche Konzept; Regelungen mit der Wohnungsbaugesellschaft über neue Grundstückszuschnitte, Aufteilung der Planungs- und Erschließungskosten Durchführung des neuen Bebauungsplanverfahrens (B-Plan Nr. 901) Vergabe und Erstellung der Erschließungsplanung und der Freiraumplanung (Finanzierung anteilig durch den privaten Eigentümer) Verhandlungen mit einem weiteren privaten Grundstückseigentümer über den Ankauf einer Fläche für die östliche Verlängerung des Wasserlaufs 2019 - 2023: Bau der Straßen-Erschließung (ggf. durch städtebaulichen Vertrag) und der Schmutzwasserkanäle Bau der Verlängerung des Wasserlaufs (Regenwasser) bis zum Harpener Bach Vermarktung der Grundstücke Quartier Havkenscheider Park (mittlerer Teil des Rahmenplans): Hinweis: Hier soll die Rahmenplanung erst langfristig umgesetzt werden. Dies entspricht der Wohnungsmarktanalyse, wonach eine schrittweise Vermarktung erfolgen muss. Dieses Quartier bietet sich als „letzter“ Baustein auch deshalb an, weil in 2015 zunächst der bestehende Sportplatz Havkenscheider Straße als Zwischenschritt mit Kunstrasen versehen werden soll, als Ersatz für den wegfallenden Ascheplatz (wird für den Wasserlauf benötigt). Nach ca. 10 - 15 Jahren hat sich ein Kunstrasenbelag in der Regel abgenutzt, so dass dann der geeignete Zeitpunkt wäre, um den Bau des neuen Sportparks im Norden in Angriff zu nehmen und den Sportplatz zu verlagern. Auf diese Weise hat man auch die Möglichkeit, diesen Baustein der Rahmenplanung flexibel umzusetzen und am aktuellem Wohnungsbedarf sowie an der Haushaltslage zu orientieren. 2020 - 2025: Für den neuen Sportpark im Norden: Weitere Planungsschritte, unter Einbindung der Radsportstrecke Bebauungsplanverfahren Bau und Inbetriebnahme des neuen Sportparks Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 11 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 59) Vorlage Nr.: 20131959 2022 - 2025: Für das neue Wohnquartier auf der Fläche des jetzigen Sportplatzes: Bebauungsplanverfahren Vergabe und Erstellung der Straßenplanung und der Freiraumplanung 2026 - 2030: Aufgabe des Kunstrasensportplatzes an der Havkenscheider Straße Freilegung des Grundstücks Bau der Erschließung und Herstellung der Grünflächen Vermarktung der Baugrundstücke (ggf. Verkauf an Bauträger) Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 59) Vorlage Nr.: 20131959 Bezeichnung der Vorlage Rahmenplan "OSTPARK - Neues Wohnen." hier: Grundsatzbeschluss Grundsatzbeschluss Der von der Oberbürgermeisterin vorgelegte Entwurf des Rahmenplans „Feldmark und Havkenscheider Feld“ wird als Basis für die Bebauungsplanung, für die weiteren vertiefenden Planungen der einzelnen Teilbereiche und für die schrittweise Realisierung beschlossen. Das Gesamtprojekt wird mit dem Projekttitel „OSTPARK - Neues Wohnen.“ kommuniziert und vermarktet.