Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
26.12.14, 13:25
Aktualisiert
28.01.18, 01:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 11 (35 95)
Vorlage Nr.: 20131314
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Widmung der "Willi-Geldmacher-Straße" und der "Josef-Frömgen-Straße"
Beschlussvorschriften
§ 6 StrWG NRW i. V. m. § 37 GO NRW
Beschlussorgan
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
25.09.2013
Anlagen
Anlage
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 11 (35 95)
Vorlage Nr.: 20131314
Die Willi-Geldmacher-Straße (Gemarkung Dahlhausen, Flur 13, Flurstück 595) und JosefFrömgen-Straße (Gemarkung Dahlhausen, Flur 13, Flurstücke 596, 597 und 604 tlw.) sind
ausgebaut und technisch endgültig fertiggestellt.
Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 743 I sind sie als “öffentliche Verkehrsfläche”
ausgewiesen.
Sie sollen daher entsprechend den Vorschriften des § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW als
Gemeindestraße gewidmet werden.
Die zu widmende Fläche ist im anliegenden Lageplan gestrichelt dargestellt.
Eigentümerin ist die Stadt Bochum.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 11 (35 95)
Vorlage Nr.: 20131314
Bezeichnung der Vorlage
Widmung der "Willi-Geldmacher-Straße" und der "Josef-Frömgen-Straße"
Die Widmung der “Willi-Geldmacher-Straße” und der “Josef-Frömgen-Straße”als Gemeindestraße
wird beschlossen.