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Änderungsantrag Leitlinien Opel-Flächen.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Änderungsantrag Leitlinien Opel-Flächen.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
26.12.14, 13:25
Aktualisiert
28.01.18, 01:41

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Inhalt der Datei

SPD-Ratsfraktion CDU-Ratsfraktion Fraktion ADie Grünen im Rat@ Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz Bochum, 26. September 2013 Änderungsantrag zur Sitzung des Rates am 26. September 2013 TOP 1.13 Leitlinien der Stadt Bochum zur Entwicklung der Opel Flächen Ergebnisse des Workshops am 29.06.2013 und weitere Vorgehen (Beschlussvorlage: 20131863) Wir beantragen, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern (die vorgeschlagenen Ergänzungen sind in fett und kursiv gekennzeichnet): Der Rat der Stadt Bochum nimmt die Ergebnisse des Workshops vom 29.06.2013 zustimmend zur Kenntnis und beschließt die im Folgenden formulierte Bochumer Position, die als städtischer Beitrag in das Werkstattverfahren des Landes NRW eingebracht wird sowie die in den Anlagen 1 und 2 als Orientierungsrahmen beigefügten räumlichen Vorgaben, Flächenvorgaben (Diagramme), Nutzungsverteilungen und Flächenaufteilungen für alle drei Opel-Standorte. Diese sollen als Leitlinien in den weiteren Dialog mit Opel, dem Land NRW, den Bürgern und der Fachöffentlichkeit eingebracht werden und anschließend in die Bauleitplanung für alle drei Standorte einfließen. Bochumer Position Die Stadt Bochum sieht die Neuentwicklung der Areale der Opelwerke als Chance und entwickelt eine neue Vorstellung für die Zukunft der Flächen der drei Bochumer Opel-Standorte als integrierte Bestandteile von Gesamtstadt und Region und zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen. Aufgrund der überregionalen Bedeutung der drei Standorte ist ein weit gedachtes und langfristiges Gesamtkonzept mit großer Strahlkraft und Vernetzung mit Stadt und Region aufzustellen. Die bestmöglichen Nutzungsoptionen sind aus den Begabungen der Flächen heraus und ihrer Bedeutung sowohl aus Bochumer und nachbarstädtischer als auch regionaler und nationaler Sicht heraus zu entwickeln. Hierbei ergeben sich für die drei Flächen aufgrund ihrer Größe, Lage und Anbindung unterschiedliche Perspektiven. Die Entwicklung der drei Opel-Standorte muss im Kontext und in enger Verbindung mit der angrenzenden stadträumlichen und funktionalen Umgebung erfolgen. Die Entwicklung der Standorte ist als interaktiver Prozess zu gestalten, der über einen längeren Zeitraum hinweg zukunftsoffen und konstant verfolgt werden kann. Der Standort Opel I soll durch das Zusammenwirken von Dienstleistungsbetrieben, Forschung, Entwicklung und Produktion geprägt werden. Er kann neue Nutzungsop- tionen für die Kooperation der Bochumer Hochschulen sowie für die regionale Universitäts- und Hochschulallianz bieten. Es muss ein zukunftsfähiges, ganzheitliches Quartier mit ergänzenden städtischen Nutzungen entwickelt werden. Die Standorte Opel II und Opel III eignen sich für zukunftsfähige und innovative Produktion, primär für die wünschenswerte Fortführung der derzeitigen Nutzung (Opel-Zentrallager), ggf. auch für wertschöpfungsintensive Logistik. Alle drei Standorte benötigen ein flexibles neues Erschließungsraster, das Unternehmen in unterschiedlichen Größen eine Ansiedlung ermöglicht. Die Vermarktung einzelner Flächen oder Teilflächen der drei Opel-Standorte darf erst dann erfolgen, wenn ein abgestimmtes Nutzungs- und Erschließungskonzept für alle drei Standorte als Ergebnis des Werkstattprozesses NRW.URBAN als Vorgabe vorliegt und beschlossen wurde. Mit dieser Zielvorstellung sind unabgestimmte Vorab-Vermarktungen von Teilflächen (Filettierung) grundsätzlich nicht vereinbar. Die Branchen und Nutzergruppen für die Standorte müssen aus den spezifischen Potenzialen der Flächen und in Hinblick auf die Nachfrage regionaler und internationaler Märkte hin entwickelt werden. Es ist zudem ein Kommunikations- und Marketingkonzept aufzustellen, das die Vermarktung entsprechend der Vorgaben der Nutzungen und Flächenqualitäten unterstützt. Das Marketing muss proaktiv erfolgen. Dabei soll direkt, auch im internationalen Kontext, auf die identifizierten Zielgruppen zugegangen werden. Der Standort Opel I muss vorrangig und unter Qualitätsgesichtspunkten entwickelt werden. Im Vordergrund steht die Wirkung auf die Gesamtstadt, die Nachbarschaft sowie die positive Anstoßwirkung für die Entwicklung der Standorte Opel II und III. Für die Entwicklung aller drei Opel-Standorte ist ein Regiebuch zu schreiben, welches die Entwicklungen zeitlich priorisiert und miteinander abstimmt. Ein Baustein des Regiebuchs sind städtebauliche Masterpläne für alle drei Opel-Standorte, die auch der Vorbereitung der Bauleitplanung dienen. In dem Regiebuchprozess müssen die unterschiedlichen Akteure und Fördermöglichkeiten identifiziert, zeitlich getaktet und zusammengebracht werden. Die Entwicklung der Flächen kann nur in einem intensiven und offenen Dialog zwischen der Stadt Bochum, der Adam Opel AG, dem Land Nordrhein-Westfalen, der Bürgerschaft und der Fachöffentlichkeit gelingen. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Bauleitplanung für alle drei Opel-Standorte voranzutreiben und notwendige Vorarbeiten weiterzuführen. Die Sicherung der Planungsziele ist durch entsprechende rechtliche Instrumente vorzunehmen. Der Rat der Stadt Bochum erwartet die kurzfristige einvernehmliche Bewertung der Grundstücksflächen, sowie die Klärung der Eigentumsfrage für die Opelflächen und die darauf gerichtete Gründung der angekündigten Gesellschaft. Es muss sichergestellt werden, dass das Handeln aller beteiligten Akteure aus einer Hand gesteuert und auf effiziente Zielverfolgung ausgerichtet wird. gez. Dr. Peter Reinirkens SPD-Fraktion gez. Wolfgang Cordes Die Grünen im Rat gez. Roland Mitschke CDU-Fraktion