Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
26.12.14, 13:26
Aktualisiert
28.01.18, 01:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
52 (1831)
Vorlage Nr.: 20131813
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
28. Bochumer Weltcupturnier im Junioren Damenflorett 2013 hier: Zuschuss der Stadt Bochum
zu den Kosten der Veranstaltung
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Kultur und Sport
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Sport
30.09.2013
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
52 (1831)
Vorlage Nr.: 20131813
Die Fecht- und Sportgemeinschaft Ruhr Wattenscheid e.V. richtet jährlich ein großes, bedeutendes
Fechtturnier in Bochum aus. Die Veranstaltungen finden traditionell in den Sporthallen Markstraße
I und II statt und wurden bislang regelmäßig von der Stadt Bochum nach den Sportförderrichtlinien
bezuschusst. In 2013 gastiert nun im Dezember der Weltcup im Junioren Damenflorett in Bochum.
Bei dieser Veranstaltung handelt es sich um eine Sportveranstaltung von internationaler
Bedeutung. Die Voraussetzungen für eine Förderung nach Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinien der
Stadt Bochum vom 01.01.2007 sind grundsätzlich erfüllt.
Zur Finanzierung der Veranstaltung bittet der Ausrichter, die Fecht- und Sportgemeinschaft Ruhr
Wattenscheid e.V., um einen Zuschuss zu den veranstaltungsspezifischen, nachweislich
ungedeckten Kosten der Veranstaltung. Das Gesamtkostenvolumen beträgt voraussichtlich ca.
25.200 Euro.
Vor dem Hintergrund der in 2013 insgesamt absehbar förderfähigen Veranstaltungen und der für
diese Zwecke insgesamt vorgesehenen Haushaltsmittel schlägt die Verwaltung vor, einen
Zuschuss zu den nachweislich ungedeckten veranstaltungsspezifischen Kosten, maximal jedoch
5.500 Euro, zu gewähren.
Mittel hierfür stehen im Teilergebnisplan der Produktgruppe 1.42.04 „Förderung des Sports“ zur
Verfügung.
Die Berechnung und Auszahlung des tatsächlich zu gewährenden Betrages soll nach Vorlage
eines detaillierten Verwendungsnachweises nach der Veranstaltung erfolgen. Eine Vorauszahlung
i.H.v 3.000 Euro wurde beantragt und vorbehaltlich der Beschlussfassung des Ausschusses
gewährt.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
52 (1831)
Vorlage Nr.: 20131813
Bezeichnung der Vorlage
28. Bochumer Weltcupturnier im Junioren Damenflorett 2013 hier: Zuschuss der Stadt Bochum
zu den Kosten der Veranstaltung
Nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Bochum vom 01.01.2007 erhält die Fecht- und
Sportgemeinschaft Ruhr Wattenscheid e. V. zu den finanziellen Aufwendungen zum 28. Bochumer
Weltcupturnier im Junioren Damenflorett 2013 einen Zuschuss zu den nachweislich ungedeckten
veranstaltungsspezifischen Kosten, höchstens jedoch 5.500 Euro.