Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
57 kB
Erstellt
26.12.14, 13:28
Aktualisiert
28.01.18, 01:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 11 (3846)
Vorlage Nr. 20132087
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Sitzungen des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften am 30.04.2013, TOP 4.1, und
am 18.06.2013, TOP 6.6
Bezeichnung der Vorlage
Schulentwicklungsplanung für die Sekundarschulen
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung und Wissenschaften
Sitzungstermin
akt.
Beratung
01.10.2013
Anlagen
Wortlaut
Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaften hat die Verwaltung in seiner Sitzung am
30.04.13 gebeten, die Fortschreibungen der Schulentwicklungsplanungen für die
Sekundarstufen I und II auf den Weg zu bringen und einen Vorschlag für die
Beratungsfolgen der einzelnen Schulentwicklungspläne zu unterbreiten.
In der Sitzung am 18.06.13 hat Herr Feldmann (Fraktion DIE LINKE) angefragt, wann
beabsichtigt ist, die Beratungen für die Schulentwicklungsplanung der Sekundarschulen
aufzunehmen.
Die Vorarbeiten für die Erstellung einer Schulentwicklungsplanung für die Schulen der
Sekundarstufen I und II – die als Basis für die bislang vom ABW eingerichteten
Arbeitsgruppen dienen - erweisen sich momentan als schwieriger Arbeitsprozess. Seit
Januar 2013 besteht eine personelle Vakanz im Sachgebiet Schulentwicklungsplanung, die
dazu geführt hat, dass das komplexe und für die Beratung erforderliche Datenmaterial
bisher nicht aufgearbeitet werden konnte.
Die vom Rat in den beiden letzten Jahren errichteten neuen Schulen des längeren
gemeinsamen Lernens, die Gemeinschaftsschule und die beiden Sekundarschulen,
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TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr. 20132087
befinden sich derzeit in einer sicherlich nicht einfachen Gründungsphase. Die
Schulverwaltung geht zwar davon aus, dass die Nachfrage nach dem Bildungsangebot
dieser Schulen in den kommenden Jahren sukzessive anwachsen wird und sich somit auf
die Anmeldesituation der vier Gesamtschulen auswirkt, genau prognostizieren lässt es sich
jedoch derzeit nicht.
Die Auswirkungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes, insbesondere die mit der
Inklusion verbundenen Veränderungen in der Schullandschaft an den weiterführenden
Schulen, können momentan nicht planungssicher vorhergesagt werden, da es noch keine
Erkenntnisse über die Auswirkungen des neuen Elternwahlrechts gibt.
Durch die zurückliegenden schulorganisatorischen Beschlüsse des Rates stellt sich die
Schullandschaft in Bochum derzeit neu auf. Vier Hauptschulen und drei Realschulen werden
in den kommenden Jahren auslaufen, dem gegenüber stehen die o. a. Neuerrichtungen von
Schulen.
All diese Veränderungen bewirken, dass sich die Schulverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt
nur schwer in der Lage sieht, eine belastbare Entwicklung der Schülerinnen und
Schülerzahlen an den Schulen der Sekundarstufen I und II zu prognostizieren. Sie schlägt
vor, die Auswirkungen dieser Veränderungen zu beobachten und frühestens nach dem
Abschluss des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2014/15 in die Beratungen für die
weiterführenden Schulen einzusteigen.