Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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115 kB
Erstellt
26.12.14, 13:28
Aktualisiert
28.01.18, 01:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 28)
Vorlage Nr. 20132148
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anregung der Bezirksvertretung Bochum-Nord vom 02.07.2013 i. V. m. der Vorlage Nr.
20131213
Bezeichnung der Vorlage
Verkehrliche Belange im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 818 - RuhrparkEinkaufszentrum
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Sitzungstermin
akt.
Beratung
08.10.2013
Anlagen
Wortlaut
In der Sitzung vom 02.07.2013 regt die Bezirksvertretung zum weiteren Verfahren an:
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Das Management des Ruhrpark-Einkaufszentrums wird gebeten zu prüfen, ob die
Haltestelle der Linie 368 im Bereich des UCI mit dem Busbahnhof durch einen
Shuttle-Bus verbunden werden kann.
Insbesondere zur Reduzierung des Lärms auf dem Harpener Hellweg im Ortskern
Harpen ist dort eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h anzuordnen. Der bereits
ausgewiesene Tempo-30-Bereich ist zu erhalten.
Der Harpener Hellweg hat zum Teil schon eine Fahrbahndecke aus Flüsterasphalt
erhalten. Im weiteren Verlauf des Harpener Hellwegs in Richtung der Stadtgrenze zu
Dortmund ist ebenfalls Flüsterasphalt aufzubringen, der Einmündungsbereich der
Straße Am Ruhrpark bis etwa zur A40 ist einzubeziehen.
Im Bereich der südlichen Abfahrt der A40 ist entweder durch Hecken oder durch
Wände ein Blendschutz vorzusehen.
Im südöstlichen Bereich des Ruhrpark-Einkaufszentrums ist ein Lärmschutz/ eine
Lärmschutzwand zu erstellen.
Für den Stadtbezirk Bochum-Nord ist unter den folgenden Vorgaben ein
Verkehrskonzept zu entwickeln:
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Vorlage Nr. 20132148
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Beschreibung des Ist-Zustandes, aktuelle Belastungswerte, Verkehrsführung,
Hot Spots (Lärm)
Kapazitätsgrenzen der Straße des Vorbehaltsnetzes
Planungsbedingte Belastungen durch weitere Ansiedlungen.
Die Bezirksvertretung sieht die Anregungen als Voraussetzung zur Zustimmung zum
Satzungsbeschluss.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung zu den Anregungen:
a)
Shuttle-Bus zwischen Haltestelle UCI und Busbahnhof
Die Verwaltung hat diese Anregungen an den Betreiber des Einkaufszentrums mit der Bitte
um Prüfung weitergeleitet.
Der Ruhrpark-Betreiber hat das Anliegen zwischenzeitlich geprüft und sieht derzeit keine
Möglichkeit einen Shuttle-Transfer zwischen dem Kino und Busbahnhof einzurichten.
Zum einen könnte ein solcher Bustransfer nur auf der Ringstraße fahren. Diese ist, wie auch
die Bogestra bereits erläutert hat, aufgrund der Berliner Kissen nicht für einen komfortablen
Busverkehr geeignet. Die Möglichkeit, eine sog. „Bimmelbahn“ einzusetzen, ergibt sich
ebenfalls nicht, da diese nur mit max. 6 km/h fahren kann. Dies würde zu einer Stauung des
Verkehrs auf der Ringstraße führen. Dies ist insbesondere an kundenintensiven Tagen wie
z. B. vor Weihnachten nicht sinnvoll.
b)
Temporeduzierung auf dem Harpener Hellweg
Die Verwaltung hat Messdaten des Ruhrpiloten ausgewertet. Die Messgeräte zeichnen
jedes Fahrzeug, welches die Messstelle passiert, auf. Parameter dabei sind die Uhrzeit, die
Art des Fahrzeuges, die Geschwindigkeit sowie die Fahrtrichtung. Auf dem Harpener
Hellweg befinden sich die Geräte zwischen dem Vinzentiusweg und der Alten Werner
Straße.
Festgehalten werden kann, dass im Tageszeitraum von 7-22h die registrierten Fahrzeuge
alle langsamer fahren als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Lediglich in den
Nachtstunden, wenn die Ampelschaltung ausgestellt ist (22.30 – 5.30h) kommt es
gelegentlich zu Überschreitungen von bis zu 15km/h. Richtung Bochum-Zentrum liegt die
durchschnittliche Höchstgeschwindigkeit tagsüber überwiegend unter 40 km/h bzw. knapp
darüber. Auffällig ist, dass die Fahrzeuge Richtung Zentrum im Vergleich zur Fahrtrichtung
Ost immer minimal langsamer fahren.
Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h ist für Straßen des
Vorbehaltsnetzes nur in Ausnahmefällen und aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich.
Da auf dem Harpener Hellweg ein Lkw-Nachtfahrverbot gilt und tagsüber nicht schneller
gefahren werden kann, tritt der erwünschte Effekt einer Lärmminderung bei Tempo 40km/h
nicht ein.
Die Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf, die Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h zu
reduzieren und entsprechend zu beschildern.
c)
Flüsterasphalt auf dem Harpener Hellweg
Auf dem Harpener Hellweg liegt im Bereich Laurentiusstraße bis zur Maischützenstraße eine
lärmoptimierte Asphalt-Deckschicht.
Im Rahmen der regulären Deckenerneuerung auf dem Harpener Hellweg wird geprüft, ob
auch östlich der Maischützenstraße ein lärmmindernder Asphalt eingebaut werden kann.
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In Bochum ist dies auf Hauptverkehrsstraßen zurzeit i. d. R. der sog. Splittmastrixasphalt
lärmarm (SMA LA).
Dieser hat eine grobkörnige Oberfläche und ist in seinen Eigenschaften dem offenporigen
Asphalt ähnlich. Die Geräuschminderung liegt bei 2-3 dB(A).
Auf dem Harpener Hellweg gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, die jedoch
während der Tageszeit (7-22h) unterschritten wird (vgl. Pkt b).
d)
Blendschutz im Bereich der Abfahrt A40
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Blendschutz zeichnerisch festgesetzt
und unter Punkt 7, Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
erläutert.
e)
Lärmschutzwand im südöstlichen Bereich des Ruhrpark-Einkaufszentrums
Parallel zur Punkt d) wird auch hier im Rahmen des Bebauungsplans eine Lärmschutzwand
im südöstlichen Bereich zeichnerisch festgesetzt und unter Punkt 8, sonstige Planzeichen
genauer erläutert.
f)
Verkehrskonzept für den Stadtbezirk Nord
Das von der Bezirksvertretung geforderte Verkehrskonzept befindet sich derzeit in der
Vorbereitungsphase. Es hat sich jedoch gezeigt, dass insbesondere die Ermittlung der
Kapazitätsgrenzen der Straßen des Vorbehaltsnetzes ein zeitintensiver Prozess ist.
Die Kapazitätsgrenzen der Straßen werden von den Knotenpunkten bestimmt, d. h. es
müssen für alle Kreuzungen und Einmündungen der Straßen des Vorbehaltsnetzes die
Verkehrsmengen ermittelt werden und danach die Leistungsfähigkeit der Knoten berechnet
werden, um eine Aussage über die verbleibenden Kapazitäten treffen zu können.
Die Verwaltung hat keine personellen Kapazitäten, die diese Aufgabe wahrnehmen könnten.
Zur Umsetzung der Forderung der Bezirksvertretung müssten finanzielle Mittel bereitgestellt
werden, um ein Konzept durch ein externes Büro erstellen zu lassen.