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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
115 kB
Erstellt
26.12.14, 13:28
Aktualisiert
28.01.18, 01:45

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 28) Vorlage Nr. 20132148 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anregung der Bezirksvertretung Bochum-Nord vom 02.07.2013 i. V. m. der Vorlage Nr. 20131213 Bezeichnung der Vorlage Verkehrliche Belange im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 818 - RuhrparkEinkaufszentrum Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Nord Sitzungstermin akt. Beratung 08.10.2013 Anlagen Wortlaut In der Sitzung vom 02.07.2013 regt die Bezirksvertretung zum weiteren Verfahren an: - - Das Management des Ruhrpark-Einkaufszentrums wird gebeten zu prüfen, ob die Haltestelle der Linie 368 im Bereich des UCI mit dem Busbahnhof durch einen Shuttle-Bus verbunden werden kann. Insbesondere zur Reduzierung des Lärms auf dem Harpener Hellweg im Ortskern Harpen ist dort eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h anzuordnen. Der bereits ausgewiesene Tempo-30-Bereich ist zu erhalten. Der Harpener Hellweg hat zum Teil schon eine Fahrbahndecke aus Flüsterasphalt erhalten. Im weiteren Verlauf des Harpener Hellwegs in Richtung der Stadtgrenze zu Dortmund ist ebenfalls Flüsterasphalt aufzubringen, der Einmündungsbereich der Straße Am Ruhrpark bis etwa zur A40 ist einzubeziehen. Im Bereich der südlichen Abfahrt der A40 ist entweder durch Hecken oder durch Wände ein Blendschutz vorzusehen. Im südöstlichen Bereich des Ruhrpark-Einkaufszentrums ist ein Lärmschutz/ eine Lärmschutzwand zu erstellen. Für den Stadtbezirk Bochum-Nord ist unter den folgenden Vorgaben ein Verkehrskonzept zu entwickeln: Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 28) Vorlage Nr. 20132148 o o o Beschreibung des Ist-Zustandes, aktuelle Belastungswerte, Verkehrsführung, Hot Spots (Lärm) Kapazitätsgrenzen der Straße des Vorbehaltsnetzes Planungsbedingte Belastungen durch weitere Ansiedlungen. Die Bezirksvertretung sieht die Anregungen als Voraussetzung zur Zustimmung zum Satzungsbeschluss. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung zu den Anregungen: a) Shuttle-Bus zwischen Haltestelle UCI und Busbahnhof Die Verwaltung hat diese Anregungen an den Betreiber des Einkaufszentrums mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet. Der Ruhrpark-Betreiber hat das Anliegen zwischenzeitlich geprüft und sieht derzeit keine Möglichkeit einen Shuttle-Transfer zwischen dem Kino und Busbahnhof einzurichten. Zum einen könnte ein solcher Bustransfer nur auf der Ringstraße fahren. Diese ist, wie auch die Bogestra bereits erläutert hat, aufgrund der Berliner Kissen nicht für einen komfortablen Busverkehr geeignet. Die Möglichkeit, eine sog. „Bimmelbahn“ einzusetzen, ergibt sich ebenfalls nicht, da diese nur mit max. 6 km/h fahren kann. Dies würde zu einer Stauung des Verkehrs auf der Ringstraße führen. Dies ist insbesondere an kundenintensiven Tagen wie z. B. vor Weihnachten nicht sinnvoll. b) Temporeduzierung auf dem Harpener Hellweg Die Verwaltung hat Messdaten des Ruhrpiloten ausgewertet. Die Messgeräte zeichnen jedes Fahrzeug, welches die Messstelle passiert, auf. Parameter dabei sind die Uhrzeit, die Art des Fahrzeuges, die Geschwindigkeit sowie die Fahrtrichtung. Auf dem Harpener Hellweg befinden sich die Geräte zwischen dem Vinzentiusweg und der Alten Werner Straße. Festgehalten werden kann, dass im Tageszeitraum von 7-22h die registrierten Fahrzeuge alle langsamer fahren als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Lediglich in den Nachtstunden, wenn die Ampelschaltung ausgestellt ist (22.30 – 5.30h) kommt es gelegentlich zu Überschreitungen von bis zu 15km/h. Richtung Bochum-Zentrum liegt die durchschnittliche Höchstgeschwindigkeit tagsüber überwiegend unter 40 km/h bzw. knapp darüber. Auffällig ist, dass die Fahrzeuge Richtung Zentrum im Vergleich zur Fahrtrichtung Ost immer minimal langsamer fahren. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h ist für Straßen des Vorbehaltsnetzes nur in Ausnahmefällen und aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich. Da auf dem Harpener Hellweg ein Lkw-Nachtfahrverbot gilt und tagsüber nicht schneller gefahren werden kann, tritt der erwünschte Effekt einer Lärmminderung bei Tempo 40km/h nicht ein. Die Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf, die Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h zu reduzieren und entsprechend zu beschildern. c) Flüsterasphalt auf dem Harpener Hellweg Auf dem Harpener Hellweg liegt im Bereich Laurentiusstraße bis zur Maischützenstraße eine lärmoptimierte Asphalt-Deckschicht. Im Rahmen der regulären Deckenerneuerung auf dem Harpener Hellweg wird geprüft, ob auch östlich der Maischützenstraße ein lärmmindernder Asphalt eingebaut werden kann. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 28) Vorlage Nr. 20132148 In Bochum ist dies auf Hauptverkehrsstraßen zurzeit i. d. R. der sog. Splittmastrixasphalt lärmarm (SMA LA). Dieser hat eine grobkörnige Oberfläche und ist in seinen Eigenschaften dem offenporigen Asphalt ähnlich. Die Geräuschminderung liegt bei 2-3 dB(A). Auf dem Harpener Hellweg gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, die jedoch während der Tageszeit (7-22h) unterschritten wird (vgl. Pkt b). d) Blendschutz im Bereich der Abfahrt A40 Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Blendschutz zeichnerisch festgesetzt und unter Punkt 7, Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft erläutert. e) Lärmschutzwand im südöstlichen Bereich des Ruhrpark-Einkaufszentrums Parallel zur Punkt d) wird auch hier im Rahmen des Bebauungsplans eine Lärmschutzwand im südöstlichen Bereich zeichnerisch festgesetzt und unter Punkt 8, sonstige Planzeichen genauer erläutert. f) Verkehrskonzept für den Stadtbezirk Nord Das von der Bezirksvertretung geforderte Verkehrskonzept befindet sich derzeit in der Vorbereitungsphase. Es hat sich jedoch gezeigt, dass insbesondere die Ermittlung der Kapazitätsgrenzen der Straßen des Vorbehaltsnetzes ein zeitintensiver Prozess ist. Die Kapazitätsgrenzen der Straßen werden von den Knotenpunkten bestimmt, d. h. es müssen für alle Kreuzungen und Einmündungen der Straßen des Vorbehaltsnetzes die Verkehrsmengen ermittelt werden und danach die Leistungsfähigkeit der Knoten berechnet werden, um eine Aussage über die verbleibenden Kapazitäten treffen zu können. Die Verwaltung hat keine personellen Kapazitäten, die diese Aufgabe wahrnehmen könnten. Zur Umsetzung der Forderung der Bezirksvertretung müssten finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um ein Konzept durch ein externes Büro erstellen zu lassen.