Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
26.12.14, 13:29
Aktualisiert
28.01.18, 00:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
32 02 (36 89)
Vorlage Nr.: 20131808
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Erlass der Haushaltssatzung 2014, hier: Beratungen über die Haushaltsansätze des Amtes 32 Ordnungsamt - (Produktgruppen 1210, 1214 und 5701)
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
10.10.2013
13.11.2013
19.12.2013
Anlagen
Amt_32_Ordnungsamt_Haushaltsplanerläuterungen_2014
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
J
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
32 02 (36 89)
Vorlage Nr.: 20131808
Der Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und die Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) sind in den Fachausschüssen zu beraten.
Inhaltliche Erklärungen zu den Produktgruppen
1210 – Ordnungsangelegenheiten
1214 – Beteiligung CVUA Westfalen und
5701 – Wochenmärkte
sind den Erläuterungen zu entnehmen, die als Anlage beigefügt sind.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
32 02 (36 89)
Vorlage Nr.: 20131808
Bezeichnung der Vorlage
Erlass der Haushaltssatzung 2014, hier: Beratungen über die Haushaltsansätze des Amtes 32 Ordnungsamt - (Produktgruppen 1210, 1214 und 5701)
Der Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr stimmt dem Erlass der
Haushaltssatzung für 2014 sowie der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2022
– ggf. mit nachstehenden Änderungen und/oder Ergänzungen sowie mit folgenden
Einzelmaßnahmen zu.
Der Ausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat, diesem Beschluss zu
folgen.