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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Vorlage Nr.: 20132012
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 02
(2222/2278) /
67 02 (3537)
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
23. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
Beschlussvorschriften
§ 7 GO NRW, §§ 4 und 6 KAG NRW
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Rat
Haupt- und Finanzausschuss
10.10.2013
07.11.2013
16.10.2013
Anlagen
Kalkulation Bestattungswesen Heft 2014
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Vorlage Nr.: 20132012
Stadtamt
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Friedhofstruktur und Grünpolitischer Wert
Die Stadt Bochum unterhält 25 stadteigene Friedhöfe zur Bestattung verstorbener Personen.
Die Friedhöfe dienen nicht nur der Aufnahme Verstorbener zur letzten Ruhe, sondern sollen auch
dem Wunsch des Menschen nach Sammlung und Stille dienen. Daher bestehen sie nicht nur aus
Gräberfeldern. Ein Anteil der Flächen besteht aus Grünflächen, die nicht für die Belegung
vorgesehen sind und als Grüne Lungen dienen.
Dementsprechend werden auf den Friedhöfen werden rd. 1.106.000 qm Gräberfelder und rd.
837.000 qm Grünflächen bewirtschaftet.
Die Kosten für die Pflege und Unterhaltung dieser Grünflächen sind nicht im Gebührenbedarf
enthalten. Der grünpolitische Wert wird ab 2014 von rd. 2.435 TEUR um
178 TEUR auf 2,257 Mio. EUR gesenkt. Er reicht aus, um die Kosten der Pflege der
Friedhofsgrünflächen zu decken.
Für Trauerfeiern stehen 22 Trauerhallen und für die Aufbahrung Verstorbener 134 Leichenzellen
zur Verfügung.
Inanspruchnahme
Beim Bestattungswesen ist nachstehende Entwicklung der Bestattungen zu verzeichnen.
Bestattungen
Beisetzungen
Sterbefälle
in Bochum
Särge
%
Urnen
%
Summe
%
1995
4.868
2.738
100,0
1.007
100,0
3.745
100,0
2005
4.483
1.606
58,7
1.521
151,0
3.127
83,5
2010
4.242
1.194
43,6
1.297
128,8
2.491
66,5
Kalkulation 2013
1.050
38,4
1.318
130,9
2.368
63,2
Kalkulation 2014
1.002
36,6
1.432
142,2
2.434
65,0
Der Einbruch bei den Bestattungen wurde durch die Einführung der Sammelbestattungen auf dem
Krematoriumsfriedhof ab dem Jahr 2007 zu großen Teil aufgefangen. Hierdurch konnte verhindert
werden, dass diese von anderen Trägern vorgenommen werden. Die Einnahmen verlagern sich
nur in eine andere Produktgruppe. 2014 wird von 960 Sammelbestattungen ausgegangen.
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Für alle Bestattungen werden die Inanspruchnahme der Totenkammer (Aufbahrung) und die
Inanspruchnahme
der
Trauerhalle
(Trauerfeier)
sowie
die
Orgelbenutzung
mit
Organistengestellung angeboten.
Für 2014 wird davon ausgegangen, dass auf die 2.434 erwarteten Bestattungsfälle
2.056 Trauerfeiern und 1.146 Aufbahrungen entfallen.
Dies sind 2014 bei
25 Friedhöfen durchschnittlich je Friedhof 97,4 Bestattungen (wöchentlich 1,9
Bestattungen)
134 Leichenzellen durchschnittlich je Leichenzelle 8,6 Aufbahrungen (wöchentlich 0,16
Aufbahrungen)
22 Trauerhallen je Trauerhalle
Trauerfeiern)
durchschnittlich 93,5 Trauerfeiern (wöchentlich 1,8
Kremationen und pflegefreie Grabarten
Der oben dargestellten Entwicklung liegt eine geänderte Einstellung zu den Bestattungen und der
Grabpflege zugrunde. Insbesondere finanzielle Kriterien treten mehr in den Vordergrund.
Für die gegenüber Erdbestattungen kostengünstigeren Kremationen besteht ein Markt, dessen
Entwicklung dazu geführt hat, dass in Bochum durch die Einrichtung Krematorium
Sammelbeisetzungen in anonymen Urnensammelgräbern durchgeführt werden. Bei der Wahl
dieser Bestattungsart endet für die Angehörigen der Kontakt zum Verstorbenen mit der
Einlieferung des Sarges im Krematorium.
Der Preis für eine Kremation mit anschließender anonymer Sammelbeisetzung beträgt rd. 395
EUR. Durch das Angebot dieser Bestattungsart wird dem wachsenden Bedarf nach einer
kostengünstigen anonymen Beisetzung Rechnung getragen.
In 2012 waren dort 963 Sammelbeisetzungen und 4.548 Kremationen zu verzeichnen.
Die Entgelte für das Krematorium – einschließlich der Sammeleinäscherungen – können
unterjährig festgesetzt werden. Im Jahr 2014 wird eine Tarifanpassung vorgeschlagen, wenn dies
auf Grundlage der Nachkalkulation und der Marktentwicklung erforderlich ist.
Auch in den Fällen, in denen unverändert auf eine traditionelle Bestattung Wert gelegt wird, hat die
Frage der Grabpflege und die damit verbundene Belastung der Hinterbliebenen an Bedeutung
gewonnen. Darum wird durch den Ausbau des Angebotes von pflegefreien Grabarten den sich
ändernden Bestattungswünschen Rechnung getragen werden.
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Maßnahmen zur Bedarfsreduzierung
Flächenreduzierung:
Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Bestattungszahlen und der langfristig erforderlichen
Friedhofsflächen, wird ohne Anpassung ein erheblicher Flächenüberhang auf den Friedhöfen
entstehen. Dieser resultiert aus der Bevorratungspolitik der vergangenen Jahrzehnte. Die 2007 für
die langfristige Flächenanpassung zu Grunde gelegten Prämissen reichen auf Grund sinkender
Einwohnerzahlen und der geänderten Bestattungskultur (weniger Sarg-, mehr Urnenbestattungen)
nicht mehr aus.
Die vorgehaltenen Flächen einschließlich der Infrastruktur (Trauerhallen, Betriebshöfe ...) werden
ohne weitere Anpassung die Kosten immens belasten, was zwangsläufig auf die Gebühren
durchschlägt.
Deshalb ist beabsichtigt die Friedhofsflächen der Bedarfsentwicklung anzupassen.
Im Jahr 2014 werden die Friedhofsflächen in einem ersten Schritt um 14,42 ha reduziert. Es
handelt sich hier um ausgebaute, bisher noch niemals belegte Erweiterungsflächen und
großflächige, komplett abgeräumte, langfristig nicht mehr belegte Grabfelder.
Hierdurch sinken die kalkulatorischen Kosten um 72.100 EUR. Die Personalkosten für Pflege der
Flächen verringern sich um rd. 203.000 EUR. Bei den Sachkosten werden rd. 13.300 EUR
eingespart.
Personalkosten:
Ab 2014 soll der Bereich Bestattungswesen des StA 67 mit dem Technischen Betrieb (StA 68)
zusammengelegt werden. Hierdurch verringern sich die Personalkosten (Overhead) für den z. Z.
bei Amt 67 angesiedelten Bereich voraussichtlich um 102.000 EUR.
Aufgrund der organisatorischen Änderung werden die Personalkosten des Technischen Betriebes
in der Gebührenbedarfsberechnung und der Betriebsabrechnung nicht mehr als interne
Leistungsverrechnung über Verrechnungssätze ausgewiesen.
Aus den Personalleistungen des Technischen Betriebes für das Bestattungswesen werden
anteilige Kosten von rd. 351.000 EUR für Leistungsminderungen von Mitarbeitern aus dem
Gebührenbedarf ausgegliedert. Hierdurch wird berücksichtigt, dass im Bestattungswesen über die
gesetzliche Quote von 6% hinaus weitere rd. 17% leistungsgeminderte bzw. in einigen Fällen zu
betreuende Mitarbeiter eingesetzt werden.
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Ergebnis
Die Gebührenbedarfsberechnung hat folgendes Ergebnis:
Bedarf
Nach Abzug des grünpolitischen Wertes und der Kosten für jüdische Friedhöfe sowie
Kriegsund
Ehrengräber
sinkt
der
Gebührenbedarf
für
Erdbestattungen,
Urnenbeisetzungen, Aufbahrungen und Trauerfeiern von 8.486 TEUR um rd. 498 TEUR
oder 5,9 % auf 7.988 TEUR.
Inanspruchnahme
Bei den Urnenbestattungen ist eine Steigerung von 8,6% und bei den Nutzungsrechten von
12,5% zu erwarten. Die Sargbestattungen werden voraussichtlich um 4,6% und die
Aufbahrungen um 8,2 % zurückgehen.
Anforderung
Auf Grund der finanziellen Situation ist die Kostendeckung des Bestattungswesens in
Befolgung der Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung (§ 77 Abs. 2 GO NRW) zwingend
zu verbessern. Weiterhin müssen die Tarife aufgrund der Wettbewerbssituation gesenkt
bzw. stabilisiert werden.
Tarifvorschläge
Zur Stabilisierung der Inanspruchnahme der Sargbestattungen wird die Senkung der Tarife
für Sargbeisetzungen in Reihengräbern und Familiengräbern um durchschnittlich 6 %
vorgeschlagen. Die Tarife für die Urnenbeisetzungen werden stabil gehalten.
Bei den vorgeschlagenen Tarifen werden voraussichtlich Gebühren in Höhe von rd. 6,67
Mio. EUR erwartet. Bei einem um rd. 498 TEUR niedrigeren Gebührenbedarf und bei um
rd. 270 TEUR niedrigeren Erlösen steigt der Kostendeckungsgrad von rd. 85,0 % auf rd.
87,0 %.
Nachstehend werden einige der vorgeschlagenen Haupttarife dargestellt:
Tarifart
Tarif
2013
Vorschlag
2014
%
EUR
Sargbestattungen
in einer Reihengrabstätte
2.660
2.480
-6,8
-180
in einem anonymen Reihengrab
2.730
2.730
0,0
0
in einem Rasenbeet
3.170
2.990
-5,7
-180
in einer Familiengrabstätte
1.640
1.540
-6,1
-100
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Tarifart
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Tarif
2013
Vorschlag
2014
%
EUR
Urnen-/Aschebeisetzungen
in einer Urnenreihengrabstätte
1.500
1.500
0,0
0
auf einem anonymen Gräberfeld
1.530
1.530
0,0
0
in einer Familiengrabstätte
605
605
0,0
0
in einem Kolumbarium
525
525
0,0
0
für Sargbestattungen je Stelle
2.620
2.620
0,0
0
für Urnenbeisetzungen je 2 Stellen
1.520
1.490
-2,0
-30
Kolumbarium: eine Kammer für 2 Urnen
2.230
2.190
-1,8
-40
Inanspruchnahme der Trauerhalle
265
265
0,0
0
Dreitägige Aufbahrung
220
220
0,0
0
Erwerb v. Nutzungsrechten f. Familiengrabstätten
Sonstige Leistungen
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Bezeichnung der Vorlage
23. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
Dreiundzwanzigste Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
Vom .11.2013
Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 07.11.2013 aufgrund des ' 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 1 , der '' 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen 2 und des ' 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und
Bestattungswesen 3 und unter Berücksichtigung der den Tarifen zugrundeliegenden
Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Friedhöfe der Stadt
Bochum vom 25.07.1983 in der Fassung der Zweiundzwanzigsten Änderungssatzung vom
14.12.2012 wird wie folgt geändert:
Das Gebührenverzeichnis erhält folgende Fassung:
Gebührenverzeichnis
1.
Bestattungsgebühren
ohne Inanspruchnahme der Totenkammer und Trauerhalle
A.
Sargbestattungen
Tarif-Nr.
Tarifart
1.1.1
1.1.2
1.2
1.3.1
1.3.2
Sargbestattung in einer Reihengrabstätte
Sargbestattung in einer anonymen Reihengrabstätte
Sargbestattung in einem Rasenbeet
Sargbestattung in einer Familiengrabstätte
Sargbestattung in einem Rasenwahlgrab
Tarif in EUR
2.480
2.730
2.990
1.540
1.430
1
In der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung (SGV.NRW. 2023)
2
vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712) in der zur Zeit geltenden Fassung (SGV. NRW. 610)
3
vom 17.06.2003 (GV. NRW. S. 313 /SGV. NRW. 2127)
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Urnen-/Aschebeisetzungen
Tarif-Nr.
Tarifart
1.4
1.5
1.6
1.7.1
1.7.2
1.8
1.9
1.10
Beisetzung einer Urne in einer Urnenreihengrabstätte
Beisetzung einer Urne in einem anonymen Gräberfeld
Beisetzung einer Urne in einer Familiengrabstätte
Beisetzung einer Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Reihe
Beisetzung einer Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Familie
Beisetzung einer Urne in einem pflegefreien Rasenbeet
Beisetzung einer Asche in einem Aschestreufeld
Beisetzung in einem Kolumbarium
Tarif in EUR
1.500
1.530
605
2.900
1.220
1.900
1.580
525
2. Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten
Tarif-Nr.
Tarifart
2.1
2.2
2.3
Familiengrabstätten für Sargbestattungen je Grabstelle
Familiengrabstätten für Rasenwahlgräber Sarg
Familiengrabstätten für Urnenbeisetzungen je 2stellige
Grabstätte
Familiengrabstätten für Friedhofshainbestattungen je Grabstelle
Familiengrabstätten für das Kolumbarium: eine Kammer für 2
Urnen
Überschreitet die Ruhefrist den Ablauf des Nutzungsrechtes für
Familiengrabstätten, so wird für die Dauer der erforderlichen
Verlängerung je angefangenem Jahr eine zur Wahrung der
Ruhezeit
anteilige Gebühr in Höhe von 1/25 der Tarifziffern 2.1, 2.2, 2.3
,2.4
und 2.5 für alle Grabstellen erhoben
2.4
2.5
2.6
Tarif in EUR
2.620
2.940
1.490
1.860
2.190
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Vorlage Nr.: 20132012
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
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67 02 (3537)
3. Gebühren für Umbettungen
Tarif-Nr.
Tarifart
Tarif in EUR
3.1.1
3.1.2
3.2.1
3.2.2
3.3
Ausgraben einer Urne
Ausgraben eines Sarges
Wiederbeisetzen einer Urne
Wiederbeisetzen eines Sarges
Ausgraben und Wiederbeisetzen eines Sarges zum Zwecke
einer Obduktion
79
2.727
79
1.000
2.935
4. Gebühren für sonstige Leistungen
TarifNr.
Tarifart
4.1
Inanspruchnahme einer Trauerhalle - Regelnutzung 30 Minuten (bei Sammelbestattungen von Fehlgeburten und Föten sowie
bei öffentlichen Veranstaltungen, z.B. anlässlich der Totengedenktage, wird diese Gebühr nicht erhoben)
Inanspruchnahme der Totenkammer
a) - für den ersten Tag
b) - Aufbahrung zur amtsärztlichen Untersuchung für die
Überführung
ins Ausland
Inanspruchnahme der Totenkammer
- für jeden weiteren Tag
Aufbahrung
vor
Einäscherung
außerhalb
des
Krematoriumsbereiches
Orgelbenutzung mit Organistengestellung
Orgelbenutzung
Abräumen von Grabmalen, -platten, -einfassungen
Abräumen von Kissensteinen, Pflanzgefäßen, Grablaternen über
50 cm Höhe, freistehenden Plastiken, Symbolen etc.
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.3.1
4.3.2
4.4.1
4.4.2
Tarif in EUR
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.
265
125
47,50
220
30,50
6,50
110
55