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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
232 kB
Erstellt
26.12.14, 13:31
Aktualisiert
28.01.18, 00:49

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Vorlage Nr.: 20132012 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2222/2278) / 67 02 (3537) öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage 23. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung Beschlussvorschriften § 7 GO NRW, §§ 4 und 6 KAG NRW Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Rat Haupt- und Finanzausschuss 10.10.2013 07.11.2013 16.10.2013 Anlagen Kalkulation Bestattungswesen Heft 2014 Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Vorlage Nr.: 20132012 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2222/2278) / 67 02 (3537) Friedhofstruktur und Grünpolitischer Wert Die Stadt Bochum unterhält 25 stadteigene Friedhöfe zur Bestattung verstorbener Personen. Die Friedhöfe dienen nicht nur der Aufnahme Verstorbener zur letzten Ruhe, sondern sollen auch dem Wunsch des Menschen nach Sammlung und Stille dienen. Daher bestehen sie nicht nur aus Gräberfeldern. Ein Anteil der Flächen besteht aus Grünflächen, die nicht für die Belegung vorgesehen sind und als Grüne Lungen dienen. Dementsprechend werden auf den Friedhöfen werden rd. 1.106.000 qm Gräberfelder und rd. 837.000 qm Grünflächen bewirtschaftet. Die Kosten für die Pflege und Unterhaltung dieser Grünflächen sind nicht im Gebührenbedarf enthalten. Der grünpolitische Wert wird ab 2014 von rd. 2.435 TEUR um 178 TEUR auf 2,257 Mio. EUR gesenkt. Er reicht aus, um die Kosten der Pflege der Friedhofsgrünflächen zu decken. Für Trauerfeiern stehen 22 Trauerhallen und für die Aufbahrung Verstorbener 134 Leichenzellen zur Verfügung. Inanspruchnahme Beim Bestattungswesen ist nachstehende Entwicklung der Bestattungen zu verzeichnen. Bestattungen Beisetzungen Sterbefälle in Bochum Särge % Urnen % Summe % 1995 4.868 2.738 100,0 1.007 100,0 3.745 100,0 2005 4.483 1.606 58,7 1.521 151,0 3.127 83,5 2010 4.242 1.194 43,6 1.297 128,8 2.491 66,5 Kalkulation 2013 1.050 38,4 1.318 130,9 2.368 63,2 Kalkulation 2014 1.002 36,6 1.432 142,2 2.434 65,0 Der Einbruch bei den Bestattungen wurde durch die Einführung der Sammelbestattungen auf dem Krematoriumsfriedhof ab dem Jahr 2007 zu großen Teil aufgefangen. Hierdurch konnte verhindert werden, dass diese von anderen Trägern vorgenommen werden. Die Einnahmen verlagern sich nur in eine andere Produktgruppe. 2014 wird von 960 Sammelbestattungen ausgegangen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Vorlage Nr.: 20132012 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2222/2278) / 67 02 (3537) Für alle Bestattungen werden die Inanspruchnahme der Totenkammer (Aufbahrung) und die Inanspruchnahme der Trauerhalle (Trauerfeier) sowie die Orgelbenutzung mit Organistengestellung angeboten. Für 2014 wird davon ausgegangen, dass auf die 2.434 erwarteten Bestattungsfälle 2.056 Trauerfeiern und 1.146 Aufbahrungen entfallen. Dies sind 2014 bei  25 Friedhöfen durchschnittlich je Friedhof 97,4 Bestattungen (wöchentlich 1,9 Bestattungen)  134 Leichenzellen durchschnittlich je Leichenzelle 8,6 Aufbahrungen (wöchentlich 0,16 Aufbahrungen)  22 Trauerhallen je Trauerhalle Trauerfeiern) durchschnittlich 93,5 Trauerfeiern (wöchentlich 1,8 Kremationen und pflegefreie Grabarten Der oben dargestellten Entwicklung liegt eine geänderte Einstellung zu den Bestattungen und der Grabpflege zugrunde. Insbesondere finanzielle Kriterien treten mehr in den Vordergrund. Für die gegenüber Erdbestattungen kostengünstigeren Kremationen besteht ein Markt, dessen Entwicklung dazu geführt hat, dass in Bochum durch die Einrichtung Krematorium Sammelbeisetzungen in anonymen Urnensammelgräbern durchgeführt werden. Bei der Wahl dieser Bestattungsart endet für die Angehörigen der Kontakt zum Verstorbenen mit der Einlieferung des Sarges im Krematorium. Der Preis für eine Kremation mit anschließender anonymer Sammelbeisetzung beträgt rd. 395 EUR. Durch das Angebot dieser Bestattungsart wird dem wachsenden Bedarf nach einer kostengünstigen anonymen Beisetzung Rechnung getragen. In 2012 waren dort 963 Sammelbeisetzungen und 4.548 Kremationen zu verzeichnen. Die Entgelte für das Krematorium – einschließlich der Sammeleinäscherungen – können unterjährig festgesetzt werden. Im Jahr 2014 wird eine Tarifanpassung vorgeschlagen, wenn dies auf Grundlage der Nachkalkulation und der Marktentwicklung erforderlich ist. Auch in den Fällen, in denen unverändert auf eine traditionelle Bestattung Wert gelegt wird, hat die Frage der Grabpflege und die damit verbundene Belastung der Hinterbliebenen an Bedeutung gewonnen. Darum wird durch den Ausbau des Angebotes von pflegefreien Grabarten den sich ändernden Bestattungswünschen Rechnung getragen werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Vorlage Nr.: 20132012 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2222/2278) / 67 02 (3537) Maßnahmen zur Bedarfsreduzierung Flächenreduzierung: Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Bestattungszahlen und der langfristig erforderlichen Friedhofsflächen, wird ohne Anpassung ein erheblicher Flächenüberhang auf den Friedhöfen entstehen. Dieser resultiert aus der Bevorratungspolitik der vergangenen Jahrzehnte. Die 2007 für die langfristige Flächenanpassung zu Grunde gelegten Prämissen reichen auf Grund sinkender Einwohnerzahlen und der geänderten Bestattungskultur (weniger Sarg-, mehr Urnenbestattungen) nicht mehr aus. Die vorgehaltenen Flächen einschließlich der Infrastruktur (Trauerhallen, Betriebshöfe ...) werden ohne weitere Anpassung die Kosten immens belasten, was zwangsläufig auf die Gebühren durchschlägt. Deshalb ist beabsichtigt die Friedhofsflächen der Bedarfsentwicklung anzupassen. Im Jahr 2014 werden die Friedhofsflächen in einem ersten Schritt um 14,42 ha reduziert. Es handelt sich hier um ausgebaute, bisher noch niemals belegte Erweiterungsflächen und großflächige, komplett abgeräumte, langfristig nicht mehr belegte Grabfelder. Hierdurch sinken die kalkulatorischen Kosten um 72.100 EUR. Die Personalkosten für Pflege der Flächen verringern sich um rd. 203.000 EUR. Bei den Sachkosten werden rd. 13.300 EUR eingespart. Personalkosten: Ab 2014 soll der Bereich Bestattungswesen des StA 67 mit dem Technischen Betrieb (StA 68) zusammengelegt werden. Hierdurch verringern sich die Personalkosten (Overhead) für den z. Z. bei Amt 67 angesiedelten Bereich voraussichtlich um 102.000 EUR. Aufgrund der organisatorischen Änderung werden die Personalkosten des Technischen Betriebes in der Gebührenbedarfsberechnung und der Betriebsabrechnung nicht mehr als interne Leistungsverrechnung über Verrechnungssätze ausgewiesen. Aus den Personalleistungen des Technischen Betriebes für das Bestattungswesen werden anteilige Kosten von rd. 351.000 EUR für Leistungsminderungen von Mitarbeitern aus dem Gebührenbedarf ausgegliedert. Hierdurch wird berücksichtigt, dass im Bestattungswesen über die gesetzliche Quote von 6% hinaus weitere rd. 17% leistungsgeminderte bzw. in einigen Fällen zu betreuende Mitarbeiter eingesetzt werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Vorlage Nr.: 20132012 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2222/2278) / 67 02 (3537) Ergebnis Die Gebührenbedarfsberechnung hat folgendes Ergebnis:  Bedarf Nach Abzug des grünpolitischen Wertes und der Kosten für jüdische Friedhöfe sowie Kriegsund Ehrengräber sinkt der Gebührenbedarf für Erdbestattungen, Urnenbeisetzungen, Aufbahrungen und Trauerfeiern von 8.486 TEUR um rd. 498 TEUR oder 5,9 % auf 7.988 TEUR.  Inanspruchnahme Bei den Urnenbestattungen ist eine Steigerung von 8,6% und bei den Nutzungsrechten von 12,5% zu erwarten. Die Sargbestattungen werden voraussichtlich um 4,6% und die Aufbahrungen um 8,2 % zurückgehen.  Anforderung Auf Grund der finanziellen Situation ist die Kostendeckung des Bestattungswesens in Befolgung der Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung (§ 77 Abs. 2 GO NRW) zwingend zu verbessern. Weiterhin müssen die Tarife aufgrund der Wettbewerbssituation gesenkt bzw. stabilisiert werden.  Tarifvorschläge Zur Stabilisierung der Inanspruchnahme der Sargbestattungen wird die Senkung der Tarife für Sargbeisetzungen in Reihengräbern und Familiengräbern um durchschnittlich 6 % vorgeschlagen. Die Tarife für die Urnenbeisetzungen werden stabil gehalten. Bei den vorgeschlagenen Tarifen werden voraussichtlich Gebühren in Höhe von rd. 6,67 Mio. EUR erwartet. Bei einem um rd. 498 TEUR niedrigeren Gebührenbedarf und bei um rd. 270 TEUR niedrigeren Erlösen steigt der Kostendeckungsgrad von rd. 85,0 % auf rd. 87,0 %. Nachstehend werden einige der vorgeschlagenen Haupttarife dargestellt: Tarifart Tarif 2013 Vorschlag 2014 % EUR Sargbestattungen in einer Reihengrabstätte 2.660 2.480 -6,8 -180 in einem anonymen Reihengrab 2.730 2.730 0,0 0 in einem Rasenbeet 3.170 2.990 -5,7 -180 in einer Familiengrabstätte 1.640 1.540 -6,1 -100 Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Vorlage Nr.: 20132012 Tarifart Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2222/2278) / 67 02 (3537) Tarif 2013 Vorschlag 2014 % EUR Urnen-/Aschebeisetzungen in einer Urnenreihengrabstätte 1.500 1.500 0,0 0 auf einem anonymen Gräberfeld 1.530 1.530 0,0 0 in einer Familiengrabstätte 605 605 0,0 0 in einem Kolumbarium 525 525 0,0 0 für Sargbestattungen je Stelle 2.620 2.620 0,0 0 für Urnenbeisetzungen je 2 Stellen 1.520 1.490 -2,0 -30 Kolumbarium: eine Kammer für 2 Urnen 2.230 2.190 -1,8 -40 Inanspruchnahme der Trauerhalle 265 265 0,0 0 Dreitägige Aufbahrung 220 220 0,0 0 Erwerb v. Nutzungsrechten f. Familiengrabstätten Sonstige Leistungen Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Vorlage Nr.: 20132012 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2222/2278) / 67 02 (3537) Bezeichnung der Vorlage 23. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung Dreiundzwanzigste Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung Vom .11.2013 Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 07.11.2013 aufgrund des ' 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 1 , der '' 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen 2 und des ' 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen 3 und unter Berücksichtigung der den Tarifen zugrundeliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Friedhöfe der Stadt Bochum vom 25.07.1983 in der Fassung der Zweiundzwanzigsten Änderungssatzung vom 14.12.2012 wird wie folgt geändert: Das Gebührenverzeichnis erhält folgende Fassung: Gebührenverzeichnis 1. Bestattungsgebühren ohne Inanspruchnahme der Totenkammer und Trauerhalle A. Sargbestattungen Tarif-Nr. Tarifart 1.1.1 1.1.2 1.2 1.3.1 1.3.2 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte Sargbestattung in einer anonymen Reihengrabstätte Sargbestattung in einem Rasenbeet Sargbestattung in einer Familiengrabstätte Sargbestattung in einem Rasenwahlgrab Tarif in EUR 2.480 2.730 2.990 1.540 1.430 1 In der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung (SGV.NRW. 2023) 2 vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712) in der zur Zeit geltenden Fassung (SGV. NRW. 610) 3 vom 17.06.2003 (GV. NRW. S. 313 /SGV. NRW. 2127) Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Vorlage Nr.: 20132012 B. Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2222/2278) / 67 02 (3537) Urnen-/Aschebeisetzungen Tarif-Nr. Tarifart 1.4 1.5 1.6 1.7.1 1.7.2 1.8 1.9 1.10 Beisetzung einer Urne in einer Urnenreihengrabstätte Beisetzung einer Urne in einem anonymen Gräberfeld Beisetzung einer Urne in einer Familiengrabstätte Beisetzung einer Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Reihe Beisetzung einer Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Familie Beisetzung einer Urne in einem pflegefreien Rasenbeet Beisetzung einer Asche in einem Aschestreufeld Beisetzung in einem Kolumbarium Tarif in EUR 1.500 1.530 605 2.900 1.220 1.900 1.580 525 2. Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten Tarif-Nr. Tarifart 2.1 2.2 2.3 Familiengrabstätten für Sargbestattungen je Grabstelle Familiengrabstätten für Rasenwahlgräber Sarg Familiengrabstätten für Urnenbeisetzungen je 2stellige Grabstätte Familiengrabstätten für Friedhofshainbestattungen je Grabstelle Familiengrabstätten für das Kolumbarium: eine Kammer für 2 Urnen Überschreitet die Ruhefrist den Ablauf des Nutzungsrechtes für Familiengrabstätten, so wird für die Dauer der erforderlichen Verlängerung je angefangenem Jahr eine zur Wahrung der Ruhezeit anteilige Gebühr in Höhe von 1/25 der Tarifziffern 2.1, 2.2, 2.3 ,2.4 und 2.5 für alle Grabstellen erhoben 2.4 2.5 2.6 Tarif in EUR 2.620 2.940 1.490 1.860 2.190 Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 3 Vorlage Nr.: 20132012 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2222/2278) / 67 02 (3537) 3. Gebühren für Umbettungen Tarif-Nr. Tarifart Tarif in EUR 3.1.1 3.1.2 3.2.1 3.2.2 3.3 Ausgraben einer Urne Ausgraben eines Sarges Wiederbeisetzen einer Urne Wiederbeisetzen eines Sarges Ausgraben und Wiederbeisetzen eines Sarges zum Zwecke einer Obduktion 79 2.727 79 1.000 2.935 4. Gebühren für sonstige Leistungen TarifNr. Tarifart 4.1 Inanspruchnahme einer Trauerhalle - Regelnutzung 30 Minuten (bei Sammelbestattungen von Fehlgeburten und Föten sowie bei öffentlichen Veranstaltungen, z.B. anlässlich der Totengedenktage, wird diese Gebühr nicht erhoben) Inanspruchnahme der Totenkammer a) - für den ersten Tag b) - Aufbahrung zur amtsärztlichen Untersuchung für die Überführung ins Ausland Inanspruchnahme der Totenkammer - für jeden weiteren Tag Aufbahrung vor Einäscherung außerhalb des Krematoriumsbereiches Orgelbenutzung mit Organistengestellung Orgelbenutzung Abräumen von Grabmalen, -platten, -einfassungen Abräumen von Kissensteinen, Pflanzgefäßen, Grablaternen über 50 cm Höhe, freistehenden Plastiken, Symbolen etc. 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.3.1 4.3.2 4.4.1 4.4.2 Tarif in EUR Artikel II Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. 265 125 47,50 220 30,50 6,50 110 55