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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
163 kB
Erstellt
26.12.14, 13:31
Aktualisiert
28.01.18, 00:50

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2222) Vorlage Nr.: 20132171 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage 18. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung Beschlussvorschriften §§ 7, 41 GO NRW Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Haupt- und Finanzausschuss Rat 10.10.2013 16.10.2013 07.11.2013 Anlagen Kalkulation der Gebührentarife der Abfallgebühren 2014 Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung J N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2222) Vorlage Nr.: 20132171 1. Durchführung und Refinanzierung der Abfallbeseitigung Die Einrichtung Abfallbeseitigung verwertet und entsorgt in ihrem Gebiet als Selbstverwaltungspflichtaufgabe die Abfälle i. S. der Vorschriften des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24.02.2012, des Abfallgesetzes für das Land NordrheinWestfalen (Landesabfallgesetz - LAbfG -) vom 21.06.1988, GV.NRW. S. 250 ff. und der Abfallsatzung der Stadt Bochum in der jeweils gültigen Fassung. Sie wird wie folgt durchgeführt: Der Abfallwirtschaftsverband EKOCity nimmt - als Teilaufgabe der Abfallbeseitigung - für sein Verbandsmitglied Stadt Bochum die thermische Beseitigung, die mechanische Aufbereitung sowie die Vorbehandlung und Beseitigung von überlassungspflichtigen / überlassenen Abfällen aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen als originäre Aufgabe wahr. Als Selbstverwaltungspflichtaufgabe ist die Stadt Bochum Aufgabenträger der nicht vom Abfallwirtschaftsverband übernommenen Aufgaben. Es handelt sich hierbei um Abfallsammlung und -transport, Sperrmüllbeseitigung, Betrieb der Wertstoffhöfe, Abfallberatung, Serviceleistungen, Nachsorge für Altdeponien und die Bioabfallentsorgung. Die Durchführung dieser Aufgaben wurde durch den Entsorgungs- und Leistungsvertrag mit dem Ziel einer ökologisch wie ökonomisch optimalen Aufgabenerfüllung der USB Bochum GmbH (USB) übertragen. Die Verwaltungsleistungen (Satzungsangelegenheiten, Gebührenveranlagung usw.) werden durch die städtische Verwaltung erbracht. Die Kosten der Abfallbeseitigung werden über die von der Stadt Bochum erhobenen Abfallbeseitigungsgebühren refinanziert. Im städtischen Haushalt wird die Einrichtung als Teilprodukt 1.11.07.04.04 „Erhebung von Abfallgebühren“ geführt. In den Gebührenbedarf der Abfallbeseitigung werden (a) der von der Stadt Bochum für die Leistungen des Abfallwirtschaftsverbandes zu entrichtende Verbandsbeitrag (b) das an USB zu zahlende Leistungsentgelt (c) der Verwaltung der Stadt Bochum für die Abfallbeseitigung entstandene Kosten eingestellt. Der Verbandsbeitrag des Abfallwirtschaftsverbandes, das Leistungsangebot der USB und die Gebührenbedarfsberechnung beachten alle gebührenrechtlichen und preisrechtlichen Vorschriften einschließlich der Leitsätze der Rechtsprechung des OVG NRW. Die auf dieser Grundlage erstellte Gebührenbedarfsberechnung ist als Anlage beigefügt. In die Betriebsabrechnung des Jahres 2014 fließen die nach Prüfung der Preise von USB und Festsetzung des endgültigen Verbandsbeitrages von EKOCity gebührenrechtlich ansatzfähigen Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2222) Vorlage Nr.: 20132171 Kosten ein. Über- oder Unterdeckungen werden in die Gebührenbedarfsberechnungen der Jahre 2016 - 2018 eingestellt. 2. Betriebsergebnis 2012 Nach der Preisprüfung für 2012 waren die von der Preisprüfung festgestellten preisrechtlich ansatzfähigen Kosten der Umweltservice Bochum GmbH um rd. 497.623 EUR oder 1,9 % höher als der von USB angebotene Preis. Auf Grund des Selbstkostenfestpreises erhält USB keine Erstattung der preisrechtlich ansatzfähigen nicht gedeckten Kosten. In die Betriebsabrechnung wurden die Kosten nur in Höhe des Festpreises von 26.103.500 EUR zuzüglich der von USB erstatteten Papiererlöse in Höhe von 1.851.938 EUR, also insgesamt in Höhe von 27.955.438 EUR eingestellt. EKOCity Der endgültige Veranlagungsbescheid für das Jahr 2012 war um rd. 246.206 EUR oder 1,8 % niedriger als die Vorauszahlungen. Insgesamt mussten 2012 für die Einrichtung Abfallbeseitigung Beiträge von rd. 13.569.311 EUR gezahlt werden, welche in die Betriebsabrechnung eingestellt wurden. Bei der Stadt Bochum wurde nach dem Systemwechsel des Rechnungswesen auf eine für Kommunen modifizierte Doppik (kaufmännische Buchführung) eine verwaltungsweite Kostenrechnung eingeführt, welche sämtliche Ressourcenverbräuche und Leistungsbeziehungen (Leistungsverrechnungen) zwischen den städtischen Organisationseinheiten erfassen soll. Für die Abfallbeseitigung werden nur die nach dem KAG NRW ansatzfähigen Kosten und Erlöse berücksichtigt. Sie betrugen 2012 insgesamt 1,498 Mio. EUR. Die Betriebsabrechnung des Gebührenhaushaltes weist für 2012 als vorläufiges Betriebsergebnis eine Kostenüberdeckung von 641.999 EUR aus. Hiervon entfallen 642.893 EUR auf die Hausmüllentsorgung und - 894 EUR auf die Bioabfallsammlung. Sie wird mit dem Ziel der Gebührenkontinuität auf die Jahre 2014 und 2015 vorgetragen (siehe Seite 19 der Gebührenbedarfsberechnung). 3. Teilnahme an der freiwilligen Bioabfallsammlung Bei der Teilnahme an der freiwilligen Bioabfallsammlung erfolgt eine Behälterumstellung. Das Hausmüllvolumen wird um das Volumen der aufgestellten Bioabfallbehälter reduziert. Zu diesem Zweck stehen 30 l und 40 l Abfallbehälter zur Verfügung. Als Anreiz können die Teilnehmer an der Bioabfallsammlung ihre Gebührenbelastung um 10 % reduzieren. Die Anreizfinanzierung ist gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG NRW und des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 20.12.2000 gebührenrechtlich zulässig. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2222) Vorlage Nr.: 20132171 Die zur Beibehaltung des zehnprozentigen Anreizes erforderliche Anreizfinanzierung beträgt 250.000 EUR oder rd. 0,6 % des Gebührenbedarfes der Hausmüllentsorgung. Die Zuordnung des Gebührenbedarfes auf die Hausmüllentsorgung und die Bioabfallsammlung vor und nach der Anreizfinanzierung wird in der Tabelle 2.2 (s. Seite 10) der Gebührenbedarfsberechnung dargestellt. 4 .Wirtschaftliches Ergebnis der Gebührenbedarfsberechnung 2013 TEUR 2014 TEUR 43.952 45.607 1.655 3,8% 242 242 - - Bedarf 43.710 45.365 1.655 3,8 % Ergebnisvortrag Gebührenbedarf -549 43.161 -636 44.729 -87 1.568 3,6 % Kosten Nebenerlöse Unterschied TEUR Die Bedarfsentwicklung ist hauptsächlich auf das höhere Leistungsangebot von USB und auf höhere Kosten für die Erfassung und Sortierung von Wertstoffen zurückzuführen, denen niedrigere Kosten der Stadt Bochum und ein etwas höherer Vortrag von Kostenüberdeckungen aus Vorjahren gegenüberstehen. Angebot USB USB hat sein Angebot von rd. 28,27 Mio EUR um rd. 1,42 Mio EUR oder 5,0 % auf 29,69 Mio. EUR angehoben. Die Anhebung des Angebotes von USB ist durch erwartete tariflich bedingte Personalkostenerhöhungen, geringere Erstattungserlöse für Papier, Pappe und Kartonagen sowie steigender Treibstoff- und Energiekosten sowie einer intensiveren Abfallberatung / Öffentlichkeitsarbeit für die Bioabfallsammlung begründet. Die derzeitigen Ergebnisse der Sammlung biogener Abfälle reichen nicht aus, um die ab 2015 verpflichtend vorgegebenen Erfassungsquoten zu erreichen. Daher ist ab 2015 über die flächendeckende Erfassung biogener Abfälle zu optimieren. Hierzu wird die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen durch eine gesonderte Vorlage berichten. Die Papiererlöse unterliegen den erheblichen Preisschwankungen des Altpapiermarktes. Im Gegensatz zu den Vorjahren werden sie für 2015 anhand der tatsächlich erzielten Erlöse und Mengen spitz abgerechnet. USB hat zunächst Papiererlöse von 1.750.000 EUR kalkuliert. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2222) Vorlage Nr.: 20132171 Erfassung und Sortierung von Wertstoffen Die ausgewiesenen Kosten betragen 629.708 EUR. Es ist beabsichtigt - wie in den Vorjahren - in der “Gelben Tonne” neben Leichtverpackungen auch sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen (sNVP)zu erfassen. Die Stadt Bochum beabsichtigt die USB Bochum GmbH mit dieser Leistung zu beauftragen. Hierzu konnte jedoch noch kein Auftrag erteilt werden, weil die bisher mit der Erfassung der Verpackungsabfälle aus Bochum betraute Firma von dem Ausschreibungsführer der Systembetreiber trotz seines im Rahmen einer Ausschreibung abgegebenen preisgünstigsten Angebotes noch keinen formalen Zuschlag erhalten hat. Die Erfassung von Wertstoffen durch Mitbenutzung der sogenannten gelben Tonne setzt die Kooperationsbereitschaft des von dem Ausschreibungsführer der Systembetreiber beauftragten Unternehmens voraus. Daher kann nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die Abfallbeseitigung 2014 auf die Erfassung und Sortierung der stoffgleichen Nichtverpackungen zusammen mit den Verpackungsabfällen verzichten muss. In diesem Falle würden die stoffgleichen Nichtverpackungen über die Wertstoffhöfe und über die Restmülltonne entsorgt werden und der für die Erfassung und Sortierung einkalkulierte Betrag in Höhe von rd. 630.000 EUR fiele nicht an. Tritt dieser Tatbestand ein, wird der in der Kalkulation für 2014 ausgewiesene positive Ergebnisvortrag für die Hausmüllentsorgung in Höhe von 637.145 EUR um 629.708 EUR auf 7.437 EUR gekürzt. Der ausgewiesene Gebührenbedarf je Behälter bliebe unverändert. Hierdurch würde sich die Ergebnisfortschreibung für 2015 und 2016 entsprechend erhöhen. Das Veranlagungsvolumen sinkt gegenüber der Vorjahreskalkulation um rd. 1.200 cbm oder 0,23 %. Es beträgt für die Hausmüllentsorgung rd. 513.000 cbm. Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 TOP/akt. Beratung 20 02 (2222) Vorlage Nr.: 20132171 Als Ergebnis der Kalkulation ist eine Tarifanhebung erforderlich: 2013 Behältergröße Planmäßige Hausmüllentsor gung* 2014 Bedarf Tarif ohne Tarifvorschlag mit +/- Anreizfinanzierung EUR EUR 60 l 130,10 134,48 135,24 135,20 5,10 3,9 120 l 260,30 268,95 270,42 270,40 10,10 3,9 2.386,60 2.465,41 2.479,35 2.479,30 92,80 3,9 213,60 108,19 108,10 3,90 3,7 1,1 cbm EUR EUR EUR % Bioabfallsammlung* 60 l 104,20 120 l 208,50 427,20 216,38 216,30 7,80 3,7 *Jahresgebühren für die planmäßige Entsorgung bei vierzehntägig einmaliger Leerung Bei Teilnahme an der Bioabfallsammlung kann gegenüber der reinen Hausmüllentsorgung eine Einsparung von 10 % erzielt werden. Die für Gebührenvergleiche herangezogene Familie Mustermann hat einen 120 l Hausmüllbehälter. Für sie steigen die Abfallgebühren 2014 um insgesamt 10,10 EUR bzw. um rd. 84 Cent je Monat. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2222) Vorlage Nr.: 20132171 Bezeichnung der Vorlage 18. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung Achtzehnte Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vom __.11.2013 Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 07.11.2013 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 1), der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen 2 ), des § 9 Abs. 2 des Landesabfallgesetzes 3 ) und unter Berücksichtigung der den Tarifen zugrundeliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Bochum vom 23.12.1992 in der Fassung der siebzehnten Änderungssatzung vom 14.12.2012 wird wie folgt geändert: 1. ' 2 Abs.1 erhält folgende Fassung: (1) Die Jahresgebühren für die Entsorgung von Hausmüll in Umleer-Behältern bei vierzehntägig einmaliger Entsorgung betragen: a) b) c) d) e) f) g) h) i) 30 l 40 l 60 l 80 l 120 l 240 l 660 l 770 l 1.100 l 67,60 EUR 90,10 EUR 135,20 EUR 180,30 EUR 270,40 EUR 540,90 EUR 1.487,60 EUR 1.735,50 EUR 2.479,30 EUR Bei vierzehntägiger mehrmaliger Entsorgung wird das entsprechend Vielfache der Gebühr für die vierzehntägig einmalige Entsorgung erhoben. 1) 2) 3) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666) in der zur Zeit gültigen Fassung (SGV. NRW. 2023) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712) in der zur Zeit geltenden Fassung (SGV.NRW. 610) vom 21.06.1988 (GV. NRW. S. 250) in der zur Zeit geltenden Fassung (SGV.NRW. 674) Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2222) Vorlage Nr.: 20132171 2. ' 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Die Jahresgebühren für die Entsorgung von Bioabfall in Umleer-Behältern bei vierzehntägig einmaliger Entsorgung betragen: a) b) c) d) e) f) 30 l 40 l 60 l 80 l 120 l 240 l 54,00 EUR 72,10 EUR 108,10 EUR 144,20 EUR 216,30 EUR 432,70 EUR Bei vierzehntägiger mehrmaliger Entsorgung wird das entsprechend Vielfache der Gebühr für die vierzehntägig einmalige Entsorgung erhoben. Artikel II Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.